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Pfarrberuf und Kirchenreform

In den Pfarrvereinsblättern wurden schon zahlreiche Beiträge und auch die „Freiburger Erklärung“ zu der Änderung des § 107 (2) PfDG veröffentlicht. In seinem vor dem Freiburger Stadtkonvent gehaltenen Vortrag bettet der Münsteraner Professor für Praktische Theologie, Christian Grethlein, diesen „Fall“-. in die allgemeine Debatte um Kirchenreform und PfarrerInnenbild ein. Er kommt von dort aus zu einer kritischen Bewertung der Änderung des § 107 (2), die für ihn eben gerade nicht der Kommunikation des Evangeliums als grundlegender Aufgabe der Kirche förderlich ist.

Der grundsätzliche Beitrag von Prof. Gretlein, Münster, im badischen Pfarrerblatt Ausgabe 9/2010 reflektiert im konkreten Fall das Ansinnen der badischen Kirche aus dem Jahr 2009, Schulpfarrer zusätzlich auch zu Gemeindediensten zu verpflichten. Der Vorstoß der Landeskirche wurde damals gestoppt.

Zur Genese des Pfarrdienstgesetzes der EKD

Die zuständigen Gremien der EKD erstellten – nach jahrelanger Vorarbeit – einen ersten Entwurf: Stand 18. August 2009. Vom selben Datum stammt auch die erste amtliche Begründung zu diesem Entwurf. Darin hielten die EKD-Gremien noch am Jahrhunderte bewährten Grundsatz der Unabhängigkeit der Pfarrerinnen und Pfarrer fest. Sie sollten als Personen in Verkündigung und Seelsorge unabhängig sein…

Im Jahr 2010 dagegen ist dieser Grundsatz aufgegeben. Lediglich die Verkündigung soll unabhängig sein. Nur noch das Amt wird geschützt. Und das nicht einmal in vollem Umfang: Von allen Aufgabenfeldern des Amts nur die Verkündigung. Diese kleine Unabhängigkeitserklärung ist nur noch eine kleine Mauer vor der „beliebigen Versetzbarkeit“.

Lesen Sie den ganzen Beitrag von Rainer Mischke.