Archiv der Kategorie:
EK im Rheinland – EKiR

Verschlankung von Verwaltung als Problem erkannt

Ausgangslage des aktuellen Kernproblems am Beispiel EKiR:

Hans-Jürgen Volk berichtet zu einer Folge des Verwaltungsstrukturgesetztes des EKiR von 2011: „Ein weiterer Nebeneffekt des so beschlossenen Kirchengesetztes ist es, dass sich die vor allem im Jahr 2011 noch so heftig geführte Debatte zum Thema „Personalplanung“ als Seifenblase entpuppt. Ein kirchliches Handlungsfeld, nennen wir es „kirchliche Organisation und Verwaltung“, erhält einen Sonderstatus und zwar deswegen, weil es angeblich den 5 verbliebenen Handlungsfeldern „Gottesdienst und Kirchenmusik“, „Gemeindearbeit und Seelsorge“, „Erziehung und Bildung“. „Diakonie und soziale Arbeit“ und „Ökumene“ gesamtumfänglich dient, so die ideologische NKF-Begründung. Und weil das so ist, sind der Pfarrer, die Kirchenmusikerin oder der Jugendleiter durchaus entbehrlich, keineswegs aber der IT-Spezialist, die Controllerin oder der Bauingenieur. Personalplanung betrifft nur die offenkundig nicht so bedeutsame Arbeit mit Menschen. Dort, wo es um „kirchliche Verwaltung und Organisation“ geht, wird ein Stellen- und Kostenaufbau vorprogrammiert, wohingegen der personelle und finanzielle Einsatz für die Arbeit mit Menschen reduziert werden soll.“

Die Problematik steigender Verwaltungskosten reflekiert der Antrag des Synodalen Superintendent Dr. Kenntner, EKiR:

Der Landessynode 2015 ist ein Gesamtkonzept kirchlicher Arbeitsfelder und Aufgaben vorzulegen, das Auskunft gibt über die mittel- und langfristig zu erwartende Entwicklung der Verwaltungskosten auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Landessynode soll damit die Möglichkeit gegeben werden, mittel– und langfristig den prozentualen Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtkirchensteueraufkommen festzulegen und in ein auch theologisch begründbares Verhältnis zu den Prozentanteilen der Ausgaben für die sonstigen Arbeitsfelder (vergleichbar den Überlegungen betr. Kosten Pfarrdienst) zu bringen.“ Lesen Sie den vollständigen Antrag Beschluss 6-Verwaltungsaufgaben an die Synode der EKiR von  Superintendent Dr. Kenntner.

Braunschweig

„Mit Beratungen zu Strukturreformen und neuen Perspektiven für das Diakonische Werk hat die Synode der braunschweigischen Landeskirche am Sonnabend ihre Tagung in Goslar abgeschlossen. Detlev Fey, Oberkirchenrat bei der EKD, sprach sich vor dem Kirchenparlament dafür aus, angesichts von sinkenden Mitgliederzahlen und abnehmenden Kirchensteuereinnahmen das Landeskirchenamt zu verkleinern. Die Landessynode beauftragte Fey, seine Untersuchung der kirchlichen Verwaltung fortzusetzen und im Mai ein Gutachten vorzulegen.“ Lesen Sie mehr.

Anmerkung F.S.: Was soll man davon halten, wenn sich die EKD für so etwas wie ein schlanke Verwaltung stark machen möchte? Wurden nicht jahrelang mit dem Reformprogramm die Verwaltungsbudgets permanent ausgeweitet – zu Lasten der inhaltlichen Arbeit der Kirche? Ist ein Saulus zum Paulus geworden? Oder handelt es sich doch nur um einen Trojaner, mit dem das Thema Landeskirchenfunsion in attraktivem Gewand noch einmal aufs Tapet gebracht werden soll? wort-meldungen.de wird die Sache verfolgen und berichten.

Vielversprechender erscheint uns der folgende Passus des Bischofsberichts der EKM:

EKM: aus dem Bischofsbericht von Ilse Junkermann

…3. Leichtes Zelt: leichte Verwaltung

Zum leichten Zelt gehört auch eine ‚leichte Verwaltung’. Eine Verwaltung, die vor Ort auch von nicht-beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeübt werden kann, die bei komplexen und schwierigen Vorgängen bei den Beruflichen und Ausgebildeten Unterstützung finden bzw. diese an sie übergeben kann. Lesen Sie ggf. den Kontext.

 

Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!

Mit Pfarrer Hans-Jürgen Volk ergreift ein ausgesprochener Praktiker und eine durch seine www.zwischenrufe-diskussion.de zur „Institution“ gewordene Person das Wort zum Thema Doppik. Und das geschieht nicht zum ersten Mal. Schon mit seinem Artikel Abenteuer NKF hatte er 2011 die durch die mit der NKF (Doppik) entstandene Problematik in der Ev. Kirche im Rheinland beschrieben. Mit seinem neuen Beitrag „Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!“ schreibt er seine Erfahrungen fort, präzisiert seine Erkenntnisse und pointiert seine Forderungen. Ein Artikel, der zum Appell wird.

EKiR: Kritische Anfragen an die Verwaltungsstrukturreform

EKiR. Ein Beschluß des Lutherischen Konvents am 3.3.2013 in Brühl zur Verwaltungsstrukturreform kritisiert er die Verlagerung der bislang gemeindlichen Verwaltung auf Verwaltungszentren führt zu einem Entzug der Mitwirkungsrechte an der Basis trotz traditioneller synodal-presbyterialer Verfassung, einer Machtverschiebung zu einer Immunität der Verwaltung, nicht zuletzt auch einer Kostensteigerung aus der Fragen entstehen wie:

Trotz sinkender Gemeindegliederzahlen und entgegen allen Prognosen sind die Kirchensteuereinnahmen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dennoch wurden Pfarrstellen abgebaut, Jungtheolog(inn)en nicht angestellt, Inhaber von Sonderdienststellen ohne soziale Absicherung entlassen, Wartestandspfarrer(innen) zwangspensioniert und Kirchen geschlossen. Ist dies geschehen, um die Ausweitung der Verwaltung zu finanzieren?

 

EKiR: Höppner-Bericht zu bbz-Skandal

Der Skandal um die Verluste der Firma bbz (eine GmbH für Beihilfeabrechnungen nicht nur der EKiR, sondern auch der EKHN etc.) hat die EKiR – Leitung in ihren Grundfesten erschüttert. Lobenswert ist die Entscheidung, mit der Aufarbeitung dieser Katastrophe eine unabhängige, aber sehr sachkundige Expertenkommission zu betrauen. Diese Kommission unter der Leitung des Mathematikers und früheren Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt Reinhard Hoeppner hat der Landessynode 2013 einen Bericht vorgelegt mit einer Analyse falscher Entscheidungen und mit Hinweis auf viele Sachverhalte, die durch schlechte Strukturen störanfällig sind. Vor allem wichtig sind aber die vielen deutlichen Hinweise auf strukturelle Schwächen in der Organisation der Leitung der Landeskirche, aber auch von Kirchenkreisen und Gemeinden. Hier muss die Landeskirche zu deutlich anderen Leitungsstrukturen kommen, die geprägt sind von einer Gewaltenteilung. Insgesamt gibt der Bericht wichtige Impulse meint Hans-Jürgen Volk in seinem erläuternden und Hintergründe ausleuchtenden Kommentar.

Lesen Sie auch den Bericht und weitere Informationen (auf der Seite TEIL A, Struktur 2013 – Höppner-Bericht).

Ergänzung(24.4.2013): Nun gibt es auch den Abschlussbericht der Kommission zu lesen.

Die Synode der EKiR als Einheit von Legislative, Exekutive und Judikative?

Die Synode der EKiR als eine –  im politischen Sinne nicht demokratische – Einheit von Legislative, Exekutive und Judikative?

„Die Synode ist Kirchenleitung, also Exekutive. Darüber hinaus aber ist sie durch ihr gesetzgeberischen Handeln auch Legislative und durch ihre Wahl der Kirchengerichte Judikative. Es ist eine offene Frage, ob sie im extremen Ausnahmefall die Judikatur auch an sich ziehen könnte.

Diese umfassende Leitungsfunktion der Synode kann meiner Ansicht nach nur gelingen, wenn bestehende Verfahrensregeln strikt eingehalten und auch tradierte „ungeschriebene Regeln“ beachtet werden.“

Lesen mehr aus dem Präsesbericht von Nikolaus Schneider zur Landessynode der EKiR

01/2013.

Anmerkung F.S.: Man kann die Ausführungen von Nikolaus Schneider als Beschreibung, als Legitimation oder als Entschuldigung betrachten. Denn pikanterweise auf derselben Synode stellte Reinhard Höppner in seiner Analyse des bbz-Skandals, dem sog. Höppner-Bericht, nonchalent fest: „Hier muss die Landeskirche zu deutlich anderen Leitungsstrukturen kommen, die geprägt sind von einer Gewaltenteilung…“. Vielleicht sind ja gerade die „ungeschriebenen“ Regeln, die der Präses fordert, das Problem, wie es beschrieben wird u.a. bei Hans-Jürgen Volk in seiner Analyse von Funktionsweisen der Synode.

Kein „ weiter so!“ – Reformkritik ‚von oben‘ in der EKiR.

Die Wahl von Manfred Rekowski (Titelzitat) und andere Personalentscheidungen der Landessynode 2013 der Ev. Kirche im Rheinland geben Anlass zur Hoffnung. Von Hans-Jürgen Volk.

Anlass zur Hoffnung gibt es – Vertrauen muss noch gewonnen werden. Denn noch steckt die Ev. Kirche im Rheinland von ihrer Beschlusslage her mitten in einer problematischen Reformphase, die die eigene Organisation überfordert und eine Vertrauenskrise herbeigeführt hat. Die Personalentscheidungen der Landessynode, die vom 6. – 12. Januar in Bad Neuenahr tagte, signalisieren allerdings den Wunsch nach deutlichen Korrekturen, vielleicht sogar nach einem neuen Anfang. Durchaus fähige Frauen und Männer des landeskirchlichen Apparats wie Antje Hieronimus, Volker Lehnert oder auch Georg Immel, die vor kurzem noch zentrale Persönlichkeiten im Netzwerk jener „kollegialen Leitung“ der Landeskirche waren, hatten mit ihren Ambitionen keine Chance…

Drei Baustellen hob Rekowski als Herausforderung für den neuen Präses und die neue Kirchenleitung hervor:

  • Die Vertrauenskrise – hier sei eine nüchterne Bestandsaufnahme als Beitrag der neuen Kirchenleitung erforderlich;
  • im Zusammenhang damit die fehlende Akzeptanz kirchenleitenden Handelns – „Ohne Vertrauen geht Leitung nicht.“
  • Schließlich der krisenhafte Zustand einer an sich guten Ordnung, der spätestens seit den letzten Presbyteriumswahlen unübersehbar sei.

Lesen Sie weiter.

Reformen – Plädoyer wider die Einheitslösungen

Wer sich die Reformdiskussionen in der EKD und ihren Landeskirchen anschaut, wird bemerken: Der Trend geht hin zu größeren Einheiten – bei Landeskirchen, Kirchenkreisen oder Dekanaten, in Gemeinden oder auch Verwaltungseinheiten und Einrichtungen. Größer, weiter, schneller, effizienter, komplexer, unübersichtlicher, zunehmend losgelöst von Menschen vor Ort – ein Muster, das alltäglich erlebbar ist in unserer Gesellschaft. Die Reformbemühungen innerhalb der rheinischen Kirche – so Ingrid Schneider – weisen ebensolche Tendenzen zu größeren Einheiten und übergeordneten Strukturen auf: ein Weg, der jedoch in die falsche Richtung weist.

von Ingrid Schneider

Übernimmt die Administration die Führung in der Kirche?

fragt Pfr. i.R. Manfred Alberti in seinem Artikel „Kippt die presbyterial-synodale Ordnung in der EKiR? Presbyterien vor dem Ende ihrer Leitungsverantwortung“ im Deutschen Pfarrerblatt:

Vor einer der grundsätzlichsten Herausforderungen ihrer Geschichte steht die Evang. Kirche im Rheinland (EKiR): Wird sie ihre Basisorientierung als Kirche mit einer presbyterial-synodalen Grundordnung behalten, in der die Gemeinden mit ihren Presbyterien die wichtigsten bestimmenden Organe sind, oder wird sie zu einer von oben geleiteten Institution, in der die Gemeinden wie Filialen eines Konzerns nur noch sehr eingeschränkte Entscheidungskompetenzen haben?

 

EKiR: Duisdorfer Thesen

Ein Arbeitskreis der Gemeinde Bonn-Duisdorf hat gegenüber dem Reformprozess der EKD und dem Impulspapier „Kirche der Freiheit“ folgende Forderungen aufgestellt:

1. Sprache des Evangeliums statt Sprache der Wirtschaft

2. Vielfalt von unten statt Vorgaben von oben

3. Vorrang der Inhalte statt Vorrang der Wirtschaftlichkeit

4. Belebung der Ortsgemeinde statt Konzentration auf regionale Zentren

5. Beteiligungskirche statt Servicekirche

Lesen Sie die Erläuterungen.