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Staat und Religion: Verfassungsgericht bestätigt die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht

20. November 2014,

Zweite Ehe – Kirche durfte Chefarzt kündigen

Karlsruhe. Weil ein geschiedener Düsseldorfer Mediziner erneut heiratete, entließ ihn die katholische Klinik. Das ist rechtens, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Von Reinhold Michels und Frank Vollmer.

zum Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 – 2 BvR 661/12 –


2. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen. Die Formulierung des kirchlichen Proprium obliegt allein den Kirchen und ist als elementarer Bestandteil der korporativen Religionsfreiheit durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützt.

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Ehemaliger Chefredakteur Brender spricht über den politischen Einfluss der Parteien auf das ZDF

Nikolaus Brender, ehemaliger Chefredakteur des ZDF spricht in einem Interview mit Tilo Jung über den Einfluss der Parteien auf den ZDF.

Dieser politische Einfluss führte zu seinem Ausscheiden als Chefredakteur und dem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Sehr prägnant beschreibt Brender, wie die Strukturen die Mitarbeiter zu Loyalitätskonflikten führen. Die Vorgaben der Politik kollidieren mit den Selbstansprüchen der journalistischen Arbeit. So beklagt Brender, dass er kritische Berichterstattung gegen Politiker durchsetzen musste, was auf Dauer kraft kostet. Besonders interessant ist der Abschnitt ab 17:32. Hier spricht er über die Wahl, bei der er überraschend nicht gewählt wurde. Der Grund war angeblich eine zu geringe Quote bei den Nachrichten. Brender entgegnet, dass die Quote vorher keine Vorgabe war. Er hätte sie nach eigenem bekunden mit boulevardesken Themen jederzeit erhöhen können. Entschied sich aber dagegen.

Vielleicht erkennt sich der ein oder die andere PfarrerIn mit einem Druck zwischen dem eigenen qualitativen Ansprüchen und quantitativen Vorgaben der Kirche wieder.