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Synodenthema Gesetze zur Verwaltungsstruktur

Synode der EKiR: Landeskirche „vor der Wegscheide“ – Pfr. i.R. Manfred Alberti

Die Synode der EKiR Mitte Januar wirft ihre Schatten voraus. Für die EKir steht so gut wie alles auf dem Spiel:

„Liebe an der Zukunft der EKiR Interessierte,
Liebe Synodale und beratende Mitglieder der Landessynode 2014,

die EKiR steht auf dieser Landessynode 2014 an einer bedeutenden Wegscheide:

Wird der Weg unserer Kirche zu einem von oben geleiteten Kirchenkonzern zu Ende gebracht oder

Stoppt die Synode diesen Weg und besinnt sich auf die Grundordnung unserer Kirche als Kirche, die auf lebendigen Gemeinden aufgebaut ist.

Nach dieser Synode wird es vermutlich vorerst keine Umkehr mehr geben, da Personalentscheidungen für den Ausbau der Verwaltung und somit gegen die Stärkung der Gemeinden viele Finanzen unserer Kirche auf Jahre und Jahrzehnte binden werden.“

Lesen Sie die Beiträge von Pfr. i.R. Manfred Alberti zu den bevorstehenden Synodenthemen:

1. Rundbrief 30 vom 08.01.14

2. Doppik/ NKF vom 08.01.14

3. Verwaltungsstrukturgesetzänderung (Glosse) -08.01.14

4. Informationstechnologie -08.01.14

5. Niemand nimmt sich gerne das Leben -08.01.14

EKBO: Synode lehnt Pflichtleistungsgesetz ab

Die vom 23. bis 26.10.13 tagende Synode der EKBO hat eine für das Reformkonzept wichtige Vorlage, das sog. Pflichtleistungsgesetz zu Aufgaben und Finanzierung der Verwaltungsämtern, abgelehnt. Eine entsprechende Mitteilung fand sich ursprünglich am 24.10. noch auf der Seite der EKBO. Mittlerweile wurde die Meldung dort entfernt…

Herbstsynode der EKBO – wichtige Finanzbeschlüsse

Der Herbstsynode der EKBO wird äußerst wichtige Finanzentscheidungen treffen. Es geht dabei nicht nur um die Finanzierung der Kreiskirchlichen Verwaltungsämter sondern um die Zukunft der Eigenständigkeit und Überlebensfähigkeit der Gemeinden.

Die Vorlagen sind einsehbar unter der Drucksache 11.  Zwei Varianten stehen zur Auswahl. Es sieht so aus, dass die Kritik im Vorfeld in den Kirchenkreisen so stark war, dass die Kirchenleitung auch mit der Möglichkeit rechnet, dass die Synode dem 2. Vorschlag zustimmt und damit die Verantwortung für die KVÄ bei den Kirchenkreisen bleibt und damit scheinbar alles beim Alten.

Übersehen wird dabei leicht, dass über das Pflichtleistungsgesetz auch abgestimmt werden soll.
Neu ist zur bisherigen Praxis vor allem die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die natürlich viel Arbeit macht (= Kosten verursacht), ebenso ihre ständige Aktualisierung und statistische Auswertung. Dies ist aber alles auf der EKD-Synode 2010 schon beschlossen und in der EKBO seit 2012 eingeführt worden sowie der Sinn des neuen Buchungsprogramms Kigst. Wie man bei den Arbeitszeitberechnungen für eine Vollzeitkraft sieht, schafft eine Kraft wesentlich weniger Buchungen als vorher mit der Kameralistik.

Hingewiesen wird auf die Erfahrungen in der Pfalz und der EKM sowie einer Evaluation aus der Württembergischen Landeskirche, aus denen ja gerade die Kritik zu hören ist, so aus dem Rheinland von Hans-Jürgen Volk mit Hinweis auf http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/verwaltungsstrukturreform-und-nkf.php.

Die Kritiker werden die Synode als Erfolg verbuchen, wenn die zweite Version durchkommt und gar nicht merken, dass es grundsätzlich doch im sogenannten Reformprozess weitergeht, sprich, dass es in Hannover und Berlin möglich wird, einen Überblick über sämtliche Immobilien- samt Inventar-Vermögenswerte einen stets aktuellen Überblick zu haben – und dies auch noch bei entsprechendem Passwort mobil auf dem Handy.

Die dafür nötigen Kosten werden den Gemeinden aufgebürdet:
– durch Vorwegabzug von 2013 (Überschüssen dank hoher Kirchensteuer)
– durch Gebühren für Zwangs-Verwaltung unserer Rücklagen und für Bauhaushalte
– und durch die weitere Finanzierung der teuren technischen Ausstattung durch die Kirchenkreise, von denen bisher öffentlich noch nicht die Rede war, jedenfalls bei uns nicht.

Deutlich wird auch, dass wir in den Gemeinden demnächst die Kirchenbücher elektronisch führen sollen. Das heißt für uns Mehrarbeit und hat mit dem Eintragen in echte Bücher als irdische Exemplare des biblischen Buches des Lebens, in das unsere Namen geschrieben sind, nichts mehr zu tun. Da haben es die Orthodoxen doch gut, die gar nichts aufschreiben.

In den ganzen Texten und auch in den allermeisten Stellungnahmen kommen die Ehrenamtlichen in den Gemeinden, die sich bisher um Baufragen gekümmert haben, überhaupt nicht vor, wie überhaupt das Potential, was Ehrenamtliche in den Gemeinden auch auf dem Gebiet der Verwaltung leisten und bei der Pflege von Gebäuden, Friedhöfen usw. Bei uns ist das jedenfalls sehr, sehr viel. Den Gemeinden werden hiermit, sämtliche Rechte entzogen, etwas in Eigenregie zu machen. Wie Sachbearbeiter in den KVÄ’s es bei den Entfernungen schaffen sollen, die in den Vorlagen genannten Zahlen von z.B. Wohnungen wie bei einer normalen Wohnungsverwaltung zu verwalten, ist mir schleierhaft. Es wird sich auf sorgfältig abgeheftete Papiere beschränken, die dann dort in Ordnern stehen und die wir vor Ort ausfüllen müssen.

Was wirklich angedacht ist und kommen soll, kann man sehr gut auf der EKD-Seite zu Finanzen sehen: http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/Konzept_fuer_die_kirchliche_erweiterte_Kameralistik_-_Neufassung_2011.pdf. Dort auf S. 3 heißt es unter dem Abschnitt “Erweiterte Kameralistik”: “Einem umfassenden Berichtswesen kommt aufgrund veränderter Darstellungen, aber auch komplexer werdender Informationen zukünftig eine besondere Bedeutung zu. So sind detaillierte Vorberichte für die Haushaltsplanung wie auch ein Anhang für den Jahresabschluss unabhängig vom Rechnungsstil vorgesehen.”

Aus der Vorlage 11 wird aber nun auch ersichtlich, wer beraten hat: das Unternehmen Steria Mummert Consulting (http://www.steria.com/de/), das auch die Rheinische Kirche beraten hat. Mit “Salz der Erde” 2007 begann dieser Prozess für das Kollegium des Konsistoriums! Auf der Herbstsynode 2007 wurde er in der Drucksache 07 der Synode erstmalig zur Kenntnis gegeben.

Die Ziele der neuen Haushaltsordnung waren schon in der 17seitigen Begründung der neuen HKVG der Frühjahrssynode der EKBO 2010 auf S.. 2, der Drucksache 08 deutlich ausgesprochen worden: Hinweisend auf die EKD HHO wird gesagt: „ Ziel war die Entwicklung eines Ressourcenaufkommens- und verbrauchskonzeptes, das die Transparenz der kirchlichen Haushalte verbessert und deren wirtschaftliche Steuerung erleichtert. Auch soll das gesamte mobile und immobile Vermögen und die Schulden der kirchlichen Einrichtungen im Vermögensnachweis (bisher Vermögensrechnung) erfasst und bewertet werden. Ein Paradigmenwechsel soll dadurch eingeleitet werden, das bei der Planung und Darstellung die Ergebnisse der kirchlichen Arbeit, also der- mit den Worten der EKD-Papiere – ‚Output – der Einrichtung Kirche im Vordergrund stehen.“….“Dies wird im Haushaltsbuch für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder … dargestellt. Dadurch stehen denjenigen, die über Haushalte zu entscheiden haben, Informationen zur Verfügung, anhand derer beurteilt werden kann, welche kostenmäßige Auswirkung die jeweilige Entscheidung hat. Dabei geht es um eine Befähigung zur strategischen Steuerung einer Körperschaft mit Hilfe eines ‚entscheidungsorientierten Rechnungswesens‘, dessen wichtigstes Instrument die Ziel- und Leistungsbeschreibungen sind. “(Hervorhebungen von K.D.)
Die Synode der EKBO hat eine Alternative: Die Annahme der Vorlage 12, den Antrag des Sprengels Marzahn, die Verwaltungskosten in der EKBO nicht zu erhöhen. Damit allerdings müssten dann auch die frühere Fehlentscheidung korrigiert werden, die Bilanzeröffnungen zur Pflicht macht.
Dr. Katharina Dang

Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!

Mit Pfarrer Hans-Jürgen Volk ergreift ein ausgesprochener Praktiker und eine durch seine www.zwischenrufe-diskussion.de zur „Institution“ gewordene Person das Wort zum Thema Doppik. Und das geschieht nicht zum ersten Mal. Schon mit seinem Artikel Abenteuer NKF hatte er 2011 die durch die mit der NKF (Doppik) entstandene Problematik in der Ev. Kirche im Rheinland beschrieben. Mit seinem neuen Beitrag „Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!“ schreibt er seine Erfahrungen fort, präzisiert seine Erkenntnisse und pointiert seine Forderungen. Ein Artikel, der zum Appell wird.

EKiR: Kritische Anfragen an die Verwaltungsstrukturreform

EKiR. Ein Beschluß des Lutherischen Konvents am 3.3.2013 in Brühl zur Verwaltungsstrukturreform kritisiert er die Verlagerung der bislang gemeindlichen Verwaltung auf Verwaltungszentren führt zu einem Entzug der Mitwirkungsrechte an der Basis trotz traditioneller synodal-presbyterialer Verfassung, einer Machtverschiebung zu einer Immunität der Verwaltung, nicht zuletzt auch einer Kostensteigerung aus der Fragen entstehen wie:

Trotz sinkender Gemeindegliederzahlen und entgegen allen Prognosen sind die Kirchensteuereinnahmen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dennoch wurden Pfarrstellen abgebaut, Jungtheolog(inn)en nicht angestellt, Inhaber von Sonderdienststellen ohne soziale Absicherung entlassen, Wartestandspfarrer(innen) zwangspensioniert und Kirchen geschlossen. Ist dies geschehen, um die Ausweitung der Verwaltung zu finanzieren?

 

Übernimmt die Administration die Führung in der Kirche?

fragt Pfr. i.R. Manfred Alberti in seinem Artikel „Kippt die presbyterial-synodale Ordnung in der EKiR? Presbyterien vor dem Ende ihrer Leitungsverantwortung“ im Deutschen Pfarrerblatt:

Vor einer der grundsätzlichsten Herausforderungen ihrer Geschichte steht die Evang. Kirche im Rheinland (EKiR): Wird sie ihre Basisorientierung als Kirche mit einer presbyterial-synodalen Grundordnung behalten, in der die Gemeinden mit ihren Presbyterien die wichtigsten bestimmenden Organe sind, oder wird sie zu einer von oben geleiteten Institution, in der die Gemeinden wie Filialen eines Konzerns nur noch sehr eingeschränkte Entscheidungskompetenzen haben?

 

Thema des Monats April 2013: Partizipation

Funktioniert Partizipation im Rahmen unserer

presbyterial-synodalen Grundordnung noch?

Vielleicht haben sich die Synodalen der Landessynoden, die im April wieder ihre Tagungen abhalten, diese Frage auch schon einmal gestellt. Vielleicht nur still. Fortan können Sie sie auch laut stellen, denn sie sind in guter Gesellschaft. Denn diese Frage stellt sich öffentlich nicht irgendwer, sondern der neue Präses (also Bischof, Kirchenpräsident) der Ev. Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski.

Spätestens aus dem Kontext erhellt, warum:

Ich war damals als Mitglied der Kirchenleitung auf verschiedenen Regionalkonferenzen, auf denen wir mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern über die Personalplanung und neue Verwaltungsstrukturen diskutiert haben. Dazu hatte die Landessynode als oberstes Leitungsgremium der rheinischen Kirche Beschlüsse gefasst – und das mit großer Mehrheit. Auf den Regionalkonferenzen wurden diese Entscheidungen aber massiv infrage gestellt: „Ihr da oben merkt nicht, wo uns der Schuh drückt“, hieß es dort. „Ihr wisst nicht, wie wir ticken.“ Ich frage mich seitdem: Funktioniert die Partizipation im Rahmen unserer presbyterial-synodalen Grundordnung noch?“

(aus einem Interview in: Chrismon Rheinland)

Diese Frage betrifft die Situation in allen Landeskirchen. Aus diesem aktuellen Anlass widmen wir das erste offizielle Monatsthema von „Wort- Meldungen“ dem Thema Partizipation. Diesmal mit dem Special für Synodale zu den aktuellen Synodenthemen April 2013 (ganz einfach über die Schlagwortsuche unter „Synodenthemen 2013“.