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EKM Mitteldeutschland

5 Pfarrer aus dem Vorstand des Gustav-Adolf-Werks in der EKM gleichzeitig von Disziplinarverfahren betroffen

18.02.2014, Magedburger Volksstimme

Seit einem Jahr liegt der Streit beim Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenleitung hat zudem Disziplinarverfahren gegen fünf widerspenstige Pfarrer und GAW-Ehrenamtliche eröffnet, darunter Michaelis. Der ist aber zugleich gewählter Interessenvertreter aller 1000 Pfarrer in der Landeskirche. Dieses Amt kann er wegen des laufenden Verfahrens nicht mehr ausüben. „Das ist ein Skandal, wie eine gewählte Pfarrvertretung lahmgelegt wird“, schimpft Michaelis.“ Zum Artikel.

Zum Sachverhalt berichtet auch der Vorstandsbericht des Thür. Pfarrvereins 2013:

… 3. Pfarrverein, Pfarrvertretung und Gustav-Adolf-Werk Thüringen

Bereits im vergangenen Jahr habe ich in unserem Vorstandsbericht und in verschiedenen Gesprächen deutlich gemacht, dass die GAW-Arbeit eine Basisbewegung von Pfarrern gewesen ist, die unabhängig von kirchlichen Strukturen über einhundertfünfzig Jahre
Christen in der Diaspora geholfen hat. Sowohl der Pfarrverein als auch die Pfarrvertretung haben die Aufgabe, sich der Rechte der Pfarrerschaft anzunehmen und diese zu bewahren. Deshalb war es geboten, sich mit dieser Problematik zu befassen und unmissverständlich zu Wort zu melden. Das habe ich in einem Gespräch mit der Kirchenamtspräsidentin Frau Andrae getan, aber auch mit dem Vorstandsbericht im vergangenen Jahr. Bedauerlicherweise ist unsere Kirchenleitung von dem Kurs der Eskalation nicht abgewichen. Zum Bericht, vgl. S. 3f

Wir haben die EKM um eine Stellungnahme zu den Vorgängen aus ihrer Sicht gebeten. Hier die Antwort von OKR Lehmann:

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen möchten, zum
Sachverhalt "Gustav-Adolf-Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Thüringen" Stellung zu beziehen. Sicher wird es Sie nicht überraschen,
dass wir uns auch in diesem Fall an die Gepflogenheit halten, noch
offene Gerichtsverfahren nicht im Detail zu kommentieren.

Als Personaldezernent kann ich Ihnen jedoch versichern, dass mich die
Auseinandersetzung in besonderer Weise bekümmert, weil mir an einem
engen Miteinander zwischen Pfarrvertretung und Landeskirchenamt gelegen
ist. 
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir sachlich und geduldig an einer
Klärung der Frage, ob die Landeskirche das GAW Thüringen rechtsförmig
aufgelöst hat, was wir seitens der Landeskirche bejahen, andere aber
bestreiten, arbeiten müssen. Ich denke, dass die Landeskirche auf
zweierlei Weise einen wichtigen Beitrag geleistet hat, um diese Frage zu
einer für alle Seiten akzeptablen Klärung zu führen – erstens mit
einer externen Expertise und zweitens mit einer externen Moderation:
Erstens hat sie im Rahmen einer Feststellungsklage mit dem
Verwaltungsgericht der EKD eine neutrale Stelle angerufen, die die
Rechtmäßigkeit des landeskirchlichen Beschlusses prüfen soll. Zweitens
hat sie mit Pfarrer Manfred Bittighofer, dem einstigen Direktor der
Unterweissacher Missionsschule und langjährigen und verdienstvollen
Mitarbeiter im Vorstand des GAW Württemberg, einen allseits
respektierten Moderator für ein Gespräch zwischen Vertretern des GAW
Thüringen und Kollegiaten des Landeskirchenamtes gewinnen können. 

Zu den  Disziplinarverfahren möchte  sagen: Die Disziplinarverfahren
wurden im Dezember 2012 eröffnet und gleich wieder ausgesetzt, weil die
Landeskirche den Versuch unternahm, die oben genannten Schritte zur
Lösung des sachlichen Konflikts zu unternehmen. Zu unserem eigenen
Bedauern hat sich aufgrund der Erkrankung des leitenden Richters die
Verhandlung unserer Feststellungsklage bis auf den heutigen Tag
verzögert. Wir haben allerdings die Disziplinarverfahren, im übrigen
auf Antrag der Pfarrvertretung der EKM, wieder aufgenommen, mit dem
Ziel, weitere Verzögerungen zu vermeiden, und darum die Ermittlungen in
den Angelegenheiten zu führen, die von der Frage der rechtmäßigen
Auflösung des GAW unberührt sind. Nun wollen wir die
Disziplinarverfahren aber erst zum Abschluss kommen lassen, bevor wir
ihre Ergebnisse würdigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lehmann

Kosten von Fusionen am Beispiel des Pfarrvereins Thüringen

Das notorische Argument pro Fusionen lautet: Einsparung von Kosten. Allerdings wird das von Seiten der Leitungen weder rechnerisch noch empirisch belegt. Das ist wohl in der Regel auch nicht möglich. Die EKHN hat das jüngst eingeräumt. Wir bemühen uns immer wieder, dies empirischen zu belegen. Heute ein Beispiel aus einem Teilbereich der Kirche, des Pfarrvereins Thüringen. Es geht dabei nicht um die (geringen) Summen, sondern um das Prinzip. Und die Erkenntnis: Fusionen sind ökonomisch nicht zu begründen:

„Nachdenklich machen uns die Kosten, die durch die neue Pfarrvertretung (für Thüringen und Kirchenprovinz Sachsen, Anm. d. Red.) entstehen. Bisher hat das in Thüringen im Wesentlichen der Verein getragen. Die Wege waren vergleichsweise kurz, die nötigen Beratungen Bestandteil unserer Vorstandssitzungen. Lediglich eine Aufstockung der für soziale Aufgaben des Vereins gezahlten Summe um 5000 € pro Jahr hat es gegeben, um die halbe Sekretärinnenstelle mit zu finanzieren. Diese Summe ist auch 2011 noch einmal aus Versehen, aber nach unserer Auffassung durchaus zu Recht, gezahlt worden, denn weil die halbe Stelle zu meiner Entlastung nicht bereitgestellt wurde, hat Frau Tomschke-März in den letzten Monaten noch weit mehr für die Pfarrvertretung arbeiten müssen als bisher. Dafür sei ihr an dieser Stelle herzlich gedankt. Den heftig vorgetragenen Rückforderungswünschen hat der Vereinsvorstand folglich nicht entsprechen können und wollen. Zukünftig werden werden wohl jährliche Aufwendungen von mindestens 45.000 € zu erwarten sein. Die Fusionsrechnung 1+1=1,5 dürfte hier wohl in den Geruch von Propaganda geraten und einer kleinen Korrektur bedürfen: 1+1=9!“ . Vorstandsbericht 2011

Fusionsprozess der EKM. Chronologie. Prozessanalyse. Erkenntnisgewinne.

„Auf dem Weg zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
25. Mai 2005 Fusion der Diakonischen Werke der Thüringer Landeskirche, der Kirchenprovinz Sachsen und der Landeskirche Anhalts zum „Diakonischen Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.“
6. März 2006 Eröffnung des Zentrums für Kirchenmusik der EKM in Erfurt
1. September 2006 Beginn der gemeinsamen Vikarsausbildung

15. Februar 2008 Unterzeichnung des Vereinigungsvertrages zw. den beiden Landeskirchen“

Die Chronologie ist in mehrfacher Hinsicht interessant.
1. In Bezug auf die Chronologie. Auch andere Landeskirchen dürften dem Schema folgen, auch wenn dort offziell von Fusion (noch) nicht die Rede ist. So wurden im Falle der EKHN und EKKW die der Kirchenfusion vorausgehenden Fusionen, etwa der Diakonischen Werke, schon abgeschlossen. Ebenso in den Landeskirchen Württemberg und Baden (vgl. „Aus den Landeskirchen“ ).
Man darf also gespannt sein, wann der wirkungsfreie Kräfteverzehr der Kirche weitergeht.

2. In Bezug auf die Frage von Kosten und Nutzen solcher Projekte.

Vielleicht kommt zwischenzeitlich jemand auf die Idee, die Frage von Kosten und Nutzen solcher Projekte zu stellen. Und dann auch noch aus dieser Information einen Schluss zu ziehen. Dies Medikament der Information wäre dann der Schlussstrich unter die Ideologie der Fusionitis.
Mehr dazu.

EKM: 17. Kleinkunstfestival Grenzgänger beginnt

Die Idee und die Absicht

Der Verein Grenzgänger setzt sich mit seinen seit 1997 stattfindenden Grenzgängerfestivals dafür ein,

  • dass unsere Kirchen und unser Gemeindeleben wieder mehr im Licht einer breiten Öffentlichkeit stehen,
  • die Gotteshäuser als Räume der Begegnung entdeckt, verstanden und erlebt werden,
  • dass sich in Gottes Haus alle Generationen treffen und zu Hause fühlen,
  • dass Interesse und Bedürfnis entsteht, Kirchen zu erhalten und viele sich hieran beteiligen,
  • dass wir mit anderen Initiativen ins Gespräch kommen und Gemeinsamkeiten erleben,
  • dass die Kunst in ihrer gesamten Vielfalt bei uns einen Raum erhält, soweit dies mit der Bestimmung eines sakralen Baus in Übereinstimmung steht.

zum diesjährigen Programm

Verschlankung von Verwaltung als Problem erkannt

Ausgangslage des aktuellen Kernproblems am Beispiel EKiR:

Hans-Jürgen Volk berichtet zu einer Folge des Verwaltungsstrukturgesetztes des EKiR von 2011: „Ein weiterer Nebeneffekt des so beschlossenen Kirchengesetztes ist es, dass sich die vor allem im Jahr 2011 noch so heftig geführte Debatte zum Thema „Personalplanung“ als Seifenblase entpuppt. Ein kirchliches Handlungsfeld, nennen wir es „kirchliche Organisation und Verwaltung“, erhält einen Sonderstatus und zwar deswegen, weil es angeblich den 5 verbliebenen Handlungsfeldern „Gottesdienst und Kirchenmusik“, „Gemeindearbeit und Seelsorge“, „Erziehung und Bildung“. „Diakonie und soziale Arbeit“ und „Ökumene“ gesamtumfänglich dient, so die ideologische NKF-Begründung. Und weil das so ist, sind der Pfarrer, die Kirchenmusikerin oder der Jugendleiter durchaus entbehrlich, keineswegs aber der IT-Spezialist, die Controllerin oder der Bauingenieur. Personalplanung betrifft nur die offenkundig nicht so bedeutsame Arbeit mit Menschen. Dort, wo es um „kirchliche Verwaltung und Organisation“ geht, wird ein Stellen- und Kostenaufbau vorprogrammiert, wohingegen der personelle und finanzielle Einsatz für die Arbeit mit Menschen reduziert werden soll.“

Die Problematik steigender Verwaltungskosten reflekiert der Antrag des Synodalen Superintendent Dr. Kenntner, EKiR:

Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten Pfarrdienst) zu bringen.“ Lesen Sie den vollständigen Antrag Beschluss 6-Verwaltungsaufgaben an die Synode der EKiR von  Superintendent Dr. Kenntner.

Braunschweig

„Mit Beratungen zu Strukturreformen und neuen Perspektiven für das Diakonische Werk hat die Synode der braunschweigischen Landeskirche am Sonnabend ihre Tagung in Goslar abgeschlossen. Detlev Fey, Oberkirchenrat bei der EKD, sprach sich vor dem Kirchenparlament dafür aus, angesichts von sinkenden Mitgliederzahlen und abnehmenden Kirchensteuereinnahmen das Landeskirchenamt zu verkleinern. Die Landessynode beauftragte Fey, seine Untersuchung der kirchlichen Verwaltung fortzusetzen und im Mai ein Gutachten vorzulegen.“ Lesen Sie mehr.

Anmerkung F.S.: Was soll man davon halten, wenn sich die EKD für so etwas wie ein schlanke Verwaltung stark machen möchte? Wurden nicht jahrelang mit dem Reformprogramm die Verwaltungsbudgets permanent ausgeweitet – zu Lasten der inhaltlichen Arbeit der Kirche? Ist ein Saulus zum Paulus geworden? Oder handelt es sich doch nur um einen Trojaner, mit dem das Thema Landeskirchenfunsion in attraktivem Gewand noch einmal aufs Tapet gebracht werden soll? wort-meldungen.de wird die Sache verfolgen und berichten.

Vielversprechender erscheint uns der folgende Passus des Bischofsberichts der EKM:

EKM: aus dem Bischofsbericht von Ilse Junkermann

…3. Leichtes Zelt: leichte Verwaltung

Zum leichten Zelt gehört auch eine ‚leichte Verwaltung’. Eine Verwaltung, die vor Ort auch von nicht-beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeübt werden kann, die bei komplexen und schwierigen Vorgängen bei den Beruflichen und Ausgebildeten Unterstützung finden bzw. diese an sie übergeben kann. Lesen Sie ggf. den Kontext.