Schlagwort-Archive: ELKBayern

„Profil & Konzentration“. Offizielles „White Paper“ zum PuK-Reformprozess zum kostenlosen Download, Sonntagsblatt Bayern

06.04.2018

„Alle wichtigen Berichte, Interviews und Infografiken von sonntagsblatt.de zum aktuellen Stand des Reformprozesses „Profil & Konzentration“ der bayerischen Landeskirche gibt es ab sofort in einer PDF-Datei zum kostenlosen Download.“

Mehr dazu.

Reaktionen auf den Beitrag des AStA Neuendettelsau zum Theol. Examen in der ELK Bayern.

02/2016, Korrespondenzblatt Bayern

Prof. Wolfgang Stegemann: Klare Prüfungsanforderungen sind nötig

Der Beitrag des Asta der AugustanaHochschule im Januar-Heft des Korrespondenzblatts hat für einige Furore gesorgt. Wir drucken in dieser Aussprache die Reaktionen des Leiters des Prüfungsamtes, zweier Professoren, eines Pfarrers und schließlich eine Erwiderung des Asta ab. Es gab weitere Rückmeldungen, die wir hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht abdrucken. Aus diesem Grunde enthielt übrigens auch der Asta-Beitrag im vorigen Heft in dieser Hinsicht pauschale Aussagen, um die KommilitonInnen, die von ihren konkreten Prüfungserlebnissen berichtet haben, nicht zu gefährden. Wir waren im Redaktionsteam der Meinung, dass die Sorgen der jungen Leute, die an der Schwelle zwischen dem Abschluss des wissenschaftlichen Theologiestudiums und der kirchlichen Ausbildung bzw. zukünftigen Tätigkeit als Pfarrer und Pfarrerinnen stehen, unbedingt ernst genommen werden müssen. Sie werden, wie wir wissen, dringend gebraucht und sind, natürlich auch jenseits der aktuell prekären Lage einer augenfälligen Schere zwischen den Pensionierungszahlen und dem Eintritt in den Dienst, herzlich willkommen; sie werden unsere künftigen Kollegen und Kolleginnen sein. Ich habe dem Beitrag der Studierenden jedenfalls nicht entnommen, dass sie sozusagen aus dem Nachwuchsmangel der Kirche eine Art Prüfungsbonus schinden wollen. … Alle Reaktionen und Antwort des AStA, vgl. ab S. 25.

Lutherisches Bayern auf dem Weg nach Barmen: ELKB möchte das Barmer Bekenntnis aufwerten.

02/2016, ELKB


„Aus unserer Sicht ist die Barmer Theologische Erklärung ein Glaubenszeugnis, welches das lutherische Bekenntnis aufgreift, aufs Neue bekennt und vertieft“, betont Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.

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Personaldezernent Völkel, ELKB: Sagenhafte Pastorationsdichte von 1 (Pfarrer) : 1015 Evangelischen in der ELK Bayern

13.08.15, Bayerisches Sonntagsblatt

Personaldezernent OKR Helmut Volkel, ELKBayern

Das Ziel unserer Personalplanung ist, weiterhin eine vernünftige Relation zwischen Pfarrern und Gemeindemitgliedern zu haben. Im Jahr 2014 beispielsweise kamen auf 2441 Pfarrer rund 2 476 380 Gemeindemitglieder, was einem Verhältnis von 1015 Evangelischen pro Pfarrer im Dienstverhältnis der Landeskirche entspricht.

Anm. F.S.: Leider hat der OKR aus der ELKB seine Berechnungsgrundlage für die Pastorationsdichte nicht erläutert. Denn ganz offensichtlich weicht sie von der ansonsten in den Landeskirchen und der EKD üblichen ab. In Hannover liegt bspw. die Quote derzeit bei 1: 3361. Zweifellos gibt es signifikante Unterschiede der Pastorationsdichte zwischen den Landeskirchen. Ein Unterschied von über 300% wäre aber denn doch zu viel des Guten, respektive Schlechten.

Träfe die Angabe des Oberkirchenrates also tatsächlich (und käme diese Quote auf der Basis eines einheitlichen Berechnungsschemas zustande), dann würde die Bayerische Landeskirche schnell zum Mekka der TheologiestudentInnen und wechselwilligen PfarrerInnen.  Aber das könnte ein Zweifelhaftes Image sein… Immerhin: „die Türen stehen offen“.  Zum Interview im Bayerischen Sonntagsblatt.

 

Personaldezernent Helmut Völkel, ELKBayern: Türen der Landeskirche weit geöffnet… für Theologen aus anderen Landeskirchen

13.08.15, Bayerisches Sonntagsblatt

„…
in der Tat brauchen wir durch die abnehmenden Zahlen weniger Pfarrerinnen und Pfarrer. Klar ist aber auch, dass dadurch der massiv drohende Pfarrerengpass nicht aufgefangen wird. Der wird sich verschärft spätestens ab den 2020er-Jahren auswirken, wenn dann die starken Pfarrersjahrgänge ziemlich geschlossen in Ruhestand gehen. …
Was tut die Landeskirche gegen den drohenden Pfarrermangel?

Völkel: Da gehen wir völlig neue Wege und haben die Türen der Landeskirche weit geöffnet, zum Beispiel für Theologen aus anderen Landeskirchen…“

Zum vollständigen Text des Bayerischen Sonntagsblatt mit OKR Völkel, ELKB

Ursache für Kirchenaustritte auch bei den PfarrerInnen?

13.08.15, Bayerisches Sonntagsblatt

In dem in dieser Ausgabe mehrfach zitierten Interview de Bayerischen Sonntagsblatts mit dem Personaldezernenten der ELKB, Helmut Völkel, findet sich noch ein bemerkenswerter Satz:

„Wir sollten jedoch nicht in die Falle tappen, die Ursache für die Austritte einseitig den Pfarrern zuzuschreiben…“

Anm. F.S.: „Nicht einseitig… zuschreiben.“ Der Oberkirchenrat kann also die Austritte schon den PfarrerInnen zuschreiben, aber nicht einseitig. Immerhin. Der bayerische Pfarrer/ die bayerische Pfarrerin kann erleichtert aufatmen. Der OKR ist aber der Auffassung, dass durch Zuschreibung Realität geschaffen wird. Selten zeigt sich hoheitliches Gehabe so offen wie in solchen Sätzen. Das Amt befindet… Sind im Landeskirchenamt in München also die Zeiger der Uhr stehen geblieben? Schreiben wir 2015 oder 1915? Wissenschaftliche, empirische Analyse als Grundlage für kirchenleitendes Handeln – war da was? Eine solche Zuschreibung des OKR kontrastiert den öffentlichen Analysen, die die aktuelle Austrittswelle (nahezu Verdoppelung der Austrittszahlen in 2014) mit der Erhebung der zeitgleichen Kirchensteuer auf Kapitalerträge begründet. Davon ist im braven Interview des Bayerischen Sonntagsblatts aber keine Rede. Gut, wenn sich die bayerischen Sonntagsblattleser also auch andernorts informieren.

Bayerische Landeskirche nähert sich Barmen. Zu einem Studientag der Landessynode.

(F.S.) Die bayerischen Theologinnen und Theologen haben spätestens seit den 70iger Jahren mit Barmen keine Probleme mehr. Das Gedankengut ist internalisiert und muss darüber nicht mehr diskutieren. Anders die offzielle Bayerische Landeskirche, deren verzögerter Aufarbeitungsprozess der Zeit des Dritten Reiches auf gravierende Defizite früherer Kirchenleitungen hinweist. In der Folge  schlagen diese Zeit betreffende Themen bis in die jüngste Zeit bisweilen für außen Stehende unerwartet hohe Wellen. Und die verblüffte Öffentlichkeit reibt sich verwundert die Augen. Erinnert sei an die noch frische Umbenennung  der nach dem seinerzeitigen Landesbischof Meiser benannten Meiserstraße in München im Jahr 2010 in Katharina-von-Bora-Straße. Hier könnte ein entscheidender Schritt der Landeskirche unter dem neuen Landesbischof Bedford-Strohm bevorstehen, wie das Bayerische Sonntagsblatt berichtet:

„Welche Bedeutung kommt der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 heute zu? Bei einem Studientag der Landessynode in Nürnberg am 80. Jahrestag der Barmer Erklärung ging es darum, die Bedeutung von Barmen für die bayerische Landeskirche zu klären. Wohnt Barmen der Charakter einer Mahnung inne, oder könnte aus der Barmer Erklärung gar ein Bekenntnis werden?

…Wo liegen heute jene »Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten« aus Barmens Erster These verborgen, die wir zu Götzen machen?…
Der Tübinger Theologieprofessor Jürgen Moltmann beklagte in seinem Vortrag den Einzug ökonomistischen Denkens in die Kirche. Heute stehe anstelle der Politisierung durch den totalen Staat die Ökonomisierung am totalen Markt. Wer nur danach frage, wie Kirche effizienter gestaltet werden könne, der »entmündigt die aktiven Brüder und Schwestern in den Gemeinden«…“

»Bedenkliche Maßstäbe«. Verfassungsrechtler Franz Werner Gansen kritisiert EKD-Urteil zu Missbrauch

Mit freundlicher Genehmigung des Bayerischen Sonntagsblatts:

Die bayerische Landeskirche war düpiert, als vor genau einem Jahr ein Berufungsgericht der EKD ihr Urteil gegen einen Oberkirchenrat i. R. aufhob, der Frauen missbraucht hatte. Nun kritisierte der führende deutsche Verwaltungsrechtler Franz Werner Gansen das EKD-Gericht in scharfer Form.
Der Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wirkt normalerweise im Hintergrund, die öffentliche Wahrnehmung ist gering. Anders verhielt es sich mit dem Urteil vom 13. Februar 2013 über einen Oberkirchenrat i. R. aus Hof. Der 1923 geborene Geistliche war von der Disziplinarkammer der bayerischen Landeskirche 2011 aus dem Dienst entfernt worden, weil er 1964 und 1965 als Gemeindepfarrer eine Konfirmandin sexuell missbraucht und in den Jahren 1975 und 1976 zwei beruflich von ihm abhängige Mitarbeiterinnen ebenfalls missbraucht hatte. Der Disziplinarhof der EKD hatte in der Berufungsverhandlung dieses Urteil kassiert und dem Oberkirchenrat sein Amt und seine Pensionsansprüche zurückgegeben.
Nach einem Bericht des Sonntagsblatts hatte das Urteil eine breite öffentliche Diskussion entfacht. EKD-Ratspräsident Nikolaus Schneider hat bei der EKD-Synode vergangenen November angekündigt, das Disziplinarrecht der EKD »im Sinne einer Sensibilisierung für Opferinteressen« überarbeiten zu lassen. Schneider betonte jedoch auch die Unabhängigkeit der EKD-Gerichte. »Wir sind nicht die Schulmeister unserer Kirchengerichte.«
Doch eben dieses Kirchengericht wird nun von juristischer Seite in seiner Vorgehensweise hinterfragt. Der führende deutsche Verwaltungsrechtler Franz Werner Gansen hat sich die Urteilsbegründung in der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (4/2013) vorgenommen. Gansen kritisiert, das Gericht habe die Einstellung des Verfahrens mit der Verhandlungsunfähigkeit des betagten Angeklagten begründet, obwohl ein Gutachten seine Verhandlungsfähigkeit bescheinigt hatte. Auch eine nachgewiesene Verhandlungsunfähigkeit hätte aus seiner Sicht nicht zur Einstellung des Verfahrens führen müssen. Die Fakten lagen aus dem ersten Verfahren auf dem Tisch, weitere »zwingend gebotene Beweisaufnahmen unterblieben«.
Fazit: Die eigentlich »selbstverständliche« Pflicht der Aufklärung des Sachverhalts und die dafür nötige Beweisaufnahme habe das Gericht »geradezu grob verletzt«, schreibt Gansen, Herausgeber des wichtigsten Kommentars über Disziplinarrecht in Deutschland. Das Gericht hätte eine Beweisaufnahme vornehmen und dabei auch die Opfer hören müssen.
Gansen bemängelt, dass die Richter bei der Verhandlung im Februar 2013 im Keller des Hofer Gerichtgebäudes nur den Oberkirchenrat reden ließen. Die von weit her angereisten Zeugen, darunter auch eines der Opfer, warteten vergebens auf dem Flur vor dem Verhandlungssaal auf ihre Anhörung. Die EKD hatte dieses Vorgehen immer wieder damit verteidigt, im kirchlichen Disziplinarrecht gehe es nicht um die Opfer, sondern ausschließlich um das Verhältnis zwischen Dienstherr und Dienstnehmer.
Gansen attestiert dem EKD-Gericht »bedenkliche Maßstäbe« bei der Einschätzung der Schwere der einzelnen Amtspflichtverletzungen. Es sei für ihn kaum nachzuvollziehen, wie die EKD-Richter zu einem »geringen Verfolgungsinteresse« kommen konnten. Die EKD-Richter argumentierten damit, dass von dem 90-Jährigen in Anbetracht seines Alters und seines Gesundheitszustands keine weiteren sexuellen Übergriffe mehr zu erwarten seien. Das Urteil des Verfassungsrechtlers ist deutlich: Das EKD-Gericht hätte »verharmlosend« agiert, die Einstellung des Disziplinarverfahrens sei »gewollt« gewesen.   Helmut Frank

Aufbruch Gemeinde – Bayern

AUFBRUCH GEMEINDE in der zweiten Phase – gegen zentrale Steuerungslogik

Langsam, aber stetig greifen die ldeen des FORUMS AUFBRUCH GEMEINDE um
sich: Beteiligungskirche statt Betreuungskirche, Dezentralisierung, Stärkung
der Ortsgemeinden, Finanzierung von unten – das waren die Stichworte der
ersten Phase seit dem ersten Gemeindetag im Oktober 2008. Es war die Phase
des Analysierens, Kritisierens, Urteilens und Entwickelns. Jetzt bahnt sich eine
Phase an, die auf Erprobung drängt. Da ist es Zeit, die bisherige Entwicklung
einmal Revue passieren zu lassen:

Korrespondenzblatt 06/2011, S. 102ff

Eine ekklesiologische Metakritik am »Aufbruch Gemeinde«

Korrespondenzblatt 05/2011