Ausgangslage des aktuellen Kernproblems am Beispiel EKiR:
Hans-Jürgen Volk berichtet zu einer Folge des Verwaltungsstrukturgesetztes des EKiR von 2011: „Ein weiterer Nebeneffekt des so beschlossenen Kirchengesetztes ist es, dass sich die vor allem im Jahr 2011 noch so heftig geführte Debatte zum Thema „Personalplanung“ als Seifenblase entpuppt. Ein kirchliches Handlungsfeld, nennen wir es „kirchliche Organisation und Verwaltung“, erhält einen Sonderstatus und zwar deswegen, weil es angeblich den 5 verbliebenen Handlungsfeldern „Gottesdienst und Kirchenmusik“, „Gemeindearbeit und Seelsorge“, „Erziehung und Bildung“. „Diakonie und soziale Arbeit“ und „Ökumene“ gesamtumfänglich dient, so die ideologische NKF-Begründung. Und weil das so ist, sind der Pfarrer, die Kirchenmusikerin oder der Jugendleiter durchaus entbehrlich, keineswegs aber der IT-Spezialist, die Controllerin oder der Bauingenieur. Personalplanung betrifft nur die offenkundig nicht so bedeutsame Arbeit mit Menschen. Dort, wo es um „kirchliche Verwaltung und Organisation“ geht, wird ein Stellen- und Kostenaufbau vorprogrammiert, wohingegen der personelle und finanzielle Einsatz für die Arbeit mit Menschen reduziert werden soll.“
Die Problematik steigender Verwaltungskosten reflekiert der Antrag des Synodalen Superintendent Dr. Kenntner, EKiR:
Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten Pfarrdienst) zu bringen.“ Lesen Sie den vollständigen Antrag Beschluss 6-Verwaltungsaufgaben an die Synode der EKiR von Superintendent Dr. Kenntner.
Braunschweig
„Mit Beratungen zu Strukturreformen und neuen Perspektiven für das Diakonische Werk hat die Synode der braunschweigischen Landeskirche am Sonnabend ihre Tagung in Goslar abgeschlossen. Detlev Fey, Oberkirchenrat bei der EKD, sprach sich vor dem Kirchenparlament dafür aus, angesichts von sinkenden Mitgliederzahlen und abnehmenden Kirchensteuereinnahmen das Landeskirchenamt zu verkleinern. Die Landessynode beauftragte Fey, seine Untersuchung der kirchlichen Verwaltung fortzusetzen und im Mai ein Gutachten vorzulegen.“ Lesen Sie mehr.
Anmerkung F.S.: Was soll man davon halten, wenn sich die EKD für so etwas wie ein schlanke Verwaltung stark machen möchte? Wurden nicht jahrelang mit dem Reformprogramm die Verwaltungsbudgets permanent ausgeweitet – zu Lasten der inhaltlichen Arbeit der Kirche? Ist ein Saulus zum Paulus geworden? Oder handelt es sich doch nur um einen Trojaner, mit dem das Thema Landeskirchenfunsion in attraktivem Gewand noch einmal aufs Tapet gebracht werden soll? wort-meldungen.de wird die Sache verfolgen und berichten.
Vielversprechender erscheint uns der folgende Passus des Bischofsberichts der EKM:
EKM: aus dem Bischofsbericht von Ilse Junkermann
…3. Leichtes Zelt: leichte Verwaltung
Zum leichten Zelt gehört auch eine ‚leichte Verwaltung’. Eine Verwaltung, die vor Ort auch von nicht-beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeübt werden kann, die bei komplexen und schwierigen Vorgängen bei den Beruflichen und Ausgebildeten Unterstützung finden bzw. diese an sie übergeben kann. Lesen Sie ggf. den Kontext.