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Kulturwandel im Reformprozess

EKiR: Januarsynode: „Leichtes Gepäck“, Rundschreiben 36

01/2018, LS 2018  Drucksache 32: „AG Leichtes Gepäck“

„Leichtes Gepäck“ für wen?
Die Kirchenkreisverwaltung als Zentrum der Kirche

Von Pfr. i.R. Manfred Alberti

Wer wissen will, wie es um die Rheinische Kirche steht und wie es weitergeht, der braucht nicht auf den Präsesbericht zur Landessynode zu warten, sondern lese aufmerksam die Vorlage 32 in den Synodendokumenten zu dem Großprojekt „Leichtes Gepäck“. Sie offenbart zwischen den Zeilen sehr deutlich, wohin die Reise der EKiR geht.
Kaum jemand hat sich vor fünf Jahren vorstellen können, dass die Presbyterien und Gemeinden als die bislang tragende Grundlage der Rheinischen Kirche innerhalb von fünf Jahren ihrer Kraft und ihres Einflusses beraubt werden könnten. Sie sind unwichtig geworden, so unwichtig, dass bei dem derzeitigen Großprojekt „Leichtes Gepäck“ kein einziger Vertreter aus der Gemeindebene, kein Presbyteriums-vorsitzender, kein Kirchmeister, kein Gemeindepfarrer mit am Tisch sitzt und Aspekte aus Gemeindesicht „von unten“ einbringen könnte. Die Gemeinden sind so unwichtig geworden, dass der Vorsitzende des Ausschusses seine Gespräche mit den Superintendenten und Verwaltungsleitern der Kirchenkreise als Gespräche mit der „Basis“ bezeichnen kann. Auch wenn dieser Arbeitskreis das Bewußtsein dafür schärfen möchte, dass die „Evangelische Kirche im Rheinland eine Gemeinde auf drei Ebenen“ ist (S. 20, unterstrichen im Original, Frage: Druckfehler oder theologischer Versuchsballon, um den Ebenen Kirchenkreis und Landeskirche die gleichen juristischen Rechte zuzuschieben, die eigentlich alleine den Gemeinden als „öffentlich – rechtliche Körperschaften“ zukommen?), kommt die Gemeindeebene nur ganz nebensächlich am Rande vor, wenn sie überhaupt irgendwo erwähnt wird.
Die Schwerpunkte in der Kirche haben sich verschoben: Die mittlere Ebene hat fast alle Kompetenzen der Gemeindebene an sich gezogen.
Und nun möchte sie, vor allem die Verwaltungsleitung, auch die (fast) alleinige Aufsichtsebene über die Gemeinden werden.
Da ist das Programm „Leichtes Gepäck“ eine gute Gelegenheit, die Aufsicht des Landeskirchenamtes über die Gemeinden weitgehend loszuwerden und auf die Kirchenkreise zu übertragen.
Mit dem Wunsch nach Bürokratieabbau kann man überall offene Türen einrennen. Und der Abbau überholter und überflüssiger Gesetze war und ist ein sicher gut gemeinter und wichtiger Wunsch der Kirchenleitung und der Landessynode an dieses Programm: Oft überholtes, schweres Gepäck zu erleichtern.
Doch was ist wirklich überflüssig? In den ersten Semestern des Theologiestudiums lernt man, dass Gebote und Gesetze im Kern oft das Ziel haben, die unbegrenzte Macht der Mächtigen zum Schutz der Schwächeren zu begrenzen: Das Gebot, den Feiertag zu heiligen, ist ein Schutzgebot mit dem Recht auf einen freien Tag in der Woche zur Erholung: nicht nur für Gottesdienstbesucher, sondern auch für das Vieh, das keinen Gottesdienst braucht.
Was ist dann die Konsequenz, wenn (kirchliche) Gesetze weitgehend durch Vorschlagsregelungen ersetzt werden soll und wenn die Kirchenordnung und das Lebensordnungsgesetz reduziert werden auf wenige Leitlinien? Gut ist sicher die Vielfalt der Möglichkeiten, die dann offenstehen. Aber Schutzgesetze für die im kirchlichen Leben inzwischen wenig Mächtigen, wie die Presbyterien, Gemeinden, Mitarbeiter und Pfarrer oder auch Schutzregelungen für Minderheiten, stehen in Gefahr, als überflüssiger Ballast verworfen zu werden.
Die kirchliche Mittelebene, die Kirchenkreisverwaltung, entscheidet dann anhand von Leitlinien oder Vorschlägen, was richtig ist. Diese Beschlussempfehlungen sollte das „Leitungsorgan“, also der Kreissynodalvorstand oder die Presbyterien, ohne Veränderungen wortwörtlich übernehmen. Ein solcher Beschluss gilt als genehmigt und braucht keine besondere kirchenamtliche Genehmigung durch Superintendenten oder die Landeskirche mehr (Leitlinie 1, S. 6).
Dieses Verfahren eines von der Verwaltung erarbeiteten Beschlussvorschlages, der mit einem Häkchen des Leitungsgremiums offiziell beschlossen wird, soll der Standard kirchlicher Verwaltung auf der Kirchenkreisebene werden. Über die offenbar kindliche Freude an dem Ausdruck „Von Anfang an Haken dran“ kann man sich beim Lesen köstlich amüsieren. Aber: Wie weit da Superintendent, Presbyter oder Pfarrer in den jeweiligen Vorbereitungsprozess eines Beschlusses einbezogen werden, das entscheidet die Verwaltungsleitung.
Bei vielen normalen Alltagsentscheidungen mag das ein gangbarer Weg sein. Aber viele Entscheidungen kirchlicher Gremien sind nicht Probleme, bei denen nur der richtige Paragraph herauszusuchen und anzuwenden wäre, sondern sind konfliktträchtige Entscheidungen, bei denen theologische Hintergründe, Gemeindeerfahrungen und Presbyteriumsziele eine zentrale Rolle spielen: Und diese Vorentscheidungen liegen dann in der Hand der kirchenkreislichen Verwaltungsleitung. Nicht mehr der Beschluss des Presbyteriums oder des KSV wird verwaltungsmässig umgesetzt, sondern das Presbyterium hakt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. So ist die Rheinische Kirche auf dem Wege zur Verwaltungskirche. Presbyteriale und synodale Entscheidungen sind nur noch nach Vorgabe der Verwaltung möglich.
Solche Verwaltungsherrschaft sollte man beim Lesen der Vorlage 32 immer im Hinterkopf haben: Bei dem „leichten Gepäck“, dem Aussetzen von Gesetzen geht es auch darum, vielleicht sogar für einige vorrangig, die Aufsicht des Landeskirchenamtes über die Kirchenkreisverwaltungen zu reduzieren bis auf einen notwendigen Rest, den man großzügig dem Landeskirchenamt überlässt: „Es gilt Felder auszumachen, die weiterhin einer besonderen Genehmigung der aufsichtsführenden Ebene, auch der Landeskirche, bedürfen.“ (S. 13)
Übersetzt bedeutet das: Nachdem die Gemeinden und Presbyterien ihre Macht weitgehend an die Kirchenkreisverwaltung verloren haben, soll nun auch der Einfluss von oben, die Aufsicht über die Gemeinden durch das Landeskirchenamt weitgehend reduziert werden. Der Verwaltungsleiter im Kirchenkreis wird übermächtig: Weder das Landeskirchenamt oben noch die Gemeinden und Presbyterien unten haben Macht über ihn. In einer presbyterial-synodalen geprägten Kirche eine erstaunliche Machtverschiebung.
Aber da ist ja noch der Superintendent oder die Superintendentin, auch wenn er schlechter bezahlt wird als mancher Verwaltungsleiter: Haben die vielleicht…. Solchen Träumen schiebt die Vorlage 32 konsequent einen Riegel vor (S. 13): Da die Superintendentur nach dem Verwaltungsstrukturgesetz Teil der Kirchenkreisverwaltung sei, müssten „die gleichen Abteilungen, die den Leitungsgremien zuarbeiten, ebenso der Aufsicht zuarbeiten“. Doppelarbeit könne man sich selbstverständlich sparen, denn bei der Aufsicht durch die gleichen Mitarbeiter kann nichts anderes herauskommen als beim Beschlussvorschlag. Herrlich: Die Verwaltung ist ihre eigene Aufsicht!
Aber stimmt dieser Grundgedanke überhaupt? Viele Entscheidungen sind subjektiv geprägt, aus Kirchenkreissicht oder Gemeindesicht! Müsste nicht die Aufsichtsfunktion des Superintendenten gerade die Funktion haben, kritisch auch die Verwaltungssicht zu beurteilen? Verwaltungssicht ist oft nicht Gemeindesicht!
Auf gut Deutsch: Dadurch dass er keine eigenen, ihm alleine unterstellten und ihm zuarbeitenden sachkundigen Mitarbeiter mehr hat, kann der Superintendent seiner Aufsichtsfunktion nur schwer noch nachkommen: Sie ist damit in den Augen der AG „Leichtes Gepäck“ weitgehend überflüssig geworden, wenn die Kirchenkreisverwaltung mit den gleichen Mitarbeitern gleichzeitig Entwurf und Aufsicht erarbeitet.
Wie ein mit vier Superintendenten besetzter Arbeitskreis eine solche faktische Entmündigung des Superintendentenamtes durch die Verwaltung mit tragen kann, ist mir schlicht unerklärlich. Wird der Superintendent bald nur noch repräsentative Aufgaben haben und der Verwaltungsleiter hat die gestaltende Macht? Die Aufsichtsfunktion des Superintendenten in der Dienst- und Fachaufsicht über die Verwaltungsleitung muss gerade dann gestärkt werden, wenn die Aufsichtsfunktion des LKA über die Gemeinden gestrichen wird und alleine an die Kirchenkreisverwaltungen übergehen soll (Punkt 5.1.1. S. 12).
Sieht so die Kirche der Zukunft aus? Die Aufsichtsfunktion des LKA oben ist weitgehend abgeschafft, die Gemeinden unten haben eh keine Rechte mehr und wo sie noch Rechte haben, wie beim Haushalt, wird die Haushaltserstellung so schwierig und kompliziert gemacht, dass sie kaum noch ein Presbyter oder Pfarrer verstehen kann.
Selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten ohne Kontrolle! Wer freut sich nicht über einen solchen Arbeitsplatz? Das ist wirklich für die Kirchenkreisverwaltung ein Arbeiten mit „Leichtem Gepäck“. Dass die Umstellung für die Gemeinden erst einmal wieder mit Mehrkosten verbunden ist, verschweigt die Vorlage nicht (Punkt 6, S. 20)

Aber Ist der Abbau von Aufsichts- und Kontrollfunktionen wirklich der richtige Weg? Die Rheinische Kirche kann doch nun ein leidvolles Lied singen, wohin fehlende Aufsicht und Kontrolle führen kann. Sind die 20 Mio. verlorenen Euro für das BBZ schon vergessen?
Und der Wuppertaler Vorgängerkirchenkreis Elberfeld hatte z.B. vor Jahren gegen laute Warnungen auf der Kreissynode für ein Werk des Kirchenkreises eine Satzung beschlossen, die keine Aufsicht und Kontrolle für den Geschäftsführer beinhaltete. „Vertrauen“ sollte das massgebliche kirchliche Stichwort sein. Zwei Jahre später war das Vertrauen plötzlich weg, denn der Geschäftsführer wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachtes festgesetzt.
Gerade wenn es bei Bau- und Reparaturmassnahmen um tausende oder Millionen € geht, sollte man durch eine effizientes Kontroll- und Aufsichtssystem jeden Mitarbeiter davor schützen, in einen Korruptionsskandal verwickelt zu werden. Aufsicht hat auch eine Schutzfunktion. Weitgehender Verzicht auf Kontrolle und Aufsicht und Reduzierungen bei der Rechnungsprüfung sind die völlig falschen Signale, auch in der Kirche.
Gerade eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Alltag erfordert eine davon unabhängige strukturierte und verlässliche Aufsicht. Kontrolle darf nicht gleichzeitig als Bruch vertrauensvoller Zusammenarbeit verstanden werden.
„Leichtes Gepäck“ ohne veraltete und heute überflüssige Regelungen ist eine tolle Idee, „leichtes Gepäck“ mit Aushebeln von Kontroll- und Aufsichtsfunktionen kann leicht zur Katastrophe werden. Gemeinden, Mitarbeiter, Presbyter und Pfarrer dürfen nicht den kirchlichen Gestaltungsvorstellungen eines mächtigen Kirchenkreisverwaltungsleiters ausgeliefert sein.
Die tendenzielle Schräglage dieser Vorlage 32 wird unfreiwillig offenbart in dem drittletzten Satz des Papiers im Abschnitt „7. Mentalitätswandel“ (S. 20). Dort wird mehr „Zutrauen in die Fähigkeit handelnder Personen“ gefordert:
im Blick des Landeskirchenamtes auf die Kirchenkreise und Gemeinden, und
im Blick der Gemeinden auf das Landeskirchenamt und den Kirchenkreis.
Merkwürdig: Der eigentlich logische dritte Satz fehlt, dass von den Kirchenkreisen mehr Zutrauen in die Fähigkeit handelnder Personen in den Gemeinden und im Landeskirchenamt gefordert wird. Zufall oder Absicht? Ist bei den Kirchenkreisen kein Mentalitätswandel gerade in Bezug auf Kompetenzen der Gemeinden, der Presbyterien, der Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen angebracht? Es ist leicht, aber auch verräterisch, nur auf die Splitter in den Augen der anderen zu verweisen (Mt. 7,3).
Die Absicht des Projektes „Mit leichtem Gepäck“, überholte Regelungen, Vorschriften, Ordnungen und Gesetze zu streichen, ist sicher notwendig und unterstützenswert. Aber diese offensichtlich sehr egoistisch aus der Sicht der Kirchenkreisinteressen erarbeitete Vorlage 32 braucht dringend eine professionelle Überarbeitung aus Sicht der Gemeinden: Sonst werden nur alte Schwächen ersetzt durch neue Schwächen.

Meines Erachtens sind mindestens folgende Korrekturen notwendig:
1. Das Vorhaben „Leichtes Gepäck“ darf nicht unter der Hand zu einer Machtausweitung der mittleren Ebene der EKiR gegenüber der oberen Ebene führen, nachdem die untere Gemeinde- und Presbyteriumsebene in den vergangenen fünf Jahren schon nahezu jegliche Macht an die mittlere Ebene abgeben musste. Auf der Ebene der Landeskirche ist deshalb eine effektive Aufsicht über den Kirchenkreis als eine Schutzfunktion für Gemeindeinteressen (auch Mitarbeiter- und Pfarrerinteressen) notwendig.
2. Starke Kontrollmechanismen sind unaufgebbar: Die EKiR wie auch einzelne Kirchenkreise haben sehr bittere und teure Erfahrungen gemacht mit zu viel unkontrolliertem Vertrauen in Mitarbeiter.
3. Mitarbeiter oder Leiter einer Kirchenkreisverwaltung sind durch die Vergaben von Aufträgen mit zum Teil erheblichem finanziellem Aufwand in besonderem Maße gefährdet, durch Korruption Schaden für den Kirchenkreis oder einzelne Gemeinden entstehen zu lassen. Es wäre unverantwortlich, hier auf effektive Kontrollmechanismen zu verzichten.
4. Angesichts der deutlichen Verringerung der Aufsicht müssen für alle Gemeindeglieder auf allen Ebenen niedrigschwellige Interventions-möglichkeiten geschaffen werden, um die vielschichtigen Interessen auf der wichtigsten Ebene der Kirche, der Gemeindebene, wahren zu können.
5. Verwaltung im Kirchenkreis ist nicht nur an Gesetze gebundene Verwaltungsarbeit. Ein Gespür für den immer vorhandenen theologischen Hintergrund zu haben, zählt nicht unbedingt zu den praktikablen Einstellungsvoraussetzungen für Mitarbeiter und Leiter. Auch in diesem Sinne ist eine besondere Aufmerksamkeit auf Aufsicht und Kontrolle angebracht.
6. Angesichts der drastischen Abwertung der Gemeindeebene in diesem Papier muss die Autorenschaft dringend erweitert werden um in der Gemeindeebene verwurzelte Gemeindepfarrer, Kirchmeister und Presbyteriumsvorsitzende. Die mittlere Ebene der Superintendenten darf nicht für sich in Anspruch nehmen, alleine die Gemeindebene mit zu vertreten: Ihre Interessen können deutlich andere sein als die Interessen der Gemeinden. (Beispiel: Ausweitung der Verwaltungsebene auf Kosten der Gemeindearbeit)
7. In diesem Papier fehlt die Reflexion, dass die mittlere und obere Ebene unserer Kirche eine dienende Funktion für die Gemeinden und die Gemeindeglieder haben muss. Diese tragen die Kirche mit ihren Kirchensteuern und Spenden, sie tragen die Kirche mit ehrenamtlicher Arbeit, sie tragen die Kirche mit ihren Gottesdiensten, Andachten, Gebeten, sie tragen die Kirche mit ihren Gesprächen und mit ihren missionarischen Aktivitäten. Die mittlere und die obere Ebene haben vor allem die Aufgabe, diese Arbeit zu ermöglichen und so gut wie möglich zu unterstützen. Eine Kirche mit bester Verwaltung könnte nicht existieren, wenn es keine Gemeindeglieder mehr gibt: Das Wohl der Gemeindeglieder, das Wohl der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Gemeindearbeit, das Wohl der Verkündigung des Evangeliums muss das Hauptziel aller Mitarbeitenden in der mittleren und oberen Ebene der Kirche im Rheinland sein. In diesem Sinne sind in diesem Papier deutliche Korrekturen angebracht.
In dem 2017 in zweiter Auflage erschienenen Buch von Gisela Kittel und Eberhard Mechels „Kirche der Reformation? Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr, Göttingen 2017² “ beschäftigen sich mehrere Aufsätze u.a. mit Entwicklungen in der Rheinischen Kirche und der Synodenarbeit.

Ein Schiff auf Sand. Anmerkungen zum Zustand der Ev. Kirche im Rheinland im Jahr des Reformationsjubiläums

04/2017, Von Hans-Jürgen Volk

 

… Ceterum censeo: In strategischer Hinsicht betreibt die EKiR Selbstdemontage. Sie entwickelt sich zu einer Behördenkirche mit gut ausgebauter Investmentabteilung, der die Basis mehr und mehr wegbricht. Eine Umkehr, wie das „Wormser Wort“ sie fordert, ist dringlicher denn je.

 

Mehr dazu.

Pathologische‘ Beziehung zwischen Person und Institution: Heile, heile Segen – Gesundheitsförderung von Pfarrerinnen und Pfarrern zwischen Zauberworten und Beschwichtigungsstrategien. Von Dr. Lothar Stempin.

hier: 02/2017, Vortrag auf dem Rheinischen
Pfarrertag 2016

…SeelsorgerInnen zeigen eine überraschend hohe Lebens- und Arbeitszufriedenheit – höher als bei der Normalbevölkerung. Diese steht jedoch im Kontrast zur Zufriedenheit mit der eigenen Organisation. Die Fähigkeit zur Strukturierung und Leitung der Kirchenämter und Kirchenleitung finden viele Mitarbeitende unbefriedigend. In der Folge ist das Vertrauen in die eigene Kirchenorganisation im letzten Jahrzehnt geschwunden.

Dennoch ist diese gestörte Beziehungssituation zwischen Pfarrerinnen und Pfarrer auf der einen Seite und kirchenleitenden Gremien auf der anderen Seite nicht allein mit persönlichem Unvermögen zu erklären. Vielmehr charakterisiert diese Lage generell Institutionen, die in der Tiefe ermüdet sind. Das auf dem kirchlichen Feld zu bemerkende schwindende Organisationsvertrauen ist auch in anderen gesellschaftlichen Feldern wahrzunehmen. …

Damit rücken scheinbar Institution und Person auseinander und für Pfarrerinnen und Pfarrer werden personenbezogene Vergewisserungstechniken wichtig. Angesichts der Schwäche der Institutionen ziehen Zauberworte am Horizont auf, wie Salutogenese und Resilienz. „Heile, heile Segen …“ diese Worte müssen aus der Tiefe der Person aufsteigen, dem der wärmende Mantel des Himmelsgewölbes genommen ist. Coaching und Supervision unterstützen diese Schritte zur Selbsterbauung. Sie fördern die Selbststeuerung und wecken die eigenen Ressourcen. Ist das nicht die konsequente Antwort auf die Schwäche der Organisationen? …

An dieser Stelle muss noch einmal betont werden, dass mit diesen Beschreibungen ein wechselseitig gestörtes Verhältnis von Personen und Institutionen erfasst werden soll. Diese ‚pathologische‘ Beziehung wird nicht hinreichend durchschaut, wenn Salutogenese als Befreiung aus der depressiven Gestimmtheit durch Handlungsorientierung und Selbststeuerung gesehen wird. Generell verfehlt das Optimierungsparadigma die gegenwärtigen gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen. Entspannungstechniken und andere Regenerationsmethode stehen in der Gefahr, zu Instrumenten einer methodischen Lebensführung zu werden, die den Kern des Lebendigen verfehlen….

Mehr dazu, vgl. S.2ff

Die Ev.- Luther. Landeskirche Braunschweigs von Mitarbeitern bewertet auf kununu.

10/2016

„Arbeitsatmosphäre: visionslose Kürzungsdebatten vermitteln permanentes Unwohlsein“

Zum Bewertungsportal.

Weitere Bewertungen von Landeskirchen oder kirchl. Körperschaften finden Sie z.B. hier.

kununu oder: Bewerten Sie Ihren Arbeitgeber (Kirche)!

Als hilfreiches Portal für qualifizierte Arbeitssuchende hat sich das Portal kununu etabliert.

Hier werden alle Arbeitgeber von allen Branchen von ihren MitarbeiterInnen bewertet. Die Kirchen sind als eigene Branche nicht mit eigener Rubrik vertreten. Bisweilen finden sich Einträge zu Kirche aber unter „Öffentlicher Verwaltung“, wie z.B. zum ERV, dem Ev. Regionalverband Frankfurt. In diesem Falle leider mit wenig schmeichelhaftem Ergebnis. Allerdings bei nur zahlenmäßig wenigen Einträgen. Das Ergebnis besitzt auf dieser Basis daher keine tragfähige Aussagekraft. Es müssten sich bei der Bewertung also mehr Mitarbeiter beteiligen.

Neue Rechtsträger können von entsprechenden MitarbeiterInnen selbst angelegt werden, etwa von den Landeskirchenämtern.

Da sich diese Plattform bei dem Akademikernachwuchs großer Beliebtheit erfreut, sollte man es Instrument der Arbeitgebersuche unbedingt berücksichtigen. Denn heute sind nicht allein die Bewerber um Stellen im Wettbewerb, sondern die Arbeitgeber sind im Wettbewerb um die besten Kräfte.

Schaffen Sie also Transparenz. Beteiligen Sie sich bei der Bewertung des Arbeitgebers Kirche! In der Rubrik Öffentliche Verwaltung. Bei kununu.com.

Wo es an Plausibilität von Umbauprozessen mangelt, muss Leitung lernen mit Widerstand und Pragmatismus umzugehen. Ein aufschlussreiches Fortbildungsangebot von IPOS, Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision in der EKHN.

02/2016, Leiten heißt, mit dem Widerstand (um-)gehen
Leitungskräfte sind immer wieder selbst von Veränderungen in Strukturen, Prozessen und Systemen betroffen und haben gleichzeitig die Umsetzung dieser Veränderungen mit den Mitarbeitenden sicherzustellen. Hier geraten sie mitunter an Grenzen: Ein Teil der Beteiligten leistet offen Widerstand gegen die Veränderungen oder hält sich vornehm bedeckt. Ein anderer Teil der Beteiligten ist bereit für die Veränderungen und möchte zügig die Veränderungen vorantreiben. Wie können Leitungspersonen in solchen Situationen verantwortlich mit Widerstand umgehen?

In dieser Fortbildung/diesem Modul werden wir:

Widerstandsphänomenen anhand mentaler Landkarten nachspüren
Über eigene Widerstandserfahrungen nachdenken
Modelle präventiver Widerstandsbearbeitung kennen lernen
Ansätze für ein widerstandssensibles Management erarbeiten
Wir arbeiten aus einer Mischung von kurzen Theorieinputs, Reflektionsphasen, Übungen und kollegialem Austausch.

Leitung: Andreas Klein, Pfarrer und Organisationsentwickler, IPOS, Friedberg
Anja Beckert-Hoss, Juristin und Organisationsberaterin, IPOS, Friedberg
Ort: Haus Friedberg
Termine: 12. Oktober 2016 und 9. November 2016

ZUr Quelle.

Presbyter Klaus Vitt an die Schwestern und Brüder im Synodalvorstand: „Was braucht die Gemeinde in unseren Ortschaften denn wirklich? Was will und können die für Seelsorgedienst und Predigtamt Tätigen bei 3000 – 3500 Gemeindeglieder noch leisten…?

11.Januar 2016

Liebe Schwestern und Brüder des Synodalvorstandes,

Ob in unserer Kirche Geld auf die Jahre genug vorhanden ist, da habe ich keine Sorge. Wir haben jetzt mindestens seit 2004/5 ständig um die große Sorge Geld gesprochen. In all den Jahren hat es bis zum heutigen Tag – auch nach Worten des Vizepräsidenten Klaus Winterhoff – immer einen dankenswerten guten Erfolg der Finanzen durch die positive Kirchensteuerentwicklung gegeben.

Dennoch glaube ich, sind wir nicht auf einem guten Weg.

„Kirche der Freiheit“, ein Schriftstück von über 100 Seiten, wurde 2006 von der EKD als Reformprogramm eingeführt. Was bedeutet denn da Freiheit? Ich habe etliches darin gelesen. Diese Schrift handelt von einem tief greifenden Umbau. Und dieser Umbau ist mit dem christlichsten Vokabular bereichert. Man verspürt, dass für die Zukunft unserer evangelischen Kirche eine zunehmende Hierarchie, eine wachsende Zentralisierung, dadurch eine verstärkte Bürokratisierung und eine Ökonomie gewollt sind, die sich komplett den Wirtschaftsunternehmen anpasst.

Das kann nicht unsere Aufgabe, Kirche zu sein, bedeuten. Die Kernaufgabe geht verloren. Wie viel Zeit wurde schon und wird seit Einführung dieses Jahrhundertprojektes für Doppik/NKF (Neues kirchliches Finanzsystem), Fusionen auf allen Ebenen, Kompetenzverlagerungen und der Zentralisierung benötigt. Dafür werden zusätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht, die das alles umsetzen müssen. Presbyterien und Synoden sind für dies Projekt stetig in Gesprächen. Gemeinden wissen nur wenig darüber und fühlen sich vernachlässigt. Sie fragen sich auch, was das alles soll. Ist da die Zukunft unserer Kirche zu finden? Was ist zu tun? Wer weiß denn bei allem Planen, wie es im Papier „Kirche der Freiheit“ prognostiziert wird, was wirklich eintritt. Zunächst wird viel Geld für die Umsetzung verbraucht und nicht gering einzuschätzen die Spannung bis hin zur Verärgerung in den Gemeinden.

Jakobus schreibt in seinem Brief diesen Hinweis, nachdem er die Pläne der Menschen für heute oder morgen schon in Zweifel gezogen hat: „So Gott will und wir leben, wollen wir dies oder das tun.“ Die Kirche kann aber schon auf zwanzig Jahre planen. Für mich sehr erstaunlich! Obwohl bis heute ihre Prognosen nicht eingetreten sind.

Was braucht die Gemeinde in unseren Ortschaften denn wirklich?
Was will und können die für Seelsorgedienst und Predigtamt Tätigen bei 3000 – 3500 Gemeindeglieder noch leisten. Was für einen Dienstplan kann man noch von ihnen abverlangen?

Das verstehe ich als Aufgabe der Kirche:
Die Gemeinde braucht Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Zeit und Kraft haben, ihren Gemeindegliedern die großartige Botschaft Jesus Christus zu bieten.
Von unten muss die Gemeindearbeit mit Seelsorgern/Innen so gestaltet werden, das Glaube und Gehorsam mit der Botschaft des Evangeliums den Gliedern unserer Gemeinde verkündigt und gelebt wird. Die Liebe Jesu, der sich zum Sünder neigt und seine begnadigende Botschaft bietet, das gilt es zu bezeugen.

Dazu gehört der Besuch der älteren Gemeindeglieder, die nicht mehr zum Gottesdienst kommen können.

Dazu gehört, dass in den Hauptkirchen jeden Sonntag Gottesdienste angeboten werden und dass in Sonderheit auch in den abseits liegenden Ortschaften die Gelegenheit zumindest einmal im Monat die Gemeinschaft unter Gottes Wort geboten wird.
Dazu gehört vor allem auch die Wertschätzung unserer Pfarrer. Und das muss spürbar werden, indem einer Überbeanspruchung nicht weiter Vorschub geleistet wird.
Wenn immer mehr Pfarrstellen – von der Landessynode beschlossen – in den Gemeinden abgebaut werden, also kein Ersatz nach der Pensionierung erfolgt, kann ich mir vorstellen, dass noch mehr Mitglieder in den Gemeinden sich von unserer Kirche trennen. Was soll man in einer Gemeinde, wo der Hirte keine Zeit mehr hat und nur mehr das Dringendste leisten kann. Wobei sich die Frage stellt, was denn nun das Dringendste ist?
Was ist das für ein Zustand, wenn in Kirchen nur noch alle 14 Tage ein Gottesdienst geboten wird. Damit sagt man Gliedern der Gemeinde, dass die gottesdienstliche Gemeinschaft unter dem Wort nicht unbedingt nötig sei, geschweige denn gefordert wird.

Sicher, man kann die Gemeinde ermuntern, die Gottesdienstangebote im Fernsehbereich zu nutzen. Das wird ja auch heute von vielen genutzt. Dann kann man Gebäude und Kirchen in den Ruhestand stellen oder zum Verkauf anbieten.
Aber das ist nicht die Lösung. Die Apostel hatten reiche Treffen mit ihrer Gemeinde und hatten so Gemeinschaft im Namen Jesu.
Ich freue mich über die Gemeinden, die noch eine Vision haben, ein Gemeindehaus zu erweitern oder einen neuen Gottesdienstraum zu bauen, weil die vorhandenen Gebäude nicht ausreichen.
Auf einem solchen Weg sind wir nicht mehr. Die Sorge um unseren Reichtum lähmt die geistliche und seelsorgerliche Arbeit in den Gemeinden.

Es hört und liest sich in den Medien erschreckend an, wenn Kirchen und Gemeindehäuser, die unter großer Opferbereitschaft und Eigenleistung erstellt wurden, heute für einen „ Apfel und Ei“ auf dem freien Markt feilgeboten werden.
Das fördert noch die in unserer Kirche schon weit verbreitete Neigung, dem Gottesdienst fernzubleiben, und bei den Verantwortlichen den verständlichen Trend, sich bei der Vorbereitung und Durchführung nur auf einige Unentwegte einzustellen, also den Gottesdienst als Mitte der christlichen Gemeinde nicht mehr ganz ernst zu nehmen. Ganz zu schweigen davon, dass in unserer Kirche kaum noch zum eigenständigen Lesen und Verstehen der Heiligen Schrift angeleitet und anhand von Bibel und Bekenntnis gefragt wird, worauf es im christlichen Glauben und Leben doch ankommt. Der Heidelberger Katechismus weißt auf diese wertvolle Aufgabe in Fragen und Antworten 54 + 55 hin. Dies gehört jedoch zu den ureigensten Aufgaben der zur öffentlichen Verkündigung Berufenen und entsprechend ausgebildeten Pfarrerinnen und Pfarrer, was bei einem Schlüssel von 3500 pro Pfarrstelle aber kaum realisierbar ist. Es fehlt schlicht die Zeit.

Mir macht der jetzt eingeschlagene Weg unserer Landeskirche, der mit aller Gewalt „durchgepeitscht“ werden muss, mehr als große Bedenken und Sorgen. Darum erhebe ich meine Stimme mit diesem Schreiben, weil ich spüre, warnende andere Meinungen prallen in der Synode, als wenn man sie nicht gehört hätte, einfach so ab.
Werden wir uns bewusst, Gemeinde– und Synodalarbeit besteht nicht aus der Gehorsamsleistung gegenüber der Landeskirche, wie erhalte und vermehre ich mein Vermögen. Die Kernbotschaft, was unsere Kirche ausmacht und was ihre Aufgabe ist, muss wieder im Mittelpunkt stehen.

Und das wünsche ich mir und gehe davon aus, in diesem Wunsch haben wir Einigkeit.

Darum gilt es neu aufzuarbeiten, was ist wirklich nötig und was ist überzogen.

In brüderlicher Verbundenheit und Gottes Segen und Geleit für 2016

Ihr Klaus Vitt

Am Oberrain 11
57271 Hilchenbach

Führungsmethoden wie bei VW ? Warum der VW-Skandal auch unsere evangelische Kirche betrifft. Ein Kommentar von Herbert Diekmann, Hameln

12/2015, Pfarrverein Hannover
„Wie konnte VW seit Jahren millionenfach derart dreist lügen und betrügen – und kein Mitarbeiter oder Manager hat sich widersetzt?“ Inzwischen wissen wir: einer hat es getan, bereits vor vier Jahren! Doch die VW-Leitung stellte sich taub. Und ein anonymer Entwickler erklärt auch, warum: „Bei uns herrscht ein Klima der Angst. Wenn der Chef sagt, das müsst ihr hinkriegen, dann traut sich keiner zu sagen, das geht aber nicht.“ (SPIEGEL 40/2015, S. 13). Dieser „Glaube an die eigene Unfehlbarkeit“ und an die Effizienz strikter Hierarchien scheint „in deutschen Chefetagen weit verbreitet“ (s. ebd. S. 8). Doch wie widersinnig und auch gefährlich solch ein Irrglaube an unkontrollierte Willkürherrschaft ist, belegt der VW-Skandal beispielhaft: 50 Milliarden € könnte der bereits aufgedeckte Massenbetrug kosten. Und fast wöchentlich kommen weitere Betrügereien dieses Herrschaftssumpfes ans Licht, die inzwischen das Überleben des gesamten Konzerns gefährden. Es ist darum für VW überlebenswichtig, was sein Betriebsratschef Bernd Osterloh für die Zukunft fordert: „Ein Klima, in dem Probleme nicht versteckt, sondern offen an Vorgesetzte kommuniziert werden“ und „eine Kultur, in der man mit seinem Vorgesetzten um den besten Weg streiten kann…“
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