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Berufsbild im Wandel

Gegenwart und Zukunft des Pfarrhauses. Vortrag von Landesbischof Dr. Christoph Meyns.

Vortrag auf dem Sommerfest der Evangelischen Akademie „Abt Jerusalem“
am 9. Juli 2014

„Wenn ich heute über die Gegenwart und Zukunft des Pfarrhauses rede, dann tue ich das auf dreierlei Weise. Erstens als Betroffener und Zeitzeuge, zweitens als wissenschaftlicher Theologe und drittens, in einer für mich noch ungewohnten Rolle, in kirchenleitender Perspektive.“
daraus folgender Auszug: Kirche hat in den letzten 25 Jahren den Selbstinszenierern und Schaumschlägern ein bisschen zu viel Raum gegeben:

„In ähnlicher Weise spricht Jan Hermelink von der Kirche als „Organisation zur öffentlichen Inszenierung des Glaubens“. Ich halte das Sprachspiel der Theaterwelt in des für wenig geeignet, Licht auf gesellschaftliche Zusammenhänge im Allgemeinen und das Pfarrhaus im Besonderen zu werfen. So interessant mögliche Parallelen sind, darf man die Unterschiede doch nicht vergessen, oder um es mit Søren Kierkegaard zu sagen: „Die Garantie für den Unterschied zwischen Theater und Kirche ist die Nachfolge“. Pfarrer wie Albert Schweitzer und Dietrich Bonhoeffer haben gerade deshalb noch Bedeutung für uns, weil es Ihnen nicht darum ging, sich zu inszenieren, sondern mit dem Zuspruch auch dem Anspruch des
Evangeliums auf das ganze Leben gerecht zu werden. Wir haben in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren für meinen Geschmack in der Kirche den Selbstinszenierern und Schaumschlägern ein bisschen zu viel Raum gegeben. Es wird Zeit, sich von einer Reduzierung der Verkündigung auf Marketing und Event-Management zu verabschieden.“

Der Vortrag.

Das Abendmahl der Aktenordner. Beobachtungen zum Verhältnis von Theologie und Kirchenleitung

von Wolfgang Vögele, Theologe, Karlsruhe

…Man sollte meinen, dass die Theologie als Wissenschaft bei der Ausübung kirchenleitender Ämter eine Hauptrolle spielt, dass Oberkirchenräte und Synoden sich von theologischen Fakultäten, von Theologen und Experten aus der kirchlichen Praxis beraten lassen. Aber der Blick auf die kirchliche Landschaft zeigt leider, dass hier noch ganz andere Quellen wirksam sind, die langsam, aber sicher die Theologie aus ihrer Orientierungsfunktion verdrängen. Das ist ein merkwürdiger Vorgang, und ihm gelten die Beobachtungen des nachfolgenden Essays. Er erhebt nicht den Anspruch, das Thema bis ins letzte Detail zu vermessen. Vielmehr sollen eine Reihe von Beobachtungen aneinandergereiht werden, welche die Dringlichkeit des Themas verdeutlichen…

Die angefangene Liste ließe sich beliebig verlängern. Kirchenleitung schadet sich selbst und dem Evangelium, wenn sie ohne Not auf die Beratung durch die Theologie verzichtet oder sie nicht mehr ernst nimmt. An die Stelle reicher protestantischer Diskussionskultur, die einer „Kirche des Wortes“ sehr gut ansteht, tritt immer mehr eine Kirche, die von Verwaltung, Verordnung und Marketing bestimmt ist. In solch einer Kirche verkümmert das Evangelium unter den Wucherungen der Bürokratie. Und wer so denkt, der feiert am Ende nur noch das Abendmahl der Aktenordner. Zum (umfangreichen) Artikel.

Wem soll man als ordinierter Pfarrer im Zweifelsfall gehorchen?

10. Mai 2014
Meine schriftliche Ordinationsverpflichtung, die ich vor meiner Ordination am 2. Juli 2000 eigenhändig unterschrieben habe, lautete wie folgt:

„Ich bin bereit, das Amt, das mir anvertraut wird, nach Gottes Willen in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis unserer evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, zu predigen, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Verschwiegenheit zu wahren und mich in allen Dingen so zu verhalten, wie es meinem Auftrag entspricht.“ (Artikel 6 a Kirchengesetz zur Regelung des Dienstes der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 17. Oktober 1995 mit den Anwendungsbestimmungen für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern vom 4. Dezember 1996)…

Ich bin Gott froh, dass ich noch die alte Ordinationsverpflichtung eingehen durfte, deren offene Formulierung ja wesentlich durch den Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt war. Da hat es ja solche pastorale Gehorsamskonflikte zwischen Schrift und Bekenntnis auf der einen Seite und Kirchenordnungen auf der anderen Seite gegeben. Wer heutzutage in einer verfassten Landeskirche ordiniert sein will, wird hingegen in das Ordinationsgelöbnis wohl kaum einen Bekenntnisvorbehalt einfügen können: “Ich gelobe, meinen Dienst nach den Ordnungen meiner Kirche auszüben, solange diese Schrift und Bekenntnis nicht widersprechen.” Welche Gesetze und Verordnungen die Synoden und Kirchenleitungen in Zukunft verabschieden oder erlassen werden, wissen wir nicht. Aber eine Auflösung der “Volkskirche” in eine zivilreligiöse Sinn- und Kasualagentur wäre noch für einige bittere Überraschungen gut. Zum vollständigen Artikel.

Einige Anmerkungen zum Pfarrberuf. Von Profin. Ulrike Wagner-Rau

Fragmentarisch, aber nicht fragmentiert. Einige Anmerkungen zum Pfarrberuf im Anschluss
an Melanie Kirschstein und Gerard Minnaard von Ulrike Wagner-Rau, Professorin für Praktische Theologie an der Philipps-Universität Marburg in Junge Kirche.

… Drei Aspekte einer Professionalität
Der Praktische Theologe David Plüss aus Bern bestimmt das professionelle Profil des Pfarrberufs
durch drei Aspekte:
Zum ersten brauche der Pfarrer wie die Pfarrerin theologische Bildung, um dem kulturellen
Gedächtnisverlust in religiöser und historischer Hinsicht entgegenzuwirken…
Der zweite Aspekt pastoraler Professionalität ist die Persönlichkeit. Pfarrer und Pfarrerinnen
müssen glaubwürdige Repräsentanten ihrer Botschaft sein. Das heißt, dass zu ihrer Bildung auch eine religiöse Persönlichkeitsbildung gehört, in die sich ihre persönliche und geistliche Prägung durch den christlichen Glauben einschreibt…
Zum Dritten schließlich – so Plüss – brauchen der Pfarrer und die Pfarrerin religiöse Symbolisierungs- und Gestaltungskompetenz…

Zum Artikel. klicken Sie 1/2014  Artikel: Fragmentarisch, aber nicht fragmentiert [PDF] Ulrike Wagner-Rau

ELK Sachsen: Berufsbild PfarrerIn – wichtige Themen des Pfarrevereins nicht in Zwischenbericht der Lk aufgenommen

Sächsischer Pfarrverein – Jahresbericht 2013

… ein Thema, das uns als Pfarrverein in den letzten Monaten immer
wieder beschäftigt hat: Berufsbild…
Die Vorstellung erfolgte im Herbst letzten Jahres. Wir waren überrascht von der
Aggressivität, mit der uns einige Mitglieder der Steuerungsgruppe begegneten. Ich
möchte das nicht weiter ausbauen, aber unsere Verwunderung darüber wurde deutlich
zum Ausdruck gebracht…
Inzwischen ist der Zwischenbericht der Steuerungsgruppe erschienen. Auch hier
waren wir wieder, sagen wir es mal so, verwundert, wie wenig von dem, was wir
erarbeitet haben, aufgenommen worden ist. Der Bericht orientiert sich an den vier
Wesenszügen von Kirche (Martyria, Leiturgia, Diakonia, Koinonia), die in vier
Grundvollzüge übersetzt werden (Gottesdienst, Kasualien, Seelsorge und
Bildungsprozesse)…
Auch die Themen, die von uns stark gemacht wurden, wie Begleitung im Dienst,
Zurüstung, Strukturen, Zusammenarbeit usw. sind nicht in den Zwischenbericht
aufgenommen worden. Das macht das Unternehmen schon an mancher Stelle sehr
fraglich…
Ja wie denn, ist denn die Kernaufgabe des Pfarrdienstes in der Gemeinde die
„Verantwortung für die Einheit der Kirche vor Ort“, an der sich alles andere, also
Gottesdienst, Kasualien und Seelsorge zu orientieren hat? Und alles andere geschieht
dann nur noch auf regionaler Ebene?…

weiter: “
Ein Thema, was dabei immer wieder eine Rolle spielt, ist das Thema
Pfarrerdienstgesetz und alles, was sich damit verbindet. Ich nenne nur
stichpunktartig: Zusammenleben im Pfarrhaus, Gesprächsprozess, Nachhaltige
Störung, Vertretungsregelungen, Berufsbild, Besoldung.“…

 

Pfarrerinnen und Pfarrer wozu? Thesen zu Aufgaben und zukünftiger Gestaltung des Pfarrberufs in der EKKW von Daniel Goldmann.

Thesen zu Aufgaben und zukünftiger Gestaltung des Pfarrberufs
in der EKKW von Daniel Goldmann, Direktor des Predigerseminars Hofgeismar
im Hess. Pfarrerblatt 2/2014.

Kommentar FS:

Zu Recht ist immer wieder davon die Rede, dass PfarrerInnen, insbesondere in der Gemeinde tätige PfarrerInnen,  von fachfremder, ungeordneten Tätigkeiten wie z.B. Verwaltungsarbeit entlastet werden müssten. So auch in diesem Beitrag.

Solche Beiträge übersehen häufig eine wichtige Differenzierung hinsichtlich „administrativen Tätigkeiten“. Die Differenzierung nach Entscheidungsphase und operativer Ausführungsphase/ Umsetzung. Bis zur Entscheidungsfindung muss der Pfarrer als Hauptverantwortlicher selbstverständlich an der Arbeit beteiligt sein, an der Informationsbeschaffung, der Erstellung des Konzepts etc.. Und zwar bei wichtigen Projekten federführend. Er/sie ist dafür verantwortlich, dass die Informationsbasis für die Entscheidung ausreichend ist. Und er/sie wird sich für die aus seiner/ihrer Sicht beste Lösung mit guten Argumenten einsetzen.
Wer davon befreit werden möchte, ist nicht Pfarrer (und „Manager“) im herkömmlichen Sinne, sondern Pfarragent. Vergleichbar den Agenten einer Versicherungsagentur. Dies wäre ein Konzept, das sowohl theologisch als auch praktisch erhebliche Probleme bereiten würde.
Das kann es also nicht sein. Dann bleibt: die Pfarrerin mit Entscheidungskompetenz. Aber
mit einem 100 prozentigen Support nach der Entscheidungsfindung bei der Umsetzung. Hier tut Entlastung Not! Hier ist sie hilfreich. Und hier muss man keine größeren Kollateralschäden befürchten. Vgl. zum selben Problemkreis auch  unseren Beitrag zum „Gemeindemanager“ in den Wort-Meldungen.de .

Pfarrbilder. Das Plurale im heutigen Pfarrberuf. Von Dr. Dieter Becker.

von Dr. Dieter Becker

…Die Anforderungen an den Pfarrberuf zeichnen sich vielmehr durch eine unübersehbare
Ausdifferenzierung und Fragmentarisierung aus.Weder kann sicher gestellt werden, dass die abzuarbeitenden Funktionen und Aufgaben in jeder Pfarrstelle identisch und gleichförmig sind. Noch ist es möglich, dass die Entwicklung der jeweiligen Pfarrperson von Ordination bis Pensionierung den immer selben Aufgabenbestandteil umfasst…

Zum Artikel in der Reihe „aus der Praxis Für die Praxis“ von 2011.

 

Austeilung des Abendmahls durch PrädikantInnen aus der Sicht des Hannoverschen Pfarrvereins

27. August 2013. Der Pfarrverein begrüßt es, dass der Bischofsrat ganz im Sinne des § 34 der Kirchenverfassung die Hauptverantwortung des Pfarramtes für die Abendmahlsverwaltung sowie dessen alleinige Zuständigkeit für das Sakrament der Taufe noch einmal bekräftigt hat. Bei der weiteren Diskussion um das pastorale Berufsbild geht der Pfarrverein zuversichtlich davon aus, dass trotz vieler Veränderungen in der Landskirche weiterhin gilt, was unsere Kirchenleitung am 24.11.2005 auf der IX. Tagung der 23. Landessynode zum Thema: „Die theologische Bedeutung des geistlichen Amtes in unserer Kirche“ ausgeführt hat, als die damalige Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann in ihrem Synodenbericht unter Berufung auf die VELKD-Bischofskonferenz noch einmal klar unterschied zwischen der Ordination als Berufung zum Vollzug der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, die für die gesamte Kirche gelte und grundsätzlich zum lebenslangen, öffentlichen und eigenständigen Dienst an Wort und Sakrament an jedem Ort der jeweiligen (Landes-)Kirche berechtige, und der Beauftragung, die bei Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung mitwirke, die für eine klar definierte Gemeinde oder einen Kirchenkreis berechtige oder eine bestimmte Aufgabe (z. B. Jugendfreizeiten) und  für eine befristete Zeit (pro loco et tempore) gelte – als ein nach Eigenständigkeit, Dauer und Ort klar begrenzter Dienst von PrädikantInnen, GemeindepädagogInnen, DiakonInnen und LektorInnen. Zur Quelle.

Berufsbilder im Verkündigungsdienst der Ev.–Luth. Landeskirche Sachsens – ein Beitrag für die Pfarrerschaft

Ein Beitrag aus der sächsischen Landeskirche zum Pfarrerbild mit abschließenden Thesen:

Thesen:
1) Der Pfarrberuf ist zugleich Berufung und Sendung, die das gesamte Leben einer
Pfarrerin bzw. eines Pfarrers umfasst.
2.) Die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer in einem beamtenähnlichen Verhältnis
trägt dem Rechnung und gibt Verlässlichkeit und Sicherheit, ebenso wie das
Parochialprinzip.
3.) Verkündigung des Evangeliums, Verwaltung der Sakramente und Seelsorge sind
die Kernaufgaben eines Pfarrers bzw. einer Pfarrerin im Gemeindedienst. Verbindliche
Rahmenbedingungen, die in der Landeskirche gelten, lassen genügend Raum zur
individuellen Prägung dieses Dienstes.
4.) Die hauptamtlich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst geben Kirche vor Ort ein
Gesicht, allen voran ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin. Insofern ist der Pfarrberuf der
„Schlüsselberuf“ in unserer Kirche.
5.) Eine Vergrößerung von Gemeindegebieten und Addition von Aufgaben können
nicht mehr beliebig fortgeführt werden. Bei strukturellen Veränderungen muss darauf
geachtet werden, dass damit auch Entlastung und Zusammenführung geschieht.
– dafür ist bei Dienstbeginn in einer Pfarrstelle sowohl bei Teilzeit- als auch bei
Vollzeitstellen eine Vereinbarung mit dem Kirchenvorstand über die zu
leistenden Aufgaben zu treffen
– die Erfordernisse vor Ort, aber auch die Fähigkeiten und Begabungen des
Pfarres/der Pfarrerin müssen dabei berücksichtigt werden
6.) Der zunehmenden Vereinzelung von Pfarrerinnen und Pfarrern muss
entgegengewirkt werden durch:
– Begleitung im Dienst durch externe Berater
– ein ausgewogenes Zeitmanagement mit einem ausgeglichenen Verhältnis von
festen Diensten, Zeiten für Vorbereitungen, eigener Stärkung, Familie,
theologischer Arbeit und Spiritualität
– Förderung der Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden, besonders derer, im
Verkündigungsdienst. Das sog. „Dreigespann“ wird ausgebaut. Die
geografischen Arbeitsgebiete sind deckungsgleich. Angestrebt werden
Gemeinden mit 2 Pfarrstellen, 1 Kirchenmusiker/in, 1 Gemeindepädagogen/in
bzw. 1 Kantorkatecheten/in
– verbindliche Phasen der Regeneration, Weiterbildung usw.
– angemessene Würdigung des Einsatzes
– Förderung der Dienstgemeinschaft innerhalb eines Konventes und einer
Ephorie
7.) Eine Entlastung der Pfarrerschaft sollte befördert werden durch:
– Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen in der Verwaltung so nahe wie irgend
möglich vor Ort
– Gewinnung und Befähigung von ehrenamtlich Mitarbeitenden (v.a. zur Leitung
von Gemeindekreisen)
– Festlegung einer Höchstzahl von Gottesdiensten pro Sonntag / Feiertag auf 2
– eindeutige Vertretungsregelungen

 

Lebensformen im Pfarrhaus: Wohnst du schon oder lebst du noch? (Thema des Monats Dezember)

Von: Ilona Nord

Leben im Pfarrhaus heute und ­praktisch-theologische ­Reflexionen dazu

Es lohnt, sich die Vielfalt vor Augen zu führen, in der derzeit bereits in evangelischen Pfarrhäusern gelebt und gearbeitet wird: Der Pfarrer, der mit seiner Ehefrau zusammen im Pfarrhaus wohnt, sie haben zwei Kinder; die Pfarrerin, die mit ihrem Ehemann im Pfarrhaus wohnt, sie haben drei Kinder; die Pfarrerin, die ledig ist; der Pfarrer, der geschieden ist; die lesbische Pfarrerin, die eine Lebensgefährtin hat, die außerhalb der Gemeinde wohnt; das heterosexuelle Pfarrehepaar, das sich eine Stelle teilt und auch die Erziehungsarbeit gemeinsam macht; das heterosexuelle Pfarrehepaar, das 1,5 Stellen inne hat und ohne Kinder lebt; die Pfarrerin und der Pfarrer, die verheiratet sind und zwei volle Dienstaufträge wahrnehmen; das homosexuelle Pfarrerpaar, wo beide Pfarrer zusammen im Pfarrhaus wohnen, einer von ihnen ist im Gemeindedienst, der andere auf einer Funktionsstelle, einer von ihnen bringt eine Tochter aus seiner vorangegangenen Ehe mit in die neue Lebensgemeinschaft ein; die Pfarrerin, die mit einem halben Dienstauftrag in der Gemeinde arbeitet, mit Ehemann und Kindern im Pfarrhaus lebt, der Ehepartner arbeitet nicht in der Kirche. Die Liste ist keineswegs vollständig. Leben im Pfarrhaus vollzieht sich in vielen Formen. Zwei Lebensformen, die für das Berufsfeld der Pfarrerin und des Pfarrers zugleich von spezifischen Traditionsbeständen begleitet werden, sind für eine erste Beschreibung ausgewählt worden. Zum Artikel von Ilona Nord.