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Brisantes Kirchengerichtsurteil in der Nordkirche bringt eine Säule der Kirchenreform ins Wanken

Eine Säule der Kirchenreformen ist das für zentrale Verwaltungsaufgaben zuständige Verwaltungsamt (Regionalverwaltung etc.) auf der mittleren Ebene des Kirchenkreises. Ihre wachsenden Ausgaben wälzte sie bisher auf die Kirchengemeinden ab. Dem ist durch ein richtungweisendes Gerichtsurteil in der Nordkirche durch das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der VELKD nun ein Riegel vorgeschoben. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Kostenübernahme der Leistungen. Das Urteil spricht auch Bände über die Bürokratisierung der Kirche infolge der sog. Reformen und einen offensichtlichen Kardinalfehler im Reformkonzept. Weil es sich in diesem Falle aber um einen zentralen Pfeiler der Reformkonzeption handelt, kommt durch das Urteil des Kirchengerichts letztlich das gesamte Reformgebäude in Schieflage. Und das möglicherweise nicht nur in der Nordkirche. Bald dürften andere Landeskirchen folgen.

Friedhelm Schneider

„Seit vielen Jahren bestehen Auseinandersetzungen darüber, ob die Kirchengemeinde Lütjensee verpflichtet ist, ihre Verwaltungsaufgaben durch ein Kirchliches Verwaltungszentrum ausführen zu lassen. Schon der frühere Kirchenkreis Stormarn hatte verlangt, dass alle Verwaltungsaufgaben von ihm übernommen werden. Dies konnte zunächst durch eine Übergangs-vereinbarung im Kompromisswege geregelt werden…

Durch das von der Kirchengemeinde Lütjensee eingeleitete kirchengerichtliche Verfahren ist festgestellt worden , dass das bisherige Modell der Finanzierung der Kirchlichen Verwaltungszentren durch Gebühren ineffizient und nicht geeignet ist, Kosten zu reduzieren. Dies wird der Kirchengesetzgeber bei zukünftigen Regelungen zu beachten haben.

Lesen Sie den Bericht von Einar von Harten, Anwalt der Gemeinde

Fusionen ohne Spareffekt und Fusionskonzepte mit wenig Aussagekraft

Kirchen sind seit Jahren im Fusionsrausch. Für die EKD stellt die Reduktion der Landkirchen auf 8-12 im Impulspapier „Kirche der Freiheit“ eines der Leuchtfeuer dar (Leuchtfeuer 11). Aber fusionieren sollen auch Dekanate/Kirchenkreise, Verwaltungsämter, Kirchengemeinden. Sind Fusionen das Allheilmittel?

Wer die Beschlussgrundlagen von Fusionen näher studiert, stellt fest, dass die Zielvorstellungen meist nebulös und vage formuliert werden (Synergieffekte, Effizienzsteigerung). Fehlanzeige besteht hinsichtlich von entsprechenden plausiblen Kostenberechnungen der Vollkosten solcher Maßnahmen. Also als Kosten für den Prozess selbst inklusive Beraterkosten, der eigenen Personalkosten in Form von Kostenansätze für die Arbeitszeit des eigenen Personals, Kosten für die Anpassungsprozesse unterschiedlicher „Kulturen“, Kosten für Kollateralschäden wie Akzeptanz- oder Imageverluste, Kosten für Gebäudeinvestition bzw. -abschreibungen bei Verkäufen etc., ggf. steigenden Folgekosten) im Vergleich zu den zu erwartenden und zu beziffernden Einsparungen. Wem es ein Trost ist: das passiert auch anderswo, z.B. bei den Krankenkassen. Dort wurden derartige Fusionen allerdings anschließend vom Bundesrechnungshof einer Überprüfung unterzogen – mit wenig schmeichelhaftem Ergebnis. Aufgrund der Ähnlichkeit der Problematik wird man die Ergebnisse des Rechnungshofs auf kirchliche Fusionsprozesse übertragen dürfen – so lange jedenfalls, bis die eigentlich zuständigen Rechnungsprüfungsämter der Landeskirchen entsprechende Prüfungen vorgenommen haben.

Bericht des Bundesrechnungshofs zu Krankenkassenfusionen

In dem Rechnungshofbericht heißt es, Fusionen bänden „erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen“, führten „zu keinen deutlichen Synergieeffekten“ und seien „mit erheblichen, zum Teil dauerhaften zusätzlichen Aufwendungen verbunden“. Dem stünden „nur geringe Einsparungen gegenüber“, so zitiert der Focus.

Fusionskonzepte mit wenig Aussagekraft

Der Gesamteindruck des Bundesrechnungshofs ist: „Die den Fusio­nen zugrunde liegenden Konzepte waren meist lückenhaft, uneinheitlich und wenig aussagekräftig. Angaben zu Auswirkungen auf Organisation, Personal und Finanzen fehlten überwiegend.“

Hintergrund: 1992 bis 2010 ging die Zahl der Krankenkassen durch Fusionen von 1397 auf 160 zurück. Der Bundesrechnungshof prüfte für mehr als ein Viertel der 2007 bis 2009 vollzogenen Fusionen die wirtschaftlichen Auswirkungen. Mit den Verschmelzungen sollten Leistungs- und Verwaltungsausgaben einge­spart werden – was offensichtlich selten gelang…

Denn einen effizienzsteigernden Einfluss konnte der Rechnungshof bei den GKV-Fusionen nicht feststellen. Sie wurden – man Vergleiche die Situationen in den Kirchen – genehmigt, „ohne dass die wirtschaftlichen Folgen transparent waren“, kritisiert der Bundesrechnungshof…

Dafür stiegen bei fast allen untersuchten Fusionen die Verwaltungsausgaben im Jahr der Vereinigung an, im Einzelfall um bis zu 18 %. Und auch in den ersten drei Folgejahren sanken die Verwaltungsausgaben nicht.

Bei der Hälfte der vom Bundesrechnungshof untersuchten Fusio­nen erhöhten sich die Vorstandsvergütungen um bis zu 25 %! Mehr dazu.

 

Frankenthaler Appell des Pfälzischen Pfarrvereins

Im Frankenthaler Appell werden vom Pfarrerverein der pfälzischen Landeskirche Forderungen zu zentralen Fragen von Beruf und Institution aufgestellt. Der Pfarrverein ruft die Mitglieder auf, die Forderungen in allen Pfarrvereinen und Zusammenkünften zu besprechen. Diese Aufforderung sollte nicht auf das Gebiet der pfälzischen Landeskirche beschränkt bleiben.

Forderung 1:

Das Ergebnis der Portfolioanalyse der Landessynode vom 8. März 2012 bestätigt, dass der Pfarrdienst und die Kirchengemeinden als sehr wichtig für die Gesellschaft und sehr profilbildend für die Kirche bewertet werden. Daher benötigen die Kirchengemeinden eine bessere finanzielle Ausstattung: Wir fordern die Landessynode auf, den Finanzierungsschlüssel deutlich zugunsten der Kirchengemeinden zu verändern.“

Die weiteren Forderungen beziehen sich auf die Themen Finanzmittel, Kindertagesstätten, Finanzierung Verwaltung, pfarramtliche Verwaltung, neues Verwaltungsparadigma, Förderung sinnvoller Kooperationen, zu RU, Ehrenamtlichen, zu Entdemokratisierung und Pfarrberuf.

vgl. dazu auch die Thesen des Vereins Aufbruch-Gemeinde in Bayern:

Wir vertrauen auf die Dynamik der Botschaft
In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil der Kirchensteuern, über dessen Verwendung die Kirchengemeinden selbst entscheiden, stetig gesunken. Gleichzeitig rückt das Bild der evangelisch-lutherischen Kirche als Großorganisation und Institution immer stärker in den Vordergrund… Die Ortsgemeinde ist zu stärken gegenüber dem organisatorischen Überbau der Kirche. Es ist der Dynamik des Wortes Gottes zu vertrauen, das von unten, d.h. vor Ort, seine Wirkung entfaltet. In einem ersten Schritt ist deshalb der Anteil der Kirchensteuermittel, der an die Kirchengemeinden zurückfließt, deutlich zu erhöhen, damit diese in eigener Verantwortung über eine sinnvolle Verwendung entscheiden können. Auf Dauer ist der Geldfluss umzukehren. Die Steuermittel kommen in der Gemeinde an und für übergemeindliche Zwecke leitet die Gemeinde einen Teil weiter.

Verschlankung von Verwaltung als Problem erkannt

Ausgangslage des aktuellen Kernproblems am Beispiel EKiR:

Hans-Jürgen Volk berichtet zu einer Folge des Verwaltungsstrukturgesetztes des EKiR von 2011: „Ein weiterer Nebeneffekt des so beschlossenen Kirchengesetztes ist es, dass sich die vor allem im Jahr 2011 noch so heftig geführte Debatte zum Thema „Personalplanung“ als Seifenblase entpuppt. Ein kirchliches Handlungsfeld, nennen wir es „kirchliche Organisation und Verwaltung“, erhält einen Sonderstatus und zwar deswegen, weil es angeblich den 5 verbliebenen Handlungsfeldern „Gottesdienst und Kirchenmusik“, „Gemeindearbeit und Seelsorge“, „Erziehung und Bildung“. „Diakonie und soziale Arbeit“ und „Ökumene“ gesamtumfänglich dient, so die ideologische NKF-Begründung. Und weil das so ist, sind der Pfarrer, die Kirchenmusikerin oder der Jugendleiter durchaus entbehrlich, keineswegs aber der IT-Spezialist, die Controllerin oder der Bauingenieur. Personalplanung betrifft nur die offenkundig nicht so bedeutsame Arbeit mit Menschen. Dort, wo es um „kirchliche Verwaltung und Organisation“ geht, wird ein Stellen- und Kostenaufbau vorprogrammiert, wohingegen der personelle und finanzielle Einsatz für die Arbeit mit Menschen reduziert werden soll.“

Die Problematik steigender Verwaltungskosten reflekiert der Antrag des Synodalen Superintendent Dr. Kenntner, EKiR:

Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten Pfarrdienst) zu bringen.“ Lesen Sie den vollständigen Antrag Beschluss 6-Verwaltungsaufgaben an die Synode der EKiR von  Superintendent Dr. Kenntner.

Braunschweig

„Mit Beratungen zu Strukturreformen und neuen Perspektiven für das Diakonische Werk hat die Synode der braunschweigischen Landeskirche am Sonnabend ihre Tagung in Goslar abgeschlossen. Detlev Fey, Oberkirchenrat bei der EKD, sprach sich vor dem Kirchenparlament dafür aus, angesichts von sinkenden Mitgliederzahlen und abnehmenden Kirchensteuereinnahmen das Landeskirchenamt zu verkleinern. Die Landessynode beauftragte Fey, seine Untersuchung der kirchlichen Verwaltung fortzusetzen und im Mai ein Gutachten vorzulegen.“ Lesen Sie mehr.

Anmerkung F.S.: Was soll man davon halten, wenn sich die EKD für so etwas wie ein schlanke Verwaltung stark machen möchte? Wurden nicht jahrelang mit dem Reformprogramm die Verwaltungsbudgets permanent ausgeweitet – zu Lasten der inhaltlichen Arbeit der Kirche? Ist ein Saulus zum Paulus geworden? Oder handelt es sich doch nur um einen Trojaner, mit dem das Thema Landeskirchenfunsion in attraktivem Gewand noch einmal aufs Tapet gebracht werden soll? wort-meldungen.de wird die Sache verfolgen und berichten.

Vielversprechender erscheint uns der folgende Passus des Bischofsberichts der EKM:

EKM: aus dem Bischofsbericht von Ilse Junkermann

…3. Leichtes Zelt: leichte Verwaltung

Zum leichten Zelt gehört auch eine ‚leichte Verwaltung’. Eine Verwaltung, die vor Ort auch von nicht-beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeübt werden kann, die bei komplexen und schwierigen Vorgängen bei den Beruflichen und Ausgebildeten Unterstützung finden bzw. diese an sie übergeben kann. Lesen Sie ggf. den Kontext.