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EKiR Lösung der Doppik auch für die EKHN

In der letzten Ausgabe berichteten die Wort-Meldungen über die Probleme der Implementierung der Doppik in der EKiR. Finanzdezernent Bauks hatte sie im Bericht zur jüngsten Synode recht schonungslos beschrieben.  Dabei wurden nicht allein die Kosten, sondern auch die Problematik von Funktionalitäten der in der EKiR verwendeten Software MACH benannt. Die Kosten der EKiR waren ursprünglich mit 2 Mio. beziffert und beschlossen. Sie sind längst aus dem Ruder gelaufen und werden mittlerweile (aktueller Stand der halbfertigen Lösung) mit 60 Mio. € taxiert.

Auch die EKHN hatte sich in der Frühjahrssynode 2013 für die Einführung der Doppik entschieden. Der von der Verwaltung angesetzte und der Synode auf der Frühjahrstagung beschlossene Betrag: 9 Mio. €.

Auch die EKHN hat sich mittlerweile, wie die homepage der Software MACH berichtet, wie die EKiR für die MACH- Lösung entschieden:

„Wir haben sehr hohe und sehr vielseitige Erwartungen an die Doppik-Einführung“, so Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent der EKHN. „Wichtig sind uns deshalb sorgfältige Organisation, professionelles Projektmanagement und nicht zuletzt starke Partner. Die MACH AG hat uns mit einer modernen Lösung und einschlägigen praktischen Erfahrungen überzeugt. Wir begegnen uns auf Augenhöhe und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, so Striegler weiter.  Mehr dazu.

Ob der Finanzdezernent die Rede seines rheinischen Kollegen kannte als er dies zu Protokoll gab? Wie die EKHN die Kosten mittlerweile einschätzt? Für welchen Preis der Finanzdezernent die Leistung bei MACH eingekauft hat? Welche Funktionalitäten die umfasst? Wer von den Synodalen kennt die Antworten? F.S.

Synode der EKiR: Landeskirche „vor der Wegscheide“ – Pfr. i.R. Manfred Alberti

Die Synode der EKiR Mitte Januar wirft ihre Schatten voraus. Für die EKir steht so gut wie alles auf dem Spiel:

„Liebe an der Zukunft der EKiR Interessierte,
Liebe Synodale und beratende Mitglieder der Landessynode 2014,

die EKiR steht auf dieser Landessynode 2014 an einer bedeutenden Wegscheide:

Wird der Weg unserer Kirche zu einem von oben geleiteten Kirchenkonzern zu Ende gebracht oder

Stoppt die Synode diesen Weg und besinnt sich auf die Grundordnung unserer Kirche als Kirche, die auf lebendigen Gemeinden aufgebaut ist.

Nach dieser Synode wird es vermutlich vorerst keine Umkehr mehr geben, da Personalentscheidungen für den Ausbau der Verwaltung und somit gegen die Stärkung der Gemeinden viele Finanzen unserer Kirche auf Jahre und Jahrzehnte binden werden.“

Lesen Sie die Beiträge von Pfr. i.R. Manfred Alberti zu den bevorstehenden Synodenthemen:

1. Rundbrief 30 vom 08.01.14

2. Doppik/ NKF vom 08.01.14

3. Verwaltungsstrukturgesetzänderung (Glosse) -08.01.14

4. Informationstechnologie -08.01.14

5. Niemand nimmt sich gerne das Leben -08.01.14

Kritik an Doppik: Entdemokratisierung durch Entmachtung der Gremien

Kritik an Doppelter Buchführung: Instrument für Steuerberater und ein Wirtschaftsprüfer. Erfahrungsbericht aus Karlsruhe

In der Doppik werden, vereinfacht gesagt, statt reiner Zahlungsströme – Eingaben, Ausgaben – sämtliche Ressourcen erfasst, die für eine Leistung oder ein Produkt nötig sind. Das soll die städtischen Finanzen übersichtlicher und nachvollziehbarer abbilden. Folgt man dem Karlsruher Gemeinderat ist aber eher das Gegenteil der Fall. Wirklich helfen würde Doppik nicht, so GfK-Stadtrat Friedemann Kalmbach. Ähnlich sah das KAL-Stadtrat Eberhard Fischer: „Die Berichte erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer.“ Lesen Sie den Artikel.

Kontrollfunktion kaum mehr wahrnehmbar! – Stellungnahme eines Baden-Württembergischen Kreisrates zur Doppik:

Auch nach 2 Jahren praktischer Erfahrung mit der Doppik beim Landkreis kann ich beim besten Willen keine Vorteile gegenüber der Kameralistik erkennen. Für mich ist alles intransparenter und unübersichtlicher geworden. Es wird viel unnützes Papier produziert. Mein Eindruck ist, dass Kreistagskollegen, die nicht aus der Verwaltung kommen, weniger durchblicken und ihre Kontrollfunktion weniger wahrnehmen können als vorher.“ Lesen Sie mehr.

Die Doppik und der Griechenlandeffekt oder: Rechnerische Verarmung und steigende Kapitalkosten

Über mögliche, positive Zielsetzungen im Zusammenhang der Doppik haben wir berichtet. Auch darüber, dass diese positiven Zielsetzungen durch einer Erweiterte Kameralistik kostengünstig in gleicher Qualität beschafft werden könnte.

Reden wir aber auch einmal von den negativen Folgen bzw. Begleiterscheinungen der Doppik in Form der rechnerischen, bilanziellen Verschuldung, hier zunächst am Beispiel der Stadt Rüsselsheim. Die Eröffnungsbilanz für die Stadt Rüsselsheim weist ein Eigenkapital von rund 173,8 Mio. Euro aus. Das jährliche Defizit beträgt derzeit rund 40 Mio. €. „bleibt es weiterhin bei einem jährlichen Defizit von rund 40 Millionen Euro, wird das Eigenkapital spätestens in gut vier Jahren aufgezehrt sein. Die Stadt würde dann als überschuldet gelten.“ Und das bei einem Vermögen von 584. Mio. €.

Hier soll nicht die Lage von Rüsselsheim analysiert werden, sondern die Folgewirkungen der Doppik bei der Anwendung in Kommunen und Staat (gemäß den Landesgesetzen der schwarz-gelben hessischen Landesregierung).

Schon heute beträgt das Eigenkapital nur ca. 30%. Die Höhe des Eigenkapitals ist aber Kriterium für das Bonitätsrating, wenn die Stadt (oder der Staat) Finanzmittel von Banken benötigt. Sinkt das Eigenkapital, sinkt das Rating. Die Folge beschreibt wikipedia: Die Herabstufung des Ratings bezeichnet man auch als Downgrade,… Verschlechtert sich das Rating, steigen die Kapitalkosten, da die Konditionen für die Fremdkapitalbeschaffung aus Schuldnersicht unattraktiver werden, beispielsweise durch höhere Zinsen, Erfordernis von Sicherheiten oder geänderte Rückzahlungsbedingungen“.

Damit kommen wir zum eigentlichen Zweck der Bilanzen: „Der Zweck der Bilanzanalyse besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit Hilfe eines umfassenden Kennzahlensystems zu beurteilen und daraus Hinweise für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Das Bilanzrating ist für die Beurteilung des Kreditrisikos von großer Bedeutung. Fachleute aus dem Bankenbereich gehen davon aus, dass sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei etwa 80 Prozent aller Unternehmen das Kreditrating signifikant verschlechtert hat oder sich verschlechtern wird, wenn die Geschäftszahlen für das Jahr 2009 bewertet werden. Als direkte Folge drohen höhere Kreditzinsen und Kreditkürzungen.“Lesen Sie mehr.

Nehmen wir das Land Hessen. Ein reiches Bundesland, „Geber“ und (deswegen bekanntlich neben Bayern) Kläger im Länderfinanzausgleich.

Die Eröffnungsbilanz des Landes weist rein rechnerisch ein negatives Eigenkapital von 58 Mrd. Euro aus.“ So die Lesart der Landesregierung.

Eines der reichsten Bundesländer hoch überschuldet“, so könnte man titeln. Das ist nicht passiert, als das Land Hessen 2009 die Eröffnungsbilanz vorlegte. Warum nicht? Und warum rechnen wir uns arm? Ist es die Lust am Mimikri? Wohl kaum. Was dann? Betrachten wir die Folgen für das Rating des Landes. Welche Bonitätsstufe würde man für ein reiches deutsches Bundesland unterstellen? Tripple A, das dreifache A, die beste und günstigste Stufe? Gefühlsmäßig ja. Aber bei einem negativen Eigenkapital liegen wir da verkehrt. Das reiche Land Hessen hat nur noch den AA-Standard, zahlt infolgedessen also höhere Zinsen. Profitieren tun damit die Banken. Die Einführung der Doppik erweist sich damit in Hessen als kaschiertes Instrument der Banken“förderung“.

Schon Einzelobjekte können Kommunen in bilanzielle Schieflage bringen.

Aber nicht allein große Bilanz von Großstädten oder Ländern können durch die Regeln der Bilanzierung zu rechnerisch negativen Ergebnissen führen. In einer Kommune reichen oft einzelne Gebäude, die diesen Effekt auslösen:  „Der Wertverlust von Kulturgütern drückt die kommunale Haushaltsbilanz: Eine Stadt mit vielen historischen Bauwerken rutscht aufgrund der neuen Doppik unverschuldet ins bilanzielle Minus“. Vgl. den Artikel.

Folgen der Doppikeinführung: Ausgewiesene Erhöhung der Verbind-lichkeiten und damit Verringerung des Eigenkapitals am Beispiel der Hansestadt Hamburg

Ferner wurde auf den 31.12.2007 eine Konzernbilanz erstellt, in welcher die Abschlüsse der Tochtergesellschaften, Sondervermögen, Landesbetriebe und sonstiger Beteiligungen konsolidiert wurden. Der Abschluss ermöglichte erstmalig einer Gesamtschau auf den Konzern Hamburg durch Konsolidierung der Vermögenswerte und Schulden der Gebietskörperschaft. Die genannte Passivierung von Rückstellungen und die Konsolidierung der Tochtergesellschaften liefert die primäre Begründung dafür, dass die Verbindlichkeiten der Stadt nicht 23,7 Mrd. Euro, sondern 63,7 Mrd. Euro betragen! Lesen Sie mehr.