Schlagwort-Archive: Pfarrverein Baden

Pfarrverein Baden: zur EKD-weit höchsten Arbeitsbelastung kommt also auch noch die längste Lebensarbeitszeit.

07/2016, von Volker Matthaei, Badisches Pfarrerblatt

Thesen zum Umgang mit dem Thema Arbeitszeit im Pfarrberuf

…Das Thema Arbeitszeit im Pfarrberuf ist aus verschiedenen Gründen hochaktuell: wegen der Diskussion um Arbeitszeitvorgaben in anderen Landeskirchen, wegen der Belastungssituation (die durch die längere Lebensarbeitszeit eher steigen dürfte), aber auch wegen der Befürchtung, mit den aktuellen Arbeitszeiterwartungen keinen Nachwuchs mehr zu finden. Die folgenden 24 Thesen zur Arbeitszeit im Pfarrberuf wurden in der Pfarrvertretung und in mehreren Pfarrkonventen schon diskutiert; nun möchte die Pfarrvertretung eine Diskussion auf breiterer Basis.

Das von Volker Matthaei verfasste Papier ist dabei nicht als abschließende Positionsbestimmung der Pfarrvertretung zu verstehen, sondern als Grundlage für den Diskussionsprozess. Rückmeldungen sind ausdrücklich erwünscht!…

Mehr dazu, vgl. S. 321

Pfarrverein Baden zur Praxis bei der Erhebung der Kapitalertragssteuer.

05/2015

Die Konsequenz daraus sollte sein, dass die Kirchen sich dafür einsetzen

– dass das neue Verfahren zur Erhebung von Kirchensteuern auf Kapitalerträge vorläufig ausgesetzt wird 

– dass die pauschalisierte Quellensteuer abgeschafft wird und

– dass Kapitalerträge zukünftig wie alle anderen Einnahmequellen behandelt werden und nach dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind.

Zur Stellungnahme.

Badischer Pfarrverein will Beihilfekürzungen die Zähne zeigen

04/2015, Pfarrverein Baden, s.S. 63

Zum 1. Januar 2013 wurde in Baden-Württemberg die Beihilfeverordnung (BVO) geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde beschlossen, dass die Beihilfe für Auslagen, Material- und Laborkosten von zahnärztlichen Behandlungen wie
• konservierende Leistungen (z. B. Zahnfüllungen und Provisorien)
• prothetische Leistungen (z. B. Brücken und Prothesen) und
• Eingliederungen von Aufbissbehelfen und Schienen (so genannte Knirscherschienen) von 100 % auf 70 % gekürzt wird. Auf den Betroffenen kommen also unter Umständen erhebliche Mehrkosten zu.

vgl. S. 63