Schlagwort-Archive: Prof. Thomas Kaufmann

Ist Luther nur etwas für die Deutsche Bahn? Anworten der von Thies Gundlach angegriffenen Theologen in der Welt.

Von Matthias Kamann | Veröffentlicht am 03.03.2017 |

Weiter beklagt Kaufmann, die EKD habe die akademischen Theologen bei der Jubiläumsvorbereitung in einem „praktisch handlungsunfähigen“ wissenschaftlichen Beirat „düpieren und kaltstellen“ wollen. Und was Gundlachs Kritik am Beharren der Theologen auf historischer Exaktheit betrifft, so kontert Kaufmann: „Offenbar ist es Ihnen noch immer nicht vorstellbar, dass man sich zu einem Phänomen wie der Reformation im Horizont gegenwartsverantworteter Theologie nicht anders als differenziert äußern kann und muss.“…

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51. Deutscher Historikertag. Thema: Glaubensfragen.

21.09.2016
Europas größter geisteswissenschaftlicher Kongress, Moderation: Winfried Sträter

darin:

Abstracts zu:
Thomas Kaufmann, Göttingen:
»Konfessionskultur« in der Perspektive der Kirchengeschichte
Birgit Emich, Erlangen-Nürnberg:
»Konfessionskultur« in der Perspektive der Kulturgeschichte
Matthias Pohlig, Münster:
Was ist lutherische Konfessionskultur?
Günther Wassilowsky, Innsbruck:
Was ist katholische Konfessionskultur?
Christophe Duhamelle, Paris:
Kommentar

Abstract Thomas Kaufmann:

Während die Konfessionalisierungsdebatte der 1980er und 1990er Jahre v.a. die sozialen und politischen Effekte der konfessionellen Formierung des 16. und 17. Jahrhunderts im Blick hatte und auf strukturgeschichtliche Parallelen zwischen den drei großen Konfessionen Katholizismus, Luthertum und Calvinismus abhob, konzentriert sich die jüngere Forschung stärker auf Bruchstellen der Konfessionalisierung und auf deren kulturelle Dimension und Konsequenzen. In diesem Zusammenhang hat Thomas Kaufmann in den 1990er Jahren am Beispiel des Luthertums den Begriff der „Konfessionskultur(en)“ lanciert. ..

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Zum Bild der Reformation. Historiographische und theologische Überlegungen angesichts des Jubiläums 2017 von Prof. Dr. Thomas Kaufmann, Göttingen

09/2016

Die evangelische Christenheit hat keinen Anlass, sich angesichts der Europathematik anders als
selbstbewusst zu gerieren. Die Konturen eines evangelischen Europas liegen freilich vor der Epoche der Nationalismen. Die Beschäftigung mit der Reformation hilft, sie freizulegen und als heutige Möglichkeit wiederzuentdecken. Die organisationsgeschichtlichen Folgen der reformatorischen Christentumsgeschichte sind, zumal wenn man sie in einen europäischen Horizont rückt, ausgesprochen komplex. Sie haben das Ihre dazu beigetragen, die spezifisch europäischen Umformungsprozesse, die wir Moderne nennen, zu forcieren. Sie haben dazu beigetragen, in spezifisch europäischer Manier ‚die Kirche im Dorf’ zu lassen und sie zugleich für die Welt zu öffnen. An diese Zusammenhänge zu erinnern heißt, darauf zu insistieren, dass es von einem reformatorischen Kirchenverständnis her keine Alternative dazu gibt, alles uns Mögliche dafür zu tun, die Kirche am Lebensort der Menschen zu erhalten. Die Beschäftigung mit der Reformation kann also dazu helfen, angesichts unübersichtlicher Optionen Kriterien für Prioritäten zu finden. Mehr dazu, gehen Sie rechts auf „Vortrag zum download“

 

Göttinger Theologe Thomas Kaufmann über Luthers Judenfeindlichkeit: im 16. Jahrhundert beispiellos.

10. September, Goettinger-Tageblatt

Die Forderung des Reformators Martin Luther, Synagogen niederzubrennen und jüdische Häuser einzureißen, war nach Einschätzung des Kirchenhistorikers Thomas Kaufmann im 16. Jahrhundert beispiellos. „Ich habe lange gesucht und keinen Zeitgenossen gefunden, der das ebenfalls vorgeschlagen hätte“, sagte der Göttinger Theologe…

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Luthers Juden. Von Prof. Thomas Kaufmann. Ein Buchhinweis.

KLAPPENTEXT
Die grundlegende Untersuchung zu Luthers Antisemitismus, zur Judenfeindlichkeit in seinen Schriften, in seinem Weltbild, in seinen alltäglichen Meinungen und Ansichten ist das Ergebnis der jahrelangen Forschungen des Kirchenhistorikers Thomas Kaufmann. In diesem Buch zieht er die Summe aus seiner Arbeit an Luthers Werken und ihrer Rezeption über 5 Jahrhunderte hin. Kaufmann warnt davor, heute und in Zukunft von Luthers Popularität profitieren zu wollen und naiv mit ihm umzugehen. Genau darin weiß er sich schließlich durch den großen Reformator selbst bestärkt, der als mächtiger Polemiker mit Worten vernichten, aber auch sich selbst relativieren konnte.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 09.12.2014
Es ist schwere Kost, die Rezensent Dirk Pilz hier verkraften muss. Der Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann beschäftigt sich mit Martin Luthers Antisemitismus auf eine derart gründliche Art, dass für schlichte Kategorien, aber auch für Beschönigungen kein Raum bleibe.

Diese und andere Rezensionen.

War Luther Antisemit? Prof. Thomas Kaufmann rezensiert das Buch von Dietz Bering.

8. Januar 2015, SZ

Wie wurde der Reformator zum geifernden Scheusal? Dietz Bering untersucht Martin Luthers Antisemitismus – macht den Fehler, die Judenfeindlichkeit des Reformators im Horizont einer deutsch-jüdischen Beziehungsgeschichte zu behandeln.


Doch zur Hauptfrage, die den Titel des Buches bildet: „War Luther Antisemit?“ Mit Bering bejahe ich sie. Gegen Bering aber insistiere ich darauf, dass sie mit dem präzisierenden Zusatz „vormodern“ zu versehen ist…
Dass Luther den religiösen Anspruch an konvertierende Juden, die „rechte Christen“ werden sollten, steigerte, unterschied ihn von einer katholisch-sakramentstheologischen Haltung, die ganz auf das Taufsakrament setzte. Im Unterschied zu Bering und auch manchen völkischen Interpreten, die durch die Fixierung auf den Wittenberger Reformator die Breite und Tiefe der Judenfeindschaft in den europäischen Gesellschaften der „Vormoderne“ übersehen, vermag ich nicht einzusehen, dass man allein Luther zum wichtigsten Referenzpunkt des Judenhasses macht.  Zur vollständigen Rezension.

Erst zu ‚prognostisch‘, jetzt zu theologisch? Kirchenhistoriker Markschies widerspricht Kritik an EKD-Reformationstext

Gegenwind gegen das Grundlagenpapier der EKD zur Reformation kam aus berufenem Munde,  von Seiten der Reformationsgeschichtler Thomas Kaufmann und Heinz Schilling.

„Der Kirchenhistoriker Christoph Markschies hat das Grundlagenpapier der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Reformation gegen Kritik von Historikerkollegen verteidigt.

Markschies reagiert damit auf Kritik der Historiker Heinz Schilling und Thomas Kaufmann, die der EKD eine „dogmatische Geschichtsdeutung“ bei der Vorbereitung des 500. Reformationsjubiläums vorwerfen. Das EKD-Papier nehme die Ergebnisse der internationalen Reformationsforschung seit 1945 überhaupt nicht zur Kenntnis, hatten die Fachleute für Reformationsgeschichte bemängelt.“ Mehr dazu.

Das Reformationspapier der EKD ist zu einseitig auf die Rechtfertigungslehre ausgerichtet

Das Reformationsjubiläum nähert sich. Die beiden Professoren Thomas Kaufmann und Heinz Schilling kritisieren die einseitige Ausrichtung auf die Rechtfertigungslehre.

Beide sehen dahinter ein dogmatisches Programm. Dahinter steckt der Wunsch die Kirche würde an der Begeisterung der Rechtfertigungslehre gesunden.

Doch das Programm weist damit erhebliche Schwächen auf. Viele Mitreformatoren sahen die Rechtfertigungslehre nicht als Zentrum ihres Programms an. Sie werden in ihrer Diversität vergessen und dem großen Lutherkult geopfert.

Auch die politischen Auswirkungen der Reformation werden mit der dogmatischen Brille vergessen. Doch gerade hier wäre eine Möglichkeit in einer säkularen Gesellschaft die Bedeutung der Reformation als umwälzendes Ereignis begreifbar zu machen.

Lesen sie die ausführliche Kritik in diesem Artikel.

Gelehrte Journale und Zeitungen der Aufklärung. Forschungsprojekt unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Kaufmann

Die Gelehrten Journale und Zeitungen – zeitgenössisch zumeist Ephemeriden genannt – fungierten seit ihrem Entstehen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als ‚Tagebücher der gelehrten Welt‘. Mit Rezensionen von neuen Büchern, Berichten über wissenschaftliche Entdeckungen und Projekte sowie Nachrichten von gelehrten Institutionen und Personen gaben sie Auskunft über so gut wie alles, was in der Welt des gelehrten und popularisierten Wissens einschließlich der schönen Künste vor sich ging. Aufgrund ihres zeitnahen Erscheinens und ihrer allgemeinen Zugänglichkeit eröffneten sie nicht nur der Gelehrten-Zunft, sondern jedem hinreichend Gebildeten die Möglichkeit, am Wissensdiskurs der Zeit teilzuhaben. Damit bereiteten die als ‚Netzwerke‘ operierenden Gelehrten Blätter den Weg für einen gleichermaßen öffentlichen, umfassenden und kritischen Kommunikationsaustausch, der nicht an Sprach- und Landesgrenzen gebunden war. Sehr zu Recht werden sie daher von der Forschung als ‚Schlüsselwerke‘ der Aufklärung bezeichnet. Zur Seite und Datenbank.

Kirche der Reformation? – von Prof. em. Gisela Kittel

Schon in den letzten Wort-Meldungen befand sich eine kritische Bemerkung zur Berufung des Katholiken und ehemaligen Verfassungsrichters Udo die Fabio zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats „Luther 2017“ von Prof. F.W. Graf, München.

Schon früher hatte sich Prof. Thomas Kaufmann, Göttingen, in einem Vortrag überaus kritisch zu den Vorgängen und die Wissenschaftlichkeit im Wissenschaftlichen Beirat des Lutherjubiläums geäußert. Vgl. den Vortrag „Zum Bild der Reformation – Historiographische und theologische Überlegungen angesichts des Jubiläums 2017“, vgl. dort II. Kritik an den Planungen des Reformationsjubiläums.

Hier bezieht Prof. em. Gisela Kittel kritisch zu dem Vorgang Stellung:

4. März 2014    In der Kirchenzeitung UK Nr.10/ 2. März 2014 S.3 ist zu lesen, dass der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio, katholischer Konfession, zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates „Luther 2017“ durch ein EKD-Gremium gewählt worden ist. Hat denn die Evangelische Kirche keine eigenen Theologen mehr, die einem Beirat zur wissenschaftliche Vorbereitung des Lutherjubiläums 2017 vorsitzen können? Doch die Meldung ist von noch größerer Brisanz. Verfassungsrichter Di Fabio war im Jahr 2008 Vorsitzender der zweiten Kammer des zweiten Senats des Karlsruher Verfassungsgerichtes, das die Verfassungsbeschwerde eines Pfarrers aus dem Rheinland, der sich durch alle kirchlichen Gerichte durchgeklagt hatte, 1. überhaupt nicht zur Entscheidung annahm und 2. nachwies, dass bei der Anwendung des kirchlichen „Ungedeihlichkeitsparagraphen“ auch „eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs 1 GG)“ nicht gegeben sei. Denn ein Pfarrer, „der es nicht vermocht hat, tiefgreifende Spaltungen in einer Kirchengemeinde zu verhindern oder zu überbrücken“, hat sich nach Meinung der Verfassungsrichter in seinem Amt „nicht bewährt“ und kann daher sogar in den Wartestand und nachfolgenden Ruhestand unter Gehaltseinbußen versetzt werden.

Dieses erstaunliche Urteil ist auf der Home-Page des Vereins „David gegen Mobbing in der evangelischen Kirche“ (www.david-gegen-mobbing.de) unter der Rubrik „Die gegenwärtige Rechtslage/Dokumente zur Rechtslage/Pfarrdienstrecht – Gerichtsurteile“ abgedruckt, ebenso eine Stellungnahme von Gisela Kittel unter der Überschrift:  „Zur Theologie‘ der Verfassungsrichter“.

Es ist schon bemerkenswert, dass unsere Verfassungsrichter nun eben doch einen Schuldvorwurf gegen Pfarrpersonen erheben, die nach dem sog. Ungedeihlichkeitsparagraphen ohne den Nachweis irgendeiner Schuld aus ihren Gemeinden abberufen und in den Warte- und Ruhestand unter Gehaltseinbußen versetzt werden. Noch erstaunlicher aber ist das neue Kriterium, welches Herr di Fabio und seine Richterkollegen für die Bewährung evangelischer Pfarrer und Pfarrerinnen in ihrem Urteil aufstellten. Wer es nicht vermag, „tiefgreifende Spaltungen in einer Kirchengemeinde zu verhindern oder zu überbrücken“, hat sich in seinem Pfarrdienst „nicht bewährt“! Und Jesus? Hat er sich, der infolge der aufgerissenen Konflikte am Kreuz sterben musste, in seiner Sendung auch nicht bewährt? Und Paulus? Und Luther? Paul Schneider und all die anderen standhaften Zeugen Jesu Christi? Wer gibt den weltlichen (!) Verfassungsrichtern das Recht, derartige theologische Urteile zu fällen? Wie kommen sie zu einer solchen Kompetenzüberschreitung? Aber auf diese „höchstrichterliche Rechtsprechung“ berufen sich nun Oberkirchenräte und kirchliche Verwaltungsgerichte. Danach wird über den Dienst und die Existenzen von evangelischen Pfarrern und Pfarrerinnen entschieden. Und der damalige Vorsitzende Richter, der dieses Urteil zu verantworten hat, ist jetzt auch noch zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Lutherjahr 2017 gewählt worden.
Kirche der Reformation? Nein! Die evangelische Kirche, wie sie uns heute vor Augen tritt, sollte das Lutherjubiläum lieber ausfallen lassen. Sie könnte es nur noch im Sinn der ersten Ablassthese als einen Anlass zur Buße und zur Selbtbesinnung begehen.

Gisela Kittel