Schlagwort-Archive: Hans-Jürgen Volk

Wie die Kirche wurde, was sie heute ist: Kirche in Zeiten des Rechtspopulismus. Von Hans-Jürgen Volk

04/2018

Gespräch auf der Terrasse

Es ist ein sonniger Vorfrühlingstag. Ich sitze bei Freunden auf einer Terrasse, es gibt Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Ich unterhalte mich mit einem Geschwisterpaar. Er ist Anfang 30 und studiert Maschinenbau, sie ist 27, und Führungskraft in einem großen Lebensmittelunternehmen. Als alleinerziehende Mutter hat ihre Stelle einen Umfang von 20 Stunden. Viel mehr ist auch nicht drin in ihrem Unternehmen, das aus betriebswirtschaftlichen Gründen auf Teilzeit setzt. Daher ist sie eine sog. „Aufstockerin“ und bestens vertraut mit dem strengen Hartz IV-Regiment…

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Ein Schiff auf Sand. Anmerkungen zum Zustand der Ev. Kirche im Rheinland im Jahr des Reformationsjubiläums. Von Hans-Jürgen Volk.

01/2017

Martin Luther war wahrhaftig kein Heiliger. Prägend für den Protestantismus ist jedoch sein Auftritt auf dem Wormser Reichstag 1521. Das Schicksal von Jan Hus noch im Gedächtnis, der trotz Sicherheitszusagen im Rahmen des Konstanzer Konzils als Ketzer verbrannt worden war, widersetzt sich Luther dem autoritären Ansinnen auf Widerruf seiner Positionen, wie er sie insbesondere in den 1520 erschienen Schriften „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ zum Ausdruck gebracht hatte. Luther sagte damals: „… wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“

Trotz des Netzwerks an Unterstützern, zu dem eine Reihe von einflussreichen Landesfürsten gehörte, offenbart diese Haltung Mut. Ein einzelner Theologe stellt sich der sich selbst sakralisierenden Großorganisation „Kirche“ entgegen, die in der damaligen Zeit keinerlei Skrupel hat, vermeintliche oder tatsächliche Widersacher auf demütigende und schmerzhafte Weise ins Jenseits zu befördern.

Offene Debatten nicht gewünscht!
Blickt man auf die Landessynoden der Ev. Kirche im Rheinland (EKiR) der vergangenen Jahre, so wird man von diesem mutigen, widerständigen und organisationskritischen Geist Luthers bestenfalls Spurenelemente ausmachen können. Es ist zu befürchten, dass sich dies auch bei der Landessynode im Jahr des Reformationsjubiläums kaum anders darstellen wird.
Diese fehlende Debattenkultur hat für die EKiR schädliche Nebenwirkungen. Falsche Weichenstellungen werden so verstetigt. Neue Fakten, die diese falschen Weichenstellungen in Frage stellen, werden nicht genügend wahrgenommen oder gänzlich ignoriert. Offenkundige Baumängel werden nicht behoben, sondern hinter Putz verbaler Euphemismen verborgen. Dies gefährdet zunehmend die Statik des gesamten Kirchengebäudes.
Es wird immer deutlicher, dass die grundsätzlichen Bedenken im Blick auf zentrale Umbauprojekte wie der Verwaltungsstrukturreform, der Einführung des neuen kirchlichen Finanzwesens (NKF) oder zum Thema „Personalplanung“ mehr als berechtigt waren. Empfohlen sei eine durchaus kritischer Blick die „Zwischenrufe“ und hier vor allem auf die Beiträge aus dem Jahr 2011 unter den Rubriken EKiR, „Kirche und Geld“ und „Landessynode“. Leider ist aus heutiger Sicht festzustellen, dass die damaligen Befürchtungen vielfach durch die Realität negativ überboten worden sind.
In etlichen Kirchenkreisen haben sich die Vollzeitstellen in der Finanzverwaltung vervielfacht. Begründet wird dies in der Regel mit dem erhöhten Aufwand durch das NKF. Aber auch in anderen Arbeitsfeldern kommt es, beflügelt durch die von der Kirchenleitung empfohlenen Vorgaben zur Personalbemessung, zu einem Stellenaufwuchs bei den zentralen Verwaltungen.
Die Kosten für den erhöhten Finanzbedarf tragen überwiegend die Kirchengemeinden, deren Finanzlage in einigen Regionen der Landeskirche immer prekärer wird.
Der Personalplanung der Kirchenkreise wird hierdurch die finanzielle Basis entzogen. Stellen im Küsterdienst, in der Jugendarbeit oder der Kirchenmusik sind gefährdeter denn je. Gemeindefusionen werden vorangetrieben und kirchliche Häuser aufgebeben, auch um die gestiegenen Verwaltungskosten zu stemmen. Nahezu überall werden Stellen reduziert, in jedem Fall gilt dies immer noch für den Pfarrdienst. Gegen den Trend wächst in der EKiR zur Zeit alleine die Verwaltung.
Von dem an sich guten Gedanken des „Personalmix“ kann angesichts einer derartigen Entwicklung keine Rede mehr sehr. In einigen Kirchenkreisen ist absehbar, dass in wenigen Jahren bei ungebremster (Fehl-)entwicklung die Anzahl der Vollzeitstellen in der zentralen Verwaltung mindestens doppelt so hoch sein werden, wie z.B. im Pfarrdienst. Die bittere Wahrheit ist, dass, um die steigenden Verwaltungskosten zu schultern, Stellen in anderen Arbeitsfeldern reduziert oder ganz gestrichen werden und Einrichtungen wie Jugendzentren, Büchereien oder Kindertagesstätten bedroht sind.
Es wäre die Aufgabe der Landessynode, eine gründliche Evaluation dieser Umbauprozesse zu fordern. Die Pflicht insbesondere der Superintendenten aus strukturschwachen Regionen wäre, die prekäre Situation in ihren Kirchenkreisen offensiv zu thematisieren. Man darf gespannt sein!

Die Fiktion von einer „Kirche mit leichtem Gepäck“
Das Kirchenschiff der EKiR hat kräftig Schlagseite und hängt fest auf der Sandbank aufreibender Selbstbeschäftigung, mit der man es nunmehr vor allem in den Kirchenkreisen zu tun hat. Trotz des enormen Aufwands zeigen wichtige „Kennzahlen“ wie die Mitgliederentwicklung oder die Teilnahme an unseren Gottesdiensten tendenziell nach unten. Es geht nicht voran, jedenfalls nicht in die richtige Richtung.
Im Rahmen der Sondersynode von Hilden entwickelte Manfred Rekowski das Bild von einer „Kirche mit leichtem Gepäck“. Ein enormer Finanzalarmismus veranlasste die Synode dazu, ein drastisches Sparprogramm zu beschließen.
Basis der den Beschlüssen zu Grunde liegenden Berechnungen war ein Netto-Kirchensteueraufkommen von 575,4 Mio. € sowie ein strukturelles Defizit im landeskirchlichen Haushalt von ca. 8. Mio. €. Ausgelöst wurde der schon damals nicht plausible Finanzalarmismus durch die nach den EKD-Vorgaben des sog. „erweiterten Solidarpakts“ zu geringe Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche.
Die Sondersynode in Hilden folgte der Kirchenleitung und beschloss im November 2013, ein Sparpaket („Aufgabenkritik“) in Höhe von 8 Mio. € bereits bis 2015 und weitere Kürzungen in Höhe von 12 Mio. € bis 2018 auf den Weg zu bringen. Insgesamt sollte der Haushalt der Landeskirche um drastische 35% reduziert werden.
Mittlerweile hat sich die Einnahmesituation der EKiR derart verbessert, dass den damaligen Beschlüssen jegliche sachliche Grundlage entzogen ist. Seit 2005 erleben wir eine Phase stetig steigender Kirchensteuereinnahmen, die lediglich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 etwas gedämpft wurde. 2005 gab es ein Nettokirchensteueraufkommen von 492 Mio. €. Für 2017 können wir mit einem Betrag von 710 Mio. € planen. Dies entspricht einer Steigerung von 218 Mio. € (30,70 %). Im Vergleich zu 2013 ergibt sich eine beachtliche Steigerung von 134,6 Mio. €. (18,87%), was deutlich macht, dass sich die positive Entwicklung bei den Kirchensteuereinnahmen verstärkt hat.
Da ist es verblüffend offen, wenn in der Drucksache 1.2 „Bericht über den Stand der Umsetzungen aus der Aufgabenkritik und zur Weiterarbeit an der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung“ folgender Satz zu lesen ist: „Unabhängig von Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation im Jahr 2013 hält die Kirchenleitung an den Zielen der Aufgabenkritik und der Haushaltskonsolidierung fest. Die angestrebten Veränderungen sind notwendig, um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.“
Sparen als purer Selbstzweck? – Wohl eher nicht. Es geht tatsächlich um eine Umschichtung von Mitteln. Organisation und Verwaltung werden gestärkt. Mindestens 25% des Netto-Kirchensteueraufkommens dienen zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche. Überall dort, wo Menschen in direktem Kontakt mit Menschen arbeiten, werden Mittel abgezogen, Einrichtungen geschlossen und Stellen abgebaut.
Das schwere Gepäck explodierender Verwaltungskosten sowie in astronomische Höhen steigender Finanzabflüsse, die zur Kapitalbildung dienen, bringt das Kirchenschiff in Schräglage. Wäre einem an einer positiven Entwicklung kirchlicher Arbeit gelegen, so würde man angesichts der positiven Entwicklung bei den Kirchensteuereinnahmen durch eine moderate Senkung der Versorgungsicherungsumlage um 2-4 Punkte etwas Luft geben. So aber pumpt man alles, was man hat in Richtung Versorgungskasse und offenbart damit ein geradezu naives Zutrauen in die zukünftige Integrität der Finanzmärkte.

„Ohne Druck geht es nicht“
Auf S. 5 und 6 der Vorlage werden u.a. die sozialen Folgen des Sparkurses angesprochen. Zu loben ist auch hier wieder die Offenheit in der Analyse, aus der hervorgeht, dass gering Qualifizierte und hier wiederum vor allem Frauen am stärksten betroffen sind. Deutlich wird, dass hier rote Linien überschritten werden. Obwohl theoretisch genügend Finanzmittel vorhanden wären, verlieren vor allem die „Kleinen“ durch Stellenstreichungen und Outsourcing gesicherte Arbeitsplätze.
Warum hält man derart ideologisch am einmal eingeschlagenen Kurs fest, obwohl sich die Finanzlage deutlich verbessert hat?
Es gibt starke Indizien dafür, das hinter all dem das simple, jedoch zutiefst autoritäre und elitäre Ressentiment steht, ohne Finanzdruck käme man nicht zu den gewünschten strukturellen Veränderungen. Ich möchte dies am Beispiel des „Hauses der Stille“ verdeutlichen.
Es ist eine politische Entscheidung, ob man eine derartige Einrichtung vorhalten möchte oder nicht. Ich persönlich gehöre zu denen, die einen derartigen Ort gerade in unseren hektischen Zeiten für unentbehrlich halten. Dann allerdings sollten man denen, die dort die fachliche Arbeit leisten, auch den Rücken freihalten. Das Gegenteil geschieht. Auf S. 19 der Vorlage wird festgehalten, dass von den angestrebten 333.430 € an Einsparvolumen bereits 263.430 € erreicht worden sind. Es bleibt ein Restbetrag von 70.000 €. Dennoch lassen die Beschlussvorschläge die Zukunft dieser Einrichtung weiter offen, was zwangsläufig die dort Beschäftigten unter Druck setzen muss. Noch einmal, es geht um 70.000 €, mehr nicht. Kirchenkreise stocken im Augenblick in erheblich größerem Umfang Stellen insbesondere in der Finanzbuchhaltung auf. 70.000 € sind in etwa die Kosten für einen qualifizierten Finanzbuchhalter. Eine Kirche, die derart schräg ihre Prioritäten setzt, ist auf dem falschen Weg.
Ceterum censeo: In strategischer Hinsicht betreibt die EKiR Selbstdemontage. Sie entwickelt sich zu einer Behördenkirche mit gut ausgebauter Investmentabteilung, der die Basis mehr und mehr wegbricht. Eine Umkehr, wie das „Wormser Wort“ sie fordert, ist dringlicher denn je.

EKiR: Teure Umbauprojekte lassen die Gemeinden verarmen. Trotz steigender Kirchensteuereinnahmen. Immer weniger Geld für die Arbeit mit Menschen.

11/2016, Von Hans-Jürgen Volk

Die Finanzlage zahlreicher Gemeinden und etlicher Kirchenkreise – zumal in strukturschwachen Regionen des Rheinlandes – ist mittlerweile alarmierend. Immer weniger Geld ist vorhanden für die Arbeit vor Ort mit den Menschen. Dass dies trotz einem Allzeithoch bei den Kirchensteuereinnahmen geschieht, ist ein deutlicher Hinweis auf fragwürdige kirchenpolitische Entscheidungen der rheinischen Kirche. Indizien sprechen dafür, dass Finanzdruck bewusst als kirchenpolitisches Instrument eingesetzt wird, um Strukturveränderungen zu erzwingen. Hinter einer freundlichen Fassade verbergen sich oft subtil-autoritäre Strategien und Verhaltensweisen, die einer christlichen Kirche unwürdig sind.

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Klaus Winterhoff, scheidender Finanzdezernent der EKvW, mahnt harte Strukturmaßnahmen und weitere „Reformen“ an. Kirche vor weiterem Umbruch? Von Pfr. Hans-Jürgen Volk.

05/2016, Von Hans-Jürgen Volk

Klaus Winterhoff gehört zu den grauen EKD-Eminenzen, die in den vergangenen Jahren die Umbauprozesse innerhalb der EKD und den evangelischen Landeskirchen maßgeblich angeregt und gesteuert haben. Bis vor kurzem war er Vizepräsident und Finanzdezernent der Ev. Kirche von Westfalen sowie Mitglied im Rat der EKD und Vorsitzender des einflussreichen EKD-Finanzbeirats.

In einem Gespräch mit epd anlässlich seines Ausscheidens aus der westfälischen Kirchenleitung fordert Winterhoff weitere „Reformen“: „Der Status quo hat nirgendwo Verheißung – am allerwenigsten in der Kirche.“ Nach dem Reformationsjubiläum sei ein „Kassensturz“ fällig, so Winterhoff und beklagt ein „weiteres Absinken der Kirchensteuereinnahmen“ um das Jahr 2020. Als Grund benennt er, dass dann die geburtenstarken Jahrgänge verstärkt in den Ruhestand gehen werden.

Winterhoff irrt. Er liegt mit seiner Einschätzung ebenso falsch, wie bereits im Jahre 2008. Damals stiegen die Einnahmen aus Kirchensteuermitteln nach dem Einbruch in den Jahren 2004 und 2005, der vor allem der von rot-grün auf den Weg gebrachten Steuerreform geschuldet war, bereits deutlich an – 2006 um + 6,4 %, 2007 um ca. + 8,5 %. Beim Einbringen des EKD Haushalts 2009 äußerte sich Winterhoff wie folgt: „Angesichts der weiterhin absehbaren Kirchensteuerrückgänge infolge der demographischen Entwicklung, der Unbeständigkeit wirtschaftlicher Entwicklungen in einer globalisierten Welt sowie der anhaltenden Tendenz der deutschen Steuergesetzgebung zur Verlagerung des staatlichen Steueraufkommens von den einkommensabhängigen zu den verbrauchsorientierten Steuerarten, muss diese Entwicklung nach wie vor als vorübergehend angesehen werden.“ Tatsächlich entwickelten sich die Kirchensteuereinnahmen in den Folgejahren überaus positiv. 2006 lag das Aufkommen bei 3,988 Milliarden Euro, 2014 bei 5,2 Milliarden… Zum Artikel.

SOS Pfarrdienst! Von Hans-Jürgen Volk.

05/2015

Ein Umsteuern ist dringend erforderlich.

Man muss Alarm schlagen. Vor allem in den strukturschwachen Peripherieregionen der evangelischen Kirche im Rheinland ist die Grundversorgung pastoraler Dienste nicht mehr gesichert. Immer häufiger treten Situationen auf, in denen Menschen händeringend nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin suchen, weil eine Beerdigung, ein Hochzeitsjubiläum oder eine Trauung ansteht. In den ländlichen Kirchenkreisen treten zum Teil erhebliche Lücken bei der Notfallseelsorge auf. Die Demographie schlägt hier voll zu. Pfarrerinnen und Pfarrer werden immer weniger und immer älter. Verbindet sich dieser Tatbestand mit einem repressiven, wenig einfühlsamen Leitungsstil auf Kirchenkreisebene, steigt der Krankenstand. Kolleginnen und Kollegen gehen aus Gesundheitsgründen vorzeitig in Pension, die Belastung für die verbliebenen wächst. Diese Situation ist für unsere Kirche brandgefährlich. Wenn Menschen in Krisensituationen nicht mehr zeitnah einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin finden, baut sich Frust auf, der den Mitgliederverlust beschleunigen dürfte.

Grundlage für die Pfarrstellenplanung in der Ev. Kirche im Rheinland sind immer noch die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, dass eine organisierte Reduktion des Pfarrdienstes zum Ziel hat. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 nimmt demgegenüber die Herausforderung in den Blick, vor dem die evangelische Kirche im Rheinland bereits jetzt schon in strukturschwachen Regionen steht und die in wenigen Jahren prägend für die Situation des Pfarrdienstes sein wird: es droht ein bedrückender Mangel an Pfarrerinnen und Pfarrern. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Handreichung „Zeit für’s Wesentliche“, mit der der nicht mehr zu übersehenden Überforderung vieler Kolleginnen und Kollegen im Pfarrberuf u.a. durch das Instrument der Arbeitszeitvereinbarung entgegengewirkt werden soll.

Ein uneinheitliches Bild

Lange Zeit wurde der Pfarrdienst in erster Linie unter Kostengesichtspunkten wahrgenommen. Diese galt es deutlich zu reduzieren. So wurde ab dem Jahr 2006 eine ganze Theologengeneration in die Wüste geschickt. Fast noch bedrückender war der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen im Sonderdienst, von denen viele seit Jahren im kirchlichen Dienst waren, sich im mittleren Alter befanden und in ihrer Mehrzahl Familie hatten. Der Sonderdienst wurde konsequent abgebaut, allzu viele fanden von da an keine Anstellung mehr in ihrer Kirche und bleiben auf der Strecke. Auch reguläre Pfarrstellen wurden massiv reduziert.
Erst seit kurzem wird auch auf Landessynoden die Problemanzeige gemacht, dass sich die Anzahl der Vakanzen vor allem in strukturschwachen Regionen häuft. Es wird immer schwerer, im Saarland, im Hunsrück, im nördlichen Ruhrgebiet oder im Westerwald frei werdende Pfarrstellen in einem angemessenen Zeitraum zu besetzen. Mit einem Beschluss zur Pfarrstellenplanung (Beschluss Nr. 18) der Landessynode der EKiR vom Januar 2015 liegt ein Versuch vor, dieser Situation gerecht zu werden. Kernpunkt ist die ehrgeizige Zielvorgabe von 1000 Pfarrstellen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die im Jahr 2030 vorgehalten werden sollen. Dies bedeutet zwar immer noch eine deutliche Reduzierung der aktuell vorhandenen Pfarrstellen, ist aber angesichts der niedrigen Zahlen an Theologiestudenten nur unter großen Anstrengungen erreichbar.
Nun haben offenbar längst nicht alle Kirchenkreise der EKiR diesen deutlichen Perspektivwechsel der Landessynode nachvollzogen. Einige Superintendenten missverstehen anscheinend die von der Landessynode anvisierte Zielvorgabe als Aufforderung, den Pfarrstellenabbau im eigenen Kirchenkreis möglichst rasch voranzutreiben. Eine unheilvolle Eigendynamik haben die von der Kirchenleitung im Mai 2008 beschlossenen Pfarrstellenverteilungsrichtlinien entwickelt, nach denen im 5-Jahresrythmus ein Pfarrstellenrahmenkonzept neu justiert werden muss, wobei die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen eine entscheidende Rolle spielt.
Die Kreissynoden müssten im Herbst 2015 Pfarrstellenrahmenkonzepte neu beschließen. Allerdings liegen noch keine Zahlen der Landeskirche vor, die die Grundlage hierfür bilden. Der Grund hierfür könnte die Spannung in der Zielsetzung sein zwischen den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien und dem Beschluss zur Pfarrstellenplanung. Bei den Pfarrstellenverteilungsrichtlinien dominiert der Wahrnehmung des Pfarrdienstes als Kostenfaktor. Neben einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Pfarrstellen steht das Ziel im Vordergrund, Pfarrstellen nach Vorgaben der Personalplanungskonferenz (Superintendentenkonferenz + Kollegium des LKA) zu reduzieren.
Die Pfarrstellverteilungsrichtlinien von 2008 stellen heute einen bürokratischen Anachronismus dar, der zudem durch die einseitige Orientierung an Gemeindegliederzahlen als vorrangigem Kriterium für die Pfarrstellenverteilung die Peripherieregionen und die strukturschwachen Gebiete der rheinischen Kirchen benachteiligt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, angesichts der niedrigen Zahlen beim theologischen Nachwuchs Pfarrdienst zu organisieren und freiwerdende Stellen besetzen zu können. Bereits in wenigen Jahren – etwa ab 2018 – gehen die ersten geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, was die auf uns zukommende Mangelsituation noch einmal verschärfen dürfte. Der Beschluss zur Pfarrstellenplanung der Landessynode 2015 will dem entgegenwirken, in dem durch verschiedene Maßnahmen der Pfarrberuf wieder attraktiver gemacht werden, die Anzahl der durch Neuzugänge zu besetzenden Stellen auf 50 pro Jahr angehoben und verstärkt für Theologiestudium und Pfarramt geworben werden soll.

Realismus in Sicht

Ein Kollege aus der Ev. Kirche Hessen Nassau sagte mir vor einiger Zeit: „Ihr Pfarrer aus der EKiR geltet in den Augen anderer Landeskirchen ziemlich pauschal als geschädigt.“ Dieses Urteil ist gewiss ungerecht, dafür sind die Verhältnisse in der rheinischen Kirche zu vielgestaltig. Dennoch hat man an der EKiR den Pfarrdienst in der Vergangenheit mit einer Konsequenz unattraktiv gemacht, der gegenüber das bisher allzu zaghafte Gegensteuern noch keine wirksame Kompensation darstellt.
Ein realistisches Szenario wurde auf der Kreissynode des Kirchenkreises Krefeld-Viersen von Superintendent Burkhard Kamphausen vorgetragen: „In der Landeskirche gibt es zurzeit 1963 Pfarrstellen, von den rund 90 Prozent besetzt sind. Es werden künftig viele Pfarrer altersbedingt ausscheiden.“ Schlimmstenfalls könne es so aussehen, das es 2030 noch etwa 550 Stellen gebe. Dem soll entgegengesteuert werden. Kamphausen: „Wir wollen 1000 Stellen halten und besetzen. Dazu werden wir den Pfarrdienst sichern und stabilisieren.“ (Aus einem Artikel der WZ vom 26.04. 2015)
Wohltuender Realismus gepaart mit einigen interessanten und konstruktiven Akzenten wurde auch in einem Vortrag von Vizepräses Pistorius auf der selben Synode sichtbar – gut zusammengefasst in einem Pressebericht der EKiR. Pistorius grenzt sich hier ab gegenüber dem Programm des EKD-Impulspapieres „Kirche der Freiheit“. „Von einem in manchen kirchlichen Kreisen beliebten ‚Wachsen gegen den Trend‘ könne nur dann ernsthaft gesprochen werden, ‚wenn wir dabei allein auf die Kraft des heiligen Geistes hoffen und vertrauen‘.“ Weiter heißt es in dem Bericht: “ Unrealistische Zukunftsvisionen und Machbarkeitsvorstellungen dürften die Kirche und ihre Mitarbeitenden nicht in eine Erschöpfungsdepression führen. ‚Wäre es nicht ein angemessenes und geistlich begründetes Ziel, wenn die Evangelische Kirche unserer Gesellschaft Vorbild dafür wird, sich solide kleiner zu setzen, oder sich zumindest mit einem normalen jährlichen zyklischen Wachstum zufrieden zu geben?‘, fragte Pistorius selbstkritisch.“ Bezogen auf den Pfarrdienst und die Entwicklung der Gemeinden setzt er offenbar stärker auf Regionalität und dezentrale Entscheidungsfindungen: ‚Wenn wir nicht nur der Not gehorchen wollen, ist es unsere Aufgabe, über unsere Gemeinden und Pfarrbilder nachzudenken und sie auf einen guten Weg zu bringen‘, sagte Pistorius. Von den unterschiedlichen Formen von Kooperationen und anderer Formen der regionalen Zusammenarbeit über neuen Gemeindeformen bis hin zur Ausgestaltung des Pfarrdienstes gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Kirche in der Zukunft zu formen. ‚Diese Arbeit wird im Wesentlichen in den Presbyterien und Kirchenkreisen mit den entsprechenden Ortskenntnissen zu leisten sein‘, so der Vizepräses weiter: ‚Das Landeskirchenamt und die Personalabteilung sehen ihre Aufgabe in der Beratung und Prüfung sowie der anschließenden rechtlichen Absicherung. Es geht darum, Spielräume zu eröffnen.’“
Was Pistorius hier formuliert, bedeutet eine bemerkenswerte Akzentverschiebung gegenüber dem oft autokratischen, die Basis bevormundenden Stil der alten Kirchenleitung unter Nikolaus Schneider. Dem bewährten Prinzip der Subsidiarität soll offenbar wieder stärkere Geltung verschafft werden. In der Tat brauchen wir starke Presbyterien, die auf Kirchenkreisebene und wenn nötig darüber hinaus angesichts der uns bevorstehenden Situation den örtlichen Gegebenheiten angepasste Kooperationsmodelle – nicht nur beim Pfarrdienst – entwickeln. Die Rechtsetzungen durch die KL und die Landessynode gingen in der Vergangenheit allerdings oft in eine andere Richtung. Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien verbauen Spielräume, ebenso dass nur teilweise außer Kraft gesetzte zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren – von der in verschiedenen Regionen der Landeskirche kaum zu finanzierenden Verwaltungsstrukturreform, die Presbyterium zentrale Rechte entzieht, ganz zu schweigen. Noch fehlt eine umfassende rechtliche Absicherung im Blick auf die verbal durchaus vorgenommene Neubewertung der Situation des Pfarrdienstes in der EKiR.

Der Präses entschuldigt sich

Diese Neubewertung wird in einem bemerkenswerten Schreiben vom 13. April 2015 von Präses Manfred Rekowski an die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO deutlich – auch im Blick auf Vorgänge der Vergangenheit. Es handelt sich hierbei um ein Begleitschreiben zu einer Handreichung „Ergänzende pastorale Dienste“. Der Text ging an die gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die sich in ungesicherten bis prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder als „Pastorinnen und Pastoren im Ehrenamt“ Dienste übernehmen. Theologen sind darunter, die völlig durch’s Raster gefallen sind und von Hartz IV leben.
Rekowski spricht von einer „misslichen Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ und beklagt einen „teilweise wenig emphatischen administrativen Umgang“ mit seinen Adressaten. Er schreibt weiter: „In der Handreichung haben wir unser Bedauern über diese Entwicklungen ausgedrückt. In diesem Brief aber bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.“
Man kann davon ausgehen, dass bei Rekowski sowohl das Bedauern wie die Bitte um Entschuldigung absolut ernst gemeint sind. Dennoch wird er es bei vielen der so Angesprochenen schwer haben, durchzudringen. Zu schwerwiegend und tief sind die Verletzungen der Vergangenheit. (Wie bedrückend sich Einzelschicksale darstellen können, habe ich in dem Beitrag “ … und die im Dunkel sieht man nicht“ angedeutet.)

Was dringend zu tun wäre

Der Realismus von Pistorius sowie die Geste von Rekowski sind zu begrüßen. Dennoch muss man die Frage stellen, ob die Kirchenleitung in vollem Umfang die jetzt schon prekäre Situation des Pfarrdienstes insbesondere in den strukturschwachen Regionen wahrnimmt. Hier geht es darum, dass die Basisversorgung an pastoralen Diensten – Seelsorge, Verkündigung und Katechese – nur noch unter größten Anstrengungen aufrecht erhalten werden kann. Zudem nehme ich einen bedrückenden Zusammenhang wahr: In Regionen, in denen überdurchschnittlich viele Pfarrstellen abgebaut wurden, scheinen sich Krankheitsfälle und ein sich daraus ergebendes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst aus Gesundheitsgründen zu häufen. Folgendes wäre zu tun:
Die Pfarrstellenverteilungsrichtlinien von 2008 bedürfen dringend einer Korrektur. Sie sollten so ausgestaltet werden, dass nicht mehr die Reduktion des Pfarrdienstes im Vordergrund steht – die ergibt sich von selbst – , sondern die Herstellung einer möglichst optimalen Versorgung an pastoralen Diensten mit den vorhandenen Menschen.
Das „zentrale Auswahl- und Bewerbungsverfahren“ gehört auch für die Pastorinnen und Pastoren nach Artikel 62 KO abgeschafft. Auch deswegen wird es Rekowski schwer haben, mit seiner Bitte um Entschuldigung durchzudringen, weil es für diese Personengruppe noch in Kraft ist. Theologen sollten sich bei entsprechender Qualifikation ohne diese Hürde auf freie Pfarrstellen bewerben können. Anstelle des „zentralen Auswahl- und Bewerbungsverfahrens“ könnte eine intensivere Beratung der Anstellungsträger durch das Landeskirchenamt bzw. bei Gemeindepfarrstellen durch den KSV treten. Dies wäre ein wichtiger und entscheidender Schritt, um der kommenden und in Teilen schon vorhandenen Personalnot im Pfarrdienst zu begegnen.

Drittmittel korrumpieren mehr und mehr die Idee der Universität. Problem auch von Kirchen.

Verantwortlich: Wolfgang Lieb

Bei real stagnierenden Grundmitteln, sind die Universitäten, um überhaupt noch Forschung betreiben zu können, mehr und mehr auf die Einwerbung von Drittmitteln angewiesen. Der Wettbewerb um Drittmittel wurde geradezu zum Steuerungsinstrument der Universitätsforschung. Das Grundecht der Wissenschaftsfreiheit für den einzelnen Hochschulwissenschaftler wird dadurch eingeschränkt und die Idee der Universität als ein von Fremdbestimmung, von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen oder von politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freier Ort der Wissenschaft wird zunehmend korrumpiert. Von Wolfgang Lieb.

Welche Probleme bringt die Abhängigkeit von Drittmitteln mit sich?

Drittmittel sorgen nicht mehr dafür, dass die Hochschulforscher zusätzliches Geld für die Forschung ausgeben können, wie das früher einmal der Fall war, sie werden mehr und mehr zur Grundbedingung für Forschung überhaupt. Weite Bereiche der Forschung könnten ohne Drittmittel gar nicht mehr durchgeführt werden, weil die Grundfinanzierung der Forschung seit Jahren stagniert.

Es besteht die Gefahr, dass das Individualrecht der Wissenschaftsfreiheit, das jedem Hochschulwissenschaftler vom Grundgesetz garantiert wird, ausgehöhlt wird und das individuelle Erkenntnisinteresse und damit auch die Forschungsentwicklung insgesamt vom Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln gesteuert wird.


Die nach wie vor überwiegend öffentlich finanzierten Hochschulen geraten unter das Diktat einseitiger externen Verwertungsinteressen. Dieser grundlegende institutionelle Wandel bedroht die innere akademische Freiheit und unterwirft Bildung und Wissenstransfer äußeren Zwecken.

Das Konzept der wettbewerbsgesteuerten Hochschule, also das Regime von McKinsey und Co widerspricht den „professionskulturellen“ Voraussetzungen einer freien Wissenschaft und beeinträchtigt die Innovationsfähigkeit der Hochschulforschung. Denn Innovationen entstehen innerhalb der Universität als Ergebnis weitgehend ungeplanter Prozesse in Nischen, die sich einer direkten Kontrolle entzögen. Sie beruhen auf kollektivem Lernen, setzten Vertrauen und gegenseitige Anerkennung vor. Durch strikte Effizienzorientierung geraten gerade jene assoziativen Arbeitsformen, Freiräume und Vertrauensbeziehungen unter Druck, die eine zentrale Bedingung für Innovationen sind….

Zur Kurzstudie.

Auf dieselbe Problematik hatte  Pfr. Hans-Jürgen Volk vor kurzem in seinem Artikel zur EKiR Landessynode Januar 2015 hingewiesen.

EKiR Synode 2015: – Eine verschärfte Ökonomisierung als Programm. Auf dem Weg zur marktkonformen Kirche?

Von Hans-Jürgen Volk

„Umkehr“ fordert das „Wormser Wort“, dass von Menschen verfasst worden ist, denen an ihrer evangelischen Kirche liegt. Die dahinter stehende Analyse konstatiert Schäden durch fortwährende Rückbau- und Umbauprozesse, die die Leitungsgremien wie auch die Beschäftigten der Kirche überfordern und die Kirche selbst von den Menschen entfernt. Es ist nicht weiter erstaunlich, dass die Leitung der Ev. Kirche im Rheinland von der Einsicht in eine derartige Umkehr weit entfernt ist. Im Gegenteil: nicht zuletzt die Vorlage der Kirchenleitung zur Haushaltskonsolidierung deutet einen Kurs verschärfter Ökonomisierung an. Dies wird vor allem nach Lektüre der unter I. „Positionsbestimmung“ (S. 2,3) ausgeführten Sätze deutlich. Eisern wird an dem von der Kirchenleitung im Sommer 2013 beschlossenen Sparziel von 12. Mio. € festgehalten, um die der landeskirchliche Haushalt zusätzlich zu den bereits beschlossenen 8 Mio. € entlastet werden soll. Das „konsequente Einfordern eines kostendeckenden Betriebs“ kirchlicher Tagungshäuser bedeutet nichts anderes, als dass man diese ungeschützt Marktmechanismen aussetzen will. Ins Bild passt die Forderung nach „Einwerbung von Drittmitteln“ zur Finanzierung kirchlicher Einrichtungen – Bologna lässt grüßen. Die darüber hinaus verlangte „Bündelung von Aufgaben und Ressourcen“ riecht nach weiteren Konzentrationsprozessen.

Fakten zur finanziellen Situation der EKiR

Zum vollständigen Artikel.

12.01.15, Zum selben Thema auch ein aktueller Synodenreport in wdr5:

Landessynode – Sparen auf Evangelisch: Pensionskasse statt Schulklasse?

Von Christoph Fleischmann

Bei der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland geht es in diesen Tagen nicht zuletzt um die Konsolidierung des Haushalts. Kritiker fürchten: Bei Schulen wird mehr als nötig gespart, um ohnehin üppige Rückstellungen für Pensionen weiter zu erhöhen….

Zum Report.

EKiR: Mehreinnahmen und Erklärungsnöte: Wofür spart die Rheinische Landeskirche?

Von Christoph Fleischmann, Sendung wdr

Die Kirchensteuer 2014 wird wohl für die Evangelische Kirche im Rheinland 642 Millionen Euro betragen, und damit um circa 57 Millionen Euro höher ausfallen als im Haushalt geplant. Nun wird es für die Kirchenleitung schwieriger, den Vertretern auf der Landessynode den eisernen Sparkurs zu verkaufen…


??? Was Sie eben noch angesprochen haben: Auf den Herbstsynoden der Kirchenkreise seien Verwaltungsstellen aufgebaut worden. Hängt das mit der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) zusammen? Man will ja die gesamte Landeskirche mit allen ihren Untergliederungen auf eine moderne doppelte Buchführung umstellen – weg vom alten Rechnungswesen. Das wird aber zunehmen teurer, oder?

Volk: Das führt zu einem erheblichen Kostenaufwuchs bereits auf der Ebene der Landeskirche. Und in der Tat, die meisten Stellen sind im Bereich der Finanzverwaltung eingerichtet worden. Hier hat man erkannt, dass aufgrund der Komplexität dieses Neuen Kirchlichen Finanzwesens befristete Stellen nicht ausreichen. Man hat befristete Stellen in unbefristete verwandelt und darüber hinaus noch zusätzliche Stellen eingerichtet. Ich denke an Kirchenkreise im nördlichen Ruhrgebiet, wo teilweise Kirchengemeinden ein Drittel ihrer Finanzmittel für Verwaltungskosten aufwenden. In meinem Kreis ist der Anteil der Verwaltungskosten auch erheblich gestiegen und führt zwangsläufig dazu, dass wir Stellen im Bereich Jugendarbeit und gegebenenfalls auch Kirchenmusik reduzieren müssen. Auch die Diakonie ist da auf dem Prüfstand. Es wird also in Arbeitsfeldern, wo mit Menschen gearbeitet wird, reduziert werden müssen, wenn es keine Kehrtwendung gibt. Zum vollständigen Interview.

Die EKiR – ein Tochterunternehmen der EKD?

Von Hans-Jürgen Volk

Haben Sie schon mal was von einem „erweiterten Solidarpakt“ gehört? Nein? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Landessynodalen, Superintendenten, Vorsitzenden von Pfarrvereinen oder MAV-Vertretern oder sogar langjährigen Mitgliedern von Kirchenleitungen soll es ähnlich gehen. Der „erweiterte Solidarpakt“ wurde im März 2006 von der Kirchenkonferenz der EKD beschlossenen. Durch ihn übt die EKD massiven Einfluss auf die Finanz- und Personalplanung ihrer Gliedkirchen aus. Er dürfte die eigentliche Begründung für den verschärften Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) sein. Die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland folgt in blindem Gehorsam EKD-Vorgaben, die den meisten Mitgliedern ihre Landessynode unbekannt sind.

Ein fiskalisches Korsett mit dem Ziel der Kapitalbildung

Zeitgleich mit der Arbeit am EKD-Impulspapier „Kirche der Freiheit“ wurden verbindliche Regelungen entwickelt, mit denen die Landeskirchen im Machtbereich der EKD fiskalisch auf Linie gebracht werden sollten. Es spricht viele dafür, dass das enge fiskalische Korsett des „erweiterten Solidarpakts“ ein entscheidender Faktor bei den Um- und Rückbauprozessen ist, wie sie in „Kirche der Freiheit“ nahegelegt werden.

Der ursprüngliche „Solidarpakt“ bezeichnet dass nach der Vereinigung Anfang der 90-er Jahre entstandene Finanzausgleichsystem der EKD-Landeskirchen, dass bis auf wenige Ausnahmen den östlichen Landeskirchen zu Gute kam. Der „erweiterte Solidarpakt“ knüpft lediglich begrifflich hieran an. Im Beschluss der Kirchenkonferenz heißt es unter Punkt 5 der Präambel: „Grundlegendes Ziel eines ‚erweiterten Solidarpakts‘ ist es, vorbeugend sicherzustellen, dass keine Gliedkirche in eine solche finanzielle Krise gerät, die die Gemeinschaft aller Gliedkirchen belastet.“ Von der Sache her will der sog. Solidarpakt also den Solidarfall verhindern, indem er die Landeskirchen einem strengen fiskalischen Regiment unterordnet. Diese werden genötigt, im Blick auf eine angeblich sinkende Finanzkraft Zukunftssicherung in Form von Kapitalbildung zu betreiben. Der EKD-Finanzchef Thomas Begrich räumt in einer Sendung von RBB Kulturradio vom 03.08. 2014 mit dem Titel: „Für Pfarrers Rente spekulieren – Kirche an der Börse“ ein, dass das Vermögen, das die einzelnen Landeskirchen alleine für zukünftige Versorgungsansprüche angesammelt haben, bereits jetzt einen Umfang von 10 – 15 Milliarden Euro hat. Bedenkt man, dass die Regelungen des „erweiterten Solidarpakt“ die Landeskirchen darüber hinaus zu weiteren umfänglichen Rücklagenbildungen zwingen, bedenkt man darüber hinaus, dass sich im Besitz der kirchlichen Körperschaften im EKD-Bereich zahlreiche werthaltige Immobilien und Liegenschaften befinden, kann man in etwa erahnen, wie groß das kirchliche Gesamtvermögen ist.

Der „erweiterte Solidarpakt“ erinnert an den „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ der EU. Auch dort geht es um das Sparen um fast jeden Preis, in jedem Fall zu Lasten der Menschen. Allerdings gibt es zwei Unterschiede: 1. Wo der „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ Pakt der EU die Verschuldung der Staaten eindämmen will, geht es beim EKD-Solidarpakt um Kapitalbildung. 2. Die Regelungen des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ sind den nationalen Parlamenten bekannt und werden dort kontrovers diskutiert. Der EKD-Solidarpakt ist dagegen eine Verabredung weniger Bischöfe und Oberkirchenräte im Rahmen des Konklave der Kirchenkonferenz, von der Presbyterien, Kreis- oder Landessynoden, die in der evangelischen Kirche eigentlich entscheiden sollten, bisher so gut wie keine Kenntnis besitzen.

Die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ im Einzelnen

Nimmt man die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ernst, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Moment jedenfalls noch die Kirchengemeinden der EKiR eine größere Gestaltungsfreiheit im Blick auf ihre Finanzen haben, als die Landeskirchen der EKD.

Würden Sie jemanden ernst nehmen, der Ihnen vermitteln will, welche Höhe die Inflationsrate im Jahr 2023 hat? Oder der glaubt, belastbare Aussagen über den Umfang der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer im Jahr 2031 machen zu können?

Basis der Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ist die Nötigung der Landeskirchen zu einer mittelfristigen und einer langfristigen Finanzplanung. Die mittelfristige Finanzplanung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt, die langfristige Finanzplanung soll einen Zeitraum von 15 – 25 Jahren umfassen. Die Finanzplanung soll auf folgenden prognostischen Annahmen beruhen:

  • Entwicklung der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln

  • Prognose des allgemeinen Preisindexes

  • Gemeindegliederzahlen

  • Ausgabenentwicklung

Grundlage der Finanzplanung der Landeskirchen sind Mindeststandards, die von der Kirchenkonferenz auf Vorschlag des Finanzbeirates der EKD festgelegt werden. Diese Mindeststandards umfassen folgende Punkte:

  • Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • Kostenstruktur, insbesondere der Personalkosten

  • Liquidität und Rücklagen

  • Verschuldung

  • Sicherung der Versorgung

Jedes Jahr legen die Landeskirchen bis zum 31. März dem Kirchenamt der EKD einen Bericht zu ihrer finanziellen Situation vor, der nach einem vom Finanzbereit entwickelten und durch die Kirchenkonferenz bestätigten Raster erstellt wird. Die Berichte werden vom Kirchenamt der EKD ausgewertet. Die Ergebnisse berät der Finanzbeirat.

Kommt es bei einer Landeskirche zu erheblichen Abweichungen bei den festgelegten Mindeststandards, ergeht ein Schreiben an die betroffene Landeskirche, dem ein anschließendes Gespräch über Lösungsmöglichkeiten folgen soll.

Greifen diese Maßnahmen nicht und wird durch Kirchenamt und Finanzbeirat eine „Finanzkrise“ einer Landeskirche festgestellt, greifen deutlich härtere Maßnahmen, die von der Kirchenkonferenz „im Benehmen“ mit dem Rat der EKD beschlossen werden. Genannt werden die „Aufforderung zur Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit dem Kirchenamt“ sowie die „Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen durch einen Beauftragten“ der EKD. „Bei erfolgversprechender Mitarbeit der betroffenen Gliedkirchen an der Überwindung ihrer Finanzkrise können Unterstützung durch die Gemeinschaft der Gliedkirchen und weitere begleitende Maßnahmen in Aussicht gestellt werden.“ Ist dies nicht der Fall, greifen Sanktionen, die bis zum Ausschluss weiterer Unterstützung für die betroffene Gliedkirche reichen“ können. Im Klartext: Bei nicht-kooperativem Verhalten gegenüber den EKD-Spielregeln droht der Entzug der Solidarität, also offenbar auch der Entzug der Finanzausgleichsmittel.

Die einzelnen Landeskirchen sind also im Blick auf ihre Finanzen seit März 2006 nicht mehr Herrin im eigenen Haus. Sie müssen sich den vom Finanzbeirat vorgegeben Mindeststandards unterordnen und stehen unter Aufsicht der EKD. Dies bestätigt der Finanzchef der EKD Thomas Begrich im bereits erwähnten RBB-Feature: „Im Erweiterten Solidarpakt […] sagen wir: Es sollen aus den aktuellen Haushalten nicht mehr als 10 Prozent aufgewandt werden müssen, um die Pensionen der jetzt im Ruhedienst befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen. Um das erreichen zu können, muss man ungefähr siebzig Prozent Kapitaldeckung haben.“ „Und solche finanziellen Mindeststandards werden dann auch von uns im Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft der Gliedkirchen überwacht. „

Die EKiR und der „erweiterte Solidarpakt“

Im Vorwort von „Schöne neue Welt“ schreibt Aldous Huxley 1946: „Die größten Triumphe der Propaganda wurden nicht durch Handeln, sondern durch Unterlassung erreicht. Groß ist die Wahrheit, größer aber, vom praktischen Gesichtspunkt, ist das Verschweigen von Wahrheit.“

Beklemmend aktuell ist dieses Zitat im Blick auf die Krisen und kriegerischen Konflikte unserer Zeit. Noch beklemmender muss es allerdings für einen evangelischen Christen sein, dass Teile der kirchlichen Leitungsebene sich die hinter dieser Aussage stehende Geisteshaltung zu eigen gemacht haben.

Tatsache ist, dass in keinem öffentlich zugänglichen Dokument, dass der rheinischen Landessynode vorgelegt wurde, der Begriff „erweiterter Solidarpakt“ auftaucht und dass die Unwissenheit über sein Regelwerk nicht nur die Masse der Landessynodalen, sondern sogar langjährige Mitglieder der Kirchenleitung betrifft. Jetzt stellt sich heraus, dass ohne die Wucht dieses Reglements der ab Juli 2013 initiierte brutal verschärfte Sparkurs der damals neuen Kirchenleitung um Manfred Rekowski so kaum denkbar wäre.

Zunächst fragt man sich, welche Personen den Beschluss der Kirchenkonferenz vom März 2006 zu verantworten haben. Der potentielle Teilnehmerkreis aus dem Rheinland ist überschaubar. Der damalige Präses Nikolaus Schneider sowie Vizepräsident Christian Drägert sind an erster Stelle zu nennen. Hinzukommt der Finanzdezernent Georg Immel und evtl. noch Vizepräses Petra Bosse Huber. Ihnen war die Schieflage bei der Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungsansprüche gegenüber der EKiR bestens bekannt. Ihnen muss bewusst gewesen sein, in welchen fiskalischen Schwitzkasten die rheinische Kirche durch das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ gerät und sie auf lange Zeit zu immer neuen „Sparrunden“ nötigt mit dem Ziel verstärkter Kapitalbildung. Nicht ohne Brisanz ist der Tatbestand, dass dieser Personenkreis die politische Verantwortung für den bbz-Finanzskandal trägt, der einige Jahre später den Rücklagenbestand der rheinischen Kirche um einen Betrag von deutlich über 20 Mio. € reduziert hat.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Georg Immel erstmals im Finanzbericht von 2006 auf ein „landeskirchliche Frühwarnsystem“ verweist. Hierbei ging es Immel darum, Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu motivieren, den Bestand ihrer Rücklagen und Schulden nach Düsseldorf zu melden, von wo aus die Daten an die EKD zur Auswertung weitergeleitet werden sollten. Er begründet dies mit einem Beschluss von Kirchenkonferenz und Rat der EKD, „ein sogenanntes ‚Frühwarnsystem‘ auf EKD-Ebene einzuführen, um frühzeitig Fehlentwicklungen oder Fehlsteuerungen in Gliedkirchen erkennen und darauf reagieren zu können“ (Seite 9, 10). Immel trug seinen Bericht im Januar 2006 vor, erst im März 2006 fasste die Kirchenkonferenz der EKD den endgültigen Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“. Dennoch wird man davon ausgehen können, dass die Vorüberlegungen Immel bekannt waren und seine Ausführungen bestenfalls Teilinformationen, also die halbe Wahrheit enthielten. In seinen Erläuterungen zur Versorgungssicherung ab S. 12 des Berichts erwähnt Immel weder „Frühwarnsystem“ noch den „Solidarpakt“, obwohl das eigentliche Ziel des „Solidarpakts“ – verstärkte Kapitalbildung – vor allem auf die Sicherung zukünftiger Versorgungsansprüche abzielt. Im Finanzbericht von 2007, als das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ verbindlich und den Eingeweihten bekannt war, geht Immel erneut auf das „Frühwarnsystem“ ein (S. 7-9), ohne wirkliche Informationen zu liefern.

Das Jahr 2006 war nicht nur für die rheinische Kirche eine Zäsur. Mit dem „erweiterten Solidarpakt“ war ein höchst effizienter Hebel geschaffen, mit dem Grundelemente aus „Kirche der Freiheit“ umgesetzt werden konnten. Trotz erheblich steigender Kirchensteuereinnahmen wurden Gemeinden, Kirchenkreisen und Gemeinden Mittel entzogen und in Verbindung mit einer unseriösen Langfristprognostik, nach der dauerhaft die kirchliche Finanzkraft nur sinken kann, das Gefühl subjektiver Armut vor Ort verstetigt. Faktisch handelt es sich um eine Umverteilung von unten nach oben, denn Mittel, die die Arbeit vor Ort hätten stärken können, werden dem Zugriff von Presbyterien und Kreissynoden entzogen.

Seit 2006 kann man in der rheinischen Kirche eine wachsende Dynamik bei Rückbauprozessen und dem Abbau von Arbeitsplätzen beobachten. 2011 verdoppelte die EKiR die Versorgungssicherungsumlage und führt mittlerweile ein knappes Viertel ihres Kirchensteueraufkommens der Versorgungsicherung zu.

All‘ diese Anstrengungen waren nach dem Urteil der EKD-Aufseher offenbar unzureichend. Im März 2013 gab die EKiR die aktuellen Daten, die nach dem „erweiterten Solidarpakt“ gefordert werden, an das EKD-Kirchenamt weiter. Offenbar kam im Mai 2013 so etwas wie einen „blauen Brief“ aus Hannover. Am 10. Juli 2013 kündigt Präses Manfred Rekowski in einer Videobotschaft eine drastische Verschärfung des „Sparkurses“ an. Über den Zeitraum von mehreren Wochen gibt es in seinem Blog eine durchaus spannende Diskussion. Allerdings werden weder die tatsächlichen Hintergründe des fiskalischen Parforceritts benannt, noch fachliche Fragen befriedigend beantwortet. Die Sondersynode in Hilden Ende November 2013 folgt diesem Muster. Rekowski plaudert zwar von der „Troika“ und dem EKD-„Sparkommissar“, der ins Haus stehen könnte. Die Heiterkeit der Synode ob dieser Äußerungen belegt jedoch, dass der dramatisch ernste Hintergrund dieser „humoristischen“ Einlagen, nämlich die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ den Synodalen weitgehend unbekannt sind. Synoden werden so in Teilen zu einer reinen Akklamationsfassade. Die Ziele stehen fest, sie kommen aus dem intransparenten Dunst der EKD. Gestaltet werden darf die Umsetzung, hier ist „Partizipation“ gefragt.

Fakt ist, dass die EKiR mehr denn je an der kurzen Leine der EKD nach einer Road-Map geführt wird, die nur wenigen Eingeweihten bekannt ist. Was bedeutet es – auch verfassungsrechtlich – für diese Landeskirche mit einer immer noch ausgeprägt basisorientierten presbyterial-synodalen Ordnung, wenn die in Finanz- und Strukturfragen entscheidenden Weichenstellungen durch Verabredungen des Finanzbeirates und der Kirchenkonferenz der EKD getroffen werden, deren Inhalte der Landessynode bestenfalls verschwommen bekannt sind, wenn überhaupt? Nicht mehr die Landessynode bestimmt die Richtung – von Presbyterien und Kreissynoden gar nicht zu reden – sondern ein kleiner Kreis von Bischöfen und Oberkirchenräten in Gremien der EKD.

Der „erweiterte Solidarpakt“ – die kritischsten Punkte

Was bewegt die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD zu der mutmaßlichen Verabredung, den Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“ nicht zu veröffentlichen? Es war tatsächlich bis vor kurzem ein „Pakt, den keiner kennt“, wie es der Journalist Christoph Fleischmann mehrfach formuliert hat. Dieser Tatbestand offenbart eine nahezu unglaubliche Missachtung von Synoden durch führende Verantwortungsträger der Evangelischen Kirche. Er zerstört Vertrauen.

Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:

  1. Der „erweiterte Solidarpakt“ ist ein Steuerungsinstrument – durchaus vergleichbar mit dem EU-„Stabilitäts- und Wachstumspakt“ – das die evangelischen Landeskirchen in eine höchst einseitige Finanzorientierung drängt. Die Frage einer nachhaltigen Finanzierung insbesondere im Blick auf Versorgungs- und Beihilfeansprüche erscheint als die herausragende Zukunftsfrage kirchenleitenden Handelns, dem sich alle anderen Aspekte wie die Situation der Beschäftigten oder die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen im Wirkungsbereich der Kirche unterzuordnen haben.

  2. Verschärft wird diese für die Kirche insgesamt schädlich Einseitigkeit durch eine von der EKD vorgeschriebene Prognostik, die auf falschen Grundannahmen beruht. Hierzu gehört die bis heute empirisch nicht zu belegende Behauptung, die Mitgliederentwicklung hätte einen messbaren Einfluss auf die Finanzkraft der Kirche. Ein Blick auf längere Zeiträume am Beispiel der EKiR widerlegt dies vielmehr:

EKiR

1970

1990

2005

2013

Gemeindeglieder in Mio.

3,856

3,269

2,952

2,707

Nettokirchensteuer-

Aufkommen in Euro

200 Mio.

580 Mio.

492 Mio.

620 Mio.

  1. Ähnlich fragwürdig ist eine Prognose bezüglich des allgemeinen Preisindexes, die als ein Element der Finanzplanung gefordert wird. Aussagen über die Inflationsrate in 10 oder gar 25 Jahren machen zu wollen entbehrt jeder Grundlage und ist reine Kaffeesatzleserei. Der Preisindex orientiert sich im übrigen nicht an der tatsächlichen Kostenstruktur der Kirche, sondern an den Ausgaben einer Durchschnittsfamilie. Der Euro hat im Blick auf die Anschaffung elektronischer Geräte, die für die kirchliche Arbeit kein unwichtiger Kostenfaktor sind, erheblich an Wert gewonnen, da Computer, Handys und Notebooks günstiger geworden sind. Bei den Löhnen und Gehältern müsste er zumindest konstant geblieben sein, und dies ist der weitaus größte Kostenpostenkirchlicher Arbeit.

  2. Auf Grund der bei Lichte besehen höchst subjektiven Annahme, die Finanzkraft der Kirche würde sich in Zukunft erheblich reduzieren, drängt die EKD ihre Landeskirchen dazu, Geld durch „Sparrunden“ aus dem System kirchlicher Arbeit herauszuziehen und Zukunftssicherung durch Kapitalbildung zu betreiben. Soll diese Strategie im Sinne ihrer Urheber erfolgreich sein, setzt dies folgendes Szenario zwingend voraus: 1. Die Finanzmarktentwicklung muss in den kommenden Jahrzehnten so stabil sein, dass auch für kirchliche Finanzanlagen verlässliche Renditen erwirtschaftet werden können. 2. Eine Voraussetzung dafür ist ein stetiges Wirtschaftswachstum. – Wer’s glaubt, wird selig, oder auch nicht!

Großkonzern? Von verdeckten Leitbildern und der schleichenden Entmündigung der kirchlichen Basis.

von Hans-Jürgen Volk

Diese Skizze soll verdeutlichen, in welchem gesellschaftlichen Kontext die kirchlichen Umbaukonzepte entwickelt wurden. In zentralen Elementen folgen sie einer neoliberalen Agenda. Was völlig fehlt, ist die Anknüpfung an das große biblische Freiheitsepos, das den Auszug der Kinder Israels aus der Knechtschaft in Ägypten beschreibt. Auch einen handlungsleitenden Bezug auf den paulinischen Freiheitsbegriff (Vgl. z.B. Gal. 4-5) sucht man vergeblich. Was offenbar sehr zielgerichtet angestrebt wird, ist die Transformation eines immer noch bemerkenswert vielfältigen protestantischen Gemeinwesens in einen religiösen Dienstleistungskonzern…

Verdeckte Operation “erweiterter Solidarpakt”

Googeln Sie mal das Stichwort “erweiterter Solidarpakt”. Sie werden dazu kaum was finden, obwohl es sich um eine Intervention der Kirchenkonferenz der EKD vom März 2006 handelt, die massiv in die Finanzplanung, die Haushaltsgestaltung und die Personalplanung der Landeskirchen eingreift. Vor nur wenigen Landessynoden wurde der Begriff öffentlich erwähnt – zumeist den tatsächlichen Sachverhalt verharmlosend im Zusammenhang mit einem Berichtswesen in Richtung EKD…

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