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Einspruch: Für eine Frauenkirche ohne Militärmusik

Kürzlich berichteten wir über einen Disput zwischen Wolfgang Huber und Friedrich Schorlemmer um den Wiederaufbau der geschichtlich belasteten Garnisonskirche in Potsdam.

02. April 2014

Wie die Dresdner Neuesten Nachrichten am 29./30.03.2014 mitteilten, wird die Bundeswehr „mit Pauken und Trompeten“ in die Dresdner Frauenkirche einziehen: Für den 30. April ist ein Musikalischer Gottesdienst mit dem Wehrbereichsmusikkorps III der Bundeswehr angekündigt. Dazu laden das Landeskommando Sachsen, das Sächsische Ministerium des Innern und die Stiftung Frauenkirche Dresden ein. Im musikalischen Repertoire wird ein weiter Bogen gespannt. Er reicht von der traditionellen Marschmusik über Bearbeitungen großer klassischer Kompositionen bis zu Originalkompositionen, Filmmusik und aktuellen Hits im Big-Band-Sound.

Wir erheben Einspruch aus zwei Gründen:

1.) Die Militärmusik der Bundeswehr formuliert ihren Auftrag wie folgt: „Die Musik gibt den Soldaten das Gefühl: Wir gehören zusammen. …

2.) Soldaten können, wie jeder andere auch, am kirchlichen Leben teilnehmen, Gotteshäuser aufsuchen und Gottesdienste mitfeiern. Da es hierzulande aber keine Staatskirche gibt (Artikel 140 des Grundgesetzes), sind nach unserer Auffassung dienstlicher Auftrag der Bundeswehr und Verkündigungsauftrag der Kirche klar und eindeutig voneinander zu trennen…

Somit ist der Stiftung Frauenkirche und der Bundeswehr der Vorwurf zu machen, etwas zu veranstalten, das sich theologisch, kirchlich und politisch als bedenklich erweist…

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