Berufsbilder im Verkündigungsdienst der Ev.–Luth. Landeskirche Sachsens – ein Beitrag für die Pfarrerschaft

Ein Beitrag aus der sächsischen Landeskirche zum Pfarrerbild mit abschließenden Thesen:

Thesen:
1) Der Pfarrberuf ist zugleich Berufung und Sendung, die das gesamte Leben einer
Pfarrerin bzw. eines Pfarrers umfasst.
2.) Die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer in einem beamtenähnlichen Verhältnis
trägt dem Rechnung und gibt Verlässlichkeit und Sicherheit, ebenso wie das
Parochialprinzip.
3.) Verkündigung des Evangeliums, Verwaltung der Sakramente und Seelsorge sind
die Kernaufgaben eines Pfarrers bzw. einer Pfarrerin im Gemeindedienst. Verbindliche
Rahmenbedingungen, die in der Landeskirche gelten, lassen genügend Raum zur
individuellen Prägung dieses Dienstes.
4.) Die hauptamtlich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst geben Kirche vor Ort ein
Gesicht, allen voran ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin. Insofern ist der Pfarrberuf der
„Schlüsselberuf“ in unserer Kirche.
5.) Eine Vergrößerung von Gemeindegebieten und Addition von Aufgaben können
nicht mehr beliebig fortgeführt werden. Bei strukturellen Veränderungen muss darauf
geachtet werden, dass damit auch Entlastung und Zusammenführung geschieht.
– dafür ist bei Dienstbeginn in einer Pfarrstelle sowohl bei Teilzeit- als auch bei
Vollzeitstellen eine Vereinbarung mit dem Kirchenvorstand über die zu
leistenden Aufgaben zu treffen
– die Erfordernisse vor Ort, aber auch die Fähigkeiten und Begabungen des
Pfarres/der Pfarrerin müssen dabei berücksichtigt werden
6.) Der zunehmenden Vereinzelung von Pfarrerinnen und Pfarrern muss
entgegengewirkt werden durch:
– Begleitung im Dienst durch externe Berater
– ein ausgewogenes Zeitmanagement mit einem ausgeglichenen Verhältnis von
festen Diensten, Zeiten für Vorbereitungen, eigener Stärkung, Familie,
theologischer Arbeit und Spiritualität
– Förderung der Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden, besonders derer, im
Verkündigungsdienst. Das sog. „Dreigespann“ wird ausgebaut. Die
geografischen Arbeitsgebiete sind deckungsgleich. Angestrebt werden
Gemeinden mit 2 Pfarrstellen, 1 Kirchenmusiker/in, 1 Gemeindepädagogen/in
bzw. 1 Kantorkatecheten/in
– verbindliche Phasen der Regeneration, Weiterbildung usw.
– angemessene Würdigung des Einsatzes
– Förderung der Dienstgemeinschaft innerhalb eines Konventes und einer
Ephorie
7.) Eine Entlastung der Pfarrerschaft sollte befördert werden durch:
– Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen in der Verwaltung so nahe wie irgend
möglich vor Ort
– Gewinnung und Befähigung von ehrenamtlich Mitarbeitenden (v.a. zur Leitung
von Gemeindekreisen)
– Festlegung einer Höchstzahl von Gottesdiensten pro Sonntag / Feiertag auf 2
– eindeutige Vertretungsregelungen

 

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