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Zahlen des dbb (Deutscher Beamtenbund): Dem Staat fehlen mehr als 185.000 Mitarbeiter

Stand: 03.01.2018, tagesschau

Dem Staat fehlen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – rund 185.000 Lehrkräfte, Feuerwehrleute oder Beschäftigte in Jobcentern. Besonders kritisch sei die Situation an Kitas und Schulen, erklärte der Beamtenbund. Zudem würden nicht genug neue Mitarbeiter eingestellt…

Mehr dazu.

EKiR Synode 2016: „Zu spät“. Von Pfr. i.R. Manfred Alberti

01/2016

„Zu spät! – Die Macht der Verwaltungsleiter ist gesetzlich zementiert! – Da brauchen wir gar nicht mehr darüber zu reden! – Ihre Anträge sind damit erledigt!“
So lautet – mit meinen Worten zusammengefasst – die klare Antwort der Kirchenleitung der EKiR auf mehrere Anträge von Kreissynoden für die Landessynode vom 10. bis 16. Januar 2016, die gerne in dem Verwaltungsstrukturgesetz einzelne Verantwortlichkeiten wieder in die Presbyterien oder die Kreissynodalvorstände zurückgeholt hätten (Fundweg: www.ekir.de/ueberuns/Landeskirche/Landessynode/Landessynode 2016/Dokumente/Drucksachen/DS 1 I 1 S. 3ff). Zwar könnten, so die Antwort, gemeindlichen oder kreissynodalen Fachausschüsssen evtl. beratende und begleitende Aufgaben zugewiesen werden, aber Entscheidungsträger ist und bleibt der Verwaltungsleiter. Da sei die Gesetzeslage in dem 2013 verabschiedeten Verwaltungsstrukturgesetz eindeutig und so gewollt.
Eine ganz bittere Quittung bekommen die Gemeinden und Kirchenkreise nun dafür, dass die Landessynode in den vergangenen Jahren kaum bewusst und kaum diskutiert durch das Verwaltungsstrukturgesetz die Machtverhältnisse in der Kirche gravierend verschoben hat: Nicht mehr Presbyterien oder Kreissynodalvorstände und ihre Vorsitzenden sind die Entscheidungsträger, sondern die Verwaltungsleiter der zwangsweise zusammengelegten Verwaltungen von Gemeinden, Kirchenkreisen und Werken. Ihnen ist ausdrücklich gesetzlich das Recht zugeordnet, über Ausgaben der laufenden Verwaltung zu entscheiden. Ob damit der Rahmen von 1000 Euro oder vielleicht 10 000 Euro pro Ausgabe gemeint ist, kann die Kreissynode beschliessen: Das Entscheidungsrecht im Rahmen solcher Grössenordnungen kann den Verwaltungsleitern weder ein Presbyterium noch ein Kreissynodalvorstand entziehen. Wer weiss, wie wenig verfügbare Finanzmasse einem Presbyterium jährlich überhaupt zur Verfügung steht, erkennt schnell, dass hier eine zentrale Entscheidungsverantwortung der Presbyterien ausgehebelt wurde.
Ausserdem, so befürchtet der Kirchenkreis Köln – Rechtsrheinisch wohl nicht zu Unrecht, besteht die große Gefahr, dass immer mehr Verwaltungsstellen zu Lasten verkündigungsrelevanter Dienste eingerichtet werden: also Verwaltung ausgedehnt und Gemeindearbeit eingeschränkt wird. (DS 1 I 3 S. 5ff)
Bei Anträgen mehrerer Kirchenkreise wird deutlich, dass sie zugunsten der Presbyterien und Kreissynodalvorstände Entscheidungskompetenzen wieder von der Verwaltungsleitung lösen möchten. Aber mit manchmal sehr klaren und harten Worten wird den beantragenden Kirchenkreisen mitgeteilt, dass ihre Anträge noch nicht einmal die Landessynode beschäftigen sollen – sie gelten mit dieser Antwort als erledigt (Antrag Essen DS 1 I 1, S. 3 ff). Verwaltungsmacht pur. Eigentlich müsste es im Sinne des reformatorischen Selbstverständnisses unserer Kirche sinnvoll sein, Verwaltungsaufgaben kostengünstig durch Ehrenamtliche erledigen zu lassen (Antrag Solingen DS 1 III 28, S. 55) oder Fachausschüssen Verantwortung und Entscheidungskompetenz zu übertragen (Antrag Essen DS 1 I 1, S. 3 ff), doch das Verwaltungsstrukturgesetz legt alle relevante Entscheidungsmacht in die Hände der Verwaltungsleiter.
Dass solche Machtzusammenballung problematisch ist, lässt der Antrag des Kirchenkreises Gladbach – Neuss durchklingen, wenn er vorschlägt, dass die Kirchenleitung zur „entschlossenen Verschlankung der aufgeblähten Verwaltungsvorschriften“ einen Ausschuss von erfahrenen aber vor allem unabhängigen (!) Verwaltungsfachleuten einsetzen soll (DS 12, Nr. 9, S. 4). Es kann nicht sachdienlich sein, wenn Fachleute selbst über ihre eigene Machtfülle entscheiden dürfen und so leicht zu ganz egoistischen, aufgeblähten Lösungen kommen.
So deutet der Kirchenkreis Gladbach – Neuss indirekt ein zentrales Dilemma an: Verwaltungsfachleute sind zwar nicht Juristen, aber sie sind die Fachleute für Gesetze und Verordnungen: Die meisten Presbyter, Synodalen und Theologen sind auf die Fachkenntnisse ihrer Verwaltungsleiter angewiesen. Wenn die Verwaltungsfachleute in der Synode Gesetze erarbeiten und niemand genau und kritisch hinschaut, welche Macht hier auf die Verwaltung übertragen wird, dann kann diese Macht unter der Hand faktisch fast grenzenlos werden.
Am Beispiel: Presbyterien und Kreissynodalvorstände haben noch das Recht, den Haushalt aufzustellen. Doch anders als früher ist das mit dem Neuen Kirchlichen Finanzwesen eine so komplizierte Angelegenheit geworden, dass nur die Verwaltung selbst in der Lage ist, den Haushaltsplan aufzustellen, und Presbyter, Pfarrer und Synodale ihn weitgehend fast nur noch abnicken können. Über die konkreten Ausgaben eines einmal beschlossenen Haushaltsplanes hat aber im Rahmen der laufenden Verwaltung der Verwaltungsleiter das ihm ausdrücklich gesetzlich zugestandene Verfügungsrecht. So ist die Leitungsmacht von Synoden und Presbyterien entgegen allem presbyterial-synodalen Selbstverständnis unserer Kirche weitgehend auf die Verwaltungsleiter übergegangen.
Einzelnen Verwaltungsleitern ist das immer noch nicht genug. (Andere sehen das ganz anders.) Sie möchten ihre Macht auch nicht mehr durch bestehende Verwaltungsordnungen einschränken lassen. So hat die Synode des Kirchenkreises Wuppertal, dessen Verwaltungsleiter Mitglied der Landessynode und einer der Verfasser des Verwaltungsstrukturgesetzes ist, 2014 einen Antrag an die Landessynode gestellt, dass einige Verwaltungsleiter Reformexperimente durchführen können, ohne sich diese vorher vom Landeskirchenamt genehmigen lassen zu müssen. „Die Kirchenleitung wird weiterhin beauftragt, die vorhandenen Genehmigungsvorbehalte für die Modell-Verwaltungsstrukturen zu minimieren bzw auszusetzen…“. (LS 2015, DS 12, Nr. 56, S.30) Bedeutet das nicht, dass faktisch sich damit der Verwaltungsleiter selbst über Recht und Gesetz stellen will, selbst alleine die Entscheidungsmacht haben möchte, was in seinem Kirchenkreis an Rechtsverordnungen gilt? Sollen Verwaltungsleiter im Rahmen eines Experimentes alles selbst ändern dürfen? Bedeutet das nicht, dass der Verwaltungsleiter sich als der Fürst des Kirchenkreises sieht: über Recht und Gesetz stehend, niemandem untertan, nicht einmal den für alle anderen geltenden Verordnungen der Landeskirche?
Was für eine Hybris, was für eine Überheblichkeit! Der Verwaltungsleiter ist Angestellter (oder Beamter) des Kirchenkreises, er ist nicht von den Gemeinden synodal gewählt und beauftragt und soll nun über Recht und Gesetzen stehend alleine verantwortlich sein? Was für ein Irrweg von Leitungsverantwortlichkeit!
Gesetze, Rechte und Verordnungen haben immer auch eine Schutzfunktion für Schwächere. Sonst brauchte es sie nicht zu geben. Wie kann man auch nur überlegen, dem Starken zu erlauben, sich seine Rechte selbst zu verordnen und sei es probehalber auf Zeit?
Jetzt rächt sich im Rheinland, dass für viele Theologen die Verwaltung kein theologisches Thema ist. So konnte die Verwaltung nahezu unbemerkt und nahezu undiskutiert die kirchliche Machtkonstellation im Rheinland zu ihren Gunsten umdrehen: Von presbyterial-synodalen Gremien und deren Vorsitzenden auf die Leiter bzw die Leiterinnen der mittleren Verwaltungsebene. Man hat geschickt die entscheidenden Stellschrauben (Z.B. „Entscheidungen über laufende Verwaltung“) so verändert, dass die Verwaltung faktisch über nahezu alles bestimmen kann. Personal, Gebäude, Finanzen… alles von Gemeinden und Kirchenkreis ist Teil der Verwaltung und damit dem Verwaltungsleiter unterstellt. Presbyterien und Synoden sind so in ihrer Verantwortung weitgehend ausgehebelt worden. Und wenn Synoden oder Presbyterien noch die Verantwortung für wichtige Entscheidungen behalten haben (Haushaltspläne) oder sie sich ausdrücklich vorbehalten, dann liegen alle Vorarbeiten so im Verantwortungsbereich des Verwaltungsleiters, dass er seine Vorstellungen leicht durchsetzen könnte.
Presbyterien und Kirchenkreise sind faktisch dem Verwaltungsleiter unterstellt. Vielleicht sind die bald nicht einmal mehr durch landesweit geltende Verordnungen geschützt, wenn der Verwaltungsleiter sie im Rahmen eines Experimentes einfach selbst verändern darf.
Wer vor zwanzig Jahren eine solche Machtverschiebung von Gemeinden, Presbyterien, Kreissyndalvorständen und Superintendenten zur Verwaltung vorausgesagt hätte, dem wäre sicher der Besuch bei einem guten Arzt angeraten worden. Heute ist es Realität.
Theologisch eigentlich undenkbar, weil die Verwaltung kein theologisches Thema ist: Weder kommt sie in der Bibel vor, noch erwähnen sie die Bekentnisschriften als Leitungsorgan, noch haben je Kirchenordnungen Verwaltungen mit Leitungsfunktionen ausgestattet, die die Verantwortung von presbyterial-synodalen Gremien faktisch verdrängen. Kirchengeschichtlich ohne Vorbild, weil Verwaltung immer dienende Aufgaben hatte, niemals herrschende oder leitende.
Aus den deutlichen Voten der Anträge der Kreissynoden wird ersichtlich, dass die aufgeblähte Verwaltung in den Kirchenkreisen wohl das landeskirchliche Reizthema der nächsten Jahre sein wird.
Die mit dem Verwaltungsstrukturgesetz hervorgerufenen Probleme treten immer deutlicher zutage: Es gibt trotz hoher Besoldung sowohl im Bereich der Rechnungsprüfung (DS 17 B 1, S. 2ff) als auch im Bereich der allgemeinen Verwaltung bei weitem nicht genug ausreichend qualifiziertes Personal (LS 2015: DS 19 und Beschluss 65): Verwaltungsleute mit zweiter kirchlicher Verwaltungsprüfung sind nicht in genügender Anzahl und Güte verfügbar oder persönlich nicht gewillt, eine solche weitreichende Verantwortung zu tragen: Man muss Leute aus der staatlichen und kommunalen Verwaltung anwerben. Wie sollen solche Leute „ohne kirchlichen Stallgeruch“ die ihnen nun durch Gesetz zugeschriebene Leitungsverantwortung für Gemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Werke alleine wahrnehmen, die früher viele Presbyterien, Pfarrer, KSVs und Superintendenten getragen haben? Theologie ist völlig draussen und überflüssig. Kirche ist auf dem Weg, in den Griff einer reinen Verwaltungshierarchie zu geraten. Gemeinden und Kirchenkreise stehen in die Gefahr, zu Managementobjekten zu werden wie jeder x-beliebige Wirtschaftskonzern mit seinen Filialen.
Als Lösung hilft m. E. nur eine Konsequenz: Möglichst bald das Verwaltungsstrukturgesetz von 2013 radikal umzugestalten, die theologischen Implikationen zu überdenken, das Gesetz neu zu formulieren und die unevangelische und unreformatorische Machtfülle des Verwaltungsleiters, der ja ausserhalb der presbyterial-synodalen Leitungsstruktur steht, grundsätzlich zu kappen.

Zum Schluss noch zwei Anmerkungen zu anderen Themen der kommenden Synode:
– Deprimierend zu lesen ist der Abschlussbericht zur NKF – Einführung (DS 23) mit vielen offenen Fragen und der unverhohlenen Skepsis, ob sich die bis jetzt ca. 20 Millionen Euro teure Umstellung (allein für die zentrale Steuerung – ohne Kirchenkreise und Gemeinden) mit hohen Personalbelastungen und vielen Enttäuschungen wirklich gelohnt hat, zumal „angesichts einer uneinheitlichen Buchungspraxis zwischen Kirchenkreisen und der Landeskirche keine Gesamtübersicht über die wirtschaftliche Lage zu erreichen sein wird.“ (DS 23, S.16). Damit dürfte eine zentrale Hoffnung zerstört sein. Obwohl ein offizieller Abschlussbericht selbstverständlich viel danken und loben und vieles positiv sehen muss, wird zwischen den Zeilen sehr deutlich: Für viele ist NKF ein teurer Flop.
– Etwas Ermutigendes (DS 2, Punkt 5 zur Kirchenordnung Art. 142) zum Schluss: Endlich gibt es Klarheit, wer die Synode leitet, wenn die Arbeit der Kirchenleitung Thema ist. Nach allem erstaunlichen Hin- und Herlavieren der letzten Jahre, wie die Kirchenleitung doch indirekt die Plenumsleitung behalten und regeln könnte, ist das Ergebnis erfreulich eindeutig: Der oder die dienstälteste Superintendent/in wird damit beauftragt. Das können Präses oder Kirchenleitung festlegen oder kann die Synode selbst so beschliessen.

Die ELK Bayern kann derzeit auch den Bedarf an Religionspädagogen nicht decken.

06/2015

Die ELK Bayern kann derzeit auch den Bedarf an Religionspädagogen nicht decken.

Derzeit seien 36 Stellen ausgeschrieben und zur Anstellungsprüfung hätten
sich nur 14 Personen gemeldet.

Hintergrund: von den in diesem Beruf tätigen 750 Personen wird in Bayern 28% des gesamten Unterrichts in evangelischer Religion abgedeckt.

(aus: nachrichten 3/2015 der ELK Bayern, S.85)

EKvW sucht „Bodenpersonal“ und spricht mit ihrer Seite verstärkt Quereinsteiger mittleren Alters (40-50 J.) an

03/2015, EKvW (Ev. Kirche Westfalen)

Möchtest Du gerne mit Menschen arbeiten, deine Kreativität auch im Beruf ausleben und Veränderungen aktiv gestalten? Dann ist die Evangelische Kirche von Westfalen für Dich ein interessanter und attraktiver Arbeitgeber. Für unsere vielfältigen Aufgaben in den Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen und Schulen suchen wir junge Leute, die als Gottes Bodenpersonal an unserer „Kirche mit Zukunft“ bauen. Zum Portal „Bodenpersonal gesucht!

Staatsdiener vereinigen sich in Staatsallianz und fordern einen starken öffentlichen Dienst

Berlin – Beamte, Soldaten, Richter und Staatsanwälte haben sich zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen zu einer ‚Staatsallianz‘ zusammengetan… ‚Sparrunden, Privatisierungswellen und Reformaktionismus‘ hätten die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Sektors ’stark beschädigt‘, heißt es in einem am Montag in Berlin vorgestellten Thesenpapier des Bündnisses. Mehr in der SZ.

in „10 Thesen für einen starken öffentlichen Dienst“ bezieht die Staatsallianz Position:

1. Berufsbeamtentum stärken!
Die Beamten, Soldaten, Richter und Staatsanwälte garantieren eine effektive, unabhängige
und verlässliche Erledigung hoheitlicher Aufgaben. Um die Konkurrenzfähigkeit des
öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe auf dem
Arbeitsmarkt zu sichern, müssen ihre Besoldung und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das Streikverbot darf nicht angetastet werden.

Die Thesen. 

Kommentar: wo bleiben die 10 Thesen der Pfarrerinnen und Pfarrer?

Nordkirche droht Pastorenmangel

Pfarrer als Mangelware, nicht nur bei den Katholiken? – In den kommenden Jahren werden sich zu wenige Nachwuchstheologen ihre Stellen aus einem großen Angebot aussuchen können. Foto: Anyka

Der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland droht ein Pastorenmangel.

Grund seien zunehmende Pensionierungen und weniger Nachwuchs im Pastorenberuf, bestätigte Nordkirche-Sprecher Frank Zabel. Derzeit gibt es 1.700 evangelische Theologen (1.036 Männer, 664 Frauen), die sich rund 2.300 Stellen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern teilen. Die Pensionierungswelle von Pfarrern aus den geburtenstarken Jahrgängen wird 2023 mit mehr als 100 neuen Ruheständlern einen Höhepunkt erreichen. Mehr dazu?

 

Personalchaos in der Kirche

Neben den chaotischen Zuständen bei Siemens erinnert mich vor allem die momentane Lage der Bahn in Mainz an zukünftige Szenarien auch in der Kirche. Da man kein Personal mehr für eine ordentliche Besetzung für das Stellwerk am Mainzer Hbf hat, wird dieser – es ist kaum zu glauben – mehr oder weniger als bisheriger Knotenpunkt vom Bahnverkehr abgekoppelt. Man dünnt die Zahl der Züge, die den Mainzer Bahnhof anfahren, massiv aus. Das betrifft sogar IC und ICE-Züge. Ab 18 Uhr mutiert er zu einer Art Geisterbahnhof. Ein Skandal sondergleichen, der auf verfehlte Personalpolitik der Bahn-Verantwortlichen seit der Privatisierung zurückzuführen ist. Es ist zu befürchten, da ja unsere Kirchenleitung auch das Heil in neoliberal ausgerichteten Strukturveränderungsprozessen sieht, dass sich die verfehlte Personalpolitik beim Theologennachwuchs in ähnlich chaotischen Verhältnissen auswirken wird; dann, wenn kein Personal mehr in den „Gemeindestellwerken“ zur Verfügung steht, um den „Betrieb“ aufrecht zu erhalten. Doch nicht nur beim Theologennachwuchs gibt es Probleme, neuerdings ist eine zukünftig sich einstellende Lücke auch bei Kirchenmusikern und Gemeindepädagogen nicht mehr zu verheimlichen. Die Kirchenleitung hat allerdings – im Gegensatz zum Bahnvorstand – für diese sich abzeichnende Krise Vorsorge getroffen: Die Förderung der Ehrenamtlichen soll ausgebaut werden! Zitat aus den „Leitgedanken der Kirchenleitung zur weiteren Entwicklung der EKHN“: Erforderlich ist „ein höheres Maß an Steuerung und Koordination durch ehrenamtlich Leitende“.
Bravo!
Ich frage mich jedoch, wenn die Lösung so unkompliziert ist, warum der Bahnvorstand sich diese noch nicht zu Eigen gemacht hat. Ein höheres Maß an Steuerung und Koordination durch ehrenamtlich Leitende würde bestimmt viele Modellbahnfreunde ansprechen, in einem DB-Stellwerk nun auch mal die große Eisenbahn steuern zu dürfen oder zu können. Auf wie viel brachliegendes Bubenträumepotential oder abrufbare Väter-Märklin-Kompetenz die Bahn bei diesem Fahrdienst-Problem zurückgreifen könnte, um es mit dem genial-einfachen Lösungsvorschlag der Kirchenoberen in den Griff zu bekommen… Wahnsinn!
Wo allerdings die Kirchenleitung ihr ergiebiges Potential zum ehrenamtlichen Ausgleich ihres sich abzeichnenden Pfarrdienst-Problems sieht, ist noch nicht ausgemacht. Damit ist zu befürchten, dass es trotz dieses beschriebenen Potentials an Ehrenamtlichen in Zukunft nicht nur Geisterbahnhöfe, verwaiste Stellwerke und Streckenstilllegungen geben wird, sondern auch „Geisterkirchen“ (ohne das Wirken des Hl. Geistes), verwaiste Pfarrhäuser (in denen dann kein Licht mehr brennt) und stillgelegte Gemeindehäuser (in denen sich dann keine Ehrenamtlichen mehr versammeln können).
Jedoch momentan bleibt die erfreuliche Nachricht für die Finanzjongleure, die es dann in ihren Jahresberichten zu veröffentlichen gilt, am besten versteckt eingestreut in einer nicht auf Anhieb zu interpretierenden Zahlentabelle: Die Bahn macht Gewinn und die Kirchensteuern steigen!
Ich sage dazu: Noch! Und die Grundfrage bleibt leider unbeantwortet: Warum gibt es momentan schon jetzt bei der Bahn zu wenig Personal an Fahrdienstleitern und warum wird es in Zukunft wahrscheinlich zu wenig Pfarrpersonal geben? Aber vielleicht ist diese Frage zu simpel für leichtfassliche Antworten.

Irritationen um personalpolitische Entscheidungen…

Fortsetzung der Vorruhestandsregelung in der EKvW.
Der Beschluss der Fortschreibung der Vorruhestandsregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW durch die Landessynode löst manchmal Irritationen aus. Wird hier nicht ein Berufsstand privilegiert? Verlängerung der Lebensarbeitszeit einerseits per Gesetz (67 Jahre) und die Möglichkeit einer Frühpensionierung andererseits – wie passt das zusammen? Brauchen wir nicht gerade die langjährig Erfahrenen in unserer Kirche? Dies sind nur einige Anfragen. Ausgehend von der noch vorhandenen besonderen Personalsituation in der EKvW geht es im Vorlagen-Papier der Landessynode darum, eine gewisse Flexibilität auf dem „Stellenmarkt“ zu erreichen bzw. zu erhalten. Deshalb wurde dieser Weg der Fortsetzung gewählt. Schließlich ist die Zahl der Ruhestandsversetzung (Regelaltersgrenze) in den Jahren 2012-2015 mit insgesamt 48 Personen äußerst gering. Als mögliche Zielvorgaben wurden deshalb benannt:
„- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um neu berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst möglichst schnell nach Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit die Wahl in eine Pfarrstelle zu ermöglichen
– Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst sowie mit Beschäftigungsauftrag aber auch Veränderungswilligen in andere Stellen, mehr Bewerbungsmöglichkeiten zu schaffen
– finanzielle Entlastung der EKvW
– frühere Reduzierung der Zahl der im Pfarrdienst beschäftigten Personen hin zu einer an der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der EKvW orientierten Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrer“.
Die beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung betrifft die Jahrgänge 1954-57, die bei Nutzung dieser Regelung Pensionsabstriche von mindestens7,2% hinnehmen werden. Bei einer verlängerten Regelaltersgrenze kann sich dieser Betrag um 0,3% pro Dienstmonat erhöhen. Hier sollte man sich im Vorfeld kundig machen. Der PV berät gern.

Pastoren auf dem Abstellgleis – in der Nordkirche und anderswo

Es ist ein Beruf für Berufene: Wer Pastor wird, wird dies in der Regel auf Lebenszeit. Doch Anstellung heißt nicht zwingend auch Beschäftigung. Denn als einzige Institution in Deutschland kennt die Evangelische Kirche noch den Wartestand. Viele Betroffene und Kritiker sehen diese Zeit zwischen zwei Tätigkeiten als ein Abstellgleis auf dem Weg in den Ruhestand, als Belastung und Mobbing.

 

Qualität der Rechtssprechung leidet – Deals in Wirtschaftsprozessen: Folgen des Personalmangels in der Jusitiz

1. Situation

Bei 20.179 Richter und Staatsanwälten, die im Jahr 2000 in den Ländern tätig waren, ergibt sich rechnerisch ein Fehlbestand von ca. 3.000 Richtern und Staatsanwälten in den Bundesländern.

Zur Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens der Beraterfirma Arthur Andersen über ein analytisches und fortschreibbares Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y I) für Richter und Staatsanwälte.

In ausgewählten Ländern/Sektoren: Justiz Niedersachsen droht der Kollaps. Der Niedersächsische Richterbund sieht die Arbeit der Justiz in Gefahr und hat die Landesregierung zu einer Aufstockung des Personals aufgefordert. Rund 300 Richter und Staatsanwälte fehlen aus Sicht des Verbandes in Niedersachsen. Die Justiz sei wegen Jahre langer Personaleinsparungen derart unterbesetzt, dass ihre Funktionsfähigkeit ernsthaft in Gefahr sei. Bericht.

Berlin: Justiz, Schule, Verwaltung: Berlin droht ein erheblicher Verlust an Landesbediensteten. Durch Pensions- und Renteneintritte sinkt die Zahl der Angestellten bis 2018 um ein Viertel. Viele Stellen sollen gestrichen werden, für andere fehlt der Nachwuchs. Zum Artikel.

2. Folgen des Personalmangels

„Qualität der Rechtsprechung leidet“. Wegen der hessischen Schuldenbremse werde ein Stellenabbau eingeleitet, „der die Justiz ins Mark trifft“, erklärte der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Karl-Heinz Fischer. Nach Angaben der Landesregierung sollen im Rahmen der Operation „Konsolidierung im Personalbereich“ (KIP) bis 2016 rund 360 Stellen in allen Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften wegfallen. Zum Artikel.

– Zunahme von Prozessabsprachen. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat Personalmangel in der Justiz für die Zunahme von sogenannten Deals in Wirtschaftsprozessen verantwortlich gemacht. Neben mehr Personal sei eine gesetzliche Regelung nötig, die den Absprachen Grenzen setze, forderte Frank.

Zur Sendung auf dradio kultur.

– Zwei-Klassen-Justiz. Angeblich fehlen 400 Richter und Staatsanwälte sowie 160 Rechtspfleger und 800 JVA-Mitarbeiter.

Der Artikel.

 – Verlust der Rechtssicherheit

Bremen. Massiver Personalmangel zieht am Landgericht viele Prozesse in die Länge – so der Vorwurf von Richter Christian Zorn. Komplette Verhandlungstage seien dort kaum noch denkbar, kritisiert er. Zorn fürchtet, dass künftig Täter nach der U-Haft wieder freikommen, weil es an Personal fehlt. Die Justizbehörde weist die Vorwürfe zurück, will die Lage aber prüfen.

Zum Artikel.

3. Reaktion der Politik

Zurück in den Gerichtssaal. Pensionäre gehören nicht zum alten Eisen: Das bayerische Justizministerium will Staatsanwälte und Rechtspfleger aus dem Ruhestand zurückholen und so den Personalmangel ausgleichen. Beitrag.

 

 

Dem deutschen Gesundheitswesen gehen die Ärzte aus!

1. Teilweise gravierender Mangel an Ärzten –

Arztzahlstudie – Lücken werden größer von Eva Richter-Kuhlmann

Die Zahl der Hausärzte wird der aktuellen Arztzahlstudie zufolge in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich um 7 000 sinken. Insgesamt müssen bis zum Jahr 2020 in der ambulanten Versorgung 51 774 Ärzte ersetzt werden. „Die Studie belegt klar, dass Ärztemangel kein irgendwann zu erwartendes Phänomen ist, sondern akut droht“, betonte Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV. Nicht nur bei den Hausärzten, sondern auch bei Augen-, Frauen-, Haut- und Nervenärzten drohten bereits Engpässe… Die Zahlen sprechen für sich: Schon jetzt sind in den Kliniken 5 000 Stellen unbesetzt. Hinzu kommt, dass in den nächsten zehn Jahren knapp 20 000 Ober- und Chefärzte altersbedingt ausscheiden werden. Diese Prognose erstellten BÄK und KBV aus dem Durchschnittsalter der Ärzte, das 2009 bei 51,9 Jahren lag. Zum Artikel.

Summa summarum kann festgestellt werden, dass die deutsche Ärzteschaft

überaltert und zugleich ein Nachwuchsproblem hat…Mittlerweile ist fast nur noch jeder sechste berufstätige Arzt unter 35 Jahre alt, vor acht Jahren war es noch jeder fünfte… Bedingt durch die Altersstruktur werden immer mehr Ärzte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen… Als gravierendes und besonders dringliches Problem stellt sich die Situation der hausärztlichen Versorgung dar…. (Hier) kommt es bereits jetzt zu drastischen Versorgungsengpässen… Bis zum Jahre 2020 werden etwa 23 768 Hausärzte aus dem System ausscheiden. Zur Studie  der Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung.

2. Wachsender Bedarf an Ärzten. – Bei der Analyse der demografischen Entwicklung der Bevölkerung wird deutlich, dass die damit einhergehende Wandlung des Morbiditätsspektrums und Ausweitung der Multimorbidität eine erhöhte Zahl an Ärzten zwingend notwendig macht, um den Behandlungserfordernissen gerecht werden zu können. Aus der Studie.

3. Forderung nach Erhöhung der Studentenzahlen – Mindestens zehn Prozent mehr Medizinstudierende – das fordert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Die Zahl der jungen Leute, die wir ausbilden, ist angesichts des anstehenden Generationenwechsels in der Ärzteschaft nicht ausreichend“, sagte Alfred Dänzer. Schon heute gebe es 6 000 unbesetzte Arztstellen in den Kliniken. Zum Artikel.

4. Wie die Politik reagiert – Wie viele Ärzte dürfen in einem bestimmten Gebiet eine Arztpraxis betreiben? Das wird in Deutschland über ein kompliziertes Verfahren geregelt. Die sogenannte Bedarfsplanung wurde nun nach mehr als 20 Jahren überarbeitet und soll am 1. Juli 2013 in Kraft treten. Das Ziel: den Ärztemangel bekämpfen. Aber: Mehr geplante Stellen auf dem Papier bedeuten noch lange nicht, dass die medizinische Versorgung überall gesichert ist. Denn dafür braucht es immer noch Ärzte aus Fleisch und Blut. Zum Artikel.