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Bistum Limburg: Mehr Aufsicht für den bischöflichen Stuhl.

20.05.2016, FAZ

Der ehemalige Bischof Tebartz-van Elst konnte über das Vermögen des Limburger Bistums noch relativ frei entscheiden. Künftig sollen fünf Aufsichtsgremien über die Ausgaben wachen.
Das Bistum Limburg hat seine Vermögensverwaltung neu geordnet. Ein entsprechendes Gesetz sei seit dem 1. April in Kraft, sagte Wolfgang Rösch, Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators, am Freitag in Limburg. Es beseitige „Unschärfen in den Aufsichtsstrukturen“ des Bistums…. ZUm Artikel.

Finanzkontrolle zunehmend unter Kontrolle (Thema des Monats)

von Friedhelm Schneider

„Transparenz und Kontrolle“ – hieß der letzte Beitrag zum Thema des Monats. Mit dem zweiten Aspekt, der Kontrolle, genauer: der Finanzkontrolle, wollen wir heute fortfahren.
Angesichts der Affären um den Bischofspalais von Limburg, aber auch den bbz- Skandal in der EkiR oder der Finanzanlageskandal in München, und deren mediale Ausschlachtung dämmert die Bedeutung der Finanzkontrolle. Auf evangelischer Seite kann man sich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass Kontrollmechanismen tendenziell reduziert werden. Dazu einige Beispiele:
In den Gremien, also in Synoden (Kreis- oder Landessynoden), werden Rückfragen zu Haushaltsplänen oder bei der Abnahme von Jahresrechnungen – so sie denn gestellt werden – von den Vorsitzenden oder Dekanen/Superintendentinnen unterdrückt oder zurückgewiesen. Es bedarf, so berichten unbeirrte Fragende, eines erheblichen Standvermögens und Selbstbewußtseins, diesem ‚moralischen‘ (oder unmoralischen?) Druck zu widerstehen. Diese ziemlich billige Masche der Verhandlungsführer rührt natürlich oftmals daher, dass diese selbst nicht selten nicht in der Lage sind qualifizierte Antworten zu geben. Das mit der Doppik einhergehende Problem besteht aber darin, dass dort auch eigentlich einfache Vorgänge für Laien – und auch für Mitarbeiter – nicht mehr nachvollziehbar dargestellt sind. “Die Berichte (gemeint: der Doppik, Anm. F.S.) erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer”, findet ein Stadtrat einer Kommune. Es findet eine Entdemokratisierung statt – und jegliche Kontrolle wird unterdrückt.

Hier sind die Wort-Meldungen offen für illustrierende Beiträge, die auch anonym abgedruckt werden können. Institutionalisiert ist die Kontrolle in allen Institutionen in Form der Rechnungsprüfung in Rechnungshöfen oder Rechnungsprüfungsämtern. Aufgrund der Problematik müsste das Ziel der Institution darin bestehen, der Kontrolle eine möglichst starke Struktur und Position zu geben. Die zweite Möglichkeit die Kontrolle zu stärken besteht darin, das Amt mit Personen auszustatten, die durch Erfahrung und Kompetenz ein entsprechendes Standing haben.
1. Zur Strukturfrage: Traditionell ist die Rechnungsprüfung innerhalb des Landeskirchenamts als eigenständige Abteilung angesiedelt. Sie ist dann aber der Leitung des Landeskirchenamtes und/oder der Kirchenleitung unterstellt. Sie ist also der Instanz unterstellt, die sie selbst auch kontrollieren soll. Diese Position ist denkbar schlecht, weil ziemlich schwach. Aus dieser Position können Dekanate geprüft werden, aber kaum die dienstlich „vorgesetzte“ Behörde, die Landeskirche,  selbst. In der EKHN hatte man dies Problem vor 10 Jahren erkannt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte Erfolg mit seiner Eingabe, die Rechnungsprüfung der Synode, also der Legislative zuzuordnen, zu unterstellen. Damit ist die Position strukturell gestärkt. Diese Stärke kommt aber nur dann wirklich zum Tragen, wenn die Synode ihre Funktion der Legislative wahrt. Und keine Vermischung mit der Exekutive stattfindet. Das Erfordernis der „Gewaltenteilung“ einzuhalten, war die entscheidende Erkenntnis der Höppner-Kommission, die den bbz-Skandal in der EkiR aufgearbeitet hatte.
Ist die EKHN den Weg der Stärkung der Finanzkontrolle auf struktureller Basis gegangen, so schlug die EkiR mit der Neuordnung der Rechnungsprüfung vor wenigen Jahren den umgekehrten Weg ein. Und zwar dadurch, dass sie die Kontrolle der Landeskirche nicht einer für die ganz spezifischen Fragestellung besonders ausgestatteten Kontrollbehörde übertrug, sondern einer von mehreren, für die Kirchenkreise zuständigen regionalen Prüfungsbehörde, die eben in der Region Düsseldorf ihr Aufgabengebiet hat: Artikel 147a. Die regionale Rechnungsprüfungsstelle, in der die Landeskirche Mitglied ist, nimmt die Rechnungsprüfung der Landeskirche und deren Einrichtungen wahr. Der Rechnungsprüfungsvorstand dieser Rechnungsprüfungsstelle entlastet die an der Ausführung des Haushaltes und der Wirtschaftsführung Beteiligten der Einrichtungen der Landeskirche. Das Nähere regelt ein Kirchengesetz. Es darf vermutet werden, dass diese „schwache“ Struktur schon als solche die Leistungsfähigkeit des Amtes beeinträchtigt. Das kommt dann zum Problem der – von der Höppnerkommission monierten – fehlenden Gewaltenteilung noch erschwerend hinzu.
2. Zur Personalfrage: selbstverständlich ist die zahlenmäßige und fachlich qualifizierte Ausstattung der Ämter wichtig. Es kommt aber auch auf eine Amtsleitung an, die die Aufgabenstellung, die das Amt erfordert vor gerade im Zuge von Umbauprozessen oftmals von den regeln abweichenden Ansprüchen anderer Abteilungen stellt. Kurz: es braucht eine umsichtige, kompetente, es braucht aber vor allem eine erfahrene und standfeste Amtsleitung. In der EKHN fand gerade ein Wechsel in der Amtsleitung statt. Und das Los des neuen Amtsleiter fiel auf eine Person, die wie man hört, gerade mal 30 Lenze zählt. Ohne jemandem persönlich zu nahe treten zu wollen: das Kriterium der Erfahrung dürfte bei dieser Auswahl kaum  gezählt haben. Warum eigentlich nicht?
Alles aktuelle Beispiele. Beispiele, die zeigen, dass Kontrolle von leitenden Kräften immer wieder geknebelt und geknechtet wird. Dabei wird das Interesse in der Regel – so unterstellen wir – nicht darin liegen, die Aufdeckung doloser, krimineller Handlungen zu unterbinden. Nein. In der Regel dient die Unterdrückung der Finanzkontrolle dazu, das eigene Image der Person von jeglicher Kritik  frei zu halten. Und Kritik gehört zum Geschäft der Finanzkontrolle – in den Fällen, in denen sie angebracht ist. Denn die Rechnungsprüfung untersucht ja nicht nur dolose Fälle, sondern ihre Aufgabe besteht darin, auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten und Maßnahmen, also die Zweck-Mittel-Relation zu überprüfen oder auch die Funktionsfähigkeit von Verwaltungseinheiten zu prüfen. Da können unliebsame Ergebnisse ans Licht kommen, die das Image von Dezernenten nicht immer stützen: „komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte.“ So etwa in einer Studie zu den Finanzanlagen der EKHN,  veranlasst durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt. Das tut weh, wenn man als Verantwortlicher Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung in Personalunion betroffen ist. Wen wundert es, wenn die Amtsleitung und also die Finanzkontrolle geschwächt werden sollte? Dass diejenigen, die bei der Beschneidung und Beeinträchtigung der Kontrollfunktion willig mitspielen, für den nächsten Skandal mit- verantwortlich sind, sei hier schon vorausblickend vermerkt.

EKHN-Synode: Studie zu den Kapitalanlagen in Höhe von 2,2 Mrd. € gibt zu denken

von Friedhelm Schneider.

Zweifel kommen einem, betrachtet man die zentralen, im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der EKHN (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanlagen der EKHN) für die Herbstsynode 2013 genannten Kritikpunkte:  komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte an der Organisation der Kapitalanlagen. Zur Anlagestrategie  wird kritisch angemerkt: Dachfonds nicht erforderlich – Overlay-Management unüblich – ALM-Studie zu Risiko-Rendite-Profil veraltet – fehlende Diskussion um Anlagestrategien und Umsetzungsvarianten.

Überraschenderweise findet sich in der Darstellung des Rechnungsprüfungsausschusses kein Hinweis auf Verluste der langfristigen (!) Finanzanlagen während des Finanzcrashs 2007. Hier erführe man gerne mehr. Auch so hat es der Bericht in sich (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanalgen der EKHN). Er sticht schon formal heraus: offiziell der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses,  wird der Text sogleich vom Finanzdezernenten Thomas Striegler kommentiert. Allein dieser Vorgang ist bemerkenswert und weist auf die Brisanz des Ergebnisses. Der mit Fachtermini gespickte Wortlaut (s.o.) gibt diese Brisanz aber nur stark verklausuliert und für den Laien (also die betroffenen Synodalen) nicht oder kaum nachvollziehbar wider. Die Synodalen  werden also, wollen sie den Bericht vor ihrer Entscheidung der Entlastung verstehen, die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  anfordern müssen und durch entsprechende Nachfragen die allgemein verständliche Wiedergabe des Inhalts fordern müssen. Diese – entgegen den öffentlichen Beteuerungen der zurückliegenden Wochen – völlig intransparente und verschleidernde Darstellung ist zu rügen. Dafür dürfte nicht der Rechnungsprüfungsauschuss verantwortlich zeichnen. Letzterem muss man attestieren, dass er seiner Aufgabe der Kontrolle der Kirchenleitung mit dieser Prüfung gerecht wurde.  Das erfordert nicht nur Sachverstand, sondern auch Mut. Den hatte in dieser Periode schon der Verwaltungsausschuss in Sachen Pfarrstellenbemessung 2025 bewiesen, als er die Vorlage der KL einer 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen abwies.

Zu erwarten und zu befürchten ist, dass das Ergebnis bei Prüfungen in anderen Landeskirchen nicht besser ausfallen würde. Insofern sind entsprechende Prüfungen in allen Landeskirchen und der EKD unbedingt zu fordern – bevor die Presse und Öffentlichkeit beim nächsten bekannt werdenden Finanzskandal (und sei er auch in der katholischen Kirche) genau an dieser Stelle die Versäumnisse der Synoden anprangert.

Doch zum EKHN- Bericht. Was war Gegenstand?  „Die risikoorientierte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes befasste sich im Berichtsjahr 2012 schwerpunkmäßig mit der Prüfung der Geldanlagen der EKHN.  Ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde vom Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Anlagerichtlinien und der geldanlagenbezogenen Organisation innerhalb der EKHN beauftragt.“  Die Prüfung erfolgte in mehreren Komplexen:  Komplex 1.) Infos/Entscheidungen auf Ebene EKHN Komplex 2.) Anlagerichtlinie/Anlagestrategie Komplex 3.) Dachfondsstruktur  Dazu nur wenige Ausschnitte: 1.1 Die derzeit verfolgte aktive Anlagestrategie erfordert im Wesentlichen eine angemessene Organisationsstruktur, um die eingegangenen Risiken zu kontrollieren, sowie die Fähigkeit, marktbedingte (temporäre) Wertschwankungen zu akzeptieren. Die aktuelle Organisationsstruktur und die derzeitigen personellen und fachlichen Ressourcen der EKHN (insb. im Hinblick auf Funktionstrennung, Compliance, Risikomessung/Risikomanagement) werden dem Anlagevolumen und der Komplexität der Anlagen nicht vollständig gerecht. 1.2 Die handelnden Personen in der Vermögensanlage der EKHN haben gem. Stellenplan hauptberuflich andere Funktionen zu erfüllen. Die zeitliche Beanspruchung von wesentlichen Entscheidungsträgern und handelnden Personen in der Vermögensanlage ist nach Auffassung der externen Prüfer zu hoch; dies gilt in geringerem Maße auch für die Versorgungsstiftung. 1.3 Durch die Änderung des § 3 Kirchenverwaltungsgesetz vom 14. Mai 2011 ist die unabhängige Kontrolle der wesentlichen Struktur- und Anlageentscheidungen eingeschränkt. Die Funktionstrennung sollte durchgehend gestärkt werden. Insbesondere sind die Funktionen Risikomanagement, Controlling und Compliance von der operativen Verantwortung derzeit nicht vollständig getrennt. Das Mandat und die fachliche Qualifikation der Kontrollfunktionen sollten weiter ausgebaut werden.  2.3 Die Aufnahme von zentralen (quantitativen) Leitplanken für die Anlage in die Anlagerichtlinie (z.B. Eckdaten der Allokation, zulässige Instrumente) wird vorgeschlagen. Eine Zusammenfassung zentraler „Leitplanken“ in der Anlagerichtlinie könnte die Transparenz erhöhen und den Handlungsrahmen absichern. (Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verweist auf die „Empfehlungen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagenmanagement“ des Bundesfinanzministeriums vom 8.2.2013 – siehe Anlage)  3.1 Das Anlageuniversum und Volumen wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, die Komplexität des Portfolios hat sich erhöht. Rendite und Sicherheit sind von der gewählten Organisationsvariante Dachfonds unabhängig und könnten auch ohne Dachfonds erfüllt werden. Die Entscheidung für vier „Fonds / Teilvermögen“ (hier organisiert als Dachfonds) ist jedoch sinnvoll, da sie eine individuelle Allokation und Steuerung der unterschiedlichen „ALM-Profile“ sowie individuelle Ausschüttungen ermöglichen… Eine ALM-Studie (ALM=Asset-Liability-Management) ist die zentrale Grundlage zur Definition eines für die Zwecke der EKHN angemessenen Rendite-/ Risikoprofils; sie sollte ca. alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Die derzeit vorliegende ALM- Studie wurde im Jahr 2006 erstellt. Bei der Versorgungsstiftung werden ALM Studien regelmäßig durchgeführt, zuletzt 2009. Die Kirchbaurücklage ist erst im Jahr 2009 errichtet worden und konnte somit im Jahr 2006 nicht in die Studie einbezogen werden.  3.6 Das mit der Kapitalanlagengesellschaft für die Treuhandanlagen und die Kirchbaurücklage vereinbarte „Overlay-Management“ kann Wertschwankungen nach unten abmildern, stellt jedoch keine „Garantie“ für eine tatsächliche Verlustbegrenzung unter Stressbedingungen dar. Zudem ist dieses Mandat mit signifikanten Kosten (rd. 1 Mio. Euro pro Jahr) verbunden. 3.7 Am Markt sind vergleichbare Strukturen auch ohne Overlay verbreitet. Sofern eingesetzt, werden Overlays von langfristigen Anlegern üblicherweise zur Absicherung von Aktien- und Währungsrisiken verwendet;  Zins- / Rentenrisiken (wie im Falle der EKHN) sind von untergeordneter Bedeutung. Als langfristiger Anleger könnte die EKHN auf das Overlay verzichten…  3.8. Empfehlung: 1. Es wird eine ergebnisoffene Diskussion struktureller Alternativen zum derzeitigen EKHN- Modell in der Vermögensanlage empfohlen. Die strategischen Alternativen und Umsetzungsvarianten sollten beschrieben und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Alternativen im Hinblick auf die Rangfolge der Ziele Vermögenserhalt, Ethik, Rendite (Ausschüttung), Risiko und Kosten in strukturierter Form abgewogen und bewertet werden. Dabei sind bestehende Zielkonflikte zu thematisieren und zu berücksichtigen. 2 Zentrale Steuerungsimpulse sollten von der EKHN definiert werden. Wesentliche steuerungsrelevante Kennzahlen sollten auf Grundlage einer aktuellen ALM-Studie abgeleitet und von der MMaster-KAG umgesetzt werden. …  Der von der Kirchenleitung nach der Finanzkrise begonnene Prozess einer Professionalisierung des Managements der Geldanlagen sollte fortgeführt werden, jedoch sind hierfür strukturelle Veränderungen im Risikomanagement sowie bei Beibehaltung der derzeitigen aktiven Anlagestrategie ein signifikanter personeller Ressourceneinsatz notwendig.“