Schlagwort-Archive: Christoph Fleischmann

Ökonomische Gedanken zu den 95 Thesen: Die Gier, das Geld und das Heil. Von Christoph Fleischmann.

05/2017

Luthers Botschaft von der freien Gnade hat die Wirtschaft noch nicht
erreicht: Es ist genug für alle da, wenn man es nicht allein nach
Marktpreisen verteilt. Ökonomische Gedanken zu den 95 Thesen

von Christophh Fleischmann
in Publik-Forum

Luthers Botschaft von der freien Gnade hat die Wirtschaft noch nicht erreicht: Es ist genug für alle da, wenn man es nicht allein nach Marktpreisen verteilt. Ökonomische Gedanken zu den 95 Thesen.

01/2017, Von Christoph Fleischmann

…Erstaunlich ist es, wie sehr es dich trifft, wenn ich ein wenig gegen die Habgier angehe. Denn du kannst es geduldiger ertragen, wenn ich gegen die Schrift gekämpft hätte, als wenn ich gegen die Habgier streite.« So schrieb Martin Luther im August 1518 an den Theologen Silvester Mazzolini, genannt Prierias, der im päpstlichen Auftrag ein Gutachten zu Luthers Lehre verfasst hatte. In der Tat war man in Rom alarmiert, dass mit Luthers Thesen die Autorität des Papstes angegriffen wurde, indem die Wirksamkeit der päpstlichen Ablässe infrage gestellt und der Papst mit Habsucht in Verbindung gebracht wurde. …  Zum Artikel.

Die Täter sind mit sich selbst barmherzig. Zum Ende des Jahres der Barmherzigkeit. Von Christoph Fleischmann.

12/2016

Mit einem Sündenbekenntnis in einem Gottesdienst wollten sich die katholischen deutschen Bischöfe im März 2011, ein Jahr nach Aufdeckung massenhaften Missbrauchs durch Kleriker, selbstkritisch zeigen. Robert Zollitsch hatte als damaliger Vorsitzender der Bischofskonferenz die Aufgabe, in der Predigt das Gleichnis vom Weltgericht aus dem Matthäus-Evangelium zu deuten.

Er interpretierte den Text so, dass Gott da sei, wo Menschen Erbarmen bräuchten und erführen…

Mehr dazu.

90. Geburtstag des Theologen Jürgen Moltmann Theologie der Hoffnung – passt das noch? Von Christoph Fleischmann

Beitrag vom 10.04.2016, Deutschlandradio Kultur

Jürgen Moltmann ist am 8. April 90 Jahre alt geworden. Der Theologe hat die Trennung zwischen Religion und Politik aufgebrochen, ausgehend von der Frage nach der Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Mit seiner „Theologie der Hoffnung“ hat er die Grenze zwischen dem Heute und Morgen überwunden.. . Zum Beitrag. 

Neues Buch des englischen Literaturwissenschaftlers Terry Eagleton: Der Tod Gottes und die Krise der Kultur.

01/2016

Zitat Eagleton: „Nachdem der westliche Kapitalismus Gott erschlagen hat, hilft er nun, ihnn im Gewande des Fundamentalismus ins Leben hzurückzuholen.“
Terry Eagleton: Der Tod Gottes und die Krise der Kultur
Gespräch mit Christoph Fleischmann in swr2

zum download des audios.

In einem temporeichen Ritt durch 300 Jahre europäischer Geistesgeschichte spürt Terry Eagleton in flottem Erzählton dem angeblichen, von Friedrich Nietzsche postulierten Tod Gottes nach. Und führt den Beweis, dass er trotz Aufklärung und Säkularisation der westlichen Gesellschaften nie richtig verschwunden war. Die Kultur nämlich, so seine These, wurde im Westen zur Ersatzreligion. Erst deren Krise in der Postmoderne brachte einen „authentischen Atheismus“ hervor…. Zur Quelle im wdr.

Umgang mit Missbrauchsüberlebenden – kath. Kirche hat nichts gelernt.

03.07.2015, von Christoph Fleischmann
In der Zentrale der katholischen Kirchenhierarchie in Deutschland hat man nichts gelernt: Da begnet man Missbrauchsüberlebenden und ihren Familien weiter mit einer gönnerhaften Haltung von oben. Selbstkritik? Fehlanzeige. Die Kirche, die Kirche, die hat immer recht.

Der Fall: „Ein Pfarrer aus dem Bistum Aachen ist im Februar wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Aufgedeckt werden konnten die Taten nur, weil couragierte Eltern aus der deutschen Gemeinde im südafrikanischen Johannesburg Alarm geschlagen hatten. Sie beschuldigten den Pfarrer, sich mit Jungen ins Bett gelegt zu haben. Bis heute warten sie auf eine Entschuldigung der Deutschen Bischofskonferenz.“

Zum aktuellen Artikel.

 

Deutsche Gerichte erheben den Anspruch, die „Überzeugungsgewisssheit“ von Konversionen (= kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum) im Falle von Flüchtlingen zu überprüfen.

Deutsche Gerichte überprüfen Konversionen von Flüchtlingen.

Artikel von Christoph Fleischmann.

In der Tat erhebt die Mehrheit der Verwaltungsgerichte den Anspruch, die Ernsthaftigkeit eines Glaubenswechsels zu überprüfen,…
So heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg:

„Die Verwaltungsgerichte sind … berechtigt und verpflichtet, das Vorliegen einer voraussichtlich andauernden christlichen Prägung des Konvertierten nachzuprüfen. Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der dafür erforderlichen Überzeugungsgewissheit im Regelfall nicht aus.“

Zum Artikel.

Protest der Protestanten. Von Christoph Fleischmann.

24.01.2015, von Christoph Fleischmann, Publik Forum

Ein Gespenst geht um in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Bis 2030 könnte sie ein Drittel ihrer Mitglieder und die Hälfte ihrer Finanzkraft verlieren, so die Befürchtung. Formuliert wurde diese Prognose des Niedergangs ironischerweise in einer Schrift, die zum Aufbruch blasen wollte: In dem Impulspapier »Kirche der Freiheit« aus dem Jahr 2006. Es sollte zum »Wachsen gegen den Trend« aufrufen, aber die düsteren Prognosen waren wirkmächtiger. Und der zeitgleich und völlig geräuschlos verabschiedete »Erweiterte Solidarpakt« der Landeskirchen lehrte ebenfalls: Wenns ums Geld geht, vertrauen die Kirchenleitungen nicht auf das »Wachsen gegen den Trend«, sondern lieber auf das Schrumpfen mit dem Trend. Sie verpflichteten sich zu einer extrem sicherheitsorientierten Rücklagenpolitik: »Wir müssen viel Geld zurücklegen, besonders für die Pfarrpensionen, denn die schwachen Jahre liegen noch vor uns«, hieß es. Petition kann im Internet unterzeichnet werden Dem widersprechen nun engagierte Protestanten in einem Text, der in Worms verfasst wurde, wo Protestantisch-Trotziges ja zur Lokaltradition gehört. Das »Wormser Wort« steht als Online-Petition im Internet, jeder kann es seit dem Jahreswechsel unterzeichnen. Fast 500 Unterstützer hat es bislang gefunden. Es wendet sich gegen den durch die befürchtete Finanzknappheit initiierten Umbauprozess der evangelischen Kirchen. Die Autoren des Wormser Wortes wollen die Gemeinden stärken. Was zunächst konservativ klingt, kann durchaus vorwärtsweisend sein.

Zum Artikel.

Und im Deutschen Pfarrerblatt, Ausgabe 1/2015:

Wormser Wort: »Nein zum bisherigen Umbauprozess der Kirche durch die EKD«

Während des 73. Deutschen Pfarrertags in Worms im September 2014 traf sich der Verein »Wort-Meldungen« und verfasste nachstehende Resolution zum Reformprozess der EKD.

EKiR Synode 2015: – Eine verschärfte Ökonomisierung als Programm. Auf dem Weg zur marktkonformen Kirche?

Von Hans-Jürgen Volk

„Umkehr“ fordert das „Wormser Wort“, dass von Menschen verfasst worden ist, denen an ihrer evangelischen Kirche liegt. Die dahinter stehende Analyse konstatiert Schäden durch fortwährende Rückbau- und Umbauprozesse, die die Leitungsgremien wie auch die Beschäftigten der Kirche überfordern und die Kirche selbst von den Menschen entfernt. Es ist nicht weiter erstaunlich, dass die Leitung der Ev. Kirche im Rheinland von der Einsicht in eine derartige Umkehr weit entfernt ist. Im Gegenteil: nicht zuletzt die Vorlage der Kirchenleitung zur Haushaltskonsolidierung deutet einen Kurs verschärfter Ökonomisierung an. Dies wird vor allem nach Lektüre der unter I. „Positionsbestimmung“ (S. 2,3) ausgeführten Sätze deutlich. Eisern wird an dem von der Kirchenleitung im Sommer 2013 beschlossenen Sparziel von 12. Mio. € festgehalten, um die der landeskirchliche Haushalt zusätzlich zu den bereits beschlossenen 8 Mio. € entlastet werden soll. Das „konsequente Einfordern eines kostendeckenden Betriebs“ kirchlicher Tagungshäuser bedeutet nichts anderes, als dass man diese ungeschützt Marktmechanismen aussetzen will. Ins Bild passt die Forderung nach „Einwerbung von Drittmitteln“ zur Finanzierung kirchlicher Einrichtungen – Bologna lässt grüßen. Die darüber hinaus verlangte „Bündelung von Aufgaben und Ressourcen“ riecht nach weiteren Konzentrationsprozessen.

Fakten zur finanziellen Situation der EKiR

Zum vollständigen Artikel.

12.01.15, Zum selben Thema auch ein aktueller Synodenreport in wdr5:

Landessynode – Sparen auf Evangelisch: Pensionskasse statt Schulklasse?

Von Christoph Fleischmann

Bei der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland geht es in diesen Tagen nicht zuletzt um die Konsolidierung des Haushalts. Kritiker fürchten: Bei Schulen wird mehr als nötig gespart, um ohnehin üppige Rückstellungen für Pensionen weiter zu erhöhen….

Zum Report.

Die EKiR – ein Tochterunternehmen der EKD?

Von Hans-Jürgen Volk

Haben Sie schon mal was von einem „erweiterten Solidarpakt“ gehört? Nein? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Landessynodalen, Superintendenten, Vorsitzenden von Pfarrvereinen oder MAV-Vertretern oder sogar langjährigen Mitgliedern von Kirchenleitungen soll es ähnlich gehen. Der „erweiterte Solidarpakt“ wurde im März 2006 von der Kirchenkonferenz der EKD beschlossenen. Durch ihn übt die EKD massiven Einfluss auf die Finanz- und Personalplanung ihrer Gliedkirchen aus. Er dürfte die eigentliche Begründung für den verschärften Sparkurs der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) sein. Die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland folgt in blindem Gehorsam EKD-Vorgaben, die den meisten Mitgliedern ihre Landessynode unbekannt sind.

Ein fiskalisches Korsett mit dem Ziel der Kapitalbildung

Zeitgleich mit der Arbeit am EKD-Impulspapier „Kirche der Freiheit“ wurden verbindliche Regelungen entwickelt, mit denen die Landeskirchen im Machtbereich der EKD fiskalisch auf Linie gebracht werden sollten. Es spricht viele dafür, dass das enge fiskalische Korsett des „erweiterten Solidarpakts“ ein entscheidender Faktor bei den Um- und Rückbauprozessen ist, wie sie in „Kirche der Freiheit“ nahegelegt werden.

Der ursprüngliche „Solidarpakt“ bezeichnet dass nach der Vereinigung Anfang der 90-er Jahre entstandene Finanzausgleichsystem der EKD-Landeskirchen, dass bis auf wenige Ausnahmen den östlichen Landeskirchen zu Gute kam. Der „erweiterte Solidarpakt“ knüpft lediglich begrifflich hieran an. Im Beschluss der Kirchenkonferenz heißt es unter Punkt 5 der Präambel: „Grundlegendes Ziel eines ‚erweiterten Solidarpakts‘ ist es, vorbeugend sicherzustellen, dass keine Gliedkirche in eine solche finanzielle Krise gerät, die die Gemeinschaft aller Gliedkirchen belastet.“ Von der Sache her will der sog. Solidarpakt also den Solidarfall verhindern, indem er die Landeskirchen einem strengen fiskalischen Regiment unterordnet. Diese werden genötigt, im Blick auf eine angeblich sinkende Finanzkraft Zukunftssicherung in Form von Kapitalbildung zu betreiben. Der EKD-Finanzchef Thomas Begrich räumt in einer Sendung von RBB Kulturradio vom 03.08. 2014 mit dem Titel: „Für Pfarrers Rente spekulieren – Kirche an der Börse“ ein, dass das Vermögen, das die einzelnen Landeskirchen alleine für zukünftige Versorgungsansprüche angesammelt haben, bereits jetzt einen Umfang von 10 – 15 Milliarden Euro hat. Bedenkt man, dass die Regelungen des „erweiterten Solidarpakt“ die Landeskirchen darüber hinaus zu weiteren umfänglichen Rücklagenbildungen zwingen, bedenkt man darüber hinaus, dass sich im Besitz der kirchlichen Körperschaften im EKD-Bereich zahlreiche werthaltige Immobilien und Liegenschaften befinden, kann man in etwa erahnen, wie groß das kirchliche Gesamtvermögen ist.

Der „erweiterte Solidarpakt“ erinnert an den „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ der EU. Auch dort geht es um das Sparen um fast jeden Preis, in jedem Fall zu Lasten der Menschen. Allerdings gibt es zwei Unterschiede: 1. Wo der „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ Pakt der EU die Verschuldung der Staaten eindämmen will, geht es beim EKD-Solidarpakt um Kapitalbildung. 2. Die Regelungen des „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ sind den nationalen Parlamenten bekannt und werden dort kontrovers diskutiert. Der EKD-Solidarpakt ist dagegen eine Verabredung weniger Bischöfe und Oberkirchenräte im Rahmen des Konklave der Kirchenkonferenz, von der Presbyterien, Kreis- oder Landessynoden, die in der evangelischen Kirche eigentlich entscheiden sollten, bisher so gut wie keine Kenntnis besitzen.

Die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ im Einzelnen

Nimmt man die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ernst, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Moment jedenfalls noch die Kirchengemeinden der EKiR eine größere Gestaltungsfreiheit im Blick auf ihre Finanzen haben, als die Landeskirchen der EKD.

Würden Sie jemanden ernst nehmen, der Ihnen vermitteln will, welche Höhe die Inflationsrate im Jahr 2023 hat? Oder der glaubt, belastbare Aussagen über den Umfang der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer im Jahr 2031 machen zu können?

Basis der Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ ist die Nötigung der Landeskirchen zu einer mittelfristigen und einer langfristigen Finanzplanung. Die mittelfristige Finanzplanung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt, die langfristige Finanzplanung soll einen Zeitraum von 15 – 25 Jahren umfassen. Die Finanzplanung soll auf folgenden prognostischen Annahmen beruhen:

  • Entwicklung der Einnahmen aus Kirchensteuermitteln

  • Prognose des allgemeinen Preisindexes

  • Gemeindegliederzahlen

  • Ausgabenentwicklung

Grundlage der Finanzplanung der Landeskirchen sind Mindeststandards, die von der Kirchenkonferenz auf Vorschlag des Finanzbeirates der EKD festgelegt werden. Diese Mindeststandards umfassen folgende Punkte:

  • Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • Kostenstruktur, insbesondere der Personalkosten

  • Liquidität und Rücklagen

  • Verschuldung

  • Sicherung der Versorgung

Jedes Jahr legen die Landeskirchen bis zum 31. März dem Kirchenamt der EKD einen Bericht zu ihrer finanziellen Situation vor, der nach einem vom Finanzbereit entwickelten und durch die Kirchenkonferenz bestätigten Raster erstellt wird. Die Berichte werden vom Kirchenamt der EKD ausgewertet. Die Ergebnisse berät der Finanzbeirat.

Kommt es bei einer Landeskirche zu erheblichen Abweichungen bei den festgelegten Mindeststandards, ergeht ein Schreiben an die betroffene Landeskirche, dem ein anschließendes Gespräch über Lösungsmöglichkeiten folgen soll.

Greifen diese Maßnahmen nicht und wird durch Kirchenamt und Finanzbeirat eine „Finanzkrise“ einer Landeskirche festgestellt, greifen deutlich härtere Maßnahmen, die von der Kirchenkonferenz „im Benehmen“ mit dem Rat der EKD beschlossen werden. Genannt werden die „Aufforderung zur Erstellung eines Sanierungsplans in Abstimmung mit dem Kirchenamt“ sowie die „Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen durch einen Beauftragten“ der EKD. „Bei erfolgversprechender Mitarbeit der betroffenen Gliedkirchen an der Überwindung ihrer Finanzkrise können Unterstützung durch die Gemeinschaft der Gliedkirchen und weitere begleitende Maßnahmen in Aussicht gestellt werden.“ Ist dies nicht der Fall, greifen Sanktionen, die bis zum Ausschluss weiterer Unterstützung für die betroffene Gliedkirche reichen“ können. Im Klartext: Bei nicht-kooperativem Verhalten gegenüber den EKD-Spielregeln droht der Entzug der Solidarität, also offenbar auch der Entzug der Finanzausgleichsmittel.

Die einzelnen Landeskirchen sind also im Blick auf ihre Finanzen seit März 2006 nicht mehr Herrin im eigenen Haus. Sie müssen sich den vom Finanzbeirat vorgegeben Mindeststandards unterordnen und stehen unter Aufsicht der EKD. Dies bestätigt der Finanzchef der EKD Thomas Begrich im bereits erwähnten RBB-Feature: „Im Erweiterten Solidarpakt […] sagen wir: Es sollen aus den aktuellen Haushalten nicht mehr als 10 Prozent aufgewandt werden müssen, um die Pensionen der jetzt im Ruhedienst befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen. Um das erreichen zu können, muss man ungefähr siebzig Prozent Kapitaldeckung haben.“ „Und solche finanziellen Mindeststandards werden dann auch von uns im Kirchenamt der EKD im Auftrag der Gemeinschaft der Gliedkirchen überwacht. „

Die EKiR und der „erweiterte Solidarpakt“

Im Vorwort von „Schöne neue Welt“ schreibt Aldous Huxley 1946: „Die größten Triumphe der Propaganda wurden nicht durch Handeln, sondern durch Unterlassung erreicht. Groß ist die Wahrheit, größer aber, vom praktischen Gesichtspunkt, ist das Verschweigen von Wahrheit.“

Beklemmend aktuell ist dieses Zitat im Blick auf die Krisen und kriegerischen Konflikte unserer Zeit. Noch beklemmender muss es allerdings für einen evangelischen Christen sein, dass Teile der kirchlichen Leitungsebene sich die hinter dieser Aussage stehende Geisteshaltung zu eigen gemacht haben.

Tatsache ist, dass in keinem öffentlich zugänglichen Dokument, dass der rheinischen Landessynode vorgelegt wurde, der Begriff „erweiterter Solidarpakt“ auftaucht und dass die Unwissenheit über sein Regelwerk nicht nur die Masse der Landessynodalen, sondern sogar langjährige Mitglieder der Kirchenleitung betrifft. Jetzt stellt sich heraus, dass ohne die Wucht dieses Reglements der ab Juli 2013 initiierte brutal verschärfte Sparkurs der damals neuen Kirchenleitung um Manfred Rekowski so kaum denkbar wäre.

Zunächst fragt man sich, welche Personen den Beschluss der Kirchenkonferenz vom März 2006 zu verantworten haben. Der potentielle Teilnehmerkreis aus dem Rheinland ist überschaubar. Der damalige Präses Nikolaus Schneider sowie Vizepräsident Christian Drägert sind an erster Stelle zu nennen. Hinzukommt der Finanzdezernent Georg Immel und evtl. noch Vizepräses Petra Bosse Huber. Ihnen war die Schieflage bei der Ausfinanzierung zukünftiger Versorgungsansprüche gegenüber der EKiR bestens bekannt. Ihnen muss bewusst gewesen sein, in welchen fiskalischen Schwitzkasten die rheinische Kirche durch das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ gerät und sie auf lange Zeit zu immer neuen „Sparrunden“ nötigt mit dem Ziel verstärkter Kapitalbildung. Nicht ohne Brisanz ist der Tatbestand, dass dieser Personenkreis die politische Verantwortung für den bbz-Finanzskandal trägt, der einige Jahre später den Rücklagenbestand der rheinischen Kirche um einen Betrag von deutlich über 20 Mio. € reduziert hat.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Georg Immel erstmals im Finanzbericht von 2006 auf ein „landeskirchliche Frühwarnsystem“ verweist. Hierbei ging es Immel darum, Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu motivieren, den Bestand ihrer Rücklagen und Schulden nach Düsseldorf zu melden, von wo aus die Daten an die EKD zur Auswertung weitergeleitet werden sollten. Er begründet dies mit einem Beschluss von Kirchenkonferenz und Rat der EKD, „ein sogenanntes ‚Frühwarnsystem‘ auf EKD-Ebene einzuführen, um frühzeitig Fehlentwicklungen oder Fehlsteuerungen in Gliedkirchen erkennen und darauf reagieren zu können“ (Seite 9, 10). Immel trug seinen Bericht im Januar 2006 vor, erst im März 2006 fasste die Kirchenkonferenz der EKD den endgültigen Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“. Dennoch wird man davon ausgehen können, dass die Vorüberlegungen Immel bekannt waren und seine Ausführungen bestenfalls Teilinformationen, also die halbe Wahrheit enthielten. In seinen Erläuterungen zur Versorgungssicherung ab S. 12 des Berichts erwähnt Immel weder „Frühwarnsystem“ noch den „Solidarpakt“, obwohl das eigentliche Ziel des „Solidarpakts“ – verstärkte Kapitalbildung – vor allem auf die Sicherung zukünftiger Versorgungsansprüche abzielt. Im Finanzbericht von 2007, als das Regelwerk des „erweiterten Solidarpakts“ verbindlich und den Eingeweihten bekannt war, geht Immel erneut auf das „Frühwarnsystem“ ein (S. 7-9), ohne wirkliche Informationen zu liefern.

Das Jahr 2006 war nicht nur für die rheinische Kirche eine Zäsur. Mit dem „erweiterten Solidarpakt“ war ein höchst effizienter Hebel geschaffen, mit dem Grundelemente aus „Kirche der Freiheit“ umgesetzt werden konnten. Trotz erheblich steigender Kirchensteuereinnahmen wurden Gemeinden, Kirchenkreisen und Gemeinden Mittel entzogen und in Verbindung mit einer unseriösen Langfristprognostik, nach der dauerhaft die kirchliche Finanzkraft nur sinken kann, das Gefühl subjektiver Armut vor Ort verstetigt. Faktisch handelt es sich um eine Umverteilung von unten nach oben, denn Mittel, die die Arbeit vor Ort hätten stärken können, werden dem Zugriff von Presbyterien und Kreissynoden entzogen.

Seit 2006 kann man in der rheinischen Kirche eine wachsende Dynamik bei Rückbauprozessen und dem Abbau von Arbeitsplätzen beobachten. 2011 verdoppelte die EKiR die Versorgungssicherungsumlage und führt mittlerweile ein knappes Viertel ihres Kirchensteueraufkommens der Versorgungsicherung zu.

All‘ diese Anstrengungen waren nach dem Urteil der EKD-Aufseher offenbar unzureichend. Im März 2013 gab die EKiR die aktuellen Daten, die nach dem „erweiterten Solidarpakt“ gefordert werden, an das EKD-Kirchenamt weiter. Offenbar kam im Mai 2013 so etwas wie einen „blauen Brief“ aus Hannover. Am 10. Juli 2013 kündigt Präses Manfred Rekowski in einer Videobotschaft eine drastische Verschärfung des „Sparkurses“ an. Über den Zeitraum von mehreren Wochen gibt es in seinem Blog eine durchaus spannende Diskussion. Allerdings werden weder die tatsächlichen Hintergründe des fiskalischen Parforceritts benannt, noch fachliche Fragen befriedigend beantwortet. Die Sondersynode in Hilden Ende November 2013 folgt diesem Muster. Rekowski plaudert zwar von der „Troika“ und dem EKD-„Sparkommissar“, der ins Haus stehen könnte. Die Heiterkeit der Synode ob dieser Äußerungen belegt jedoch, dass der dramatisch ernste Hintergrund dieser „humoristischen“ Einlagen, nämlich die Regelungen des „erweiterten Solidarpakts“ den Synodalen weitgehend unbekannt sind. Synoden werden so in Teilen zu einer reinen Akklamationsfassade. Die Ziele stehen fest, sie kommen aus dem intransparenten Dunst der EKD. Gestaltet werden darf die Umsetzung, hier ist „Partizipation“ gefragt.

Fakt ist, dass die EKiR mehr denn je an der kurzen Leine der EKD nach einer Road-Map geführt wird, die nur wenigen Eingeweihten bekannt ist. Was bedeutet es – auch verfassungsrechtlich – für diese Landeskirche mit einer immer noch ausgeprägt basisorientierten presbyterial-synodalen Ordnung, wenn die in Finanz- und Strukturfragen entscheidenden Weichenstellungen durch Verabredungen des Finanzbeirates und der Kirchenkonferenz der EKD getroffen werden, deren Inhalte der Landessynode bestenfalls verschwommen bekannt sind, wenn überhaupt? Nicht mehr die Landessynode bestimmt die Richtung – von Presbyterien und Kreissynoden gar nicht zu reden – sondern ein kleiner Kreis von Bischöfen und Oberkirchenräten in Gremien der EKD.

Der „erweiterte Solidarpakt“ – die kritischsten Punkte

Was bewegt die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD zu der mutmaßlichen Verabredung, den Beschluss zum „erweiterten Solidarpakt“ nicht zu veröffentlichen? Es war tatsächlich bis vor kurzem ein „Pakt, den keiner kennt“, wie es der Journalist Christoph Fleischmann mehrfach formuliert hat. Dieser Tatbestand offenbart eine nahezu unglaubliche Missachtung von Synoden durch führende Verantwortungsträger der Evangelischen Kirche. Er zerstört Vertrauen.

Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:

  1. Der „erweiterte Solidarpakt“ ist ein Steuerungsinstrument – durchaus vergleichbar mit dem EU-„Stabilitäts- und Wachstumspakt“ – das die evangelischen Landeskirchen in eine höchst einseitige Finanzorientierung drängt. Die Frage einer nachhaltigen Finanzierung insbesondere im Blick auf Versorgungs- und Beihilfeansprüche erscheint als die herausragende Zukunftsfrage kirchenleitenden Handelns, dem sich alle anderen Aspekte wie die Situation der Beschäftigten oder die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen im Wirkungsbereich der Kirche unterzuordnen haben.

  2. Verschärft wird diese für die Kirche insgesamt schädlich Einseitigkeit durch eine von der EKD vorgeschriebene Prognostik, die auf falschen Grundannahmen beruht. Hierzu gehört die bis heute empirisch nicht zu belegende Behauptung, die Mitgliederentwicklung hätte einen messbaren Einfluss auf die Finanzkraft der Kirche. Ein Blick auf längere Zeiträume am Beispiel der EKiR widerlegt dies vielmehr:

EKiR

1970

1990

2005

2013

Gemeindeglieder in Mio.

3,856

3,269

2,952

2,707

Nettokirchensteuer-

Aufkommen in Euro

200 Mio.

580 Mio.

492 Mio.

620 Mio.

  1. Ähnlich fragwürdig ist eine Prognose bezüglich des allgemeinen Preisindexes, die als ein Element der Finanzplanung gefordert wird. Aussagen über die Inflationsrate in 10 oder gar 25 Jahren machen zu wollen entbehrt jeder Grundlage und ist reine Kaffeesatzleserei. Der Preisindex orientiert sich im übrigen nicht an der tatsächlichen Kostenstruktur der Kirche, sondern an den Ausgaben einer Durchschnittsfamilie. Der Euro hat im Blick auf die Anschaffung elektronischer Geräte, die für die kirchliche Arbeit kein unwichtiger Kostenfaktor sind, erheblich an Wert gewonnen, da Computer, Handys und Notebooks günstiger geworden sind. Bei den Löhnen und Gehältern müsste er zumindest konstant geblieben sein, und dies ist der weitaus größte Kostenpostenkirchlicher Arbeit.

  2. Auf Grund der bei Lichte besehen höchst subjektiven Annahme, die Finanzkraft der Kirche würde sich in Zukunft erheblich reduzieren, drängt die EKD ihre Landeskirchen dazu, Geld durch „Sparrunden“ aus dem System kirchlicher Arbeit herauszuziehen und Zukunftssicherung durch Kapitalbildung zu betreiben. Soll diese Strategie im Sinne ihrer Urheber erfolgreich sein, setzt dies folgendes Szenario zwingend voraus: 1. Die Finanzmarktentwicklung muss in den kommenden Jahrzehnten so stabil sein, dass auch für kirchliche Finanzanlagen verlässliche Renditen erwirtschaftet werden können. 2. Eine Voraussetzung dafür ist ein stetiges Wirtschaftswachstum. – Wer’s glaubt, wird selig, oder auch nicht!