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2017_Synoden_2. Hälfte

Landessynode Württemberg: Evaluation des Projektes Integrierte Beratung Struktur | Pfarrdienst | Immobilien Zwischenbericht

03/2018

Evaluation des Projektes Integrierte Beratung
Struktur | Pfarrdienst | Immobilien
Zwischenbericht
1. Die Ausgangssituation
Das Projekt Integrierte Beratung Struktur – Pfarrdienst -Immobilien wurde ins Leben gerufen,
um Kirchengemeinden und Kirchenbezirke dabei zu unterstützen, angemessen auf die
Trends in der demographischen Entwicklung reagieren zu können. Vor allem geht es hier um
zurückgehende Gemeindegliederzahlen und um die überdurchschnittlichen Ruhestandseintritte der Pfarrerschaft in den 2020er Jahren. …

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Anm. F.S.: Ein solches Projekt steht und fällt mit der dahinter stehenden Strategie. In der Praxis ist festzustellen, dass Gemeinden heute vieles (auch an Beratung und Veränderungsvorschlägen)  einfach akzeptieren. Mit dem Ziel, in Zukunft etwas entlastet zu werden von administrativen Arbeitsvorgängen. Sie sind dabei zu Entscheidungen bereit, von denen sie wissen, dass sie eigentlich nicht ihrem Interesse (oder dem gesunden Menschenverstand) entsprechen. Aber es ist ihnen mittlerweile vieles einfach egal.

Vielleicht ist das (auch) ein Grund des Erfolges des Projektes?

Richtig ist: solche Projekte sind (mit der richtigen Strategie im Hintergrund, sprich: keine prinzipielle Abbaustrategie von Immobilienbeständen in Zeiten einer Wertinflation bei Immobilien) sicher richtig. Sie kommt aber 15 Jahre zu spät. Vgl. mein im Jahr 2004 erschienenes Buch „Kirchliches Immobilienmanagement“. Damals – vor der Inflation der Immobilienwerte, hätte man gestalterisch (und eben nicht technokratisch abbauend) handeln müssen!

Synode Württemberg contra Prostitution.

03/2018, ELK Württemberg


Kurz gesagt, die Mitglieder des Finanzausschusses folgen in allen Punkten den Empfehlungen der beiden Fachausschüsse.
Der Finanzausschuss, hat jeweils nach Ziffern getrennt, einstimmig, bzw. mehrheitlich folgende
Beschlüsse gefasst, die ich nun als konkretisierten Antrag Nr. 07/18: Finanzielle Unterstützung für Initiativen und Einrichtungen gegen Prostitution im Rahmen des 2. Nachtrags 2018 einbringe:
Die Landessynode möge beschließen:…

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Kehrtwende im Rheinland. Von Manfred Alberti.

01/2018

Viele rheinische Gemeinden klagen seit Jahren über die Lasten, die ihnen durch die massiv ausgeweitete Macht und Kosten der Kirchenkreisverwaltung und die Entmachtung der Presbyterien und der Gemeindeebene entstanden sind.

Nun haben Kirchenleitung und Landessynode auf der Landessynode 2018 mit dem „Erprobungsgesetz“ eine Notbremse gezogen: Gemeinden und Kirchenkreise können bei fast allen kirchlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Kirchenordnung in den nächsten fünf Jahren die Initiative ergreifen, Neuerungen mit jeweiliger Genehmigung der Kirchenleitung auszuprobieren. Den zunehmend ihrer Verantwortung beraubten Gemeinden wird damit wieder die Möglichkeit eingeräumt, kirchen- und gemeindegestaltend aktiv zu werden. Die Basis kann wieder Gemeindearbeit so strukturieren, wie es für ihre individuelle Gemeinde gut ist.

„Abgehakt“ sind damit die Träume in dem Papier der AG „Leichtes Gepäck“ von einer weitgehenden Autonomie der Kirchenkreisebene. Bei der Erprobung von Abweichungen von bisherigen Vorschriften und Verordnungen, von Regelungen der Kirchenordnung und von Gesetzen entscheidet auch in Zukunft die Kirchenleitung. Eine Interessenabwägung zwischen Gemeinden und Kirchenkreis ist damit gewährleistet.

Mit dem von der Kirchenleitung vorgelegten Erprobungsgesetz (EPG) (Drucksache 16 http://www.ekir.de/www/downloads/DS16Erprobungsgesetz.pdf geändert durch P 10 http://www.ekir.de/www/downloads/P10-Erprobungsgesetz.pdf , ausg. §1 Abs.3e) hat die Landessynode einen Rahmen geschaffen, in dem Kirchengemeinden und Kirchenkreise Möglichkeiten bekommen können, wie sie z.B. ihren „Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum“ (EPG § 1, Abs. 2) gegenüber den bisherigen Regelungen erweitern können. Durch die Erprobungen in örtlich begrenzten und auf längstens fünf Jahren befristeten Zeiträumen wollen Kirchenleitung und Landessynode Erkenntnisse über die Folgewirkungen von Regelungen gewinnen. Auf einer solchen Erfahrungsbasis können sie dann entscheiden, ob es sinnvoll ist, neue Regelungen in allgemein geltendes Recht einzubauen.

Die Landessynode hat Abschied genommen von der Vorstellung, mit einem Gesetz oder einer Verordnung die beste Lösung für alle Gemeinden oder Kirchenkreise des Rheinlandes treffen zu können. Ein größerer Spielraum für individuellere Lösungen wird der Bandbreite rheinischer Gemeinden eher angemessen sein.

Da sich neue Regelungen ausdrücklich auch beziehen können auf „die Aufgabenwahrnehmung durch kirchliche Verwaltungen“ (EPG §1 Abs. 3b), könnte Gemeinden z.B. die Möglichkeit eröffnet sein, Gemeindeaufgaben wieder in die eigenen Hände zu bekommen:

Bauverwaltung durch professionell kompetente ehrenamtliche Baukirchmeister statt durch Verwaltungsmitarbeiter,

ehrenamtlich zu bewältigende Aufgaben können wieder auf die Gemeindeebene zurückgegeben werden,

eigenes Gemeindeamt durch teilweise Übernahme von Verwaltungsaufgaben wieder in eigene Verantwortung,

mehr Personalverantwortung und Stellenanteile für die eigene Gemeindearbeit, statt aufgeblähte Verwaltungen finanzieren zu müssen, etc. etc.

Gemeinden eröffnet sich so die Chance, starre Regelungen des Verwaltungsstrukturgesetzes und des Personalplanungsgesetzes für sich probeweise aufheben zu lassen zugunsten einer gemeindenäheren Verwaltung, die besser die Gemeindearbeit unterstützt als ferne Verwaltungsämter.

Mit dem Erprobungsgesetz kann auf die unterschiedlichen Situationen der 694 rheinischen Gemeinden wesentlich individueller und somit besser eingegangen werden. Zukünftige Regelungen gleich welcher Art werden dann frühzeitig auf ihre Wirksamkeit überprüft und durch eine Art „best practice“ optimiert.

Jetzt sind der Ideenreichtum und die Initiativen der Gemeinden gefragt, damit zukünftig kirchliches Recht nicht Gemeindearbeit unnötigerweise belastet und einschränkt, sondern die Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume der Verantwortlichen an der Basis, der PresbyterInnen, der Gemeindeglieder, der haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und der PfarrerInnen gestärkt werden.

Eine Neuerung des Erprobungsgesetzes ist im wahrsten Sinne sensationell: Gemeinden können sich mit ihren Erprobungsvorschlägen erstmals direkt an die Kirchenleitung (natürlich auf dem Dienstweg) wenden. Sie müssen nicht den Weg über eine Mehrheit in ihrer Kreissynode suchen, um einen Vorschlag an die Landessynode richten zu können. Natürlich werden Kirchenkreisinstitutionen im Rahmen des Verfahrens um ihre Stellungnahme gebeten, aber die Initiative von Gemeinden kann sich direkt an die Kirchenleitung richten.

Damit führt die Landeskirche auch eine Möglichkeit ein, schnell und ohne auf den jährlichen Turnus der Synode angewiesen zu sein, Neuerungen (probeweise) installieren zu können. Erprobte gute Vorschläge könnten andere Gemeinden aufgreifen und für sich nutzen. Die Gemeindeebene, in der presbyteriale Leitungsgremien in der direkten Kommunikation mit den Gemeindegliedern stehen, bekommt damit wieder ein ihr angemessenes Gewicht bei der Gestaltung kirchlicher Arbeit.

Wenn jetzt die Gemeinden die neuen Möglichkeiten wahrnehmen und nutzen, kann dieses Erprobungsgesetz ein riesiger Schritt zu guter Gemeindearbeit und zu vernünftiger Aufsicht und Leitung sein. Nachdem sich die gewaltigen Nachteile der Umwälzungen durch Verwaltungsstrukturgesetz, NKF etc. für die Gemeinden und damit für die Basis unserer Kirche nicht mehr verschweigen lassen, kann man sich nur freuen, dass sich Kirchenleitung und Landessynode zu einem solchen mutigen Schritt der Umkehr entschlossen haben.

Anm. F.S.: Mutiger Schritt der Umkehr?

 

EKVW: Ecclesia semper reformanda. Landessynode 2017 in Rückblick und Ausblick

01/2018,

PV Info 3/2017, Dez 2017
Rundbrief des Evangelischen Pfarrvereins in Westfalen

von Ulrich Conrad, 72,

(ist seit 2008 im Ruhestand und als stellvertretender Vorsitzender unseres Pfarrvereins sachverständiger Gast der Landessynode.)

 

…An dieser Stelle des Berichts wurde nichts beschö-
nigt; hingewiesen wurde beispielsweise auf Frustrationen
und tiefe Verletzungen, die durch länger zurückliegende
personalpolitische Entscheidungen hervorgerufen
wurden. …

…Die Finanzentwicklung gewährt auch zukünftig
etwas Luft für eine verantwortliche Kirchensteuerverteilung.
Dank der guten Konjunkturlage wird der
fortschreitende Rückgang der Mitgliederzahl noch
überkompensiert; hier ist mantramäßig von einer
»stabilen Seitwärtsbewegung« die Rede. In seiner
Haushaltsrede führte Vizepräsident Dr. Arne Kupke
aus: »Wir sind eine Kirche im Modus des Rückbaus,
und mehr noch als unsere Mitglieder verlieren wir unsere
Finanzkraft«. Wie in früheren Jahren werden die
zu erwartenden Mehreinnahmen etwa je zur Hälfte
in die weitere Versorgungssicherung für Pfarrer und
Kirchenbeamte sowie die Haushalte der Kirchenkreise
und Kirchengemeinden fließen.
Bereits im Juni hat sich die Kirchenleitung die von
Dr. Kupke erstellte Vorlage »Hintergrundinformationen
zur Regelbesoldung für westfälische Pfarrerinnen
und Pfarrer« zu eigen gemacht mitsamt ihrer Schlussfolgerung:
»Eine Wiedereinführung einer Regelbesoldung
nach A13/A14 kann vor dem Hintergrund der
beschriebenen Finanzsituation aus finanzpolitischer
Sicht in Westfalen auf absehbare Zeit nicht erfolgen.«…

EKHN Herbstsynode: Klimaschutzbericht: Reduktion im Bereich Mobilität – auf der Basis von Stellenreduktionen. Gebäude: mangelhafter Datenbestand.

12/20177

Klimaschutzbericht der EKHN
2012 – 2016

Generell gibt es unterschiedliche Herangehensweisen in der Erstellung von CO2-Bilanzen, z.B.
hinsichtlich der Frage, wie Ökostrom berücksichtigt werden soll. Bisher konnte zwischen den
Gliedkirchen der EKD kein einheitliches Verfahren vereinbart werden. Das erschwert die
Vergleichbarkeit der Bilanzen untereinander, so dass die Ergebnisse der CO2-Bilanzen vor diesem
Hintergrund den Charakter von Orientierungswerten erhalten. Bei der Bewertung der Ergebnisse sollte zudem berücksichtigt werden, dass die Datenlage für die Immobilien der EKHN nach wie vor unbefriedigend ist…

…(S.21)

3.2.5 CO2-Gesamtbilanz Mobilität 2015
Die CO2-Bilanz für Mobilität im Jahr 2015 ist gegenüber der Bilanz von 2010 um 8 % gesunken.
Gegenüber der Bilanz von 2005 sind es 17 %. Die Einsparungen lassen sich im Wesentlichen auf die laut Statistik gesunkenen Mitarbeiterzahlen zurückführen…

Anm. F.S.: Erfolgsbilanz oder (doch eher) Peinlichkeit?

Herbstsynode ELK Württemberg: Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“

12/2017

in der Sitzung der 15. Landessynode am 28. November 2017


Projektziele
Bei den Projektzielen stehen einerseits eine weitergehende Entlastung des Pfarrdienstes, insbesondere
im Bereich der Verwaltungsaufgaben im Pfarramt und andererseits die neu entstehenden
Herausforderungen mit der Einführung des neuen Rechnungswesens im Vordergrund. Darüber
hinaus sollen die weitergehenden Verwaltungsstrukturen, Prozessabläufe und die Aufgabenverteilung
kritisch in den Blick genommen werden.
Durch das Projekt sollen bis Ende der Legislaturperiode aufgrund der gewonnen Erkenntnisse
wirklichkeitsnahe und umsetzbare Entwicklungsvorgaben für eine Verwaltungsstruktur 2030 einschließlich
entsprechender Empfehlungen für Änderungen der kirchengesetzlichen Vorgaben erarbeitet
sein. Diese sollen für die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und die Landeskirche vorliegen
und neben den bereits gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsprozessen (z. B. Pfarrervertretung,
MAV, RPA etc.) im Rahmen eines breiten und stets transparenten Beteiligungsprozesses mit den
Beteiligten insbesondere auch weiteren wichtigen Multiplikatoren, wie der Kirchengemeindetag
Kirchenpflegervereinigung und der Pfarrverein vor einer möglichen Umsetzung erörtert sein.

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Herbstsynode Nordkirche: „Solide Grundlage für künftige kirchliche Arbeit“. Präses Andreas Tietze zum Abschluss der Tagung der Landessynode

12/2017

18. November 2017 von Maren Warnecke, Silke Stöterau und Stefan Döbler

Lübeck-Travemünde. Die 18. Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist heute (18. November) in Lübeck-Travemünde beendet worden. Drei Tage lang hatten sich die Synodalen mit dem landeskirchlichen Haushalt 2018, mit Kirchengesetzen und Berichten beschäftigt…

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Herbstsynode EKKW: Interview mit Präses Dittmann zu den anstehenden Themen in Kurhessen-Waldeck.

12/2017

…Küster: Unter den Gesetzesvorlagen ist auch ein Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Landeskirche. Warum ist eine Neuordnung nötig und wie könnte die zukünftige regionale Gestalt unserer Landeskirche aussehen?

Präses Dittmann: Die Frage der Sprengelneuordnung gehört in eine Reihe kleinerer Gesetze, die die Synode durchzuarbeiten hat. Mit dem Gesetz reagieren wir einfach darauf, dass wir auch an anderer Stelle das Personal reduzieren müssen. So wollen wir die Anzahl der Propstsitze von vier auf drei reduzieren. Das heißt, dass es auf lange Sicht nicht mehr vier Sprengel in unserer Landeskirche geben soll, sondern nur noch drei…
Bei der kommenden Tagung haben die Haushaltsberatungen ein besonderes Gewicht und deshalb waren in den einzelnen Sprengelvorbereitungen Vertreter des Landeskirchenamtes anwesend, um den Synodalen verschiedene Einzelheiten des Haushalts und auch die Geheimnisse der «Doppik» zu erläutern, auf die wir unsere Finanzwirtschaft ja umgestellt haben…

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Das Reformpapier der EKKW: Volkskirche qualitativ weiter entwickeln

Reformprozess der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Präsentation der Beschlüsse der Landessynode vom Herbst 2015
Stand 9. Februar 2016

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Herbstsynode EKvW (Westfalen): „Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft“

12/2017

SynodenBeschluss
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung des Wortlautes durch die Kirchenleitung!
Arbeitsbereich Kommunikation | Telefon: 0521 594-313 | Fax: 0521 594-333
E-Mail: presse@lka.ekvw.de | Internet: www.evangelisch-in-westfalen.de
Evangelische Kirche von Westfalen
zur Vorlage 2.1.1 | 2. Tagung der 18. Synode der EKvW in Bielefeld, 20. bis 23. November 2017
„Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft“
Die Landessynode nimmt den Bericht über den Prozess „Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft
unserer Kirche“ dankbar zur Kenntnis. Sie macht sich die vom Ständigen Theologischen Ausschuss
vorgelegte überarbeitete „Theologisch fundierte Grundbestimmung des Pfarramts und seine
unverzichtbaren Kernaufgaben unter den gegenwärtigen Bedingungen“ zu Eigen…

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