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Besondere Belastungen: Krankenstand, Mobbing, Ungedeihlichkeit, Disziplinarmaßnahmen

Braunschweig/ Pfarrerbefragung: Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Arbeitssituation gegenüber früherer Befragung erkennbar gesunken.

05/2015, von Gunther Schendel, Deutsches Pfarrerblatt

Ergebnisse einer aktuellen Befragung aus der Evang.-luth. Landeskirche in Braunschweig. Die Zufriedenheit von Pfarrerinnen und Pfarrern mit der Leitung, dem Arbeitsfeld und den Strukturreformen:

„Sechzehn Jahre ist es her, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer der Evang.-luth. Landeskirche in Braunschweig erstmals nach ihrer Berufszufriedenheit gefragt wurden. Jetzt hat das Sozialwissenschaftliche Institut (SI) der EKD eine neue Befragung durchgeführt… 


Resümee

Hier konnten nur einige Ergebnisse der braunschweigischen Pfarrerinnen- und Pfarrerbefragung vorgestellt werden. Wie bei den anderen Befragungen ergibt sich ein gemischtes Bild: Eine verbreitete allgemeine Zufriedenheit mit dem Pfarrberuf steht neben dem Eindruck einer gewachsenen Arbeitsverdichtung und einer zum Teil recht großen Unzufriedenheit mit konkreten Arbeitsbedingungen. Im Vergleich zu einer älteren braunschweigischen Befragung ist die Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Arbeitssituation erkennbar – wenn auch nicht dramatisch – gesunken.

Insgesamt ergibt sich das Bild, dass die Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer in einem sehr fragilen »Kraftfeld« arbeiten: Hilfreich sind »weiche« Faktoren im Nahbereich wie das Arbeitsklima im pastoralen Tätigkeitsfeld oder die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. Belastend sind der wachsende Zeitdruck und die diffuse Vielfalt der Aufgaben: Erwartungen aus der Gemeinde und organisatorische Verpflichtungen wie die Verwaltungsarbeit. Und dazu kommen – wenn man diese Perspektive einmal weiterführt – noch externe »Eingriffe« in den Nahbereich: der aktuelle Kürzungsdruck, die absehbaren rechtliche Veränderungen.

Da die aktuellen finanziellen und personellen Entwicklungen die einfache Entlastung des Pfarrpersonals unwahrscheinlich machen, muss nach anderen Wegen gesucht werden. Unsere Ergebnisse legen zwei Richtungen nahe: Neben der Arbeit am Organisationsvertrauen – eine Aufgabe aller landeskirchlicher Ebenen – erscheint auch eine stärkere Vernetzung der Pfarrerinnen und Pfarrer sinnvoll, um die sichtbar gewordene Individualisierung des Leidensdrucks aufzubrechen. Der vollständige Artikel. „

Kommentar und Ergänzung F.S.:
Bemerkenswert ist in der Sache:
1. Der Vergleich mit einer früheren (hier nicht bekannten) Befragung in der Braunschweigischen Landeskirche ist, dass „die Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Arbeitssituation erkennbar… gesunken“ ist. (Zahlenangaben dazu fehlen im Text). 

2. Die aktuellen Ergebnisse aus Braunschweig decken sich im Kern des gemeinsamen Fragenspektrums von der Tendenz her noch immer mit den Ergebnissen der ersten wissenschaftlichen Untersuchung der EKHN 2001 (verantwortlich: Dr. Dieter Becker, Dr. Peter Höhmann, Beauftragung durch den Pfarrerausschuss der EKHN Richard Dautermann – eine Studie, die Autor Gunter Schendel ignoriert…). Sie zeigte eine relativ hohe Zufriedenheit der PfarrerInnen mit dem Beruf im Kontrast zu einer hohen Unzufriedenheit mit  den Leitungsorganen. Dies Ergebnis war damals für die Leitung(en) regelrecht desaströs. Hier hat sich offensichtlich in den zurückliegenden 15 Jahren (!) nichts zum Positiven verändert. Ergebnis Braunschweig: „Bei anderen Faktoren überwiegt die Unzufriedenheit. Am höchsten ist die Unzufriedenheit im Umgang mit der Kirchenleitung mit Pfarrerinnen und Pfarrern…“ (S. 274)

Die differenzierter berichtenden und bewertenden Autoren der ersten Studie, Dieter Becker und Peter Höhmann, brachten den Sachverhalt in einem späteren, im Dt. Pfarrerblattt erschienen Artikel folgendermaßen auf den Punkt:

„Im Zusammenhang mit dem Pfarrberufsergebnissen kommt Peter Höhmann zu dem Schluss: »Insgesamt ist … eine Richtung zu erkennen, auf die hin Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Unzufriedenheit kanalisieren. Die eigenen Handlungskompetenzen werden als positiv bewertet, Teilhabe an der Gesamtkirche und damit der positionale Bezug zu den Bedingungen, unter denen die Kompetenzen sich entfalten können und sollen, bleiben von diesem Urteil getrennt.« Die empirischen Daten erhärten die These von einer »Entkirchlichung der pastoralen Berufsgruppe«. Die Rede von einer »inneren Kündigung« gegenüber der eigenen Landeskirche hat hier ihre Begründung.“

Dass sich in dieser Schlüsselfrage – der Bewertung der Leitung durch die „Schlüsselposition“ der PfarrerInnen – innerhalb von 15 Jahren keine positive Veränderung zeigt, sollte die Kirchenleitungen bedenklich stimmen.

Die relative Stabilität der Aussagen in den unterschiedlichen Landeskirchen (horizontale Sicht) über den Zeitraum von 15 Jahren (zeitlich vertikale Sicht) hinweg in den gemeinsamen Kernfragen kann am Beispiel der Frage nach dem Image der Kirche nachvollzogen werden:

Zufriedenheit der PfarrerInnen

3.Die Pfarrerschaft lehnt die Umbauprozesse auf breiter Front ab! Die in der früheren Studie aus der Nordkirche abgefragte und dort schon sichtbare Ablehnung konkreter Komponenten des Umbauprozessses (also der Reformen) wird in  der aktuellen Braunschweiger Studie bestätigt. „Hier entsprechen die braunschweigischen Ergebnisse weitgehend denen aus dem Bereich der Nordkirche“. D.h.: 62% der Befragten sind „mehr oder weniger unzufrieden“. 

4. Aufgrund der Übereinstimmungen von Studien unterschiedlicher (westlicher) Landeskirchen ist in den bislang nicht untersuchten Landeskirchen mit ähnlichen Ergebnissen auch in den anderen Landeskirchen zu rechnen. Graduelle Unterschiede etwa nach Unternehmenskultur sind dabei nicht ausgeschlossen, größere Unterschiede aufgrund der Kulturveränderung bei Landeskirchen mit fortgeschrittener Umsetzung der Reformprozesse zu erwarten.

5. Die Ergebnisse werfen Fragen auf. Auch etwa hinsichtlich der Pfarrvertretungen. Zweifellos zeigen die Ergebnisse eine große Distanz zw. Pfarrerschaft und Kirchenleitungen und eine breite Ablehnung von Leitungsentscheidungen (Stichwort Reformprozesse). Aus Managementsicht ist das bedenklich. Die Und man fragt sich: wo waren und wo bleiben da die Pfarrvertretungen? Interessenvertretungen der Pfarrrerschaft (Pfarrvereine, Pfarraussschüsse) konnten offensichtlich bei dieser Entfremdung kein Korrektiv bilden, die dies systemische Problem hätte entschärfen können. Diese Tatsache wirft Fragen auf.

Hintergrundinformationen:

Vgl. dazu die früheren Pfarrerzufriedenheitsstudien  aus anderen Landeskirchen, soweit heute noch im Netz verfügbar (und also nicht – aus welchen Gründen?) von den Verantwortlichen wieder aus dem Netz entfernt:

Der EKHN aus dem Jahr 2000,

der EKKW (2003) unter dem Titel “Professionsbrüche im Pfarrberuf”

der Hannover’schen Landeskirche (2005) und

aus der Nordkirche (2010): “Pastorin und Pastor im Norden. Antworten – Fragen – Perspektiven”, Hrsg. Gothart Magaard & Wolfgang Nethöfel

Psychische Belastungen und Burnout beim Bildungspersonal Empfehlungen zur Kompetenz- und Organisationsentwicklung Gutachten.

05/2015, vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (Hrsg.)

Zusammenfassend sprechen die oben zitierten Studien dafür, dass Burnout bei
Beschäftigten im Bildungsbereich nicht nur ein bedeutsames Problem darstellt,
weil viele Betroffene frühverrentet werden oder durch häufige Fehltage auffallen.
Darüber hinaus – insofern Burnout in beträchtlichem Umfang vorkommt – wird
die Qualität des Bildungssystems insgesamt beeinträchtigt, das Potenzial der
zu Erziehenden oder zu Bildenden weniger effektiv gefördert und somit werden
weniger gute Lernergebnisse erzeugt. Dass auch Beschäftigte in anderen Institutionen des Bildungswesens – außer den am besten untersuchten Lehrkräften an Schulen – in ihrer beruflichen Tätigkeit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben, ist wahrscheinlich… Das Gutachten als pdf.

SOS Pfarrdienst! Von Hans-Jürgen Volk.

05/2015

Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.

Man muss Alarm schlagen. Vor allem in den strukturschwachen Peripherieregionen der evangelischen Kirche im Rheinland ist die Grundversorgung pastoraler Dienste nicht mehr gesichert. Immer häufiger treten Situationen auf, in denen Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen, weil eine Beerdigung, ein Hochzeitsjubiläum oder eine Trauung ansteht. In den ländlichen Kirchenkreisen treten zum Teil erhebliche Lücken bei der Notfallseelsorge auf. Die Demographie schlägt hier voll zu. Pfarrerinnen und Pfarrer werden immer weniger und immer älter. Verbindet sich dieser Tatbestand mit einem repressiven, wenig einfühlsamen Leitungsstil auf Kirchenkreisebene, steigt der Krankenstand. Kolleginnen und Kollegen gehen aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension, die Belastung für die verbliebenen wächst. Diese Situation ist für unsere Kirche brandgefährlich. Wenn Menschen in Krisensituationen nicht mehr zeitnah einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin finden, baut sich Frust auf, der den Mitgliederverlust beschleunigen dürfte.

Grundlage für die Pfarrstellenplanung in der Ev. Kirche im Rheinland sind immer noch die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, dass eine organisierte Reduktion des Pfarrdienstes zum Ziel hat. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 nimmt demgegenüber die Herausforderung in den Blick, vor dem die evangelische Kirche im Rheinland bereits jetzt schon in strukturschwachen Regionen steht und die in wenigen Jahren prägend für die Situation des Pfarrdienstes sein wird: es droht ein bedrückender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Handreichung „Zeit für’s Wesentliche“, mit der der nicht mehr zu übersehenden Überforderung vieler Kolleginnen und Kollegen im Pfarrberuf u.a. durch das Instrument der Arbeitszeitvereinbarung entgegengewirkt werden soll.

Ein uneinheitliches Bild

Lange Zeit wurde der Pfarrdienst in erster Linie unter Kostengesichtspunkten wahrgenommen. Diese galt es deutlich zu reduzieren. So wurde ab dem Jahr 2006 eine ganze Theologengeneration in die Wüste geschickt. Fast noch bedrückender war der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen im Sonderdienst, von denen viele seit Jahren im kirchlichen Dienst waren, sich im mittleren Alter befanden und in ihrer Mehrzahl Familie hatten. Der Sonderdienst wurde konsequent abgebaut, allzu viele fanden von da an keine Anstellung mehr in ihrer Kirche und bleiben auf der Strecke. Auch reguläre Pfarrstellen wurden massiv reduziert.
Erst seit kurzem wird auch auf Landessynoden die Problemanzeige gemacht, dass sich die Anzahl der Vakanzen vor allem in strukturschwachen Regionen häuft. Es wird immer schwerer, im Saarland, im Hunsrück, im nördlichen Ruhrgebiet oder im Westerwald frei werdende Pfarrstellen in einem angemessenen Zeitraum zu besetzen. Mit einem Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 liegt ein Versuch vor, dieser Situation gerecht zu werden. Kernpunkt ist die ehrgeizige Zielvorgabe von 1000 Pfarrstellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die im Jahr 2030 vorgehalten werden sollen. Dies bedeutet zwar immer noch eine deutliche Reduzierung der aktuell vorhandenen Pfarrstellen, ist aber angesichts der niedrigen Zahlen an Theologiestudenten nur unter großen Anstrengungen erreichbar.
Nun haben offenbar längst nicht alle Kirchenkreise der EKiR diesen deutlichen Perspektivwechsel der Landessynode nachvollzogen. Einige Superintendenten missverstehen anscheinend die von der Landessynode anvisierte Zielvorgabe als Aufforderung, den Pfarrstellenabbau im eigenen Kirchenkreis möglichst rasch voranzutreiben. Eine unheilvolle Eigendynamik haben die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien entwickelt, nach denen im 5-Jahresrythmus ein Pfarrstellenrahmenkonzept neu justiert werden muss, wobei die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen eine entscheidende Rolle spielt.
Die Kreissynoden müssten im Herbst 2015 Pfarrstellenrahmenkonzepte neu beschließen. Allerdings liegen noch keine Zahlen der Landeskirche vor, die die Grundlage hierfür bilden. Der Grund hierfür könnte die Spannung in der Zielsetzung sein zwischen den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien und dem Beschluss zur Pfarrstellenplanung. Bei den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien dominiert der Wahrnehmung des Pfarrdienstes als Kostenfaktor. Neben einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Pfarrstellen steht das Ziel im Vordergrund, Pfarrstellen nach Vorgaben der Personalplanungskonferenz (Superintendentenkonferenz + Kollegium des LKA) zu reduzieren.
Die Pfarrstellverteilungsrichtlinien von 2008 stellen heute einen bürokratischen Anachronismus dar, der zudem durch die einseitige Orientierung an Gemeindegliederzahlen als vorrangigem Kriterium für die Pfarrstellenverteilung die Peripherieregionen und die strukturschwachen Gebiete der rheinischen Kirchen benachteiligt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, angesichts der niedrigen Zahlen beim theologischen Nachwuchs Pfarrdienst zu organisieren und freiwerdende Stellen besetzen zu können. Bereits in wenigen Jahren – etwa ab 2018 – gehen die ersten geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, was die auf uns zukommende Mangelsituation noch einmal verschärfen dürfte. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung der Landessynode 2015 will dem entgegenwirken, in dem durch verschiedene Maßnahmen der Pfarrberuf wieder attraktiver gemacht werden, die Anzahl der durch Neuzugänge zu besetzenden Stellen auf 50 pro Jahr angehoben und verstärkt für Theologiestudium und Pfarramt geworben werden soll.

Realismus in Sicht

Ein Kollege aus der Ev. Kirche Hessen Nassau sagte mir vor einiger Zeit: „Ihr Pfarrer aus der EKiR geltet in den Augen anderer Landeskirchen ziemlich pauschal als geschädigt.“ Dieses Urteil ist gewiss ungerecht, dafür sind die Verhältnisse in der rheinischen Kirche zu vielgestaltig. Dennoch hat man an der EKiR den Pfarrdienst in der Vergangenheit mit einer Konsequenz unattraktiv gemacht, der gegenüber das bisher allzu zaghafte Gegensteuern noch keine wirksame Kompensation darstellt.
Ein realistisches Szenario wurde auf der Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen von Superintendent Burkhard Kamphausen vorgetragen: „In der Landeskirche gibt es zurzeit 1963 Pfarrstellen, von den rund 90 Prozent besetzt sind. Es werden künftig viele Pfarrer altersbedingt ausscheiden.“ Schlimmstenfalls könne es so aussehen, das es 2030 noch etwa 550 Stellen gebe. Dem soll entgegengesteuert werden. Kamphausen: „Wir wollen 1000 Stellen halten und besetzen. Dazu werden wir den Pfarrdienst sichern und stabilisieren.“ (Aus einem Artikel der WZ vom 26.04. 2015)
Wohltuender Realismus gepaart mit einigen interessanten und konstruktiven Akzenten wurde auch in einem Vortrag von Vizepräses Pistorius auf der selben Synode sichtbar – gut zusammengefasst in einem Pressebericht der EKiR. Pistorius grenzt sich hier ab gegenüber dem Programm des EKD-Impulspapieres „Kirche der Freiheit“. „Von einem in manchen kirchlichen Kreisen beliebten ‚Wachsen gegen den Trend‘ könne nur dann ernsthaft gesprochen werden, ‚wenn wir dabei allein auf die Kraft des heiligen Geistes hoffen und vertrauen‘.“ Weiter heißt es in dem Bericht: “ Unrealistische Zukunftsvisionen und Machbarkeitsvorstellungen dürften die Kirche und ihre Mitarbeitenden nicht in eine Erschöpfungsdepression führen. ‚Wäre es nicht ein angemessenes und geistlich begründetes Ziel, wenn die Evangelische Kirche unserer Gesellschaft Vorbild dafür wird, sich solide kleiner zu setzen, oder sich zumindest mit einem normalen jährlichen zyklischen Wachstum zufrieden zu geben?‘, fragte Pistorius selbstkritisch.“ Bezogen auf den Pfarrdienst und die Entwicklung der Gemeinden setzt er offenbar stärker auf Regionalität und dezentrale Entscheidungsfindungen: ‚Wenn wir nicht nur der Not gehorchen wollen, ist es unsere Aufgabe, über unsere Gemeinden und Pfarrbilder nachzudenken und sie auf einen guten Weg zu bringen‘, sagte Pistorius. Von den unterschiedlichen Formen von Kooperationen und anderer Formen der regionalen Zusammenarbeit über neuen Gemeindeformen bis hin zur Ausgestaltung des Pfarrdienstes gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Kirche in der Zukunft zu formen. ‚Diese Arbeit wird im Wesentlichen in den Presbyterien und Kirchenkreisen mit den entsprechenden Ortskenntnissen zu leisten sein‘, so der Vizepräses weiter: ‚Das Landeskirchenamt und die Personalabteilung sehen ihre Aufgabe in der Beratung und Prüfung sowie der anschließenden rechtlichen Absicherung. Es geht darum, Spielräume zu eröffnen.’“
Was Pistorius hier formuliert, bedeutet eine bemerkenswerte Akzentverschiebung gegenüber dem oft autokratischen, die Basis bevormundenden Stil der alten Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider. Dem bewährten Prinzip der Subsidiarität soll offenbar wieder stärkere Geltung verschafft werden. In der Tat brauchen wir starke Presbyterien, die auf Kirchenkreisebene und wenn nötig darüber hinaus angesichts der uns bevorstehenden Situation den örtlichen Gegebenheiten angepasste Kooperationsmodelle – nicht nur beim Pfarrdienst – entwickeln. Die Rechtsetzungen durch die KL und die Landessynode gingen in der Vergangenheit allerdings oft in eine andere Richtung. Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien verbauen Spielräume, ebenso dass nur teilweise außer Kraft gesetzte zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren – von der in verschiedenen Regionen der Landeskirche kaum zu finanzierenden Verwaltungsstrukturreform, die Presbyterium zentrale Rechte entzieht, ganz zu schweigen. Noch fehlt eine umfassende rechtliche Absicherung im Blick auf die verbal durchaus vorgenommene Neubewertung der Situation des Pfarrdienstes in der EKiR.

Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durch’s Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.
Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig emphatischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“
Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit. (Wie bedrückend sich Einzelschicksale darstellen können, habe ich in dem Beitrag “ … und die im Dunkel sieht man nicht“ angedeutet.)

Was dringend zu tun wäre

Der Realismus von Pistorius sowie die Geste von Rekowski sind zu begrüßen. Dennoch muss man die Frage stellen, ob die Kirchenleitung in vollem Umfang die jetzt schon prekäre Situation des Pfarrdienstes insbesondere in den strukturschwachen Regionen wahrnimmt. Hier geht es darum, dass die Basisversorgung an pastoralen Diensten – Seelsorge, Verkündigung und Katechese – nur noch unter größten Anstrengungen aufrecht erhalten werden kann. Zudem nehme ich einen bedrückenden Zusammenhang wahr: In Regionen, in denen überdurchschnittlich viele Pfarrstellen abgebaut wurden, scheinen sich Krankheitsfälle und ein sich daraus ergebendes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aus Gesundheitsgründen zu häufen. Folgendes wäre zu tun:
Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien von 2008 bedürfen dringend einer Korrektur. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass nicht mehr die Reduktion des Pfarrdienstes im Vordergrund steht – die ergibt sich von selbst – , sondern die Herstellung einer möglichst optimalen Versorgung an pastoralen Diensten mit den vorhandenen Menschen.
Das „zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren“ gehört auch für die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO abgeschafft. Auch deswegen wird es Rekowski schwer haben, mit seiner Bitte um Entschuldigung durchzudringen, weil es für diese Personengruppe noch in Kraft ist. Theologen sollten sich bei entsprechender Qualifikation ohne diese Hürde auf freie Pfarrstellen bewerben können. Anstelle des „zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens“ könnte eine intensivere Beratung der Anstellungsträger durch das Landeskirchenamt bzw. bei Gemeindepfarrstellen durch den KSV treten. Dies wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, um der kommenden und in Teilen schon vorhandenen Personalnot im Pfarrdienst zu begegnen.

„Missliche Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“. Präses Rekowski entschuldigt sich.

05/2015, Hans- Jürgen Volk

„Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durchs Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.

Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig empathischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“

Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit.“ Zum Artikel. (scrollen Sie bis zur Zwischenüberschrift „Der Präses entschuldigt sich“.

Anm. F.S.: Das ist m.W. das erste mal, dass sich ein leitender Geistlicher bei einer Gruppe der Pfarrerschaft entschuldigt. Das ist ein wichtiger Schritt. Aber es ist nur ein erster Schritt. „Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit“ urteilt Pfr. Hans-Jürgen Volk. So muss man erwarten, dass weitere Schritte, weitere Abbitten folgen.  

In der EKiR. Aber nicht nur dort.  Nur ein anderes Beipeil: Schon vor Jahren meinte ein Pfarrer der EKHN, dass sich der Kirchenpräsident für die rigide Einstellungspraxis der 90er Jahre (Einstellung nur mit halber Stelle etc.) bei den damals Betroffenen entschuldigen müsse. Sie werden den Schritt von Rekowski aufmerksam wahrnehmen. Und gespannt sein, wann der Kirchenpräsident der EKHN dem Präses der EKiR folgen wird. Übrigens: die „missliche Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ betrifft die Landeskirchen kollektiv. Schön, wenn es bei der „misslichen Geschichte“ tatsächlich um Geschichte und nicht auch um Gegenwart handelte.

EKKW: Studie zu „Gesundheitsressourcen und Belastungspotenzialen im Pfarrberuf“: Verpflichtung des Dienstgebers für bessere Rahmenbedingungen

Work-Life-Balance im Pfarrberuf

Andreas Rohnke, Hess. Pfarrerblatt 02/2015


Im Rahmen der kurhessischen Studie zu „Gesundheitsressourcen und Belastungspotenzialen im Pfarrberuf“ wurden neben anderen Faktoren auch die Zusammenhänge von Work-Life-Balance und der arbeitsbezogenen Gesundheit untersucht. 5 Einige der Ergebnisse sollen hier vorgestellt werden…

Fazit:

Sehr viel wirksamer als die persönlichen Einstellungen zum eigenen Dienst sind also objektive Arbeitsbedingungen, die durch die Berufsgruppe nur bedingt zu beeinflussen sind. Daraus leitet sich eine Verpflichtung für den Dienstgeber ab, im Rahmen seiner Fürsorgepflichten, stärker als bisher die Arbeitsbedingungen in den Blick zu nehmen und durch geeignete Maßnahmen zu beeinflussen. Dadurch lassen sich Krankheitskosten minimieren, die Zufriedenheit mit dem Pfarrberuf steigern und im Blick auf die Rekrutierungsproblematik die Attraktivität des Berufs erhöhen.

Zum Artikel scrollen Sie nach unten auf S. 38.

„Der Pflichtzölibat muss weg.“ Kathol. Kirche legt erstmals bundesweite Burnout-Studie vor.

Studie an 8600 Priester, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferenten aus 22 Bistümern:

Heiliger Burn-out

16. April 2015, von Mathias Drobinski, SZ

Wie belastend ist Seelsorge für die Seelsorger? Wissenschaftler haben das untersucht und rausgefunden: Viele Priester empfinden den Zölibat als schwere Belastung…

Eckhard Frick, der Leiter der Studie, möchte mit der Untersuchung „die Diskussion anstoßen“, wie er sagt, „über das, was Seelsorger stark macht und was ihnen Probleme bereitet“. Für Wunibald Müller dagegen ist klar: Der Pflichtzölibat muss weg. Das hat er jetzt auch Papst Franziskus geschrieben: „Hier bedarf es eines Befreiungsschlages. Die Zeit dafür ist reif.“

Zum Artikel in der SZ.

EKKW Pfarverein: Befragung „Gesundheitsressourcen und Belastungspotenziale im Pfarrberuf“

04/2015, vgl. wort-meldungen

daraus:
2. Die Arbeitsbelastung von Pfarrerinnen und Pfarrern

Ausgehend von dem hier zugrundeliegenden theoretischen Ansatz des Salutogenese­‐Modells von Aaron Antonovsky lässt sich die folgende Arbeitshypothese formulieren: Berufliche Belastungen, Beanspruchungen und beruflicher Stress wirken nicht per se gesundheitsschädigend.

Als Stressfaktoren wirken:

Bildschirmfoto vom 2015-04-12 21:04:59

Zur Befragung und Seite des Pfarrvereins der EKKW.

EKM/ Gustav-Adolf-Werk Thüringen: Zur jüngsten Entwicklung des Vereins und der anhängigen Disziplinarverfahren gegen vier theologische Vorstandsmitglieder.

aus:  01/2015

Nachdem vier der theologischen Vorstandsmitglieder des GAW Thüringen seit zwei Jahren mit Disziplinarverfahren belegt sind (vgl. die Wort-Meldungen) , wird in der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes des Thüringer Pfarrvereins  weiter über die jüngste Entwicklung berichtet. Daraus hier nur zwei kurze Auszüge:

Mit Schreiben vom 15.05.2014 wurde die ELKM durch das Verwaltungsgericht der EKD auf das Prozessrisiko hingewiesen. Beide Seiten werden zur Stellungnahme aufgefordert. Als Termin für die mündliche Verhandlung wird der 29.10.2014 angesetzt. Rechtsanwalt Hertzsch erläutert am 07.10.2014 für seinen Mandanten das Interesse an dieser Klärung gegenüber dem Gericht unter anderem so:
„Die Landeskirche hat gegen den Beklagten ein Disziplinarverfahren unter anderem mit der Begründung eingeleitet, dass Pfarrer Burmeister weiter vom rechtlichen Bestand des GAW Thüringen ausgehe und in der Folge dessen seine Funktion als Vorstand weiter wahrgenommen habe. Damit habe er Amtspflichten verletzt, weswegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten war. Aus Sicht der Landeskirche ist es also von Entscheidungserheblicher Bedeutung auch für das Disziplinarverfahren, ob dem GAW Thüringen eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und ob dieses fortbesteht. In diesem Falle hätte Pfarrer Burmeister schon vom Ansatz her keine Pflichtverletzungen – die zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens Anlass gegeben hätten – begehen können…
Eine andere Frage ist selbstverständlich, ob die Landeskirche als Disziplinarbehörde ihren disziplinarischen Vorwurf darauf stützen könne, dass eine Rechtsfrage nicht sicher zu beantworten sei. Darauf einen disziplinarischen Vorwurf zu stützen, muss im Ergebnis scheitern, da selbst leitende Juristen des Landeskirchenamtes sich nicht in der Lage sehen, die hier maßgeblichen Rechtsfragen rechtssicher zu entscheiden. Gerade deshalb wurde hier die kirchengerichtliche Klärung eingeleitet.
Um wie viel weniger kann ein Pfarrer ohne juristische Ausbildung diese Frage entscheiden. Ein Disziplinarverfahren muss also insoweit an der Schuldfrage scheitern…

‚Am 06.11.2014 fordert Rechtsanwalt Hertzsch erneut die bisher nicht gewährte Einsicht in die Verfahrensakte seines Mandanten und betont, dass die Vorwürfe bisher nicht konkretisiert worden seien, auch dass aus den dargelegten Gründen das GAW fortbestehe, der Vorstand seine Funktion wahrnehmen könne und sogar wahrnehmen müsse. Zu den Vorwürfen selbst führt er aus: „Eine Pflichtverletzung und damit ein Anlass für disziplinarische Maßnahmen ist damit weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht festzustellen. Wie bereits ausführlich dargestellt, dürfte in subjektiver Hinsicht ein Verschuldungsvorwurf ins Leere gehen, da selbst das Landeskirchenamt trotz der Ausstattung mit dem gebündelten Sachverstand zahlreicher Volljuristen sich nicht in der Lage sieht, die hier zu entscheidenden Rechtsfragen sicher zu beantworten. Umso weniger kann die Beantwortung dieser schwierigen Rechtsfragen von einem Pfarrer ohne juristische Ausbildung erwartet werden. Der Pfarrer ohne juristische Ausbildung kann sich insoweit nur auf die Auskunft externer Berater verlassen. Diese Auskünfte hat der Betroffene hier eingeholt. Die hier zu entscheidende Rechtsfrage zum Fortbestand des GAW Thüringen ist dabei klar beantwortet worden. Auf dieser Grundlage hat der Betroffene als Vorstandsmitglied weiter gearbeitet. Dies kann ihm unter keinen Umständen als Disziplinarverstoß vorgeworfen werden.“…‘

Zum vollständigen Text (S. 20ff).

Mit Mobbing-Strategien zum Erfolg. Wenn’s offen nicht klappt, geht man eben hintenrum.

01/2015 von Ingrid Ullmann.

Mobbing beschreibt negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die sehr oft über einen längeren Zeitraum hinweg vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen. Die sozialen, physischen und psychischen Folgen von Mobbing sind heute wissenschaftlich erwiesen und als Faktum anerkannt. Das öffentliche Problembewußtsein wird aufgeschreckt durch spektakulären Fälle wie der Freitod einer jungen Polizistin in München. Doch zwischen Suizid und Krankheit, Abwehr und Resignation, Verstörung und Depression, gibt es ein sprachloses Heer von Betroffenen, die oft nachhaltig sozial, materiell und psychisch geschädigt werden. Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen geht von 10% der Erwerbstätigen aus, die schon einmal körperlichen oder seelischen Belästigungen am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Mobbing in der Kirche hat noch einmal eine besondere Problematik… Zum Bericht.

Neues Zentrum „Inspiratio“ zum Schutz kirchlicher Beschäftigter vor Burn-out von EKHN, EKvW und Hannoverscher Lk.

Im Kloster Barsinghausen bei Hannover haben die evangelischen Landeskirchen Hessen-Nassau, Hannover und die Ev. Kirche Westfalen das „Zentrum inspiratio“ „gegründet, das kirchliche Beschäftigte vor Burn-out schützen soll. Das gemeinsame Projekt soll zunächst Pfarrerinnen und Pfarrern, später aber auch anderen kirchlichen Mitarbeitenden in Krisensituationen helfen, neue Möglichkeiten der Alltags- und Berufsbewältigung zu finden:

Professionelle Auszeit für Hauptamtliche in der Evangelischen Kirche
Hauptamtlich in der Kirche zu arbeiten, ist vielseitig und erfüllend, kostet aber auch viel Kraft. Berufliche Belastungen oder persönliche Krisen können an die Grenze zur Erschöpfung führen. inspiratio gibt Ihnen die Möglichkeit, sich in geschütztem Rahmen und mit fachkundiger Begleitung mit Ihrer Situation auseinanderzusetzen. Hier haben Sie Zeit, die Dinge wieder ins Gleichgewicht zu bringen. » …

Kloster zwischen Stadt und Wald

inspiratio ist ein Ruhepol – auch geographisch. Unsere Einrichtung befindet sich im Kloster Barsinghausen, zu dem auch ein schön gestalteter Klostergarten gehört. Die ausgedehnten Waldflächen des Deisters liegen gleich vor der Tür…
Die lange Tradition des Ortes führt seit 1996 eine Evangelische Kommunität im klösterlichen Rhythmus von „Bete und arbeite“ (ora et labora) fort. Die Kommunität ist Teil der Diakonischen Schwesternschaft Wolmirstedt e.V. – mit neu hinzugekommenen Konventualinnen bildet sie seit 2013 den Klosterkonvent, in dem auch Einzelgäste willkommen sind. Die Mitte und Kraftquelle des Lebens im Konvent sind Gebet und die Feier des Heiligen Abendmahls. Der Tageslauf wird vom Rhythmus der Tagzeitengebete bestimmt.

Hier kommt hin wer will. Oder auch hier.