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EKHN, Evaluation zur Kirchenvorstandswahl: „Rund 40 % der Kirchenvorstände „mussten“ die Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder reduzieren.“

12/2015, EKHN- Synode
a) Bedenken aufnehmen – Wahlrecht weiterentwickeln

Dennoch stellen Kirchengemeinden Anfragen an das geltende Wahlrecht und fragen nach der
demokratischen Legitimität und Sinnhaftigkeit unserer Wahlen nach demokratischen Prinzipien:
– Gemessen an der Wahlbeteiligung, wurde das Wahlverfahren insgesamt vielfach als zu aufwendig
angesehen. In einzelnen Fällen wurde das Wahlrecht insgesamt in Frage gestellt.
– Die Kandidierendensuche gestaltete sich angesichts der gestiegenen Erwartungen an ehrenamtliche
Kirchenvorstände vielfach schwierig.
– Das Verfahren der Kandidierendensuche wurde mancherorts als intransparent empfunden.
– Rund 40 % der Kirchenvorstände „mussten“ die Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder
reduzieren.
– Die Wahlbeteiligung stagniert trotz großen Aufwands insgesamt seit Jahren durchschnittlich
um die 20%, ist 2015 sogar leicht zurückgegangen.
– Das Wahlverfahren lässt auch „Verlierer“ zurück, mit denen der Umgang schwierig ist, zumal,
wenn sie in nicht unerheblicher Zahl in den Kirchenvorstand innerhalb von 6 Monaten nachrücken.
– Wann ist eine Wahlbeteiligung gut? …

mehr dazu, vgl. S. 7

EKHN- Kirchensynode: Nur noch schwacher Konsens im Nonsens: Nach der Ruhestandsversetzung der Propstin von Frankfurt/M. kann wieder eine Propstei ‚endlich‘ aufgeteilt werden.

12/2015

Ohne sichtbare inhaltliche Diskussion in der Synode werden in der EKHN die

„Propsteien neu geordnet

Mit einer knappen Mehrheit machte die Synode den Weg für eine Neuordnung der Propsteien frei. Sie betrifft vor allem Rhein-Main, Süd-Nassau, Starkenburg und Rheinhessen. Künftig sollen die bisherigen Propsteien Rhein-Main und Süd-Nassau in großen Teilen zusammengeführt und zur Propstei Rhein-Main vereinigt werden. Der Amtssitz liegt dann in Wiesbaden.“

Zur Quelle.

Neue PR-Aktion der EKHN: „Himmlische Kehrscharen“

11/2015, EKHN

Buße – Hausputz für die Seele.

Mit einer außergewöhnlichen Auftaktveranstaltung setzt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die Impulspost-Aktion „Buße- Hausputz für die Seele“ auch filmisch um und lässt für den Film das weltweit erste Kehrmaschinen-Ballett als „Himmlische Kehrscharen“ tanzen.
Dazu führen acht Kehrmaschinen zusammen mit Schülerinnen und Schülern der Friedrich-List-Berufsschule auf dem Darmstädter Messplatz eine spezielle Choreographie rund um das Thema Buße auf – erste Impressionen finden Sie hier.

„Beihilfe-Skandal im Lande Hessen perfekt: Heimliche Beihilfe-Änderung für Beamte wird ohne vorherige Anhörung zum 01.11.2015 umgesetzt! Kirchenbeamte und PfarrerInnen betroffen.

11/2015

Wie vorher schon berichtet, wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert. Dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zur Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!

Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten! Mehr dazu.

Beamten-Informationen:

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.
Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

EKHN: Finanzanalyse und -prognose des Finanzdezernenten. Vergleich 2005 und 2015. Kirchenstrategie oder Prognosestratgie.

11/2015

Finanzanalysen und -pognosen kann man auch unter literarkritischen Gesichtspunkten
als Texte analysieren. Dann fallen über ein Jahrzehnt hin deutliche Struktur-Parallelen
auf: in einem ersten Abschnitt wird die zurückliegende, tatsächlich positive Entwicklung
erwähnt. In einem zweiten Abschnitt wird dann dargelegt, dass diese zurückliegenden
Ergebnisse untauglich sind für die Grundlage einer Zukunftsprognose.

EKHN Jahresbericht 2005/2006,S. 7:
„Die Analyse zeigt ein ähnliches Bild wie 2005: Deutliche
Mehreinnahmen bei der Kircheneinkommensteuer, die
von Unternehmen in der Rechtsform einer Personen-
gesellschaft gezahlt wird, überkompensieren die
weiterhin rückläufigen Kirchenlohnsteuerzahlungen, die
auch die demografische Entwicklung bei den Mitgliedern
widerspiegeln.

Das wird sich aller Voraussicht nach in Zukunft
ändern. Die vorhandenen Prognosen sahen bei einem
mittleren Szenario hinsichtlich Wirtschaftswachstum,
Arbeitsmarktkenndaten und Inflationsrate voraus,
dass die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Jahr-
zehnte nicht mehr geeignet sein wird, die strukturellen
Probleme bei der Mitgliederentwicklung zu kompensieren.
Geht man für das Gebiet der EKHN von einem Mitglieder-
rückgang bis 2025 von insgesamt 16 Prozent oder
0,9 Prozent pro Jahr aus, wird dies vor dem Hintergrund
eines mittleren wirtschaftlichen Szenarios zu einem
durchschnittlichen Rückgang der Kirchensteuer-
einnahmen um zirka 3,5 Mio. Euro pro Jahr führen.“

Jahresbericht 2014/2015, S.6
„Wir können in der EKHN also nicht mehr von einem
negativen Langfristtrend sprechen. Die durch den Mit­
glieder­rückgang ausgelösten Effekte wurden in den letzten
Jahrzehnten durch Wirtschafts- und Steuerwachstum
überkompensiert.

Es ist allerdings absehbar, dass diese
Kompensationseffekte künftig in diesem Umfang nicht
mehr eintreten können, denn die Altersstruktur unserer
verschiebt sich, und das werden wir auch
finanziell zu spüren bekommen – spätestens in den
20er-Jahren, wenn die geburten­starken Jahrgänge in den
Ruhestand treten.“

Immer wieder neu gilt: „Die Zukunft hält allerdings erhebliche Herausforderungen bereit.“

Kommentar F.S.:

Bei einem Vergleich ist inhaltlich interessant:
a. die Prognose von 2006 mit einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen nominell um 3,5 Mio € hat die tatsächliche Entwicklung grandios verfehlt. 2005 lagen die Kirchensteuereinnahmen bei 360 Mio. €. Sie dürften dann 10 Jahre später noch bei ca. 325. Mio. € liegen. Tatsächlich lag sie aber bei 490 Mio. €. Das könnte sich für alle Beteiligten in der Praxis sehr angenehm anfühlen, wenn, ja wenn die Haushaltspolitik sich dieser tatsächlichen positiven Entwicklung angepasst hätte. Hat sie aber nicht. Und daran zeigt sich – besser: das ist ein starkes Indiz dafür – dass der Zweck der Prognose nicht darin liegt, zukünftige Entwicklungen tasächlich abzubilden. Denn das können sie sowieso nicht. Der Zweck liegt in der Umsetzung eines Downsizing-Konzeptes, wie es nicht nur in der Kirche, sondern in dieser Zeit auch in anderen Institutionen, den Kommunen, dem Staat, üblich war – und noch immer üblich ist. Hier wird ebenfalls gekürzt und abgebaut – in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen.
b. Dieses Downsizing-Konzept hat sich nicht geändert. Das zeigt sich auch an der anhaltenden Prognosestrategie. Daher wird man auch bei aktuellen Prognosen  unterstellen, dass sie nicht ernsthaft daran interessiert sind, die zukünftige Entwicklung abzubilden. Der Finanzdezernent ist allerdings heute nicht mehr so naiv konkrete Entwicklungszahlen langfristig  anzugeben wie vor 10 Jahren – s.o. ca. 3,5 Mio. p.a.
c. Spannend ist aber doch, dass die Begründung für den prognostizierten Rückgang in Zukunft ebenfalls  anders erfolgt als 2006. Heute wird nicht mehr abgestellt auf den Mitgliederrückgang. Eine Behauptung, die ja zuvor schon von der Wissenschaft widerlegt war. Heute wird abgestellt auf den Übergang der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Diese Entwicklung ist sicher nicht zu widerlegen. Aber  sie ist ja wieder nur eine unter mindestens 4 anderen Komponenten, die Einfluss auf die tatsächliche Entwicklung ausüben.

Kirchenstrategie oder Prognosestrategie.
Das eigentliche Problem besteht darin, dass Prognosen keine theologisch-soziologisch begründete Leitungsstrategie der Kirche ersetzen können. Genau das aber wird fortgesetzt betrieben. Und genau das ist das eigentliche Problem!

Das wurde von mir schon einmal in einem Artikel im Deutschen Pfarrerblatt ausgeführt:

„Dazu ein paar wenige Blitzlichter. Strategie: »Eine gute Strategie ist unabhängig von der Möglichkeit, Prognosen zu machen … Das ist eine der wichtigsten Prinzipien der Architektur einer Strategie – dies deshalb, weil die Zukunft nicht prognostizierbar ist – sie war es nie34. Und sie wird es nie sein.« Man vergleiche nur die erheblichen Unschärfen von Prognosen schon im Nahbereich als Anschauungsmaterial. …  Dabei ist der Begriff nicht umgangssprachlich zu verwenden, sondern im Sinne einer langfristigen Orientierungsgröße. Das gilt dann selbstredend auch für eine gute kirchliche Strategie. Kirchliche Mitarbeiter bestätigen dies immer wieder.“

Man würde den Tag herbeisehen, an dem der Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung eine theologisch-soziologische Theorie als Basis der Finanzpolitik macht. Und falls er das nicht kann, müssten das die Theologen  der Kirchenleitung für ihn übernehmen. Und dann wäre einiges in der Leitungsfunktion der Kirche zurechtgerückt, was in den zurückliegenden Jahren zur Fehlentwicklung wesentlich beigetragen hat. Dass nämlich versucht wurde, allein oder in der Hauptsache mit Finanzgrößen zu steuern. Dies Experiment ging schief. Und daraus sind Konsequenzen zu ziehen. Dann, und nur dann, würde Aussicht auf Erfolg eines echten Kirchenmanagements bestehen.

 

Dauerbrenner in der EKHN: Gebietsreformen – und damit zusammenhängende Konflikte.

28.09.2015

Debatte über künftige Propsteizugehörigkeit

Schließlich stellt die Synode des Kirchenkreises den Antrag, die Beratungen über eine Neuordnung der Propsteibereiche in der EKHN auszusetzen oder – falls dies abgelehnt werde – in jedem Fall das Votum der Rodgauer Dekanatssynode zu berücksichtigen, das einen Verbleib des Kirchenkreises im Verbund mit den weiteren Dekanaten der Rhein-Main-Region fordert. …
aus: „Letzte Tagung in historischem Ambiente:
Synode des Evangelischen Dekanats Rodgau fordert Sicherung Evangelischer Familienzentren“.

EKHN will Nachwuchsproblem extern lösen: 1/3 sollen „aus anderen Regionen Deutschlands… aus anderen Landeskirchen oder über den 2. Bildungsweg zur EKHN“ kommen.

09/2015, Jahresbericht der EKHN 2014/2015

„Um die Altersabgänge langfristig zu kompensieren, werden etwa 45 Neuzugänge pro Jahr gebraucht. Das Ziel: 30 junge Menschen gewinnt die EKHN aus dem eigenen Kirchengebiet und bis zu 10 aus anderen Regionen Deutschlands. Weitere 5 Personen wechseln aus anderen Landeskirchen oder kommen über den 2. Bilduungsweg zur EKHN.“ (Jahresbericht 2014/2015, S. 72)

Die Zukunft der zurückliegenden Personalpolitik der Kirchen wirft ihre Schatten voraus. Die jungen Menschen wollen nicht auf die Werbebroschüren, auf die Kampagnen („Mach doch was Du glaubst“) flugs geschaffener Referate zur Nachwuchsköderung in den Landeskirchenämtern von Kiel bis Darmstadt. Jedenfalls nicht in ausreichender Zahl. Außerdem scheinen frühere Planzahlen zur erforderlichen Anzahl von TheologiestudentInnen von der Realität offensichtlich weit entfernt. In der EKHN z.B. wollte der gerade – mit standing ovations von der Synode in den Ruhestand verabschiedete – Personaldezernent Bechinger noch bis zuletzt mit 30 NachwuchstehologInnen den zukünftigen Bedarf an PfarrerInnen decken. Sein Nachfolger kalkuliert mit 45. Der Bedarf liegt also offensichtlich 50% höher als gerade eben noch geplant. Die Gründe für die offensichtliche Fehlkalkulation können hier nicht recherchiert werden.
Politisch nicht weniger interessant ist aber die Tatsache, dass die EKHN ihr Problem auf Kosten anderer Landeskirchen lösen will. Und da ist sie nicht allein. Auch Bayern hält die „Türen für Theologen aus anderen Landeskirchen weit offen“. Die finanzstarken Landeskirchen werden sicher nicht in den Wettstreit gegeneinander eintreten wollen, sondern ihren Mangel durch Kräfte aus den finanzschwachen Landeskirchen decken wollen. Diese finanzschwachen Landeskirchen, etwa Hannover, haben aber schon heute, vor Beginn der Pensionierungswelle, eine sehr ungünstige „Pastorationsdichte“. Hannover 1 : 3361. Da dürfte dem Personaldezernenten ohnehin schon heute bange sein – auch ohne die Androhung der Abwerbung von Theologennachwuchs durch seine Kollegen aus den südlichen Landeskirchen. (F.S.)

EKHN, Kirchensteuereinnahmen: Steigerung um 12,4% im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr. Seit 1990 Steigerung um 61%.

09/2015, aus Jahresbericht der EKHN 2014:

Kirchensteuer EKHN 2014: + 12,4%

„Die Gesamteinnahmen der EKHN betrugen 596 Mio. Euro. Den mit 82 Prozent größten Teil davon verdankt die EKHN ihren Mitgliedern. Im Jahr 2014 haben sie 489 Mio. Euro an Kirchensteuern aufgebracht. Ich danke ihnen im Namen der ganzen Kirche herzlich dafür. Damit lagen die Kirchensteuereinnahmen korrespondierend zur allgemeinen guten Wirtschaftslage 44,8 Mio. Euro über dem Planansatz von 445 Mio. Euro. Nach dem Rückgang der Einnahmen im vergangenen Jahr gehört die EKHN nun wieder zu den finanzstärkeren unter den evangelischen Kirchen in Deutschland.“

vgl. S. 6 und S. 7.

Im Vergleich zu 1990 Steigerung der Kirchensteuereinnahmen um 61%. Diese Zahl wird natürlich nicht als Erfolgsmeldung präsentiert. Sie ist auch nicht als Fließtext zitierbar. Sie ergibt sich aber aus der Grafik der Kirchensteuerstatistik S. 8 des Jahresberichts 2014/15.  In der Legende wird dort als absolute Zahl für 2014 489 Mio. € genannt. Aus der Grafik kann man für 1990 einen Ausgangswert von ganz leicht über 300 Mio. ablesen, sagen wir 303 Mio. In diesem Falle ergibt sich eine Steigerung von 2014 gegenüber 1990 um 61%. Dabei darf man nicht vergessen, dass gleichzeitig ein umfangreiches Kürzungsprogramm umgesetzt wurde. Um nur weniges zu nennen: 20% Kürzung der Zuweisung an die Gemeinden 1997, Streichung von 20% der Gemeindepädaggogenstellen 1997, weitgehendes Einfrieren der Pfarrgehälter, Streichung von zusätzlichen Leistungen (etwa bei Dienstwohnung, Fortbildung etc.), Stellenreduktion. Freie Mittel, enorm viel freie Mittel also. Mit denen die Kirche sinnvolle Arbeit hätte leisten können.

Und wofür wurde investiert?  In Strukturreformen, in Pensionsrücklagen (die in der EKHN übrigens auch vorher schon vorhanden waren). Der mehr und auch der weniger geneigte Kirchensteuerzahler wird also nach dem Verbleib der vielen Euros fragen, wird Transparenz fordern, Transparenz über die – aufaddiert – etlichen 100 Millionen Euros an Kirchensteuerüberschüssen der letzten 25 Jahre. Mit dem Heim von Tebartz-van Elst wurden 30 Mio. an Kirchensteuermitteln versenkt. Vielleicht muss man angesichts der EKHN-Statistik und den daraus sich ergebenden Fragen anfügen: in Limburg waren es „nur“ 30 Mio. F.S.

EKHN: Kirchenausttritte 2014 im Vergleich zu 2010 fast verdoppelt

09/2015:

Kleine Statistik der EKHN 2015 (zu finden unter Überschrift „Kirchengebiet der EKHN“)

Kirchenaustritte EKHN: 19.703

Eintritte: 3.153

Kleine Statistik der EKHN- 2011

Austritte: 10.978

Eintritte: 4.226