Archiv der Kategorie:
Ruhestandsregelung

Frühjahrssynode Bayern: Landesbischof Bedford-Strohm verteidigt zukünftige Pensionssenkungen

04/2018, Bericht zur Lage des Bischofs

…Der Grund dafür, dass dieser Ausschuss eingesetzt wurde, war eine Entwicklung, die
tatsächlich eine bewusste Reaktion im Sinne guter Haushalterschaft, auch im Blick auf die
Generationengerechtigkeit, erfordert. Durch die doppische Haushaltsführung ist sichtbar
geworden, dass der Anteil der Pensionsrückstellungen im Gesamthaushalt unserer Kirche
immer größer wird. Damit wird deutlich, dass wir hier ein Ungleichgewicht haben, mit dem wir
verantwortungsbewusst umgehen müssen.
Wie – so sollte der Ausschuss ermitteln – wird sich diese Situation weiterentwickeln? …

Mehr dazu.

 

ELK Bayern: Kürzungen beim Ruhegehalt der PfarrerInnen geplant

Korrespondenzblatt Bayern, 04/2018

Wider die falschen Signale durch Kürzungen
beim Ruhegehalt!

Die Landessynode wird sich bei ihrer kommenden Tagung mit einer
Vorlage befassen, deren Ziel es ist, die Ruhestandsversorgung aller Beschäftigten
mit Beamtenstatus (Pfarrerdienst, DiakonInnen, Religionspädagogik,
Verwaltung) in zwei Schritten abzusenken. Geplant ist, den
Höchstsatz von 71,75% auf 70% zu senken und die Anwartschaften
pro Dienstjahr entsprechend zu reduzieren; das Weihnachtsgeld soll
gesenkt und in einem zweiten Schritt gestrichen werden. Dies könnte
zu einer Absenkung der Ruhegehälter um bis 7,5 % (!) führen. …

Mehr dazu.

Pfarrverein Hannover: Gottesdienstpauschale für RuheständlerInnen.

02/2017

Nun ist sie endlich wieder da: die Gottesdienstpauschale für RuheständlerInnen. Ab 7.10.2016 können RuheständlerInnen den Gemeinden für einen Gottesdienst 30 €, für einen folgenden zweiten am selben Tage 20 € , für andere Gottesdienste 20 € und für eine Amtshandlung 40 € den Kirchenkreisen in Rechnung stellen. Der Betrag wird als Aufwandsentschädigung gezahlt und muss daher nicht versteuert werden…

Mehr dazu.

Für Pfarrers Renten spekulieren Kirche an der Börse

Gerne reklamiert die Kirche ein moralisches Wächteramt. Sie will die Gesellschaft vor Fehlentwicklungen warnen. Zur Finanzkrise schrieb der Rat der EKD die Denkschrift Wie ein Riss in einer hohen Mauer. Darin wurde das Profitstreben der Finanzindustrie kritisiert.

Doch gleichzeitig beteiligen sich die Kirchen mit ihren Pensionsfonds als Großinvestoren am Finanzmarkt.

Christoph Fleischmann betrachtet in seinem Radiofeature den ethischen Anspruch und die Realität der Pensionsfonds.

Lesen Sie hier das Script: Für Pfarrers Rente spekulieren die Kirchen an der Börse.

Irritationen um personalpolitische Entscheidungen…

Fortsetzung der Vorruhestandsregelung in der EKvW.
Der Beschluss der Fortschreibung der Vorruhestandsregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW durch die Landessynode löst manchmal Irritationen aus. Wird hier nicht ein Berufsstand privilegiert? Verlängerung der Lebensarbeitszeit einerseits per Gesetz (67 Jahre) und die Möglichkeit einer Frühpensionierung andererseits – wie passt das zusammen? Brauchen wir nicht gerade die langjährig Erfahrenen in unserer Kirche? Dies sind nur einige Anfragen. Ausgehend von der noch vorhandenen besonderen Personalsituation in der EKvW geht es im Vorlagen-Papier der Landessynode darum, eine gewisse Flexibilität auf dem „Stellenmarkt“ zu erreichen bzw. zu erhalten. Deshalb wurde dieser Weg der Fortsetzung gewählt. Schließlich ist die Zahl der Ruhestandsversetzung (Regelaltersgrenze) in den Jahren 2012-2015 mit insgesamt 48 Personen äußerst gering. Als mögliche Zielvorgaben wurden deshalb benannt:
„- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um neu berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst möglichst schnell nach Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit die Wahl in eine Pfarrstelle zu ermöglichen
– Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst sowie mit Beschäftigungsauftrag aber auch Veränderungswilligen in andere Stellen, mehr Bewerbungsmöglichkeiten zu schaffen
– finanzielle Entlastung der EKvW
– frühere Reduzierung der Zahl der im Pfarrdienst beschäftigten Personen hin zu einer an der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der EKvW orientierten Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrer“.
Die beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung betrifft die Jahrgänge 1954-57, die bei Nutzung dieser Regelung Pensionsabstriche von mindestens7,2% hinnehmen werden. Bei einer verlängerten Regelaltersgrenze kann sich dieser Betrag um 0,3% pro Dienstmonat erhöhen. Hier sollte man sich im Vorfeld kundig machen. Der PV berät gern.

Pastoren auf dem Abstellgleis – in der Nordkirche und anderswo

Es ist ein Beruf für Berufene: Wer Pastor wird, wird dies in der Regel auf Lebenszeit. Doch Anstellung heißt nicht zwingend auch Beschäftigung. Denn als einzige Institution in Deutschland kennt die Evangelische Kirche noch den Wartestand. Viele Betroffene und Kritiker sehen diese Zeit zwischen zwei Tätigkeiten als ein Abstellgleis auf dem Weg in den Ruhestand, als Belastung und Mobbing.