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EKiR: Der Zug geht in die falsche Richtung – Pfr. Hans- Jürgen Volk

Kommentar zur Landessynode 2014 der EKiR

Von Hans-Jürgen Volk

Seit Mitte Dezember sind die Drucksachen für die Landessynode 2014 der Evangelischen Kirche im Rheinland im Netz öffentlich zugänglich. Nach Lektüre der Dokumente und Beschlussvorlagen insbesondere zu umstrittenen Themen wie NKF, Verwaltungsstrukturreform oder dem verschärften Sparprozess bleibt kaum eine andere Diagnose übrig, als dass der seit 2006 stattfindende Umbauprozess an der rheinischen Landeskirche weitgehend wie geplant fortgesetzt wird. Weiter so wie gehabt! Der Zug bewegt sich in die falsche Richtung, nach der außerordentlichen Landessynode in Hilden mit erhöhter Geschwindigkeit. Anders formuliert: Man hält an der falschen Medikation fest und erhöht die Dosis.

Was läuft falsch?

Typisch für sharholder-value-orientierte Unternehmen ist es, der Steigerung des Unternehmenswerts die Belange von Beschäftigten, Kunden, Gesellschaft oder Umwelt unterzuordnen. Kapitalinteressen haben bei einem derart geführten Konzern faktisch Vorrang, was dazu führen kann, dass selbst bei einer guten Ertragslage Beschäftigte entlassen und Standortverlagerungen vorgenommen werden. Dieser Ansatz wird z.B. vom Managementlehrer und Ökonomen Fredmund Malik hier und hier überzeugend in Frage gestellt – auch im Blick auf einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Fehlentwicklungen der Globalisierung, wie sie Naomi Klein auf eindrückliche Weise in „No Logo“ oder „Die Schock-Strategie“ beschreibt, sind unter anderem auf diese Orientierung am Kapital unter Ausblendung bzw. Vernachlässigung anderer Faktoren zurückzuführen.

Spätestens seit 2006 verfolgt die EKiR – und nicht nur sie, dieser Prozess ging vorrangig von der EKD aus – einen analogen Ansatz. Strategische Entscheidungen werden seitdem dominiert von der Finanzfrage. Einfacher ausgedrückt: Die Evangelische Kirche denkt zunehmend vom Geld her und nicht von den Menschen. Theologie dient als nachgeordnete Dekoration der fiskalisch orientierten Um- und Rückbauprozesse, ist aber nicht mehr handlungsleitend. Hierdurch haben die evangelischen Landeskirchen eine Entwicklung herbeigeführt, bei der zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche eine enorme Kapitalbildung vorangetrieben wurde bei gleichzeitigem massivem Abbau von Stellen sowie dem Abstoßen von Kirchen und anderen Immobilien. Im Blick auf die Absicherung zukünftiger Pensionen haben die evangelischen Landeskirchen einen Status erreicht, von dem Bund, Länder und Gemeinden nur träumen können und der auch die Anstrengungen der meisten DAX-Konzerne in den Schatten stellt.

Die Sondersynode in Hilden hat den „Shareholder-Value“-Ansatz der EKiR verschärft. Es wurde nahezu ausschließlich fiskalisch argumentiert. Dominiert wurde die Synode von „Finanzexperten“. Stimmen, die die Integrität der Finanzmärkte in Frage gestellt hätten oder die auf die bedrückenden Folgen für die Beschäftigten hinwiesen waren nicht zu vernehmen. Zaghaft aber folgenlos wurde in Hilden darauf hingewiesen, dass der erzeugte Spardruck in Verbindung mit dem Anspruch, diesen inhaltlich und konzeptionell zu gestalten, die Komplexität auf der rheinischen „Reform“-Baustelle noch einmal steigert. Eine Kirchenleitung, die dies als beherrschbar ansieht, muss über ein enormes Selbstvertrauen verfügen! Dass der Beschluss Nr. 7 „Umgang mit der gesamtkirchlichen Verantwortung für die bestehenden Versorgungslasten“ erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für Kirchenkreise und Gemeinden mit sich bringen wird, wurde kaum beachtet. Etwa 90% der Aufwendungen, um das 70%-Ziel zu erreichen, sollen diese erbringen. Offen ist lediglich der Weg, dies soll eine Arbeitsgruppe erkunden. Es ist bei diesem Sachverhalt naheliegend, dass der Spardruck der landeskirchlichen Ebene wellenartig die Kirchenkreise und Gemeinden erreichen und hier ähnliche Rückbauprozesse erzwingen wird.

Ein falscher Ansatz führt zu fragwürdigen Ergebnissen

Gewiss ist es eine Zuspitzung, die EKiR mit Shareholder-Value orientierten Konzernen zu vergleichen. Dennoch trifft die Analogie den Kern des Problems. Seit 2005/2006 hat sich die EKiR der Herrschaft des Geldes unterworfen. Nicht mehr theologische Entwürfe oder geistliche Impulse sind Ausgangspunkt der Umbaupläne, sondern Finanzgrößen, die überwiegend durch eine unhaltbare und eindimensionale Prognostik generiert werden.

Zwei falsche Grundannahmen bilden dass brüchige Fundament der umfangreichen Papiere zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ bzw. „Aufgabenkritik“ (Drucksache 4; Drucksache 5):

  1. Die Finanzkraft der EKiR würde auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindestens 1% im Jahr zurückgehen und 2030 nur noch die Hälfte das Jahres 2002 umfassen. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, denn sie steht seit Ende der achtziger Jahre im Raum und ist seit 2006 unter der Überschrift „einfache Formel“ nach dem fortbildungsträchtigen Motto „simplify your mind“ in der EKiR kanonisiert worden. Seit 2006 erleben wir jedoch, dass die kirchlichen Einnahmen trotz negativer Mitgliederentwicklung steigen – um deutlich über 20%. Wenn es Einbrüche gab, waren die auf steuerpolitische Maßnahmen und eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Diese langfristig negative Finanzprognose ist Teil der Vorgaben, die auch den Versicherungsmathematikern im Blick auf die Versorgungssicherung gemacht wurden. Ebenso fließt sie ein in die Vorgaben zur Haushaltsplanung, weswegen die Planzahlen notorisch unrealistisch niedrig angesetzt werden – vgl. hierzu den Beitrag „Politik mit Planzahlen“.

  2. Das Projekt „Haushaltskonsolidierung“ basiert nach wie vor auf den überholten Planzahlen für 2013. Hierzu folgende Übersicht (Vgl. hierzu „Finanz- und Haushaltswirtschaft im Jahre 2014“ im Kirchlichen Amtsblatt der EKiR vom 16.12. 2013, S. 269ff):

Planung 2013

Schätzung des erweiterten Finanzausschusses vom 12.09.2013

Planung für 2014

575,4 Mio. € (Verteilbetrag)

593,6 Mio. €

585,8 Mio. €

Das angebliche strukturelle Defizit von 7-8 Mio. € des landeskirchlichen Haushalts ist tatsächlich deutlich geringer. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf der außerordentlichen Landessynode in Hilden keine Neuberechnung auf der Grundlage der aktualisierten Schätzung vorgelegt wurde. Noch weniger nachvollziehbar ist es, dass die überholten Planzahlen für 2013 Basis der Einsparungen sind, die auf der Landessynode 2014 beraten werden. – Dass die Planung für 2014 immer noch niedriger ausfällt als die aktualisierte Schätzung für 2013 mag erstaunen, da alle wirtschaftlichen Indikatoren sowie der Arbeitskreis Steuerschätzung der Bundesregierung von einem weiterhin steigenden Aufkommen auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer ausgehen. Hintergrund ist u.a. das Dogma, dass die Kirchensteuereinnahmen auf Grund der Mitgliederentwicklung um mindesten 1% p.a. sinken, was sie natürlich auch 2014 nicht tun werden, jedenfalls nicht auf Grund zurückgehender Mitgliederzahlen. Die Folge dieser fragwürdigen Planungsgrundlagen ist ein erneutes ein Defizit von über 8 Mio. € im Haushalt der Landeskirche der Landeskirche für 2014.

Das Ziel ist offenkundig ein landeskirchlicher Haushalt, der dauerhaft Überschüsse generiert, die der Versorgungssicherung zugeführt werden sollen. Hiermit wird die kapitalgedeckte Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche zur „Kernaufgabe“ kirchlichen Handelns, dem alle anderen Gesichtspunkte unterzuordnen sind.

Diese Fiskalisierung des Denkens, die entsprechende Prioritätensetzungen nach sich zieht, dominiert die meisten Vorlagen an die Landessynode. Bereits im vergangenen Jahr beschloss die Kirchenleitung, das „Haus der Begegnung“ in Bonn-Bad Godesberg sowie das Internat in Hilden aufzugeben – aus wirtschaftlichen Gründen. Andere Gesichtspunkte wie z.B. die Qualität der dort geleisteten Arbeit waren dem nachgeordnet. Südrheinische Kirchenkreise müssten bei Umsetzung der Planung zum Thema „Tagungshäuser“ eigentlich die landeskirchliche Umlage reduzieren, da diese sich in Zukunft im Raum Düsseldorf – Wuppertal konzentrieren werden. Wirft man einen Blick auf die Drucksache 4 Aufgabenkritik Anlage Materialsammlung, dann wird deutlich, dass tatsächlich die vorgegebenen Sparziele handlungsleitend waren und inhaltlich-konzeptionelle Überlegungen bestenfalls Korrekturen im Detail bewirkt haben.

Die Ergebnisse der Priorisierung der Versorgungsproblematik als der aus KL-Sicht offenbar entscheidenden Zukunftsfrage der EKiR sind folgende:

  • Nochmalige Erhöhung der Komplexität des Umbauprozesses mit unabsehbaren Folgen

  • Demotivierung der Beschäftigten – Alleine die beiden Statements „betriebsbedingte Kündigungen sind nicht ausgeschlossen“, „Alles kommet auf den Prüfstand“ hat zu einer Verunsicherung der Beschäftigten von der Reinigungskraft bis zur Akademiedirektorin geführt. Eine Folge wird sein, dass jetzt intensiv Stellenanzeigen studiert und Bewerbungen geschrieben werden. Nur ein Hinweis: der Verlust von qualifizierten Beschäftigten ist auch ein materieller Schaden. Ebenso ist es auch wirtschaftlich schädlich, wenn Beschäftigte in die innere Kündigung getrieben werden.

  • Weiterer Verlust an kirchlicher Bindungskraft – der tritt unausweichlich ein, wenn die Bedürfnisse, Erwartungen und Nöte der Menschen im Verantwortungsbereich der Kirche als nachgeordnet gegenüber zukünftigen Versorgungs- und Beihilfeansprüchen behandelt werden. Auch und gerade kirchlich engagierte Menschen werden innerlich die Stirne runzeln, wenn sie spitz kriegen, dass ein wachsender Teil ihrer Kirchensteuern – im Augenblick sind es etwa 25% – den Finanzmärkten anvertraut wird bei gleichzeitigem Abbau von Stellen und der Preisgabe von Gemeindezentren und Kirchen.

  • Faktischer Abschied von dem Leitbild der Dienstgemeinschaft – diese wird massiv beschädigt, wenn zugunsten von Beschäftigten im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die maximal 10% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausmachen, eine Kapitalbildung in einem Ausmaß vorangetrieben wird, dass es zu Entlassungen von zumeist privatrechtlich Angestellten kommt.

Wie wenig von den Menschen her gedacht und entschieden wird, macht folgender Tatbestand deutlich: Vor gut einem Jahr wurde die bbz-GmbH Bad Dürkheim mit Rücklagenmitteln der Landeskirche in einem Umfang von deutlich über 20 Mio. € stabilisiert. Begründet wurde dies u.a. damit, die Arbeitsplätze der etwa 60 dort Beschäftigten zu sichern. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche weniger wert als die Beschäftigten der bbz-GmbH? Diese Frage drängt sich auf!

Das „Kleinersetzen“ wird schweineteuer!

Irgendwie steht die EKiR auf Kriegsfuß mit ihren Immobilien. Das „Haus der Begegnung“ soll u.a. deshalb aufgegeben werden, weil es sich gut verkaufen lässt. Kein Wunder, nach der Aufgabe der Akademie in Mühlheim hat man vor etlichen Jahren ordentlich investiert, um dort PTI und Akademie gemeinsam unterzubringen. Derweil rottete die Liegenschaft in Mühlheim vor sich hin. Nun nach wenigen Jahren trennt man sich erneut von einer werthaltigen Immobilie und setzt die Beschäftigten einmal mehr Anpassungsdruck aus oder entlässt sie.

Die EKiR selbst ist vergleichbar mit einem liebenswerten Altbau mit zahlreichen Einzelgebäuden. Das „Kleinersetzen“ wurde bereits 2006 forciert angegangen, als man sich der Einschätzung hingab, die Zeiten steigender Kirchensteuereinnahmen seien ein für allemal vorbei, was sich bereits wenig später als irrig erwies. Neue Pfarrstellenverteilungsrichtlinien, NKF, Verwaltungsstrukturreform oder Neuordnung der Rechnungsprüfung wurden dezidiert mit dem Vorsatz vorangetrieben, dauerhaft Kosten zu senken. Doch wie das bei älteren Gebäuden so ist, es gibt immer wieder Überraschungen, die sich vor allem dann als Kostentreiber erweisen, wenn die Bauleitung den Überblick verliert weil z.B. zu viele Gewerke auf einmal angegangen werden.

Managementfehler haben die rheinische Kirche beim Thema NKF sowie bei der bbz-Affäre an die 45 Mio. € gekostet. Als Kostentreiber erweist sich schon jetzt die Verwaltungsstrukturreform.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Anträge zahlreicher Kreissynoden. Gegen die Doppelung von Substanzerhaltungspauschale und Abschreibung wenden sich u.a. die Kreissynoden der Kirchenkreise Düsseldorf und Obere Nahe. Der Kirchenkreis Kleve hat sich intensiv mit dem Verwaltungsstrukturgesetz befasst und fordert u.a. eine Deckelung bei den Verwaltungskosten. Hiermit stößt er bei der Kirchenleitung auf wenig Gegenliebe (vgl. Drucksache 28), die empfiehlt, die Anträge dieses Kirchenkreises abzulehnen. Der Kirchenkreis an Rhein und Sieg fordert eine Evaluation der Rechnungsprüfungsreform unter Kostengesichtspunkten und regt eine zentrale Rechnungsprüfung für die Landeskirche an. Zahlreiche Anträge wenden sich gegen einzelne Sparmaßnahmen wie z.B. die Schließung der Büchereifachstelle.

Die Abwehrreflexe funktionieren wie in der Vergangenheit. Anträge, die eine substanzielle Änderung bedeuten würden, werden entweder gleich abgelehnt oder sollen an die KL überwiesen werden. Aus verschiedenen Dokumenten wie z.B. dem Bericht der Kirchenleitung geht hervor, dass die Dinge bei NKF oder der Verwaltungsstrukturreform im Wesentlichen in Richtung Mehrkosten treiben lassen will und auch im Blick auf SEP und AfA lediglich bei historischen Kirchengebäuden Korrekturen vorsieht.

Das System der „kollegialen Leitung“, das spätesten bei dem bbz-Finanzskandal seine strukturellen Mängel offenbarte, schottet sich wie gehabt gegenüber Veränderungen ab und erweist sich als kaum lernfähig. Es ist unfähig, die Komplexität der EKiR angemessen wahrzunehmen und Veränderungen herbeizuführen, die eine konstruktive und stabile Entwicklung der kirchlichen Arbeit ermöglichen.

Die Folgen sind:

  • Drastische Einschnitte gibt es bei der Arbeit mit Menschen.

  • Immer teurer wird die Verwaltung, die zudem immer mehr personelle Ressourcen bindet.

  • Finanzmittel in immer größerem Umfang werden der laufenden Arbeit entzogen, um damit Kapital zu bilden.

Die Arbeit mit Menschen in den klassischen Arbeitsgebieten von Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie wird also von zwei Seiten in die Zange genommen. Nur hier wird gespart, und zwar so drastisch, dass vor allem in strukturschwachen Regionen die Funktionalität ernsthaft gefährdet ist.

Auf dem Weg in die Wüste mit schwerem Gepäck

Es mag ja auf den ersten Blick durchaus sympathisch sein, das Gundlachsche Bild von der Wüstenwanderung, wobei dieser wohl vor allem die Situation in den östlichen Gliedkirchen der EKD vor Augen haben dürfte. Von Rekowski aufgegriffen wirkt es auf die Situation der EKiR übertragen schräg bis unpassend.

Das schwere Gepäck, das der EKiR bereits in den Randgebieten der Wüste die Luft zum Atmen nimmt, ist

  1. eine immer größere Regulierungsdichte – seit 1988 bin ich Pfarrer und seit dieser Zeit hat sich der Umfang der Rechtsammlung mehr als verdoppelt. Der kirchenleitende Drang zur Regulierung und Vorschrift ist zwingend einer der Gründe für den auf lange Sicht exponentiell wachsenden Verwaltungsaufbau als Macht- und Kontrollinstrument – die Mechanismen legt Paul Kirchhoff in seinem Buch „Das Gesetz der Hydra“ glänzend dar (, wobei ich persönlich seinen steuer- und sozialpolitischen Ansichten mit großer Skepsis begegne).

  2. die besondere Staatsnähe samt öffentlichem Dienstrecht für einzelne Berufsgruppen und dem Kirchensteuereinzugsverfahren durch staatliche Institutionen.

Immobilien, sind in diesem Zusammenhang noch das geringste Problem, zumal diese vor allem auf Grund der unsinnigen Doppelung von SEP und AfA bedrückend wirken.

Im Bericht der Höppner-Kommission steht auf S. 10: „Daher ist die Bindung an Schrift und Bekenntnis und hier vor allem an die Theologische Erklärung von Barmen (Ko Grundartikel I) auch für die Art und Weise ihres wirtschaftlichen Handelns maßgebend.“ „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung – Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ – Die Höppner-Kommission hat auf der Landessynode der EKiR im Januar 2013 wegweisende Orientierungen gegeben. Was ist das für eine „Verkündigung“, wenn eine Kirche auf der Grundlage einer unseriösen Finanzprognostik massive Einsparungen durchführt, Arbeitsplätze abbaut und Einrichtung dicht macht um in erhöhtem Ausmaß Kapital zu akkumulieren? Auch angelegtes Kapital ist Ballast, vermutlich der problematischste, da er die Abhängigkeit von der Unberechenbarkeit des aktuellen Finanzkapitalismus verstärkt. Es ist ein Weg mit schwerem Gepäck durch die Wüste mit dem Ziel Ägypten.

Was ist zu tun?

Es ist eine absurde Situation: nahezu zeitgleich mit den Beschlüssen der KL, das Internat in Hilden zu schließen, sich vom „Haus der Begegnung“ in Bad Godesberg zu trennen und der Sparsynode in Hilden stocken mehrere Kirchenkreise ihre Verwaltungen auf – aus purer Not und auf Grund von Vorgaben, die Kirchenleitung und Landessynode gemacht haben. Kann man da noch mittun und wenn es auch in der Absicht ist, NKF auf möglichst pragmatische Weise umzusetzen, die Verwaltungsstrukturreform so erträglich wie möglich zu gestalten und das Schlimmste zu verhindern bei der angekündigten Beteiligung von Gemeinden und Kirchenkreisen im Blick auf die Kapitalbildung zugunsten von zukünftig auszuzahlenden Pensionen? Ich habe mich für ein „Nein“ entschieden, weil der Umgang mit Geld, den Kirchenleitung und Landessynode für nötig halten, meiner sozialethischen Orientierung als Christ zutiefst widerspricht. Geld hat in der EKiR spätestens seit 2006 keine dienende Funktion mehr, sondern es ist mehr und mehr zum Herrscher und Regenten geworden, den es nach Opfern verlangt. Dies ist zunächst ein persönliches Bekenntnis, das ich niemand aufdrängen möchte.

Auch gilt es, die Landessynode abzuwarten. Überraschungen, manchmal auch positiver Art, kann es immer geben. Ein Hoffnungszeichen ist das eindrucksvolle Papier (Drucksache 18), das die Projektgruppe „Globalisierung“ vorgelegt hat. Stark ist vor allem der ab S. 34 vorgelegte Text „Auf dem Weg zu einem Leben in Fülle“. Es tut wohl, dass es in der rheinischen Kirche noch Frauen und Männer gibt, die so denken, formulieren und hoffentlich auch handeln. Man fragt sich nur: wo waren die Autorinnen und Autoren dieses Papiers in Hilden? Oder nimmt man den schmerzlichen Widerspruch nicht wahr zwischen diesem Dokument und den insgesamt aus „Wirtschaften für das Leben“ gewonnen Einsichten und der eigenen Kirche, die vom Geld her denkt und handelt?

Jetzt allerdings kann man schon sagen: Niemand, keine Einzelperson und kein Leitungsgremium kann genötigt werden, Beschlüsse umzusetzen, die man als unsinnig und sogar als schädlich für den eigenen Verantwortungsbereich empfindet. Hier geht es um geduldiges Widerstehen, das möglicherweise bald einen festen organisatorischen Rahmen braucht.

EKiR- Synode in Hilden: In den Sand geschrieben! Anmerkungen zur außerordentlichen Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Hilden und zu den Beschlussvorlagen der Kirchenleitung

Von Hans-Jürgen Volk

Wir müssen uns kleiner setzen!“ „Wir werden in Zukunft anders Kirche sein müssen.“ „Schmerzvolle Einschnitte und große Anstrengungen sind erforderlich.“ Imperative, die eine Hingabe an das scheinbar Unausweichliche verlangen, dominieren den sog „Präsesblog“ der EKiR – jedenfalls dort, wo es ums Sparen geht. Wenn „Entscheidungen im Dialog“ vorbereitet werden sollen, dann offenbar nur solche, in denen die Sparvorgaben der Kirchenleitung strenge Beachtung finden. 15% Einsparungen im Haushalt der Landeskirche jetzt bis 2015, 35% insgesamt bis 2018, diese Ansage, herbeigeführt durch einen Beschluss der rheinischen Kirchenleitung Anfang Juli, scheinen wie in Stein gemeißelt. Die Basis dieser Vorgaben ist allerdings mehr als fragwürdig. Die außerordentliche Landessynode, die am 23. November 2013 in Hilden stattfindet, soll diesen Sparkurs absegnen. Die Beschlussvorlagen zur sind hier zu finden.

Die Sparvorgaben der Kirchenleitung haben keine belastbare Grundlage:

  1. Ausgangspunkt der Berechnungen sind die Planungsvorgaben für 2013 mit einem Nettokirchensteueraufkommen von 575 Mio. €. Diese Zahl ist überholt. Der erweiterte Finanzausschuss geht mittlerweile von einem Aufkommen von 593,5 Mio. € für 2013 aus. Dies liegt immer noch eine halbe Mio. € unter dem schon lange bekannten Ergebnis von 2012. Auf Grund der Tatsache, dass die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen 2013 insgesamt deutlich positiver verläuft als im Vorjahr kann man getrost davon ausgehen, dass auch dieser Betrag überboten wird.

  2. Das Netto-Kirchensteueraufkommen ist seit 2005 nominal um deutlich über 20% gestiegen. Alle signifikanten Fakten sprechen im Moment dafür, dass es entgegen der wiederum allzu vorsichtigen Planung (- angenommen wird ein Verteilbetrag von 584,8 Mio. € -) auch 2014 steigen wird.

  3. Der Haushalt der Landeskirche gerät also nicht etwa auf Grund sinkender Kirchensteuereinnahmen unter Druck. Ein entscheidender Faktor ist die unsinnige Doppelung von Substanzerhaltungspauschalen (SEP) und Abschreibungen (AfA) bei Gebäuden, die es sonst in der Doppik weder bei Kommunen noch bei den Ländern gibt. Der landeskirchliche Haushalts wird mit 13,4 Mio. € für Beides belastet. Dies macht etwa 22% der gesamten Haushaltsmittel aus. Die AfA hat ein Volumen von 5,2 Mio. €, SEP von 8,2 Mio. €. Würde man auf die AfA verzichten, reduzierte sich das Defizit des landeskirchlichen Haushalts auf 2,6 Mio. €, bei Abschaffung der SEP würde unter Beibehaltung der AfA selbst nach den Planzahlen für 2013 ein Plus von 400.000 € zu verzeichnen sein.

Fazit: Was in Stein gemeißelt zu sein scheint, ist tatsächlich in den Sand geschrieben und hält einer Überprüfung an den Fakten nicht stand.

Thesen zur Argumentation der KL:

  1. Es sind keine zwingenden Gründe für die enorme zeitliche Verdichtung des ursprünglichen Sparziels von 15% und die Verschärfung auf 35% bis 2018 erkennbar.

Geht man von des Zahlen aus, die der erweiterte Finanzausschuss für 2013 jetzt als Netto-Kirchensteueraufkommen annimmt – 593,5 statt 575 Mio. € – und beseitigt man die Geburtsfehler der rheinischen NKF-Variante, wozu eindeutig die Doppelung von SEP und AfA gehört, reduziert sich das Defizit im Haushalt der Landeskirche erheblich und verwandelt sich unter Umständen sogar in einen Überschuss.

  1. Auf Grund der zeitlichen Verdichtung besteht die Gefahr, dass weder eine inhaltliche Begleitung des Sparprozesses noch eine Überprüfung im Blick auf die funktionalen Folgen ausreichend gewährleistet ist.

Die den Haushalt der Landeskirche betreffenden Sparbemühungen wurden nach einem Beschluss der KL durch die Landessynode 2010 unter der Überschrift „Aufgabenkritik“ auf den Weg gebracht. Die Landessynode installierte zudem einen Ausschuss für Aufgabenkritik, der den Sparprozess inhaltlich begleiten sollte. Handlungsleitende Kriterien ergaben sich aus dem auf der gleichen Synode beschlossenen „Leitbild“ der EKiR „Missionarisch Volkskirche sein“ und nicht zuletzt aus der grundlegenden, zahlreiche Selbstverpflichtungen enthaltenden Schrift aus 2008 „Wirtschaften für das Leben“.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass für die neue KL beide Schriften bestenfalls Fußnoten darstellen, keinesfalls aber eine handlungsleitende Funktion übernehmen sollen. Dieser Eindruck wird bestätigt durch die Vorlage der KL zur Gestaltung des weiteren Beratungsprozesses, in der lediglich die 8 im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ vom 28.09. 2013 entwickelten Kriterien zur Umgestaltung benannt werden. Wie will man eine sinnvolle, theologisch und sozialethisch vertretbare Umgestaltung unserer Kirche bei dem jetzt erzeugten Zeitdruck hinbekommen?

Schon jetzt überlappen sich zahlreiche „Reform“-Projekte, die dringend nach Korrekturen verlangen. Nun folgt auf den nicht abgeschlossen, wenig reflektierten ersten Sparschritt von 15% der wesentlich drastischere von 35% bis 2018. Hiermit wird die für den bbz-Finanzskandal ursächliche Überforderungskultur auf die Spitze getrieben!

  1. Wer sparen will sollte zunächst NKF, die Verwaltungsstrukturreform und andere fragwürdige Reformprojekte auf den Prüfstand stellen und dringend erforderliche Korrekturen herbeiführen!

Dass NKF wie die Verwaltungsstrukturreform, die wie andere „Reform“-Projekte einst propagiert worden sind, um Kosten zu reduzieren, dass genaue Gegenteil bewirken, wird immer deutlicher. (Vgl. hierzu den Beitrag: „NKF und Verwaltungsstrukturreform – ein ‚weiter so‘ führt ins Desaster“.)

Mir persönlich sind mehrere Kirchenkreise bekannt, die in den letzten Monaten neue Verwaltungsstellen eingerichtet haben. Finanzmittel werden von der Arbeit mit Menschen abgezogen, stattdessen fließen immer mehr Ressourcen in die Verwaltung. Es ist evident, dass die aktuelle Leitung der EKiR die Komplexität der eigenen Landeskirche in Verbindung mit den bereits erfolgten Umstrukturierungsmaßnahmen nicht wirklich beherrscht. Durch den verschärften Sparkurs werden sich die ungewollten Effekte verstärken.

  1. Falsche Grundannahmen führen zu falschen Prognosen.

In Gefolgschaft von Vorgaben der EKD geht die KL von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen von 1% im Jahr aus. Dies wird begründet mit dem demographischen Wandel und dem Mitgliederrückgang. Diese Grundannahme ist schlicht falsch! Seit 1970 hat sich das Kirchensteueraufkommen trotz Mitgliederrückgang vervielfacht. Den demographischen Wandel gibt es in Deutschland seit ca. 150 Jahren. Die nicht akzeptable Diskrepanz zwischen Planzahlen und tatsächlichen Ergebnissen ist zum großen Teil auf diese falsche Grundannahme zurückzuführen. Langfristprognosen über das Jahr 2020 oder gar 2030 hinaus sind unsinnig, da seriöse Aussagen über einen derart langen Zeitraum hinweg weder über das Steueraufkommen, noch die ökonomische Entwicklung oder das Finanzmarktgeschehen möglich sind. Sinnvoll und möglich ist eine transparente Bewertung von Risiken und Chancen, die zu unterschiedlichen Szenarien führt.

  1. Zukünftige Versorgungs- und Beihilfeansprüche sind eine Herausforderung, die nur von einer vitalen Kirche bewältigt werden kann.

Eine bedenklich geringe Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche sind eine große Herausforderung für die EKiR. Was ist der beste Weg, um gegenzusteuern? In dem Beitrag „sparen oder gestalten“ werden hierzu Vorschläge gemacht.

Die Kirchenleitung hält es für geboten, die laufende Arbeit durch den Abzug von Finanzmitteln zu schwächen, um die Kapitalbildung zur Bewältigung zukünftiger Beihilfe- und Versorgungsansprüche zu intensivieren. Diese Reaktion auf eine EKD-Rüge verrät ein bürokratisch-statisches Denken, das verkennt, dass nur eine vitale Kirche kommenden Herausforderungen gewachsen ist. Zudem werden Finanzmarktrisiken sträflich unterschätzt.

Bald werden gut ein Viertel des verfügbaren Kirchensteueraufkommens zur Absicherung von Versorgungsleistungen und Beihilfeansprüchen verwendet. Damit ist die Grenze des Sinnvollen und Vermittelbaren mehr als erreicht. Auch eine Kirche kann man kaputt sparen! Unterstrichen werden muss, dass die Ev. Kirche im Rhein bereits erheblich Anstrengungen bis über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus unternommen hat, um der Herausforderung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche gerecht zu werden.

  1. Gerade im Hinblick auf den bbz-Finanzskandal ist beim Anlagevermögen der EKiR Transparenz und ein professionelles Anlagemanagement erforderlich. Die Empfehlungen der Höppner-Kommission sind zu beachten!

Unter 3.1.4 schreibt die Höppner-Kommission der EKiR ins Stammbuch: „Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung. Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ Die Kommission empfiehlt unter 4. eine Reihe von Maßnahmen. Hierbei geht es im klare Leitungsstrukturen und eindeutige Verantwortlichkeiten sowie um ein ethisch orientiertes professionelles Anlagenmanagement.

Hoffentlich lernen Kirchenleitung und Landessynode aus der bbz-Affäre, die bekanntlich die EKiR im Blick auf ihre Rücklagensituation so sehr geschwächt hat, dass sie als Begründung für den von der KL geforderten Sparkurs mit herhalten muss.

Die Geldanlagen der EKHN wurden kürzlich von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter die Lupe genommen, wobei erhebliche Mängel und Risiken sichtbar wurden. Friedhelm Schneider weist in einem eigenen Beitrag auf den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses hin, der auf der Studie der Wirtschaftsprüfer basiert. Die Vermutung, dass in der EKiR ähnliche Mängel vorhanden sind, liegt nahe.

Wirft man einen Blick auf den Verwaltungsrat der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) Dortmund, wachsen Befürchtungen. Dieses Gremium, das den 2-köpfigen Vorstand kontrollieren soll, besteht fast ausschließlich aus TheologInnen und JuristInnen. Ob hier die nötige Kompetenz im Blick auf Anlagemanagement und Investmentrisiken vorhanden ist, darf bezweifelt werden.

  1. Es ist nicht akzeptabel, wie die EKiR mit ihren Beschäftigten umgeht. Das Verhalten der Kirchenleitung befindet sich im offenkundigen Widerspruch zu sozialethischen Positionen der EKiR.

Ein Vorgeschmack auf das, was bei Umsetzung des verschärften Sparkurses auch anderen Arbeitsfeldern droht, ist derzeit bei der Umstrukturierung der Medien und Öffentlichkeitsarbeit zu beobachten. Hiermit ist eine einstmals unabhängige evangelische Publizistik durch die Ansiedlung im LKA nun endgültig zur kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit mutiert. Bedrückend ist, dass durch die Umstrukturierung Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben, die nur unter großen Schwierigkeiten an anderer Stelle eine neue Beschäftigung finden dürften. Bei anderen Berufsgruppen hat die Ev. Kirche im Rheinland quasi eine Monopolstellung als Arbeitgeberin. Sie trifft der Arbeitsplatzverlust noch härter und bedeutet in der Regel das beruflich Aus. Menschen sind jetzt unter Druck, die teilweise jahrzehntelang kompetent und gedeihlich für die Kirche gearbeitet haben und nur wenige Jahre vor ihrem Ruhestand stehen.

Wir wollen so solidarisch mit Armen handeln und uns anwaltschaftlich für die einsetzen, die die Stärkung ihrer Rechte und Lebenschancen brauchen. Auf diese Weise werden Menschen neugierig auf die Gemeinschaft, in deren Praxis Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar leitend sind.“ (Missionarisch Volkskirche sein S. 7 -2.8) – Will jemand ernsthaft behaupten, die vor allem an Finanzgrößen orientierte Vorlage der KL „Umgang mit der finanziellen Situation der Evangelischen Kirche im Rheinland“ würde einer Praxis den Weg bereiten, in der „Gerechtigkeit und Solidarität sichtbar leitend sind“?

Hintergrundinformationen und Anmerkungen zum Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland

Gespart wird in der Ev. Kirche im Rheinland seit vielen Jahren. Bereits die Landessynode 2003 hatte Entscheidungen zur Konzentration landeskirchlicher Einrichtungen herbeigeführt. Die Spar- und Strukturvorschläge der Landessynode von 2006 hatten Einsparungen von bis zu 20% zum Ziel. Im Windschatten einer aufgeregten Diskussionslage in der EKiR zu Beginn des Jahres 2010 z.B. um die misslungenen NKF-Einführung (Neues Kirchliches Finanzwesen) hatte die Kirchenleitung trotz einer mittlerweile deutlichen Steigerung der Kirchensteuereinnahmen diesen Sparkurs verschärft. Für die landeskirchliche Ebene sollte es bis 2023 zusätzliche Einsparungen in Höhe von 15% geben. Ein Aus­schuss für Aufgabenkritik wurde installiert, alle ständigen Ausschüsse sollten den Prozess begleiten. Lesen Sie den vollständigen Beitrag zum Sparkurs der EKiR in TRANSPARENT.

Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit. (Karl Valentin)

Wenn man derzeit das politische Geschehen verfolgt, kann man Karl Valentin nur zustimmen. Wir Bürger müssen schauen, was uns gezeigt wird – und durchschauen, was im Hintergrund eigentlich abläuft…

Politiker wechseln in die Wirtschaft. Lobbyisten arbeiten in der Politik. Solche personelle Platzwechsel gefährden die Demokratie. (Vgl. „Die Unterwanderte Demokratie“).

Solche Platzwechselspiele werden aber nicht allein von Individuen vollzogen, sondern auch von Institutionen. Wir erinnern uns an das Verfassungsgerichtsurteil, das den Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubt. Eine Entscheidung, die der frühere CDU- Minister Schäuble lange Jahre zuvor auf politischem Wege herbeiführen wollte, aber immer am parlamentarischen Widerstand scheiterte. Das Verfassungsgericht hat diese Aufgabe für die Politik erledigt. Ergo: eine eigentlich die die Kompetenz der Politik fallende Entscheidung wird an einem anderen Ort – dem Gericht – zugunsten einer bestimmten politischen Interessengruppe entschieden.

 

Ähnliche, kompetenzüberschreitende Vorstöße von Institutionen konnte man auch in den zurückliegenden Monaten feststellen:

Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder wegen der „Schuldenbremse“ nur noch konjunkturell bedingte Schulden aufnehmen.  Baden-Württemberg soll deshalb 30.000 Stellen im öffentlichen Dienst streichen, so der dortige Rechnungshof.

Der Fall des baden-württembergischen Rechnungshofes zeigt: „Angesichts der Schuldenbremse wird es in den nächsten 15 Jahren nur dann möglich sein, Sicherheit und Daseinsvorsorge zu garantieren, wenn die Einnahmen des Staates verbessert werden“.  Mit weniger Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dürfte diese Garantie kaum zu leisten sein.“ Zur Quelle.

Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Studienkurs Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009, S. 32.)

Die Rechnungshöfe machen also Politik. Was reitet sie dabei?

Was also sind die Aufgaben von Rechnungshöfen? Beispielhaft sei dies anhand des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz dargestellt. In der Selbstdarstellung heißt es:

Aufgabe des Rechnungshofs ist insbesondere die Prüfung

  • der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
  • etc.“

Entscheidend sind dabei die Prüfungsmaßstäbe. Es heißt weiter:

Prüfungsmaßstäbe sind die Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns (§ 90 Landeshaushaltsordnung).

Unter Ordnungsmäßigkeit ist nicht nur die buchhalterische Korrektheit, sondern ganz allgemein die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu verstehen.

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird geprüft, ob

  • das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln sowie
  • die Beschränkung der eingesetzten Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang

angestrebt und erreicht wurde.“

Die Ordnungsmäßigkeit bezieht sich auf ungesetzliches Verhalten, sog. dolose Handlungen. Sie bleiben hier außen vor. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen stehen heute im Vordergrund. Es geht um die Prüfung der Zweck-Mittel-Relation. Dies wird auf zweierlei Weise präzisiert. Es geht auch im Falle Beschränkung der Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Umfang um die Prüfung der Angemessenheit des Mitteleinsatzes für die von der Politik definierten Aufgaben.

Das also ist die Aufgabe der Rechnungshöfe/Rechnungsprüfungsämter. Der baden-württembergische Rechnungshof hat also nicht darüber zu entscheiden, ob das Land seinen Beitrag zu Stuttgart 21 streichen soll oder 30.000 Lehrerstellen. Das hat nicht der Rechnungshof, das hat auch nicht das Verwaltungsgericht, das muss, soll und darf das Parlament entscheiden – und verantworten. Der Rechnungshof könnte wohl aber mit seiner Kompetenz darlegen, ob die Zweck-Mittel-Relation etwa bei Stuttgart 21 oder in der Bildungspolitik angemessen sind (s.o.).

Die Demokratie basiert auf Gewaltenteilung. Und darauf, dass die Institutionen die ihnen jeweils innerhalb des Systems zugewiesenen Funktionen wahrnehmen. Rechnungshöfe sollten also bei ihren eigenen Aufgaben bleiben. Da ist wahrlich genug zu tun. Sie würden damit der Demokratie einen guten Dienst erweisen. Und den Bürgern die Arbeit ersparen, über die Einhaltung des Auftrages der jeweiligen Institutionen zu wachen. So lange das nicht geschieht, gilt Karl Valentins: „Demokratie ist schön. Aber sie macht viel Arbeit.“

Friedhelm Schneider

 

 

Professor rät: Gemeinden sollen Aufgaben radikal beschränken!

STUTTGART. Eine radikale Aufgabenbeschränkung empfiehlt der evangelische Theologieprofessor Michael Herbst (Greifswald) Kirchengemeinden und christlichen Gemeinschaften. Sie sollten sich fragen, welche Aktivitäten sie für unaufgebbar halten, und alles andere zurückstellen, sagte der Direktor des Instituts zur Erforschung von Evangelisation und Gemeindeentwicklung der Universität Greifswald beim Leitungskongress für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter am 27. Januar. Jede Gemeinde müsse mit wenigen Sätzen ausdrücken können, wie sie den allgemeinen kirchlichen Auftrag umsetzt, Menschen mit Jesus Christus in Kontakt zu bringen. Nötig seien präzise Beschreibungen, die „etwas anderes“ seien als mühsam formulierte Leitsätze wie „Unsere Gemeinde bezeugt der Welt die Liebe Gottes“. Beispielsweise könne es heißen: „Wir haben die Aufgabe, in diesem Viertel besonders den sozial schlecht gestellten Kindern und Jugendlichen Gottes Liebe zu bezeugen, indem wir ihnen Schularbeitenhilfe, Spiel- und Sportangebote und persönliche Betreuung anbieten und indem wir ihnen bezeugen, dass sie für Jesus unaufgebbar sind. So hoffen wir, dass auf Dauer auch ihre Familien gewonnen werden. Mit ihnen wollen wir die Gemeinde bilden und die Gottesdienste gestalten, die zu diesem Viertel passen.“ Herbst hält drei konkrete Aufgaben für ausreichend.