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Vereinsgründung KirchenBunt in der EKiR

Nach Gründung mehrer Gemeindebünden in anderen Landeskirchen wie z.B. in Bayern (Aufbruch Gemeinde), in der Nordkirche (Gemeinde im Aufwind) oder in Brandenburg-schlesiche Oberlausitz (Gemeindebund) soll am 15.03. in der EKiR der KirchenBunt zur Stärkung der Interessen und Belange der Kirchenbasis ins Leben gerufen werden.


Ziele

Da abzusehen ist, dass der bisherige kirchenpolitische Kurs von der EKiR/EKD beibehalten wird und auch zukünftig kostspielige und strukturverändernde Maßnahmen ohne Beteiligung der ersten Ebene verordnet werden (letztes Beispiel: IT-Konzept), rufen wir zur Gründung des Vereins „KirchenBunt im Rheinland“ auf, mit dem wir uns für eine Stärkung der Basis und damit des Dienstes am Menschen, wie er uns durch Jesus Christus in Auftrag gegeben ist, einsetzen wollen. Wir sind davon überzeugt, dass den anstehenden Herausforderungen, denen sich unsere Kirche stellen muss, nur mit einer Intensivierung und Förderung der Arbeit in der Fläche und vor Ort und nicht durch Fusions- und Zentralisierungsprozesse zu begegnen ist. Darum hat für uns auch die finanzielle und personelle Ausstattung dieser Arbeit Vorrang vor fragwürdigen Investitionen in Verwaltung und Prestigeprojekte, deren effektiver Nutzen die Kosten in keiner Weise rechtfertigen…

kirchenbunt.de

EKiR-Synodenbeschlüsse zur Haushaltspolitik oder: Was läuft eigentlich schief in der Finanzpolitik der Kirche?

von Friedhelm Schneider

Auf den ersten Blick klingt alles recht plausibel: Haushaltskonsolidierung und Rücklagenbildung für die Pfarrpensionen angesichts bald einbrechender Kirchensteuereinnahmen. So die offizielle Lesart und Argumentation für einen wohl beispiellosen Leistungsabbau in der EkiR auf der landeskirchlichen Seite. Davon betroffen sind an vorderster Stelle die Bildung (Schulen) 4,5 Mio, Arbeitslosenfonds 1,15 Mio, KiHo Wuppertal/Bethel 1 Mio. . Es folgen weitere prominente Positionen wie Medienverband, Tagungshäuser, PTI, Studierendenarbeit, Akademie etc. Über die Kürzungen haben etliche Ausschüsse im Vorfeld beraten und beschlossen, und nun auch die Landessynode.

Gleichzeitig beschlossen: ein neues Investitionsprogramm in die Verwaltung, genauer, in die IT-Struktur und dies ohne Finanzierungslimit. Und das obwohl die Kostenexplosion in ähnlicher Sache, der Einführung der Doppik, hinlänglich bekannt ist: von veranschlagten 3 Mio. € sind diese auf – in der Synode unwidersprochene – 60 Mio. € gestiegen sind. Schon warnt Pfr. i.R. Manfred Alberti: „Der Alptraum geht weiter: NKF – Verwaltungsstrukturreform – jetzt: IT-System.“

Erster Eindruck: Geld ist da, wenigstens für die Administration. Aber nicht für Schulen, Arbeitslosenfonds, etc. Man kann, man muss die Vorlage also auch so deuten, dass es bei den o.g. Kürzungen doch wenigstens teilweise um eine Verschiebung von Mitteln für die Arbeit mit den Menschen zur Administration geht. Und nicht um eine Konsolidierung im Sinne von Festigung. Denn man setzt sich ja gerade mit der IT-Struktur einem neuen Risiko aus. Der Pfarrrverband der EkiR hatte auf diesem Hintergrund ein Moratorium für die weitere Umsetzung der Reformen gefordert. 
Auf derselben Synode, die die o.g. Kürzungen beschließt, prangen an einer von Synodalen gestalteten Tür „Neue Thesen zur Reformation“ . Darunter diese: „Weniger Verwaltung, mehr Begegnung“.  Auch die Synodalen scheinen also zu wissen, worauf es wirklich ankommt – auch wenn sie in den entscheidenden Abstimmungen Angst vor der eigenen Courage haben und, Linientreue demonstrierend, genau umgekehrt entscheiden: Mehr Verwaltung, weniger Begegnung.

Läuft hier etwa etwas fatal verkehrt? Wir stellen diese Frage im Folgenden hinsichtlich der Finanzpolitik der Kirche selbst.

Einen ersten Hinweis erhalten wir in der Württembergischen Landeskirche, in der die Fraktion der Offenen Gemeinde ihre alternative Position sinngemäß so formulierte: Strategie der Mitgliederbindung vor Rücklagenbildung (in einer Niedrigzinsphase). 
Zwischen beiden Fragen existiert ein Zusammenhang, der aber von offizieller Seite noch nicht reflektiert ist . Dass er aber auch dort diffus empfunden wird, zeigt eine beiläufige Bemerkung des EKiR-Finanzdzernenten Bernd Bauks: 1,63% Kirchenaustritte erwähnt er in seiner Einbringungsrede zur „Haushaltskonsolidierung“ recht unschuldig (vgl. oben, S. 4). 1,63% – etwa doppelt so viel wie im Durchschnitt üblich. Könnte dies schon heute sichtbare Ergebnis und also Folge eines fatal entgleisten Reformkurses mit einer gerne als „Sparpolitik“ betitelten Downsizing-Konzept in der EKiR sein?

Ganz anders die Offene Gemeinde der Synode in Württemberg. Deren Ansatz gemäß müssten Mittel logischerweise prioritär für die Arbeit mit Menschen eingesetzt werden. Das finanzpolitische Credo: die Mittel kommen von der Basis und sie müssen in möglichst hohem Umfang und Anteil dorthin zurück. Um dort kirchliche Arbeit zu machen, um das Evangelium zu kommunizieren. (vgl. dazu Prof. Christian Grethlein)

Wir reden hier nicht darüber, in welcher konkreten Form der Kontextualisierung das heute zu geschehen hat, ob in Gemeinde oder Funktionen/Diensten oder auf andere Weise. Wir reden auch nicht darüber, dass es durchaus individuell sinnvoll sein kann, einmal errichtete Einrichtungen, Projekte, auch Gemeinden wieder zu verändern oder zu schließen oder innovativ neue zu errichten. Das alles sind Fragen und Lösungen, die hier noch nicht zur Debatte stehen. Das wäre der zweite Schritt, der würde dann schließlich durch die Output-Sicht erweitert. Wir beginnen ganz am Anfang und da geht es um die Input-Seite. Und hier stellt sich die zentrale Frage, wie viel (Finanz-) Mittel die Kirche für sich selbst, ihre Eigenorganisation, die Institution und Organisation, benötigt. Und welche Anteile der Mittel für die „Reinvestition“ in die Menschen, die Mitgliederbindung, oder auch die Gesellschaft (Kindergärten, Diakonie) zur Verfügung stehen. Diese prinzipielle Frage ist die Basisfrage jenseits folgender theologischer Richtungsentscheidungen!

Diese Basisfrage wird heute auch in der verwaltungswissenschaftlichen Diskussion gerne umgangen. Zu schnell und zu ausschließlich wird etwa in den neuen Steuerungsmodellen auf die Output-Seite rekurriert und verwiesen. Und in diesem „ausschließlich“ wird geschickt vom Thema Nr. 1 abgekenkt: dem Input. Und en passant wird auf diese Weise die Blickrichtung fokussiert und damit auch die Hauptverantwortung für die Resultate der Gesamtorganisation an die Mitarbeitenden delegiert. So steigt dort der Druck. Genau diese Erfahrung machen die Mitarbeitenden seit rund 15 Jahren in fast allen Bereichen der Daseinsvorsorge (Kommunalverwaltung, Bildung, Gesundheit etc,) und eben auch in der Kirche. Und sie zeigen entsprechende Reaktionen. Gleichzeitig wird durch diese einseitige Blickrichtung auf die Mitarbeitenden die Leitung/ die Politik immunisiert. Das ist ein gelungenes Ablenkungsmanöver. innerorganisatorisch hat es funktioniert. Dieser Trick funktioniert aber nicht bei den Adressaten, den Mitgliedern, Patienten, Kunden, Bürgern. Spätestens seit Stuttgart 21 ist auch schlichten Gemütern nicht mehr verborgen, was fehlende oder falsche Inputkonzepte bedeuten. Mit dem Input, mit dem, was eine Organisation/Institution an Mitteln für unterschiedliche Zweige/Abteilungen bereitstellt, zeigt sie, welche Ziele sie selbst wirklich verfolgt. Und ob diese mit den von ihr verbal formulierten Zielen übereinstimmen – oder davon abweichen. Mit dem Input zeigt die Organisation ihr wahres Gesicht. Hier zeigt sich für das Mitglied, ob es seiner Organisation vertrauen kann oder eben nicht. Der heute feststellbare Vertrauensschwund in viele ehemals geschätzten Institutionen bei den Bürgern hängt nun ganz offensichtlich auch mit der Vernachlässigung der Input-Thematik auf Seiten der Finanzdezernenten zusammen. Auch in der Kirche. Hier führt das zu zusätzlichen Kirchenaustritten. Deren Ursache und Folgen bei den bisherigen soziologischen Studien (Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen) m.W. bisher leider nicht berücksichtigt wurden. Hier fehlt ganz offensichtlich die verwaltungswissenschaftliche Expertise. 

Denn die Gretchenfrage von Mitgliedern lautet doch sachgemäß immer wieder etwa so: „Wenn ich nur wüsste, ob die von mir gezahlte Kirchensteuer nicht irgendwo in der anonymen black box (in der Kirchenverwaltung) versickert?“ Vertrauen zur Organisation bildet sich also auf der Inputseite: In welchem Grad dienen die Mittel (nur) dem Apparat, und in welchem Anteil fließen sie zu den Menschen zurück? Den richtigen Input zu gewährleisten, darin liegt u.a. die hohe Kunst der Finanzpolitik der Kirche. Und auch die große Baustelle der Zukunft?

Ein Indiz für die aktuelle Entwicklungstendenz zeigt sich aktuell in Kirchenkreisen der EKiR an einfachen Vorfall,  wenn nämlich die „immer schon“ vorhandene Stelle des Stelle des Jugenddiakons oder Gemeindepädagogen der neuen Stelle für den infolge der Doppik zusätzlich erforderlichen Finanzsachbearbeiter weichen muss. Ein erster Hinweis, gewiss. Ein Indiz aus einer aktuellen Momentaufnahme. Um die Frage in seinem vollen Umfang in den Blick zu bekommen, ist es erforderlich, große Zeiträume in den Blick zu nehmen. Dies soll hier mit einem Blick auf die EKHN geschehen, unterstellend, dass sich eben diese Tendenz aufgrund paralleler Entwicklungen auch auf andere Landeskirchen übertragen lässt. Diese kleine Untersuchung erfolgt ganz holzschnittartig. Wir vergleichen nur, welcher Prozentanteil der Finanzmittel an die Basis zurückfließt. Wobei die Gebäudefrage dabei aufgrund fehlender Angaben noch unberücksichtigt bleibt. Zum Vergleich greifen wir die Jahre 1974 und 2013 heraus.

Wen interessiert, wie das Ergebnis zustande kommt, lese hier weiter. Wer nur das Gesamtergebnis interessiert, der springe zum nächsten Abschnitt in Normalgröße.

Was damals an die Basis floss, zeigt ein Flyer der EKHN_1974_(Mittelverwendung) mit einer groben Übersicht über die damalige Finanzsituation. Demnach flossen an die Basis, hier die Gemeinden, 50,35% der Kirchensteuermittel (=45,84% des Haushaltsvolumens) zu, zusätzlich die auf Seiten der Landeskirche geführten PfarrerInnengehälter. Sie zählten zu den „übergemeindlichen Aufgaben und Pfarrgehältern“. Lagen diese 1974 insgesamt bei 44,79% Kirchensteuer (=49,74 am Haushaltsvolumen) so betrug der Anteil der Pfarrgehälter am Gesamthaushaltsvolumen Anfang der 80iger Jahre ca. 33% (vgl. Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft, S.11 ). Unterstellt man der Einfachheit halber, im Jahrzehnt nach 74 sei dieser Anteil unverändert, dann kommt man 1974 auf einen Input Richtung Basis in Höhe von ca. 78% des Haushaltsvolumens als vorläufiger Wert.
Im Jahr 2013 betrug der Anteil für die „Basisarbeit“ nach dem Jahresbericht der EKHN 54,5%. Hierin sind aber – anders als 1974 – die Pfarrgehälter enthalten. Mehr noch: auch die Mittel für die Dekanate sind Teil dieses Haushaltsteils (36 Mio. € für Dekante im Vergleich zu 67 Mio. € Pfarrgehälter). Von diesen Mitteln für Dekanate sind aber ein gewisser Teil (ca. 50%) für „Basisarbeit“ anzurechnen.

Zu substrahieren wären in diesem Budgetbereich jeweils die Ausgaben für Verwaltung auf Regionaler Ebene (Regionalverwaltung) und die Dekantsverwaltungen.

Auch Additionen zu den Basismitteln sind zu nennen, hatten wir doch die Trennlinie nicht zw. Gemeinde und Gesamthaushalt, sondern zw. den Mitteln für Gemeinde und Funktion/Diensten und Gesamthaushalt gezogen. Damit sind für das Jahr 1974 noch eine unbekannte, aber zahlenmäßig wenig relevante Größe für übergemeindliche an der Basis wirkende Pfarrstellen (+1%) zu addieren. Heute ist dieser Anteil signifikant höher. Wir taxieren deren Umfang heute bei ca. 15% des Haushaltsvolumens.

Ergebnisse nach Subtraktionen und Additionen:

im Jahr 1974 flossen in der EKHN ca. 79% (78% + 1%) der Finanzmittel (Haushaltsvolumen) an die Basis (Gemeinde und div. Funktionen) zurück. Demgegenüber waren es im Jahr 2013 nur noch ca. 67%. (54% – 4% Verwaltungsanteil Regionalverwaltung und Dekante + 15 % div. übergemeindliche Leistungen +2% Kirchensteuerausgleich mit Ostdeutschen Kirchen).

Das macht eine Differenz von 12% des jeweiligen Haushaltsvolumens (bei Berücksichtigung der Gebäudefrage würde sich diese Zahl noch erhöhen). Ein signifikanter Unterschied, der noch nicht die zusätzlichen Verschiebungen, die sich durch die Einführung der Doppik ergeben, die der EKHN noch bevorsteht. 

So weit das Ergebnis der langfristigen Verschiebungen beim Input. Das Indiz der Momentaufnahme hat sich also langfristig bestätigt! Das Problem der Finanzpolitik, das die Dezernenten selbst gestalten könnten, ist also diese zunehmende Tendenz der Verschiebung im Input. Kirchenmitglieder nehmen das sehr wohl wahr. Wie begründete kürzlich eine Frau Ihren Austritt gegenüber dem Pfarrer: „Es ist nicht wegen Dir, aber von der Kirchensteuer werden ja nur noch 7% für die Gemeinde und 3% für die Diakonie verwendet. Deshalb bin ich ausgetreten. Ich will wohl zukünftig noch spenden, ich will aber, dass das Geld hier in der Gemeinde bleibt.“ (Fall aus der EkiR).

Was heißt das für die Finanzpolitik der Kirchen?

Die Haushaltskonsolidierung ist ein Herumdoktern an Symptomen. Die eigentliche Ursache des Problems wird damit nicht behoben. Aufgabe der Finanzpolitik muss wieder darin bestehen, ein verantwortliches und mitgliederorientiertes Input-Konzept zu entwickeln. Mitgliederorientierung der Kirche beginnt mit der Reorganisation des Inputs Richtung Mitglieder/Basis/Gemeinden. Die erlittenen Verluste durch die anhaltenden Verschiebungen über Jahrzehnte (s.o.) sind sukzessive abzubauen und die Tendenz der Umverteilung in Richtung Administration bzw. mitgliederfremde Leistungen rückgängig zu machen. Dieser Beitrag ist eben nicht perifer, sondern wesentlich für die Rückgewinnung verlorenen Vertrauens in die Organisation selbst. Die Qualität der Finanzdezernenten ist daran zu messen, inwieweit ihnen dies gelingt. Zu diesem Thema sind präzise Angaben zu ermitteln und den Synoden darzulegen. Das ist viel wichtiger als das für viele Gremienmitglieder am Ende doch mysteröse und aufgrund der Bewertungsspannen leicht manipulierbare Zahlenwerk der Doppik!

Was heißt dies Ergebnis für die Diskussion in der EKiR?

Die zentrale Frage muss auch angesichts der extrem hohen Austrittsquote von 1,63% wieder lauten: wie können Menschen erreicht werden? Wie kann dies gerade auch angesichts der hohen Veränderungsdynamik des Umfeldes (Digitalisierung, Wandlung des gesellschaftlichen Umfeldes, Wandlung des „religiösen“ Umfeldes) geschehen? Gerade damit nämlich wird Bindung erzeugt – die dazu führt, dass Menschen auch in Zukunft bereit sein werden Kirchensteuern zu bezahlen.
Wie kann die Administration (incl. IT!) dabei eine klare Dienstleistungsfunktion gegenüber den Mitarbeitenden an der Basis/ Gemeinde einnehmen?

Die Frage ist zu klären, in welcher Höhe Rücklagen tatsächlich erforderlich sind. Die EKiR trifft zeitlgeich zu den massiven Einschnitten Investitionsentscheidungen. Die EKvW, finanziell in etwa gleicher Lage, betrachtet ihre Rücklagen als ausreichend und entscheidet völlig konträr zur EKiR. In der EKHN lag der Ausfinanzierungsgrad der Verorgungsstiftung schon Ende 2013 bei 101%. Was aber dort nicht hindert, den Stock jährlich immer wieder neu mit Summen in 2-stelliger Millionenhöhe zu erhöhen. Das zeigt: der Ausfinanzierungsgrad dient als scheinbar unwiederlegliches Argument, so lange das Soll nicht erreicht ist. Ist es erreicht, geht dass Spiel trotzdem weiter. Angesichts dessen, verliert man das Vertrauen in derartige „Argumente“. Und angesichts dessen gilt es die Frage zu klären, in welcher Höhe Rücklagen tatsächlich angemessen und erforderlich sind.

Gegenüber solchen Überlegungen hat man sich in der EKiR, das zeigen die jüngsten Beschlüsse, für einen anderen Kurs entschieden. Das Motto: Augen zu und durch!

EKiR-Synode: Unter Rekowski rekordverdächtig: 56 Anträge von Kirchenkreisen an die Landessynode

Die Zahl klingt rekordverdächtig: 56 Anträge von Kirchenkreisen an die Januar-Landessynode der EKiR.

Die Sparvorschläge der Kirchenleitung, die im September zur Diskussion gestellt wurden, haben auch auf den Kreissynoden im Herbst vergangenen Jahres eine große Rolle gespielt. Ein Blick auf die insgesamt 56 Anträge von Kirchenkreisen an die Landessynode macht deutlich, dass man vor allem bei der Jugendarbeit Korrekturbedarf sieht. Daneben sind das Haus der Stille, der Arbeitslosenfonds, die Flüchtlingshilfe, die Schulen aber auch die Verwaltung wichtige Themen.

Zur Darstellung einzelner Anträge zu den genannten Themenkomplexen.

EKiR Synode 01/2015: Der Alptraum geht weiter: NKF – Verwaltungsstrukturreform – jetzt: IT-System. Von Pfr. i.R. Manfred Alberti

Rundschreiben Nr. 32 von Manfred Alberti

(ekir.de – über uns – Landeskirche – Landessynode – Landessynode 2015 – Dokumente – Drucksachen – Drucksache 16)

„Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist eine der Säulen für die Leistungsfähigkeit kirchlicher Arbeit.“ (DS 16. S.3) Was wie ein Textbaustein aus der Werbebroschüre eines IT-Systemhauses klingt, soll die Landessynodalen gewogen machen, Millionen Euro in ein landeskirchenweites einheitliches IT-System zu investieren: ab 2015 jährlich mindestens € 815 000 für die Zentralorganisation, dann zusätzlich Millionen oder zig Millionen für den IT Ausbau in Kirchenkreisen und Gemeinden.

Dass der Außendienstmitarbeiter eines Maschinenbaukonzern bei seinem Kundenbesuch eine gut und schnell funktionierende Kommunikation mit Konstruktionsabteilung, Produktionsplanung und Finanzabteilung seiner Zentrale haben muss und dass diese Kommunikation sehr geheim gegenüber den Konkurrenten bleiben muss, ist einsehbar. Auch kommt ein Handelskonzern nicht ohne in Millisekunden problemlos funktionierende IT-Systeme für Bestellung, Lieferung, Bezahlung und Finanzverwaltung aus, aber braucht unsere Kirche wirklich solche ausgefeilten einheitlichen IT-Systeme für alle Ebenen?

Für die Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen und Institutionen dürften die einfachen Mail – Kommunikationsmittel weitgehend ausreichend sein: Einige wenige Male im Jahr braucht das LKA für Planungsaufgaben Personallisten, Gebäudelisten und vielleicht einen vereinfachten Zugriff auf Finanzdaten. Aber muss dafür wirklich für alle Ebenen, alle Institutionen und alle Personen eine einheitliche IT-Struktur aufgebaut werden? Ist das nicht total überdimensioniert für kirchliche Verwaltung?

Das 2005 mit einer einzigen Personalstelle aufgebaute ekir.de muss 2015 erneuert werden: Aber braucht man dazu heute 9 Stellen? Mailabwicklung, Adressenverwaltung, Terminplanung und Server für Gemeindewebsites, viel mehr als das alte soll das neue System neben den Verwaltungsaufgaben wohl auch nicht leisten können.

Wenn schon seit geraumer Zeit Systeme (z.B. Mach, siehe LS 2015, Drucksache 1, S.3) nur ungenügend für die heutigen Anforderungen funktionieren, wird das dann besser, wenn man sie einheitlich für alle Institutionen der ganzen Landeskirche zwingend vorschreibt? Was für eine seltsame Lösungsstrategie!

Und ist nicht alles schon längst veraltet, bis auch die letzte Institution in eigener Verantwortung umgeschaltet hat? Wer soll die riesigen zusätzlichen Ausgaben schultern, wenn des Mengenrabattes wegen die gleiche Diensthard- und software für alle Benutzer zum gleichen Zeitpunkt gekauft werden muss?

Und wer haftet für nie zu verhindernde Fehlentscheidungen, wenn alles von wenigen „Kundigen“ nach ihren eigenen begrenzten Kenntnissen, Maßstäben und Interessen entschieden wird? Sind nicht gerade im IT-Bereich die Risiken dezentraler Systeme und Entscheider wesentlich überschaubarer als Einheitslösungen? Besser kopiert eine Institution das erfolgreiche System einer anderen, als dass von oben einheitliche (evtl. sogar unausgereifte) Lösungen durchgesetzt werden. Zudem muss jede Institution zu einem anderen Zeitpunkt ihr System erneuern.

Wo braucht Kirche für effektive Arbeit wirklich ein größer dimensioniertes einheitliches IT-System? Reicht es nicht aus, wenn man funktionierende relativ einfache sichere Systeme allen kirchlichen Institutionen anbieten würde, auf die diese nach eigenem Bedarf und Budget zugreifen können? Ist es wirklich angesichts des rasant sich verändernden Marktes sinnvoll, viele teure Experten auf Dauer einzukaufen und auf deren schnell veraltendes Spezialfachwissen angewiesen zu sein, statt jeweils aus dem aktuellen Angebot hochspezialisierter Firmen sich das Beste und Passendste aussuchen zu können?

100 prozentige IT-Sicherheit kann es nicht geben – das sagt die Drucksache 16 (B 3.3.6.) selbst. Und Beichtgeheimnisse gehören eh nicht in das IT-System, weil die IT Mitarbeiter auf alle Daten Zugriff haben müssen. Kirchliche Betriebsgeheimnisse für Patente müssen auch nicht vor der Konkurrenz geschützt werden: Sind da eigene IT-Experten für die höchsten Sicherheitsstufen wirklich nötig und angebracht?

Auffällig ist in der Drucksache 16, wie oberflächlich der Rahmen, die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer einheitlichen IT-Struktur dargestellt werden: Überzeugende Fortschritte gegenüber dem Status quo werden so wenig sichtbar, dass selbst der ständige innerkirchliche Ausschuss dazu rät (S. 21), die Gefahren drohender Rechtsunsicherheiten und Schäden doch deutlicher herauszustellen, damit die Akzeptanz des einheitlichen IT – Konzeptes erhöht werden kann: Das bedeutet: Angst machen und Drohung statt überzeugender und einladender Lösungen.

Hier wird wieder ein Strukturproblem der Landessynode der EKiR sichtbar: Drucksachen werden als Werbebroschüren gestaltet. Sie sollen die Vorteile einer Maßnahme schön darstellen, kritische Punkte sollen aber so gut wie keine Erwähnung finden. Die Verfasser der Drucksachen sind an der Sache interessierte Profis (teilweise auch mit Eigeninteressen), die die Gefahren, die kritischen Punkte oder Risiken möglichst klein reden, damit die Drucksache so beschlossen wird. Weder Ausschussmitglieder noch Landessynodale sind so in der Lage, sich ein „objektives“ Urteil zu bilden, wenn die Gegenargumente nicht genannt und in die Diskussion mit einbezogen werden können.

Bedenklich ist, welche Strategie der Projektausschuss ganz offiziell betreibt: die „Politik der kleinen Schritte“ (S.9): Statt den großen Rahmen (auch Kostenrahmen) des Gesamtprojektes den Landessynodalen zu präsentieren und für das Gesamtprojekt Zustimmung zu finden, soll 2015 nur ein kleiner erster Schritt mit ca. € 800 000 beschlossen werden (10,1 Prozent Landeskirche, 89,9 Prozent Kirchenkreise und Gemeinden), 2016 das Gleiche nochmal und dann können Kirchengemeinden und Kirchenkreise sehen, welche Millionen – Kosten sie für ihre Bereiche schultern müssen, damit das Ganze wie geplant funktionieren kann. Ob es das tut, bleibt abzuwarten, siehe NKF.

Eigentlich ist eine Vorlage, die nur den ersten Schritt eines Projektes umfasst und die bei der Frage, wie die nächsten Schritte und wie das Gesamtkonzept aussehen, nur eine Wolke von Spekulationen hinterlässt, in keiner Weise entscheidungsfähig.

Zudem haben sich alle Hoffnungen und Versprechungen auf Einsparungen und Synergieeffekte in den bisherigen Reformprojekten wie NKF und Verwaltungsstrukturreform als sehr teure Irrtümer erwiesen.

Die Erfahrungen mit dem früher einmal geplanten einheitlichen verbindlichen Mail-Verkehr über ekir.de, den viele nicht nutzen, sollten eine Warnung sein: Viele Theologen haben kein Interesse an technisch kompliziertem Handwerkszeug für ihre Arbeit: Wozu soll man Diensthandy und Dienstlaptop (mit komplizierten Zugängen) neben dem Privathandy etc haben und in Abhängigkeit von einem funktionierenden ekir.de -Server und seinen technischen Betreuern leben, wenn die bisherigen Geräte für die normale Arbeit völlig ausreichend sind.

Dass zudem in der Wirtschaft bei Dienstgeräten der Dienstherr Arbeitsleistung, Arbeitszeiten und Arbeitsorte überprüfen und speichern kann, muss kein gutes Vorbild für Kirche und pfarramtliche Arbeit sein.

Der Alptraum geht weiter: Immer höhere Ausgaben für Verwaltung, NKF und IT-Systeme, immer weniger Gelder und Kompetenzen für die Gemeinden und für die Gemeindearbeit. Längst gibt es in der EKiR weit mehr Stellen für Verwaltungsmitarbeiter als Mitarbeiter in der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit und in der Kirchenmusik zusammen. Ist das eine sinnvolle Aufgabenverteilung in einer Kirche?

Verwaltung ist Dienstleistung mit sehr begrenztem Einfluss auf den Erfolg kirchlicher Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen: Sind da zehn IT-Spezialisten im LKA wirklich sinnvoller als zehn Pfarrstellen oder fünfzehn Jugendmitarbeiter für die Begleitung Ehrenamtlicher?

Verwaltung ist kein Selbstzweck, sie muss Dienstleister für Gemeindearbeit, für Verkündigung und für Arbeit mit den Menschen sein: Sie kann durch Fehler Gemeindearbeit zerstören und durch riesigen Geldbedarf Gemeindearbeit erschweren, aber sie wird nirgendwo ein kleines bisschen dazu beitragen, dass Menschen zum Glauben kommen oder darin gestärkt werden.

Deshalb ist es ein Alptraum, dass eine Kirche immer mehr Gelder für Verwaltung, IT-Systeme etc ausgibt und Verwaltung wächst und wächst und wächst, während Pfarrstellen eingespart werden, Gemeindemitarbeiterstellen wegfallen, Gemeinden zusammengelegt werden und evangelische Kirche sich aus der Fläche zurückzieht.

Hoffentlich sagt hier die Landessynode 2015 ein deutliches Nein zu diesem seit einigen Jahren beschrittenen Weg. Kirche ist für die Menschen da, nicht für die Verwaltung. Nach NKF, neuer Verwaltungsstruktur und zunehmender Hierarchisierung zulasten der Gemeinden und Presbyterien wäre eine neue verbindliche IT-Struktur mit teuren Mitarbeitern auf allen Ebenen ein fataler Schritt in die falsche Richtung: Neben der Verwaltungssäule die unnötige neue Säule einer IT-Struktur.

Was hat das einfache Gemeindeglied als der Kern unserer Kirche davon? Nichts! Es leidet nur darunter, dass immer weniger Menschen, MitarbeiterInnen und PfarrerInnen in der eigentlichen Gemeindearbeit tätig sind.

Pfr. i. R. Manfred Alberti, An der Piep 8 c, 42327 Wuppertal

EKiR Synode 2015: – Eine verschärfte Ökonomisierung als Programm. Auf dem Weg zur marktkonformen Kirche?

Von Hans-Jürgen Volk

„Umkehr“ fordert das „Wormser Wort“, dass von Menschen verfasst worden ist, denen an ihrer evangelischen Kirche liegt. Die dahinter stehende Analyse konstatiert Schäden durch fortwährende Rückbau- und Umbauprozesse, die die Leitungsgremien wie auch die Beschäftigten der Kirche überfordern und die Kirche selbst von den Menschen entfernt. Es ist nicht weiter erstaunlich, dass die Leitung der Ev. Kirche im Rheinland von der Einsicht in eine derartige Umkehr weit entfernt ist. Im Gegenteil: nicht zuletzt die Vorlage der Kirchenleitung zur Haushaltskonsolidierung deutet einen Kurs verschärfter Ökonomisierung an. Dies wird vor allem nach Lektüre der unter I. „Positionsbestimmung“ (S. 2,3) ausgeführten Sätze deutlich. Eisern wird an dem von der Kirchenleitung im Sommer 2013 beschlossenen Sparziel von 12. Mio. € festgehalten, um die der landeskirchliche Haushalt zusätzlich zu den bereits beschlossenen 8 Mio. € entlastet werden soll. Das „konsequente Einfordern eines kostendeckenden Betriebs“ kirchlicher Tagungshäuser bedeutet nichts anderes, als dass man diese ungeschützt Marktmechanismen aussetzen will. Ins Bild passt die Forderung nach „Einwerbung von Drittmitteln“ zur Finanzierung kirchlicher Einrichtungen – Bologna lässt grüßen. Die darüber hinaus verlangte „Bündelung von Aufgaben und Ressourcen“ riecht nach weiteren Konzentrationsprozessen.

Fakten zur finanziellen Situation der EKiR

Zum vollständigen Artikel.

12.01.15, Zum selben Thema auch ein aktueller Synodenreport in wdr5:

Landessynode – Sparen auf Evangelisch: Pensionskasse statt Schulklasse?

Von Christoph Fleischmann

Bei der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland geht es in diesen Tagen nicht zuletzt um die Konsolidierung des Haushalts. Kritiker fürchten: Bei Schulen wird mehr als nötig gespart, um ohnehin üppige Rückstellungen für Pensionen weiter zu erhöhen….

Zum Report.

EKiR: Mehreinnahmen und Erklärungsnöte: Wofür spart die Rheinische Landeskirche?

Von Christoph Fleischmann, Sendung wdr

Die Kirchensteuer 2014 wird wohl für die Evangelische Kirche im Rheinland 642 Millionen Euro betragen, und damit um circa 57 Millionen Euro höher ausfallen als im Haushalt geplant. Nun wird es für die Kirchenleitung schwieriger, den Vertretern auf der Landessynode den eisernen Sparkurs zu verkaufen…


??? Was Sie eben noch angesprochen haben: Auf den Herbstsynoden der Kirchenkreise seien Verwaltungsstellen aufgebaut worden. Hängt das mit der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) zusammen? Man will ja die gesamte Landeskirche mit allen ihren Untergliederungen auf eine moderne doppelte Buchführung umstellen – weg vom alten Rechnungswesen. Das wird aber zunehmen teurer, oder?

Volk: Das führt zu einem erheblichen Kostenaufwuchs bereits auf der Ebene der Landeskirche. Und in der Tat, die meisten Stellen sind im Bereich der Finanzverwaltung eingerichtet worden. Hier hat man erkannt, dass aufgrund der Komplexität dieses Neuen Kirchlichen Finanzwesens befristete Stellen nicht ausreichen. Man hat befristete Stellen in unbefristete verwandelt und darüber hinaus noch zusätzliche Stellen eingerichtet. Ich denke an Kirchenkreise im nördlichen Ruhrgebiet, wo teilweise Kirchengemeinden ein Drittel ihrer Finanzmittel für Verwaltungskosten aufwenden. In meinem Kreis ist der Anteil der Verwaltungskosten auch erheblich gestiegen und führt zwangsläufig dazu, dass wir Stellen im Bereich Jugendarbeit und gegebenenfalls auch Kirchenmusik reduzieren müssen. Auch die Diakonie ist da auf dem Prüfstand. Es wird also in Arbeitsfeldern, wo mit Menschen gearbeitet wird, reduziert werden müssen, wenn es keine Kehrtwendung gibt. Zum vollständigen Interview.

EKiR-Synode Januar 2015: KK Krefeld-Viersen und Simmern- Traben-Trabach exemplarisch zur Pfarrstellenentwicklung in der EKiR bis 2030: „Gefahr, dass ganze Regionen unseres Kirchenkreises ohne pfarramtliche Versorgung sein könnten“

KK Krefeld-Viersen

Sehr geehrter Herr Meis,

Sie hatten um eine Rückmeldung zu den Szenarien im Bereich der Pfarrstellenentwicklung und deren Auswirkung auf die kirchliche Arbeit im Bereich des Kirchenkreises gebeten. Ich beziehe mich dabei im Wesentlichen auf Ihre Tabelle „Kirchenkreise Modellrechnung“. Demnach sinkt die Zahl der Pfarrstellen im Kirchenkreis KR-VIE von derzeit 67,25 bis zum Jahr 2030 auf 40,91; von derzeit 46,25 im parochialen Dienst auf 28,13. Die Anzahl der Gemeindeglieder pro parochialer Stelle verändert sich von 2.364 auf 3.431.

Grundsätzlich ist zu fragen, ob alle derzeit „bespielten“ Standorte weiterhin bestehen können/sollen. Präsenz in der Fläche ist das Eine, qualitativ vertretbare kirchliche Arbeit das Andere….

Es wird deshalb umso mehr darauf ankommen, in den Gemeinden deutlich zu machen, dass insbesondere zwischen 2025 und 2030 erhebliche Veränderungen eintreten werden. Die Vakanzfähigkeit der Gemeinden für diese Zeit muss vorbereitet werden. Die vorgelegte Tabelle geht von einer landeskirchlichen Gesamtzahl von 1.004 Stellen aus. Es wird sich erweisen müssen, ob die Höhe dieser Zahl realistisch ist. Beim „650er-Szenario“ wird sich die Situation erheblich verschärfen und die Notwendigkeit zu strukturellen Veränderungsmaßnahmen verstärken…. Zur Drucksache auf den Seiten 13ff.

KK Simmern-Trarbach


Da (oder gerade weil) der Predigtdienst in 60 historischen Kirchen und weiteren wenigen Predigtstätten (Anlage 2) versorgt wird, liegt der sonn- und festtägliche Gottesdienstbesuch deutlich über dem landeskirchlichen Durchschnitt. Die Hunsrücker und Moselaner halten sich zu ihrer Kirche. Je weniger Theologinnen und Theologen für diesen Dienst zur Verfügung stehen, desto größer werden die Belastungen für die verbliebenen Pfarrstelleninhaber….

Es besteht die Gefahr, dass ganze Regionen unseres Kirchenkreises ohne pfarramtliche Versorgung sein könnten… Zur Drucksache auf den Seiten 13ff.

EKiR: Die Zustimmung der SuperintendentInnen zu den „Reformen“ in der EKiR bröckelt: Ein Querschnitt durch die Berichte auf den Herbstsynoden der Kirchenkreise der EKiR.

NKF, Verwaltung, Sparkurs: das sagen die SuperintendentInnen
Ein Querschnitt durch Berichte von Superintendentinnen und Superintendenten der EKiR.

Beitrag vom 17. November 2014 von Andreas Reinhold

Der November ist traditionell der Monat der Herbstsynoden in den Kirchenkreisen der EKiR. Und zu den festen Riten der Kreissynoden gehören die Berichte der Superintendenten bzw. der Superintendentinnen. Die fallen in Ausführlichkeit und Stil natürlich sehr unterschiedlich aus. Inhaltlich kommt man aber in diesem Jahr an bestimmten Themen nicht vorbei. Dazu gehören u.a. auch das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF), die Verwaltungsstrukturreform und die aktuellen Sparvorschläge der Landeskirche.

Zum Überblick bei Andreas Reinhold, KirchenBunt.

Kommentar F.S.: Erstaunlich, dass selbst SuperintendentInnen angesichts der Resultate der der EKiR verordneten Schock-Strategie mittlerweile ihre Zweifel nicht mehr verhehlen.

Drohen den Ortsgemeinden weitere Etatkürzungen? Gundlach: Pfarrer binden Gemeindeglieder nicht mehr.

Beitrag vom 20. Oktober 2014 von Andreas Reinhold

Es war eine illustre Runde, die sich in der Pauluskirche in Bonn-Friesdorf zusammengefunden hatte. Neben dem Vize-Präses der EKD, Dr. Thieß Gundlach, und Manfred Rekowski, Präses der EKiR, hatte Pfarrer Siegfried Eckert noch den Generalsekretär des ZdK Dr. Stefan Vesper zu einem Meinungsaustausch eingeladen. Moderiert wurde die Diskussion, die von BibelTV aufgezeichnet wurde, vom Arzt und Kabarettisten Dr. Eckart von Hirschhausen. Kein Wunder, dass es im Kirchsaal kaum noch Platz gab.

Es ging um die Frage, welche Kirche dieses Land brauche. Siegfried Eckart hat mit seinem gerade erschienenen Buch heftige Kritik an dem Strukturpapier “Kirche der Freiheit” und die sich daraus ergebenden Umbauprozesse in der EKD und EKiR geübt. Leider hatte noch niemand der Gesprächspartner das Buch bis zum Ende durchgelesen, dennoch ergab sich direkt zu Beginn ein bissiger Dialog zwischen Eckert und Gundlach. Der stellte gleich zu Anfang fest, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer die Gemeindeglieder nicht mehr binden würden und man sich deshalb überlegen müsse, wie andere Ebenen an deren Stelle einspringen könnten. Auch Rekowski betonte mehrmals, dass nicht alles gut sei in der EKiR und man schauen müssen, wie man auf die Herausforderungen der Zeit zu reagieren habe. Dabei wurde deutlich, dass man sich zwar in der Analyse der Situation durchaus einig ist, aber sehr unterschiedlicher Auffassung darüber, wie die Probleme zu lösen seien…

Zum Artikel.

Die Einführung der Doppik oder 10 Jahre Selbstbeschäftigung der Kirche.

Am Beispiel des Projekt- und Zeiplans der EKvW  zu Einführung und Implementierung der Doppik in kann nachvollzogen werden, wie man Verwaltung über ein Jahrzehnt voll beschäftigen kann. Und bis alles rund läuft und die Verwaltung sich gefangen hat, sich eingestellt hat nicht allein auf die Anforderungen, sondern auch auf die Steuerungsschwächen des neuen Systems wird wohl ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen.

Nicht umsonst hat ein Finanzzexperte der bayerischen Landessysode, Werner Scheler,  das Doppik-Projekt in der bayerischen Landeskirche gar als „Jahrhundertprojekt“ apostrophiert.

Nicht selten sind die Verwaltungen mit der Implementierung sogar heillos überfordert, siehe EKiR. Dann kann es prekär werden.