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2013_Mai Kosten und Nutzen Neuer Steuerungsmodelle

Bund und IWF gegen „doppisches System“

Kosten der Einführung der Doppik in Bundesländern:

Land Hessen:                        300 Mio. für die Einführung

inkl. Erweiterungen; aber Kosten nur bis 2006; Prozess der Umsetzung lief bis 2009

vgl. Artikel

Land Baden-Württemberg: offiziell 330 Mio. für die Einführung

Der Rechnungshof habe die Kosten des Projekts einschließlich der so genannten Beistellkosten der Ministerien, d. h. der nicht direkt auf NSI gebuchten Kosten der Einführung der neuen Steuerung, sogar auf mindestens 550 Mio. € geschätzt. Lesen Sie mehr.

Land Rheinland-Pfalz, Kommunen: „mindestens 140 Mio.“ für die Einführung (Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Kommunalbericht 2011, auf den Seiten 45ff)

Schlussfolgerung BUND: „erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand“ und

Entscheidung für Erweiterte Kameralistik:

Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens der Modernisierungsoptionen bietet die Erweiterte Kameralistik für den Bund die beste Entwicklungsperspektive… Der IWF begrüßt den Reformansatz mit seiner Ressourcen- und Ergebnisorientierung und den Verzicht auf ein vollständig doppisches System.“

Kritik an Doppik: Entdemokratisierung durch Entmachtung der Gremien

Kritik an Doppelter Buchführung: Instrument für Steuerberater und ein Wirtschaftsprüfer. Erfahrungsbericht aus Karlsruhe

In der Doppik werden, vereinfacht gesagt, statt reiner Zahlungsströme – Eingaben, Ausgaben – sämtliche Ressourcen erfasst, die für eine Leistung oder ein Produkt nötig sind. Das soll die städtischen Finanzen übersichtlicher und nachvollziehbarer abbilden. Folgt man dem Karlsruher Gemeinderat ist aber eher das Gegenteil der Fall. Wirklich helfen würde Doppik nicht, so GfK-Stadtrat Friedemann Kalmbach. Ähnlich sah das KAL-Stadtrat Eberhard Fischer: „Die Berichte erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer.“ Lesen Sie den Artikel.

Kontrollfunktion kaum mehr wahrnehmbar! – Stellungnahme eines Baden-Württembergischen Kreisrates zur Doppik:

Auch nach 2 Jahren praktischer Erfahrung mit der Doppik beim Landkreis kann ich beim besten Willen keine Vorteile gegenüber der Kameralistik erkennen. Für mich ist alles intransparenter und unübersichtlicher geworden. Es wird viel unnützes Papier produziert. Mein Eindruck ist, dass Kreistagskollegen, die nicht aus der Verwaltung kommen, weniger durchblicken und ihre Kontrollfunktion weniger wahrnehmen können als vorher.“ Lesen Sie mehr.

Die Doppik und der Griechenlandeffekt oder: Rechnerische Verarmung und steigende Kapitalkosten

Über mögliche, positive Zielsetzungen im Zusammenhang der Doppik haben wir berichtet. Auch darüber, dass diese positiven Zielsetzungen durch einer Erweiterte Kameralistik kostengünstig in gleicher Qualität beschafft werden könnte.

Reden wir aber auch einmal von den negativen Folgen bzw. Begleiterscheinungen der Doppik in Form der rechnerischen, bilanziellen Verschuldung, hier zunächst am Beispiel der Stadt Rüsselsheim. Die Eröffnungsbilanz für die Stadt Rüsselsheim weist ein Eigenkapital von rund 173,8 Mio. Euro aus. Das jährliche Defizit beträgt derzeit rund 40 Mio. €. „bleibt es weiterhin bei einem jährlichen Defizit von rund 40 Millionen Euro, wird das Eigenkapital spätestens in gut vier Jahren aufgezehrt sein. Die Stadt würde dann als überschuldet gelten.“ Und das bei einem Vermögen von 584. Mio. €.

Hier soll nicht die Lage von Rüsselsheim analysiert werden, sondern die Folgewirkungen der Doppik bei der Anwendung in Kommunen und Staat (gemäß den Landesgesetzen der schwarz-gelben hessischen Landesregierung).

Schon heute beträgt das Eigenkapital nur ca. 30%. Die Höhe des Eigenkapitals ist aber Kriterium für das Bonitätsrating, wenn die Stadt (oder der Staat) Finanzmittel von Banken benötigt. Sinkt das Eigenkapital, sinkt das Rating. Die Folge beschreibt wikipedia: Die Herabstufung des Ratings bezeichnet man auch als Downgrade,… Verschlechtert sich das Rating, steigen die Kapitalkosten, da die Konditionen für die Fremdkapitalbeschaffung aus Schuldnersicht unattraktiver werden, beispielsweise durch höhere Zinsen, Erfordernis von Sicherheiten oder geänderte Rückzahlungsbedingungen“.

Damit kommen wir zum eigentlichen Zweck der Bilanzen: „Der Zweck der Bilanzanalyse besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit Hilfe eines umfassenden Kennzahlensystems zu beurteilen und daraus Hinweise für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Das Bilanzrating ist für die Beurteilung des Kreditrisikos von großer Bedeutung. Fachleute aus dem Bankenbereich gehen davon aus, dass sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei etwa 80 Prozent aller Unternehmen das Kreditrating signifikant verschlechtert hat oder sich verschlechtern wird, wenn die Geschäftszahlen für das Jahr 2009 bewertet werden. Als direkte Folge drohen höhere Kreditzinsen und Kreditkürzungen.“Lesen Sie mehr.

Nehmen wir das Land Hessen. Ein reiches Bundesland, „Geber“ und (deswegen bekanntlich neben Bayern) Kläger im Länderfinanzausgleich.

Die Eröffnungsbilanz des Landes weist rein rechnerisch ein negatives Eigenkapital von 58 Mrd. Euro aus.“ So die Lesart der Landesregierung.

Eines der reichsten Bundesländer hoch überschuldet“, so könnte man titeln. Das ist nicht passiert, als das Land Hessen 2009 die Eröffnungsbilanz vorlegte. Warum nicht? Und warum rechnen wir uns arm? Ist es die Lust am Mimikri? Wohl kaum. Was dann? Betrachten wir die Folgen für das Rating des Landes. Welche Bonitätsstufe würde man für ein reiches deutsches Bundesland unterstellen? Tripple A, das dreifache A, die beste und günstigste Stufe? Gefühlsmäßig ja. Aber bei einem negativen Eigenkapital liegen wir da verkehrt. Das reiche Land Hessen hat nur noch den AA-Standard, zahlt infolgedessen also höhere Zinsen. Profitieren tun damit die Banken. Die Einführung der Doppik erweist sich damit in Hessen als kaschiertes Instrument der Banken“förderung“.

Schon Einzelobjekte können Kommunen in bilanzielle Schieflage bringen.

Aber nicht allein große Bilanz von Großstädten oder Ländern können durch die Regeln der Bilanzierung zu rechnerisch negativen Ergebnissen führen. In einer Kommune reichen oft einzelne Gebäude, die diesen Effekt auslösen:  „Der Wertverlust von Kulturgütern drückt die kommunale Haushaltsbilanz: Eine Stadt mit vielen historischen Bauwerken rutscht aufgrund der neuen Doppik unverschuldet ins bilanzielle Minus“. Vgl. den Artikel.

Folgen der Doppikeinführung: Ausgewiesene Erhöhung der Verbind-lichkeiten und damit Verringerung des Eigenkapitals am Beispiel der Hansestadt Hamburg

Ferner wurde auf den 31.12.2007 eine Konzernbilanz erstellt, in welcher die Abschlüsse der Tochtergesellschaften, Sondervermögen, Landesbetriebe und sonstiger Beteiligungen konsolidiert wurden. Der Abschluss ermöglichte erstmalig einer Gesamtschau auf den Konzern Hamburg durch Konsolidierung der Vermögenswerte und Schulden der Gebietskörperschaft. Die genannte Passivierung von Rückstellungen und die Konsolidierung der Tochtergesellschaften liefert die primäre Begründung dafür, dass die Verbindlichkeiten der Stadt nicht 23,7 Mrd. Euro, sondern 63,7 Mrd. Euro betragen! Lesen Sie mehr.

Doppik/NKF: Mittelentzug durch Rückstellungen für Beihilfe

Durch die Bilanzierung müssen – gemäß der selbst definierten Bilanzierungsregelungen ! – nunmehr auch Rückstellungen für die Beihilfeverpflichtungen gebildet werden. Der Bayerische Finanzdezernent räumt ein, dass diese „Erkenntnis… relativ neu“ sei. War man früher zu dumm? Wohl kaum. Man hat die Frage von Chancen und Risiken der Rückstellungen einfach anders bewertet. Heute erleben wir einen nie dagewesenen Niedrigstzinssatz. In einer solchen Zeit erlegt man sich ohne Not die Verpflichtung zu hohen Rückstellungen auf. Denn die im folgenden genannten Beträge machen ca. 60% des Haushaltsvolumens eines Rechnungsjahres der betreffenden Landeskirchen aus und sind mithin kein Pappenstiel. Bei kritischen Gremien wird man dies wohl etwas differenzierter begründen müssen, als die Erläuterungen zu den Bilanzen dies bisher vorgenommen haben. Denn zugleich muss man das Risiko, das von dieser Position für den Haushalt ausgeht, als äußerst gering einschätzen.

Ev.-Luth. Landeskirche Bayern

„Die Erkenntnis, dass Beihilfeverpflichtungen für Pensionäre

rückstellungspflichtig sind, ist relativ neu. Deshalb wurde hierfür auch im Haushalt der ELKB in der Vergangenheit noch keine Vorsorge getroffen. Für die erforderlichen bis zu 303 Mio. Euro müssen wir eine realisitische Idee zur Finanzierung entwickeln, die zunächst mit einem Drittel bereits

vorhandener Finanzmittel auskommt. Dieser Weg ist dann mit dem Finanzausschuss abzustimmen, ein gangbarer Weg wird

zu finden sein.“ Lesen Sie den vollständigen Bericht des Dezernenten.

Württembergische Landeskirche

Die Rückstellungen zur Absicherung der Versorgungsverpflichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ihre Beamtinnen und Beamten zum 31. Dezember 2011 ergeben sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Heubeck AG, Köln, vom 12. November 2009 über die Altersversorgungssysteme der Landeskirche.

Nicht abgesichert ist jedoch das Risiko der Landeskirche für Beihilfeverpflichtungen im Ruhestand gegenüber Pfarrerinnen und Pfarrern. Danach beträgt der Teilwert der Beihilfeverpflichtungen für die Zeit des Ruhestands aller aktiven sowie bereits im Ruhestand befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer 396,07 Millionen Euro (davon für Aktive 235,47 Millionen Euro, für Ruheständler 160,60 Millionen Euro).

Lesen Sie die Erläuterungen zur Bilanz der Württembergischen Landeskirche.

NKF – Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Einen „erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand“ erachtet der Bund als Nachteil der Doppik. Die EKD hat mit ihrem Beschluss 2005 just diesen Weg favorisiert. Und er wird in den meisten Landeskirchen mittlerweile umgesetzt oder steht zur Umsetzung an. Wer die schon erfolgten Einführungsprozesse der Doppik in Landeskirchen kennt, weiß, dass nicht nur beträchtliche (Mehr-)Kosten Probleme bereiten. Aber nicht allein durch zusätzliche Ausgaben für Einführung und laufenden Betrieb werden der Kirche mit der Einführung der Doppik Mittel entzogen. Sondern auch durch die inhärente Wirkungen des doppischen Systems, namentlich der pauschalen Abschreibungspraxis, selbst. Mittel, die für die inhaltliche, geistliche oder soziale Arbeit, Arbeit mit Jugendlichen etc. und damit auch für eine angemessene Personalausstattung immer anspruchsvoller werdender kirchlicher Arbeit heute schmerzlich fehlen.

Gerne würden wir also eine umfassende Bilanz der EKD zur Einführung der Doppik den Landeskirchen bieten. Bis eine solche vorliegt… werden wir mit eigener und fremder Expertise das Thema und die darin enthaltene Sprengkraft in mehreren Beiträgen als Monatsthema von www.wort-meldungen.de sondieren. Das Spektrum der aus der Praxis stammenden und für die Praxis bestimmten Beiträge reicht von Basisinformationen über eine Theorie der Steuerungsinstrumente bis hin zu „Risiken und Nebenwirkungen“. Stets wird die Materie anhand praktischer Beispiel anschaulich dargestellt.

Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!

Mit Pfarrer Hans-Jürgen Volk ergreift ein ausgesprochener Praktiker und eine durch seine www.zwischenrufe-diskussion.de zur „Institution“ gewordene Person das Wort zum Thema Doppik. Und das geschieht nicht zum ersten Mal. Schon mit seinem Artikel Abenteuer NKF hatte er 2011 die durch die mit der NKF (Doppik) entstandene Problematik in der Ev. Kirche im Rheinland beschrieben. Mit seinem neuen Beitrag „Verwaltungsstrukturreform und NKF: Ein „weiter so“ führt ins Desaster!“ schreibt er seine Erfahrungen fort, präzisiert seine Erkenntnisse und pointiert seine Forderungen. Ein Artikel, der zum Appell wird.

Doppik – von der Basisinformation bis zu Risiken & Nebenwirkungen

Mit „Doppik in Kommunen Bayerns: eine kritische Sichtweise“ bieten die Autoren Klaus Thoma und Andreas Weber (Kämmerer und Rechnungsprüfer) einen umfassenden Einblick in die Frage der Neuen Steuerungsmodelle aus Sicht der Praktiker. Sie umkreisen die Probleme in ihrer Präsentation in drei Themenkreisen, die von der informativen Einführung, dem Sinn und Unsinn von Informationen aus dem Rechnungswesen bis hin zu den politischen Fragen nach den Gewinnern und Verlierern der Doppik reichen.

Themenkreis I: Basisinformation: was ist Kameralistik, was Doppik?

  1. die (erweiterte) Kameralistik kann im Prinzip alles, was gebraucht wird (Folien 15-21, 28-30)
  2. Unterschiedl. Zielsetzung von Kameralistik und Doppik (Folien 10-13)
  3. Nachteile der Doppik (Folien 19-21)

Themenkreis II: Verbesserte Information der herkömmlichen Kameralistik

  1. Sinnvolle Verbesserungen der Kameralistik sind darstellbar (Folie 18)
  2. Hilfreiche Aspekte aus der Doppik sind auch in der Kameralistik abbildbar: Generationengerechtigkeit (Folien 35-40)

Themenkreis III: Risiken und Nebenwirkungen der Doppik

  1. Verlierer Steuerzahler: erhöhte Umstellungs- und Betriebskosten (Folien 33, 42-44)
  2. Verlierer Gremien: Entmachtung der Gremien (Folie 41)
  3. Hauptnutznießer der Doppik: Consultants etc. (Folie 25)

 

Von der Frage des Rechnungswesen zur Theorie einer Praxis der Steuerung in der Kirche

Die praktischen Fragestellungen der Kirche im Zusammenhang der Verbesserung des Rechnungswesens werden in diesem Beitrag in einer Theorie entwickelt. dies geschieht in vier Schritten und Beiträgen von Friedhelm Schneider:

1. Kameralisitk, erweiterete Kameralistik, Doppik – eine etwas simplifizierende Einführung

2. Welche Informationen aus dem Rechnungswesen sind für die Finanzsteuerung der Kirche bedeutsam?

3. Der springende Punkt: die begrenzte Aussagekraft operativer Steuerungsinstrumente

4. Sonderfall Kirchliches Immobilienmanagement

Pensionsrückstellungen und die sog. ‚intergenerative Haushaltsgerechtigkeit‘ – Argumente Pro Doppik?

„Ich möchte diese beiden Gesichtspunkte (Pensionsrückstellungen und Intergenerative Haushaltsgerechtigkeit) in ihrer Bedeutung und Tragweite für die öffentlichen Haushalte auf keinen Fall bagatellisieren. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob sie als isolierte Begründung für die Einführung der Doppik geeignet sind. Schließlich hat die Finanzkrise der Kommunen in den letzten Jahren weniger ihre Ursache in den nicht erkannten Ressourcenverbräuchen der Vergangenheit, als vielmehr im „Einbruch“

des Ressourcenaufkommens, also im Rückgang des kommunalen Einkommensteueranteils, der Verminderung der Zuweisungen im Finanzausgleich und – teilweise in sehr gravierender Form – im Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen.“ Lesen Sie den Kontext S. und den vollständigen Artikel von PD Engel.