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Kompetenzverlust der Gemeinde

Kehrtwende im Rheinland. Von Manfred Alberti.

01/2018

Viele rheinische Gemeinden klagen seit Jahren über die Lasten, die ihnen durch die massiv ausgeweitete Macht und Kosten der Kirchenkreisverwaltung und die Entmachtung der Presbyterien und der Gemeindeebene entstanden sind.

Nun haben Kirchenleitung und Landessynode auf der Landessynode 2018 mit dem „Erprobungsgesetz“ eine Notbremse gezogen: Gemeinden und Kirchenkreise können bei fast allen kirchlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Kirchenordnung in den nächsten fünf Jahren die Initiative ergreifen, Neuerungen mit jeweiliger Genehmigung der Kirchenleitung auszuprobieren. Den zunehmend ihrer Verantwortung beraubten Gemeinden wird damit wieder die Möglichkeit eingeräumt, kirchen- und gemeindegestaltend aktiv zu werden. Die Basis kann wieder Gemeindearbeit so strukturieren, wie es für ihre individuelle Gemeinde gut ist.

„Abgehakt“ sind damit die Träume in dem Papier der AG „Leichtes Gepäck“ von einer weitgehenden Autonomie der Kirchenkreisebene. Bei der Erprobung von Abweichungen von bisherigen Vorschriften und Verordnungen, von Regelungen der Kirchenordnung und von Gesetzen entscheidet auch in Zukunft die Kirchenleitung. Eine Interessenabwägung zwischen Gemeinden und Kirchenkreis ist damit gewährleistet.

Mit dem von der Kirchenleitung vorgelegten Erprobungsgesetz (EPG) (Drucksache 16 http://www.ekir.de/www/downloads/DS16Erprobungsgesetz.pdf geändert durch P 10 http://www.ekir.de/www/downloads/P10-Erprobungsgesetz.pdf , ausg. §1 Abs.3e) hat die Landessynode einen Rahmen geschaffen, in dem Kirchengemeinden und Kirchenkreise Möglichkeiten bekommen können, wie sie z.B. ihren „Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum“ (EPG § 1, Abs. 2) gegenüber den bisherigen Regelungen erweitern können. Durch die Erprobungen in örtlich begrenzten und auf längstens fünf Jahren befristeten Zeiträumen wollen Kirchenleitung und Landessynode Erkenntnisse über die Folgewirkungen von Regelungen gewinnen. Auf einer solchen Erfahrungsbasis können sie dann entscheiden, ob es sinnvoll ist, neue Regelungen in allgemein geltendes Recht einzubauen.

Die Landessynode hat Abschied genommen von der Vorstellung, mit einem Gesetz oder einer Verordnung die beste Lösung für alle Gemeinden oder Kirchenkreise des Rheinlandes treffen zu können. Ein größerer Spielraum für individuellere Lösungen wird der Bandbreite rheinischer Gemeinden eher angemessen sein.

Da sich neue Regelungen ausdrücklich auch beziehen können auf „die Aufgabenwahrnehmung durch kirchliche Verwaltungen“ (EPG §1 Abs. 3b), könnte Gemeinden z.B. die Möglichkeit eröffnet sein, Gemeindeaufgaben wieder in die eigenen Hände zu bekommen:

Bauverwaltung durch professionell kompetente ehrenamtliche Baukirchmeister statt durch Verwaltungsmitarbeiter,

ehrenamtlich zu bewältigende Aufgaben können wieder auf die Gemeindeebene zurückgegeben werden,

eigenes Gemeindeamt durch teilweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben wieder in eigene Verantwortung,

mehr Personalverantwortung und Stellenanteile für die eigene Gemeindearbeit, statt aufgeblähte Verwaltungen finanzieren zu müssen, etc. etc.

Gemeinden eröffnet sich so die Chance, starre Regelungen des Verwaltungsstrukturgesetzes und des Personalplanungsgesetzes für sich probeweise aufheben zu lassen zugunsten einer gemeindenäheren Verwaltung, die besser die Gemeindearbeit unterstützt als ferne Verwaltungsämter.

Mit dem Erprobungsgesetz kann auf die unterschiedlichen Situationen der 694 rheinischen Gemeinden wesentlich individueller und somit besser eingegangen werden. Zukünftige Regelungen gleich welcher Art werden dann frühzeitig auf ihre Wirksamkeit überprüft und durch eine Art „best practice“ optimiert.

Jetzt sind der Ideenreichtum und die Initiativen der Gemeinden gefragt, damit zukünftig kirchliches Recht nicht Gemeindearbeit unnötigerweise belastet und einschränkt, sondern die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Verantwortlichen an der Basis, der PresbyterInnen, der Gemeindeglieder, der haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und der PfarrerInnen gestärkt werden.

Eine Neuerung des Erprobungsgesetzes ist im wahrsten Sinne sensationell: Gemeinden können sich mit ihren Erprobungsvorschlägen erstmals direkt an die Kirchenleitung (natürlich auf dem Dienstweg) wenden. Sie müssen nicht den Weg über eine Mehrheit in ihrer Kreissynode suchen, um einen Vorschlag an die Landessynode richten zu können. Natürlich werden Kirchenkreisinstitutionen im Rahmen des Verfahrens um ihre Stellungnahme gebeten, aber die Initiative von Gemeinden kann sich direkt an die Kirchenleitung richten.

Damit führt die Landeskirche auch eine Möglichkeit ein, schnell und ohne auf den jährlichen Turnus der Synode angewiesen zu sein, Neuerungen (probeweise) installieren zu können. Erprobte gute Vorschläge könnten andere Gemeinden aufgreifen und für sich nutzen. Die Gemeindeebene, in der presbyteriale Leitungsgremien in der direkten Kommunikation mit den Gemeindegliedern stehen, bekommt damit wieder ein ihr angemessenes Gewicht bei der Gestaltung kirchlicher Arbeit.

Wenn jetzt die Gemeinden die neuen Möglichkeiten wahrnehmen und nutzen, kann dieses Erprobungsgesetz ein riesiger Schritt zu guter Gemeindearbeit und zu vernünftiger Aufsicht und Leitung sein. Nachdem sich die gewaltigen Nachteile der Umwälzungen durch Verwaltungsstrukturgesetz, NKF etc. für die Gemeinden und damit für die Basis unserer Kirche nicht mehr verschweigen lassen, kann man sich nur freuen, dass sich Kirchenleitung und Landessynode zu einem solchen mutigen Schritt der Umkehr entschlossen haben.

Anm. F.S.: Mutiger Schritt der Umkehr?

 

Bericht von der Wir sind Kirche-Tagung „Baustelle Gemeinde“

12/2017

… „Baustelle Gemeinde –
Gemeinden finden Lösungen“
Auf der Wir sind Kirche-Gemeinde-Tagung am letzten Oktoberwochenende
in Ulm leitete der Innsbrucker Pastoraltheologe
Prof. Dr. Christian Bauer die Grundaufgaben christlicher
Gemeinden aus den Grundsatzbeschlüssen des Zweiten
Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab. Für eine zukunftsfä-
hige Seelsorge und Struktur der kirchlichen Einrichtungen, so
Bauer in seinem Referat „Drinnen daheim und draußen zuhause?“,
brauche es Orte der Nähe in einem Raum der Weite.
Im gegenwärtigen Strukturwandel müsse es weiterhin kleine
Gemeinden als Orte der Nähe einer attraktiven „Komm-herKirche“
der Sammlung geben. Zugleich brauche es für eine
missionarische „Geh-hin-Kirche“ aber auch größere Einheiten
der missionarischen Sendung. …

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Herbstsynode ELK Württemberg: Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“

12/2017

in der Sitzung der 15. Landessynode am 28. November 2017


Projektziele
Bei den Projektzielen stehen einerseits eine weitergehende Entlastung des Pfarrdienstes, insbesondere
im Bereich der Verwaltungsaufgaben im Pfarramt und andererseits die neu entstehenden
Herausforderungen mit der Einführung des neuen Rechnungswesens im Vordergrund. Darüber
hinaus sollen die weitergehenden Verwaltungsstrukturen, Prozessabläufe und die Aufgabenverteilung
kritisch in den Blick genommen werden.
Durch das Projekt sollen bis Ende der Legislaturperiode aufgrund der gewonnen Erkenntnisse
wirklichkeitsnahe und umsetzbare Entwicklungsvorgaben für eine Verwaltungsstruktur 2030 einschließlich
entsprechender Empfehlungen für Änderungen der kirchengesetzlichen Vorgaben erarbeitet
sein. Diese sollen für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und die Landeskirche vorliegen
und neben den bereits gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsprozessen (z. B. Pfarrervertretung,
MAV, RPA etc.) im Rahmen eines breiten und stets transparenten Beteiligungsprozesses mit den
Beteiligten insbesondere auch weiteren wichtigen Multiplikatoren, wie der Kirchengemeindetag
Kirchenpflegervereinigung und der Pfarrverein vor einer möglichen Umsetzung erörtert sein.

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44 Hamburger Gemeinden droht die Schließung

3.6.2017 Hamburger Abendblatt

In Hamburg sind 44 Gemeinden von der Schließung bedroht. Viele wurden in den siebziger Jahren gebaut. Als die Prognosen noch von einer Verdoppelung der Glaubenden ausging. Nun zeigen die Prognosen in die andere Richtung und Gemeinden werden zusammen gelegt. Viele Kirchen und Gemeindehäuser sollen anders genutzt werden. Der Artikel schreibt über verschiedene Erfahrungen, die Gemeinden mit den Strukturreformen machen.

Lesen Sie hier den Artikel.

Der Limburger Bischof Georg Bätzing weiht St. Marien in Frankfurt als siebte Großpfarrei ein. Die „Pfarreien neuen Typs“ sind die Antwort auf den Personal- und Bedarfsschwund.

03.02.17

Die „Pfarreien neuen Typs“ sind die Antwort auf den Personal- und Bedarfsschwund. „Der Mitgliederrückgang war krass, insbesondere nach den Missbrauchsfällen“, sagt Krawinkel. Von seinem Vorgänger angestoßen, weiht Bischof Georg Bätzing am Sonntag bereits die siebte Großpfarrei Frankfurts ein – die 34. des Bistums Limburg. Das Zentrale Pfarrbüro St. Marien in Hausen fasst mit Praunheim, Bockenheim, Ginnheim und Rödelheim fünf Parteien mit 16 000 Katholiken organisatorisch zusammen… Mehr dazu.

Es geht nicht um Linderung, sondern um Heilung! Bischof Erwin Kräutler zum Priestermangel und seine Skepsis gegenüber XXL-Gemeinden

06/2016

Erwin Kräutler war 35 Jahre lang Bischof in Brasilien. Er wünscht sich mehr Mut für durchgreifende Reformen, vor allem bei der Zulassung zum Priesteramt. Denn jeden Sonntag Eucharistie zu feiern, sei wichtiger als alles andere.

Wie erleben Sie die Kirche in Deutschland und Österreich im Hinblick auf die pastoralen Veränderungen durch Priestermangel? Eher als mutlos oder eher als mutig? Ich gebe da nicht gerne ein Urteil ab, denn alle meine Erfahrungen habe ich in Brasilien gemacht, wo ich seit mehr als 50 Jahren tätig bin, 35 davon als Bischof. Aber dennoch möchte ich mich „outen“ und sagen, dass ich die Zusammenlegung traditioneller Pfarrgemeinden in Pfarrverbände mit großer Skepsis betrachte… Mehr dazu.

„Volkskirche qualitativ weiter entwickeln.“ Historie und zukünftige Ziele des Reformprozesses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Hess. Pfarrerblatt 2 April 2016, von  Wolfgang Kallies Geschäftsführer des Reformprozesses,
Dr. Volker Mantey Vorsitzender des Zukunftsausschusses und des Begleitausschusses 2012 2015

Am 21. November 2011 beschloss die Landessynode einen Verfahrensvorschlag zur Posterioritätendiskussion. Sie beauftragte den Rat der Landeskirche, einen Ausschuss einzurichten, der einen Vorschlag zur Festlegung von sog. Posterioritäten erarbeiten sollte… Die inhaltliche Vorgabe für den Zukunftsausschuss lautete zunächst, 25% der Kosten zu identifizieren, die auf der Basis des landeskirchlichen Haushalts von 2010 als Referenzgröße bis 2026 zu reduzieren seien…

Das Leitmotiv des Prozesses und am Ende auch des Gesamtergebnisses wurde dem Gutachten der Theologischen Kammer zum Reformprozess entnommen: „Volkskirche qualitativ weiter entwickeln“. … Sechs Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die alle Bereiche des kirchlichen Lebens im Haushalt unserer Landeskirche abbilden, entfalteten in der Folge die auf der Grundlage der Vorschläge des Zukunftsausschusses gefassten Beschlüsse inhaltlich und finanziell:… Insgesamt fanden inklusive mehrtägiger Klausuren 125 Sitzungen mit insgesamt 90 ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern statt. Zuarbeitende aus dem Landeskirchenamt, den Kirchenkreisen und anderen Gremien waren ca. 250 Personen…

Volkskirche qualitativ weiter entwickeln“ – was aus den Ergebnissen folgt. Mit den Beschlüssen der Synode im Herbst 2015 und dem Verlauf des Prozesses ergeben sich unseres Erachtens insbesondere für den Gemeindepfarrdienst folgende Konsequenzen:
a) … , die Anpassung von Gemeindepfarrstellen bleibt an der Entwicklung der Mitgliederzahlen orientiert, während für die Funktionspfarrstellen eine feste Reduktion beschlossen wurde. Damit zieht das Ergebnis Konsequenzen aus der aktuellen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung hinsichtlich der vor allem lokalen und regionalen Wahrnehmung von Kirche. …

d) Der Duktus der Beschlüsse richtet sich auf eine Stärkung der Verantwortung in den Regionen (Kirchenkreise / Kooperationsräume). B…
e) Die Entscheidungen der Landessynode, sowohl Stellenpools in den Kirchenkreisen einzurichten, als auch das berufliche Profil der Diakoninnen und Diakone als explizit soziales Amt der Kirche weiterzuentwickeln, bedeutet mittelfristig einen Einstieg in „interprofessionelle Teams“ in regionalen Kooperationsräumen …
So wie sich die finanzielle Entwicklung und die des theologischen Nachwuchses absehen lässt, wird man in der Landeskirche mutmaßlich immer wieder einmal in die Lage kommen, in der zwar finanzielle Ressourcen für die Besetzung einer Pfarrstelle vorhanden sind, aber kein Personal. …
vgl. S. 43-47 (print)

 

Die Beschlüsse in der Kurz- und Langfassung finden Sie unter folgendem Link im Internet.

Von Dorf zu Dorf. Gert Sommerfeld muss sich als evangelischer Pfarrer gleich um fünf Gemeinden kümmern. Impressionen aus der ELK Bayern von von Harald Hordych, SZ

27./28.02., von Harald Hordych, SZ
“ Aus fünf Gemeinden kommen gleich vier Posaunenchöre. Vier? Könnte man da nicht vielleicht den ein oder anderen zusammenlegen? Ausgeschlossen! Synergieeffekte wie bei Unternehmen sind nicht vorgesehen. Das Eigenständige und die Unterschiede auf kleinstem Raum machen die Gegend aus. 1987 kam Sommerfeld hierher. Zunächst war er für zwei Gemeinden zuständig… Zum Artikel.

EKBO: Auflösung des Gemeindekirchenrates (Kirchenvorstand/Presbyterium) der Gemeinde Alt-Schöneberg/ Berlin durch die EKBO von Kirchengericht für nicht statthaft befunden

02/2016, von RA Georg Hoffmann, Berlin

Der Gemeindekirchenrat von Alt-Schöneberg wurde auf Wunsch des Kirchenkreises von der Kirchenleitung aufgelöst, um offenbar die bisherigen Gemeindetraditionen ohne Einhaltung demokratischer Verfahren beseitigen zu können. Der Kirchenkreis setzte einen Bevollmächtigtenausschuss ein, der die Gemeindetraditionen nach Beteiligung der Gemeinde durchaus richtig wie folgt beschrieb: „Inhaltlich war die Gemeinde über lange Zeit bestimmt durch die liturgische Tradition der Michaelsbruderschaft, ökumenische Zusammenarbeit (Alt-Katholiken, internationale Gemeinden) und eine Kirchenmusik mit berlinweiter Ausstrahlungskraft.“ In einem vom Bevollmächtigtenausschuss betriebenen Pfarrstellenbesetzungsverfahren entschied sich das Konsistorium aber trotz des zuvor zitierten, den Traditionen entsprechenden Ausschreibungstextes für eine Pfarrerin, die nicht für diese Traditionen steht und sich bereits dicht vor dem Ruhestand befindet, obwohl es einen jüngeren Bewerber gab, der für die Traditionen gestanden hätte. Die besonderen Gottesdiensttraditionen sind inzwischen auch ohne weitere Diskussion beseitigt worden.

Vor der Auflösung des Gemeindekirchenrates hatte sich der Kirchenkreis darum bemüht, die Ältesten zum Rücktritt zu bewegen, um einen Neuanfang nach den Wünschen des Kirchenkreises zu ermöglichen. Da dieses Vorhaben misslang, erfolgte die Auflösung des Gemeindekirchenrates. Gegen diese klagten die verbliebenen Ältesten vor dem Verwaltungsgericht der EKBO. Das Konsistorium ging davon aus, dass eine solche Klage nicht statthaft sein würde.

Im Gerichtstermin am 25. Januar 2016 wies das Kirchengericht aber darauf hin, dass es die Klage für statthaft halte und dass an der Rechtmäßigkeit der Auflösung des Gemeindekirchenrates erhebliche Bedenken bestünden, da nicht erkennbar sei, dass die Kirchenleitung sich des ihr zustehenden Ermessens überhaupt bewusst gewesen war. Wegen des damit einhergehenden Ermessensausfalls wäre der Bescheid aufzuheben. Das Kirchengericht sehe dringenden Bedarf für strukturierte und moderierte Gespräche zwischen den Mitgliedern des Bevollmächtigtenausschusses, dem Kirchenkreis und den Ältesten. Auf Anraten des Gerichts erklärte das Konsistorium, dass es darauf hinwirken werde, dass die Kirchenleitung auf ihrer nächsten Sitzung am 26. Februar 2016 den Auflösungsbescheid aufhebt. Außerdem befürwortete es die vom Kirchengericht für notwendig erachteten Gespräche, womit die Ältesten ebenfalls einverstanden sind.

Dieser Versuch von Landeskirche und Kirchenkreis, nicht stromlinienförmige Besonderheiten einer Kirchengemeinde abzuschaffen, ohne miteinander reden zu müssen und demokratische Verfahren einzuhalten, ist damit zunächst wohl gescheitert.

 

„Schockiert hat mich der Finanzbericht der Kirchenleitung“. Aus dem Präsesblog der EKiR.

22. Januar 2016, von Gerhard Niemeyer

Schockiert hat mich der Finanzbericht der Kirchenleitung, vorgelegt von Herrn OKR Bernd Baucks.
Er sagt nicht mehr und nicht weniger, als dass den Gemeinden in der EKiR weitere Kompetenzen genommen werden sollen und die presbyterial-synodale Ordnung schon in der Vergangenheit schon nicht mehr gegolten hat….

Zum Kommentar.