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EK im Rheinland – EKiR

Parallelen mit Finanzproblemen bei Kommunen und Kirchengemeinden. Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommunales Eigentum: 42 Milliarden Euro Substanzverlust seit 2003 – Investitionsrückstand allein 2013 um 4,5 Milliarden gewachsen
Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben auch 2013 wieder massiv von ihrer Substanz gezehrt. Die Abschreibungen auf kommunale Bauten, Infrastruktureinrichtungen, Maschinen und den sonstigen Kapitalstock lagen im vergangenen Jahr um knapp 4,5 Milliarden Euro höher als die Investitionen der Kommunen. Damit setzte sich der Wertverlust beim kommunalen Eigentum im 11. Jahr in Folge fort. Seit 2003 haben die Abschreibungen die Investitionen um insgesamt 42 Milliarden Euro übertroffen. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.
“Viele Kommunen müssen offensichtlich weiter auf Verschleiß fahren, da gibt es keine Trendwende”, erklärt IMK-Forscherin Dr. Katja Rietzler. Die Expertin für öffentliche Finanzen hat die kommunale Abschreibungs- und Investitionsbilanz auf Basis der aktuellsten Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) kalkuliert. Ihr längerfristiger Vergleich zeigt: Der Wertverlust im vergangenen Jahr war der dritthöchste seit 2003. Die positive Entwicklung der Gemeindefinanzen – im vergangenen Jahr wiesen die deutschen Städte und Gemeinden in der VGR einen Einnahmeüberschuss von 3,5 Milliarden Euro aus – gebe offensichtlich nur einen Teil der Realität wieder, warnt die Forscherin: “Die Kommunen insgesamt haben nicht genug Spielraum, um auch nur die Abschreibungen auszugleichen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich finanzstarke und finanzschwache Städte und Gemeinden immer weiter auseinanderentwickeln. In den ärmeren Kommunen dürfte der Investitionsrückstand also besonders drastisch wachsen.” Zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Kommentar Friedhelm Schneider: das Problem ist ein doppeltes. Es ist
a. ein reales Problem, denn die Kommunen sind unterfinanziert: „Die massiven Steuersenkungen der vergangenen 15 Jahre hinterlassen ihre Spuren“, erklärt die Wissenschaftlerin. Nach Berechnungen des IMK haben Bund, Länder und Gemeinden durch die Steuerrechtsänderungen seit Ende der 1990er-Jahre bis 2013 per Saldo 484 Milliarden Euro weniger eingenommen.“ In Hessen klagten deshalb Kommunen vor dem Staatsgerichtshof und bekamen Recht: „Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt.“ Insoweit ist das Thema ein politisches Problem bzw. ein Versagen der Politik.  Vgl. Artikel der FR.
b. Das Problem ist b. ein Rechnerisches und rührt her insbesondere von den pauschalen Abschreibungen für den Immobilienbestand. Unter dem Vorzeichen eines technokratisch verstandenen Ressourcenverbrauchskonzepts werden Eigentümer/rechtsträger oftmals arm gerechnet. Auch reiche hessische Kommunen können betroffen sein. Das Problem ist bekannt und bei den Wort-Meldungen schon des Öfteren diskutiert worden: „Doppik/NKF. Sie entzieht den Rechtsträgern in der Gegenwart die Mittel. Dieses Ressourcenverbrauchskonzept ist zum Teil richtig, wird aber dann zum Zwangsregime, wenn Mittel in Größenordnungen entzogen werden, die in der Zukunft real gar nicht benötigt werden. Als Beispiel diene die EKiR. Sie bildet Rücklagen für Gebäude gleich doppelt (!) – einmal als Abschreibung und ein weiteres mal als sog. Substanzerhaltungspauschale. Ein Superintendent hat das auf der Synode in Hilden zu Recht beanstandet. Hier wird ökonomischer Druck erzeugt durch rechnerische (!) Verarmungen.“ Die Erfahrung zeigt, dass die pauschalen Abschreibungen etwa für den Ressourcenverbrauch bei Immobilien unpräzise und in der Regel deutlich zu hoch ausfallen. Das dürfte bei Kommunen ähnlich sein. vgl. Artikel im Dt. Pfarrerblatt von Friedhelm Schneider.
Fazit: das Instrument der Doppik verschärft die Finanzlage der Kommunen auf rechnerische Weise dramatisch.In der Verbindung, besser: der Addition von a. = Unterfinanzierung und b. = rechnerische Verarmung werden die Eigentümer, hier die Kommunen, endgültig in die Knie gezwungen. Sie sind im bilanziellen Minus, in den roten Zahlen und erhalten schließlich eine Zwangsverwaltung von Regierungspräsidium. Die demokratische Legitimation wird auf der Basis der Finanzpolitik ausgehebelt. Die monarchische Zwangsverwaltung des Regierungspräsidiums ist – scheinbar innerhalb der demokratischen Ordnung – etabliert.

Die Lösung des Problems hieße: outputorientiert steuern. Das erfordert einen höheren Einsatz an… Konzeptions- und Planungsintelligenz. Das Instrument der Doppik ist dafür ungeeignet. Denn die Ansätze sind pauschal und basieren nicht auf realen Daten. Nur so – auf der Basis realer Daten – wäre dem Problem beizukommen. Das ist bei der Kirche identisch. Dafür gibt es in der Kirche auch seit langem Lösungsansätze, wie bei K.IM. Kirchliches Immobilienmanagement seit ca. 10 Jahren praktiziert. vgl. K.IM.org

 

 

EKiR: Verwaltungsstrukturreform steht im Widerspruch zur rheinischen Kirchenverfassung – Rechtsgutachten weist erhebliche Mängel nach

Von Hans-Jürgen Volk

Die Kirchengemeinden Alpen und Rheinberg haben ein Rechtsgutachten zur Verwaltungsstrukturreform in Auftrag gegeben, dass seit Anfang des Jahres vorliegt. In einem von den Presbyterien der beiden Kirchengemeinden verantworteten Begleitschreiben wird darauf hingewiesen, dass der 2005/2006 in der Ev. Kirche im Rheinland eingeleitete Umbauprozess den „Wesenskern unserer rheinischen Kirchenverfassung“ berührt. „Das sich hier abzeichnende Anliegen einer zentralen Steuerung widerspricht grundlegend unserem bewährten Ansatz der dezentralen Subsidiarität“. In dem von der Kanzlei Peberes Moers erstellten Gutachten wird der Nachweis erbracht, „dass die presbyterial-synodale Ordnung und die Kirchenverfassung durch das Verwaltungsstrukturgesetz verletzt werden“.

Die Verwaltungsstrukturreform gehört mit zu einem der problematischsten Umbauvorhaben des seit spätestens seit 2006 intensivierten Umgestaltungsprozesses in der EKiR. Im Verbund mit anderen Projekten wie NKF trägt sie dazu bei, den Charakter der rheinischen Kirche wesentlich zu verändern. Die Impulse zu diesen Projekten kamen und kommen samt und sonders von der landeskirchlichen Ebene und von der EKD. Die rheinische Kirche ist heute keine basisorientierte „Kirche von unten“ mehr. Im Gegenteil: die Spielräume der Akteure vor Ort, sei es in Gemeinden, Kirchenkreisen oder Einrichtungen wurden immer mehr eingeengt und die Kreativität für eigene Problemlösungen und Ansätze blockiert. Die Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform wird diesen Trend verstärken. Und es brennt. Am 1. April 2014 soll das Verwaltungsstrukturgesetz in Kraft treten. Kirchenkreise und Gemeinden sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2015 die nötigen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen. Bis zum 1. Januar 2017 soll das Gesetz umgesetzt sein. Den Kirchengemeinden Rheinberg und Alpen gebührt Dank für ihren Vorstoß, der rechtzeitig kommt vor den Beschlussfassungen der Presbyterien und Kreissynoden zur Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform. Diese sollten sich fragen, ob man Projekte tatsächlich umsetzen kann, wenn sie erkennbar im Widerspruch zu zentralen Elementen der Kirchenordnung stehen.

Das Rechtsgutachten – wichtige Inhalte

Seit 2006 ist eine Vielzahl von Bemühungen gescheitert, durch Anträge von Kreissynoden Umbaumaßnahmen zu korrigieren. Dies fand seinen Höhepunkt 2011/2012, als fast ein Drittel der Kirchenkreise bei den umstrittenen Themen Verwaltungsstrukturreform und Personalplanung ein Proponendum forderten, also Stellungnahmen der Presbyterien und Kreissynoden zu den umstritten Projekten ermöglichen wollten. Dies wurde ebenso abgeschmettert wie das Bemühen zuvor, statt dem NKF die erweiterte Kameralistik einzuführen. Im Gutachten heißt es auf S. 21: „Der Begriff ‚presbyterial-synodale Ordnung‘ ist ein Verfassungsprinzip, nach dem die einzelne Gemeinde in ekklesiologischer und kirchenrechtlicher Hinsicht für die Evangelische Kirche im Rheinland konstitutiv ist. Die Gemeinde ist das Subjekt, nicht das Objekt kirchlichen Handelns. … Aus den Presbyterien der einzelnen Gemeinden erwächst der synodale Aufbau der Rheinischen Kirche, die eine Gemeindekirche ist.“ Hieraus folgt, dass eine Willensbildung, die wesentliche Belange der einzelnen Gemeinden berührt, aus den Presbyterien heraus erfolgen und in die Synoden hereingetragen werden muss. Der umgekehrte Weg, dass Kirchenleitung und/oder Landessynode kirchliche Körperschaften nötigen, Maßnahmen entgegen der eigenen Überzeugung und oft genug zum Schaden der Situation vor Ort umzusetzen, widerspricht der presbyterial-synodalen Ordnung.

Bis heute wird argumentiert, dass natürlich die presbyterial-synodale Ordnung gewahrt und „lediglich“ das synodale Element dieser Ordnung gestärkt werden müsse. Faktisch bedeutet dies aber eine Umkehrung der Wertigkeit der verschiedenen Leitungsebenen: Vor allem in Finanz- und Strukturfragen ergibt sich eine Dominanz von KL und Landessynode, der sich Kreissynoden und Presbyterien unterzuordnen haben. Nach Ansicht der Gutachter wird hiermit der Boden der presbyterial-synodalen Ordnung verlassen. Sie verweisen auf Artikel 130 der Kirchenordnung, der die Kompetenz der Landessynode zu Rechtssetzungen regelt. Hieraus ergibt sich keine Verwaltungszuständigkeit. In Artikel 126, 3 der Kirchenordnung wird auf die Pflicht der Landessynode hingewiesen, die presbyterial-synodale Ordnung zu wahren und hiermit als Begrenzung der eigenen Rechtsetzungskompetenz anzuerkennen. „ … der Terminus ‚Wahrung der presbyterial-synodalen Ordnung‘ beinhaltet eine Verpflichtung der Landeskirche, dafür Sorge zu tragen, dass diese Ordnung nicht verletzt wird.“ Aus dieser Einschätzung der Gutachter ergibt sich faktisch eine Pflichtverletzung der landeskirchlichen Ebene gegenüber der eigenen Kirchenverfassung – und dies sicher nicht nur bei der Verwaltungsstrukturreform.

Gutachten Fassung-F

Kirche und Pfarrpensionen. Zur Struktur einer Diskussion.

von Christoph Fleischmann

Die Kirchen in Deutschland sind wohlhabend – und doch hören das die Kirchenleitungen nicht gerne. Sie finden, dass sie viele Aufgaben zu schultern und deswegen das viele Geld nur zu bitter nötig hätten. In den evangelischen Kirchen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Pensionslasten der Kirchen verwiesen, also die Kosten für die Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand, die in den folgenden Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gingen, noch deutlich zunähmen…

Pfarrer Christoph Bergner war rund 18 Jahre im Finanzausschuss der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau; seiner Erfahrung nach schätzte seine Kirche sich immer ärmer ein als sie war:

„Als wir angefangen haben mit den Sparmaßnahmen, das war in den Jahren 94/95, dass das vorgetragen wurde von der Kirchenleitung, habe ich diesen Prognosen getraut. Und ich habe erst nach acht Jahren Mitgliedschaft im Finanzausschuss zum ersten Mal – und zwar aufgrund eines großen Streits – die Möglichkeit gehabt zu erfahren, was eigentlich an Geldern in der Landeskirche war; und hab da gemerkt: Unter diesen Bedingungen stimmen die ganze Annahmen nicht. Und seitdem bin ich an dieser Stelle sehr kritisch, und das hat sich auch bewahrheitet in den letzten zehn Jahren. Ich habe immer wieder gesehen: Die Prognosen und was ist hinterher dabei rausgekommen. Bei einem soliden Haushalt muss ein ordentlicher Finanzreferent immer so ein bisschen bescheidener schätzen, das ist ja auch gut, dann kann man Risiken auch abfangen im laufenden Jahr, aber wenn am Schluss 30, 40, oder 50 Millionen übrig sind, dann muss man irgendwann mal fragen: Stimmen denn auch die Prognosen so?“

Christoph Bergner, Autor des Buches Die Kirche und das liebe Geld, sah wie unter dem Eindruck negativer Finanzprognosen Sparmaßnahmen beschlossen wurden:

„Und die Mehreinnahmen, die man hat, die kann dann die Kirchenleitung für bestimmte Projekte benutzen. Der demografische Wandel wird in den Gemeinden abgebildet: Ihr kriegt jetzt da keinen Pfarrer mehr und da keinen Pfarrer mehr, aber das Geld, das da ist, wird dann für andere Projekte verwendet. Oder eben in irgendwelche Rücklagen getan.“ …

Zum Artikel.

 

Glosse zur Synode der EKiR: Nachtgedanken eines Verwalters

von Manfred Alberti

„Noch eine Synode, ein Tagesordnungspunkt, dann ist der Durchbruch geschafft: Die Verwaltung ist Leitungsorgan unserer Kirche. Endlich! War auch ein ganz hartes Stück Arbeit: aber glücklicherweise kümmert sich ja kaum einer um die Verwaltung, erst Recht nicht um die Gesetze, die uns betreffen, wer liest die schon? Und so ging das letztlich doch noch ziemlich einfach:
Glücklicherweise interessierte die Menschen ja damals die Personalplanungsvorlage viel mehr. Da konnte jeder mitreden und mitdiskutieren. Da haben sich die Presbyterien drum gekümmert. Nun ja, die Aufregung um die gefährdete Pfarrerwahl durch die Gemeinden hat unsere Vorlage vergessen lassen. War ganz gut so, wenn sich niemand drum kümmert.
Ja und bei den Regionalkonferenzen ist unsere Vorlage trotz der Vorgaben der Kirchenleitung einfach nicht so rechtzeitig fertig geworden, dass sich die Presbyterien damit hätten auseinandersetzen können. Spät fertig, noch später veröffentlicht: die ersten Regionalkonferenzen waren schon fast vorbei, die Sommerferien begannen und kein Schwein dachte mehr an unsere Vorlagen.
Und dann: Eigentlich hatte ich ja mit einem Aufstand der Synode gerechnet, wenn ein solch wichtiges Gesetz auf der Landessynode Freitag nachts um halb zwölf in erster Lesung eingebracht wird, um am nächsten Morgen in zweiter Lesung endgültig beschlossen zu werden. Aber die Synode hat brav mitgemacht… Lesen Sie die Glosse.

Quo vadis, EKiR? Über die Reform-ut-ation einer noch presbyterial-synodal strukturierten Landeskirche.

von Andreas Reinhold

Nun ist seit geraumer Zeit eine Entwicklung nicht nur innerhalb der EKiR erkennbar, die Entscheidungs- und Richtlinienkompetenzen in übergeordnete Ebenen (Kirchenkreis, Landeskirche) transferiert und eine stärkere Hierarchisierung mit teilweise verheerenden Auswirkungen auf die Ortsgemeinden bewirkt.5 Begründet wurde und wird dies hauptsächlich mit der Schaffung einer strafferen, effizienteren und damit wirtschaftlicheren Organisationsstruktur, innerhalb der finanzielle Mittel eingespart und vermeintlich effektiver eingesetzt werden können. Prognostizierte Einbußen bei den Kirchensteuereinnahmen, befürchtete Kirchenaustrittszahlen und die Sorge um eine ausreichend gefüllte Pensionskasse bildeten dabei die argumentative Basis, mit der Presbyterien und Kirchenkreise zu entsprechenden Maßnahmen bewogen und Synoden zu entsprechenden Beschlüssen geführt wurden. Dieser Prozess war und ist unübersichtlich vielschichtig und findet bis heute in mehreren Bereichen nahezu gleichzeitig statt. Stichwortartig seien an dieser Stelle genannt:

– die Verwaltungsstrukturreform, mit der Kirchengemeinden dazu angehalten wurden, ihre eigenständigen Ämter vor Ort zugunsten einer zentralisierten Verwaltungsstelle auf Kirchenkreisebene aufzugeben;
– die Personalplanung, die immer deutlicher auf Kirchenkreisebene gehoben wird;
– die Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF), mit dem auf allen Ebenen von der kameralistischen auf die doppische Buchhaltung umgestellt wurde, um einen verbesserten Kontroll- und Steuerungsmechanismus in der Hand zu haben…

Eine theologische Begründung all dieser Maßnahmen, die in weiten Teilen die Entscheidungshoheit der Presbyterien und damit einen Grundpfeiler evangelischen Kircheseins im Rheinland aufheben, zumindest aber einschränken, gab und gibt es bis heute nicht! Vielmehr wurden sie fast ausschließlich mit der erwarteten schlechten finanziellen Gesamtsituation der EKiR gerechtfertigt. Die den Presbyterien, Kreis- und Landessynoden vorgelegten und prognostizierten Zahlen und die hinter diesen Zahlen stehenden Berechnungsmodelle (Stichwort „einfache Formel“10) wurden von den einzelnen Gremien kaum hinterfragt und alternative Szenarien nicht in den Blick genommen. Die Konsequenz: Es gibt keinen Plan B! Die EKiR ist in eine Einbahnstraße eingebogen, die sich für die Ortsgemeinden als Sackgasse entpuppt. Denn alle Entscheidungen der vergangenen Jahre folgen einer einzigen Strategie, die eine Kapitalanhäufung bei gleichzeitiger Etatkürzung in nahezu allen kirchlichen Arbeitsbereichen zum Ziel hat. Zum Artikel.

Zwei Reaktionen auf die Synode der EKiR – EKiR aus den Fugen

Die Landessynode scheut ernsthafte Korrekturen und verschärft den Bürokratieaufbau

Von Hans-Jürgen Volk

Es passt wenig zusammen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Auf ihrer Landessynode in Bad Neuenahr, die vom 16.-22.01. 2014 tagte, präsentierte sich die zweitgrößte deutsche Landeskirche als mental wie strategisch aus den Fugen geraten. Die Widersprüche werden deutlich, wenn man den Präsesbericht von Manfred Rekowski und den Finanzbericht der Kirchenleitung, vorgetragen von dem Finanzdezernenten Bernd Baucks, nebeneinander legt. Mit am problematischsten ist die Diskrepanz zwischen der Stimmungslage der Synode, die Rekowski z.B. während der Abschlusspressekonferenz verbalisiert und dem Frust, der sich bei der Mitarbeiterschaft, in den Kirchenkreisen und den Gemeinden angestaut hat. Nimmt man nicht wahr, wie unbarmherzig provozierend diese zur Schau getragene Zufriedenheit mit dem eigenen Leitungshandeln auf die von Sparmaßnahmen betroffenen Beschäftigten wirken muss? Zum Beitrag.

http://www.zwischenrufe-diskussion.de/pages/ekir/ekir-aus-den-fugen.php
Liebe Gemeinde,
es gibt Briefe, denen merkt man es an, dass wir nicht ihre ersten Adressaten sind. Trotzdem möchte ich Verse aus dem Hebräerbrief als Folie zur Kommen-tierung unserer letzten Landessynode nutzen. Der heutige Predigttext will das Handeln von 214 Synodalen in den Blick nehmen, die vor kurzem das zweit-größte evangelische Kirchenschiff auf Kurs bringen wollten. Mit welchem Kompass waren wir unterwegs? Wie wurden die Weichen für die Einsparung von 35% landeskirchlicher Ausgaben gestellt? Was 20 Mio. € weniger in der Kasse der Landeskirche für Bonn heißen könnte, war im Generalanzeiger zu le-sen, in der WDR-Lokalzeit zu verfolgen. Die drei Bonner Kirchenkreise ver-halten sich dazu bisher erstaunlich bedeckt. Könnten sie doch auch wie die drei Musketiere für ihre Einrichtungen mehr kämpfen. Stattdessen werfen sie lokaler Berichterstattung Provinzialismus vor. Was ich nicht verstehe, weil in Bonn doch das Koordinatensystem unserer gesamten Kirche in exemplarischer Weise zur Diskussion steht. Sollten wir uns vom Amos-Comenius-Gymnasium, wie auch vom Haus der Begegnung als größten südlichsten Standort unserer Landes-kirche, verabschieden müssen, führte dies zu Kollateralschäden für alle. Es geht doch dabei nicht um Lokalpatriotismus, sondern um die Justierung unseres zu-künftigen Kirche seins. Noch ist nichts entschieden, aber wir sollten hellwach. Nicht das wir morgen aufstehen und unsere EKiR nicht wieder erkennen. Was könnte im Getümmel um die Zukunft uns die nötige Orientierung geben? Der Hebräerbrief, das Judentum, Martin Luther wie auch der Apostel Paulus waren sich in einem besonders einig: Den Kompass für unser Christsein liefert nicht das Bauchgefühl, auch kein Rechenschieber. Allein im biblischen Wort ist er zu suchen. Nicht was sich rechnet oder gut anfühlt, sondern was immer schon ge-zählt hat, sollte den Kurs unserer Kirche bestimmen: sola sciptura! Im Hebräer-brief lesen wir dazu: Ich will deinen Namen verkündigen meinen Brüdern und mitten in der Gemeinde dir lobsingen. Ich will mein Vertrauen auf Gott setzen und „Siehe, hier bin ich und die Kinder, die mir Gott gegeben hat.“ Das ist un-ser vornehmster Dienst: Gott zu loben!

EKiR: Pfarrstellen, Pensionierungen, Nachwuchsmangel – ein Interview mit Personaldezernent Pistorius

Die Grenzen bei der Arbeitsverdichtung sind erreicht, neue Denkanstöße sind gefragt: Oberkirchenrat Christoph Pistorius über Pfarrstellen, Pensionierungen von Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Nachwuchsmangel – ein Interview.

Die Zahl der Pfarrstellen nimmt in den kommenden Jahren weiter ab, andererseits wirbt die rheinische Kirche verstärkt um theologischen Nachwuchs. Worauf hat sie sich einzustellen?

Die Evangelische Kirche im Rheinland steht bei der Besetzung von Pfarrstellen vor einer dramatischen Entwicklung. Die durch Pensionierung frei werdenden Stellen werden nicht mehr alle wiederbesetzt werden können, da derzeit pro Jahr nur rund 20 Theologinnen und Theologen ihre Ausbildung beenden. Ohne Gegenmaßnahmen werden ab 2030 noch rund 530 Pfarrstellen besetzt werden können. Ungeachtet der anstehenden Spardiskussion ist der mangelnde Nachwuchs der Grund für die angespannte Stellenlage.

Finanz-Tohuwahbohu in der EKiR nach der Einführung der Doppik

von Friedhelm Schneider.

Vorab: Hut ab vor dem neuen Finanzdezernenten der EKiR, Bernd Bauks.
Er berichtet vor der Synode offen und ehrlich über Turbulenzen, die mit
der Einführung der Doppik und der Software MACH in der EKiR entfacht wurden.
Hut ab also vor dem Mut.
Wenn man sich aber diesen Vortrag zu Gemüte führt, wird man zu tiefst
erschrecken. Denn sie wußten nicht, was sie taten. Wissen
sie denn wenigstens heute was sie tun? Die Frage wird man stellen dürfen.
Man wird sie stellen müssen. Und man wird fragen müssen: macht es Sinn,
auf dem falschen, unbekannten Weg weiterzugehen? Macht es Sinn, ständig
gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen? In der EKiR spricht man
offziell von Kosten von 50 Mio. für die Doppik. Offiziell. In Bundesländern
stellten Rechnungshöfe immer wieder die offziellen Angaben der Finanzverwaltungen
in Frage und errechneten bspw. im Land Baden-Württemberg Kosten in
fast doppelter Höhe. Das dürfte in der Kirche auch realistisch sein.
Summen für – für momentan noch fast nichts. Und das bei hohem
verschleiß an Personal und Ehrenamtlichen. Das ist die bittere Realität.

FINANZBERICHT der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland
vorgelegt von Oberkirchenrat Bernd Baucks ; EKiR, Landessynode Januar 2014

Kostprobe:
Projektfortschritt
Es gibt eine spürbare Lücke zwischen dem empfundenen Fortschritt und dem
Fortschritt laut Projektplan. Insgesamt wird deutlich, dass nach an sich erfolgrei-
cher Einführung eine unterschiedlich ausgeprägte Phase der Fremdheit folgt.
Die genannten Performanceprobleme sind eine Ursache, aber auch der nachhal-
tige Eindruck Funktionalitäten, die man vorher hatte, stehen mit MACH und dem
Web-Vorsystem entweder gar nicht, oder in nicht geeigneter Form zur Verfü-
gung.
Schließlich gibt es jedoch einen weiteren Aspekt, nämlich die Konzeptionierung
und Umsetzung flankierender Maßnahmen, die notwendig sind, um Wirkungen,
die vom NKF langfristig ausgehen sollen, auch zu entfalten.
Solche Maßnahmen sind nicht nur im Landeskirchenamt notwendig, sondern
auch in den Verwaltungsämtern der Kirchenkreise.

Der vollständige Bericht.

Theologenmangel in der EKiR

im Präsesblog der EKiR findet sich folgender Beitrag zum Titel:

Beitrag von: Alexa von Zotwitz am 11.12.2013
um 07:43 Uhr – Bernd Kehren schrieb am 30.11.2013:

“in den letzten Jahren konnte (fast) kein theologischer Nachwuchs eingestellt werden; die Zahlen der Theologiestudierenden sind dramatisch eingebrochen und erholen sich erst ganz langsam; ab 2020 werden so viele TheologInnen pensioniert, dass bis 2030 gut 1000 Pfarrstellen allein deshalb nicht wieder besetzt werden können, weil es kein ausgebildetes Personal dafür gibt.”

Zur Klarstellung und Präzisierung im Sinne der von Präses Rekowski und Herrn Pistorius anvisierten Transparenz ist darauf hinzuweisen, dass nicht mehr die Anzahl der Studierenden für zukünftige Pfarrstellenbesetzungen entscheidend ist, sondern das “Nadelöhr” Predigerseminar (= Seminar für pastorale Ausbildung) in Wuppertal als Gemeinschaftsveranstaltung der rheinischen, westfälischen und lippischen Landeskirche sowie der reformierten Kirche mit dem Ziel, zukünftige Pfarrerinnen und Pfarrer zwischen erstem und zweitem Examen auszubilden. Dort hat die rheinische Kirche pro Jahr 20 Ausbildungsplätze – wenn Lippe und Reformiert “zugreifen” nach meiner Laienkenntnis nur noch 18.

Dies bedeutet, dass pro Jahr nur maximal 20 (!) für ein Pfarramt in Frage kommende Theologen nach Bestehen des 2. Examens (möge keiner “durchfallen”) für eine zukünftige Bestzung einer Pfarrstelle zur Verfügung stehen bei folgenden “Pensionierungszahlen” (Gemeindepfarrstellen ohne Funktionspfarrstellen):

2015: 24
2016: 31
2017: 31
2018: 50
2019: 47
2020: 81
2021: 75
2022: 121
2023: 111
2024: 129
2025: 139

Die Zahlen basieren auf “Statistik Theologen”, die jährlich für die Landessynode erstellt wird. Zu beachten ist jedoch: Nicht alle durch Pensionierung “frei” gewordenen Pfarrstellen werden auch zur Wiederbesetzung wieder frei gegeben – sie werden einfach “aufgehoben”.

Für Gemeinden mit mehren Pfarrstellen wird eine “Nichtwiederbesetzung” (= Aufhebung der Pfarrstelle) schmerzhaft, jedoch verkraftbar sein. Die sogenannten “ländlichen” Kirchenkreise werden erhebliche Probleme haben, eine Pfarrstelle wieder zu bestzen. “Fusionen” von Gemeinden oder “pfarramtliche Verbindungen” sind eine den Augenblick gut überbrückende Möglichkeit.

Mehr dazu: Beitrag von: Alexa von Zotwitz am 11.12.2013

 

Die Kirche spart sich kaputt (Thema des Monats)

(zusätzlich ein Negativbeispiel zum Thema des Monats: „Management“, F.S.)

von Christoph Fleischmann

»Es ist für mich unerträglich, dass für meine Pension Menschen entlassen werden«, klagt ein Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland. Ob er mit dieser Meinung allein steht, wird sich zeigen: Noch bis in diese Woche hinein tagt die Synode seiner Landeskirche. Ihr liegt der erste Teil eines umfangreichen Sparpaketes der Kirchenleitung vor. Bis zum Jahr 2018 sollen im Haushalt der gesamtkirchlichen Aufgaben zwanzig Millionen Euro gestrichen werden. Die rheinische Kirche ist kein Einzelfall…
Im Effekt werden durch den Sparkurs Haushaltsposten umgeschichtet: Wenn man sagt: Wir müssen sparen, um Defizite abzubauen, kann man drastische Einschnitte rechtfertigen. Wenn dann doch – überraschend – mehr Geld reinkommt, kann man es für Anderes ausgeben. Wenn man aber sagen würde: Wir entlassen Leute, um den Vorgaben der anderen EKD-Kirchen zu entsprechen oder (ebenfalls ein Thema im Rheinland) das neue Finanzmanagement einzuführen, würde das mehr Wind in der Synode verursachen.