Schlagwort-Archive: Rechtfertigungslehre

SOLA GRATIA IM ISLAM? Eine Antwort auf Bischof Hein (EKKW) von Prof. Frieder Seebaß

10/2017, Hess. Pfarrerblatt

Zugleich ein Beitrag zum Reformationsjubiläum
Frieder Seebaß
Bischof Martin Hein hat im vergangenen
Jahr grundlegende Gemeinsamkeiten zwischen
Christentum und Islam hervorgehoben.
Dies gilt für den Satz „Christen und Muslime
beten zu demselben Gott“ ebenso wie die
von ihm auf dem Kirchentag in Berlin Ende
Mai vertretene Ansicht, Muslime teilten die
christliche Auffassung, dass wir Menschen
nichts Eigenes zu unserem Heil leisten könnten
und müssten. Warum ich weder die Thesen
noch den theologischen Ansatz unseres
Bischofs teilen kann, möchte ich im Folgenden
unter Berücksichtigung der Grundsätze reformatorischer
Theologie darlegen.

Mehr dazu, vgl. S. 138ff

Erst zu ‚prognostisch‘, jetzt zu theologisch? Kirchenhistoriker Markschies widerspricht Kritik an EKD-Reformationstext

Gegenwind gegen das Grundlagenpapier der EKD zur Reformation kam aus berufenem Munde,  von Seiten der Reformationsgeschichtler Thomas Kaufmann und Heinz Schilling.

„Der Kirchenhistoriker Christoph Markschies hat das Grundlagenpapier der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Reformation gegen Kritik von Historikerkollegen verteidigt.

Markschies reagiert damit auf Kritik der Historiker Heinz Schilling und Thomas Kaufmann, die der EKD eine „dogmatische Geschichtsdeutung“ bei der Vorbereitung des 500. Reformationsjubiläums vorwerfen. Das EKD-Papier nehme die Ergebnisse der internationalen Reformationsforschung seit 1945 überhaupt nicht zur Kenntnis, hatten die Fachleute für Reformationsgeschichte bemängelt.“ Mehr dazu.

„Ökumene der leeren Lehrversprechnungen“ – Friedrich Wilhelm Graf in „Götter global“

Anstelle einer Rezension des gerade erschienen neuen Werks „Götter global“ von Prof. Friedrich  Wilhelm Graf hier ein kurzes Zitat zum Thema ev. – kath. Ökumene:

… „Für diese Ökumene der leeren Lehrversprechungen können die in der deutschen Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Verhandlungen über die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ als repräsentativ gelten. Am 31.Oktober 1999, also am Reformationstag, unterzeichneten mit großen medialen Aufwand der Kurienkardinal Edward Idris Cassidy als Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen und der Präsident des Lutherischen Weltbundes, der Braunschweiger Landesbischof Christian Krause, in der evangelischen St. Anna-Kirche zu Augsburg die „Gemeinsame Offizielle Festlegung“ und einen Annex zur Erklärung – trotz des entschiedenen Protests von gut 160 deutschen protestantischen Universitätstheologen, unter ihnen der prominente Tübinger Systematiker Eberhard Jüngel, die hier reformatorische Grundeinsichten vernebelt und verwässert sahen. De fakto wurde die Öffentlichkeit mit ein paar vagen Formeln zu täuschen
versucht, weil es genau genommen gar keinen substantiellen Konsens über die zentralen Gehalte der Rechtfertigungslehre Luthers gab.

Dies zeigte demonstrativ bald die päpstliche Symbolpolitik: Nur sieben Wochen nach dem Augsburger Medienspektakel rief Johannes Paul II ein „Ordentliches Heiliges Jahr“ aus, in dem man bei würdigem Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie in bestimmten römischen Kirchen den „Jubiläumsablass“ erwerben konnte – ganz im Sinne jener Entschuldungstheologien zubd Ablasskonzepte, die die Reformatoren des 16. Jahrhunderts
als zutiefst unevangelsich, dem neutestamentlichen Zeugnis fundamental widersprechend erkannt hatten… Eberhard Jüngel… hat mit Blick auf die Ökumene der Lehrgespräche vor einer „Schummelökumene“ gewarnt. Unklar ist häufig nur, ob hier ein Kirchenvertreter den anderen (und umgekehrt) zu betrügen versucht oder ob man sich kontrastharmonischer Funktionärsgemütlichkeit auf gemeinschaftlichen Selbstbetrug verständigt hat.“

Lesen Sie selbst: Friedrich Wilhelm Graf: Götter Global, München 2014, S. 137f