Archiv der Kategorie:
Wirtschaft und Macht

„Ist die Deutsche Bank eine kriminelle Vereinigung?“. Rezension des Buchs von Wolfgang Hetzer.

Dass die Deutsche Bank einer kulturellen Erneuerung bedurfte, wusste schon der letzte Vorstand Jain bei seinem Antritt. Ob die Analyse ausreichend war? Wolfgang hetzer würde dem wohl nicht zustimmen:

17.10.2015

Razzien, Milliardenstrafen, Rekordverlust, Chefwechsel – die Deutsche Bank macht derzeit Negativ-Schlagzeilen am laufenden Band. Der ehemalige Korruptionsbekämpfer Wolfgang Hetzer will in seinem neuesten Buch zeigen, wie kriminell Deutschlands größtes Geldinstitut ist.

Mehr dazu bei hr- online.

Anm. F.S.: Wenn man wissen will, wie es um die EKD steht, sollte man sich vergegenwärtigen, dass mit Marlehn Thieme eine ehemalige Direktorin der Deutschen Bank im Rat der EKD mitwirkt. Aber nicht nur dort. Sie war und ist auch Mitglied beider EKD- Reformsteuerungsgruppen, und zwar neben wenigen anderen sowohl der ersten, als auch der zweiten Steuerungsgruppe. Wie viel der Unternehmenskultur der Deutschen Bank mag sie wohl in die EKD transferiert haben?

TTIP und Kultur. Von Christian Höppner, Präsident Deutscher Kulturrat, Mitglied der Synode der EKBO

10/2015,


Anders als die Automobilindustrie oder auch der Maschinenbau, die sehr stark exportorientiert sind, konzentriert sich die Kulturwirtschaft stärker auf die regionalen Märkte. Was unter anderem daran liegt, dass Kultur eben nicht nur eine Handelsware ist, sondern zugleich Werte, Ideen und Normen transportiert. Das macht die kulturwirtschaftlichen Güter und Dienstleistungen so unverwechselbar und so besonders.

Aufgrund dieser Besonderheiten tritt der Deutsche Kulturrat dafür ein, den Kultur- und Mediensektor aus den Verhandlungen um TTIP herauszunehmen. Dabei geht es uns um ein umfassendes Verständnis von Kultur, das die Kulturwirtschaft einschließt.

Die Kulturelle Vielfalt prägt ganz wesentlich unser Zusammenleben und unser Selbstverständnis vom Eigenwert der Kultur und der Freiheit der Künste. Wir wollen diese kulturelle Vielfalt, die wir heute erleben können, auch in Zukunft erleben.

Der Deutsche Kulturrat tritt für eine Ausnahme des Kultur- und Medienbereiches bei TTIP ein – denn: Kultur braucht kein TTIP.  Der Vortrag.

Video der Rede auf der Musikmesse Frankfurt.

CETA-Leak: Mandat für CETA-Abkommen erstmals öffentlich

10/2015
Das europäische Verhandlungsmandat für das CETA-Abkommen mit Kanada wurde bisher unter Verschluss gehalten. Nun macht foodwatch drei geleakte CETA-Dokumente öffentlich, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“: Den usprünglichen Mandatstext von April 2009, einen Änderungsentwurf von 2010 sowie die schließlich im Juli 2011 vorgenommene Ergänzung des Mandats.
…  Mehr dazu und zu den Quellen.

TTIP trifft die Kultur- und Kreativwirtschaft

09/2015
„…

Es ist aber zu kurz gesprungen, bei TTIP und Kultur nur an den öffentlichen Kulturbereich zu denken. TTIP betrifft als Freihandelsabkommen für Güter und Dienstleistungen insbesondere die Kultur- und Kreativwirtschaft. Immerhin eine Branche mit 1,6 Millionen Beschäftigten in Deutschland, deren Beitrag zur Bruttowertschöpfung in Deutschland über der der chemischen Industrie oder der Energieversorgung liegt….“ Mehr dazu.

Der sterbende Staat und die Abschaffung der Demokratie.

09/2015

… ein gut versteckter Vorstoß der EU-Kommission in den TTIP-Verhandlungen (ist) nur als Beihilfe zu einer Machtergreifung der Wirtschaftsverbände zu bezeichnen.
Im Textvorschlag der EU zur regulatorischen Zusammenarbeit tauchen in Artikel 2 vage international bodies or fora auf. Sie werden weder namentlich genannt noch abschließend aufgezählt, nur in einer Fußnote wird erklärt, es handle sich dabei um „bodies“ wie „beispielhaft“ die OECD, das IMDRF oder die ICH. Die ansonsten ungenannten Gremien würden künftig Dokumente verfassen, die „international instruments“ (d.h. Rechtsakte) genannt werden. Die vertragschließenden Parteien, also die USA und die EU, verpflichten sich in Artikel 10 des Vorschlags, solche „international instruments“ anzuwenden („to apply“). Mit anderen Worten: Die EU verpflichtet (bei Annahme des Textes) die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Gemeinden, heute noch unbekannte Anweisungen ungenannter Verbände und „bodies“ künftig in Politik umzusetzen („to implement“). Global Governance wäre damit einen gewaltigen Schritt vorangekommen. Zum ersten Mal würde hier, festgeschrieben in einem völkerrechtlichen Vertrag, die Politik sich insofern selbst entmachten, als sie die widerspruchslose Erfüllung irgendwelcher Regulierungen irgendwelcher Wirtschaftsverbände garantiert. Wer sich dann noch fragt, wie die Vorherrschaft der Wirtschaft zustandekommt, findet hier eine Antwort.
Es sind aber speziell für den Protest gegen TTIP zwei Dinge bedeutsam: Diese Regime sind keine Erfindung der Freihandelsverträge, und sie werden nicht mit ihnen verschwinden.
Die Vielzahl der regelsetzenden globalen „bodies“ der Wirtschaft dürfte in Zukunft noch zunehmen. Und jedes dieser vielen Gremien legt für seinen spezifischen Wirtschaftsbereich die transnationalen Verfahren und Normen fest.
Es erstaunt nicht, dass diese Auffächerung der vielfältigen Regelsysteme die Aufmerksamkeit der Staatsrechtswissenschaft gefunden hat. In einem groben Überblick lässt sich sagen: Die europäischen Wissenschaftler befassen sich mehr mit der Frage, ob und wie die zahllosen „Regime“ mit einem hierarchisch höheren, sie überwölbenden rechtlichen „Dach“ versehen werden können (da überwiegt meist Skepsis) oder auch wie im Falle von Normenkollisionen zu verfahren sei. Die angelsächsischen Autoren gehen hier pragmatischer vor; für sie ist das Auseinanderfallen der Rechtssysteme historisch unvermeidlich und wird unter der Bezeichnung „Pluralismus der Regime“ hingenommen. Beide gehen dabei von der Tatsache aus, dass diese Regime (nicht zuletzt durch die Sprüche der Schiedsgerichte) tief in das Leben der Bürger eingreifen und damit öffentliche Gewalt ausüben. Das Gewaltmonopol des Nationalstaats besteht ihnen zufolge nicht mehr; der Staat ist nicht mehr Inhaber der öffentlichen Gewalt, sondern nur noch „Manager“ diffus verteilter transnationaler Rechtssysteme (Jurisdiktionen). Gelegentlich wird diese Entwicklung als „Entparlamentarisierung“ und „Neues Mittelalter“ beschrieben: eine Zeit, in der jeder Einzelne ganz verschiedenen Rechtssystemen unterworfen war, der Kirche so sehr wie dem Reich, dem Fürsten so sehr wie (als Leibeigener) dem Leibherrn. Wer auf der im Nationalstaat noch definierten Selbstbestimmung beharrt, wird gelegentlich sogar als „souveränitätsfixiert“ verunglimpft.
Quelle: Fritz Glunk (Gründer und langjähriger Herausgeber der GAZETTE)

Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin Brot für die Welt, ruft auf zur Demonstration gegen TTIP

09/2015

TTIP ist auch ein Versuch, dem Welthandel die Regeln der reichen Industriestaaten aufzudrücken. Ärmere Länder haben keine Chance, ihre Interessen geltend zu machen. TTIP setzt Standards – aber nicht für Menschenrechte, Arbeits- und Umwelt-Standards, sondern zur Absicherung der Wettbewerbsvorteile von EU und USA….

Der Aufruf zur Demonstration gegen TTIP in Berlin

Anm. F.S.: Ist TTIP eigentlich auch für die Kirchen(leitungen) oder Synoden ein Thema?

267.000 mittelständische Unternehmen – Bedenken gegen TTIP. DIE ZEIT.

Wie gut findet die deutsche Wirtschaft das Handelsabkommen TTIP wirklich? Mario Ohoven vertritt den Mittelstand. Er hat Bedenken, vor allem gegen Schiedsgerichte. INTERVIEW: PETRA PINZLER

30. März 2015
ZEIT ONLINE: Herr Ohoven, es heißt immer, die deutsche Industrie stehe fest hinter dem geplanten europäisch-amerikanischen Abkommen TTIP. Sie vertreten 267.000 mittelständische Unternehmen in Berlin und viele von denen haben offensichtlich Bedenken. Welche?

Mario Ohoven: Wir sind TTIP-Befürworter, sehen aber auch die Gefahren für den Mittelstand. So sind wir entschieden gegen private Schiedsgerichte, die durch den Vertrag ermöglicht werden sollen und die ausländischen Investoren ein besonderes Klagerecht geben würden. Warum sollten wir ausländische Investoren bevorzugen? So eine Idee hat in dem Abkommen nichts zu suchen. Außerdem können sich eh nur große Konzerne diese Klagen leisten … Zum Interview.

Arm finanziert Reich: UN-Konferenz in Addis Abeba zu Entwicklungshilfe.

07/2015, BERLIN taz

Die „Entwicklungshilfe“, über die unter anderem auf der UN-Konferenz in Addis Abeba gestritten wurde, steht auf dem Kopf: Weltweit fließt etwa doppelt so viel Geld aus den Entwicklungsländern in die Industrienationen wie die armen Staaten aus der klassischen „Nord-Süd-Entwicklungshilfe“ bekommen…

Die Studie „The State of Finance for Developing Countries 2014“ sieht für das Jahr 2012 etwa zwei Billionen US-Dollar, die legal und illegal aus den Ländern des Südens nach Norden transferiert wurden – während aus den Industriestaaten etwa eine Billion in den Süden überwiesen wurde. Als „Entwicklungsländer“ gelten nach Weltbank-Definition Staaten, in denen das Jahreseinkommen pro Kopf unter 12.615 Dollar liegt… Zum Bericht (klicke unten auf „weiter zum Artikel“!)