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Tour d’Horizon der Fragen und Probleme, mit denen Pfarrrvereine im Umbauprozess der Kirche beschäftigt sind II: von Pfarrdienst, Pfarrbild, Nachwuchs und Zukunftsperspektiven

Große Hoffnungen – das Projekt »Assistenz im Pfarramt« oder: „Entlastung sieht anders aus.“

Mehr Stunden, mehr Geld, mehr Qualifizierung — alles gute Ideen. Aber bitte in den Gemeinden, wo sie den Menschen gut sichtbar und sehr direkt zugute kommt und nicht durch Schaffung neuer Zentralen oder Verwaltungsstellen! Es wäre kontraproduktiv, wenn am Ende hoch qualifizierte Menschen in zentralen Verwaltungsstellen qualifizierte Aufgaben übernehmen und im Pfarramt die Pfarrerinnen ihre Zeit mit den einfachen Verwaltungstätigkeiten, dem Falten von Liedblättern und anderen organisatorischen Aufgaben verbringen. Entlastung sieht anders aus.

vgl. S. 91, vgl. zum selben Thema: „Der Gemeindemanager“

Dienstordnungen

Ob es letztlich gelingt, das Arbeitsvolumen, das auf den Stellen liegt, sinnvoll zu begrenzen und dabei die Freiheit zu erhalten, liegt auch an uns. Niemand zwingt uns, Erbsen zu zählen, niemand verlangt Arbeitspläne oder will Stechuhren — es geht nur um das Volumen an Arbeit, das geschätzt insgesamt auf der Stelle liegt — und das sollte tatsächlich 48 h mit allen Vorbereitungszeiten nicht übersteigen. vgl. S. 90

Pfarrerbild

Was sagt ihr zum Pfarrerbild aus dem gleichnamigen Prozess? Nur: Zu welchem Bild? Ein Bild ist nicht entstanden, nur ein Aufgabenprofil. Vielleicht ist das auch gut so. Die von OKR Nitsche gern zitierte große Einigkeit hätte ihn dagegen nicht so überraschen müssen, denn es handelt sich nicht um ein Bild, sondern um eine Art Aufgabenprofil, was die wesentlichen Aufgaben betrifft. Und das kann man seit Jahren sehr durchgängig in allen Mitgliedschaftsuntersuchungen der EKD nachlesen. Auch in der neuesten Untersuchung steht, dass Verkündigung, Kasualien, Begleitung an den Schwellen des Lebens — gespiegelt finden wir das im Gottesdienstverhalten: Während der wöchentliche Besuch deutlich abnimmt, nimmt der Besuch an den Festen zu.

Öffentliches Amt.Unsere Mitglieder wissen es: Pfarrerinnen sind das Gesicht von Kirche…

vgl. S. 88

 

Nachwuchs

Zukunft — aber wie? Die nackten Zahlen: Die Anwärterliste der bayerischen Landeskirche ist tatsächlich die größte EKD-weit. Das sagt allerdings vor allem etwas darüber aus, wie verzweifelt die Lage anderswo ist. Von den 443 Personen, die aktuell mit dem Ziel Pfarramt Theologie studieren werden ja nicht alle irgendwann ordiniert – und nicht alle in Bayern. Im Jahr 2015 waren es hier nach EKD-Statistik 30. …
Die Prognose rechnet damit, dass knapp 500 ganze Stellen eingespart werden bis 2038. Die entstehende Kurve wird im Wortsinn untermalt mit der Kurve der zu erwartenden Pfarrer und Pfarrerlnnen. Der Abstand zwischen beiden Linien ist deutlich. Und er wächst. Im Jahr 2038 werden über 620 Kolleglnnen fehlen! Das ist mehr als 1/3 des errechneten Bedarfs! vgl. S. 92

Kleine Examensreform

Kleine Reform — gar nicht so kleine Wirkung: Künftig ist möglich. auch beim zweiten Versuch und in allen Fächern eine 5 auszugleichen; es wird also die Gesamtnote aus schriftlich und mündlich gewertet. Außerdem gibt es zwischen 4,0 und 5,0 nun Zwischenstufen. Zusammen wird das dafür sorgen, dass nicht nochmal reihenweise Kandidatlnnen durchfallen, die im Gesamtschnitt eine 2 vor dem Komma haben.

vgl. S. 92, zum Hintergrund der kleinen Reform.

Eine Altlast: der 100%-Beschluss – die »Zwangsstellenteilung«
Über lange Jahre bekamen Pfarrer und Pfarrerinnen, die mit Pfarrer/Pfarrerin verheiratet waren, zusammen nur 100% Dienstverhältnis. Die ursprüngliche Regelung, dass das auch für Ehen mit Menschen aus anderen Berufsgruppen gelten solle, wurde bald stillschweigend fallen gelassen… Ein Ausgleich für die Zeiten, in denen die Betroffenen zwar ganz arbeiten durften, aber nur halb bezahlt wurden,  steht noch aus. Das gleiche gilt für das über Jahre als Examensvoraussetzung verpflichtende Praxisjahr. In der badischen Landeskirche wird übrigens die ruhegehaltsfähige Dienstzeit für die Jahre, in denen jemand zum Teildienst gezwungen wurde, statt mit 50 mit 75% berechnet. Zumindestens das sollte bei uns auch drin sein! vgl. S. 94

„Volkskirche qualitativ weiter entwickeln.“ Historie und zukünftige Ziele des Reformprozesses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Hess. Pfarrerblatt 2 April 2016, von  Wolfgang Kallies Geschäftsführer des Reformprozesses,
Dr. Volker Mantey Vorsitzender des Zukunftsausschusses und des Begleitausschusses 2012 2015

Am 21. November 2011 beschloss die Landessynode einen Verfahrensvorschlag zur Posterioritätendiskussion. Sie beauftragte den Rat der Landeskirche, einen Ausschuss einzurichten, der einen Vorschlag zur Festlegung von sog. Posterioritäten erarbeiten sollte… Die inhaltliche Vorgabe für den Zukunftsausschuss lautete zunächst, 25% der Kosten zu identifizieren, die auf der Basis des landeskirchlichen Haushalts von 2010 als Referenzgröße bis 2026 zu reduzieren seien…

Das Leitmotiv des Prozesses und am Ende auch des Gesamtergebnisses wurde dem Gutachten der Theologischen Kammer zum Reformprozess entnommen: „Volkskirche qualitativ weiter entwickeln“. … Sechs Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die alle Bereiche des kirchlichen Lebens im Haushalt unserer Landeskirche abbilden, entfalteten in der Folge die auf der Grundlage der Vorschläge des Zukunftsausschusses gefassten Beschlüsse inhaltlich und finanziell:… Insgesamt fanden inklusive mehrtägiger Klausuren 125 Sitzungen mit insgesamt 90 ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern statt. Zuarbeitende aus dem Landeskirchenamt, den Kirchenkreisen und anderen Gremien waren ca. 250 Personen…

Volkskirche qualitativ weiter entwickeln“ – was aus den Ergebnissen folgt. Mit den Beschlüssen der Synode im Herbst 2015 und dem Verlauf des Prozesses ergeben sich unseres Erachtens insbesondere für den Gemeindepfarrdienst folgende Konsequenzen:
a) … , die Anpassung von Gemeindepfarrstellen bleibt an der Entwicklung der Mitgliederzahlen orientiert, während für die Funktionspfarrstellen eine feste Reduktion beschlossen wurde. Damit zieht das Ergebnis Konsequenzen aus der aktuellen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung hinsichtlich der vor allem lokalen und regionalen Wahrnehmung von Kirche. …

d) Der Duktus der Beschlüsse richtet sich auf eine Stärkung der Verantwortung in den Regionen (Kirchenkreise / Kooperationsräume). B…
e) Die Entscheidungen der Landessynode, sowohl Stellenpools in den Kirchenkreisen einzurichten, als auch das berufliche Profil der Diakoninnen und Diakone als explizit soziales Amt der Kirche weiterzuentwickeln, bedeutet mittelfristig einen Einstieg in „interprofessionelle Teams“ in regionalen Kooperationsräumen …
So wie sich die finanzielle Entwicklung und die des theologischen Nachwuchses absehen lässt, wird man in der Landeskirche mutmaßlich immer wieder einmal in die Lage kommen, in der zwar finanzielle Ressourcen für die Besetzung einer Pfarrstelle vorhanden sind, aber kein Personal. …
vgl. S. 43-47 (print)

 

Die Beschlüsse in der Kurz- und Langfassung finden Sie unter folgendem Link im Internet.

„Zentralistisches, obrigkeitliches Kirchenbild, das Gemeinden nur als Objekte der Betreuung und Versorgung sehen kann“: Aufbruch Gemeinde contra OKR Nitsche in Sachen Pfarrerbild.

08/2015

Der sechste Aktionstag der Reformgruppe „Aufbruch Gemeinde“ und des Gemeindebunds Bayern am Samstag, den 25. Juli 2015 in Nürnberg führte zu einer intensiven Auseinandersetzung mit OKR Dr. Nitsche über den Prozess zum Pfarrer/innenbild in der bayerischen Landeskirche.

In diesem Verfahren dokumentiert sich ein zentralistisches, obrigkeitliches Kirchenbild, das Gemeinden nur als Objekte der Betreuung und Versorgung sehen kann. Dieses Bild widerspricht dem evangelischen Verständnis des „Priestertums aller Gläubigen“, auf das sich selbst die Kirchenleitung gerne beruft ohne daraus Konsequenzen für das Leitungsverständnis und die Organisationsgestalt von Kirche zu ziehen. Solange Kirche von den Grundvollzügen Verkündigung, Taufe und Abendmahl lebt, ist Kirche voll und ganz in Gemeinden präsent. Darum kann deren Entscheidungsgremium nicht von oben her übergangen werden. Vielmehr sind aus den Grundprinzipien auch Gestaltungsprinzipien abzuleiten, nämlich: Freiheit (aus der Verkündigung der freien Gnade), Gleichheit (aus der Taufe), Solidarität und Partizipation (aus dem Abendmahl). Nach diesen Gestaltungsprinzipien muss der Kirchenvorstand bei einer Dienstordnung für seine Pfarrerin oder Pfarrer zwingend beteiligt werden…. Zur Pressemeldung.

Das Abendmahl der Aktenordner. Beobachtungen zum Verhältnis von Theologie und Kirchenleitung

von Wolfgang Vögele, Theologe, Karlsruhe

…Man sollte meinen, dass die Theologie als Wissenschaft bei der Ausübung kirchenleitender Ämter eine Hauptrolle spielt, dass Oberkirchenräte und Synoden sich von theologischen Fakultäten, von Theologen und Experten aus der kirchlichen Praxis beraten lassen. Aber der Blick auf die kirchliche Landschaft zeigt leider, dass hier noch ganz andere Quellen wirksam sind, die langsam, aber sicher die Theologie aus ihrer Orientierungsfunktion verdrängen. Das ist ein merkwürdiger Vorgang, und ihm gelten die Beobachtungen des nachfolgenden Essays. Er erhebt nicht den Anspruch, das Thema bis ins letzte Detail zu vermessen. Vielmehr sollen eine Reihe von Beobachtungen aneinandergereiht werden, welche die Dringlichkeit des Themas verdeutlichen…

Die angefangene Liste ließe sich beliebig verlängern. Kirchenleitung schadet sich selbst und dem Evangelium, wenn sie ohne Not auf die Beratung durch die Theologie verzichtet oder sie nicht mehr ernst nimmt. An die Stelle reicher protestantischer Diskussionskultur, die einer „Kirche des Wortes“ sehr gut ansteht, tritt immer mehr eine Kirche, die von Verwaltung, Verordnung und Marketing bestimmt ist. In solch einer Kirche verkümmert das Evangelium unter den Wucherungen der Bürokratie. Und wer so denkt, der feiert am Ende nur noch das Abendmahl der Aktenordner. Zum (umfangreichen) Artikel.

Berufsbilder im Verkündigungsdienst der Ev.–Luth. Landeskirche Sachsens – ein Beitrag für die Pfarrerschaft

Ein Beitrag aus der sächsischen Landeskirche zum Pfarrerbild mit abschließenden Thesen:

Thesen:
1) Der Pfarrberuf ist zugleich Berufung und Sendung, die das gesamte Leben einer
Pfarrerin bzw. eines Pfarrers umfasst.
2.) Die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer in einem beamtenähnlichen Verhältnis
trägt dem Rechnung und gibt Verlässlichkeit und Sicherheit, ebenso wie das
Parochialprinzip.
3.) Verkündigung des Evangeliums, Verwaltung der Sakramente und Seelsorge sind
die Kernaufgaben eines Pfarrers bzw. einer Pfarrerin im Gemeindedienst. Verbindliche
Rahmenbedingungen, die in der Landeskirche gelten, lassen genügend Raum zur
individuellen Prägung dieses Dienstes.
4.) Die hauptamtlich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst geben Kirche vor Ort ein
Gesicht, allen voran ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin. Insofern ist der Pfarrberuf der
„Schlüsselberuf“ in unserer Kirche.
5.) Eine Vergrößerung von Gemeindegebieten und Addition von Aufgaben können
nicht mehr beliebig fortgeführt werden. Bei strukturellen Veränderungen muss darauf
geachtet werden, dass damit auch Entlastung und Zusammenführung geschieht.
– dafür ist bei Dienstbeginn in einer Pfarrstelle sowohl bei Teilzeit- als auch bei
Vollzeitstellen eine Vereinbarung mit dem Kirchenvorstand über die zu
leistenden Aufgaben zu treffen
– die Erfordernisse vor Ort, aber auch die Fähigkeiten und Begabungen des
Pfarres/der Pfarrerin müssen dabei berücksichtigt werden
6.) Der zunehmenden Vereinzelung von Pfarrerinnen und Pfarrern muss
entgegengewirkt werden durch:
– Begleitung im Dienst durch externe Berater
– ein ausgewogenes Zeitmanagement mit einem ausgeglichenen Verhältnis von
festen Diensten, Zeiten für Vorbereitungen, eigener Stärkung, Familie,
theologischer Arbeit und Spiritualität
– Förderung der Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden, besonders derer, im
Verkündigungsdienst. Das sog. „Dreigespann“ wird ausgebaut. Die
geografischen Arbeitsgebiete sind deckungsgleich. Angestrebt werden
Gemeinden mit 2 Pfarrstellen, 1 Kirchenmusiker/in, 1 Gemeindepädagogen/in
bzw. 1 Kantorkatecheten/in
– verbindliche Phasen der Regeneration, Weiterbildung usw.
– angemessene Würdigung des Einsatzes
– Förderung der Dienstgemeinschaft innerhalb eines Konventes und einer
Ephorie
7.) Eine Entlastung der Pfarrerschaft sollte befördert werden durch:
– Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen in der Verwaltung so nahe wie irgend
möglich vor Ort
– Gewinnung und Befähigung von ehrenamtlich Mitarbeitenden (v.a. zur Leitung
von Gemeindekreisen)
– Festlegung einer Höchstzahl von Gottesdiensten pro Sonntag / Feiertag auf 2
– eindeutige Vertretungsregelungen