04/2016, Westfälische Landeskirche
Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Kirchenordnung:
„Dienstbezeichnung der leitenden geistlichen Amtsträgerin/des leitenden geistlichen
Amtsträgers der Evangelischen Kirche von Westfalen“. Mehr dazu.
04/2016, Westfälische Landeskirche
Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Kirchenordnung:
„Dienstbezeichnung der leitenden geistlichen Amtsträgerin/des leitenden geistlichen
Amtsträgers der Evangelischen Kirche von Westfalen“. Mehr dazu.
04/2016, beraten & beschlossen, ELK Württemberg
2 Stellen besitzt die Fundraisingstelle in Württemberg, 8 Stellen in der ELK Bayern.
Stiftungen der ELK Württemberg „vereinen derzeit rund 18,5 Millionen Euro“ an Stiftungsvermögen.
Fragen an die Württembergische Synode: wie hoch sind – im Verlgeich zu den Personalkosten – die Erträge aus den Stiftungsvermögen und die Ausschüttungen aktuell? Bei einem Stiftungsvermögen von 18,5 Mio. €?
04/2016
2. Fundraising-Tag der oldenburgischen und bremischen Kirche
Am 30. April findet in Bremen-Neustadt der 2. Fundraising-Tag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und der Bremischen Evangelischen Kirche statt. Der Thementag richtet sich an alle Haupt- und Ehrenamtlichen in Gemeinden, Einrichtungen und Stiftungen beider Kirchen…. Mehr dazu.
04/2016
…So gehörte Blümel, als Sprachrohr der Behörde, zu den pflegeleichten, wenig profilierten Pröpsten und die Propstei Vorsfelde zu jenen, von der keine Impulse, allerdings auch keine Konflikte ausgingen. Seine ganze Liebe galt dem Jerusalemverein und der Gemeinde dort….
04/2016, Jacqueline Masuck
Kürzlich saß ich stundenlang zwischen den Bibliotheksregalen und dachte über meine Zukunft nach. Die aufgereihten Bücher vor Augen, erinnere ich mich daran, wie sehr ich mir als Kind das Recht ersehnte, lesen zu dürfen, wie viel ich für das Wissen riskierte und wie die Freude, zu lesen, stets die Angst überwog (S. 297).
Wenn Deborah Feldman im letzten Drittel ihres autobiographischen Romans diese Gedanken ausspricht, dann hat sie die wichtigsten Schritte zur Realisierung ihres Traumes, Brooklyn zu verlassen, bereits getan. Aufgewachsen in der chassidischen Satmar-Gemeinde in Williamsburg visualisiert sie bereits als kleines Mädchen jene mutige Frau, welche die streng orthodoxe Gemeinde irgendwann verlassen wird… Mehr dazu.
weitere Rezensionen, etwa der SZ.
04/2016, chrismon
Das Ende der Angst
Der Amerikanerin Deborah Feldman gelang es, sich aus ihrer ultraorthodoxen jüdischen Gemeinde zu befreien. In ihrem Bestseller beschreibt sie, wie sie zuvor unter der allgegenwärtigen Kontrolle und unter der Theologie der Satmar-Gemeinde litt…
04/2016, Abgeordnetenwatch
abgeordnetenwatch.de-Interview mit der Politikwissenschaftlerin Heike Klüver von der Universität Hamburg über einen zunehmenden Lobbyismus – und wie man ihm begegnen kann
Frau Prof. Klüver, täuscht der Eindruck, dass die Zahl der Lobbyisten in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat? Lesen Sie mehr.
Das Abgeordnetenradar: Sie können sich die Abgeordneten in drei Varianten anzeigen lassen:
angeordnet wie im Plenarsaal,
nach Parteien
oder in einer alphabetischen Liste.
Ihre Ergebnisse können Sie filtern, indem Sie Häkchen entfernen oder setzen, einen der Schieber betätigen oder eine Angabe zum Wahlkreis machen. Alle Informationen können Sie jederzeit verändern, indem Sie rechts oben auf „Filter zurücksetzen“ klicken. Mehr dazu – und zum persönlichen Test.
04/2016, nachdenkseiten
In Amerika nehmen viele Studenten Kredite auf, um sich die Universität leisten zu können. Wer auf die falsche Hochschule setzt, wird diese Schulden nicht mehr los. […]
Noch alarmierender wirkt die Gesamtzahl. Zusammengerechnet summieren sich die Studienschulden in den Vereinigten Staaten zu einer volkswirtschaftlich höchst relevanten Dimension: Sie liegen inzwischen bei 1,2 Billionen Dollar, … Mehr dazu.
04/2016 Ein Leitbildwechsel für die Hochschulpolitik
Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 17. Februar 2016 bedeutet einen Leitbildwechsel für die Hochschulpolitik. Die Karlsruher Richter setzen sich ab vom Paradigma der vom Wettbewerb gesteuerten „unternehmerischen“ Hochschule und setzen wieder dort an, von wo aus Hochschulen insgesamt und speziell auch die Hochschullehre organisiert werden müssen, nämlich vom Individualrecht der Freiheit der Wissenschaft wie sie im Grundgesetz nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 garantiert ist.
„Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt. Geschützt ist insbesondere die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz der Lehrveranstaltung sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen und das Recht, sich im Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen.“
Nach dem Urteil der Verfassungshüter stellen die gesetzlichen Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, weil sie die Freiheit der Hochschule, über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz des Studiengangs und der Lehrveranstaltungen zu bestimmen beschränkten. Der Akkreditierungsvorbehalt sei auch ein Eingriff in die Rechte der Lehrenden und der Fakultäten oder Fachbereiche.
Die Wissenschaftsfreiheit sei zwar zur Sicherung der Qualität der Lehre grundsätzlich einschränkbar, der Gesetzgeber habe jedoch „keine hinreichenden Vorgaben“ gemacht, die den mit einer Akkreditierung einhergehenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen würden. Den geltenden Regelungen fehlten „hinreichende gesetzgeberische Entscheidungen zu den Bewertungskriterien, den Verfahren und der Organisation der Akkreditierung“.
12. April 2016
„Grundsätzlich müssen wir gemeinsam daran arbeiten, von einer Kultur der Kontrolle zu einer Kultur des Vertrauens zu wechseln; – das ist die mittelfristige Perspektive. Langfristig sollte die aktuelle Phase der europäischen Bildungsgeschichte als die Epoche der „Neuen Schwarzen Pädagogik“ beschrieben werden. Begriffe wie Akkreditierung, Evaluation, Rankings, Benchmarks etc. werden in das „Schwarzbuch der Zivilisationen“ aufgenommen und den nachfolgenden Generationen als ständige Mahnung dienen. “ Mehr dazu.
14. April 2016, Heiner Flassbeck
„…
Deswegen klare Kante für die Gewerkschaften: Unter zwei Prozent Abschluss pro Jahr brauchen wir gar nicht verhandeln. Da aber in Deutschland die Preise stärker steigen müssen als in anderen Ländern, um einen europäischen Ausgleich für zu niedrige deutsche Abschlüsse in der Vergangenheit zu ermöglichen, muss diese Grenze sogar auf drei Prozent festgelegt werden. Alles, was nicht drei Prozent plus bedeutet, also klar in Richtung vier Prozent geht (auf ein Jahr gerechnet natürlich), stellt eine Niederlage der Gewerkschaften dar und bringt einen weiteren deflationären Schub für Europa.“ Zum Kommentar.