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Reduktion Zuweisungen

Die „gärtnernde“ Kirche. Von Wassermangel, Humus und Dünger. Von Hans-Ulrich Pschierer.

10/2017, Korrespondenzblatt Bayern

 

…Aus
dem letzten von OKR Hübner vorgelegten
innerkirchlichen Finanzausgleich
geht hervor, dass der
Anteil der Gemeinden am verteilbaren
Kirchensteueraufkommen in
den Jahren 2007 bis 2015 drastisch
verringert wurde. Das verteilbare
Kirchensteueraufkommen ist um
37 % gestiegen, der Gemeindeanteil
aber um 14 % gesunken. In
den Gemeinden hat sich das in der
personellen und finanziellen Ausstattung
deutlich negativ ausgewirkt.

mehr dazu, vgl. S. 169ff (print)

Widerstand gegen die Sparziele im Kirchenbezirk Annaberg

4.5.2017 Neue Presse

Die Sächsische Kirche plant innerhalb einer Generation die Hälfte ihrer Kirchenmitglieder zu verlieren. Dieser Plan nennt sich ironischer Weise Kirche der Hoffnung. Im Kirchenbezirk Annaberg formiert sich nun Widerstand gegen die Sparpläne.

Lesen Sie hier den Artikel.

ELK Bayern: Gemeinden sind Verlierer. Rückgang der Schlüsselzuweisungen von 38% auf 24% der Kirchensteuereinnahmen.

20.11.2016, Bayerisches Sonntagsblatt

Wie der Gemeindebund Bayern die volkskirchlichen Strukturen erhalten will.

Der Gemeindebund Bayern will im kirchenpolitischen Gerangel um Personalstellen und Kirchensteuerzuweisungen die Interessen der Ortsgemeinden vertreten. Wir sprachen mit dem 1. Vorsitzenden, dem Pegnitzer Dekan Gerhard Schoenauer, und dem 2. Vorsitzenden, Pfarrer Karl-Friedrich Wackerbarth aus Prien am Chiemsee….

…Schoenauer: Die Gemeinden sind momentan die Verlierer. Die sogenannten Schlüsselzuweisungen, von denen sie alles bezahlen müssen, gingen von circa 38 Prozent der Kirchensteuereinnahmen auf 24 Prozent zurück.Mehr dazu.

Über den schleichenden, heimlichen Abzug der Finanzmittel von den Gemeinden und der Basis in der EKHN.

09/2015, von Friedhelm Schneider

Die EKHN der Nachkriegszeit hatte aus der Tradition der BK stammend eine gegnüber Amtskirchen stark gemeindeorientierte Grundordnung bekommen. Man kann von einem starken Zentrum mit flachen Hierarchien sprechen. So erfolgte der Einzug der Kirchensteuer  – anders als in der EKiR – zentral durch die Gesamtkirche. Wie auch die Anstellung und Besoldung der PfarrerInnen. Entsprechend war dann auch die Haushaltssystematik gestaltet. In der groben Version eines EKHN_1974_Mittelverwendung aus 1974:
– Mittel für Gemeinden
– Mittel für Landeskirche (inkl. der Pfarrbesoldung)
– Mittel für die EKD

Als nun Ende der 60iger Jahre die erste Bürokratisierungswelle die EKHN erfasste und die Gemeinden in finanzieller Hinsicht zu schwächen drohte, fasste die Synode der EKHN Anfang der 70iger Jahre den folgenreichen Beschluss, dass 50% der Kirchensteuermittel an die Gemeinden zuzuweisen seinen. Die Gemeinden erhielten demnach in der Folge 50% der Kirchensteuermittel zur freien Verfügung. Zusätzlich erhielten sie als Leistung – verbucht im Haushalt der Gesamtkirche EKHN – den Pfarrdienst. (Setzen wir Gemeindepfarrdienst inkl. Versorgungsleitstungen mit 25% (s.u. Jahresbericht 2002/03) an, dann erhielten die Gemeinden tatsächlich das Gros der Mittel, nämlich damals in den 70igern ca. 75% der Kirchensteuern.)

Dieser Beschluss der Kirchensynode der EKHN wurde bisher nicht revidiert, er ist also noch immer in Kraft: 50 der Kirchensteuermittel an die Gemeinden. Und er wird auch nominell noch umgesetzt. Allerdings bei deutlich geänderter Haushaltsystematik. Über die schleichende nominelle Uminterpretation geben die Jahresberichte der EKHN, herausgegeben seit 2000, Aufschluss.
Die bei Beschlussfassung gültige Systematik (s.o.) wird noch eingehalten ins Jahr 2002, allerdings wird dort die Quote des immer noch gültigen Synodenbeschlusses der 70iger Jahre mit 42,7% für Gemeinden und Dekanate um ca. 7% verfehlt:
2002/03

Kirchengemeinden und Dekanate:                                                             42,7%

Gesamtkirchliche Personalausgaben, darunter
Pfarrer (inkl. Altersvorsorge und Versorgung)                                         23,9%
s. S. Jahresbericht 2002/03, S.63

 
Die Quote von 50% gemäß Synodenbeschluss wird bald darauf wieder erreicht, ja sogar leicht übertroffen werden, allerdings unter Einbeziehung der Pfarrgehälter in die Zuweisungen für Gemeinden und Dekanate, also unter Abänderung der Haushaltssystematik. Sie werden zwar noch im landeskirchlichen Haushalt geführt, jetzt aber in einer veränderten Systematik für die Öffentlichkeit präsentiert. Ergebnis: die Zuweisungen an die Gemeinden sind de Fakto im Vergleich zu den 70iger Jahren um ca. 25% (eben die Kosten für die Pfarrgehälter) gesenkt worden:

2005/06

Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene:                             56,2%

s. S. Jahresbericht 2005/06, S.60

Diese neue Systematik wird bislang beibehalten, wobei die Kosten für den administrativen Teil (auch Gebäudeinvestitionen) ständig anwachsen. Der Anteil für die Pfarrbesoldung wird nun gar nicht mehr separat angezeigt. Dabei ist gerade das eine überaus wichtige Größe und – Steuerungskennziffer. Die eigentlichen Leistungen für das Gemeindeglied und die Öffentlichkeit also immer weniger sichtbar und erlebbar sind.

2014

Kirchengemeinden/Dekanate/Gemeindepfarrdienst et. al.:                     52,4%

s. S.Jahresbericht 2014, S. 78

 

 

EKHN-Synode: Das neue Zuweisungssystem für Gemeinden – Ein Sieg der Synode über ein fragwürdiges Gebaren der Kirchenleitung.

Von Jürgen Relator

„Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate“, so die offizielle Bezeichnung, war nicht nur ein papierenes, bürokratisches Monster, sondern deckte auch das Vorhaben der Kirchenleitung auf, kleine Gemeinden durch finanzpolitischen Druck in Fusionen treiben zu wollen.
Das z. Z. noch gültige Zuweisungssystem hatte eine Halbwertszeit von gerade mal sechs Jahren. Nach damals schon heftigen synodalen Debatten präsentierte die Kirchenleitung im Jahre 2008 zunächst voller Stolz das derzeit geltende Zuweisungssystem. Es wurde mit großer kirchensynodaler Mehrheit mit der Intention beschlossen, eine Balance zwischen der Grundversorgung insbesondere kleiner Kirchengemeinden und den berechtigten Interessen großer Kirchengemeinden zu schaffen.
Kleine, vorwiegend ländliche Kirchengemeinden mit weniger als 281 Mitgliedern erhalten für ihre Arbeit eine Mindestzuweisung in Höhe von 12.000 €. Dies sicherte die Arbeit in den kleinen Gemeinden. Dabei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass insgesamt die Hälfte der EKHN-Gemeinden unterhalb einer Größe von ca. 1160 Gemeindegliedern liegt.
Für die Kirchenleitung war dies jedoch stets ein Dorn im Auge, da hierdurch Fusionen benachteiligt wurden im Blick auf sich zusammenschließende Gemeinden und ihrer finanziellen Einbußen gegenüber vorheriger Einzelgemeinden. Außerdem beklagten sich Gemeinden mit mehreren Gottesdienstorten (sog. Kirchspiele) berechtigterweise über eine finanzielle Benachteiligung im Vergleich mit mehreren kleineren selbständigen Gemeinden.
Die Synode beauftragte die KL, ein Modell vorzulegen, das diese Unwuchten ausgleichen sollte. Gefordert wurden nach Möglichkeit eine Fusionsneutralität, sowie eine Sicherstellung der Gottesdienstorte, und zwar unabhängig ob in einer eigenständigen Gemeinde, in einem Kirchspiel oder in einer fusionierten Gemeinde.

Vorlage eines neuen Entwurfes

In der Frühjahrssynode 2013 legte die KL einen neuen Entwurf vor. Dieser sah vor:
a) Wegfall des Mindestbetrages (12.000 €)
b) 50% Grundzuweisung mit vereinheitlichtem Pro-Kopf-Betrag
c) 50% Grundzuweisung nach zugewiesenen Gemeindepfarrstellen im Dekanat
So kam es zu einem „dualen“ Pro-Kopf-Tarif, der eine Umverteilung zwischen den Dekanaten mit sich brachte. Durch die Koppelung der Zuweisung an die Pfarrstellenbemessung wurden damit viele Dekanate doppelt bestraft: Neben der Kürzung von Pfarrstellen nun auch noch das Abschmelzen der finanziellen Zuweisungen für die Gemeinden! Hierdurch wurde nicht nur die Arbeit zahlreich betroffener kleiner Gemeinden in ihrer Existenz und Substanz massivst gefährdet und in Frage gestellt, sondern sogar die avisierten Fusionsprämien glichen den geplanten Aderlass finanzieller Mittel nicht mehr aus.
In einem weiterentwickelten Papier zur Herbstsynode 2013 eröffnete die KL im Falle von „Gemeindeunterfinanzierungen“ die Möglichkeit, Unterstützung aus einem Überbrückungsfonds (ÜF) in Anspruch zu nehmen (bei eigenem Rücklagenverzehr!) und bei dann keiner dauerhaften finanziellen Perspektive trotz ÜF eine Pauschale in Höhe von 4000 € gewährt zu bekommen.
Zahlreiche Gemeinden wandten sich daraufhin mit Briefen und Eingaben an die KL und warnten, dass diese beträchtlichen Kürzungen erhebliche negative Auswirkungen auf das volkskirchliche Leben in der EKHN haben werden. Es wurde evident, dass das neu kreierte Zuweisungssystem darauf ausgerichtet war, kleine (meist ländliche) Kirchengemeinden in Fusionen zu treiben mit dem Ziel Gottesdienstorte zu „konzentrieren“. Weitere finanzielle Investitionen in kleine Gemeinden wurden als unökonomisch und nicht zukunftsträchtig erachtet. O-Ton Kirchenleitung: „Die Grundversorgung kleinerer Gemeinden zur Sicherstellung des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens sowie der Erfüllung des volkskirchlichen Auftrages widerspricht dem Anliegen einer gerechten Verteilung der Finanzmittel. Im Hinblick auf den demographischen Wandel hat die Grundversorgung kleiner Gemeinden gesamtkirchlich gesehen keine Zukunftsperspektive.“ – Welch eine verräterische und verachtenswerte Ekklesiologie!
Auch Dekanatssynoden waren besorgt über die Tatsache, dass es in manchen Gemeinden nur noch eine Frage der Zeit sein wird, wann nicht einmal mehr die Finanzierung der gottesdienstlichen Grundversorgung aufrechterhalten werden kann. Die von der Kirchenleitung formulierte Zielsetzung „flächendeckender und lebensbegleitender Präsenz sowie Vielfalt kirchlichen Lebens und kirchlicher Angebote vor Ort“ sahen ländliche Gemeinden und Dekanatssynoden in dem vorgelegten Zuweisungsentwurf konterkariert.

Erste Lesung unterbrochen

Die erste Lesung über den umstrittenen Entwurf wurde in der Herbstsynode 2013 nach heftig formulierter Kritik unterbrochen. Aus der Synode selbst kamen Alternativentwürfe, wobei das Modell der beiden Alzeyer Synodalen Tobias Kraft und Dr. Manfred Sauer eine weite Akzeptanz und Verbreitung fand. In acht oberhessischen Dekanatssynoden wurde das Modell begrüßt und übernommen. (Es sah einen Wegfall der Mindestzuweisung, dafür eine Grundzuweisung für jeden Gottesdienstort vor, zudem einen gestaffelten Pro-Kopf-Tarif in sechs statt bisher vier Größenintervallen. Beim untersten Größenintervall wurde der Tarif deutlich erhöht.) In ihren Beratungen formulierten die Dekanatssynoden ihre Bestürzung über das System der KL und die sich abzeichnenden Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Grundzuweisungen, weil sie eine ernsthafte Existenzgefährdung für ihre kleineren Gemeinden bedeuteten. Die Mitglieder der Dekanatssynoden befürchteten zudem eine kaum zu verantwortende Schwächung der kirchlichen Arbeit und einen weiteren Abwendungsprozess bisheriger Kirchenmitglieder von ihren Gemeinden.

Gegenentwurf: Das „Alzeyer Modell“

Das im Entwurf der Alzeyer Synodalen ersichtliche Berechnungsergebnis ließ ein Zuweisungssystem erkennen, das weder Gemeindefusionen hemmt noch präferiert, sondern den Verantwortlichen vor Ort die eigene Entscheidung überlässt.
Gleichzeitig federte es weitgehend entstehende „Unwuchten“ ab, führt zu mehr Gerechtigkeit im Ausgleich zwischen den Grundversorgungsbedürfnissen der kleinen Gemeinden und den Interessen der größeren Gemeinden.
Gleichermaßen führte es zu einem Ausgleich zwischen selbstständig kleinen Kirchengemeinden und größeren Kirchengemeinden mit Außenorten bzw. zusätzlichem Predigtstellen. Die Zuweisung war dabei gekoppelt an die jeweilige Entwicklung der Gemeindegliederzahlen, gerade und auch bei den kleinen Gemeinden, und die zu Grunde gelegte Berechnungsmethode ist einfach und transparent nachvollziehbar.
Zudem war es fast aufkommensneutral (Abweichung +1,7%).

Einigkeit über Sockelbetrag für gottesdienstliche Grundversorgung

In der Frühjahrssynode 2014 wurde die erste Lesung dann abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Zwar erachtete die KL das „Alzeyer Modell“ als fusionshemmend, was sich aber in der Praxis nicht stringent nachvollziehbar darstellen ließ. Unterstützt durch einen zusätzlichen Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses Carsten Simmer herrschte aber über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten und gemäß dem Antrag des Synodalen Simmer „Fusionsverluste“ durch einen Einmalbetrag kompensieren zu wollen. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen wurden bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
Nach einer weiteren Vorlage der KL bezugnehmend auf den Antrag Simmer sollte zunächst der Sockelbetrag für einen Gottesdienstort nur bei fusionierten Gemeinden zum Tragen kommen. Die Frage, ob hierbei noch einmal der Versuch der KL gestartet wurde, die von ihr so sehr gewünschten Fusionen auf diesem Wege nun doch durchzusetzen, bleibt (mit vornehmer Zurückhaltung) offen. Jedenfalls informierten die Alzeyer Synodalen den federführenden Verwaltungsausschuss, dass diese Berechnungsmethode das Ansinnen der Synode aushebeln würde. Auch der Synodale Simmer erkannte, dass dies nicht dem Duktus seines Antrages entsprach. So wurde klar, dass die Gottesdienstpauschale jeder Gemeinde zuerkannt werden muss. Berechnungsbeispiele belegten die Tatsache, dass die Ergebnisse für die Gemeinden denen des „Alzeyer Modells“ sehr ähnelten und man sich somit auf eine Kompromisslinie einigen konnte.
So übernahm der Verwaltungsausschuss selbst die alternative Vorlage für die Herbstsynode 2014.
Das Modell sieht vor, dass jeder Gemeinde eine Gottesdienstpauschale von 5000 € gezahlt wird. Zudem gibt es eine Grundzuweisung nach Gemeindegliederzahl (z. Z. 23,45 €), mindestens aber 3000 €. Zusätzliche Predigtstellen werden mit Pauschalen bedacht, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richten: wöchentlich 5000 €, 14-täglich 3000 €, monatlich 2000 €.
Ein evtl. eintretender Fusionsnachteil wird mit einer Ausgleichszahlung (Kapitalisierungsfaktor 25 Jahre) kompensiert. Hier entstehen ansehnliche Summen, die manche Gemeinden sicherlich über eine Fusion werden nachdenken lassen. Doch liegt hier auch ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential in der dann fusionierten Gemeinde, die möglicherweise aus mehreren Dörfern besteht: Wie wird dieses gewonnene Geld „gerecht“ verteilt? Z. B. bei einer nötigen Baumaßnahme an der Kirche in Dorf A wird es investiert, bei einer späteren Baumaßnahme in Dorf B fehlt es dann vielleicht und schafft Missgunst im dann fusionierten Kirchenvorstand.
Zudem bevorteilt das System durch einen nicht gestaffelten Pro-Kopf-Tarif die größeren Gemeinden deutlich.

Einmütige Verabschiedung in der Synode

Dennoch: Nach einer kurzen Debatte – weniger über das System und seiner Zahlen selbst – sondern eher um Definitionsfragen hinsichtlich eines Gottesdienstortes wurde das vorgelegte Zuweisungssystem mit wenigen Enthaltungen beschlossen!! Dies bewirkte beim Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent ltd. OKR Striegler ein ungläubiges sich verwundern. Sein Erstaunen artikulierte er wortreich vor der Synode – eine eher peinliche Reaktion bei dieser Vorgeschichte und dem letztlich damit deutlich werdenden Versagen seiner eigenen Leute.
Gottlob, dass die Modelle seines Hauses nicht zum Zuge kamen, das hätte nicht nur ein finanzielles Desaster bei vielen kleinen Gemeinden zur Folge gehabt, sondern auch einen nicht wiedergutzumachenden Vertrauensverlust von Ev. Kirche verursacht. Schade für die teure (Arbeits)Zeit, die Kraft, die Nerven und den Verdruss, die das Modell der KL gekostet und ausgelöst hat. Ich denke, der Imageschaden der KL in den kleinen Gemeinden wird noch lange und nachhaltig spürbar sein.

Frankenthaler Appell des Pfälzischen Pfarrvereins

Im Frankenthaler Appell werden vom Pfarrerverein der pfälzischen Landeskirche Forderungen zu zentralen Fragen von Beruf und Institution aufgestellt. Der Pfarrverein ruft die Mitglieder auf, die Forderungen in allen Pfarrvereinen und Zusammenkünften zu besprechen. Diese Aufforderung sollte nicht auf das Gebiet der pfälzischen Landeskirche beschränkt bleiben.

Forderung 1:

Das Ergebnis der Portfolioanalyse der Landessynode vom 8. März 2012 bestätigt, dass der Pfarrdienst und die Kirchengemeinden als sehr wichtig für die Gesellschaft und sehr profilbildend für die Kirche bewertet werden. Daher benötigen die Kirchengemeinden eine bessere finanzielle Ausstattung: Wir fordern die Landessynode auf, den Finanzierungsschlüssel deutlich zugunsten der Kirchengemeinden zu verändern.“

Die weiteren Forderungen beziehen sich auf die Themen Finanzmittel, Kindertagesstätten, Finanzierung Verwaltung, pfarramtliche Verwaltung, neues Verwaltungsparadigma, Förderung sinnvoller Kooperationen, zu RU, Ehrenamtlichen, zu Entdemokratisierung und Pfarrberuf.

vgl. dazu auch die Thesen des Vereins Aufbruch-Gemeinde in Bayern:

Wir vertrauen auf die Dynamik der Botschaft
In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil der Kirchensteuern, über dessen Verwendung die Kirchengemeinden selbst entscheiden, stetig gesunken. Gleichzeitig rückt das Bild der evangelisch-lutherischen Kirche als Großorganisation und Institution immer stärker in den Vordergrund… Die Ortsgemeinde ist zu stärken gegenüber dem organisatorischen Überbau der Kirche. Es ist der Dynamik des Wortes Gottes zu vertrauen, das von unten, d.h. vor Ort, seine Wirkung entfaltet. In einem ersten Schritt ist deshalb der Anteil der Kirchensteuermittel, der an die Kirchengemeinden zurückfließt, deutlich zu erhöhen, damit diese in eigener Verantwortung über eine sinnvolle Verwendung entscheiden können. Auf Dauer ist der Geldfluss umzukehren. Die Steuermittel kommen in der Gemeinde an und für übergemeindliche Zwecke leitet die Gemeinde einen Teil weiter.

Kirche der Freiheit blutet die Gemeinden aus

Prof. Eberhard Mechels kritisiert das Reformpapier Kirche der Freiheit. In seinem Erfurter Vortrag.

Der von Oben vorgeschriebene Reformkurs widerspricht dem Wesen von Kirche und führt daher in die falsche Richtung. Mechels sieht die Arbeit der Gemeinden durch die Kirche der Freiheit gefährdet. Niemals wurde die Arbeit von PfarrerInnen so abgewertet, wie in der gegenwärtigen Situation.

Kirche der Freiheit versucht die EKD als die eigentlich Form von Kirche zu etablieren. Man erhofft sich durch weniger konkrete Bindung wachsen zu können. Doch das angestrebte Ziel geht auf Kosten der Gemeinden vor Ort. Ganz im Paradigma des Marktes sollen die Zentren gestärkt werden und auf Kosten der Peripherie.

 

Kirche der Freiheit ist keine neue Entwicklung. Die Idee hat einen langen Werdegang. Die Kirche hat sich als Dienstleisterin dem Staat angebiedert. Damit hoffte man der Gesellschaft die eigene Nützlichkeit zu erweisen. Folgerichtig wurden für diese Dienstleistungen dann Bürokratien als Ebenbild der Gesellschaft erschaffen. Gerade diese Funktionalisierung und Differenzierung macht Mechels für die wachsende Entfremdung vieler Personen mit der Kirche verantwortlich.

 

Zukunftsweisend ist Kirche für Mechels nicht als Dienstleisterin oder als Verwaltungsebene, sondern als Gemeinde. Ekklesia ist die körperliche Versammlung mit Wort und Sakrament. Nach Mechels muss sich die Kirche wieder auf diesen Kern besinnen.

 

Lesen Sie hier den interessanten Vortrag in voller Länge.

Berichte von den Frühjahrssynoden 2013 Teil II

EKKW. Unter dem Titel „Volkskirche qualitativ weiterentwickeln“ – den Haushalt um 25% reduzieren.

Unter dem Titel „Volkskirche qualitativ weiterentwickeln“ hat der Zukunftsausschuss der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in seinem Abschlussbericht konkrete Einsparmöglichkeiten bis zum Jahr 2026 ausgearbeitet. 50 Millionen Euro seien ein Viertel des landeskirchlichen Haushaltes. Die Evangelische Kirche in Deutschland rechnet damit, dass Einnahmen der Kirchen bis 2026 um ein Viertel zurückgehen.
„Die Hauptausgabepunkte der kirchlichen Arbeit liegen im Personal und in den Gebäuden und von daher wird auch in diesen Bereichen am deutlichsten zu sparen sein“, erläutert Mantey…
Viel Kritik gab es in den vergangenen Wochen…

 Lesen Sie den vollständigen Bericht.

EKHN. Kirchenleitung will Gemeinde-Fusionen

Neues Zuweisungssystem in der EKHN kommt 2014 – Existenzängste auf dem Land

Kleine Kirchengemeinden sollen weniger Geld kommen. Das sieht der Entwurf für eine neue Verteilung der Kirchensteuer vor, den die Kirchenleitung nun zur Tagung der Synode (= Parlament) veröffentlicht hat. Eine kurze Beschreibung des Systems findet sich hier.

 

Lesen Sie den vollständigen Beitrag.

Aufbruch Gemeinde – Bayern

AUFBRUCH GEMEINDE in der zweiten Phase – gegen zentrale Steuerungslogik

Langsam, aber stetig greifen die ldeen des FORUMS AUFBRUCH GEMEINDE um
sich: Beteiligungskirche statt Betreuungskirche, Dezentralisierung, Stärkung
der Ortsgemeinden, Finanzierung von unten – das waren die Stichworte der
ersten Phase seit dem ersten Gemeindetag im Oktober 2008. Es war die Phase
des Analysierens, Kritisierens, Urteilens und Entwickelns. Jetzt bahnt sich eine
Phase an, die auf Erprobung drängt. Da ist es Zeit, die bisherige Entwicklung
einmal Revue passieren zu lassen:

Korrespondenzblatt 06/2011, S. 102ff

Eine ekklesiologische Metakritik am »Aufbruch Gemeinde«

Korrespondenzblatt 05/2011