01/2016, Korrespondenzblatt
AStA der Augustana-Hochschule,
Neuendettelsau
… Zu diesen Mängeln zählt beispielsweise, dass es im bayerischen Examen lediglich sehr restriktive Ausgleichsmöglichkeiten für schlechte Noten in Einzelprüfungen gibt. Wenn eine fünf (die schlechteste Note im Examen) vergeben wird, kann diese nur im selben Fach ausgeglichen werden. Erhält man in zwei der zehn Teilprüfungen eine fünf, besteht keine Ausgleichsmöglichkeit mehr. Diese Regelung führte zu so sonderbaren Fällen, wonach Examenskandidierende mit einem Notendurchschnitt von 2,3 oder 2,6 durchfielen….
Die fehlenden Ausgleichsmöglichkeiten werden dadurch zu einem grundlegenden Problem, dass keinerlei Erwartungshorizont – weder für Prüfende noch für Prüflinge – vorliegt. Die thematische Schwerpunktlegung obliegt alleine der jeweils prüfenden Person. Es gibt immer wieder abstruse Fälle von schriftlichen Prüfungen, die in der Erstkorrektur mit einer Note bewertet wurden, wonach man durchgefallen wäre, in der Zweitkorrektur dagegen als gut…
Entgegen der Gepflogenheit anderer Landeskirchen, in denen der Prüferkreis begrenzt ist, prüfen in Bayern Professorinnen und Professoren aus dem gesamten Bundesgebiet. Das verschärft die Problematik ungewisser Themengebiete – jeder Prüfende hat „seine“ Fachgebiete und Lieblingsthemen, die er oder sie gerne in erstaunlicher Detailtiefe abfragt. Weiterhin gibt es immer wieder Fälle, die den Eindruck entstehen lassen, dass nicht einfach nur das Wissen, sondern auch die persönliche Meinung der Prüflinge bewertet wird…
Außerdem sind die Prüfungsprotokolle rechtlich nicht bindend; in vielen Protokollen tauchen ganze Prüfungsteile nicht auf…
Doch mit ihrem Examen und dem Umgang mit den Examenskandidierenden hat sich die Kirche inzwischen einen großen Imageschaden eingefangen. Längst hat ein schleichender Exodus an den Rändern begonnen. Zunehmend mehr Examenskandidierende entscheiden sich bewusst wegen des Examens gegen Bayern.
Zum Bericht „Examensschnitt 2,3 – durchgefallen!“, , vgl. S. 6