Schlagwort-Archive: RPZ Schönberg

Hat die Religionspädagogik in der EKHN und EKKW noch eine Zukunft? Das fusionierte religionspädagogische Institut von EKKW und EKHN öffnet in Marburg.

05/2015, homepageeinträge von RPZ, RPI und PTI der EKHN und EKKW: 

Dritter Umzug des RPI (des Religionspädagogischen Instituts der EKHN) innerhalb von 4 Jahren von Kronberg-Schönberg nach Dietzenbach (2011) und von dort nach Marburg (2015) und Umzug der Regionalstelle Marburg der EKKW innerstädtischer Umzug innerhalb Marburgs:

„Der 1. Januar 2015 ist ein entscheidendes Datum. Ab diesem Zeitpunkt wird in rechtlicher und finanzieller Hinsicht das gemeinsame religionspädagogische Institut der beiden ev. Landeskirchen von Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau seine Arbeit beginnen. Die Trägerschaft des Instituts übernimmt die EKKW.

Für die Zentrale in Marburg hat die EKKW das Hans-von-Soden Haus bereitgestellt. Hier wird das RPI gemeinsam mit der ESG Marburg die Gebäude nutzen. Derzeit sind die notwendigen Umbauarbeiten in vollem Gange. Wir erwarten, dass die Räume im Frühjahr 2015 bezogen werden können.

Das Institut wird dann über neun regionale Arbeitsstellen verfügen, fünf auf dem Gebiet der EKHN (Gießen, Frankfurt, Darmstadt, Mainz und Nassau) und vier auf dem Gebiet der EKKW (Kassel, Marburg, Fulda und Fritzlar)…  Zur Quelle.

Neben den offiziell aufgeführten, in Zukunft erwarteten oder in die Zukunft projizierte Vorteile, liegen etliche schmerzliche Verluste des Downsizing-Prozesses auf der Hand und sind seitens des Personals zu verarbeiten: 

– Ein Tagungshaus mit Übernachtung ist nicht vorgesehen, (Tagungen wechseln an unterschiedlichen Orten durch die EKHN und EKKW)

– Die Bibliothek (des RPZ Schönberg) ist aufgelöst. In Darmstadt fand vor Kurzem der Ausverkauf der Bibliothek statt.

– Die seit Jahrzehnten renommierte „Marke“  „Schönberger Hefte“ musste eingestellt werden. Nur durch einen zähen Kampf konnten die Relipäds  eine Nachfolgezeitschrift retten. Schlagendes Argument in ihrem Kampf: „Ihr habt uns so viel weggenommen, nicht auch noch die Zeitschrift“ .

Zur Erinnerung: Erst vor wenigen Jahren musste das RPI der EKHN das Stammhaus RPZ Schönberg aufgeben:

„Am 12.4.2011 hat die Eröffnung der neue Räume des Institutes in Dietzenbach stattgefunden. Buchstäblich bis auf die letzte Minute haben die Handwerker gebraucht, aber alles ist fertig geworden. Die Mitarbeiter/innen des Institutes haben  echt eine starke Arbeit geleistet, kaum einer der Gäste mag geahnt haben, dass am Vorabend noch Baustelle angesagt war. „ Zur Quelle.

Damals herrschte im RPI tiefe Betroffenheit über die vollendeten Tatsachen, die die EKHN-Synode in einer zweiten Einbringung schaffte, nachdem die Synode die Zustimmung zur Veränderung in einer ersten Synodaltagung verwehrt hatte:

Am meisten schmerzt uns der Verlust unseres Tagungshauses. Die Synode der Ev. Kirche in Hessen und Nassau hat im Februar beschlossen das RPZ Tagungshaus spätestens zum 31.12.2012 zu schließen. Da das Anwesen aufgrund voraussehbarer Schwierigkeiten und infolge reaktiven Managements nach Auszug des RPZ jahrelang leer stand, dient es auf Initiative der Gemeinde heute als Flüchtlingsunterkunft. (vgl. hier.)

Was ist noch offen? Wo wird das RPI seinen Hauptsitz haben, wenn das Tagungshaus in Schönberg geschlossen wird und die Villa nicht mehr zur Verfügung steht? Werden wir in unserem Hauptsitz noch eine personelle Verstärkung erfahren, besonders in dem strategisch so wichtigen Arbeitsfeld wie der Konfirmandenarbeit? Was geschieht mit der Bibliothek? Wie gelingt uns die Balance zwischen schulfachlicher Arbeit und Fortbildungsarbeit? Wie entwickeln wir konzeptionell eine regionale Unterstützungsarbeit für den Religionsunterricht?“ Zur Quelle.

Frage: bisher werden Fusionen ja immer reduktionistisch mit dem Kostenargument begründet. Hier ist – wie in allen solchen Fusionsfällen – zu fragen: wann werden sich die Kosten durch Umzüge, durch Renovierungsarbeiten, durch Abschreibungen auf Gebäude (Verluste beim Verkauf), durch langanhaltende Lähmung des Betriebs etc., amortisiert haben? Die Wette gilt: nicht vor der nächstfolgenden Fusion. Oder ist bei der vorgelegten Geschwindigkeit des Downsizing-Prozesses am Ende eine Abwicklung von RPI/PTI geplant?  (F.S.)

Im Konsens mit der Kirche im Umgang mit dem Vermögen: Hochverschuldetes Lübeck verzichtet auf Einnahmen.

Der sogenannte Wirtschaftssenator Lübecks Sven Schindler beweist einmal mehr, dass seine Kompetenz eher im Bereich Soziales und Flüchtlingspolitik zu erahnen ist.

Die Hansestadt Lübeck veräußert ein Grundstück in allerbester Lage, bebaut mit einem inzwischen maroden Wohnheim für Auszubildende. Allerdings verzichtet der Senator auf eine öffentliche Ausschreibung und gibt einem Kaufinteressenten den Zuschlag, der mit seinem Plan, das Haus zu einer Flüchtlingsunterkunft umzubauen, den Interessen der Hansestadt sehr entgegenkommt….

Der Stadtsprecher erklärt dazu nur lapidar:

“Eine Ausschreibung hat nicht stattgefunden, da die Hansestadt Lübeck einen Käufer gefunden hat, der den durch Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert zahlt, darüber hinaus den jetzigen, langjährigen Mieter übernimmt und er das sanierte Objekt dann der Hansestadt Lübeck zur Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern vermietet.”

Zum Artikel.

Anm. F.S.: Es gibt in der Tat in der Kirche ein ganz ähnlich gelagertes Beispiel: das ehemalige Reigionspädagogische Studienzentrum Schönberg – Kronberg (EKHN). Das Problem in solchen Fällen: würde der Eigentümer das Grundstück/Objekt professionell nutzen (oder vermarkten), könnte man mit diesen Mitteln für den gewünschten Zweck (hier: Unterstützung von Flüchtlingen) viel mehr erreichen, allerdings an anderer Stelle.

EKHN: Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen im ehemal. RPZ der EKHN Kronberg-Schönberg

Über Probleme des Verkaufsbeschlusses und seiner Umsetzung wurde hier schon berichtet. Aufgrund des langen Leerstands des hochpreisigen Objektes kam jetzt ein Vorschlag der Kirchengemeinde Schönerg zur aktuellen Verwendung des Tagungszentrums in nobler Lage:

Gemeindeversammlung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schönberg:

Soll die Stadt Kronberg einen Teil der Flüchtlinge, die kommen werden, im leerstehenden Übernachtungshaus des ehemaligen Religionspädagogischen Studienzentrums (RPZ) in Schönberg unterbringen? Diese Frage stellte Axel Gollnick, der Vorsitzende des Kirchenvorstands der Evangelischen Markus-Gemeinde auf einer Gemeindeversammlung am 20. Juli…

„Sie können mich anrufen wenn es Probleme gibt“, riet Gemeindepfarrer Jochen Kramm den Skeptikern. Als nächter Nachbar hätte er beste Sicht auf das Haus. Die jetzige Verlassenheit des Gebäudes sei nicht wünschenswert. „Wenn Sie Menschen integrieren wollen, brauchen Sie Menschen, die in ihrer Nähe wohnen“, ergänzte Pfarrerin Katharina Stoodt-Neuschäfer. Die Königsteiner Pfarrerin berichtete von dem „total überraschenden Zuspruch“ des Freundeskreises für Flüchtlingshilfe in Königstein, von Evangelischen, von Katholiken und auch von Menschen, die nicht der Kirche angehörten. Unter den Königsteiner Flüchtlingen seien auch Familien mit Kindern. Man kümmere sich darum, dass alle Menschen einen Deutschkurs bekommen. „Die Leute lernen Deutsch.“ Zum Beitrag in EKHN-aktuell.

Umgang mit dem Theologennachwuchs, Beschneidung von syndalen Rechten, Fusionskarusell, Kosten für Doppik, Benachteiligung kleiner Gemeinden, Fehlentscheidungen bei Filetstücken – Vorblick auf die EKHN- Frühjahrssynode.

Eine vorbereitender Blick auf wichtige Synodenthemen der EKHN Frühjahrssynode vom 08.-10.Mai 2014 von Friedhelm Schneider.

1. Bestürzung über eklatante Benachteiligung kleinerer Gemeinden durch das neue Zuweisungssystem.
Das Gros der Anträge aus den Dekanaten – neun an der Zahl – bezieht sich auf das geänderte Zuweisungssystem, das kleine Gemeinden benachteiligen würde. Die Dekanate haben – funktionsfähige – Alternativen ausgearbeitet. Diese Alternative wird nicht nur als gerechter und angemessener erachtet. Sie weicht mit nur 2% auch nur minimal vom verfügbaren Finanzrahmen ab. Die Synodalen, die das Modell entwickelt haben, schließen damit an eine frühere Tradition gewisser EKHN-Synodaler an, die der Synode mehrfach mit Gegenrechnungen zu besseren Einsichten verhalf.
2. Die EKHN und der theologische Nachwuchs oder: wie die EKHN die Identifikation des Theologennachwuchses mit dem Arbeitgeber Kirche untergräbt.
In der EKHN existiert ein dreistufiges Prüfsystem für den Theologennachwuchs vom Studienende bis zur Verbeamtung. 1. Stufe: die Potentialanalyse. Ein Stresstest, der in Verruf geraten ist. Darüber berichten die www.wort-meldungen.de wie auch Publik Forum (Nr. 8/2014, S.28f) .2. Stufe: das Einstellungsgespräch nach dem Vikariat. Darauf bezieht sich die Anfrage des Synodalen Breidenstein zur EKHN Frühjahrssynode.

Er legt dar, dass beim letzten „Gespräch“ von 17 BewerberInnen nur 13 in das Pfarrvikariat (Zeit mit Angestelltenstatus) übernommen. Gegen die Entscheidung der Kommission gibt es keine Rechtsmittel! Daraus ergeben sich für den Synodalen Fragen wie: Wie ist die Abweichung des Einstellungsgesprächskommission von früheren Beurteilungsinstanzen (Potentialanalyse, Theol. Seminar, Examina) zu erklären? Wie wird sichergestellt, dass die Kandidaten eine nachvollziehbare und gerechte Beurteilung erfahren?
Damit aber nicht genug der Kandidatenprüfungen. Nach dem Pfarrvikariat (der anfänglichen Dienstzeit im Angestelltenverhältnis) gibt es ein weiteres, richtiges Prüfungsverfahren. In diesem werden die PfarrvikarInnen vor der Verbeamtung noch einmal unter Stress gesetzt. Sie könnten auch hier tatsächlich noch einmal scheitern.
Was passiert hier eigentlich? Der Nachwuchs des „Schlüsselberufs“ der Kirche wird mehrfach und über Jahre hin fortgesetzt Stresssituationen ausgesetzt. Das ist, wie der Synodale feststellt, fachlich nicht nachvollziehbar, muss also andere Gründe haben. Diese liegen auf der Hand. Was aber ist das Ergebnis? Eines besteht darin, dass die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer schon mit Eintritt in die Kirche in Distanz zum Arbeitgeber Kirche getreten sind. Die Identifikation mit dem „Betrieb“, auf die in jedem normalen Unternehmen extrem hohen Wert gelegt wird, kann auf diesem Hintergrund kaum stattfinden. Schon die Pfarrerzufriedenheitsstudie stellte eine hohe Identifikation der Pfarrer zwar mit dem Auftrag, nicht aber mit dem Arbeitgeber (KL, Verwaltung etc.) fest. An diesem Problem hätte ein funktionierendes Personalmanagement arbeiten müssen. Wenigstens hätte vermieden werden müssen, dass sich dieser Trend bei Neueinstellungen fortsetzt. Nichts der Art ist geschehen. Im Gegenteil. Und die Nachwuchskräfte empfängt man mit einer dreifachen, sachlich nicht zu rechfertigenden, schikanierenden Hürde! Das ist völlig unakzeptabel. Das Ergebnis ist für den ‚Betrieb‘ verheerend, für das Personalmanagement aber vernichtend. Wie sagte ein Pfarrer, der schon Mitte der 90iger Jahre von der damaligen Einstellungspraxis betroffen war? Der Kirchenpräsident müsste sich heute für das damalige Vorgehen gegenüber den Vikaren entschuldigen. Billiger wird eine Normalisierung des Verhältnisses zw. Pfarrerschaft und der Kirchenleitung in der EKHN wohl nicht zu haben sein. Nur eine für die Zukunft geplante Modifikation der jetzigen Einstellungspraxis wird also nicht ausreichen, um das Verhältnis wieder zu normalisieren.

3. Anstehende Pensionierungswelle von PfarrerInnen beginnt mit Pensionierung des Personaldezernenten.

Die eklatanten schwächen des Personalmanagements sind auch bei anderen Fragen notorisch, so der bevorstehenden Pensionierungswelle von PfarrerInnen ab 2016, auf die es bislang keine hinreichende Antwort in Sicht ist. Jährlich ist mit ca. 100 Pensionierungen bei angestrebten 30 Neueinstellungen zu erwarten. Ein Minus von 70 PfarrerInnen p.a. Bedeutet bei aktuell 45 Dekanaten durchschnittlich ein Minus von 1,5 Personen p.a. (im aktuellen Zuschnitt der Dekanate!). Käme die Pensionierung mit 63 Jahren, könnte das in einem Jahr zu einer Reduktion von fast 5 Personen/Dekanat führen. Alles dies, die Identifkation verhindernde Einstellungspraxis wie auch der drastische Personalmangel bei PfarrerInnen wurde in der EKHN lange verheimlicht. Heute funktioniert  das nicht mehr. Und so verlässt der jetzige Dezernent Bechinger seinen Posten ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze. Da fragt sich: hat er die Situation nicht mehr ertragen – oder war er nicht mehr tragbar?

4. Einschränkung der Beteiligungsrechte von Dekanatssynoden bei der Dekanewahl.
Die Beschneidung der Rechte der synodalen Gremien durch die Kirchenleitung wächst. Offensichtlich traut die Kirchenleitung der EKHN den Gremien nicht einmal in Personalentscheidungen die Fähigkeit zu, die für die eigene Situation richtige Wahl zu treffen. So beschneidet sie deren Entscheidungsfreiheit, in dem die Wahl oder entscheidende Vorauswahl zwischen den Bewerbern schon in der Kirchenleitung getroffen wird.  Die vorausgewählten Personen oder die einzig vorausgewählte Person wird dann dem eigentlichen synodalen Entscheidungsgremium präsentiert. Oft erweist sich „leider“ nur eine Person als geeignet. Und die nachgeordneten synodalen Gremien dürfen dann reduziert wählen oder ggf. nur noch abnicken.
Das geschieht auf allen Ebenen, z.B. auf der Mitteleren Ebene. Im Ev. Dekanat Bergstraße wurden bei der letzten Dekanewahl nur zwei (der vier vorhandenen) Kandidaten zur Wahl gestellt. Daher sieht sich das Ev. Dekanat Bergstraße zu einem Antrag an die Landessynode genötigt, der die (früher übliche) Autonomie (die Dekanatssynode wählte aus ihrer Mitte selbständig den Dekan/die Dekanin) wenigstens teilweise wieder herstellt. Der Antrag enthält folgenden Passus: „Die Elemente der Wahl durch die Dekanatssynode in dem Verfahren sollen gestärkt werden… So sollen ihre Wahlmöglichkeiten nur dann durch eine Vorauswahl begrenzt werden, wenn es so viele Bewerbungen gibt, dass ein Wahlverfahren den einzelnen Bewerbungen nicht mehr gerecht werden kann. Bewerben sich weniger Personen, sollen sich in der Regel alle zur Wahl stellen können.“ Zum Antrag.

5. Einschränkung der Beteiligungsrechte von der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen.
Die Beschneidung der Beteiligungsrechte in Personalfragen betrifft ebenso die höchste Ebene, die der Landeskirche. Prominentes Beispiel auf der aktuellen Synode, die „Wahl“ des Personaldezernenten. Das Wort Wahl steht in Anführungszeichen, weil eine Wahl in der Regel eine Auswahl zwischen Kandidaten bezeichnet. Bei dieser „Wahl“ wird es aber nur einen Kandidaten geben. Die Kirchenleitung empfiehlt unter mehreren KandidatInnen den von ihr ausgewählten Oberkirchenrat Jens Böhm (aus dem eigenen Haus) der Synode zur – sagen wir besser Zustimmung. Wahlrecht der Synode – war da was? Man wird gespannt sein dürfen, ob die Synode wenigstens erfährt, wer den noch für das Amt kandidiert hat? Und man wird sehen, ob die Synode der EKHN im eigenen Fall reagiert, wie zuvor schon die Dekanatssynode Bergstraße im Falle der Dekanewahl (s.o.). Ob sie also darauf besteht, dass Ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden. Das allein ist schon ein wichtiger Grund. In diesem Falle ist das Zustimmungsverfahren als Wahlersatz noch aus einem 2. Grund problematisch. Denn der zukünftige Personaldezernent wird die verfehlte Personalpolitik des Vorgängers spätestens bei der Bewältigung der Pensionierungswelle ausbaden müssen. Dafür sollte er sich auf eine breite Unterstützung aus der Landessynode berufen und verlassen können. Hat die Synode aber selbst gar nicht gewählt, wird dort im Krisenfall auch kaum mit Rückhalt gerechnet werden können. Der zukünftige Dezernent dürfte das anstehende „Wahl“-Verfahren vielleicht nicht nur erleichtert, sondern mit gemischten Gefühlen betrachten.

6. Kostenansatz für die Doppik in Höhe von 9 Mio. realistisch?
Die Synode der EKHN hat die Einführung der Doppik beschlossen. Und zwar mit einem Kostenansatz von 9 Mio. €. Was sie für die 9 Mio. € denn bekommen wird, möchte nun eine synodale Anfrage wissen. Denn es hat sich herumgesprochen, dass in anderen Landeskirchen exorbitant höhere Beträge erforderlich waren. So spricht man in der Württemberg. Landeskirche von einem dreistelligen Millionenbetrag, in der EKiR wurde auf der letzten Synode der aktuelle Stand von einem Synodalen mit ca. 60 Mio. beziffert. Wobei dieser Aussage von der KL nicht widersprochen wurde. Anzumerken ist, dass der Dezernent Bernd Bauks gleichzeitig einräumen musste, dass es sich dabei nur um die halbe Miete handele, denn die Umsetzung ist noch im Gange und die Performance der Software leistet gar nicht das, was man sich eigentlich erhoffte. Die EKHN aber will mit 9 Mio. auskommen?

7. Unendlich dreht sich das Fusionskarussel in der EKHN
Andernorts hat sich schon herumgesprochen, dass die Gebietsreformen aus der Steinzeit der Reformen, den 60iger Jahren, wenig tauglich sind. Nicht einmal mehr die Gründe muss man eigens nennen, wenn doch, dann sehen Sie hier. Und so ist schon eine groß angelegte Fusion der in Niedersachsen beheimateten Landeskirchen im letzten Jahr nach 5 jähriger Vorbereitung und enormen Werbemaßnahmen pro Fusion abgeblasen worden. Und Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, kann nur noch Referate halten mit Titeln wie: „als Reformen noch geholfen haben“. Gebietsreformen verursachen mittlerweile also ganz offensichtlich Unwohlsein. Das mag sich in der EKHN noch nicht herumgesprochen haben. Denn hier soll sich das Fusionskarusell weiter drehen. Und zwar bei den Propsteien. Ein Bestandteil wäre die Aussetzung der Neubesetzung der gerade frei gewordenen Stelle des Propstes/der Pröpstin. Darüber und die geplante Neuordung des Propsteibezirke soll die Synode entscheiden. Und damit die Tür öffnen für die Fortsetzung eines des von anderen bereits verlassenen Karussels. Vielleicht sollte auch die EKHN den Jahrmarkt verlassen und zur Ernsthaftigkeit echter Reformen zurückkehren.

8. Fehlend auf der Tagesordnung: Kleinode, Schmuckstücke, Filetstücke…
Alle Landeskirchen haben (oder hatten…) einige besonders herausragende Liegenschaften, etwa Tagungshäuser oder -zentren. Auch die EKHN. Z.B. im Nobelstädtchen Kronberg am Taunus das (frühere) Religionspädagog. Studienzentrum Schönberg. Nicht nur ein kleines Schmuckstück, sondern aus Vermögenssicht ein Filetstück: Tagungshaus, Gästehaus, Gründerzeitvilla auf großem Grundstück in bester Lage. Vor 4 Jahren sollte die Synode auf Vorlage der KL den Verkauf beschließen. Tat sie aber nicht. Jedenfalls nicht im ersten Anlauf. Beim zweiten Anlauf hatte die KL mehr Glück. Der Verkauf wurde abgesegnet. Ein Beitrag in den Wortmeldungen kommentierte: Kirche ohne Kurs. – Vier Jahre sind seither ins Land gegangen. Wer meint, die Liegenschaftsverwaltung der EKHN wäre in dieser Zeit in der Lage gewesen, das Objekt zu verkaufen, irrt. Gewiss, man wird Gründe vorbringen, die eine Verzögerung begründen. Diese waren aber sämtlich schon vor dem Synodenbeschluss bekannt. Was erforderlich wäre, um das Objekt zu verkaufen: eine aktive Liegenschaftsverwaltung. So lange eine solche in der EKHN nicht existiert, wird dies Objekt unter den obwaltenden Umständen wohl kaum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen sein. Vielleicht betrachtet der eine oder andere den Vorgang als ein Zeichen des Himmels und Eingriff einer höheren Gewalt, die eine in diesem konkreten Falle schon im Ansatz falsche Entscheidung korrigiert. Und die Synode mag sich bestätigt fühlen für ihre ursprüngliche (richtige) Entscheidung in der Sache.