Schlagwort-Archive: Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht

„den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins geführt“. Wie 10 Synodale der EKHN 2010 einen Musterprozess gegen die 10-Jahres-Bilanzierung gewannen.

07/2016, Hess. Pfarrerblatt, vgl. S. 25ff

7a Zeitliche Begrenzung der Stelleninhaberschaft

..Schon kurz nach der Jahrtausendwende wurden Überlegungen angestellt, dass die Inhaberschaft von Pfarrstellen grundsätzlich zeitlich begrenzt sein sollte… Konkret bedeutete dies, dass Inhaber von Gemeindepfarrstellen nach 10 Jahren Dienstzeit ein Bilanzierungsgespräch zusammen mit dem Kirchenvorstand durchführen mussten. Die Entscheidung, ob der Inhaber/die Inhaberin der Pfarrstelle weiter auf dieser Stelle Dienst tun dürfe, lag beim Kirchenvorstand der jeweiligen Ortsgemeinde…

Gegen diese Regelung wurde dann von zehn Synodalen der Kirchensynode beim kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht ein Musterprozess geführt. Unter diesen war auch Pfarrer Tobias Kraft, Niederwiesen, der als Mitglied des Vereinsvorstandes den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins führte. Durch das Urteil des Gerichts, das am 7. Dezember 2010 erfolgte, wurde das entsprechende Gesetz als nicht kirchenverfassungskon-
form aufgehoben, da es mit der Kirchenordnung und dem Beamtenrecht nicht vereinbar sei, zudem einen massiven Eingriff in das Dienstverhältnis zwischen Pfarrerschaft und Kirche als Dienstgeber darstellte. Das Hauptargument war die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegen ihre Dienstnehmer, da sie durch das Verfahren die Fürsorge für die Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Händen gab. Der Kirchenvorstand vor Ort übernahm nämlich die Funktion des Dienstgebers, was durch ein Laiengremium nicht möglich ist…

Die Position des Pfarrervereins war dabei immer deutlich. So sehr Bilanzierungsgespräche zu begrüßen sind, um die bisherige, wie auch die zukünftige Arbeit in den Gemeinden zu reflektieren, wie auch anstehende Spannungen und Konflikte zu thematisieren, dürfen sie aber nicht unter dem Druck des möglichen Endes der Stelleninhaberschaft geschehen. Außerdem ist dabei oft auch die Familie des Stelleninhabers mit betroffen. In diesem Sinne wurden die Kläger gegen dieses Gesetz vom Pfarrverein unterstützt…

EKHN: Sind die Dekanatsfusionen überhaupt rechtens?

Wir berichteten vor einigen Wochen, dass das Dekanat Oppenheim in Sachen Zwangsfusion der Dekanate den Gang vor das kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht plant. Vgl. Beitrag.

Der Synodale Kraft wirft zwischenzeitlich in einem Leserbrief der E. Kirchenzeitung die Frage nach der gesetzlichen Grundlage der Dekanatsfusionen auf: „Konfusion durch Fusion?
Präses Ulrich Oelschläger hat Recht, wenn er in seinem Leserbrief zu dem Artikel »Keine Begeisterung« (Ausgabe Nr. 40 ) betont, dass nicht die Kirchenleitung, sondern die Kirchensynode das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung unserer Kirche bildet. Jedoch dürfte im Blick auf die Neuordnung des Dekanats Oppenheim Paragraf 2 der Dekanatssynodalordnung zur Anwendung gelangen: »Über die Neubildung, Grenzveränderung oder Auflösung von Dekanaten beschließt die Kirchenleitung, wenn die beteiligten Kirchenvorstände und Dekanatssynoden zustimmen, andernfalls die Kirchensynode.« Der Duktus dieses Paragrafen liegt meines Erachtens darin, dass sich Dekanatsneubildungen von »unten«, also von den Dekanaten und ihren Kirchengemeinden her entwickeln und bei Einvernehmen die Kirchenleitung letztendlich darüber befindet. Hier ist nun der umgekehrte Weg eingeschlagen worden:… Lesen Sie den Leserbrief der Ev. Kirchenzeitung „Konfusion durch Fusion?“

Derweil hält der Widerstand von Dekanatsseite an:

Echo-online. DARMSTADT-DIEBURG. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ordnet die Dekanate neu. Im Zuge dessen soll das Dekanat Darmstadt-Land mit Sitz in Ober-Ramstadt mit dem Dekanat Darmstadt-Stadt fusionieren. Im Dekanat Darmstadt-Land stoßen die Pläne auf Widerstand. Schon bei der Herbstsynode im vergangenen Jahr hatte sich das Kirchenparlament gegen einen Zusammenschluss mit Darmstadt-Stadt ausgesprochen. . Dazu mehr.

EKHN: Dekantssynode für Gang vors Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht in Sachen Zwangsfusion der Dekanate

Dekanats Oppenheim. Einig sind sich alle, dass solch eine Fusion zwar von der Landeskirche avisiert wird, aber innerhalb der Propstei und Dekanate nicht erwünscht ist. „Wir können auch gut in den bisherigen Strukturen unsere Arbeit verrichten“, erklärt Pfarrerin Manuela Rimbach-Sator… Pfarrer Richard Dautermann kritisierte, dass das bisherige Vorgehen der Landeskirche dem synodalen Prinzip widerspreche: „Dass wir als betroffene Synoden kein Mitspracherecht bei den Fusionsverhandlungen haben und es im schlimmsten Falle eine Zwangsfusion geben könnte, hebelt das synodale Prinzip aus.“. Daher möchte er beim Kirchlichen Verwaltungsgericht eine Prüfung anfordern, ob die Kirchenleitung der EKHN rechtlich befugt sei, solch eine weitreichende Entscheidung ohne Anhörung der Synodalen zu treffen. Diesem Vorschlag wurde von den Synodalen mit großer Mehrheit zugestimmt…

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