Schlagwort-Archive: öffentliche Ausschreibungen

EKHN: Mehrzahl der Aufträge wird derzeit freihändig vergeben. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Kirchenverwaltung – war da was ? Einladung für dolose Handlungen.

03/2016, Franz Meyer

Für Bund, Länder und Kommunen ist das Beschaffungswesen, also der Einkauf von Dienstleistungen, von Leistungen im Baubereich sowie freiberuflichen Leistungen in sogenannten Verdingungsordnungen verbindlich geregelt. Mit diesen Regelungen soll gewährleistet werden, dass die Leistungen im Wettbewerb an leistungsfähige Unternehmen vergeben werden. Sie dienen auch der Vorbeugung von Preisabsprachen und Korruption. Üblich ist deshalb eine öffentliche Ausschreibung. Für Aufträge in geringerem Umfang werden aus Kosten gründen die vereinfachten Verfahren der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe vorgesehen. Größere Städte und Universitäten haben Wertgrenzen für diese Verfahren, z.B. für beschränkte Ausschreibung 100.000 Euro oder freihändige Vergabe 5.000 Euro festgelegt.

In der EKHN waren bis zum Jahr 2000 die Verdingungsordnung für Bauleistungen und die Verdingungsordnung für Leistungen verbindlich anzuwenden. Architektenleistungen wurden grundsätzlich im Wege der freihändigen Vergabe beauftragt. Von 2000 bis 2016 darf mit Zustimmung des Bauausschusses der Kirchensynode von der Verdingungsordnung für Bauleistungen abgewichen werden, die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen und sonstige Vergabeordnungen sind anzuwenden. Unsere Recherche hat ergeben, dass die Mehrzahl der Aufträge derzeit freihändig vergeben wird. Die öffentliche Ausschreibung bildet die Ausnahme.

Ab 2017 soll sich das ändern. Dann sollen die Aufträge in einem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit entsprechenden transparenten Verfahren vergeben werden. Man muss fragen: wieso erst dann? Wird nicht seit Jahr und Tag mit der Behauptung dem Mangel an Finanzmitteln ein rigider Sparkurs gefahren? Gegenüber den StelleninhaberInnen, den Personalstellen, den Gemeinden? Wie ernst soll man die Beschwörung der Wirtschaftlichkeit, wenn sie bei simpelsten Verfahren wie dem von Vergaben nicht ernst genommen und/oder angewandt wird? Denn bekanntlich wird eben das Ziel der Wirtschaftlichkeit (und Sparsamkeit) mit diesen Vergabeverfahren angestrebt. Und zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in diesem Sinne waren die Verwaltungen durch die KHO (Kirchlichen Haushaltsordnungen) ohnehin schon immer angehalten. Wieso kam man dieser Verpflichtung nicht nach? Wieso werden solche Verstöße vom Rechnungsprüfungsamt nicht öffentlich gemacht und von den Synoden gegenüber den Verwaltungen und Kirchenleitungen nicht sanktioniert? Wieso schafft man solche laxen Verfahren, die geradezu Einladungen für dolose Handlungen, für Korruption darstellen?

Zurück zur geplanten, absolut verspäteten Änderung: das soll sich ja nun ändern, alte Normen sollen wieder eingehalten werden. Aber nicht zu früh gefreut! Man darf gespannt sein, welchen Wert die Kirchenleitung in der zu erlassenden Rechtsverordnung auf den Wettbewerb, die Prüfung der Leistungsfähigkeit sowie die gesetzestreue der Unternehmen legen wird und ob Kriterien festgelegt werden, die die Nachhaltigkeit gewährleisten.