Archiv der Kategorie:
Stellung von Religion im (säkularen) Staat

Verrat an der Aufklärung. Prof. Dieter-Jürgen Löwisch und Petra Hitze zum BVG Urteil zum Arbeitsrecht der Kirchen.

Leserbrief von Prof. Dieter-Jürgen Löwisch und Petra Hitze, Düsseldorf in der SZ, 03.12.14 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitsrecht der Kirchen.

Der Leserbrief bezieht sich auf die Artikel „Kirchen dürfen leichter kündigen“ und „Noch mal gewonnen“ vom 21. November in der SZ:

Was in Karlsruhe entschieden worden ist, ist für den geistesgeschichtlich Interessierten – trotz und gerade auch wegen Reichskonkordat und Landeskonkordat – ein Verrat an den Ergebnissen der weltwirksamen Aufklärungsepoche und zugleich eine Missbilligung der Menschenrechte. Es ist bekannt, dass formalrechtliche Entscheidungen nicht nur juristische Differenzen beenden, sondern dass auch der Jurist dabei ohne Moral auskommt. Und so heißt es auch konsequenterweise bei Matthias Drobinski, dass es in Karlsruhe ein erwartbarer Sieg für die Kirche war. Erwartbar, weil gegenwärtig Justiz wie Politik ihre jeweiligen Geschäfte mehr pragmatistisch verwalten statt innovativ inhaltlich gestalten. In diesem Fall wurden daher gegenseitige Rechtstitel auf pragmatisch formale Weise abgewogen, wobei es zu inhaltlichen Schieflagen kommen musste…. Zum Leserbrief.

Erstes Treffen von Konfessionsfreien und Verfassungsrichtern in Karlsruhe.

25.11.14, Säkulare beim Bundesverfassungsgericht

KARLSRUHE. (hpd) Am Montagnachmittag fand im Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungs­richtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeits­recht zusätz­liche Brisanz.

In der Vergangen­heit haben sich die Karlsruher Verfassungs­richter immer wieder mit Vertretern der Religions­gemeinschaften, insbe­sondere der beiden christlichen Groß­kirchen, getroffen, um mit ihnen über Fragen des Religions­verfassungs­rechts zu diskutieren. Am Montag­nachmittag kam es erstmals zu einem Gespräch mit Repräsentanten der knapp 30 Millionen Menschen, die keiner Religions­gemeinschaft angehören…. Mehr dazu.

Entscheidung zu Sonntagsarbeit vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig

25.11.14, EKHN: Sonntagsschutz: „Leipziger Urteil hilft Diskussion“

Dürfen Bierbrauer oder Mitarbeiter in Call-Centern und Videotheken am Sonntag in Hessen arbeiten? Darüber hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto) entschieden und enge Grenzen gesetzt. Die evangelische Kirche findet das Urteil hilfreich für die Diskussion um den Wert der Sonn- und Feiertage in ganz Deutschland.

Mehr dazu.

„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“

Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

München, 21. November 2014

Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bezüglich der persönlichen Lebensführung müssen nach Ansicht der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche endlich auch in kirchlichen Arbeitsverhältnissen gelten.
Die katholische Reformbewegung begrüßt deshalb die differenzierenden kirchlichen Äußerungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2014, die eine baldige und hoffentlich positive Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für nach Scheidung wiederverheiratete und homosexuell lebende Menschen erwarten lassen.
Auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen sollte die römisch-katholische Kirche auf staatliche Privilegien wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verzichten, denn das Einfordern von Privilegien widerspricht dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 76).

Zur Stellungnahme.

Staat und Religion: Verfassungsgericht bestätigt die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht

20. November 2014,

Zweite Ehe – Kirche durfte Chefarzt kündigen

Karlsruhe. Weil ein geschiedener Düsseldorfer Mediziner erneut heiratete, entließ ihn die katholische Klinik. Das ist rechtens, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Von Reinhold Michels und Frank Vollmer.

zum Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 – 2 BvR 661/12 –


2. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen. Die Formulierung des kirchlichen Proprium obliegt allein den Kirchen und ist als elementarer Bestandteil der korporativen Religionsfreiheit durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützt.

Zur Quelle.

„Diese Wirtschaft tötet.“ – Wirtschaftsethische Stellungnahme zu einigen zentralen Aussagen des Apostolischen Schreibens „Evangelii Gaudium“ von Papst Franziskus. Von Prof. Ingo Pies.

Prof. Dr. Ingo Pies, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Lehrstuhl für Wirtschaftsethik

abstract des kritischen Diskussionspapiers von Prof. Pies:

Das apostolische Schreiben „Evangelii Gaudium“ wurde in den ersten Spontanreaktionen der Presse als marktfeindlich eingestuft. Dies ist ein Interpretationsfehler. Er kommt dadurch zustande, dass Papst Franziskus für seine pastorale Botschaft eine Bildersprache wählt. Hier werden individualethische Metaphern verwendet, um institutionenethische Problemlagen zu beschreiben. Dies erweckt irreführenderweise einen tendenziell
anti-modernistischen und anti-marktwirtschaftlichen Eindruck, der die argumentative
Stoßrichtung des apostolischen Schreibens nicht zutreffend charakterisiert.

Der vollständige Artikel.

Registrierte Körperschaften Öffentlichen Rechts unter den Religionsgemeinschaften am Beispiel des Bundeslandes Bayern

Derzeit sind 19 Körperschaften Öffentlichen Rechts unter den Religionsgemeinschaften in Bayern registriert.

dazu gehören u.a. die
Neuapostolische Kirche Süddeutschland
Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern
Christengemeinschaft in Bayern
Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa
Jehovas Zeugen in Deutschland
Humanistischer Verband Deutschlands – Bayern

Staat und Kirche in Grundgesetz und Praxis in Deutschland

„Es besteht keine Staatskirche.“ So scharf, wie es das Grundgesetz formuliert, sind Staat und Kirchen allerdings nicht getrennt. Der Staat hat den Kirchen als Institutionen manche Sonderrechte zugebilligt. Es gibt viele Ausnahmen. Wie beide zusammenhängen, zeigt diese Infografik.

DIE ZEIT, 5. Dezember 2013

Kirchen sollen zum Innehalten provozieren. Gespräch mit Bischöfin Ilse Junkermann/EKM und Bischof Heiner Koch/ Bistum Dresden.

Interview: Wie viel Stellungnahmen zu Politik und Ethik tun den Kirchen gut? – Und vor allem: Werden die Kirchen im Osten überhaupt wahrgenommen?
Christen sind im Osten Deutschlands nur eine kleine Minderheit. Wie viel Gewicht hat die Stimme der Kirchen, wenn sie sich zu ethischen oder moralischen Fragen zu Wort melden? – Harald Krille (»Glaube + Heimat«) und Dorothee Wanzek (»Tag des Herrn«) sprachen da­rüber mit der evangelischen Landesbischöfin Ilse Junkermann (Magdeburg) und dem katholischen Bischof Heiner Koch (Dresden). Zum Interview.

BMBF: Islamische Theologie wird mittlerweile an vier Universitäten gelehrt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung schreibt auf seiner Internetseite:

In Deutschland leben etwa vier Millionen Muslime. Sie bilden die nach evangelischen und katholischen Christen drittgrößte religiöse Gruppe in Deutschland. Die Einrichtung von Studiengängen für Islamische Theologie an deutschen Hochschulen ist Teil einer zeitgemäßen Integrationspolitik. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert deshalb über fünf Jahre mit rund 20 Millionen Zentren für Islamische Theologie an den vier Standorten Münster/Osnabrück, Tübingen, Frankfurt/Gießen und Nürnberg-Erlangen…

Im Herbst 2010 hat die vom BMBF einberufene Gutachterrunde Tübingen und Münster/Osnabrück als Zentren für Islamische Theologie zur Förderung empfohlen, im Frühjahr 2011 folgten Frankfurt/Gießen und Erlangen-Nürnberg. Nachdem die Universität Tübingen im Oktober 2011 den Lehrbetrieb aufnahm, wurde am 16. Januar 2012  das Zentrum offiziell eröffnet. In Münster/Osnabrück und Frankfurt/Gießen hat die vom BMBF geförderte Arbeit der Zentren ebenfalls im Wintersemester 2011/12 begonnen, die Universität Erlangen-Nürnberg folgte zum Oktober 2012. An allen vier Zentren werden islamisch-theologische Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, in der Sozialarbeit tätige Personen, Religionslehrerinnen und Religionslehrer sowie Religionsgelehrte unter anderem für Moscheen ausgebildet.

Polen: Klinikleiter verweigerte Abtreibung – nun folgt Entlassung.

15. Juni 2014

Debatte über verweigerte Abtreibung in Polen.
Fötus hat keine Schädeldecke, Gehirn kaum ausgebildet.

Zum Artikel.

9. Juli 2014

Angeordnete Untersuchungen zogen sich so lange hin, bis legaler Abbruch nicht mehr möglich war.

Warschau – Die Warschauer Bürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz hat am Mittwoch die Entlassung eines Klinikleiters angekündigt, der einer schwangeren Frau eine Abtreibung verweigert hatte. Die 38-jährige hatte sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr Kind schwerst behindert sein würde und nur sehr geringe Überlebenschancen haben werde… Zum Bericht.