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Staatsleistungen

Nordkirche: Staatsleistungen

vom 16. Februar 2016

„Der echte Norden“ überweist 13,32 Millionen Euro an die evangelische Nordkirche und die Katholiken. Die Ungeduld in der Koalition wächst.
KIEL | Obwohl das Grundgesetz ein Ende der Praxis vorsieht, zahlen die Länder in diesem Jahr der Kirche mehr Staatsleistungen als je zuvor: bundesweit 510 Millionen Euro. Das geht aus einer Auswertung der Länderhaushalte durch die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hervor. Schleswig-Holstein überweist 13,32 Millionen Euro an die evangelische Nordkirche (13,1 Mio. Euro) und die Katholiken (224.000 Euro). Das sind 498.000 Euro mehr als im Vorjahr. So stark ist der Betrag seit über fünf Jahren nicht angehoben worden. Mehr dazu.

Die Staatsleistungen sind kein Geschenk. Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Württemberg

12/2015

„Die Staatsleistungen sind kein Geschenk, sondern
Pachtzahlungen für eingezogenes Vermögen“
Interview zum Geld der Kirche mit Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup

elk-wue.de: Aber Staatsleistungen gibt es in Baden-Württemberg genauso wie in allen anderen
Bundesländern?
Kastrup: Ja, die Höhe liegt bei etwa 40 Mio. € jährlich für die Evangelische Landeskirche in Württemberg.
Die badische Landeskirche und die beiden katholischen Diözesen in Württemberg erhalten in
ähnlicher Weise Staatsleistungen. Es handelt sich aber um kein staatliches Geschenk, sondern ist mit Pachtzahlungen zu vergleichen, die der Staat für die Übernahme kirchlichen Vermögens in seine Verwaltung an die Kirche leistet. …

Der vollständige Text.

Staatliche Zahlungen an die Kirche: ein ungelöstes Verfassungsproblem

Deutschlandfunk 28.4.2015

Was die Finanzen angeht sind Kirche und Staat eng und wenig transparent verflochten. Ursprünglich erhielten die Kirchen Ausgleichszahlungen für die Enteignung nach den napoleonischen Kriegen. Die Verfassung der Weimarer Republik sah vor, dass diese Zahlungen durch Landesgesetze ersetzt werden. Zur Ausgestaltung dieser Gesetze kam es nicht. Die BRD übernahm diesen Part, „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ der Verassung in ihr Grundgesetz. Jedoch ohne dem ihr gestellten Auftrag bis heute nachzukommen. Die Folgen sind intransparente Ausgleichszahlungen ohne nachvollziehbare Grundlagen.

Auch wenn die Kirchensteuer verfassungsrechtlich weniger bedenklich ist, stellt sie die Kirche vor ein Problem. Theologisch hat sie aber schon Bonhoeffer als Misstand bezeichnet.

Historie: Staatsleistungen und ihre Wurzeln: Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 (Reichsdeputationshauptschluss)

03/2015

Protokoll der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg 1803, Bd. 2, S. 841

„Demnach zu Beendigung des zwischen Kaiserlicher Majestaet und dem teutschen Reiche eines – dann der franzoesischen Republik andern Theils – ausgebrochenen Kriegs, zu folge 20sten Artikels des am 17ten Oktober 1797 geschlossenen Friedens zu Campo-Formio noch in demselben Jahre ein Friedens-Kongreß zwischen Allerhoechstgedachter Sr. Kaiserl. Majestaet und einer dazu ernannten ausserordentlichen Reichsdeputation einer – dann den Bevollmaechtigten der franzoesischen Republik andrer Seits – zu Rastadt eroeffnet worden, auch daselbst die Unterhandlungen bereits so weit gediehen, daß im Namen den teutschen Reichs in die Ueberlassung der Lande der linken Rheinseite entstehenden Verlustes die Grundlage der Entschaedigung durch Saekularisationen angenommen, diese Friedensunterhandlungen aber durch den Widerausbruch der Feindseligkeiten unterbrochen worden…

Die Austheilung und endliche Bestimmung der Entschädigungen geschieht, wie folgt…

Scrollen Sie durch zum Text des Reichsdeputationshauptschlusses, der die Entschädigungen in 89 Paragraphen entfaltet.

Grüne debattieren über das Verhältnis von Kirche und Staat

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche birgt immer wieder Konfliktstoff. Die Ungleichbehandlung wird von den einen befürwortet, von anderen bekämpft. Auch stellt sich die Frage, wie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in einer immer pluralen religiösen Landschaft definiert werden muss.

Die Partei Bündnis90/Die Grüne hat eine Kommission eingesetzt, die über das Verhältnis von Staat und Kirche nachdenken soll. Innerhalb der Grünen ist eine differenzierte Debatte Denkbar, denn viele Rechtsgüter müssen gegeneinander abgewogen werden.

Stellt das kirchliche Arbeitsrecht ein Problem in Regionen dar, in denen die Kirchen die einzigen sozialen Arbeitgeberinnen sind?

Welchen Einfluss sollen die Kirchen auf den Staat haben und wie sieht es mit anderen Akteuren aus.

Wie können Staatskirchenverträge mit Glaubensgemeinschaften ohne organisierten Klerus verhandelt werden?

Wie soll reagiert werden, wenn das Recht auf freie Religionsausübung mit anderen Rechten in Konflikt gerät?

Da die Partei sowohl kirchennahe als auch kirchenferne PolitikerInnen beheimatet, gelingt dort vielleicht eine Verständigung.

Kirchen zeigen sich offen in der Frage einer Ablösung der Staatsleistungen

Die Kritik an staatlichen Zahlungen für die Kirchen hält an – seit Monaten entzündet sich die Debatte an den – historisch begründeten – sogenannten Staatsleistungen. In Frankfurt beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion mit dem Thema. Zum Bericht über die Diskussion.

Kirchen zeigen sich offen in der Frage einer Ablösung der Staatsleistungen – Finanzdezernent Striegler: Hessen-Nassau würde es nicht so hart treffen.

Nach seinen Angaben stammen lediglich drei Prozent der kirchlichen Einnahmen aus Staatsleistungen, bei der kurhessischen Schwesterkirche seien es zwölf Prozent und in einigen ostdeutschen Landeskirchen bis zu 30 Prozent.