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Krise

Nordkirchensynode: Schwieriges Thema „Mitgliederbindung“. Von Bischöfin Kirsten Fehrs, HH

12/2015
am 19. November 2015, 12. Tagung der Nordkirchensynode

TOP 2.1.: Bericht aus dem Sprengel Hamburg und Lübeck

„…3. Schwieriges

Mitgliederbindung:
Das ist der sympathische Titel für ein Problem, dem wir uns unbedingt stellen müssen.
Demographischer Wandel, Kirchenmüdigkeit, Austritte, fehlende Sozialisation.
Wir kennen sie alle, die Faktoren, die zur Abnahme der Mitgliederzahl und zur
schwindenden Bindung an die Kirche führen. Geradezu gegenläufig zu unseren Kirchensteuereinnahmen.
Was wir noch nicht kennen – oder vielleicht einfach nicht zu
Ende gedacht haben? -, sind Ansätze, wie wir gezielt eine höhere Kirchenbindung
erreichen können.

…“

Anm. F.S.: Man fragt sich: müsste diese Frage nach den Menschen, den Mitgliedern der Gemeinden und Kirchen, müsste diese Frage  nicht die Grundfrage von und für eine Kirchenreform jeder Art sein? Wieso also wird die Frage erst 10 Jahre nach der Diskussion und Implementierung der Reformmaßnahmen à la Kirche der Freiheit gestellt? Hat etwa das „Leuchtfeuer“ Landeskirchenfusion im Norden Deutschlands nichts gebracht? Hat das Leuchtfeuer vielleicht sogar zu einer Mitgliederdesorientierung geführt? Muss die Frage der Mitgliederbindung also jetzt, nach dieser Fusion von 2012, verstärkt gestellt werden, weil sich die Reformen gerade darauf, auf die Mitgliederbindung, negativ ausgewirkt haben?

Bistum Limburg: Ein riesiger Scherbenhaufen. Diözesansynode gefordert.

Der Scherbenhaufen in Limburg Ein Kreis von kritischen Priestern im Bistum Limburg fordert: Mehrere Entscheidungen, die der ehemalige Bischof Franz-Peter von Tebartz-van Elst getroffen hat, müssen zurückgenommen werden. Aber: Geht das überhaupt? Fragen an Alexander Brückmann, Mitglied des Hofheimer Kreises. Zum Interview.

Dialog im Bistum Limburg. 6 Thesen des Hofheimer Kreises von 2012.

Ein Beitrag von Priestern der Diözese mit Themen- und Gestaltungsvorschlägen zum kirchlichen Miteinander

Wir, Priester des Bistums Limburg, nehmen die Einladung zum Dialog auf, die bei der Eröffnung des Dialogprozesses der deutschen Bischofskonferenz in Mannheim ausgesprochen wurde. Wir wollen ihn bistumsintern fortführen und befördern. Wir sehen uns dabei in der gemeinsamen Verantwortung des Presbyteriums mit dem Bischof, wie es im Konzil zum Ausdruck gebracht wurde:
„Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, so dass diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert.“ (Dienst und Leben der Priester II.7)
Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in unserem Bistum haben wir uns getroffen und unsere Beobachtungen, Sorgen und Wünsche zusammengetragen.
1. Kirchlicher Wandel ist getragen vom Vertrauen auf das Evangelium Jesu Christi. Im Blick auf ihn verliert die Kirche ihre Angst um sich selbst.
2. Als königliche Menschen, Propheten und Priester haben alle Getauften Anteil an der dreifachen Aufgabe, die das Bischofsamt verkörpert (Leitung, Lehre und Heiligung).
3. Der Wandel der Kirche wandelt Berufsbilder und Strukturen. Eine erfolgreiche Bewältigung des Veränderungsprozesses hängt auch davon ab, wie es gelingt, mit Vertrauen und Geduld einander zu begleiten, zu ermutigen und zu führen.
4. Pastoral und Liturgie korrespondieren miteinander. Eine Seelsorge des neuen Bundes (1Kor 3,6) führt Menschen dazu, mit „unverhülltem Angesicht die Herrlichkeit des Herrn zu sehen“, damit sie – und dies bringt die Liturgie des neuen Bundes zum Ausdruck – in sein Ebenbild verwandelt werden, von Herrlichkeit zu Herrlichkeit (1 Kor 3,18).
5. Die Visitenkarte missionarischer Seelsorge heisst Caritas. Bereitschaft zur Bewegung gewinnt im Dialog mit den Kompetenzen des Caritasverbandes und der Gemeindecaritas an Tiefenschärfe. Eine Kirche, die sich den Armen und Notleidenden unserer Zeit zuwendet, ist lebensdienliches Werkzeug der Caritas Dei.
6. Dialog will gestaltet sein. Unsere Vorschläge zur Strukturierung des Dialogprozesses der deutschen Bischofskonferenz im Bistum Limburg.
Zur Stellungnahme des Hofheimer Kreises.

Zu den 7 Thesen des Hofheimer Kreises

Finanz-Tohuwahbohu in der EKiR nach der Einführung der Doppik

von Friedhelm Schneider.

Vorab: Hut ab vor dem neuen Finanzdezernenten der EKiR, Bernd Bauks.
Er berichtet vor der Synode offen und ehrlich über Turbulenzen, die mit
der Einführung der Doppik und der Software MACH in der EKiR entfacht wurden.
Hut ab also vor dem Mut.
Wenn man sich aber diesen Vortrag zu Gemüte führt, wird man zu tiefst
erschrecken. Denn sie wußten nicht, was sie taten. Wissen
sie denn wenigstens heute was sie tun? Die Frage wird man stellen dürfen.
Man wird sie stellen müssen. Und man wird fragen müssen: macht es Sinn,
auf dem falschen, unbekannten Weg weiterzugehen? Macht es Sinn, ständig
gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen? In der EKiR spricht man
offziell von Kosten von 50 Mio. für die Doppik. Offiziell. In Bundesländern
stellten Rechnungshöfe immer wieder die offziellen Angaben der Finanzverwaltungen
in Frage und errechneten bspw. im Land Baden-Württemberg Kosten in
fast doppelter Höhe. Das dürfte in der Kirche auch realistisch sein.
Summen für – für momentan noch fast nichts. Und das bei hohem
verschleiß an Personal und Ehrenamtlichen. Das ist die bittere Realität.

FINANZBERICHT der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland
vorgelegt von Oberkirchenrat Bernd Baucks ; EKiR, Landessynode Januar 2014

Kostprobe:
Projektfortschritt
Es gibt eine spürbare Lücke zwischen dem empfundenen Fortschritt und dem
Fortschritt laut Projektplan. Insgesamt wird deutlich, dass nach an sich erfolgrei-
cher Einführung eine unterschiedlich ausgeprägte Phase der Fremdheit folgt.
Die genannten Performanceprobleme sind eine Ursache, aber auch der nachhal-
tige Eindruck Funktionalitäten, die man vorher hatte, stehen mit MACH und dem
Web-Vorsystem entweder gar nicht, oder in nicht geeigneter Form zur Verfü-
gung.
Schließlich gibt es jedoch einen weiteren Aspekt, nämlich die Konzeptionierung
und Umsetzung flankierender Maßnahmen, die notwendig sind, um Wirkungen,
die vom NKF langfristig ausgehen sollen, auch zu entfalten.
Solche Maßnahmen sind nicht nur im Landeskirchenamt notwendig, sondern
auch in den Verwaltungsämtern der Kirchenkreise.

Der vollständige Bericht.

EKBO/EKD: Verfahren gegen Pfr. Scheidacker vor dem Kirchengericht der EKD

Der Kirchkreis Wittsotock-Ruppin war noch unter Altbischof Wolfgang Huber als Modellkirchenkreis für eine umfassende Strukturreform auserkoren.In der Umsetzung kam es zu Vorfällen und Ereignissen, die weit über den Kirchenkreis hinaus Aufmerksamkeit erweckten. Betroffene waren nicht allein die Kirchengemeinde Wittstock-Ruppin, sondern auch deren Pfarrer Scheidacker. Gegen ihn läuft derzeit wegen seines Verhaltens ein Verfahren
Aus dem Disziplinarverfahren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gegen Pfarrer Stephan Scheidacker – 0134/3-13 –

Aus der Verteidigungsschift des Anwalts von Pfarrer Scheidacker

„Zusammenfassend ergeben sich folgende sachfremde und daher missbräuchliche Zwecke der vorliegenden Disziplinarklage:
69. Nachdem das beklagenswerte Verfahren gegen die Kirchengemeinde Manker-Temnitztal (M-T) und ihren Pfarrer vor allem auch innerkirchlich bekannt geworden war und viel Kritik hervorgerufen hatte, sollte der betroffene Pfarrer, der zu Unrecht und gegen besseres Wissen als Ursache des Konflikts behandelt wurde, exemplarisch gemaßregelt werden, um die Gefolgschaft der Mitarbeiter im Pfarrdienst für Organisationsreformen der Kirche auch dann sicherzustellen, wenn ein Pfarrer genügend Courage aufbringt, um sich gegen eine Organisationsreform zu stellen, weil er sich ernsthaft an seine Gemeinde gewiesen weiß und die blinde Befolgung von geistlich-seelsorgerlich nicht abgewogenen Wünschen und Anweisungen seines Dienstherrn, dem es bloß um Organisationsfragen geht, abzulehnen müssen glaubt. Dabei ist festzuhalten, dass das bewährte traditionelle Pfarrerbild eines für seinen Arbeitsbereich in voller persönlicher Verantwortung wirkenden und eintretenden Geistlichen unter der Hand zu dem eines bloßen „kirchlichen Funktionärs“ mutiert, der Anordnungen „von oben“ möglichst ohne Ein- oder Widerspruch umzusetzen hat, da ihm sonst – ab-gesehen vom psychischem Druck in den Konventen als Instrumente der Personalführung – dienstrechtliche Konsequenzen drohen (befristete Pfarr-stellenübertragung, Versetzung, Disziplinarverfahren).
70. Darüber hinaus soll die mit der Disziplinarklage verfolgte Amtsenthebung und Versetzung in den Ruhestand personelle Hindernisse für die von der Kirchenleitung beabsichtigte Fusion beider Kirchenkreise beseitigen, die darin liegen, dass Mitarbeiter des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin die Zusammenarbeit mit Herrn Pfr. Scheidacker in den Gremien eines Kirchenkreises ablehnen, was aber die Mitarbeiter des Kirchenkreises Kyritz-Wusterhausen nicht bereit sind zu akzeptieren, heißt es doch in Grundartikel II.6 der Grundordnung der EKBO:

„Die Weigerung, mit anderen Personen und Gremien in Gemeinde und Kirche zusammenzuarbeiten, widerspricht dem Zeugnis der Schrift ebenso wie Verhaltensweisen, mit denen Herrschaft über die Gemeinde ausgeübt wird.“

Zum kirchenpolitischen Hintergrund des Modellkrichenkreises, in dem der „Fall“ Scheidacker entstanden ist, vgl. hier.

Limburg: keine Krise des Glaubens und der Gläubigen, sondern eine Krise der Hierarchie

Der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz über die eigentlichen Gründe der Vorfälle in Limburg.

Der Klerus müsse lernen, Kritik anzunehmen. Zu Eltz beschreibt die Situation auf dem Limburger Domberg als „klinisch frauenfrei“. Das „System Kirche“ ziehe Narzissten an: „Ein Defizit an normalen menschlichen Beziehungen wird durch ein Übermaß an Autorität kompensiert.“ Das „neofeudale Getue“ müsse aufhören. Herrschaftlichkeit funktioniere nicht mehr. „Die jetzige Krise ist keine Krise des Glaubens und der Gläubigen, sondern vor allem eine Krise der Hierarchie. Zu der gehöre ich selber. Und deswegen weiß ich das auch, “ sagte zu Eltz. Lesen Sie den Artikel.