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Residenzpflicht, Dienstwohnung

Baden: Dauerbrenner Mietwerte der Pfarrhäuser

05/2018, Bad. Pfarrerblatt

Den Aufruf von Volker Matthaei in der Ausgabe 3-4 2018 am
Mietwertverfahren teilzunehmen, kann ich nur unterstützen, denn diese
Landeskirche meint es nicht gut mit ihren Gemeindepfarrer/innen…

…Rechne ich die Jahre seit 1993 hoch, die ich zu viel Steuern bezahlt habe,
komme ich überschlägig und knapp gerechnet auf eine Summe von ca.
40.000 € zu viel bezahlter Steuern. Geld, das spürbar fehlte….

vgl. S. 152 (print)

 

Baden: Zu versteuernde Mietwerte für Pfarrhäuser – Landeskirche kneift – Aufgabe müssen PfarrerInnen selbst übernehmen.

02/2018, Badisches Pfarrrvereinsblatt

Baden: Aus der Pfarrvertretung

…Wünschenswert wäre natürlich ein Überprüfungsverfahren
für alle Pfarrhäuser
der Landeskirche – die ursprüngliche
Festlegung der Mietwerte vor ca. 25 Jahren
hat sich in vielen Verfahren als zu
hoch erwiesen und war de facto eine Gehaltskürzung.
Da die landeskirchliche Initiative
allerdings gestoppt wurde, ist eine
individuelle Überprüfung durch die betroffenen
PfarrerInnen im Moment die beste
Alternative…

mehr dazu, vgl. S. 48f

Baden: zusätzliche finanzielle Belastungen für die Pfarrerschaft nach Verkauf von Pfarrhäusern.

02/2016, Pfarrverein Baden, Aktuelles
„…
Wenn das zuträfe, wäre natürlich nicht einzusehen, dass Maßnahmen, die zu Lasten der PfarrerInnenschaft gehen (weil die Erfahrung zeigt, dass angemietete Dienstwohnungen teurer sind) und von der PfarrerInnenschaft nicht zu verantworten sind, zu zusätzlichen Belastungen für die PfarrerInnenschaft führen. Wenn die Landeskirche an der Residenzpflicht festhält, gleichzeitig aber den Verkauf von Pfarrhäusern genehmigt, dann darf das nicht zu erhöhten Kosten bei der PfarrerInnenschaft führen.“
der vollständige Bericht, vgl. S. 46, linke Spalte.

Über Lebensräume im Pfarrhaus. Von Prof. Ilona Nord

10/2015, Hess. Pfarrerblatt

… Schluss
Die Faszination Pfarrhaus ist vielerorts einer Ernüchterung gewichen, die Kostenkalkulationen und kulturelle Bedeutung miteinander in eine Bilanz gebracht haben. Im Dienstrecht von allen Landeskirchen der EKD ist die Residenzpflicht fester Bestandteil, aber längst haben sich auch Kirchenleitungen davon gelöst, das Pfarrhaus als einzigen Lebensraum für den Pfarrberuf zu deklarieren. Übergemeindliche Pfarrämter und architektonische und verwaltungsbezogene Gründe haben dazu geführt, dass viele Gemeinden keine neuen Pfarrhäuser mehr bauen, das Pfarrhäuser verkauft werden und Dienstwohnungen angemietet werden. Der Pfarrberuf befindet sich‚im Wandel‘ und ‚auf der Schwelle‘, in einem Transformationsprozess und mit ihm die Signatur und die Funktionen des Pfarrhauses. Im August 2013 trafen sich in Ratzeburg Pfarramtsstudierende aus Kiel und aus Hamburg, um ihr Gemeindepraktikum gemeinsam vor zubereiten. Auf dieser Tagung haben Uta Pohl-Patalong und ich mit 42 Theologiestudierenden, die derzeit in der Nordkirche ihr Praktikum machen, auch über das Pfarrhaus gesprochen. Es ist kein Zufall, dass wir über das Wohnen im Pfarrhaus gesprochen haben, denn für viele ist dieses Thema bereits im vierten Semester mehr als belastend. Wir haben keine Konzepte diskutiert, sondern im Grunde ging es erst einmal darum nur aufzunehmen, was emotional belastet. Der Tenor hieß: „Eigentlich ist es sinnlos darüber zu sprechen, denn wir können ja sowieso nichts verändern.“ Die Residenzpflicht ist dabei der eine Aspekt, dessen Folgen für die persönliche Lebensführung und den persönlichen Bedarf an Mobilität nicht recht eingeschätzt werden kann, das andere ist das Gefühl, einer übermächtigen Sozialkontrolle ausgesetzt zu werden, permanent erreichbar zu sein und kein Privatleben mehr zu haben. Es gibt keinen direkten inneren Zusammenhang zwischen diesen Befürchtungen und Statistiken aus dem Jahr 2012, wonach jede fünfte Ehe in einem evangelischen Pfarrhaus geschieden wird, doch es zeigen sich besondere Belastungen…  Zum Artikel vgl. S. 128ff.

EKM: Mietwert der Dienstwohnungen z.T. erheblich angehoben

06/2015, Pfarrverein Thüringen

Dienstwohnungsvergütung
Vor genau zehn Jahren bekamen alle Thüringer Pastorinnen und Pfarrer die Aufforderung, zukünftig jährlich eine Gebäudeversicherungsumlage zu zahlen. Der Vereinsvorstand erarbeitete ein Muster für einen Widerspruch. Dieses wurde oft genutzt und hatte zahlreiche förmliche Widersprüche aus der Pfarrerschaft zur Folge. Die danach vom Landeskirchenamt versendeten pauschal erarbeiteten Bescheide waren rechtlich äußerst schlecht begründet, gingen auch nicht auf die einzelnen Widerspruchsinhalte ein, waren aber durchweg abschlägig. Es wäre damit in allen Fällen nur noch der Weg zur Schlichtungsstelle, dem damaligen Verwaltungsgericht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, möglich gewesen.
Seitens des Vorstandes des Thüringer Pfarrvereins war damals auf eine im Jahr zuvor gegebene Zusage der Kirchenleitung bestanden worden, diese Problematik gemeinsam sinnvoll zu lösen. Das wurde einvernehmlich nachgeholt. Die Versicherungsumlage wurde fallengelassen.

Nun wurde Anfang dieses Jahres der Mietwert der Dienstwohnungen z.T. erheblich, nach unserer Kenntnis bis zu 50% angehoben. Dies sollte sogar rückwirkend für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erfolgen. … Mehr dazu.

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus: Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht geklärt und Wohnen im Pfarrhaus wird teurer. Aus dem Vorstandsbericht des Pfarrvereins der EKKW.

06/2015

Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff

Franz Illgen

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus

„Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht – weder zufriedenstellend noch überhaupt – geklärt. Zum Teil stehen Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro im Raum.
Es steht zu befürchten, dass die in anderen Landeskirchen schon vor Jahren getroffenen Regelungen – in der Regel Entlastungen für die Dienstwohnungsnehmer/innen – in unserer Landeskirche nicht mehr möglich sind. Freilich betrifft dies ohnehin staatliches (Steuer-)Recht, auf das die Kirche, wenn überhaupt, nur mittelbar Einfluss hat, den sie aber offenbar bisher leider nicht zum Wohl der Dienstwohnungsnehmer/innen geltend machen konnte. (Die Pfarrvertretung hat jahrelang in dieser Sache eine Regelung angemahnt.) Darüber hinaus bestehen aber verschiedentliche Möglichkeiten, bei denen die Kirche rechtlich frei ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Um eine Maximalforderung in den Raum zu stellen, die nicht ganz aus der Luft gegriffen ist: Wenn ein Unternehmen wünscht, dass Mitarbeitende aus repräsentativen oder auch aus Kostengründen einen Dienstwagen fahren, dann wird der oft auch noch zur privaten Nutzung gestellt. Der Neupreis wird monatlich mit 1 % versteuert. Das war es dann in der Regel. Überträgt man dies auf die Dienstwohnungen, wäre eine Versteuerung des Mietwertes hinreichend, geschieht doch das Wohnen in einer Dienstwohnung als Teil des Dienstauftrages. Dass seit Jahresanfang 2015 auch der Familienzuschlag neben dem früheren sog. Ortszuschlag für das Wohnen in einer Dienstwohnung einbehalten wird, liegt im freien Ermessen des Dienstgebers. So sind auch andere Regelungen üblich, wie beispielsweise in Hannover. Dort werden meist Beträge unter 500 e neben der Schönheitsreparaturen-Pauschale gezahlt, ohne sonstigen Einbehalt! Dieser Einbehalt scheint in der EKD ein kurhessisches Spezifikum zu sein (lediglich die Pfalz hat eine ähnliche Regelung). In vielen anderen Landeskirchen gelten den Hannoveranern vergleichbare Regelungen, m. a. W.: der zu zahlende (einbehaltene) Betrag und der zu versteuernde Betrag sind je für sich und in der Summe schlicht zu hoch. Hinzu kommt die Variable „Heizkosten“, die aufgrund der baulichen Zustände vieler Pfarrhäuser ebenfalls zu hoch liegt. (s.17)

So kann es aus unserer Sicht doch wesentlich darum gehen, die Attraktivität des Pfarrberufs zu erhalten, wenn nicht sogar noch zu steigern, um den wenigen Bewerber/innen interessantere Bedingungen als anderswo zu bieten. Privatisierung der Kosten des Wohnens (ohne in der Regel wirklich frei entscheiden zu können, wo man wohnt), aber auch formale Hürden wie das sog. 3. Examen, dürften dem gegenläufig sein.“ ( vgl. S.17)

War der Beratungsausschuss nicht mal erfunden worden, um aus der erwarteten Theologenschwemme die geeignetsten herauszufischen? Ist das angesichts heutiger Bewerbungslage noch zeitgemäß (attraktiv), wirklich alle dieses Gremium durchlaufen zu lassen, wohlgemerkt, neben den üblichen Examina und Anstellungsverfahren? Anders gesagt: Wir hoffen und wünschen, dass es der Kirche gelingt, sich für zukünftige Generationen attraktiv aufzustellen. (S.17)

Zur Situation der Pfarrerschaft. In Memoriam Friedrich Weber.

05/2015 Vortrag vor dem Gesamtkonvent am 21. August 2002 in Wolfenbüttel, vom verstorbenen Landesbischof Dr. Friedrich Weber


2. Überlastung

Am Ende ist so mancher atemlos und ausgebrannt. Es gibt viele verschiedene Strategien, um mit der Überlastung umzugehen: Rückzug oder verstärkter Aktivismus, das Stöhnen über das Zuviel an Verwaltung, oder die Konzentration auf weniges, was eher dem persönlichem Hobby als der Breite der pfarramtlichen Tätigkeit gerecht wird, oder gar Frustration und Zynismus.

Die Frage ist nicht, ob das alles richtig oder falsch ist, entscheidend bleibt als Ausgangspunkt, dass Überlastung von einer breiten Mehrheit subjektiv empfunden wird. …

3. Verunsicherung über die Rolle des Pfarrers und der Pfarrerin

Zu den inneren wie äußeren Umbrüchen in Kirche und Gesellschaft kommt eine tiefe Verunsicherung von Pfarren und Pfarrerinnen über ihre Rolle und Aufgabe in Kirche und Gesellschaft. Folgende Faktoren, die ich nur summarisch aufliste, haben zu dieser Verunsicherung beigetragen:
– historisch: der Wandel des Pfarrerbildes durch die Frauenordination,
– die Spannung zwischen Profession und Beruf, zwischen Theologie und Verwaltung,
– die Qual der Rollenunklarheit: Priester oder Prophet,
– die Stellenteilung von Pfarrehepaaren und die eingeschränkten Dienstaufträge (50%, 75 %, 80 %),
– das Verhältnis von Ordinierten und Laien (Sakramentsverwaltung),
– das Verhältnis von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen,
– Fleiß und Frust im parochialen Alltag,
– Fragen der Residenzpflicht und der Einkommensentwicklung.

4. Eine Theologie des Amtes

Ganz elementar formuliert brauchen wir Pfarrerinnen und Pfarrer, die von ihren Voraussetzungen her in der Lage sind, und es zugleich als Aufgabe begreifen, suchende, ratlose, leidende, sterbende, aber auch fröhliche und erfolgreiche Menschen auf ihrem Weg mit Gott zu begleiten, deren Lebensweg vom Evangelium her zu deuten. Dass wir gerade in dieser Begleitung von Menschen selbst beschenkt werden, oft reichlicher empfangen als wir gegeben haben, ist hoffentlich eine Erfahrung, die auch sie immer wieder in Ihrem pastoralen Alltag machen dürfen.

Vor diesen kurz skizzierten Aufgaben, muss eine neu zu entwerfende Theologie des Amtes nicht alles neu erfinden. Sie darf sich in den Eckpunkten der Tradition bewegen, die als Aufgabe des Pfarrers und der Pfarrerin die Kommunikation des Evangeliums beschreibt, und die zugleich festhält, dass die Botschaft des Evangeliums auch für den Amtsträger gilt: Simul iustus et peccator. ”Die kirchliche Tradition stellt die Ordinierten unter den besonderen Anspruch Gottes…

5. Schlaglichter pastoraler Arbeitsfelder

Insbesondere die Aus- und Fortbildung der kirchlichen Amtsträger hat sich daran zu orientieren, ihnen geistliche und seelsorgerliche Kompetenz in der Verantwortung der eigenen Lebensführung zu ermöglichen. Ich frage mich manchmal, ob wir als Pfarrer und Pfarrerinnen neu beten lernen müssen?

Dazu kommt die Förderung der hermeneutischen Kompetenz zur Vermittlung von Glaubensfragen und zum Verhältnis von Glaube und Institution Kirche. In der Kompetenz der Amtsträger liegt zugleich die Möglichkeit sich von einer verwaltenden zu einer missionarischen Kirche zu entwickeln…
6. Zur Residenzpflicht

Ohne damit eine neue Lösung zu präsentieren, möchte ich zuerst fragen: Was ist zu tun, damit Pfarrerinnen und Pfarrer das Wohnen im Pfarrhaus wieder leichter fällt? Das ist für mich die eigentlich entscheidende Frage in der gesamten Problematik der Residenzpflicht.

Ich will an dieser Stelle auch erwähnen, dass das gesamte Kollegium die finanziellen Einbußen der Pfarrerschaft in den letzten Jahren deutlich zur Kenntnis genommen hat. Die Schönheitsreparaturenpauschale u.a.m. seien hier erwähnt. (Rundschreiben OLKR Dr. Fischer hat die Problematik angezeigt) Andererseits kann ich der gelegentlich kolportierten Berechnung nicht zustimmen, dass durch das Wohnen im Pfarrhaus ein Betrag in Höhe von mehreren hunderttausend Euro den Pfarrerinnen und Pfarrern verloren geht.

gehen Sie zu und klicken auf
Landesbischof Dr. Friedrich Weber: Zur Situation der Pfarrerschaft S. 27

ELK Hannover: Verkauf von Pfarrhäusern – Sinnvolles „Gebäudemanagement“ oder Verschleuderung von „Tafelsilber“?

9. April 2014
(2)    Obwohl die EKD frühzeitig die Landeskirchen aufforderte, die Rahmenbedingungen für Pfarrhäuser zu verbessern, mussten alle Gemeinde-PastorInnen in den Jahren 2002 bis 2009 zu unrecht mehr als 10 Mio. €  zu viel an DW-Vergütungen und ungefähr den gleich hohen Betrag an DW-Steuern zahlen, weil das LKA trotz ausdrücklicher EKD-Mahnung die höchstrichterliche Rechtsprechung seit 2002 ignoriert hatte. Erst nach zähen Verhandlungen konnten wir dann neben der FA-Rückerstattung der zu viel gezahlten DW-Steuern für 2002 bis 2009 auch die landeskirchliche Rückzahlung von ca. 5 Mio. € überzahlter DWV für 2007 bis 2009 erreichen. Die rechtswidrig überhöhten DWV für 2002 bis 2006 hat die Landeskirche leider nicht erstattet. Zudem müssen wir immer noch die ärgerliche Schönheitsreparatur-Pauschale (24.000 € in 35 Dienstjahren) und die Garagenmiete (mindestens 12.600 € in 35 DJ) für unsere PKW zahlen, obwohl wir diese aufgrund der Bereitstellungszeiten vor allem als Dienstwagen nutzen.
(3)    Erst 2006 konnten wir bei schadstoffbelasteten Pfarrhäusern eine LKA- Anweisung durchsetzen, die leider oft nicht beachtet wird, sodass KollegInnen immer wieder mühevoll und langwierig die Schadensbehebung allein erkämpfen müssen. Mehr dazu.

Vergleichbare Aktionen in anderen Landeskirchen.

Kirchenverwaltung überlässt Pfarrerin der BILD-Berichterstattung

Die Bild-Zeitung ist für ihre tendenziöse Berichtserstattung berüchtigt. Daher will man niemanden wünschen, das ein persönlicher oder beruflicher Konflikt einseitig in diese Zeitung transportiert wird. Es ist kaum auszumalen welche Konsequenzen das für die Betroffenen haben kann. Eine breite Öffentlichkeit ist plötzlich von der einseitigen Darstellung überzeugt. Eine Richtigstellung ist dann kaum mehr möglich und der Schaden für die Person und die Kirche immens.

In Zschernitz sprach die Kirchenverwaltung mit der Bild-Zeitung. Doch statt sich schützend vor die eigene Mitarbeiterin zu stellen, fand die Sichtweise der Pfarrerin keine Berücksichtigung.

Lesen sie hier die Hintergründe bei D.A.V.I.D.

Steuern sparen im Pfarrhaus

 

Steuern sparen im Pfarrhaus – Tipps vom Pfarrerinnen- und Pfarrerausschuss der EKKW.

 

EKKW: Pfarrerinnen-und Pfarrerausschuss erreicht Mietwert-Überprüfung

Nachdem die Überprüfung der steuerlichen Mietwerte in anderen Landeskirchen (EKHN, Pfalz, Hannover, Braunschweig) zu erheblichen Senkungen der steuerlichen Mietwerte für die Pfarrhäuser geführt hat, lässt der PA derzeit die Mietwerte von exemplarischen Pfarrhäusern auch in unserer Landeskirche von der Kanzlei Gütter prüfen.
Ergibt sich aus der Prüfung eine realistische Perspektive, die Mietwerte für die kurhessischen Pfarrhäuser senken zu können, wird der PA auf eine generelle Überprüfung der Mietwerte drängen.
Inzwischen liegen uns die Ergebnisse der Test-Überprüfungen vor. Danch lassen sich in städtisch geprägten Regionen mit hohen Mietwerten bis zu 1000,- € Steuern sparen; in eher ländlichen Regionen sind es einige hundert Euro.