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2015_Synoden 1. Jahreshälfte

„Auf Theologiestudierende wartet ein attraktiver und spannender Beruf.“ Werbung und Wirklichkeit.

07/2016

ELK Württemberg, Werbung für das Theologiestudium:

„Ein attraktives Berufsfeld

Auf Theologiestudierende wartet ein attraktiver und spannender Beruf. Wer Theologie studiert, wird in der Regel Pfarrerin/Pfarrer oder Religionslehrerin/Religionslehrer.

Pfarrerinnen und Pfarrer leben, was sie glauben und begleiten Menschen in ihrem Glaubensleben…  “ Zur Seite der ELK Württtemberg.

Offensichtliich weicht die Wirklichkeit von der Werbebroschüre schon heute deutlich ab. Denn die Synode der ELK Württemberg bearbeitete auf der jüngsten Tagung Anfang Juli 2015 folgenden Antrag:

Antrag 23/2015 Synode Württ.

„Die gegenwärtigen Werbeaktionen der Landeskirche für Theologiestudium und Pfarrdienst müssen, wenn sie ihr Ziel erreichen sollen, mit einer spürbaren Verbesserung der Bedingungen im Gemeindepfarrdienst einhergehen. „ Mehr dazu.

Dass sich die Wirklichkeit in der Zukunft – bei Halbierung der Pfarrerschaft nach der Pensionierungswelle  – drastisch verschärfen wird, muss nicht eigens betont werden.

SAP oder „Search And Pray“ in der ELK Bayern: „langwieriges IT- Projekt ohne klares Lastenheft, mit noch offenen Problemen und wachsenden Kosten“.

06/2015

Aus dem Bericht von Corinna Hektor, Pfarrvereinsvorsitzende in der ELKBayern


Es stimmt traurig, was zu diesem Thema und der immer noch laufenden Umstellung auf der Synode von Karl Mehltretter für die Synodale Begleitgruppe vorgetragen wurde. Er konstatiert, dass wesentliche Punkte seit langem angemahnt, aber immer noch nicht angegangen wurden. Fast noch schlimmer ist, dass sein Fazit sehr resignativ ausfällt. Kurz gefasst: Nachdem man nicht auf uns hört, können wir genauso gut aufhören. Dabei bräuchten wir hier, wo es um IT geht, tatsächlich die Kompetenz der Ehrenamtlichen, die in diesem Bereich Profis sind bzw. wichtige Vorerfahrung mit solchen Umstellungen haben. Stattdessen haben wir ein langwieriges Projekt ohne klares Lastenheft, mit noch offenen Problemen und wachsenden Kosten (allein 9 Mio für die erste Phase). Das Ergebnis bekam ich im Landeskirchenamt mit „search and pray“ übersetzt. Schade eigentlich – auch wenn es manches erklärt…“

(vgl. S. 6 bzw. print S. 90)

Anm. F.S.: Kirche und IT sowie Kirche und Doppik. Jedes ist ein Kapitel für sich. Ein Drittes ist die Qualität, die Professionalität der Arbeit der Verwaltungen. Sie zeigt sich sowohl in der IT-, als auch in der Doppikfrage. Als Gradmessser kann man z.B die Implementierung von IT-Maßnahmen betrachten. An dieser vergleichsweise einfachen Aufgabenstellung zeigt sich, ob  wenigstens die „handwerkliche“ Seite funktioniert. Und gerade hier waren die Probleme an verschiedenen Stellen, in unterschiedlichen Landeskirchen, nicht zu verheimlichen. Jüngst kam es wieder zu Problemen in der EKHN. In der ELK Bayern erhält man noch tiefere Einblicke in die Arbeitsweise der Administration: sie treibt große Projekte voran, hat aber kein klares Lastenheft! In der EKiR gab der neue Finanzdezernent Bernd Bauks gar zu – dass man ein IT-Produkt bestellt habe, das die erwarteten features gar nicht enthält. Am Ende explodieren die Kosten – für ein Produkt, das man in der bestellten Version gar nicht gebrauchen kann. Und was passiert? Nichts. Die Synoden? Lassen sich vielfach treiben. Die Rechnungsprüfungsämter? Sind an die Leine gelegt. Die Pfarrvereine? Können sich, dort wo sie die Interessen der Pfarrer vertreten, nicht durchsetzen. Nichts in dieser für die Kirche eigentlich wichtigen Frage einer zuverlässigen, schlanken, dienstleistungsorientierten Frage passiert übrigens nicht erst seit jüngster Zeit. Das Problem ist lange bekannt. So redete etwa Konsistorialpräsident Harder 1996 vom „schwerfälligen Apparat einer herkömmlichen kirchlichen Verwaltung“, die wenig den Eindruck einer „wendigen und schalgkräftigen“ Leistungserstellung mache. Wieder wörtlich: „Hier sind Veränderungen hin zu einer professionellen… Verwaltung erforderlich.“ (Nachzulesen in: „Denkmal Kirche?“, Hrsg. Rainer Volp, S.49). Ganz offensichtlich hat sich – betrachtet man die bei den Implementierungsprozessen sichtbaren Professionalisierungsgrad – hier in den letzten 20 Jahren nichts geändert. Reformen, hier hätten sie ansetzen müssen! Reformen – hier erfolgreich umgesetzt – hätten die Schlüsselprofesssion deutlich unterstützen und entlasten können. Die Reformverweigerung fand um die Jahrtausendwende in erster Linie hier – in der Administration – statt. Schließlich konnten sich auch die Verwaltungen gegen einzelne Maßnahmen des dann neoliberal gebürsteten Umbaukonzepts, wie etwa die Einführung der Doppik,  nicht mehr wehren. In der Praxis von „Search and Pray“ zeigt sich: das eigentliche Grundproblem ist nicht behoben. Es gibt nur ein neues tool. Und das wird das Problem nicht entschärfen, sondern steigern. Denn seit der Diskussion um die Doppik, spätestens seit empirische Studien vorliegen, steht die Frage nach deren Sinnhaftigkeit im Raum.

Nun – solche mangelbehaftete Praxis mag in der Kirche weit verbreitet sein. Aber es gibt Ausnahmen. Es gibt das Kirchenamt der EKD!!! Dort, im Olymp intrinsisch gespeister Administrationsprofessionalität strotzen die Mitarbeiter vor Tatendrang und „vor Freude an ganz großen Herausforderungen“. Das wissen wir von OKR Dr. Brinkmann. Wir wissen aber noch mehr: Solcher Tatendrang kann „in der kirchlichen Dienstgemeinschaft auf rein menschliches Maß“ treffen… Richtig, Herr Dr. Brinkmann. Und zwar an ganz vielen Orten! Begeben Sie sich doch einfach aus der Kirchenburg an der Herrenhäuser Straße in Hannover heraus in die Niederungen der Landeskirchenämter (es muss nicht nur Düsseldorf sein), der landeskirchlichen Kirchenverwaltungen und Konsistorien.  

Doppik in EKHN: Mehrkosten, Intransparenz, Frust: Doppik-Einführung in der EKHN legt Fehlstart hin. Wachsames Dekanat legt Finger in Wunden.

05/2015, von Roland Wolewski

Der ambitionierte Zeitplan für die flächendeckende Einführung der Doppik in der EKHN ab 2016 scheint zu scheitern! Daran konnte auch die hochgelobte, jedoch teure Software mit dem verheißungsvollen Namen „MACH“, was ja irgendwie nach Schnelligkeit und Überschallgeschwindigkeit klingt, nichts ändern – im Gegenteil: MACH scheint mit ein Grund des Absturzes zu sein.
Eigentlich sollte auf der EKHN-Frühjahrssynode (23. – 25.04.2015) das Thema „Doppik“ nur versteckt im schriftlich vorgelegten „Bericht der Kirchenleitung“ unter vielen anderen Themen möglichst geräuschlos abgehandelt werden. Doch dank der Fragen zweier Synodaler in der sog. „Fragestunde“ musste die Kirchenleitung nun doch öffentlich einräumen, dass der avisierte Zeitpunkt einer flächendeckenden Einführung der Doppik ab 2016 wahrscheinlich nicht zu halten ist.
Sogar die von Haus aus kirchenleitungsfreundliche Evangelische Sonntagszeitung berichtet in ihrer Ausgabe am 3.5.2015 in einem eigenen Artikel „Doppik kommt wohl erst später“ über die Missstände:
„Die Software ist fehlerhaft und störanfällig, es werden weiterhin Papierbelege benötigt, weil das Scannen und digitale Verarbeiten nicht funktioniert – die zum 1. Januar 2016 geplante flächendeckende Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens in der hessen-nassauischen Kirche muss wegen zahlreicher Pannen in der Testphase vermutlich um mindestens ein Jahr verschoben werden. Finanzdezernent Heinz Thomas Striegler erklärte in der Fragestunde der Synode, wegen der bisherigen Erfahrungen mit der Doppik in zwei Regionalverwaltungen sei ein Festhalten am Termin „nicht zu verantworten“.
Ein hinzugezogenes Beratungsunternehmen habe klargestellt, dass für ein derartiges Vorhaben in der Regel mehr Personal und Zeit erforderlich seien, als von der Kirche zunächst vorgesehen. Vermutlich werde die mit insgesamt neun Millionen € veranschlagte Einführung der doppelten Buchführung nun eine Million € teurer. Der Software-Lieferant habe Vertragsstrafen zahlen müssen, deren Höhe Striegler nicht bezifferte. Wenn alles funktioniere, werde der Aufwand für die Gemeinden aber im Vergleich zum bisherigen System auf ein Viertel reduziert, versicherte er.“
Da bleibt manches im Trüben – von Transparenz kann man nur bedingt sprechen. Auf die schriftlich eingereichte Frage eines Synodalen, was das Projekt Doppik bisher gekostet hat, wurden 3,68 Mio € beziffert.
Jedoch: Kann das stimmen bei den jetzt evident gewordenen Problemen und Verzögerungen? Wieviel hat eigentlich das extra hinzugezogene Beratungsunternehmen verlangt für seine in der Tat weise, aber nicht neuwertige, sondern durchaus zu erwartende Erkenntnis, dass hier personell, finanziell und zeitlich deutlich fehlgeplant wurde und die von der Synode beschlossenen neun Mio € nicht reichen werden? Wann wird Herr Striegler (oder aus optischen Gründen eine von ihm gebriefte, freundliche, hübsch anzusehende Dame seines Hauses wie bei der Grundsatzentscheidung zur Doppik) vor die Synode treten, um bedeutungsschwanger mit beeindruckendem medialen Einsatz bunt glitzernder Präsentations-Charts auf der Großbildleinwand weitere Millionensummen beschließen zu lassen? Vermutlich wird er dies wohlweislich erst vor der neugewählten Synode ab 2016 tun, dann erinnern sich nämlich nicht mehr allzu viele Synodale daran, mit welcher Euphorie und mit welchen Heilsversprechungen die Kirchenleitung das Projekt Doppik trotz ernstzunehmender Warnungen einst der Synode für „nur“ neun Millionen Euro „verkauft“ hat.
Interessant und hilfreich für ein transparentes Vorgehen wäre es auch, zu erfahren, wie hoch die angesprochene Vertragsstrafe für die Softwarefirma MACH ausgefallen ist. Tatsache ist nämlich, dass die ganze jetzt evident werdende Problematik bei der Doppik-Einführung nichts Neues ist. Die EKiR hat diese Erfahrungen mit MACH bereits schmerzhaft hinter sich, verbunden mit extrem steigenden Ausgaben. Unwidersprochen stehen dort mittlerweile 60 Mio. € Einführungskosten im Raum. Aber anstatt seitens der EKHN daraus die Konsequenz zu ziehen und abzuwarten, wie sich das Projekt mit Hindernissen in der Nachbarkirche entwickelt, tappen die EKHN-Verantwortlichen blindlings in dieselbe Misere und verbrennen ohne Not Kirchensteuermittel in Millionenhöhe. Man kann verstehen, dass diese Tatsache nicht unbedingt in die Öffentlichkeit gelangen sollte, denn nach der Tebartz-Affäre sind auch die ev. Christen wacher und sensibler geworden, was mit ihren Geldern geschieht, die sie ihrer Kirche anvertrauen. Ein Doppik-GAU scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein, auch wenn Herr Striegler tollkühne Behauptungen aufstellt, dass sich der Aufwand für die Gemeinden schlussendlich auf ein Viertel im Vergleich zum bisherigen System reduzieren wird. Das Ganze erinnert an einstige Beteuerungen, dass sich der GAU in einem Atomkraftwerk statistisch wohl kaum einzustellen wird. Wohin sich jedoch die vermeintlich sichere Atomkraft entwickelt hat, wissen wir alle seit Fukushima – wohin sich die Doppik zu entwickeln droht, das zeigen die Erfahrungen in der Rheinischen Kirche oder auch im kommunalen Bereich. Der Bericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz von 2008 (!) „Orientierungsprüfung Kommunale Doppik“  spricht Bände. Vielleicht wäre es für Herrn Striegler und seine Mitarbeitenden angesagt, sich diesen Bericht zu Gemüte zu führen, um sich die Augen öffnen zu lassen. In seinem Kommunalbericht bilanziert der Rechnungshof übrigens ein Jahr später (S. 51): „Sowohl die Orientierungsprüfung „Kommunale Doppik“ als auch die Querschnittsprüfung „Kommunale Eröffnungsbilanzen“ zeigten, dass die Einführung und auch die Umsetzung des neuen Rechnungswesens erhebliche personelle und sachliche Ressourcen binden und zu teilweise beträchtlichen zusätzlichen Aufwendungen für Personal, Schulungen sowie Hard- und Software führten. Die mit der Doppik erwartete Verbesserung in der Steuerung und Transparenz der kommunalen Haushalte hat sich hingegen bei den meisten Kommunen bisher noch nicht oder allenfalls ansatzweise eingestellt.“
Jedenfalls fragt man sich angesichts dieser Erkenntnisse, wann der Tag kommen wird, den Herr Striegler schon so eisern und heilsversprechend im Blick hat: „Wenn alles funktioniere…“ Da werden noch manche schmerzhafte Naherwartungsverzögerungen zu verkraften sein – nicht zuletzt auch pekuniär. Bis dahin gilt es deshalb, den neutestamentlichen Ratschlag nicht aus dem Blick zu verlieren: „Seid wachsam!“
In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass nicht nur die beiden Synodalen das Thema für die Fragestunde der Synode aufgegriffen haben, sondern sich auch die Dekanatssynode des Dekanates Bergstraße entsprechend positioniert hat.
In einem Antrag an die Kirchensynode heißt es: „Die Kirchenleitung soll einen Bericht über die Einführung der Doppik vorlegen.“
Zudem lauten weitere Anträge:

Bildschirmfoto vom 2015-05-09 21:04:38
Sind wir also gespannt, wie die Synode nun reagiert. Noch ist es nicht zu spät – besser jetzt ein Stopp, als weitere Millionen zu verpulvern. Der „Point of no return“ ist nicht mehr allzu weit entfernt. Und dann wird es richtig teuer! Da wird anstatt Reduzierung Erhöhung angesagt sein. Und ein Viertel von neun Millionen (2,25 Mio.) wird auch Herrn Striegler als Nachschlag bei weitem nicht reichen. Und das bei, seiner Aussage nach, sich nur seitwärts entwickelnden Kirchensteuereinnahmen…

Lehren aus der 5. KMU: kirchliche Strukturen für den Glauben unwichtig. Zum Bericht des Landesbischofs Jochen Cornelius-Bundschuh auf der Frühjahrstagung 2015 der badischen Landessynode.

Aus anderen klugen Berichten von Bischöfen zur Frühjahrssynode sticht der des badischen Landesbischofs Jochen Cornelius-Bundschuh heraus. Die Tradition rezipierend verortet  er die evangelische  Kirche zunächst jenseits von Fundamentalismus und Privatisierung der Religion. Anschließend zieht er Konsequenzen aus der 5. KMU (Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung) für die zukünftige Ausrichtung der Kirche. Gemessen an der von neoliberaler Ideologie durchsetzten Reformagenda von „Kirche der Freiheit“ gelingt es  Cornelius-Bundschuh mit seinen Analysen und Erkenntnissen ein empirisch-wissenschaftliches Fundament kirchlicher Praxis neu zu begründen. Seine Erkenntnisse sind anschlussfähig sind an vielfältige Reformkritiken des zurückliegenden Jahrzehnts,  etwa auch die des Wormser Wortes. Insofern ist dem Bischofsbericht schnelle und breite Rezeption zu wünschen.

Die Basis zur Rückkehr zu einem aus dem Wesen der Kirche kommenden Management sind damit gelegt. Entscheidend wird sein, wie schnell aus diesen Erkenntnissen ein Programm und eine Strategie abgeleitet und dann auch umgesetzt werden. Und wie schnell also – und das ist der Lakmustest für solche Reden – die Finanzpolitik und die Haushalte entsprechend diesen Erkenntnissen neu ausgerichtet werden. F.S.

05/2015, aus dem Bericht:

„…
2. Wie nützt die sichtbare Kirche dem Glauben?

Denn das scheint mir doch die entscheidende Aufgabe für uns als Landeskirche und als kirchenleitende Organe: Dass wir mit unseren Möglichkeiten, mit unseren „Ressourcen“ den Glauben der Einzelnen und das Miteinander stärken und Mut machen, Verantwortung in der Welt zu übernehmen…

In der neuesten, fünften Mitgliedschaftsuntersuchung der EKD werden aber auch die Grenzen dieses Kirchenmodells deutlich. Ihre Ergebnisse zeigen, dass der persönliche Glaube nur dann in individueller Freiheit gelebt werden kann, wenn er mit der sichtbaren Kirche verbunden bleibt, sich ihr zuordnen und von ihr abgrenzen kann. Ohne Beziehung zu einer öffentlichen kirchlichen oder religiösen Praxis verliert er an Bedeutung, Gehalt und Gestalt…

Allerdings geht es den Menschen nicht um Fragen der Organisation. Da sind die Ergebnisse der Umfragen klar: Die kirchlichen Strukturen sind für die Bindung an die Kirche und für den Glauben nicht wichtig! Entscheidend sind: das gottesdienstliche Leben, die Kirchenräume, die geprägte Zeiten und die Personen, die dem Glauben öffentlich ein Gesicht geben. All diese „öffentlichen Möglichkeiten zur Identifikation“ stärken den Glauben und helfen, ihn aktuell und relevant zu halten…

3. Die Menschen, die uns den Glauben wertvoll machen
Es sind Menschen, die uns den Glauben lieb machen, sagt die Mitgliedschaftsuntersuchung: in der Familie: nicht nur die Eltern, auch Opas und Omas, Tanten und Onkel, Freundinnen und Freunde. Besonders wichtig sind auch die Personen, die – beruflich oder ehrenamtlich – öffentlich für Kirche einstehen. Für manche ist das die sonntägliche Gottesdienstgemeinde. Für andere die Jugendgruppe: ich habe neulich eine besucht, die es schon über fünfzehn Jahre gibt, zu der immer wieder neue Konfirmandinnen und Konfirmanden dazukommen und viele der „Alten“ bleiben lange dabei. Wir haben darüber gesprochen: Was sollen wir gegen den Krieg des IS tun? Und: Warum musste Jesus eigentlich sterben? Junge Leute, für die der Glaube wichtig ist – und ihr Pfarrer!.“ Zum Bericht des Bischofs.

 

Oldenburgische Landeskirche: Zorn über Finanzdebakel. Klare Worte am Rande.

04/2015,  von Jürgen Westerhoff, NWZ Oldenburg

Die gravierenden Mängel in der Verwaltung haben die 48. Synode der evangelischen Kirche im Oldenburger Land geprägt. Kirchliche Mitarbeiter kritisierten das Krisenmanagement.


Die Synode habe nicht nur einen erstmals nach dem komplizierten Doppik-Verfahren erstellten Haushaltsplan für das kommende Jahr aufgestellt, sondern sich gleichzeitig unaufgeregt, aber sachlich konsequent mit der Aufarbeitung der jüngst festgestellten gravierenden Verwaltungsmängeln beschäftigt und entsprechende Weichen gestellt.

Dabei ging es um Vorgänge in der regionalen und zentralen Kirchenverwaltung in Oldenburg, die dazu geführt hatten, dass der dafür verantwortliche juristische Dezernent, Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs (51), auf eigenen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und sofort beurlaubt wurde (NWZ  berichtete). Bis Ende April 2015 erhält er weiter sein volles Gehalt, danach für drei Jahre etwa 70 Prozent der Bezüge, bevor die Zahlungen auf etwa 50 Prozent reduziert werden… Zum Artikel.

EKBO Synode: Zwischenbericht der Kirchenleitung über die Arbeit der Strukturkommission.

04/2015, von Friedhelm Schneider

Über die Arbeits- und Herangehensweise der Strukturkommission erfährt man in den Synodenunterlagen:

Unter Zuarbeit der jeweiligen Fachabteilungen des Konsistoriums wurden

Übersichten zur Finanzstruktur, zur Mittelbindung und  zum Verwaltungsaufbau der EKBO beraten. Ergänzt wurde dies durch eine Übersicht über den rechtlichen Rahmen anhand der Grundordnung (Auftrag und Aufgaben der Kirche nach der Grundordnung). Dem gegenübergestellt wurde die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) der EKD, in der auch äußere
Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden.

Ein Riesenfortschritt: die EKBO will die Ergebnisse der 5. KMU und die Erwartungshaltungen an die evangelische Kirche berücksichtigen. Der Vorwurd an die Reformen, namentlich an das Papier „Kirche der Freiheit“ war gerade, dass die eigenen soziologischen Studien gerade nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt würden. Das Papier konnte »einer differenzierten Situationsanalyse … ein eigenes Recht« nicht zugestehen. Und »nur am Rande wird im Namen der ›Kirche der Freiheit‹ auch jene – von der EKD selbst finanzierte – Forschung rezipiert.« So etwa Jan Hermelink (Die Kirche als Dachorganisation und Symbolisierung des Unverfügbaren, in: Isolde Karle (Hrsg.), Kirchenreform, 143.)

Leider liest sich bis heute in den meisten Papieren immer noch ganz anders, leider wird die soziologische Situationsanalyse noch immer sträflich vernachlässigt. Das geschieht dort,  wo in der schlichten Form von Demografie- und Finanzprognosen mit entsprechenden Kürzungs- bzw. Einsparvorschlägen gearbeitet wird wie dies zeitgleich etwa noch immer in der EKM geschieht.

Dennoch würde  man mit folgender Vorgehensweise wohl noch bessere Ergebnisse erzielen können: 

1. die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD, in der auch äußere Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden, bilden in Rückkoppelung an die Hl. Schrift und die christliche Tradition die Basis  von Konzepten für die Kommunikation des Evangeliums in aktueller Gestaltung

2. Erforderliche Änderungen rechtlicher Natur (Grundordnung, Gemeindeordnung, Pfarrdienstordung, etc.) werden entsprechend angepasst. Erforderliche Veränderungen in Kurz-, Mittel-, und Langfristperspektive werden unter Berücksichtigung von 4. in Gang gesetzt. Pilotprojekte und empirische Evaluationen sind obligatorisch.

3. Der Verwaltungsaufbau der EKBO wird beraten und überprüft, inwieweit sie Dienstleistungsorgan der an der Basis (in Gemeinde/ Funktion/ PR etc.) Tätigen ist. Alle Tätigkeiten der Verwaltung werden auf Sinnhaftigkeit, Rationalisierungsfähigkeit und Qualität überprüft.

4. Die erforderliche Finanzierung und zukünftige Finanzstruktur wird eruiert. Die wirkungsvollsten Maßnahmen werden prioritär umgesetzt.

„Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch.“ Zum Bericht von Landesbischof Bedford- Strohm vor der Landessynode der ELKB.

16.03.2015, Bad Wörrishofen, Bericht des Landesbischofs, S. 16f:

„Wenn wir auf den Gott vertrauen, der uns geschaffen hat und der uns jeden Tag begleitet und erhält und uns die Zukunft öffnet, woraus leben wir dann eigentlich? … Oder leben wir aus der certitudo, der Gewissheit, zu der uns Jesus mit dem berühmten Wort aus der Bergpredigt Mut macht: „Seht die Vögel am Himmel! Sie säen nicht, sie ernten nicht. Sie sammeln nicht in die Scheunen. Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel mehr als sie? Darum sollt ihr nicht sorgen!“ (Mt 6,26.31).

Wenn ein Finanzreferent dieses Wort zum Planungsprinzip für die kurz- mittel- und langfristige Finanzplanung machen würde, wären seine Tage gezählt und das zu recht. Denn wer jetzt nicht vorsorgt und sich etwa Gedanken macht, wie die Pensionsverpflichtungen unserer Mitarbeiter erfüllt werden können, verschiebt die Lasten auf die, die nach uns kommen. Das ist zwar erheblich bequemer für uns, aber eben auch verantwortungslos. Aber wie genau lässt sich das im Voraus erfassen, was uns da an Verpflichtungen für die Zukunft anvertraut ist? Und welchen Aufwand sind wir bereit, dafür zu treiben? Und das unter Annahmen, deren Zuverlässigkeit keiner vorher genau beurteilen kann. Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus? Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.Trotzdem wird heute gefordert etwa die Pensionsverpflichtungen für jeden einzelnen Personalfall genau auszurechnen, um eine möglichst genaue Ausweisung der dafür in die Bilanz einzustellenden Beträge zu gewährleisten. Hinter solchen Anforderungen stehen grundsätzliche Entwicklungen. Unter dem Stichwort „Qualitätsmanagement“ haben sich in der Wirtschaft insgesamt, aber auch bei uns in der Kirche, die Anforderungen an die Qualitätsnachweise der jeweiligen Arbeit deutlich erhöht. Der gute Sinn ist das Aufspüren von Schwachstellen und die tatsächliche Verbesserung von Prozessen. Aber wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass der Aufwand dadurch immer höher wird. Nicht nur müssen die jeweiligen Akteure ihre Prozesse verbessern, sie müssen es auch so genau dokumentieren, dass diejenigen, die die Qualität dann kontrollieren sollen, dafür auch die Grundlage haben. Sowohl für das Dokumentieren als auch für das Kontrollieren sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, soll die eigentliche Arbeit nicht liegen bleiben….“

vgl. s.S. 16f 

Anmerkung F.S.: 

Beim Lesen stellen sich zwei Fragen:

1. Wann ist genug genug?

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

1.  Wann ist genug genug?

Zum   „Vermögen der Kirche“ heißt es:

„Das Vermögen der Kirche“ im Sinne eines einheitlichen verfügbaren Vermögensbestandes gibt es nicht. Nehmen wir allein die Immobilien: Der Wert dieser Gebäude ist nur schwer bezifferbar. Kirchengebäude haben in der Regel keinen realen Handelswert.

Auf der Aktiva-Seite der Bilanz (Vermögen) stehen 1,7 Milliarden Euro im Versorgungsfonds und weitere 1,2 Milliarden Euro an Wertpapierbesitz und Immobilien. Trotz dieser Summen steht auf der Aktiva Seite noch ein Fehlbetrag von 100 Millionen Euro, denn die finanziellen Verpflichtungen der Landeskirche (Passiva) sind um 100 Millionen Euro größer als das Vermögen: Für die Altersversorgung der Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind 2,6 Milliarden Euro aufzuwenden. Darüber hinaus ist die Landeskirche weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 500 Millionen Euro eingegangen – etwa verbindliche Zusagen für die Finanzierung von Instandsetzungen von Kirchen oder Gemeindehäusern.“

Die sich aus de finanzmathematischen Berechnungen ergebenden Verpflichtungen in Höhe von 2,6 Mrd. € sind also gedeckt.

Betrachten wir die Sache etwas genauer: Bei den (Pensions-) Verpflichtungen der Landeskirche hängen die Ergebnisse wesentlich von den unterstellten Annahmen über Entwicklungen in ferner Zukunft (!) ab:

„Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus?“ fragte der Bischof (.s.o.).

Beide alternativen Ansätze sowohl des Abzinsungsfaktors als auch der Gehaltssteigerungen lassen Fragen aufkommen:

a. Dauerhafte Gehaltssteigerungen von jährlich 2 oder 3 % ? Schauen wir zurück in die Vergangenheit:  Der Pfläzische Pfarrverein hatte errechnet, dass in den zurückliegenden  Jahren eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 % eingetreten sei. Das Ergebnis dürfte in Bayern kaum abweichen. An eine langjährige Steigerung um 3 % p.a. – das käme einer Verdoppelung des Gehalts ca. 24 Jahren gleich –  dürfte im LKA in München wohl selbst niemand glauben. Mal andersherum gefragt: wie wäre es, wenn die PfarrerInnen in Bayern dauerhaft eine Gehaltserhöhung von „nur“ 1,5% verlangten? Der Finanzdezernent würde vermutlich – zu Recht – aus allen Wolken fallen. Genauso dürften jetzt die PfarrerInnen aus allen Wolken fallen, wenn bei finanzmathematischen Berechnungen Gehaltserhöhungen in doppelter Höhe (im Falle der 3%) unterstellt werden. Klar ist: das hier durch die so bestückte Formel produzierte Ergebnis wird deutlich zu hoch ausfallen. Das gilt übrigens für beide Annahmen, auch die von 2% Gehaltssteigerung p.a. 

b. Abzinsungsfaktor. Der Abzinsungsfaktor wird abgeleitet von bzw. benötigt wegen der Inflationsrate. Für die Bestimmung ist also die Inflationsrate erforderlich. Die aktuelle Inflationsrate beträgt 1,6 %: „Wie in der Schnellmeldung am 13. Februar 2015 mitgeteilt, … ergibt sich daraus für das gesamte Jahr 2014 ein Anstieg von + 1,6 % (auch kalenderbereinigt)  (vgl. Statist. Bundesamt) . Der aktuelle Wert liegt von 1,6% also bei ca. 40 % des ungünstigen (3,5%)  und bei ca. 65% des günstigsten unterstellten Berechnungswertes (2,5%).

Zwischenbemerkung zu den Grundlagen der finanzmathemat. Berechnungen : die in den Zukunftsberechnungen getroffenen Unterstellungen der ELKB treffen nach heutiger Sicht ganz offensichtlich nicht zu. Und zwar weder mit den geringeren, noch mit dem höheren Ansätzen. Sie sind definitiv zu hoch angesetzt. Der Bedarf an zukünftigen Finanzmitteln dürfte demnach aus heutiger Sicht also bei realistischer Sicht niedriger liegen als bisher angesetzt. Kleine Änderungen der Ausgangslage zeitigen aber große Wirkungen. Bedford-Strohm (s.o.): „Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.“

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

Die Besonderheit der bayerischen Landeskirche: sie hat noch immer Teile der Pensionslasten bei der BfA abgesichert, hat also den Ausstieg anderer Landeskirchen aus der BfA (etwa der EKHN, ((vgl. S.11)) oder Badens) nicht mitvollzogen. Die BfA finanziert sich bekanntlich auf der Basis von Umlagen, also einem anderen Finanzierungsmodell als die Kapitaldeckung über Anlagen. Dadurch ist die ELKB weniger abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes wie andere Landeskirchen. Damit sind die (im Bericht des Bischofs unerwähnten) Risiken der Pensionslasten der ELK Bayern auf zwei Finanzierungsarten gestreut – und allein dadurch niedriger als die anderer Landeskirchen. Die erhöhte Sicherheit ist selbstredend ein enormer Vorteil. Denn die Risiken lassen sich ebenfalls mit Zahlen beziffern. Etwa durch derzeit sündteure Rückversicherungsprämien, die für gewöhnlich zur Absicherung derartiger Risiken zu zahlen sind. Auf solche Zahlungen kann also die ELKB zumindest in einem gewissen Umfang verzichten ohne gleich gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das sieht bei anderen Landeskirchen anders aus.

Resumée:  Mit Zahlen kann man viele Menschen beeindrucken – und einschüchtern. Im realen Leben und Management hilft allein das leider nicht weiter. Problematisch wird es, wenn man eine solche Bezifferung schon als Beweis einer Qualitätssicherung apostrophiert. Spätestens seit der Qualitätssicherungsaffären im Altenheim- und Pflegesektor erweckt man ja schon bei Verwendung dieser Begrifflichkeit Verdacht. Richtig ist: ein Betrieb kann durch Planung und (richtige) Strategien der Vorsorge gewisse Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsverpflichtungen vermeiden. Unsicherheiten und Gefahren nämlich, die aus dem eigenen Betrieb, der eigenen Verwaltung, kommen. Das zu tun ist geboten. Durch die Höhe der Rücklagen und insbesondere infolge der Verteilung der Risiken auch auf die BfA (Umlagenfinanzierung) steht die ELK Bayern hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen gut da. Das dürfte Bischof Bedford-Strohm gemeint haben, wenn er vom Planungsprinzip des Finanzdezernenten spricht.  

Sind also – nach heutiger Sicht bei den hier verfügbaren Angaben – die Pensionsrücklagen der ELKB hoch genug?  Realistisch betrachtet wird man festhalten: die ELKB ist wohl kaum untersichert. Eher stellt sich die Frage der Übersicherung:  Es bleibt die Frage, auf welcher empirischen Basis und mit welcher (hoffentlich doch noch plausiblen) Begründung hier getroffene Unterstellungen für die Entwicklung von Gehältern (2 oder 3%?) und Inflation (2,5, 3,5% ?) getroffen werden. Übersichert? Gibt es das? Aus Sicht des Zahlungsempfängers (des Pensionärs) ist das sicher kein kein Problem. Wohl aber aus Sicht des „Betriebs“, gerade im Falle der Kirche. Noch nirgendwo in einem offiziellen Papier der Kirche vom Problem der Übersicherung gelesen? Immerhin findet man dazu etwas bei Lukas, etwa im Gleichnis vom reichen Kornbauern (Lk. 12) – als ersten Anhaltspunkt.

 

EKHN-Synode: Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln oder: Welche Strategie verfolgt die Liegenschaftsabteilung der EKHN?

04/2015, EKHN (Ev. Kirche Hessen-Nassau)

Noch vor wenigen Jahren wurden Studentenwohnheime, etwa das in Universitätsnähe gelegene Wohnheim im Roquetteweg in Darmstadt, veräußert. Nunmehr wird in Darmstadt wieder in Studentenwohnheime investiert. Raus aus den Pantoffeln, rin in die Pantoffeln? Vielleicht könnte angesichts solcher Schwenks eine Synodale oder ein Synodaler auf die Idee kommen, einmal prinzipiell nach der von der Liegenschaftsabteilung verfolgten Linie oder gar Strategie zu fragen: gibt es eine solche? Wie sieht sie aus? Was darf man noch erwarten? Die Antworten wären nicht allein für die Synodalen wichtig, sondern würden sicher auch jenseits der Synode mit Interesse zur Kenntnis genommen.

„Projekt Studierendenwohnheim Alexanderstraße 39, Darmstadt, Sanierung und Umbau

In Umsetzung des Beschlusse der Kirchenleitung erfolgte der Eigentumsübergang des Studierendenwohnheims von der Technischen Universität Darmstadt (TUD) an die EKHN zum 1. April 2014. Seither wird es vom Wirtschaftsbetrieb Studierendenwohnheime betrieben. Vom Referat Bauwesen Gesamtkirche wurde im Sommer 2014 ein Planerauswahlverfahren für die Objektplanung und die Fachplaner durchgeführt und die Büros beauftragt. Der Bauantrag wurde plangemäß Ende Dezember 2014 bei der Stadtverwaltung Darmstadt eingereicht. Mit den Umbaumaßnahmen soll nach Auszug der Mieter Mitte Oktober 2015 begonnen werden können. …“

vgl. Vorlage S. 27

Klare Analyse, profiliertes Urteil: die Synodenvorlage der EKBO zu TTIP. Und: TTIP und die Kirchen

04/2015, Synode EKBO, Vorlage zur Synode zu TTIP:


Die Doppelstruktur des Abkommens deutet auf andere Absichten, als die Wirtschaft durch ein Freihandelsabkommen zu beleben…

Die geplante Einsetzung von „Schiedsgerichten“ bedeutet eine teilweise Umgehung des historisch gewachsenen und demokratisch legitimierten Justizsystems in Deutschland und Europa: Denn „Schiedsgerichte“ sind keine Gerichte. …

Die gewählte Form des Geheimabkommens ist inzwischen höchst zweifelhaft geworden: …

Es steht zu befürchten, dass in Folge des TTIP-Abkommens Schadensersatzforderungen nur in einer Richtung erfolgen werden. Denn solche Forderungen sind nur dort möglich, wo Märkte reguliert (z. B. durch Umwelt- , Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzauflagen) und mit öffentlichen Mitteln subventioniert sind (z. B. Schulen, Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Orchester, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Agrarerzeugnisse, Forschung und Lehre, erneuerbare Energien u. a.). …

Bei Abschluss des geplanten Investitionsschutzabkommens sind daher Forderungen zu erwarten, die sich hauptsächlich von den USA nach Europa richten. Die in den USA praktizierende „Schadensersatz-Industrie“ bekäme damit einen stärkeren Zugang zu Europa; …

Da es eher unwahrscheinlich ist, dass sich kleine Firmen der damit gebotenen Mittel bedienen können, bedeutet das Abkommen eine zusätzliche Stärkung großer Konzerne. …  Zum Synodenpapier.

Generell tun sich Kirchen mit TTIP eher schwer: TTIP und die Kirchen

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, über das derzeit die USA und die Europäische Union verhandeln, wird auch unter Katholiken und Protestanten kontrovers diskutiert. Die Kirchenleitungen tun sich mit Kritik schwer. Mehr dazu in Publik Forum.

 

„Die neue dynamische Mitte stärken“. Bericht zur Sinus-Milieustudie Baden und Württemberg. (Frühjahrsynode der ELK Württemberg)

03/2015, ELK Württemberg

TOP 3 – Bericht zur Milieustudie Baden und Württemberg

Die Mitglieder der evangelischen Landeskirchen in Württemberg und Baden gehören zu mehr als 70 Prozent den traditionell oder bürgerlich orientierten Milieus der Ober- und Mittelschicht an. Dort sind sie im Vergleich zur Gesamtbevölkerung auch überdurchschnittlich repräsentiert.

In den postmodern-experimentell orientierten oder prekären Milieus sind die beiden Landeskirchen dagegen deutlich unterrepräsentiert. Dies ist eines der Ergebnisse der Sinus-Milieustudie „Evangelisch in Baden und Württemberg“, die von beiden Landeskirchen in Auftrag gegeben worden war. Der vollständige Bericht.

Video des Vortrags von Prof. Heinzpeter Hempelmann.