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2014_Frühjahrssynoden

Frühjahrssynode ELK Württemberg: Gründung eines landesweiten Rats der Religionen in Baden-Württemberg beantragt

03/2015, ELK Württemberg (scrollen Sie nach unten bis TOP 8, selbständige Anträge)

Antrag 02/15 befasst sich mit der Gründung eines landesweiten Rats der Religionen in Baden-Württemberg. In einem ersten Schritt sollten dazu zunächst mögliche Mitglieder identifiziert und Aufgaben und Ziele erörtert werden. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen.

ELK Württemberg: Synode gegen Drohnen

Synode 4. bis 5. Juli 2014

Anfang Juli hat sich Bundesverteidigungministerin Ursula von der Leyen für die Anschaffung
bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr ausgesprochen. Dies nahm die Synode zum Anlass für eine kritische Diskussion im Rahmen der „Aktuellen Stunde“.
Ein Großteil der Synodalen äußerte sich in der Debatte kritisch gegenüber der Anschaffung
bewaffnungsfähiger Drohnen. So betonte Dr. Karl Hardecker (Stuttgart): „Es spricht theologisch einiges dafür, dass wir als Kirche bewaffnete Drohnen ablehnen, damit deutlich wird: Die Schwelle zu Kampfeinsätzen muss hoch bleiben. Es muss immer einen Spielraum geben für Gespräche und Diplomatie.“  Mehr dazu S. 4 von „beraten & beschlossen„.

Zum Hintergrund von Drohneneinsätzen

Studie von Herbert Lindner zur Kirchen(gemeinderats)wahl 2013 in der Württemberg. Landeskirche.

Die Ergebnisse der Kirchenwahl 2013 wurden wissenschaftlich untersucht:

Das Lebensalter der Wahlberechtigten sowie die Größe der Kirchengemeinde haben Einfluss auf die Wahlbeteiligung

… Je kleiner eine Kirchengemeinde sei, je kleiner die Kommune sei und je mehr Evange­lische in der Kommune lebten, desto höher sei die Wahlbeteiligung, erklärte der Theologe. Reichere und höher gebildete Menschen begriffen sich zudem eher als Teil des Gemeinwesens und beteiligten sich deshalb auch eher an Wahlen.
Die allgemeine Versendung der Briefwahlunter­lagen habe den Gemeinden, die dies erstmals angeboten hatten, einen Zuwachs der Wahlbeteiligung um durchschnittlich zwei
Prozent­unkte gebracht… Zum Artikel über die Studie.( S. 5)

EKHN: Bericht von der EKHN-Frühjahrssynode vom 08. – 10.05.2014

Neben den Berichterstattungen auf der Internetseite der EKHN
seien noch einige weitere Anmerkungen ergänzt:

1.) Die Beratungen über den Entwurf des umstrittenen Zuweisungssystems der Kirchenleitung, welches kleinere Gemeinden in Existenznöte treiben würde, sind in erster Lesung abgeschlossen worden. Dabei wurde deutlich, dass die Kirchenleitung die geäußerte Kritik durchaus aufgegriffen hat. Acht meist ländliche Dekanate hatten sich einem Alternativvorschlag angeschlossen, den zwei Synodale aus dem Dekanat Alzey eingebracht hatten. Vor allem über die Notwendigkeit eines Sockelbetrages für die gottesdienstliche Grundversorgung in kleineren Kirchengemeinden herrschte weitgehend Einmütigkeit. Finanzdezernent Striegler kündigte an, die Höhe eines Sockelbetrages für die Beratungen der Zweiten Lesung im Herbst auszuloten. Auch Kirchenpräsident Jung betonte die Absicht der Kirchenleitung bei der Weiterarbeit an dem Zuweisungssystem darauf zu achten, dass weder Fusionshemmnisse noch Fusionsförderungen zum Tragen kommen sollen. Die Beratungen werden nun bis zur Herbstsynode in den Ausschüssen weitergeführt.
2.) Die EKHN und der theologische Nachwuchs: Ausgelöst durch die Anfrage eines Synodalen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit des vierstufigen Prüfsystems für den Theologennachwuchs (a: Potentialanalyse, b: Erstes Theol. Examen, c: Zweites Theol. Examen, d: Einstellungskommission) geriet vor allem das Verfahren der Einstellungskommission in den Fokus der Kritik. Es stellt sich die Frage, ob diese entbehrlich sei, zeige sie doch, dass die Kirchenleitung anscheinend ihren eigenen Prüfungsinstanzen a – c misstraut.
Sowohl Kirchenpräsident Jung betonte die Notwendigkeit einer Veränderung dieses Verfahrens, als auch der neu gewählte Personaldezernent Jens Böhm kündigte in seiner Vorstellungsrede eine baldige Neukonzeption an.
Der Rat der Vikarinnen und Vikare (RdV) hat dazu eine Stellungnahme_des_RdV_zum_Einstellungsverfahren verfasst. (siehe Anhang)
3.) Beteiligungsrechte der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen:
Im Vorfeld der bei dieser Synode zu treffenden Personalentscheidungen (z. B. Wahl des Personaldezernenten) gab es bei nicht wenigen Synodalen Unmut, dass jeweils nur eine Person als Wahlvorschlag seitens der Kirchenleitung präsentiert wurde, trotz der Tatsache mehrerer Bewerbungen. Ein Synodaler formulierte diese Kritik in einer persönlichen Erklärung. Der Kirchensynodalvorstand nahm die Aussagen der Erklärung zur Kenntnis mit der Zusage einer inhaltlichen Prüfung.
4.) Kostenansatz für die Doppik: Bei der Anfrage eines Synodalen ging es darum, ob die von der Synode beschlossenen 9 Mio. Einführungsmittel ausreichen würden und wie momentan der Sachstand sei. In einer sehr ausführlichen Beantwortung der Anfrage gab die Kirchenleitung detailliert Auskunft über die bisher vollzogenen Schritte und deren Kosten. Der aktuelle Stand des Gesamtprojektbudgets zum Stichtag 30.04.2014 beträgt 7, 805 Mio. €.
Die Synode beschloss die Einführung der Doppik in einigen Pilotgebieten zum 01.01.2015. Nun gilt es, die Kostenentwicklung wachsam weiter zu verfolgen.
5.) Einer Neubildungskonzeption der Propsteibereiche durch die Kirchenleitung im Schnellverfahren erteilte die Synode eine Absage. Die geplante Aussetzung der im Juli vakant werdenden Stelle einer Pröpstin / eines Propstes für Südnassau konnte die Kirchenleitung nicht durchsetzen. Erhebliche rechtliche Probleme und Fragen wurden in dem von der Kirchenleitung vorgeschlagenen Weg deutlich. Die vakante Stelle wird nun gemäß Beschluss der Synode zeitnah ausgeschrieben. Die Neubildung der Propsteibereiche soll allerdings weiter verfolgt werden. TK

Braunschweigische Landeskirche: starker Mitgliederschwund. Synode fordert neue Gesamtstrategie statt Strukturdebatten.

Goslar (epd). Der Strukturwandel im Braunschweiger Land wirkt sich stark auf die Mitgliederzahlen der braunschweigischen Landeskirche aus. «Die Überalterung und der Einwohnerverlust, insbesondere in den ländlichen Bereichen unserer Region, sind dramatisch», sagte Oberlandeskirchenrat Jörg Mayer am Freitag vor der Synode der evangelischen Landeskirche in Goslar. Von 2010 bis 2013 sei die Kirche im Südosten Niedersachsen um rund 16.000 Mitglieder auf aktuell noch 364.000 geschrumpft.

Besonders die Kirchenaustritte hätten stark zugenommen, hieß es. Allein in den vergangenen zwölf Monaten seien rund 3.500 Menschen aus Gemeinden der Landeskirche ausgetreten. Das seien rund tausend mehr als Vergleichszeitraum davor. Starke Austrittsschübe seien Mayer zufolge im Oktober und im Januar zu verzeichnen gewesen.

Reaktion auf die Entwicklung?

Landessynode fordert neue Gesamtstrategie statt weiterer Strukturdebatten
16.05.2014 Mehr auf Inhalte konzentrieren

Goslar. In einer Generaldebatte zum Lage- und Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes hat die braunschweigische Landessynode am 16. Mai in Goslar eine neue Orientierung auf die inhaltlichen Ziele der Kirche gefordert. Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig) forderte eine Gesamtstrategie gegen den kontinuierlichen Mitgliederschwund. Dazu gehöre auch eine Auseinandersetzung mit dem Leitbild Pfarrer. Die Reformbeschlüsse der vergangenen Jahre seien vorwiegend Sparbeschlüsse gewesen, kritisierte er. Jetzt müsse es stärker um einen neuen inhaltlichen Aufbruch gehen. Zur Quelle.

 

Umgang mit dem Theologennachwuchs, Beschneidung von syndalen Rechten, Fusionskarusell, Kosten für Doppik, Benachteiligung kleiner Gemeinden, Fehlentscheidungen bei Filetstücken – Vorblick auf die EKHN- Frühjahrssynode.

Eine vorbereitender Blick auf wichtige Synodenthemen der EKHN Frühjahrssynode vom 08.-10.Mai 2014 von Friedhelm Schneider.

1. Bestürzung über eklatante Benachteiligung kleinerer Gemeinden durch das neue Zuweisungssystem.
Das Gros der Anträge aus den Dekanaten – neun an der Zahl – bezieht sich auf das geänderte Zuweisungssystem, das kleine Gemeinden benachteiligen würde. Die Dekanate haben – funktionsfähige – Alternativen ausgearbeitet. Diese Alternative wird nicht nur als gerechter und angemessener erachtet. Sie weicht mit nur 2% auch nur minimal vom verfügbaren Finanzrahmen ab. Die Synodalen, die das Modell entwickelt haben, schließen damit an eine frühere Tradition gewisser EKHN-Synodaler an, die der Synode mehrfach mit Gegenrechnungen zu besseren Einsichten verhalf.
2. Die EKHN und der theologische Nachwuchs oder: wie die EKHN die Identifikation des Theologennachwuchses mit dem Arbeitgeber Kirche untergräbt.
In der EKHN existiert ein dreistufiges Prüfsystem für den Theologennachwuchs vom Studienende bis zur Verbeamtung. 1. Stufe: die Potentialanalyse. Ein Stresstest, der in Verruf geraten ist. Darüber berichten die www.wort-meldungen.de wie auch Publik Forum (Nr. 8/2014, S.28f) .2. Stufe: das Einstellungsgespräch nach dem Vikariat. Darauf bezieht sich die Anfrage des Synodalen Breidenstein zur EKHN Frühjahrssynode.

Er legt dar, dass beim letzten „Gespräch“ von 17 BewerberInnen nur 13 in das Pfarrvikariat (Zeit mit Angestelltenstatus) übernommen. Gegen die Entscheidung der Kommission gibt es keine Rechtsmittel! Daraus ergeben sich für den Synodalen Fragen wie: Wie ist die Abweichung des Einstellungsgesprächskommission von früheren Beurteilungsinstanzen (Potentialanalyse, Theol. Seminar, Examina) zu erklären? Wie wird sichergestellt, dass die Kandidaten eine nachvollziehbare und gerechte Beurteilung erfahren?
Damit aber nicht genug der Kandidatenprüfungen. Nach dem Pfarrvikariat (der anfänglichen Dienstzeit im Angestelltenverhältnis) gibt es ein weiteres, richtiges Prüfungsverfahren. In diesem werden die PfarrvikarInnen vor der Verbeamtung noch einmal unter Stress gesetzt. Sie könnten auch hier tatsächlich noch einmal scheitern.
Was passiert hier eigentlich? Der Nachwuchs des „Schlüsselberufs“ der Kirche wird mehrfach und über Jahre hin fortgesetzt Stresssituationen ausgesetzt. Das ist, wie der Synodale feststellt, fachlich nicht nachvollziehbar, muss also andere Gründe haben. Diese liegen auf der Hand. Was aber ist das Ergebnis? Eines besteht darin, dass die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer schon mit Eintritt in die Kirche in Distanz zum Arbeitgeber Kirche getreten sind. Die Identifikation mit dem „Betrieb“, auf die in jedem normalen Unternehmen extrem hohen Wert gelegt wird, kann auf diesem Hintergrund kaum stattfinden. Schon die Pfarrerzufriedenheitsstudie stellte eine hohe Identifikation der Pfarrer zwar mit dem Auftrag, nicht aber mit dem Arbeitgeber (KL, Verwaltung etc.) fest. An diesem Problem hätte ein funktionierendes Personalmanagement arbeiten müssen. Wenigstens hätte vermieden werden müssen, dass sich dieser Trend bei Neueinstellungen fortsetzt. Nichts der Art ist geschehen. Im Gegenteil. Und die Nachwuchskräfte empfängt man mit einer dreifachen, sachlich nicht zu rechfertigenden, schikanierenden Hürde! Das ist völlig unakzeptabel. Das Ergebnis ist für den ‚Betrieb‘ verheerend, für das Personalmanagement aber vernichtend. Wie sagte ein Pfarrer, der schon Mitte der 90iger Jahre von der damaligen Einstellungspraxis betroffen war? Der Kirchenpräsident müsste sich heute für das damalige Vorgehen gegenüber den Vikaren entschuldigen. Billiger wird eine Normalisierung des Verhältnisses zw. Pfarrerschaft und der Kirchenleitung in der EKHN wohl nicht zu haben sein. Nur eine für die Zukunft geplante Modifikation der jetzigen Einstellungspraxis wird also nicht ausreichen, um das Verhältnis wieder zu normalisieren.

3. Anstehende Pensionierungswelle von PfarrerInnen beginnt mit Pensionierung des Personaldezernenten.

Die eklatanten schwächen des Personalmanagements sind auch bei anderen Fragen notorisch, so der bevorstehenden Pensionierungswelle von PfarrerInnen ab 2016, auf die es bislang keine hinreichende Antwort in Sicht ist. Jährlich ist mit ca. 100 Pensionierungen bei angestrebten 30 Neueinstellungen zu erwarten. Ein Minus von 70 PfarrerInnen p.a. Bedeutet bei aktuell 45 Dekanaten durchschnittlich ein Minus von 1,5 Personen p.a. (im aktuellen Zuschnitt der Dekanate!). Käme die Pensionierung mit 63 Jahren, könnte das in einem Jahr zu einer Reduktion von fast 5 Personen/Dekanat führen. Alles dies, die Identifkation verhindernde Einstellungspraxis wie auch der drastische Personalmangel bei PfarrerInnen wurde in der EKHN lange verheimlicht. Heute funktioniert  das nicht mehr. Und so verlässt der jetzige Dezernent Bechinger seinen Posten ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze. Da fragt sich: hat er die Situation nicht mehr ertragen – oder war er nicht mehr tragbar?

4. Einschränkung der Beteiligungsrechte von Dekanatssynoden bei der Dekanewahl.
Die Beschneidung der Rechte der synodalen Gremien durch die Kirchenleitung wächst. Offensichtlich traut die Kirchenleitung der EKHN den Gremien nicht einmal in Personalentscheidungen die Fähigkeit zu, die für die eigene Situation richtige Wahl zu treffen. So beschneidet sie deren Entscheidungsfreiheit, in dem die Wahl oder entscheidende Vorauswahl zwischen den Bewerbern schon in der Kirchenleitung getroffen wird.  Die vorausgewählten Personen oder die einzig vorausgewählte Person wird dann dem eigentlichen synodalen Entscheidungsgremium präsentiert. Oft erweist sich „leider“ nur eine Person als geeignet. Und die nachgeordneten synodalen Gremien dürfen dann reduziert wählen oder ggf. nur noch abnicken.
Das geschieht auf allen Ebenen, z.B. auf der Mitteleren Ebene. Im Ev. Dekanat Bergstraße wurden bei der letzten Dekanewahl nur zwei (der vier vorhandenen) Kandidaten zur Wahl gestellt. Daher sieht sich das Ev. Dekanat Bergstraße zu einem Antrag an die Landessynode genötigt, der die (früher übliche) Autonomie (die Dekanatssynode wählte aus ihrer Mitte selbständig den Dekan/die Dekanin) wenigstens teilweise wieder herstellt. Der Antrag enthält folgenden Passus: „Die Elemente der Wahl durch die Dekanatssynode in dem Verfahren sollen gestärkt werden… So sollen ihre Wahlmöglichkeiten nur dann durch eine Vorauswahl begrenzt werden, wenn es so viele Bewerbungen gibt, dass ein Wahlverfahren den einzelnen Bewerbungen nicht mehr gerecht werden kann. Bewerben sich weniger Personen, sollen sich in der Regel alle zur Wahl stellen können.“ Zum Antrag.

5. Einschränkung der Beteiligungsrechte von der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen.
Die Beschneidung der Beteiligungsrechte in Personalfragen betrifft ebenso die höchste Ebene, die der Landeskirche. Prominentes Beispiel auf der aktuellen Synode, die „Wahl“ des Personaldezernenten. Das Wort Wahl steht in Anführungszeichen, weil eine Wahl in der Regel eine Auswahl zwischen Kandidaten bezeichnet. Bei dieser „Wahl“ wird es aber nur einen Kandidaten geben. Die Kirchenleitung empfiehlt unter mehreren KandidatInnen den von ihr ausgewählten Oberkirchenrat Jens Böhm (aus dem eigenen Haus) der Synode zur – sagen wir besser Zustimmung. Wahlrecht der Synode – war da was? Man wird gespannt sein dürfen, ob die Synode wenigstens erfährt, wer den noch für das Amt kandidiert hat? Und man wird sehen, ob die Synode der EKHN im eigenen Fall reagiert, wie zuvor schon die Dekanatssynode Bergstraße im Falle der Dekanewahl (s.o.). Ob sie also darauf besteht, dass Ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden. Das allein ist schon ein wichtiger Grund. In diesem Falle ist das Zustimmungsverfahren als Wahlersatz noch aus einem 2. Grund problematisch. Denn der zukünftige Personaldezernent wird die verfehlte Personalpolitik des Vorgängers spätestens bei der Bewältigung der Pensionierungswelle ausbaden müssen. Dafür sollte er sich auf eine breite Unterstützung aus der Landessynode berufen und verlassen können. Hat die Synode aber selbst gar nicht gewählt, wird dort im Krisenfall auch kaum mit Rückhalt gerechnet werden können. Der zukünftige Dezernent dürfte das anstehende „Wahl“-Verfahren vielleicht nicht nur erleichtert, sondern mit gemischten Gefühlen betrachten.

6. Kostenansatz für die Doppik in Höhe von 9 Mio. realistisch?
Die Synode der EKHN hat die Einführung der Doppik beschlossen. Und zwar mit einem Kostenansatz von 9 Mio. €. Was sie für die 9 Mio. € denn bekommen wird, möchte nun eine synodale Anfrage wissen. Denn es hat sich herumgesprochen, dass in anderen Landeskirchen exorbitant höhere Beträge erforderlich waren. So spricht man in der Württemberg. Landeskirche von einem dreistelligen Millionenbetrag, in der EKiR wurde auf der letzten Synode der aktuelle Stand von einem Synodalen mit ca. 60 Mio. beziffert. Wobei dieser Aussage von der KL nicht widersprochen wurde. Anzumerken ist, dass der Dezernent Bernd Bauks gleichzeitig einräumen musste, dass es sich dabei nur um die halbe Miete handele, denn die Umsetzung ist noch im Gange und die Performance der Software leistet gar nicht das, was man sich eigentlich erhoffte. Die EKHN aber will mit 9 Mio. auskommen?

7. Unendlich dreht sich das Fusionskarussel in der EKHN
Andernorts hat sich schon herumgesprochen, dass die Gebietsreformen aus der Steinzeit der Reformen, den 60iger Jahren, wenig tauglich sind. Nicht einmal mehr die Gründe muss man eigens nennen, wenn doch, dann sehen Sie hier. Und so ist schon eine groß angelegte Fusion der in Niedersachsen beheimateten Landeskirchen im letzten Jahr nach 5 jähriger Vorbereitung und enormen Werbemaßnahmen pro Fusion abgeblasen worden. Und Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, kann nur noch Referate halten mit Titeln wie: „als Reformen noch geholfen haben“. Gebietsreformen verursachen mittlerweile also ganz offensichtlich Unwohlsein. Das mag sich in der EKHN noch nicht herumgesprochen haben. Denn hier soll sich das Fusionskarusell weiter drehen. Und zwar bei den Propsteien. Ein Bestandteil wäre die Aussetzung der Neubesetzung der gerade frei gewordenen Stelle des Propstes/der Pröpstin. Darüber und die geplante Neuordung des Propsteibezirke soll die Synode entscheiden. Und damit die Tür öffnen für die Fortsetzung eines des von anderen bereits verlassenen Karussels. Vielleicht sollte auch die EKHN den Jahrmarkt verlassen und zur Ernsthaftigkeit echter Reformen zurückkehren.

8. Fehlend auf der Tagesordnung: Kleinode, Schmuckstücke, Filetstücke…
Alle Landeskirchen haben (oder hatten…) einige besonders herausragende Liegenschaften, etwa Tagungshäuser oder -zentren. Auch die EKHN. Z.B. im Nobelstädtchen Kronberg am Taunus das (frühere) Religionspädagog. Studienzentrum Schönberg. Nicht nur ein kleines Schmuckstück, sondern aus Vermögenssicht ein Filetstück: Tagungshaus, Gästehaus, Gründerzeitvilla auf großem Grundstück in bester Lage. Vor 4 Jahren sollte die Synode auf Vorlage der KL den Verkauf beschließen. Tat sie aber nicht. Jedenfalls nicht im ersten Anlauf. Beim zweiten Anlauf hatte die KL mehr Glück. Der Verkauf wurde abgesegnet. Ein Beitrag in den Wortmeldungen kommentierte: Kirche ohne Kurs. – Vier Jahre sind seither ins Land gegangen. Wer meint, die Liegenschaftsverwaltung der EKHN wäre in dieser Zeit in der Lage gewesen, das Objekt zu verkaufen, irrt. Gewiss, man wird Gründe vorbringen, die eine Verzögerung begründen. Diese waren aber sämtlich schon vor dem Synodenbeschluss bekannt. Was erforderlich wäre, um das Objekt zu verkaufen: eine aktive Liegenschaftsverwaltung. So lange eine solche in der EKHN nicht existiert, wird dies Objekt unter den obwaltenden Umständen wohl kaum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen sein. Vielleicht betrachtet der eine oder andere den Vorgang als ein Zeichen des Himmels und Eingriff einer höheren Gewalt, die eine in diesem konkreten Falle schon im Ansatz falsche Entscheidung korrigiert. Und die Synode mag sich bestätigt fühlen für ihre ursprüngliche (richtige) Entscheidung in der Sache.

Baden: Schloss Beuggen soll verkauft werden – Fehlsteuerung durch Doppik?

12.04.2014.

Rheinfelden / Freiburg (gh). Schloss Beuggen die Tagungs- und Begegnungsstätte in Südbaden der Evangelischen Kirche soll verkauft werden. Das hat die Landessynode in ihrer Frühjahrstagung (12. 4. 2014) beschlossen. Die Badische Zeitung meldet dies in ihrer Online-Ausgabe.

Die Interventionen der vier südbadischen Kirchenbezirke, die Mit-Träger der Evangelischen Begegnungstätte sind, waren erfolglos. Sollte das denkmalgschütze historische Ensemble tätsächlich vermarktet werden ginge eine noch junge 31-jährige Geschichte zu Ende. Bereits 2002 hatte es große finanzielle Sorgen gegeben. Vor zwölf Jahren war es jedoch gelungen einen Verkauf abzuwenden. Jetzt scheint das Aus bis 2020 besiegelt. Mehr dazu.

Kommentar: Dies Beispiel illustriert zum wiederholten Mal die Wirkung der Doppik: die hohen Abschreibungen führen rechnerisch zu roten Zahlen in den Bilanzen. Dann heißt es, das Gebäude sei zu teuer. Und man hat scheinbar einen plausiblen Grund, sich von werthaltigem Vermögen zu trennen. Diesen Fakt hatten wir anhand anderer, auch kommunaler Beispiele, schon belegt. Die Doppik wird damit zum Instrument des Vermögensabbaus. Unabhängig davon ist richtig, dass gewisse laufende Kosten bei Denkmalobjekten, namentlich Energiekosten, höher liegen als bei Standardobjekten. Diese Betriebskosten auch unter erschwerten Bedingungen kreativ zu optimieren, kann dann als Herausforderung verstanden werden, mit der die Verwaltung die Qualität ihrer Arbeit unter Beweis stellen könnte. Wenn sie die herausforderung annähme…

EKHN- Synode: zeitnahe, lebendige und aussagekräftige Berichterstattung bei der EKHN-Synode unerwünscht

Auf der Tagesordnung der Alsfelder Dekanatssynode standen mehrere
Anträge zur Arbeit der Kirchensynode:
– es sollte weiter eine Facebook-Live-Berichterstattung geben
– es sollen namentliche Abstimmungen eingeführt werden
– die Protokolle sollen schneller vorliegen.

Aus Zeitgründen wurden diese und weitere Punkte von der Tagesordnung der Frühjahrssynode 2014 gestrichen und auf unbestimmte Zeit vertagt. Damit wird manche kritische Nachfrage oder Diskussion ausgehebelt. Wie war das noch mit der nach dem Skandal im Bistum Limburg öffentlich viel beschworenen Transparenz? Mehr dazu.

EKBO: Zum Sturz von Konsistorialpräsident Seeelemann. Stellungnahme, Hintergrundinformation, Kommentar.

11. April 2014, Berlin von Georg Hoffmann, Rechtsanwalt und Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg, Stellungnahme:

Landessynode der EKBO lehnt Verlängerung der Amtszeit des Konsistorialpräsidenten ab

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz lehnte überraschend die Wahl des noch in Bischof Wolfgang Hubers Amtszeit eingesetzten Konsistorialpräsidenten Seelemann für weitere 2 Jahre bis zum Eintritt seines Ruhestandes ab.

Die weitreichenden Änderungen des Verwaltungsämtergesetzes dagegen, die die Kirchengemeinden unter Vormundschaft der Verwaltungsämter stellen, beschloss die Landessynode beanstandungslos. Der Wochenzeitung „Die Kirche“ war das nur eine ganz kurze Randbemerkung wert. Kein Wort über eine Diskussion darüber. Dafür aber viel Gerede über das Papier „Welche Kirche morgen?“, über die Befragung zu diesem Papier und über zehn Thesen „Begabt leben – mutig verändern“, was wie ein Ablenkungsmanöver von den eigentlich wichtigen Themen wirkte.

Die über die Ablehnung der Wahl Seelemanns veröffentlichten Meinungen drückten Ratlosigkeit aus. Damit sollte aber wohl nur davon abgelenkt werden, dass es in der EKBO zunehmenden Unwillen über das autoritäre Gehabe von oben nach unten gibt. Dieser Unwille war auch schon für die Wahl von Bischof Martin Dröge als Nachfolger von Wolfgang Huber maßgeblich. Darüber hinaus war Seelemanns Präsentation vor der missglückten Wahl ungeschickt und entsprach völlig dem Ton, der in der Amtszeit Bischof Hubers üblich wurde. Seelemann hat die Hoffnung vieler, er werde die Reihe seiner Vorgänger würdig fortsetzen, enttäuscht. Viele haben die Erfahrung gemacht, dass sich das Konsistorium unter Seelemanns Amtszeit einen autoritären Führungsstil angeeignet hat, den es früher so nicht gegeben hat, weder im ehemaligen West- noch im ehemaligen Ost-Konsistorium von Berlin, und der geeignet war, die Menschen von der Kirche zu entfremden. Es ist somit nur konsequent, dass ihn die Synode nicht länger als Konsistorialpräsidenten sehen wollte, auch wenn dies mit Mehrkosten von rund 150.000,- € verbunden ist.

Kommentar zum Fall des Konsistorialpräsidenten Seelemann, anonym*

Kommentar zur Abwahl von Konsistorialpräsident Seelemann auf der Frühjahrssynode der EKBO-Synode

Einen Paukenschlag bei der aktuellen Synode der EKBO konstatierten die Medien: die Verweigerung der Synode, die Amtszeit des Konsistorialpräsidenten um nur zwei Jahre und zwar bis zum Erreichen der Ruhestandsgrenze – zu verlängern. Was ist da passiert?  Interpretationen wurden bei den wort-meldungen an anderer Stelle bereits veröffentlicht. Sie  erscheinen durchaus plausibel. Hingegen ist die danach kirchenamtlich behauptete Ratlosigkeit der Synode zum einen eine unmögliche Synodenschelte. Mehr noch handelt es sich dabei aber um eine unbillige Ablenkung davon, dass es zunehmenden Unwillen über das autoritäre Gehabe des Konsistoriums und seinen autoritären Führungsstil gibt. Davon zeugte bspw. auch die persönliche Vorstellung des Kandidaten vor der Synode, in der er darauf verwies, dass man seine öffentliche Bedeutung ja auch auf dem Wege des googelns besichtigen könne. Ein Mann also, der sich ganz oben wähnte. Herr Seelemann blieb es aber verborgen, dass er inzwischen die Hoffnung vieler, er könnte die Reihe seiner kompetenten Vorgänger fortsetzen, bereits längst enttäuscht hatte.
Zwei Beispiele zur Illustration. Da ist z.B. die Geschichte von Frau Steinke aus dem Kuratorium der Schulstiftung. Seinerzeit hat sie sich als kaufmännische Vorständlerin und richtig kompetente juristische Fachfrau hohes Ansehen erworben. Sie hat aber gekündigt. Und zwar mit der Bemerkung, einen solchen Umgang mit Menschen wie in diesem Konsistorium und durch dessen Präsidenten habe sie nirgends erlebt, sich nicht vorstellen können und sie täte  sich dies nun nicht weiter an. Sie schied so schnell es ging dann aus, vollständig fertig mit der Kirche!
Ein anderes Beispiel ist der vom Kirchengericht der EKBO festgestellte rechtsmissbräuchliche Umgang des Konsistoriums und der Kirchenleitung mit dem langjährigen Pfarrer der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal, Herrn Pfr. Stephan Scheidacker. Seine 2009 beschlossene Amtsenthebung sollte einen Geistlichen unter fadenscheinigen Vorwürfen entfernen, dessen Kirchengemeinde die Grundordnungsrechte der Kirchengemeinden der EKBO im „Reform-Modell-Kirchenkreis“ Wittstock-Ruppin eingefordert hatte. Die Amtsenthebung wurde denn auch 2010 vom Kirchengericht als ungültig kassiert, wird zur Zeit jedoch immer noch von Herrn Seelemann, nun jedoch auf dem Wege eines Disziplinarverfahrens, weiterhin betrieben.
Zwei Beispiele, eine Aussage. Offensichtlich gibt es in der Synode der EKBO eine Mehrheit von Synodalen, die derartig autoritäres Vorgehen der Kirchenverwaltung inzwischen wahrgenommen haben und missbilligen. Die Personalentscheidung Seelemann lässt auf neue, andere Zeiten jedenfalls hoffen. Die Synode hat dazu den Weg geebnet. Das könnte nicht nur ein Befreiungsschlag gegen autoritäre Herrschaft, sondern auch ein Schritt zur eigenen Mündigkeit und zur Wiederbelebung der synodalen Rechte gewesen sein.

*) wort-meldungen veröffentlicht Beiträge auch anonym. Die jeweiligen Verfasser sind der Redaktion bekannt.

Hinweis und Bitte um Mitwirkung: im Kommentar wird geschildert, dass in der kirchlichen Adminstration teilweise abschreckende Umgangsformen üblich sind. Gerade qualifizierte Kräfte wie hier Frau Steinke kapitulieren. Andere Mitarbeiter an anderen Orten mit überdurchschnittlicher Qualifikation werden, wie man hört, vom System auch schon mal kalt gestellt. Wir würden nun gerne wissen, ob es sich um Einzelfälle handelt. Oder ob solche Fälle gehäuft auftreten. Und dazu erbitten wir die Mithilfe der LeserInnen. Teilen Sie uns doch kurz mit, ob auch Sie Kenntnisse über derartige Fälle besitzen. Die Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir, die Redaktion der wort-meldungen, würden anschließend zusammen mit den InformantInnen beraten, wie wir weiter verfahren. Verwenden Sie am Besten die Mailadresse der Redaktion für Ihre Mitteilung. Herzlichen Dank im Voraus. F.S.

 

51 kw „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

„…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

So endet die wahrscheinlich letzte Vorlage (Drucksache Nr.17/14) des etwas vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Personaldezernenten und stellvertretenden Leiters der Kirchenverwaltung Dr. Walter Bechinger/EKHN. Kein Scherz, ehrlich: „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“
Demgegenüber waren frühere Abschätzungen der Kostenwirkungen aus seiner Feder nachgerade präzise. Etwa die der Neuplanung der Pfarrstellenplanung, der sog. „Pfarrstellenbemessung 2025“. Dort hieß es – wie gesagt vergleichsweise präzise – : „Mit Einsparungen ist vor 2020 nicht zu rechnen“. Gewiss: die Ansprüche des Normenkontrollrates des Bundes (NKR), wären auch damit wohl kaum zu erfüllen gewesen. Denn dieser soll die Auswirkungen und Folgewirkungen von gesetzlichen Maßnahmen auf die Verwaltung, die Wirtschaft und den Bürger vor den Verfahren berechnen. Dies ist nun kein Plädoyer für einen kirchlichen Normenkontrollrat. Aber angesichts einer von Finanzskandalen aufgeschreckter Öffentlichkeit sollten doch gewisse übliche Planungsregeln eingehalten werden wie eben: Vor den Verfahren“ und „berechnen.

Aber hier: „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

In aller Kürze zum Hintergrund. Im Konkreten Fall werden die Ausgaben der Landeskirche durch die Vorlage des OKR in Zukunft ganz offensichtlich steigen. Dafür gibt es drei Gründe:
1. die Anpassung der Urlaubesregelung der Kirchenbeamten an eine EKD-Regelung. Sie führt zu einer Erhöhung des Urlaubsanspruchs
namentlich für jüngere Kirchenbeamte.
2. den rückwirkenden Vollzug der Regelung ab 2011, der bis 2016 zu zusätzulich erhöhtem Urlaubsanspruch führt.
3. die Einfürung der Sabbatjahrregelung auch für Kirchenbeamte (!) analog der Regelungen für Pfarrerinnen und Pfarrern.
Die Kosten dafür werden nun wiefolgt bestimmt:

Dazu wird in der Drucksache festgestellt: „Finanzielle Auswirkungen: Die Zahl der jüngeren Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten, die durch die Neuregelung einen erhöhten Urlaubsanspruch erhalten, ist überschaubar. Außerdem wird durch die Übergangsregelung versucht, ihre urlaubsbedingte Abwesenheit zu entzerren. Daher werden aller Voraussicht nach keine Vertretungskräfte eingestellt, so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

Logik? Sollten tatsächlich keine Vertretungskräfte eingestellt werden, was in der Vorlage praxisfern unterstellt wird, dann wären die finanziellen Auswirkungen
(hinsichtlich der Ausgaben) gleich Null. Hier wird aber konstatiert, sie wären nicht bezifferbar. Richtig jedenfalls ist, und da ist diese Vorlage leider nur allzu typisch: die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen werden hier im Vorfeld auch weitreichender Beschlüsse nicht ermittelt (s.o.- Pfarrstellenbemessung). Obwohl das selbstverständlich – wie etwa hier unter Zuhilfenahme der Grundrechenarten – durchaus darstellbar wäre. Nehmen wir nur Beispiel 3, die Sabbatregelung für Kirchenbeamten.
Sie haben demnach in Zukunft alle 10 Jahre Anspruch auf 3 Monate (= 90 Tage) „Sabbatjahr“, oder pro Jahr 9 Tage. Der Einfachheit gerechnet auf 270 Arbeitstage sind das 3% ihrer Arbeitszeit. Die Kosten steigen also für den Punkt 3, Sabbatjahr, um 3%. Man könnte dies nun auch in absoluten Zahlen beziffern. Die EKHN hat x Kirchenbeamte, sie verdienen im Schnitt… etc. pp. Hier jedoch gilt:  „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

Friedhelm Schneider