Eine Säule der Kirchenreformen ist das für zentrale Verwaltungsaufgaben zuständige Verwaltungsamt (Regionalverwaltung etc.) auf der mittleren Ebene des Kirchenkreises. Ihre wachsenden Ausgaben wälzte sie bisher auf die Kirchengemeinden ab. Dem ist durch ein richtungweisendes Gerichtsurteil in der Nordkirche durch das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der VELKD nun ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Kostenübernahme der Leistungen. Das Urteil spricht auch Bände über die Bürokratisierung der Kirche infolge der sog. Reformen und einen offensichtlichen Kardinalfehler im Reformkonzept. Weil es sich in diesem Falle aber um einen zentralen Pfeiler der Reformkonzeption handelt, kommt durch das Urteil des Kirchengerichts letztlich das gesamte Reformgebäude in Schieflage. Und das möglicherweise nicht nur in der Nordkirche. Bald dürften andere Landeskirchen folgen.
Friedhelm Schneider
„Seit vielen Jahren bestehen Auseinandersetzungen darüber, ob die Kirchengemeinde Lütjensee verpflichtet ist, ihre Verwaltungsaufgaben durch ein Kirchliches Verwaltungszentrum ausführen zu lassen. Schon der frühere Kirchenkreis Stormarn hatte verlangt, dass alle Verwaltungsaufgaben von ihm übernommen werden. Dies konnte zunächst durch eine Übergangs-vereinbarung im Kompromisswege geregelt werden…
Durch das von der Kirchengemeinde Lütjensee eingeleitete kirchengerichtliche Verfahren ist festgestellt worden , dass das bisherige Modell der Finanzierung der Kirchlichen Verwaltungszentren durch Gebühren ineffizient und nicht geeignet ist, Kosten zu reduzieren. Dies wird der Kirchengesetzgeber bei zukünftigen Regelungen zu beachten haben.
Lesen Sie den Bericht von Einar von Harten, Anwalt der Gemeinde