Schlagwort-Archive: Skandale

Neuer Skandal in der Vatikanbank: „Wer’s glaubt“

09.12.14, von Mathias Drobinski, SZ

Lange Jahre schaute niemand im Vatikan so genau auf die Geschäfte der hauseigenen Bank IOR. Jetzt läuft die Aufarbeitung der dunklen Geschäfte – und das sogar öffentlich.

Der Vatikan geht öffentlich gegen ehemalige Manager seines Finanzinstituts IOR vor.
Drei ehemalige Führungskräfte sollen sich bei einem schwungvollen Handel mit Immobilien bereichert und weitere Gelder veruntreut haben.
Zudem wurden mehrere Hunderte Millionen Euro in schwarzen Kassen entdeckt. Die Aufarbeitung bei der Vatikanbank dürfte also weitergehen. Zum Artikel.

Lasst den Dörfern ihre Kirchen. 15 Thesen zum kathol. Reformprozess von Prof. Gerhard Henkel (Humangeograph) und Prof. Johannes Meier (Kirchengeschichtler)

30. November 2014,Von Gerhard Henkel und Johannes Meier; erschienen in: Christ in der Gegenwart

Wir danken für die Freigabe der Verlinkung des Artikels für den Leserkreis der www.wort-meldungen.de. An dieser Stelle nur ein kurzer Auszug. Vollständiger Text, s.u.

In vielen Bistümern werden aufgrund des Priestermangels Pfarreien aufgelöst. Die Kirche wiederholt damit die Fehler der kommunalen Gebietsreformen und zerstört damit das in Jahrhunderten gewachsene Denken, Fühlen und Handeln der Dorfbewohner für ihre Kirche. Davon sind der Humangeograf mit Schwerpunkt Land- und Dorfentwicklung Gerhard Henkel und der Kirchengeschichtler Johannes Meier überzeugt. Ihre Argumente und Thesen zu den Folgen der Zusammenlegung von Gemeinden sowie zu konkreten Alternativen stellen wir zur Diskussion…

Problemfall Bürokratie
1. Gemeindefusionen dienen in keiner Weise der Seelsorge vor Ort oder gar einem aktiveren Gemeindeleben…

2. Die Kirchengebäude, vor Jahrhunderten von Dorfbewohnern errichtet und – auch in Zeiten der Armut – gepflegt und modernisiert, Mittelpunkte und Symbole des Glaubens und Gemeindelebens, sollen dem Dorf weggenommen und einer anonymen Großgemeinde übereignet werden..

Das größte Eigentor
3. Die kirchlichen Gemeindefusionen wiederholen die gravierenden Fehler der kommunalen Gebietsreformen der zurückliegenden Jahrzehnte in einigen Bundesländern…

4. Der Amtskirche fehlt das Vertrauen in die Gläubigen der Ortskirchen, auf deren Gefühle, Kompetenzen und Kräfte, und in lokale demokratische Gremien…

5. Die Kirche verliert heute immer mehr Gläubige, vor allem im mittleren und jugendlichen Alter. Dazu tragen zurückliegende und aktuelle Missstände in der Amtskirche bei, besonders aber deren Verschleierung und Vertuschung..

Alternative: Verbandsgemeinde
6. Es ist durchaus sinnvoll, die bestehenden Kirchengemeinden organisatorisch miteinander zu vernetzen und von Verwaltungsarbeit zu entlasten. Dieses kann und sollte man zentralisieren. Aber man braucht dazu keine Fusionen…

7. Man kann vorhersehen und teilweise schon beobachten, was nach Fusionen passiert: In der Amtskircheden anonymen Großgemeinden können nicht alle Kirchen, Pfarrheime und Pfarrhäuser „gehalten“ werden…

Unerhörter Weckruf
8. Die zentralen Raumordner im Umfeld der Bischöfe argumentieren gerne mit den Kosten. Manchmal heißt es auch, man wolle die Kirche „demografiefest“ machen. Hehre und hohle Schlagwörter, die Wesentliches außer Acht lassen…

9. Strukturreformen sollten vor allem die Seelsorge und das Mitmachen vor Ort wieder stärken, was in Zeiten zunehmender Kirchenferne – auch auf dem Lande – schwer genug ist…

10. Kommt es zu den Fusionen von Kirchengemeinden, werden die bestehenden Defizite der Landpastoral nur vergrößert…

Leitbild Bürger
11. In unserer Gesellschaft gibt es – nicht nur in der Jugend – ein wachsendes Unbehagen an der Praxis der Demokratie. Durchsteuern von oben nach unten ist nicht zeitgemäß…

12. Die Verantwortlichen in den deutschen Bistümern müssen sich fragen lassen, welche Lehre der Kirche ihr Denken bestimmt…

Was Papst Franziskus möchte
13. In diesem Sinne äußert sich auch Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“…

14. Die Gesellschaft braucht die Kirche, der ländliche Raum braucht die Kirche. Aber die Kirche nimmt dies und ihren Auftrag zu wenig wahr…

Positives Kirchturmdenken
15. Mit der Auflösung der Ortspfarreien schadet die Kirche nicht nur sich selbst, sondern auch dem Land und seinen Menschen…  Zum vollständigen Text.

Katholische Kirche: Neuer Anlauf gegen Missbrauch

24.03.2014  ·  Der erste Versuch mit dem Kriminologen Pfeiffer, der Zensur beklagte, scheiterte. Nun unternimmt die Katholische Kirche in Deutschland einen neuen Anlauf, Missbrauchsfälle wissenschaftlich aufzuarbeiten. Man habe „aus Fehlern gelernt“, sagt der Trierer Bischof Ackermann. Betroffene sehen das anders. Mehr in der FAZ.

Wir sind Kirche zum neuen Forschungsprojekt zur Sexualisierten Gewalt in der Kirche

24. März 2014 Stellungnahme.

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßt, dass das heute vorgestellte Forschungsprojekt interdisziplinär und zusätzlich auf qualitative Aspekte wie Täterstrategien, Opferleben und institutionelle Aspekte angelegt ist.

Jedoch gibt es nach wie vor erhebliche methodische Zweifel, ob ein von der Deutschen Bischofskonferenz initiiertes und auch nur von ihr finanziertes Forschungsvorhaben überhaupt in der Lage sein kann, grundlegende Ursachen herauszufiltern, die sich aus der hierarchischen und zölibatären Struktur der römisch-katholischen Kirche liegen.

Finanzkontrolle zunehmend unter Kontrolle (Thema des Monats)

von Friedhelm Schneider

„Transparenz und Kontrolle“ – hieß der letzte Beitrag zum Thema des Monats. Mit dem zweiten Aspekt, der Kontrolle, genauer: der Finanzkontrolle, wollen wir heute fortfahren.
Angesichts der Affären um den Bischofspalais von Limburg, aber auch den bbz- Skandal in der EkiR oder der Finanzanlageskandal in München, und deren mediale Ausschlachtung dämmert die Bedeutung der Finanzkontrolle. Auf evangelischer Seite kann man sich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass Kontrollmechanismen tendenziell reduziert werden. Dazu einige Beispiele:
In den Gremien, also in Synoden (Kreis- oder Landessynoden), werden Rückfragen zu Haushaltsplänen oder bei der Abnahme von Jahresrechnungen – so sie denn gestellt werden – von den Vorsitzenden oder Dekanen/Superintendentinnen unterdrückt oder zurückgewiesen. Es bedarf, so berichten unbeirrte Fragende, eines erheblichen Standvermögens und Selbstbewußtseins, diesem ‚moralischen‘ (oder unmoralischen?) Druck zu widerstehen. Diese ziemlich billige Masche der Verhandlungsführer rührt natürlich oftmals daher, dass diese selbst nicht selten nicht in der Lage sind qualifizierte Antworten zu geben. Das mit der Doppik einhergehende Problem besteht aber darin, dass dort auch eigentlich einfache Vorgänge für Laien – und auch für Mitarbeiter – nicht mehr nachvollziehbar dargestellt sind. “Die Berichte (gemeint: der Doppik, Anm. F.S.) erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer”, findet ein Stadtrat einer Kommune. Es findet eine Entdemokratisierung statt – und jegliche Kontrolle wird unterdrückt.

Hier sind die Wort-Meldungen offen für illustrierende Beiträge, die auch anonym abgedruckt werden können. Institutionalisiert ist die Kontrolle in allen Institutionen in Form der Rechnungsprüfung in Rechnungshöfen oder Rechnungsprüfungsämtern. Aufgrund der Problematik müsste das Ziel der Institution darin bestehen, der Kontrolle eine möglichst starke Struktur und Position zu geben. Die zweite Möglichkeit die Kontrolle zu stärken besteht darin, das Amt mit Personen auszustatten, die durch Erfahrung und Kompetenz ein entsprechendes Standing haben.
1. Zur Strukturfrage: Traditionell ist die Rechnungsprüfung innerhalb des Landeskirchenamts als eigenständige Abteilung angesiedelt. Sie ist dann aber der Leitung des Landeskirchenamtes und/oder der Kirchenleitung unterstellt. Sie ist also der Instanz unterstellt, die sie selbst auch kontrollieren soll. Diese Position ist denkbar schlecht, weil ziemlich schwach. Aus dieser Position können Dekanate geprüft werden, aber kaum die dienstlich „vorgesetzte“ Behörde, die Landeskirche,  selbst. In der EKHN hatte man dies Problem vor 10 Jahren erkannt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte Erfolg mit seiner Eingabe, die Rechnungsprüfung der Synode, also der Legislative zuzuordnen, zu unterstellen. Damit ist die Position strukturell gestärkt. Diese Stärke kommt aber nur dann wirklich zum Tragen, wenn die Synode ihre Funktion der Legislative wahrt. Und keine Vermischung mit der Exekutive stattfindet. Das Erfordernis der „Gewaltenteilung“ einzuhalten, war die entscheidende Erkenntnis der Höppner-Kommission, die den bbz-Skandal in der EkiR aufgearbeitet hatte.
Ist die EKHN den Weg der Stärkung der Finanzkontrolle auf struktureller Basis gegangen, so schlug die EkiR mit der Neuordnung der Rechnungsprüfung vor wenigen Jahren den umgekehrten Weg ein. Und zwar dadurch, dass sie die Kontrolle der Landeskirche nicht einer für die ganz spezifischen Fragestellung besonders ausgestatteten Kontrollbehörde übertrug, sondern einer von mehreren, für die Kirchenkreise zuständigen regionalen Prüfungsbehörde, die eben in der Region Düsseldorf ihr Aufgabengebiet hat: Artikel 147a. Die regionale Rechnungsprüfungsstelle, in der die Landeskirche Mitglied ist, nimmt die Rechnungsprüfung der Landeskirche und deren Einrichtungen wahr. Der Rechnungsprüfungsvorstand dieser Rechnungsprüfungsstelle entlastet die an der Ausführung des Haushaltes und der Wirtschaftsführung Beteiligten der Einrichtungen der Landeskirche. Das Nähere regelt ein Kirchengesetz. Es darf vermutet werden, dass diese „schwache“ Struktur schon als solche die Leistungsfähigkeit des Amtes beeinträchtigt. Das kommt dann zum Problem der – von der Höppnerkommission monierten – fehlenden Gewaltenteilung noch erschwerend hinzu.
2. Zur Personalfrage: selbstverständlich ist die zahlenmäßige und fachlich qualifizierte Ausstattung der Ämter wichtig. Es kommt aber auch auf eine Amtsleitung an, die die Aufgabenstellung, die das Amt erfordert vor gerade im Zuge von Umbauprozessen oftmals von den regeln abweichenden Ansprüchen anderer Abteilungen stellt. Kurz: es braucht eine umsichtige, kompetente, es braucht aber vor allem eine erfahrene und standfeste Amtsleitung. In der EKHN fand gerade ein Wechsel in der Amtsleitung statt. Und das Los des neuen Amtsleiter fiel auf eine Person, die wie man hört, gerade mal 30 Lenze zählt. Ohne jemandem persönlich zu nahe treten zu wollen: das Kriterium der Erfahrung dürfte bei dieser Auswahl kaum  gezählt haben. Warum eigentlich nicht?
Alles aktuelle Beispiele. Beispiele, die zeigen, dass Kontrolle von leitenden Kräften immer wieder geknebelt und geknechtet wird. Dabei wird das Interesse in der Regel – so unterstellen wir – nicht darin liegen, die Aufdeckung doloser, krimineller Handlungen zu unterbinden. Nein. In der Regel dient die Unterdrückung der Finanzkontrolle dazu, das eigene Image der Person von jeglicher Kritik  frei zu halten. Und Kritik gehört zum Geschäft der Finanzkontrolle – in den Fällen, in denen sie angebracht ist. Denn die Rechnungsprüfung untersucht ja nicht nur dolose Fälle, sondern ihre Aufgabe besteht darin, auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten und Maßnahmen, also die Zweck-Mittel-Relation zu überprüfen oder auch die Funktionsfähigkeit von Verwaltungseinheiten zu prüfen. Da können unliebsame Ergebnisse ans Licht kommen, die das Image von Dezernenten nicht immer stützen: „komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte.“ So etwa in einer Studie zu den Finanzanlagen der EKHN,  veranlasst durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt. Das tut weh, wenn man als Verantwortlicher Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung in Personalunion betroffen ist. Wen wundert es, wenn die Amtsleitung und also die Finanzkontrolle geschwächt werden sollte? Dass diejenigen, die bei der Beschneidung und Beeinträchtigung der Kontrollfunktion willig mitspielen, für den nächsten Skandal mit- verantwortlich sind, sei hier schon vorausblickend vermerkt.

Die Lehre aus dem Finanzskandal im Ev. Dekanat München

von Friedhelm Schneider

Eigentlich kann sie einem leid tun, Barbara Kittelberger, die Stadtdekanin von München. Denn eigentlich hatte sie alles richtig gemacht: eine zeitgemäße, ethisch korrekte, risikoarme, verordnungskonforme Anlage wollte sie und wollte ihr Beschlussgremium. Eine Anlage also, die zeitgemäßem protestantischem Selbstverständnis entspricht. So weit, so gut. Doch dann kam alles anders. Heute ist klar: gut 5 Mio. der über ca. 30 Mio. Rücklagen des Dekanates sind perdu, vielleicht sogar bis zu 13 Mio. . Größer als der finanzielle Schaden ist aber der Image-Schaden. Die Dekanin wird jetzt in den Medien auch mal in einem Zug genannt mit ‚Protzbischof‘ Tebartz-van Elst. Selbstverständlich mit Betonung der Unterschiede. Aber beim unkritischen Leser bleibt dennoch der Eindruck von einer gewissen Ähnlichkeit der Fälle hängen. Für die betroffene Person, Dekanin Kittelberger, ist das fatal. Fatal ist das auch für die Kirche in München, die Bayerische Landeskirche, ja die Ev. Kirche insgesamt. Seit Jahren prangern Kritiker den Reichtum der Kirchen an. Seit Jahren haben Menschen aus der Kirche selbst Zweifel, ob mit den gezahlten (hohen) Kirchensteuern denn auch sorgsam umgegangen wird. Seit Jahren sind die Finanzen für indifferente Kirchenmitglieder ein Hauptgrund für Kirchenaustritte. Mag also die Frage der Finanzen theologisch peripher sein, so ist sie doch sowohl aus der Perspektive eines wirksamen Managements als auch in Hinsicht auf die Mitgliedschaft zentral. Man kann sagen, es ist die Achillesferse der Organisation. Und die Achillesferse ist in diesem Fall getroffen. Das Medienecho ist der Beweis.
Kurz zum Fakt: Die besagte Anlage war gemäß den Kriterien in korrekten Beschüssen gefasst. Es gab korrekte Anweisungen der – gemäß noch gültigem Kirchenrecht – weisungsbefugten Dekanin an die Verwaltung. Vielmehr seien „die Geschäftsprozesse“ im Kirchengemeindeamt „völlig unzureichend ausgestaltet“ gewesen. Und die Überwachung funktionierte nicht. Das richtet sich an die Adressen des Finanzabteilungsleiters und Verwaltungsamtsleiters. Verantwortlich für die Fehlinvestition und den Skandal ist ganz offensichtlich nicht die Dekanin oder das Beschlussgremium, sondern eben der Finanzchef, Abteilungsleiter Andreas R., ein ehemaliger Banker. Der Staatsanwalt ermittelt. Das einzige, was man der Dekanin vorwerfen könnte ist, dass sie nicht auch noch ausreichend kontrolliert hat, ob ihre Anweisungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Weitere Details im Bayerischen Sonntagsblatt.
Leser aus anderen Landeskirchen, etwa der EKiR, werden sich jetzt die Augen reiben. Keine Sorge: Sie haben richtig gelesen. In Bayern gehen die Uhren noch etwas anders, auch in der Landeskirche. Noch. Streift man das Lokalkolorit ab, dann stößt man im Hintergrund des Skandals auf einen tiefsitzenden, ca. 20 Jahre währenden Konflikt innerhalb der Landeskirchen, man müsste besser sagen: einen Machtkampf. Es ist der Machtkampf zwischen Theologie und Bürokratie. Hier: der Finanzabteilungsleiter, ehemaliger Banker, der Experte. Der als Autokrat einen seinem Bereich agiert. Und andere hierin als inkompetent einstuft. Die mutige Regionalbischöfin Breit-Kessler, die die Untersuchung ins Rollen bringt, erntet von Seiten der beiden genannten „empörte Reaktionen“ (Sonntagsblatt). Richtig ist: er ist der Experte – der Experte in Finanzfragen, also in Sachfragen. Oder er sollte es sein, wird man ohne Häme hinzufügen dürfen. In diesem Falle reichte seine Kompetenz offensichtlich nicht, fühlte sich aber so und gab in seinem Sachbereich den Autokraten. Hier setzte er sich offensichtlich über Vorgaben und Bestimmungen ( hier z.B. das 4- Augen- Prinzip) selbstherrlich hinweg. Und das geschieht hier offensichtlich in einer gewissen Dreistigkeit. Regionalbischöfin Breit-Kessler: „es war davon die Rede, dass ich keine Kompetenz und kein Durchgriffsrecht hätte“. Eine Dreistigkeit, die auf das Bewußtsein einer gewissen Deckung aus der Organisation schließen lässt. Auch Oberkirchenrat Hübner ist in den Fall involviert. Ab Bekanntwerden des Falls am 02.07. brauchte er über 4 Monate und bis weitere Fälle bekannt wurden, um eine Sonderprüfung zu veranlassen! (Sonntagsblatt). Dass dabei die Erkenntnis dämmert, dass das Anlagegeschäft überaus anspruchsvoll ist, dem die Verwaltungen in ihrer jetzigen Ausstattung nicht gewachsen sind, dämmert jetzt auch in Bayern. Zuvor hatte dies schon eine ebenfalls von Mut zeugende Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes für die EKHN aufgezeigt. Erhebliche Kompetenzmängel der Verwaltung werden schlagartig offensichtlich. Leser aus allen Landeskirchen werden entsprechende analoge Beispiele vor Augen haben.

Woran es bei alledem fehlt ist – Managementkenntnis. In solchen Fällen würde die Unterscheidung von Management und Sachaufgaben, wie sie von Prof. Malik in der Artikelserie „Fragen und Probleme rund um kirchliche Reformprozesse“ des Deutschen Pfarrerblattes dargelegt wurde, weiterhelfen. Denn sie würde das nicht nur übertriebene, sondern schlicht dumme Selbstbewußtsein der Bürokratie den Boden entziehen. Die Bürokratie erfüllt Sachaufgaben. Und wenn sie das kompetent erledigt, kann der/die Vorgesetzte (ob Theologe, Laie, Organisation) zufrieden sein. Mehr braucht es nicht! Aber weniger eben auch nicht! Folgt man dieser für das Funktionieren von Organisationen und Betrieben essentiellen Differenzierung, wird man also die Managementfunktion stärken und die Sachfunktionen dort ein- und unterordnen. Bei gutem Management. In der Kirche passiert derzeit genau das Gegenteil. Die Kompetenzen und damit die Macht zwischen Theologie und Bürokratie werden nun auch kirchenrechtlich neu zu Gunsten der Sachfunktion (!) justiert. Und dabei erhalten die Sachfunktionen, genauer: das Finanzwesen, die Funktion des Managements, also der Führung. So jedenfalls das EKD-Muster, das dem Prinzip  nach in der EkiR ( vgl. Kap. A 2 – Verwaltungsstrukturgesetz 2013 Kritische Analyse) und EKBO den Synoden vorgelegt, aber nur in der EKiR beschlossen wurde. Die Synode der EKBO hat den Beschluss abgelehnt. Die Ironie des aktuellen Münchner Finanzskandals: selbst in der Bayerischen Landeskirche – mit einem völlig anderen organisationskulturellen Hintergrund – ist eben diese Diskussion gerade in Gang. Der Kompetenzentzug der Theologie wird also auch dort betrieben. Was daraus bei Skandal oder Missmanagement folgt, wird am aktuellen Finanzskandal überdeutlich: der Theologe/die Theologin wird als RepräsentantIn der Kirche in der Öffentlichkeit nur noch die Prangerposition eingeräumt. Aber er/sie hat dann nicht mehr den Ansatz einer Möglichkeit, das Übel vorher abzuwenden. Denn die Kompetenz dazu ist entzogen – und damit nebenbei auch die Gefahr der Tebartz’schen Protzposition. Bei dieser neuen Rollenverteilung mag es dem einen oder anderen DekanIn mulmig werden. Denn man kennt ja seine Pappenheimer… Und das nicht nur in Bayern (Offensichtlich kennt man die Pappenheimer aber nicht bei der EKD in Hannover…). Klar ist, dass das Problem des zufälligen Münchner Finanzskandals in Zukunft auch in Bayern noch eine strukturelle Fundierung, eine Legitimation der Organisation erhalten soll. Und darin liegt das Problem. Man wird sich dann dreimal überlegen, ob man sich als geeignete Theologin den Dekansposten noch antut. Denn diese Struktur bedeutet nachgerade: organisiertes Ungemach. Weil fehlende Kontrolle neue und größere Skandale provozieren (Ein Blick in die Wirtschaft und Politik liefert Anschauungsmaterial) und weil TheologInnen und mit ihnen die Theologie an den Rand gedrängt werden, die Kirche für die Menschen also belanglos wird. Und eine zunehmend belangloser werdende, vermehrt Skandale produzierende Organisation Kirche – wer braucht die?

p.s.: um Missverständnisse zu vermeiden: Der Autor ist nicht der Ansicht, dass das Problem von Finanzskandalen allein durch die Dominanz von TheologInnen behoben werden könnte. Hier haben zwei mutige Frauen das Übel bekämpft. Sie sind der Beleg, dass die Richtung stimmt. Aber das reicht nicht zu. In wie vielen anderen Fällen haben auch Theologen schon gekniffen? Und kneifen noch? Und: auch Mut allein reicht nicht. Ganz einfach sind Lösungen hier also nicht. Aber vorstellbar, wenn man das Problem ganzheitlich angeht.

Die geheimen Kassen der Oberhirten

Der Skandal um den Limburger Bischofssitz wirft auch Fragen zur Transparenz der Finanzen der katholischen Kirche auf. Wie hoch sind die Einnahmen?

Der Bund der Steuerzahler hat 1999 kritisiert, dass der katholische Militärbischof Johannes Dyba mit seinem Amt unbedingt von Bonn nach Berlin ziehen wollte – die Sanierung der Berliner Dependance habe umgerechnet rund zehn Millionen Euro gekostet. Skandale um Kirchenvermögen werden auch durch Gerichtsurteile bekannt. So wurde im September 2010 ein früherer Kirchenmitarbeiter im Bistum Limburg wegen der Veruntreuung von 2,7 Millionen Euro zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach finanziellen Verfehlungen zog sich 2011 der Orden der Pauliner aus dem Hochschwarzwald zurück. Ein Ordensbruder, der als Pfarrer eine Gemeinde betreute, hatte 247 000 Euro Spenden- und Kirchengelder veruntreut. Mehr dazu.

„Nordkirche versenkt Millionen am Koppelsberg“

Ein etwas anderer Synodenbericht:

Nach der großen Party kam der große Kater: Nur einen Tag nach der Wahl ihres Landesbischofs muss sich die neue Nordkirche mit ihrem ersten großen Finanzskandal auseinandersetzen – ein Erbe aus der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Beim Umbau an der Evangelischen Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg im Kreis Plön hat es nach Angaben von Landesbischof Gerhard Ulrich in den Jahren 2010 bis 2012 Kostenüberschreitungen von 1,96 Millionen Euro gegeben. „Nach gegenwärtiger Erkenntnislage ist der Abschreibungsbedarf eher mit mehr als mit weniger als 4,0 Millionen Euro anzusetzen“, sagte Ulrich vor den Synodalen. Lesen Sie den Artikel.