Archiv der Kategorie:
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ELK Bayern, Landessynode: Was ist nun mit der Versorgung der Pfarrer + Kirchenbeamten?

05/2018, Korrespondenzblatt Bayern

Der Gemischte Ausschuss Versorgung hat 40 sog. „Stellschrauben“
identifiziert, mit deren Hilfe die Ruhestandsversorgung
gekürzt werden kann. …

NB: wie kommt es, dass die ausgewiesenen Kosten für die Versorgung
erstmals höher sind, als für die laufenden Aktiv-Bezüge?…

vgl. S.116 (print)

 

Baden: Dauerbrenner Mietwerte der Pfarrhäuser

05/2018, Bad. Pfarrerblatt

Den Aufruf von Volker Matthaei in der Ausgabe 3-4 2018 am
Mietwertverfahren teilzunehmen, kann ich nur unterstützen, denn diese
Landeskirche meint es nicht gut mit ihren Gemeindepfarrer/innen…

…Rechne ich die Jahre seit 1993 hoch, die ich zu viel Steuern bezahlt habe,
komme ich überschlägig und knapp gerechnet auf eine Summe von ca.
40.000 € zu viel bezahlter Steuern. Geld, das spürbar fehlte….

vgl. S. 152 (print)

 

Frühjahrssynode Bayern: Landesbischof Bedford-Strohm verteidigt zukünftige Pensionssenkungen

04/2018, Bericht zur Lage des Bischofs

…Der Grund dafür, dass dieser Ausschuss eingesetzt wurde, war eine Entwicklung, die
tatsächlich eine bewusste Reaktion im Sinne guter Haushalterschaft, auch im Blick auf die
Generationengerechtigkeit, erfordert. Durch die doppische Haushaltsführung ist sichtbar
geworden, dass der Anteil der Pensionsrückstellungen im Gesamthaushalt unserer Kirche
immer größer wird. Damit wird deutlich, dass wir hier ein Ungleichgewicht haben, mit dem wir
verantwortungsbewusst umgehen müssen.
Wie – so sollte der Ausschuss ermitteln – wird sich diese Situation weiterentwickeln? …

Mehr dazu.

 

ELK Bayern: Kürzungen beim Ruhegehalt der PfarrerInnen geplant

Korrespondenzblatt Bayern, 04/2018

Wider die falschen Signale durch Kürzungen
beim Ruhegehalt!

Die Landessynode wird sich bei ihrer kommenden Tagung mit einer
Vorlage befassen, deren Ziel es ist, die Ruhestandsversorgung aller Beschäftigten
mit Beamtenstatus (Pfarrerdienst, DiakonInnen, Religionspädagogik,
Verwaltung) in zwei Schritten abzusenken. Geplant ist, den
Höchstsatz von 71,75% auf 70% zu senken und die Anwartschaften
pro Dienstjahr entsprechend zu reduzieren; das Weihnachtsgeld soll
gesenkt und in einem zweiten Schritt gestrichen werden. Dies könnte
zu einer Absenkung der Ruhegehälter um bis 7,5 % (!) führen. …

Mehr dazu.

Baden: Zu versteuernde Mietwerte für Pfarrhäuser – Landeskirche kneift – Aufgabe müssen PfarrerInnen selbst übernehmen.

02/2018, Badisches Pfarrrvereinsblatt

Baden: Aus der Pfarrvertretung

…Wünschenswert wäre natürlich ein Überprüfungsverfahren
für alle Pfarrhäuser
der Landeskirche – die ursprüngliche
Festlegung der Mietwerte vor ca. 25 Jahren
hat sich in vielen Verfahren als zu
hoch erwiesen und war de facto eine Gehaltskürzung.
Da die landeskirchliche Initiative
allerdings gestoppt wurde, ist eine
individuelle Überprüfung durch die betroffenen
PfarrerInnen im Moment die beste
Alternative…

mehr dazu, vgl. S. 48f

„Nun wird es ernst.“ Die ELKBayern und der Vertrauensschutz.

06/2017, Korrespondenzblatt, von Corinna Hektor, 1. Vors. Pfarrer- und Pfarrerinnenverein Bayern

… Die Niedrigzinspolitik macht gerade allen kapitalstockgestützten Systemen Probleme. … Die Rückstellungen für die Versorgung als besonders großer Posten sind so schnell in den Fokus gekommen.

Die Rückstellungen für die Versorgung als besonders großer Posten sind so schnell in den Fokus gekommen.

Nun wird es ernst. Stellschrauben sind z.B. der reguläre Eintrittszeitpunkt in den Ruhestand – also eine verpflichtende Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Höhe der Abschläge, wenn man vorzeitig geht, der Faktor pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, die maximal erreichbare Pensionshöhe (aktuell 71,75 %) … aber auch die Anerkennung von Vordienstzeiten, z.B. des verpflichtenden Praxisjahres oder von Familienzeiten – sowie ein Ausgleich für den rechtswidrigen zwangsweisen Teildienst. Auch der Faktor für die Anrechnung der Dienstjahre könnte abgesenkt werden, was bedeuten würde, dass mehr ruhegehaltsfähige Dienstjahre gebraucht werden, um die volle Pension zu bekommen. Ob das auch die bereits erworbenen Ansprüche betreffen kann oder nur die kommenden Jahre scheint noch offen. …
Und was heißt verlässlich? Wie handelt Kirche als Dienstgeber mit Blick auf kirchliche Sozialworte gegenüber der Wirtschaft – und wie viel Vertrauensschutz verdienen diejenigen, die in der Kirche arbeiten.

Mehr dazu, vgl. vgl. S. 101 (Print)

Pfarrverein Hannover: Gottesdienstpauschale für RuheständlerInnen.

02/2017

Nun ist sie endlich wieder da: die Gottesdienstpauschale für RuheständlerInnen. Ab 7.10.2016 können RuheständlerInnen den Gemeinden für einen Gottesdienst 30 €, für einen folgenden zweiten am selben Tage 20 € , für andere Gottesdienste 20 € und für eine Amtshandlung 40 € den Kirchenkreisen in Rechnung stellen. Der Betrag wird als Aufwandsentschädigung gezahlt und muss daher nicht versteuert werden…

Mehr dazu.

Baden: kostenlose Smartphones und Tablets für Mitarbeiter wie in den meisten anderen Großunternehmen?

01/2017, Bad. Pfarrvereinsblatt

Das Statistische Bundesamt hat im Dezember mitgeteilt, dass mittlerweile 61% aller Betriebe und sogar 94% aller Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ihren MitarbeiterInnen Smartphones oder Tablets fürs mobile Arbeiten überlassen. Kein Wunder also, dass dieses Thema auch in der Landeskirche angekommen ist: …

Aktuelles, vgl. S. 36

 

EKvW: Steigerung der Kirchensteuer um über 10 % – Finanzchef will auf A13 gestutzte reduktion der Pfarrgehälter totz erfreulicher Finanzlage nicht rückgängig machen – „großer Klärungsbedarf“ mit NKF (Doppik).

01/2017, Pfarrverein EKvW:, Nr. 3 / Dezember 2016
… erneute Steigerung des Kirchensteueraufkommens auf 530 MillionenEuro (ein Plus von 65 Millionen)…

Der Finanzdezernent zur Besoldung der PfarrerInnen:
»In diesem Zusammenhang muss ich eine schriftliche Forderung des Pfarrvereins an die Kirchenleitung erwähnen. Dieser fordert, die in Notzeiten aufgehobene Durchstufung nach A 14 für den Pfarrdienst wieder einzuführen und wird darin, für mich erstaunlich,
vom Verband Kirchlicher Mitarbeiter unterstützt…  Es wird sie aber nicht überraschen,
dass eine Gesetzesinitiative aus meiner haushälterischen Perspektive nicht eingebracht werden wird.«…

 
Aus dem Tagungsfinanzausschuss kam im Zusammenhang
mit dem Neuen Kirchlichen Finanzsystem
(NKF) noch die Anfrage, ob die neue Verwaltungsordnung
in der doppischen Fassung überhaupt anwendbar
ist, da sie die Gemeinden in die Haushaltssicherung
führen kann. Hier gibt es noch großen Klärungsbedarf.

 

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