Kapitaldeckung als Säule neoliberaler Organisationsreformen oder: die EKiR scheut keinen Konflikt

Die grundlegenden Institutionen im Staate Deutschland werden mit Beginn der sog. Reformprozesse einer grundlegenden Wandlung unterzogen.: das Bildungswesen in Schulen und Hochschulen, das Gesundheitswesen. Auch die Kirche macht mit. Dabei zeigen sich nicht nur vielfältige Parallelen, sondern ein einheitliches Muster wird sichtbar, das mit dem Stichwort „Neue Steuerungsmodelle“ bezeichnet werden kann.

In einem ersten Beitrag in den Wort-Meldungen stellten wird das Organisationsmodell in wesentlichen Aspekten dar.

Zu den neuen Steuerungsmodellen zählen auch die Doppik (bzw. NKF). Im Thema des Monats Mai haben wir Für und Wider ausführlich diskutiert. Fazit: viel Aufwand, wenig Nutzen. Vgl. dazu den Artikel des wohl bekanntesten Forschers in dieser Sache, Prof. Bogumil, Bochum im Dt. Pfarrerblatt. Wir erinnern daran, dass der Bund sich im Jahr 2009 – mit Unterstützung des IWF – gegen die Doppik/NKF und für die erweiterte Kameralistik entschieden hat. Dass selbst der Bund solche Unterstützung bedurfte mag anzeigen, wie stark der Druck auf die öffentlichen Institutionen ist, dies Reformprogramm vollumfänglich umzusetzen. Allein der Bund hat widerstanden.

Wie die Rezeptur für die institutionelle Transformation aussieht, kann bspw. im Gesundheitswesen am System der Krankenkassen abgelesen werden. Anzumerken ist, dass auch die Krankenkassen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden wie die Kirchen. Es sind genau die Themen, die aus der kirchlichen Reformdebatte hinlänglich bekannt sind.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in SGB IV.

Rechnungswesen:

Dort wird in § 69 für das Rechnungswesen die Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Kosten- und Leistungsrechnung sowie Benchmarking festgelegt. (Anmerkung: das ist durchaus in vielen Fällen hilfreich. Quantitative dürfen aber nicht über qualitative Fragestellungen dominieren. Nebenbei: solche Berechnungen des internen Rechnungswesens sind auch mit der Kameralistik darstellbar. Dazu braucht es also nicht die Doppik/NKF!).

Personalwesen:

Der Personaleinsatz ist nach diesen Anordnungen zu überprüfen und zu begründen. Dazu sind „anerkannte Methoden der Bedarfsermittlung“ anzuwenden. Ob solche „anerkannten Methoden“ auch bei der Bedarfsermittlung für Pfarrstellen – und die entsprechenden massiven, den Rückgang der Mitgliederzahl weit überschreitenden Stellenkürzungen angewandt werden? Da bei einem Anteil der Pfarrgehälter von max. ca. 20% am Haushaltsvolumen finanzielle Argumente nicht ziehen, liegt dies nahe. Dann sollten diese „anerkannten“ Methoden aber offen kommuniziert werden.

Kapitaldeckung:

Ein spannendes Thema behandelt § 80 SGB IV. Dort geht es um die Bildung von Rücklagen. Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen? Finanzieren sich die gesetzlichen Kassen nicht über die Beiträge? Ist nicht die Beitragsanpassung das notorische und adäquate Mittel dieses Systems, Schwankungen des Finanzbedarfs auszugleichen? In § 80 heißt es: „Die Mittel des Versicherungsträgers sind so anzulegen und zu verwalten… , dass ein angemessener Ertrag und eine ausreichende Liquidität erzielt werden.“ Die Praxis der Rücklagenbildung der Kassen bedeutet in der Praxis (wie in allen Formen von Kapitaldeckungen): die Beiträge müssen heute erhöht werden (sonst gäbe es ja keine Mittel, die in die Rücklagen fließen könnten), damit mit den entsprechenden Anlagen in Zukunft Erträge erwirtschaftet werden. Dies soll dann eine Rücklage leisten, die nach § 83 in Wertpapieren oder Aktien zu erfolgen hat. Angaben über das Volumen solcher Rücklagen sind nicht bekannt. Von Interesse ist, dass „Anschaffung, Verkauf, Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere…ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne von § 1 KWG“ ist (wikipedia). Selbstredend sind die nicht kostenlos, vgl. z.B. die Angaben einer Bank. Die Banken sichern sich also bei der Rücklagenbildung durch den Zwang der Anlageform Wertpapier in Verbindung mit dem Zwang zur Rücklagenbildung einen eigenen Anteil an Provisionen, die für die Aufgabenerfüllung der Institution nicht mehr zur Verfügung stehen. Von der Reform der Altersversorgung in der Agenda 2010 ist dies System bekannt. Die Privatisierung führt zum Zwang von Anlagen, für die Provisionen für die Banken anfallen. Mittlerweile ist u.a. durch Studien wie die von Stiftung Warentest bekannt, wie wenig effizient diese Art von „abgesahnten“ Finanzierungssystemen ist. Kurz: die Wirksamkeit der jeweiligen Institution wird geschwächt.

Spannend wird die Sache dadurch, da die Rücklagenbildung als Finanzierungsinstrument bei den Krankenkassen eigentlich nicht nötig ist – die Stellschraube sind ja die Beiträge und ggf. deren Anpassung an einen veränderten Bedarf (s.o.) – darf auf ein wichtiges systembildendes Element der Reformprozesse geschlossen werden: die Finanzierungssysteme sind so zu gestalten, dass die Banken einen Anteil des Mittelflusses der in den Institutionen vorhandenen Mittel umgeleitet wird zu den Banken. Das mögen im Einzelfall nur wenige Prozentpunkte sein, in der Summe aller betroffenen Institutionen, dürften aber ansehnliche Beträge entstehen.

Nach diesem etwas ausholenden Vorspann kommen wir nun zur aktuellen Fragestellung kirchlichen Finanzmanagements. Auch hier konstatieren wir eine verstärkte Anlagenpolitik. Rückstellungen für Pensionen waren schon immer üblich. Dabei waren große Teile umlagenfinanziert über die BfA. In der EKHN bspw. von 1975 bis 2003. Auch andere Landeskirchen haben an dieser Mischfinanzierung partizipiert. Der Ausstieg führte in der EKHN Synode nicht nur zu heftigen Auseinandersetzungen, sondern auch zum „Ausstieg“ des damaligen Fraktionsvorsitzenden des Landtages (SPD) Armin Klauss aus der EKHN-Synode. Seither werden die Pensionsverpflichtungen der EKHN vollständig durch entsprechende Kapitalanlagen gedeckt. Das Ziel liegt dabei um bis zu 15% über dem finanzmathematisch erforderlichen Soll (also: 115%).

Seit Kurzem werden in den Landeskirchen aber auch Rücklagen für andere Versorgungsleistungen wie Beihilfen gebildet. Begründet wird dies meist mit den Anforderungen der Doppik. Da die Kirche aber nicht nach HGB, nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren muss, kann sie die Regeln der Bilanzierung letztlich frei handhaben. Mehr noch: sie kann auf die Doppik selbst verzichten! Dennoch kann und sollte sie – in vernünftigem Umfang – Rücklagen bilden. Und hat dies bislang auch ohne Doppik getan! Insoweit sind solche Begründungen also nur vorgeschoben. Mehr Transparenz wäre angebracht!

Wo liegt aktuell das Problem? Das Problem liegt schlicht in dem zu leistenden Kraftakt, Mittel in erforderlicher Höhe für eine Kapitaldeckung der Beihilfeleistungen bereitzustellen. Wo Zahlen vorliegen, in der Württembergischen und Bayerischen Landeskirche etwa, bewegen sich die Summen bei ca. 60 % eines Jahreshaushaltsvolumens oder dort bei 300 bis 400 Mio. €. In Verbindung mit Regelungen, die das ambitionierte Ziel als höchstes Ziel priorisieren, kommt es zu grotesken Situtationen, wie Hans-Jürgen Volk für die EKiR beschreibt: „Vor einiger Zeit wurde entschieden, alles was möglich ist dem Kapitalstock der Versorgungskasse zuzuführen, die tatsächlich vordem durch kaum fassbare Fehlentwicklungen in eine Schieflage geraten war. Seit der Zeit hat die rheinische Kirche ein fragwürdiges Luxusproblem: Je höher das Kirchensteueraufkommen ist, desto umfangreicher fallen die Zuzahlungen an die Versorgungskasse aus, was auch bei einer guten Finanzentwicklung der Landeskirche, den Kirchenkreisen und den Gemeinden fiskalisch die Luft zum Atmen nimmt. Im Schreiben von Rekowski und Weusmann wird dies so ausgedrückt: „Bei der Versorgungssicherungsumlage wirkt sich aus, dass das zugrunde liegende Kirchensteueraufkommen aufgrund aktualisierter Schätzungen in der Planung erhöht wurde, wodurch sich der prozentuale Anteil ebenfalls erhöht.“ So kommt es zu der paradoxen Situation, dass gespart werden muss, weil die Einnahmen steigen.“

Aus Sicht der betreffenden Institution Kirche ist die Verfolgung dieses Ziels in mehrfacher Hinsicht fraglich:

  1. beim Volumen der Beihilfeleistungen handelt es sich um Beträge, die von der Größenordnung immer auch vom laufenden Haushalt (also dem System „umlagenbasiert“) bestritten werden können. Wenn dies einmal nicht mehr möglich sein sollte, ist die Kirche ohnehin am Ende.
  2. Die Etablierung des kapitalgedeckten Systems führt heute zu Einschnitten (und damit zu Konflikten etc.), führt also heute zu Wirkungsverlusten der Kirche, die aus unterschiedlichen Gründen morgen ganz heftig auf die Kirche zurückschlagen werden. Wir werden dies Thema in einer späteren Ausgabe der Wort-Meldungen ausführlich behandeln!
  3. Die Kapitaldeckung birgt hohe Risiken, die die zunehmenden Börsencrashs belegen. Verlierer beim Crash 2007 waren überwiegend die meisten deutschen Landesbanken oder Banken, die im Staats- und Infrastrukturbereich tätig waren wie die HRE oder die IKB-Bank. Die meisten Landesbanken wurden danach aufgelöst oder von anderen übernommen. Die (Schulden der) HRE wurden verstaatlicht. Das könnte ein warnendes Beispiel sein und zur Frage führen, wer wohl das nächste Opfer der „Greater Fools Theory“ wird? Opfer sind ja offensichtlich überwiegend staatliche oder quasi-staatliche Einrichtungen. Man darf fragen: wer werden beim nächsten Crash die Opfer unter den öffentlichen oder quasi- öffentlichen Institutionen sein?
  4. Kapitaldeckung funktioniert logischerweise nur dann, wenn (real) Zinsen erwirtschaftet werden. Momentan liegen die Zinssätze bei derlei Anlagen aber auf einem historischen Tiefpunkt. Die Erträge erzielen kaum den Inflationsausgleich. Lebensversicherungen senken die Auszahlungsgarantien. Stiftungen kommen in Nöte wegen unzureichender Stiftungserträge.

Immerhin könnten auch ein Argument für Anlagen sprechen. Denn die Frage lautet ja: wie geht es volkswirtschaftlich weiter? Kommt ein neuer Bullenmarkt? Oder stehen die Zeichen auf Bärenmarkt? Letzteres scheint ernst zu nehmenden Experten wie etwa Prof. Fredmund Malik nicht ausgeschlossen. Er führt aus: „In einem solchen Szenario würde nicht mit Wachstum und latenter Inflationsgefahr kalkuliert, sondern mit Schrumpfung und Deflation. Man würde mit steigenden Zinsen rechnen, weil man die Möglichkeiten der Notenbanken geringer gewichten würde als die Folgen reihenweise fallierender Obligationsschuldner“ (Malik, Management, S. 142f. Das entsprechende Kapitel 8, aus dem dies Zitat stammt, werden wir in einer der kommenden Ausgaben der Wort-Meldungen mit freundlichen Genehmigung des Autors einstellen). Selbst wenn der Fall eintrifft, wiegt dies Argument dennoch nicht so schwer wie all die anderen genannten.

Resumee: die neoliberalen Reformprozesse haben institutionenübergreifende, einheitliche Kennzeichen. Dazu gehört ein spezielles Organisationsmodell, dazu gehören neue Finanzsteuerungsinstrumente, dazu gehört eine reduktionistische Personalpolitik (Personalabbau), und dazu gehören kapitalgedeckte Finanzierungsformen. Von letzteren profitieren mit Sicherheit die Banken, weniger die Kunden. Jedenfalls in den bekannten Beispielen.

Kirche schwimmt im Strom dieser neoliberalen Reformprozesse. Dass dieser Weg falsch ist, erkennt man daran, dass es überall in der Kirche knirscht. Richtiges, professionelles Management erkennt man aber daran, das man es genauso wenig spürt „wie einen perfekt passenden Schuh.“ (Malik, Management, S.65).

Nicht nur die Pfarrerinnen und Pfarrer, auch die Mitglieder der Kirche haben an die Kirche andere Erwartungen als die billige Kopie von Downsizing-Konzepten aus der Wirtschaft oder – mittlerweile – anderer Institutionen. Man lese dazu den folgenden Beitrag des Finanzkirchmeisters Schröder der EKiR.

Was wäre die Alternative für die Kirche? Die Alternative besteht darin, ein individuelles, auf die spezifische Lage der (protestantischen) Kirche zugeschnittenes Reformkonzept. Keine Einheitslösung für alle Institutionen, die nachträglich an individuelle Bedürfnisse angepasst wird. Das wäre so als, ob man beim Schuhkauf den Fuß an den Schuh anpasst. Das wäre ein schmerzhafter Prozess. Zeugen solcher schmerzhafter Prozesse sind wir gerade auch in der Kirche. Bei einer Fortsetzung droht der Fuß der Kirche verstümmelt zu werden, bis er in den Schuh „Neoliberales Reformkonzept“ endlich hineinpasst.  Nach 15 Jahren „Reformen“ wird es daher Zeit, innezuhalten. Es braucht ein Moratorium. Und es braucht eine ehrliche, schonungslose Bilanz. Danach muss man sich der Mühe unterziehen, ein eigenständiges kirchliches Reformkonzept zu entwickeln. Dazu nur wenige Leitgedanken: Reformen dürfen nicht wie bisher hauptsächlich an Finanzgrößen orientiert sein, sondern an den Menschen. In der Kirche geht nicht nur oder primär um Kapital. Es geht in der Kirche um die ‚3 K‘: es geht um Köpfe, Konzepte, Kapital – und zwar in dieser Reihenfolge. Dieses Managementkonzept der 3 K schafft Platz, es verlangt geradezu nach der Basis der Theologie. Denn der Mensch steht an erster Stelle. Management und Theologie passen dann, aber auch nur dann, wieder gut zusammen.

 

Friedhelm Schneider

2 Gedanken zu „Kapitaldeckung als Säule neoliberaler Organisationsreformen oder: die EKiR scheut keinen Konflikt

  1. Hartmut Rahn

    Lieber Herr Schneider,
    endlich habe ich die Zeit gefunden, Ihren Beitrag zu lesen. Ich erlaube mir, einige Anmerkungen dazu.
    1. Als Mitglied der Kirchenleitung der EKiR kann ich Ihnen versichern, dass wir nicht „im Strom neoliberaler Reformprozesse schwimmen“ sondern dass wir versuchen, mit den finanziellen Gegebenheiten verantwortungsvoll umzugehen.
    2. Ihre Prämisse, dass das Bilden von Rücklagen nur dann Sinn macht, wenn man Zinsen mindestens in Höhe der Inflation erzielt ist in dieser Allgemeinheit falsch. Wenn wir davon ausgehen müssen, dass die Zahl der Mitglieder unserer Kirche zurückgeht, müssen wir uns dem Problem stellen, dass weniger Aktive für die Versorgung der Pensionäre aufkommen müssen. Wir müssen uns deshalb heute überlegen, wie wir den Menschen in 20-30 Jahren eine finanziell handlungsfähige Kirche hinterlassen. In diesem Zusammenhang einfach zu sagen „sorget nicht, jeder Tag hat seine eigene Plage“ wäre verantwortlungslos und ein falsches Verständnis dieses Bibelwortes.
    3. Ich gebe Ihnen allerdings insofern recht, dass wir die Prämissen, die unseren Überlegungen zugrunde liegen, sehr kritisch durchleuchten müssen. Hier ist auch aus meiner Sicht noch einiges aufzuarbeiten. Ich werde mich dafür stark machen, dass wir dies im Auge behalten.
    Noch eine Anmerkung zu NKF: Ich wehre mich immer dagegen wenn behauptet wird, durch NKF müssen wir mehr sparen. Selbstverständlich müssen wir nicht wegen eines geänderten Rechnungswesesn mehr sparen, aber vielleicht hat NKF uns die Augen für die Realitäten (z.B. die Folgelbelastungen von Gebäuden etc.) geöffnet. Ich sage damit nicht, dass man diesen Blick nicht auch durch die erweiterte Kameralistik bekommen könnte, nur möchte ich auch anmerken, dass NKF in der EKiR keine Idee der damaligen Kirchenleitung war, sondern ein klarer Auftrag der Synode, den die KL auszuführen hatte und ich denke, dass die Synode der EKiR in Bezug auf Neoliberalismus eher unverdächtig ist.
    Hartmut Rahn

    Antworten
    1. FK

      Lieber Herr Rahn,
      herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich erwidere kurz:
      zu 1: ich nehme wahr, dass in kirchlichen Statements (und vielfach auch im Selbstverständnis handelnder Akteure) immer noch ein kritisches Bewusstsein exisitiert. Um so schmerzlicher ist die Erkenntnis, dass die Reformprozesse Mustern folgen, die weder individuell auf die Fragestellungen der Kirche ausgerichtete Verbesserungen liefern. Vielmahr wird ein Umbau der Kirche in zu einer Top-down geführten Struktur betrieben. Der partizipativ- synodale Ansatz landet auf dem Müll. Menschen (Gemeindeglieder) werden Störfaktoren bei der Umsetzung von Prozessen, deren Sinn niemand erkennt und deren positive Wirkung nicht einmal ansatzweise zeigt. Verantwortungsvoll mit Geld umzugehen war schon immer selbstverständlich (unterstelle ich). Aber auch da tut es nicht der gute Wille. Soll dies mit der Doppik besser funktionieren? Lesen Sie dazu die Beiträge zum Monatstehma Mai der Wort-Meldungen. Sie bringen auf den Boden der Wirklichkeit zurück!
      zu 2: Ich stelle keine abstrakte Dogmatik auf! Das erwartet man wohl von Theologen? Ich gehe aus von der konkreten Situation der Kirche! Genauer: einer Kirche wie der EKHN, der Bayer. Lk etc. Also: Landeskirchen, die in den zurückliegenden Jahren satte Einnahmesteigerungen zu verzeichnen hatten. Landeskirchen, die schon immer Pensionsrückstellungen (oder Berechtigungen) angelegt oder erworben hatten (merke: Ressourcenverbrauchskonzepte funktionieren auch ohne Doppik als Rechnungswesen!). Weniger gut, aber passabel funktionierte das Ressourcenverbrauchskonzept im Immobiliensektor. Auch die Immobilien sind also – unberücksichtigtes – Teil des Vermögens der Kirche, auf das man bei späterem Bedarf zurückgreifen könnte. Wenn, ja wenn man dies Vermögen nicht in den zurückliegenden Jahren – übrigens vielfach unter dem Einsatz von Finanzmitteln – sukkzessive und in großem Stil auflösen würde. Übrigens: dem neoliberalen Konzept der Privatisierung von öffentlichen Vermögenswerten folgend… In einer Zeit, in der der aus aller Welt Investoren in deutsche Immobilien investieren, drängen die Kirchen mit großen Kraftanstrengungen in von Profis mehr und mehr gemiedenen Kapitalanlagen (jetzt auch noch zur Deckung von Beihilfeleistungen).
      Dabei schweift der blick immer weit voraus – wie bei Ihnen… „in 20 bis 30 Jahren“. Was garantiert dann die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kirche? Finanzrücklagen? Ich wage zu behaupten, dass diese unsicherer sind denn je. Und dass man darauf nicht bauen sollte. Die Kirche übrigens schon gar nicht. Es geht also darum zu sehen, was unsere Sache als Kirche ist. Das ist „die Sache mit Gott“ – und mit dem Menschen. Wenn es gelingt, heute junge Menschen für die Botschaft zu begeistern, werden diese sich morgen für Gott und die Welt engagieren – und auch morgen die Kirche tragen. Diese Menschen wird es aber nicht mehr geben, wenn Kirche das Image anhaftet, sich nur noch ums Geld zu kümmern. Denn das ist nicht unser primäres Metier.
      zu 3: NKF führt zu einer Bürokratisierung. Allein das erforderliche Personal muss verdoppelt werden (vgl. die Phoetische Parallele zu Doppik); es werden Fragen beantwortet, die man nicht stellen musste; es wird kein Problem gelöst, das nicht anders gelöst werden könnte. Kurz: hoher Aufwand, geringer Nutzen. Das ist gemäß dem Rationlprinzip der Ökonomie: höchst unwirtschaftlich. Wenn die – ideologisch unverdächtige – Synode der EKiR solche Beschüsse gefasst hat, dann möglicherweise, um das Landeskirchenamt aus dem Schlaf der Sichheit aufzuwecken. Und dazu zu bewegen, endlich Dienstleistungen/Unterstüzungsinstrumente bereitzustellen, damit die Gemeinden oder die Menschen an der Basis besser agieren können. So würde ich das (als Außenstehender) interpretieren…
      Fürwahr ein weites Feld.
      Friedhelm Schneider

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