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Synodenthema NKF, Doppik

Bilanz aus 15 Jahren „Neuem Steuerungsmodell“ und Doppik in den Kommunen

Neues Steuerungsmodell und Doppik in der Praxis – Erfahrungen aus den Kommunalverwaltungen.

Mit Prof. Dr. Jörg Bogumil (Ruhr-Universität Bochum) schreibt ein ausgewiesener Experte der empirischen Forschung über Neue Steuerungsmodelle/ Doppik/ NKF in den Öffentlichen Verwaltungen für das Deutsche Pfarrerblatt.

Sein Fazit:

Insgesamt ist mir bisher kein einziger extern evaluierter „Erfolgsfall“ der Doppik in Deutschland bekannt. Politische Entscheidungsträger wie auch solche quasi- öffentlicher Einrichtungen wie der Kirchen tun also gut daran, wenn sie die Doppik mit outputorientierter Budgetierung nicht automatisch einführen, sondern zunächst die Kosten dieser Reform prüfen und in kleinen Modellprojekten erproben. Lesen Sie den Artikel hier.

Doppik gescheitert – Vertröstung auf Erfolge in ferner Zukunft

Aus den Erfahrungen anderer lernen – Zum Thema Doppik – Kameralistik bei den Gemeinden

Lesen Sie den Artikel.

Vertröstung auf zukünftige Erfolge.

Weil die Erfolge der Einführung der Doppik und auch damit zusammenhängender IT-Technik  recht spärlich sind, werden Nutzer und Öffentlichkeit auf zukünftige Erfolge vertröstet. Dazu zwei wahllos herausgegriffene Beispiele, die man beliebig vermehren könnte:

1. „Der Erfolg dieser Reform wird erst in Jahren beurteilt werden können, da die Wirkungen eines fundamental veränderten Haushalts- und Rechnungswesens erst dann sichtbar werden, wenn die einzelnen Instrumente eingeführt, durch die Mitarbeiter beherrscht und vor allem von den Mitarbeitern und der Politik inhaltlich akzeptiert und angewendet werden.“ zur Quelle Raupach/Hilgers, Quo vadis?

 

2. „Wer SAP einführt, braucht einen langen Atem. Nicht umsonst wird SAP gerne auch mit „Super-Aufräum-Programm bezeichnet“ , so der Finanzdezernent der Bayerischen Landeskirche auf der Frühjahrssynode 2013, zur Quelle.

Doppik „das Jahrhundertprojekt“ der Kirchen ?

Bayern

Dieses »Jahrhundertprojekt« der umfassenden Umstellung des Buchungssystems von der Kameralistik zur Doppik brachte zwangsläufig eine Reihe von Schwierigkeiten, Unwägbarkeiten und Fehleinschätzungen mit sich, wie Werner Scheler, der Vorsitzende des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses in einer engagierten Rede deutlich machte.

Eine Warnung zum Thema – aus dem Jahr 2008!

Dies alles sind insoweit Fragen, die man in allen Bereichen der Kirche in gleicher Weise stellen könnte. Im Rahmen dieser Rubrik hat sie eine besondere Relevanz, weil hier ein immenser Nachholbedarf bestand und besteht – und weil die Frage der Qualität erforderlicher Prozesse zur Verbesserung eine hohe Professionalität der Verantwortlichen in den Verwaltungen erfordert. Ist diese nicht vorhanden, wird sich ein solcher Prozess sich in schlichten Datensammlungen erschöpfen – der exorbitante Kosten verursachen wird…

 

Stellungnahme des Vorstandes des westfälischen Pfarrvereins zum NKF-Westfalen

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Kritik an Doppik: Entdemokratisierung durch Entmachtung der Gremien

Kritik an Doppelter Buchführung: Instrument für Steuerberater und ein Wirtschaftsprüfer. Erfahrungsbericht aus Karlsruhe

In der Doppik werden, vereinfacht gesagt, statt reiner Zahlungsströme – Eingaben, Ausgaben – sämtliche Ressourcen erfasst, die für eine Leistung oder ein Produkt nötig sind. Das soll die städtischen Finanzen übersichtlicher und nachvollziehbarer abbilden. Folgt man dem Karlsruher Gemeinderat ist aber eher das Gegenteil der Fall. Wirklich helfen würde Doppik nicht, so GfK-Stadtrat Friedemann Kalmbach. Ähnlich sah das KAL-Stadtrat Eberhard Fischer: „Die Berichte erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer.“ Lesen Sie den Artikel.

Kontrollfunktion kaum mehr wahrnehmbar! – Stellungnahme eines Baden-Württembergischen Kreisrates zur Doppik:

Auch nach 2 Jahren praktischer Erfahrung mit der Doppik beim Landkreis kann ich beim besten Willen keine Vorteile gegenüber der Kameralistik erkennen. Für mich ist alles intransparenter und unübersichtlicher geworden. Es wird viel unnützes Papier produziert. Mein Eindruck ist, dass Kreistagskollegen, die nicht aus der Verwaltung kommen, weniger durchblicken und ihre Kontrollfunktion weniger wahrnehmen können als vorher.“ Lesen Sie mehr.

Die Doppik und der Griechenlandeffekt oder: Rechnerische Verarmung und steigende Kapitalkosten

Über mögliche, positive Zielsetzungen im Zusammenhang der Doppik haben wir berichtet. Auch darüber, dass diese positiven Zielsetzungen durch einer Erweiterte Kameralistik kostengünstig in gleicher Qualität beschafft werden könnte.

Reden wir aber auch einmal von den negativen Folgen bzw. Begleiterscheinungen der Doppik in Form der rechnerischen, bilanziellen Verschuldung, hier zunächst am Beispiel der Stadt Rüsselsheim. Die Eröffnungsbilanz für die Stadt Rüsselsheim weist ein Eigenkapital von rund 173,8 Mio. Euro aus. Das jährliche Defizit beträgt derzeit rund 40 Mio. €. „bleibt es weiterhin bei einem jährlichen Defizit von rund 40 Millionen Euro, wird das Eigenkapital spätestens in gut vier Jahren aufgezehrt sein. Die Stadt würde dann als überschuldet gelten.“ Und das bei einem Vermögen von 584. Mio. €.

Hier soll nicht die Lage von Rüsselsheim analysiert werden, sondern die Folgewirkungen der Doppik bei der Anwendung in Kommunen und Staat (gemäß den Landesgesetzen der schwarz-gelben hessischen Landesregierung).

Schon heute beträgt das Eigenkapital nur ca. 30%. Die Höhe des Eigenkapitals ist aber Kriterium für das Bonitätsrating, wenn die Stadt (oder der Staat) Finanzmittel von Banken benötigt. Sinkt das Eigenkapital, sinkt das Rating. Die Folge beschreibt wikipedia: Die Herabstufung des Ratings bezeichnet man auch als Downgrade,… Verschlechtert sich das Rating, steigen die Kapitalkosten, da die Konditionen für die Fremdkapitalbeschaffung aus Schuldnersicht unattraktiver werden, beispielsweise durch höhere Zinsen, Erfordernis von Sicherheiten oder geänderte Rückzahlungsbedingungen“.

Damit kommen wir zum eigentlichen Zweck der Bilanzen: „Der Zweck der Bilanzanalyse besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit Hilfe eines umfassenden Kennzahlensystems zu beurteilen und daraus Hinweise für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Das Bilanzrating ist für die Beurteilung des Kreditrisikos von großer Bedeutung. Fachleute aus dem Bankenbereich gehen davon aus, dass sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei etwa 80 Prozent aller Unternehmen das Kreditrating signifikant verschlechtert hat oder sich verschlechtern wird, wenn die Geschäftszahlen für das Jahr 2009 bewertet werden. Als direkte Folge drohen höhere Kreditzinsen und Kreditkürzungen.“Lesen Sie mehr.

Nehmen wir das Land Hessen. Ein reiches Bundesland, „Geber“ und (deswegen bekanntlich neben Bayern) Kläger im Länderfinanzausgleich.

Die Eröffnungsbilanz des Landes weist rein rechnerisch ein negatives Eigenkapital von 58 Mrd. Euro aus.“ So die Lesart der Landesregierung.

Eines der reichsten Bundesländer hoch überschuldet“, so könnte man titeln. Das ist nicht passiert, als das Land Hessen 2009 die Eröffnungsbilanz vorlegte. Warum nicht? Und warum rechnen wir uns arm? Ist es die Lust am Mimikri? Wohl kaum. Was dann? Betrachten wir die Folgen für das Rating des Landes. Welche Bonitätsstufe würde man für ein reiches deutsches Bundesland unterstellen? Tripple A, das dreifache A, die beste und günstigste Stufe? Gefühlsmäßig ja. Aber bei einem negativen Eigenkapital liegen wir da verkehrt. Das reiche Land Hessen hat nur noch den AA-Standard, zahlt infolgedessen also höhere Zinsen. Profitieren tun damit die Banken. Die Einführung der Doppik erweist sich damit in Hessen als kaschiertes Instrument der Banken“förderung“.

Schon Einzelobjekte können Kommunen in bilanzielle Schieflage bringen.

Aber nicht allein große Bilanz von Großstädten oder Ländern können durch die Regeln der Bilanzierung zu rechnerisch negativen Ergebnissen führen. In einer Kommune reichen oft einzelne Gebäude, die diesen Effekt auslösen:  „Der Wertverlust von Kulturgütern drückt die kommunale Haushaltsbilanz: Eine Stadt mit vielen historischen Bauwerken rutscht aufgrund der neuen Doppik unverschuldet ins bilanzielle Minus“. Vgl. den Artikel.

Folgen der Doppikeinführung: Ausgewiesene Erhöhung der Verbind-lichkeiten und damit Verringerung des Eigenkapitals am Beispiel der Hansestadt Hamburg

Ferner wurde auf den 31.12.2007 eine Konzernbilanz erstellt, in welcher die Abschlüsse der Tochtergesellschaften, Sondervermögen, Landesbetriebe und sonstiger Beteiligungen konsolidiert wurden. Der Abschluss ermöglichte erstmalig einer Gesamtschau auf den Konzern Hamburg durch Konsolidierung der Vermögenswerte und Schulden der Gebietskörperschaft. Die genannte Passivierung von Rückstellungen und die Konsolidierung der Tochtergesellschaften liefert die primäre Begründung dafür, dass die Verbindlichkeiten der Stadt nicht 23,7 Mrd. Euro, sondern 63,7 Mrd. Euro betragen! Lesen Sie mehr.

Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!

Mit Pfarrer Hans-Jürgen Volk ergreift ein ausgesprochener Praktiker und eine durch seine www.zwischenrufe-diskussion.de zur „Institution“ gewordene Person das Wort zum Thema Doppik. Und das geschieht nicht zum ersten Mal. Schon mit seinem Artikel Abenteuer NKF hatte er 2011 die durch die mit der NKF (Doppik) entstandene Problematik in der Ev. Kirche im Rheinland beschrieben. Mit seinem neuen Beitrag „Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!“ schreibt er seine Erfahrungen fort, präzisiert seine Erkenntnisse und pointiert seine Forderungen. Ein Artikel, der zum Appell wird.

Von der Frage des Rechnungswesen zur Theorie einer Praxis der Steuerung in der Kirche

Die praktischen Fragestellungen der Kirche im Zusammenhang der Verbesserung des Rechnungswesens werden in diesem Beitrag in einer Theorie entwickelt. dies geschieht in vier Schritten und Beiträgen von Friedhelm Schneider:

1. Kameralisitk, erweiterete Kameralistik, Doppik – eine etwas simplifizierende Einführung

2. Welche Informationen aus dem Rechnungswesen sind für die Finanzsteuerung der Kirche bedeutsam?

3. Der springende Punkt: die begrenzte Aussagekraft operativer Steuerungsinstrumente

4. Sonderfall Kirchliches Immobilienmanagement

Pensionsrückstellungen und die sog. ‚intergenerative Haushaltsgerechtigkeit‘ – Argumente Pro Doppik?

„Ich möchte diese beiden Gesichtspunkte (Pensionsrückstellungen und Intergenerative Haushaltsgerechtigkeit) in ihrer Bedeutung und Tragweite für die öffentlichen Haushalte auf keinen Fall bagatellisieren. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob sie als isolierte Begründung für die Einführung der Doppik geeignet sind. Schließlich hat die Finanzkrise der Kommunen in den letzten Jahren weniger ihre Ursache in den nicht erkannten Ressourcenverbräuchen der Vergangenheit, als vielmehr im „Einbruch“

des Ressourcenaufkommens, also im Rückgang des kommunalen Einkommensteueranteils, der Verminderung der Zuweisungen im Finanzausgleich und – teilweise in sehr gravierender Form – im Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen.“ Lesen Sie den Kontext S. und den vollständigen Artikel von PD Engel.

Studie Wirkung von Doppik in Kommunen

Der Landesrechnungshof Rheinland- Pfalz berichtet in seinem Kommunalbericht 2011, auf den Seiten 45ff  über die Wirkungen der Einführung der Doppik in Kommunen. Die Ergebnisse könnten auch für

die Einführung der Doppik in den Kirchen bedeutsam sein. Das Wesentliche in Kürze:

Mit der Einführung der kommunalen Doppik im Jahr 2007

sollte die Grundlage geschaffen werden, dass sich die Gemeinden und Gemeindeverbände wirtschaftlicher als bisher verhalten. Allerdings ist ein finanzieller Nutzen dieses neuen Rechnungswesens, das landesweit einen Einführungsaufwand von mindestens 140 Mio. € verursacht hat und zudem allein Personalaufwand von überschlägig 14 Mio. € jährlich erfordert, noch nicht feststellbar.