Schlagwort-Archive: Prof. Friedrich Wilhelm Graf

Haltung unklar. Der bayerische Kreuzerlass und die Reaktion der Kirchen Friedrich Wilhelm Graf. Zeitzeichen

06/2018

Der Erlass des bayerischen Kabinetts, dass ab 1. Juni in allen Amtsstuben des Landes ein Kreuz zu hängen habe, hat die großen Kirchen in Deutschland kalt erwischt. Der bekannte Münchner Theologe Friedrich Wilhelm Graf findet besonders die Reaktion der evangelischen Kirche nicht überzeugend, weil sie die Brisanz der Verordnung nicht zu bemerken scheint…


Erstens: Darf der freiheitliche Verfassungsstaat, der sich ob seiner religiös-weltanschaulichen Neutralität mit keiner Religion und Weltanschauung identifizieren darf, in Bayern aus welchen Gründen auch immer die Mehrheitsreligion symbolpolitisch privilegieren? Zweitens: Sehen die Vertreter der christlichen Kirchen nicht, dass Staatskreuze die Exklusion und Diskriminierung von Juden, Muslimen, Agnostikern und sonst wie viel oder wenig Gläubigen symbolisieren? Drittens:…

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CSU treibt Schindluder mit einem Glaubenssymbol. Gastbeitrag von Friedrich Wilhelm Graf in der SZ

26. April 2018, Süddeutsche;


Wer die einst geführten Debatten um die „Heiligkeit“ des Kreuzes kennt, kann sich über die Gedankenlosigkeit, mit der das leitende Personal der Kirchen die Deutungskompetenz über das Christliche Politikern überlässt, nur wundern. Zu guter Religion gehören Andacht und Ehrfurcht, Nachdenklichkeit und Selbstbesinnung. Das Kreuz im „Eingangsbereich“ des Landratsamtes, zwischen Pförtnerloge und dem Glaskasten mit Mitteilungen der Mitarbeitervertretung, wird der weiteren Entwertung religiöser Symbole Vorschub leisten – eine gewiss unheilige Entwicklung.

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Ist Luther nur etwas für die Deutsche Bahn? Anworten der von Thies Gundlach angegriffenen Theologen in der Welt.

Von Matthias Kamann | Veröffentlicht am 03.03.2017 |

Weiter beklagt Kaufmann, die EKD habe die akademischen Theologen bei der Jubiläumsvorbereitung in einem „praktisch handlungsunfähigen“ wissenschaftlichen Beirat „düpieren und kaltstellen“ wollen. Und was Gundlachs Kritik am Beharren der Theologen auf historischer Exaktheit betrifft, so kontert Kaufmann: „Offenbar ist es Ihnen noch immer nicht vorstellbar, dass man sich zu einem Phänomen wie der Reformation im Horizont gegenwartsverantworteter Theologie nicht anders als differenziert äußern kann und muss.“…

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Die Reformation hinaustherapieren? Zur Kritik am gemeinsamen Dokument von EKD und DBK „Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen“. Von Martin Schuck

12/2016

Vor zehn Jahren wurde der Münchner Kirchenhistoriker Friedrich Wilhelm Graf im Interview mit der „Zeit“ gefragt, welcher Feiertag ihm lieber sei: Weihnachten oder der Reformationstag? Graf antwortete, der Philosoph Hegel habe seinen besten Rotwein nicht an Weihnachten, sondern am Reformationstag aufgemacht, und er könne das gut nachvollziehen. Immerhin sei das der Tag, an dem daran erinnert werde, dass „die eine autoritäre Kirche entmachtet wurde“. Negativ gesagt, so Graf, sei das der Beginn der Kirchenspaltung, positiv formuliert beginne hier jedoch die Pluralisierung des Christentums, „aus der viele Freiheiten der Moderne erwachsen“. Außerdem werde daran erinnert, dass sich ein einzelner Geistlicher gegen die fast allmächtige Institution der Papstkirche gestellt habe und religiöse Autonomie einklagte.
Es ist schade, dass nach einem Jahrzehnt intensiver Vorarbeit auf das Reformationsjubiläum am Ende nichts anderes steht als der Versuch, die vor einem halben Jahrtausend aufgebrochenen und in den Transformationsprozessen der Neuzeit sich weiterentwickelnden Differenzerfahrungen des Christentums aus dem individuellen und kollektiven Bewusstsein hinaustherapieren zu wollen. Aber ein ganzes Jahrzehnt lang die Reformation als Gründungsimpuls für die evangelischen Kirchen zu feiern, konnte schließlich nicht gut gehen. Von dem Zeitpunkt an, als die katholische Kirche auf Beteiligung drängte, wäre eine grundlegende Besinnung notwendig gewesen: Will man sich auf die katholische Logik einlassen, wonach eine einseitig positive Würdigung der Reformation unmöglich sei, weil die „Kirchenspaltung“ schließlich kein Grund zum Feiern ist? Folgt man dieser Logik, liegt es tatsächlich nahe, die Reformation als Schuldgeschichte zu betrachten.
Aber es wäre eben auch anders gegangen: Jenseits der üblichen konsensökumenischen Gewohnheiten hätte auch eine Einladung an die katholische Kirche stehen können, ihrerseits mit den Protestanten zusammen darüber nachzudenken, welche Vorteile auch die katholische Kirche aus den durch die Reformation ausgelösten Modernisierungsprozessen ziehen konnte. Oder sehnt sich tatsächlich noch irgendein Katholik zurück nach der (katholischen) Einheitswelt des Mittelalters?
So aber müssen sich die Protestanten bei aller Vorfreude auf die großen Events eingestehen, dass sich in den theologischen Beiträgen und liturgischen Feiern die katholische Sicht durchgesetzt hat. Überdeutlich wird das auf Weltebene an jenem Ereignis, das durch das lutherisch-katholische Dialogdokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ (2013) ausgelöst wurde: nämlich der Besuch des Papstes in Lund am 31. Oktober 2016 zur Feier der Eröffnung des Reformationsjahres am Ort der Gründung des Lutherischen Weltbundes vor 70 Jahren. Die Begegnung mit Papst Franziskus sei auf lutherischer Seite „zentrales Element“ der „Gedenkveranstaltungen“, so bislang unwidersprochen der leitende Direktor des katholischen Johann-Adam-Möhler-Instituts in der evangelischen Zeitschrift „Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim“.
Kein Wunder also, dass sich auch in den nationalen Debatten die katholische Sicht vom „Gedenken“ an die Stationen einer „Schuldgeschichte“ durchgesetzt hat. Diese Haltung zu fördern, ist die Absicht des gemeinsamen Wortes des Rats der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz „Erinnerungen heilen – Jesus Christus bezeugen“. Als politisches Projekt zur Versöhnung der Menschen in Südafrika unmittelbar nach dem Ende der Apartheid und auch zur Beendigung des Bürgerkriegs in Nordirland war „Heeling of Memories“ ein sinnvolles Konzept. Auch die kirchliche Erprobung in Rumänien, wo verschiedene konfessionell geprägte Volksgruppen nach dem Ende des Kommunismus sich gegenseitig die Schuld für Verfehlungen in der Zeit der Diktatur vorwarfen, führte zu einer sinnvollen Aufarbeitung der Schuld von Menschen, die danach versöhnt miteinander weiterleben konnten.
Diesen Ansatz auf lange zurückliegende geschichtliche Ereignisse übertragen zu wollen, ist aber fragwürdig, weil vorausgesetzt wird, dass die heute Lebenden Handlungen von vor 500 Jahren als schuldhaft bewerten, obwohl diese im Bewusstsein der damaligen Akteure völlig legal waren und den damals geltenden Normen entsprechend durchgeführt wurden. So etwas könnte man als Arroganz der Nachgeborenen bezeichnen.
Völlig unerträglich wird es dann, wenn die Autoren die vor 500 Jahren sehr intensiv geführten theologischen Debatten um die Wahrheit des Evangeliums banalisieren, indem sie diese nur von ihren späteren Folgen her bewerten. Wenn gesagt wird, der Papst und die Bischöfe hätten damals nicht die Kraft gehabt, die Vorgänge in Deutschland und der Schweiz „angemessen einzuschätzen und konstruktiv zu reagieren“, und auf der anderen Seite sei „der Eigensinn der reformatorischen Bewegung stärker ausgeprägt als der Wille zur Einheit“, dann erscheint die Reformation als Folge von Trägheit, Eitelkeit und anderen moralischen Defiziten. Die Schuldgeschichte beginnt dann nicht bei den Religionskriegen, sondern bei der menschlichen Haltung der Reformatoren, die für ihre Vorstellung von Wahrheit die Einheit der Kirche verantwortungslos aufs Spiel gesetzt hätten. An anderer Stelle erscheinen die Reformatoren als theologisch ungebildet, weil sie nicht erkennen konnten, dass es bei dem als „Werkgerechtigkeit“ bewerteten Traditionsgut, „dass der Glaube durch die Liebe geformt werden müsse“, eigentlich „um eine umfassende gnadentheologische Anthropologie der Freiheit“ gehe. Die reformatorischen Theologen gingen „bei ihrer Kritik von ihrem eigenen Glaubensbegriff aus, ohne die spezifische Begrifflichkeit der Scholastik und des Konzils konstruktiv zu würdigen“.
Am Ende bleibt die Erkenntnis: Wären die Theologen vor 500 Jahren so empathisch, klug und sensibel gewesen wie heutige Ökumeniker, dann hätte es keine Reformation, keine Kirchenspaltung und auch keine evangelischen Kirchen geben müssen, und die Einheit der abendländischen Christenheit unter dem Papst wäre erhalten geblieben. Das muss man als Protestant aber nicht unbedingt wollen.

„Was die EKD beim Reformationsjubiläum falsch macht“ weiß: Prof. Friedrich Wilhelm Graf

10/2016, zeitzeichen

Bei seinem Nachfolger Bedford-Strohm dient die Rede vom „Christusfest“ primär dazu, aus ökumenepolitischen Motiven die schlichte Tatsache zu überspielen, dass Protestanten 2017 nun einmal mehr zu feiern haben als Christen anderer Konfessionen: den theologischen Beginn jener Pluralisierung des lateinischen Christentums, die in der Dauerkonkurrenz selbstständiger Konfessionskirchen Gestalt gewonnen hat…

Wie lässt sich unter den Bedingungen des konfessionellen Pluralismus die gewollte „Vergewisserung eines reformatorisch geprägten Glaubens“ leisten, ohne auch Unterschiede der protestantischen Christentümer gegenüber anderen Konfessionskulturen wahrzunehmen? Will man kein Profil mehr haben?… Mehr dazu.

Bayerischer Landesbischof Bedford-Strohm reagiert auf katholische Kritik an EKD-Dokument „Rechtfertigung und Freiheit“

Nicht nur von protestantischer Seite, etwa von den Kirchenhistorikern Prof. Thomas Kaufmann und Prof. Heinz Schilling, wird das EKD Dokument kritisch gesehen.

21.07.2014 In einem Beitrag für das Online-Portal katholisch.de hat der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm die von der EKD kürzlich veröffentlichte Schrift „Rechtfertigung und Freiheit“ verteidigt.

Von katholischer Seite war die Schrift allerdings deutlich kritisiert worden. Kurienkardinal Walter Kasper bemängelte, dass in der EKD-Schrift die Ergebnisse langjähriger ökumenischer Arbeit, wie etwa die 1999 von Lutheranern und Katholiken feierlich unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ mit keinem Wort erwähnt würden. Zum Beitrag.

Paderborn, 2. April 2014.
Für Katholiken bleibe es schwierig, das im Jahr 2017 anstehende Jahresgedenken an die Reformation mit dem Wort „Jubiläum“ zu schmücken, sagte Erzbischof Becker in seinem Grußwort zur Tagung. Denn mit der Reformation habe eine Phase der Spaltung der Kirche begonnen… Zum Pressemitteilung des Erzbistums Paderborn.

Anm. F.S.: Welches Verständnis Walter Kasper von Ökumene hat kommt in seiner Anregung zur Gestaltung des Reformationsjubiläum vom 10.11.2013 gerade auch auf dem Hintergrund der Erläuterung von Erzbischof Becker (s.o.) überdeutlich zum Ausdruck: „Der frühere Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Walter Kasper, hat angeregt, dass die evangelische und die katholische Kirche beim Reformationsgedenken 2017 einen gemeinsamen Gottesdienst feiern sollten. „Darin sollten wir ein Bekenntnis unserer Schuld ablegen, dass wir das Gebot der Einheit nicht erfüllt haben“, sagte Kasper am Freitagabend in Münster. Zur Quelle. Man möchte also offensichtlich eine Schuldfrage klären. Und wer der Schuldige ist, ist für die zitierten katholischen Stimmen eindeutig.

Für Kritiker der „gemeinsamen Erklärung zu Rechtfertigungslehre“, etwa dem renommierter Münchner Prof. Friedrich-Wilhelm Graf, gilt die gemeinsame Erklärung von 1999 hingegen als Beispiel für eine „Ökumene der leeren Lehrversprechungen“. Mehr zu seiner fundierten, Kritik und den Hintergründen dieser lutherisch-katholischen Vereinbarung finden Sie hier. Erklärt solche innerprotestantische Kritik an der Ökumene der letzten beiden Jahrzehnte, dass die EKD zu dieser früheren Vereinbarung (von 1999) mittlerweile bewusst auf Abstand geht?

Theologische Aufklärung. Abschiedsvorlesung von Prof. Friedrich Wilhelm Graf am 28. 01.14 in der LMU

Seit einigen Wochen kann man im Feuilleton der „Süddeutschen Zeitung“ eine „Uni-Serie“
über die akademischen Rituale in der neuen deutschen Universität lesen. Am 19. Dezember
des vergangenen Jahres hat Johan Schloemann hier mit feiner Ironie den akademischen
Passageritus der „Abschiedsvorlesung“ charakterisiert. Das Publikum erwarte von dieser
„letzten Vorstellung“ des Professors einen „fachlichen Beitrag“, „oft etwas Bilanzierendes
oder Grundsätzliches“. So will ich in knapp 60 Minuten noch einmal sagen, worum es mir in
14 LMU-Jahren gegangen ist und, so Gott will, nun an anderen Orten, vor allem am
Schreibtisch weiter gehen wird: um theologische Aufklärung, die Religion und speziell die
diversen modernen Christentümer in ihren teils positiven, teils leider auch negativen,
destruktiven Zügen ernst zu nehmen versucht. Eine Vorwarnung: Vieles von dem, was andere in meinem Fach und in sonstigen religionsdeutenden Disziplinen für ganz selbstverständlich halten, ist mir seit langem fraglich. Aber Universitäten sind auch dazu da, Routinen des Denkens infrage zu stellen. In vier Schritten sollen nun die Aufgaben und Folgeprobleme theologischer Aufklärung analysiert werden, in der mir nun einmal eigenen Art: in Verbindung von ideenhistorischer Reflexion und Analyse aktueller Herausforderungen.

1. Theologische Aufklärung I: Vom heiligen Mythos zum
kritischen Logos

2. Theologische Aufklärung II: Das Eigenrecht des Individuellen

3. Aufklärung III: Die Krise der Moderne

4. Aufklärung IV
Der Vortrag.

Kirche der Reformation? – von Prof. em. Gisela Kittel

Schon in den letzten Wort-Meldungen befand sich eine kritische Bemerkung zur Berufung des Katholiken und ehemaligen Verfassungsrichters Udo die Fabio zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats „Luther 2017“ von Prof. F.W. Graf, München.

Schon früher hatte sich Prof. Thomas Kaufmann, Göttingen, in einem Vortrag überaus kritisch zu den Vorgängen und die Wissenschaftlichkeit im Wissenschaftlichen Beirat des Lutherjubiläums geäußert. Vgl. den Vortrag „Zum Bild der Reformation – Historiographische und theologische Überlegungen angesichts des Jubiläums 2017“, vgl. dort II. Kritik an den Planungen des Reformationsjubiläums.

Hier bezieht Prof. em. Gisela Kittel kritisch zu dem Vorgang Stellung:

4. März 2014    In der Kirchenzeitung UK Nr.10/ 2. März 2014 S.3 ist zu lesen, dass der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio, katholischer Konfession, zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates „Luther 2017“ durch ein EKD-Gremium gewählt worden ist. Hat denn die Evangelische Kirche keine eigenen Theologen mehr, die einem Beirat zur wissenschaftliche Vorbereitung des Lutherjubiläums 2017 vorsitzen können? Doch die Meldung ist von noch größerer Brisanz. Verfassungsrichter Di Fabio war im Jahr 2008 Vorsitzender der zweiten Kammer des zweiten Senats des Karlsruher Verfassungsgerichtes, das die Verfassungsbeschwerde eines Pfarrers aus dem Rheinland, der sich durch alle kirchlichen Gerichte durchgeklagt hatte, 1. überhaupt nicht zur Entscheidung annahm und 2. nachwies, dass bei der Anwendung des kirchlichen „Ungedeihlichkeitsparagraphen“ auch „eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs 1 GG)“ nicht gegeben sei. Denn ein Pfarrer, „der es nicht vermocht hat, tiefgreifende Spaltungen in einer Kirchengemeinde zu verhindern oder zu überbrücken“, hat sich nach Meinung der Verfassungsrichter in seinem Amt „nicht bewährt“ und kann daher sogar in den Wartestand und nachfolgenden Ruhestand unter Gehaltseinbußen versetzt werden.

Dieses erstaunliche Urteil ist auf der Home-Page des Vereins „David gegen Mobbing in der evangelischen Kirche“ (www.david-gegen-mobbing.de) unter der Rubrik „Die gegenwärtige Rechtslage/Dokumente zur Rechtslage/Pfarrdienstrecht – Gerichtsurteile“ abgedruckt, ebenso eine Stellungnahme von Gisela Kittel unter der Überschrift:  „Zur Theologie‘ der Verfassungsrichter“.

Es ist schon bemerkenswert, dass unsere Verfassungsrichter nun eben doch einen Schuldvorwurf gegen Pfarrpersonen erheben, die nach dem sog. Ungedeihlichkeitsparagraphen ohne den Nachweis irgendeiner Schuld aus ihren Gemeinden abberufen und in den Warte- und Ruhestand unter Gehaltseinbußen versetzt werden. Noch erstaunlicher aber ist das neue Kriterium, welches Herr di Fabio und seine Richterkollegen für die Bewährung evangelischer Pfarrer und Pfarrerinnen in ihrem Urteil aufstellten. Wer es nicht vermag, „tiefgreifende Spaltungen in einer Kirchengemeinde zu verhindern oder zu überbrücken“, hat sich in seinem Pfarrdienst „nicht bewährt“! Und Jesus? Hat er sich, der infolge der aufgerissenen Konflikte am Kreuz sterben musste, in seiner Sendung auch nicht bewährt? Und Paulus? Und Luther? Paul Schneider und all die anderen standhaften Zeugen Jesu Christi? Wer gibt den weltlichen (!) Verfassungsrichtern das Recht, derartige theologische Urteile zu fällen? Wie kommen sie zu einer solchen Kompetenzüberschreitung? Aber auf diese „höchstrichterliche Rechtsprechung“ berufen sich nun Oberkirchenräte und kirchliche Verwaltungsgerichte. Danach wird über den Dienst und die Existenzen von evangelischen Pfarrern und Pfarrerinnen entschieden. Und der damalige Vorsitzende Richter, der dieses Urteil zu verantworten hat, ist jetzt auch noch zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Lutherjahr 2017 gewählt worden.
Kirche der Reformation? Nein! Die evangelische Kirche, wie sie uns heute vor Augen tritt, sollte das Lutherjubiläum lieber ausfallen lassen. Sie könnte es nur noch im Sinn der ersten Ablassthese als einen Anlass zur Buße und zur Selbtbesinnung begehen.

Gisela Kittel

Prof. Friedrich Wilhelm Graf (München): Die Attraktivität des Pfarrberufs nimmt ab

Der Professor für Systematische Theologie und Ethik, Friedrich Wilhelm Graf (München), vertrat die Ansicht, dass die Attraktivität des Pfarrberufs abnehme. Im Vergleich zu anderen akademischen Berufen sei der Pfarrer nicht angemessen bezahlt. Daher wanderten Theologen in andere Berufe ab. Zudem spiele Theologie im Selbstverständnis vieler Pfarrer keine Rolle mehr. Diese Entwicklungen hätten die Landeskirchen lange Zeit nicht wahrgenommen und als Arbeitgeber nichts dafür getan, den Beruf des Pfarrers attraktiver zu machen. So gebe es für Theologen keinen nationalen Stellenmarkt. Wer in Bayern sein theologisches Examen gemacht habe, könne nicht ohne weiteres als Pfarrer nach Berlin wechseln.

Nach Grafs Beobachtung zeichnen sich mehrere Trends ab, etwa eine „Feminisierung des Pfarrberufs“. Derzeit seien 32,8 Prozent der Pfarrer weiblich; bei Theologiestudenten stellten Frauen bereits die Mehrheit. Zudem nehme unter angehenden Theologen ein „evangelikaler, neu-pietistischer Frömmigkeitstypus“ zu. Ferner setze sich die EKD nicht ausreichend mit der eigenen Identität auseinander. Graf kritisierte in diesem Zusammenhang die Benennung des Katholiken und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio (Bonn) zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Reformationsjubiläum 2017. Auch werde die anhaltend hohe Zahl von Kirchenaustritten in Zukunft zu ökonomischen Problemen führen. Lesen Sie mehr bei Idea.