Schlagwort-Archive: Kirchenbanken

Kirchenbanken – Geldeinlagen. Statistik Deutschland 2000 -2015.

10/2016

Im Jahr 2015 gibt es nur noch 2 evangelisch geprägte Banken. Bereits 2003 fusionierten die Bank für Kirche und Diakonie eG (Duisburg) mit der Evangelischen Darlehns-Genossenschaft eG (Münster) zur KD-Bank (Bank für Kirche und Diakonie eG Dortmund). Neben dem Hauptsitz in Dortmund gibt es Filialen in Duisburg, Berlin, Dresden, Erfurt, Kaiserslautern und Magdeburg, die zum Teil ehemalige Landeskirchliche Kreditgenossenschaften waren und bis 2010 ebenfalls mit der KD-Bank fusionierten… Mehr dazu und zum Diagramm der Statistik.

Über Kirchenbanken. Von Christoph Fleischmann.

6/2015, von Christoph Fleischmann, erschienen in: zeitzeichen

Er verrichte Gottes Werk,ließ der Chef der Investmentbank Goldman Sachs, Lloyd Blankfein, im Jahr 2009 wissen.
In Zeiten der Finanzkrise löste diese Vorwärtsverteidigung Empörung und Spott aus. Ekkehard Thiesler, Vorstandsvorsitzender der Bank für Kirche und Diakonie,
formuliert seine Aufgabe bescheidener: Seine Bank sei eine Selbsthilfeeinrichtung der Kirche: „Wir nehmen das Geld von Kirche und Diakonie, um es dann innerhalb dieses
Kreises weiterzugeben.“ Die KD-Bank, wie sie auch kurz genannt wird, vergibt Kredite ausschließlich im Bereich von Kirche und Diakonie. Und aus diesem Feld kommen auch die meisten Kunden, die dort Geld einlegen. Das können Einzelpersonen sein, zum Großteil sind es aber Körperschaften: Landeskirchen, Kirchenkreise, Gemeinden, Stiftungen
und diakonische Einrichtungen verschiedener Größe. Dem entspricht auch die Lage der Bankzentrale: Am Dortmunder Schwanenwall bildet sie mit der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse, der Pensionskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und dem kirchlichen Tagungshaus Reinoldinum auf der anderen Seite der großen Straße so etwas wie eine Kirchenmeile: Die Kirche und ihr Geld…

Zum Artikel.

Effiziente Aufsicht über kirchliche Banken. Studie des Instituts für Sozialstrategie.

Begleitet durch ein Vorwort von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel hat Dr. Thomas Suermann de Nocker, Dozent an der FOM-Hochschule und freier Mitarbeiter des Instituts für Sozialstrategie, Kriterien erarbeitet, was einen Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte.
Im deutschsprachigen Raum finden sich insgesamt 14 Banken, die mehrheitlich kirchliche Besitzer haben und daher als kirchliche Banken bezeichnet werden können.
Die Aufsichtsräte dieser Institute stehen zuvorderst unter einer doppelten Beobachtung: Zum einen wird in Kirche, Caritas und Diakonie seit einigen Jahren ein stärkeres Gewicht auf belastbare und unabhängige Aufsichtsstrukturen der wirtschaftlichen Unternehmungen gelegt. Zum anderen stehen seit der Finanz-krise die Aufsichts- und Leitungsgremien der Banken unter intensiver Beobachtung durch staatliche Bankenaufsichtsbehörden.
Die Entwicklung eines Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank zeigt, dass in der aktuellen Situation drei Kriterien neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen besonders wichtig sind:

Es wird abschließend vorgeschlagen, die Aufsichtsräte zu verkleinern und bewusst die Kompetenzen in den Blick zu nehmen, die das Gremium für seine Arbeit benötigt. Dabei soll die Unabhängigkeit möglichst vieler Mitglieder gegenüber Proporzgesichtspunkten und Aspekten der Kundenbindung stärker in den Vordergrund treten. Während der Aufsichtsrat die rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben verantwortet, kann ein Beirat etabliert werden, der den Vorstand und Aufsichtsrat eng begleitet.
Der kirchliche Bankensektor ist eine wichtige Unterstützung für Kirche, Caritas und Diakonie. Aufsichtsstrukturen, die helfen, Risiken zu verringern und den Vorstand eng begleiten, sind unerlässlich, damit die Banken diesen Dienst auch in der Zukunft in hohem Maße leisten können.

Die vollständige Studie steht über das Institut für Sozialstrategie kostenlos als Download zur Verfügung.

Essen, Februar 2015

Das Bistum Köln veröffentlicht seine Vermögensbillanz

Das Bistum Köln hat seine Vermögenswerte offen gelegt. Oder zumindest einen Teil davon. Bei der Zählung des Vermögens wurde, soweit es die Bilanz zulässt ein geringer Wert angenommen. Tatsächlich verfügt das Bistum über deutlich mehr als die errechneten 3,35 Milliarden Euro.

Für Christoph Fleischmann ist trotzdem ein gutes Zeichen. Die Kirche wird sich gegenüber den klammen Kommunen und Ländern nicht mehr als arme Kirchenmaus darstellen können.

Eine andere Erkenntnis zieht der Kölner Stadtanzeiger. Die Banken der Kirche werden zu einem großem Teil aus fachfremden Männern besetzt. Die von der Kirche gerne von anderen eingeforderte gute Unternehmensführung ist im eigenen Haus nicht umgesetzt.

Kirchenbanken: Probleme im Hintergrund bei der Fusion zum größten evangelische Geldinstitut in Deutschland?

Spiegel: „Die Kirchen wollen die Verwaltung ihres Vermögens schlagkräftiger machen. Zwei hauseigene Geldinstitute schließen sich deshalb zusammen – es entsteht eine Bank mit einer Bilanzsumme von acht Milliarden Euro.

…Um die Fusion zu stemmen, holen sich die beiden Institute Hilfe vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der Branchenverband sichert mit einer Bürgschaft Risiken bis zu einer Höhe von 139 Millionen Euro ab. Dies sei eine Präventionsmaßnahme, betont EKK-Vorstand Katzenmayer. Keine der beiden Banken sei in der Not, Sicherungsmittel zu beantragen. Der BVR wollte sich nicht dazu äußern…“ Zum Artikel.

Die Süddeutsche schreibt am 26.06.14 zum selben Thema (nur in der Printversion):

„Auch die Kirchenbanken kämpfen mit sehr irdischen Problemen. So verlor die Acredobank, eines der ältesten kirchlichen Institute, bei Spekulationsgeschäften erst einen zweistelligen Millionenbetrag und dann seine Eigenständigkeit. 2005 wurde die Bank, die vor allem in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern aktiv war, von der EKK übernommen. Bei der Sanierungsfusion half auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken aus. Ganz anders soll es bei der aktuell anstehenden Fusion zwischen der EKK und der EDG sein.

Aus einer „Position der Stärke“ verhandelten beide Seiten, hieß es im Dezember, als
beide Häuser ihre Fusionspläne publik machten. Keine Rede war darin von Risi-
ken im Kreditportfolio der EDG oder der Sicherungsbürgschaft, die der Partner EKK
deswegen bei der Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen Bankenverban-
des beantragt hatte. Thomas Katzenmayer, Chef der EKK, verteidigt das dama-
lige Stillschweigen, verweist auf Zwänge der Verfahrensregeln…“