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Schlüsselposition PfarrerIn

Kündigungsgrund für Mitarbeiter im Bistum Limburg – die angebliche Renovierung eines Saals „ohne ausreichende Rücksprache“. Oder: der Balken im Auge von Tebartz-van Elst (Matth. 7,1-5)

Vielsagende Hintergrundsinformationen zum Verständnis und der Bewertung der Entwicklungen und Vorfälle im Bistum Limburg.

20.09.2012 FR „Das ist Absolutismus“

Die fristlose Kündigung von Patrick Dehm, dem Leiter des Hauses der Begegnung in Frankfurt, macht die Zerrissenheit in der Diözese Limburg öffentlich. Christoph Hefter, Vorsitzender der katholischen Stadtversammlung Frankfurt, kritisiert scharf den absolutistischen Führungsstil des Bistums. Lesen Sie den Artikel zum Sachverhalt der Kündigung in der FR.

Auf die Kündigung antwortet Pfr. Eugen Eckert (bekannt von der Gruppe Habakuk), Frankfurt/Main in einem Offener Brief:

…In den vergangenen 16 Jahren war Patrick Dehm Vorsitzender dieses Arbeitskreises, auf Bitte und Wunsch des seinerzeitigen Diözesanjugendpfarrers Dr. Wolfgang Pax.  Ich bringe Patrick Dehm allerhöchste Wertschätzung für sein großes Engagement entgegen, dem sich alle Chor- und Liederbücher seither verdanken. Ziel unserer Arbeit war und ist es, musikalische Bausteine für lebendige, die Menschen abholende und packende Gottesdienste zur Verfügung zu stellen…“

Kündigungsgrund: er habe angeblich ohne ausreichende Rücksprache den „großen Saal“ im „Haus der Begegung“ renovieren lassen.

„Nach meinem Wissensstand war diese Maßnahme zuvor mit dem Verantwortlichen im Bistum besprochen und von ihm genehmigt worden…“. Lesen Sie den Offenen Brief.

Ehrenamtliches Engagement in Kirchengemeinden – Repräsentative Befragung (2012)

Die vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD (SI) im Jahr 2012 durchgeführte und 2013 ausgewertete Erhebung liefert erstmals ein umfassen des Bild zu ehrenamtlichen Tätigkeiten in evangelischen Kirchengemeinden.

Aus den Ergebnissen der Studie:

Die ehrenamtliche Mitarbeit in Kirchengemeinden ist in hohem Maße von einem Mehrfachengagement geprägt. Durchschnittlich übernimmt ein / eine Ehrenamtliche(r) in einer Gemeinde vier verschiedene Aufgaben. 26 Prozent haben sogar fünf bis sieben Aufgaben übernommen und wiederum jeder Siebte leistet seinen Dienst in acht oder mehr Bereichen (14 %). Diejenigen mit nur einer Aufgabe gehören deutlich zur Minderheit (14 %)…

Geht man pragmatisch von dem Mittelwert beider Erhebungen aus und rechnet dies auf der Grundlage einer durchschnittlichen ehrenamtlichen Tätigkeit von 14 Stunden/Monat hoch, ergibt dies ein Gesamtvolumen von 216 Millionen geleisteter Stunden pro Jahr…

Das Feld ehrenamtlicher Arbeit auf der Kirchenkreisebene ist ebenso vielfältig wie auf der Gemeindeebene. Quantitativ gesehen ist es allerdings ein recht kleiner Engagementbereich. In den vier vom SI exemplarisch untersuchten Kirchenkreisen liegt der Anteil der Ehrenamtlichen gemessen an der Gesamtzahl der Kirchenmitglieder im Kirchenkreis bei circa einem halben Prozent…

Die Zusammenfassung der Studie.

 

Blitzlichter zur Situation des (Gemeinde-) Pfarrberufs

von Dr. Marlene Schwöbel und Markus Engelhardt, Stadtdekanin von Heidelberg bzw. Stadtdekan von Freiburg.

„In den vergangenen Jahren haben sich das Pfarrerbild und der Pfarrberuf sehr schnell und sehr grundlegend verändert. Dieses ist der Ausgangspunkt für einige Beobachtungen, die wir gemacht haben. Mit Ihnen, Euch gemeinsam möchten wir uns darüber austauschen, ob diese Erfahrungen und

Beobachtungen verallgemeinert werden können und wie wir in unserer Kirche damit konstruktiv umgehen sollten oder können. Auf fünf Punkte möchten Markus Engelhardt und ich (Marlene Schwöbel, Anm. F.S.) uns heute beschränken. Diese Punkte sind als Anregung zur Diskussion gedacht, vielleicht sind sie auch ein bisschen eine Provokation. Wir haben uns gewünscht, dass wir einmal zunächst unter uns diskutieren können, ohne die Kirchenleitung.

 

1. Package Deal?

2. Pfarramt und Familie

3. Welche Wertschätzung erfährt unsere Ausbildung in Kirche und Gesellschaft?

4. Das Verhältnis von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen

5. Residenzpflicht “

Lesen Sie den überaus interessanten Vortrag der beiden badischen Stadtdekane, abgdruckt im jüngsten Bad. Pfarrerblatt.

 

Jahresbericht der EKHN 2012/2013 Teil II: Bonuszahlung oder Kompensation für vorausgegangene Gehaltskürzung?

Der neue Jahresbericht hat es in sich

Neben den Ausführungen des Kirchenpräsidenten über die „Wahrheit der Kirchensteuer“ („In Wahrheit verhält es sich anders…“ S.4) und seinem Fauxpas über die Höhe der Kirchensteuer – „acht Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer“ – in Wahrheit sind es allerdings neun Prozent, finden sich weitere irreführende Aussagen:
Auf Seite 8 wird über die Verwendung der Mehreinnahmen (+ 32,5 Mio €) berichtet: „Die EKHN zahlt jedem (…) Mitarbeitenden eine Zulage von 40 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens aus dem Vorjahr.“ (11,3 Mio €) Das klingt großzügig, bei manchen Lesenden des Jahresberichtes kommt es aber so an, als würde dies zusätzlich zu den allgemein gültigen Tarifen des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Leider erklärt der Jahresbericht nicht, dass der größte Teil dieser Bonuszahlungen lediglich die zuvor festgeschriebenen Gehaltskürzungen bei kirchlich Mitarbeitenden kompensiert.


Irreführend ist auf S. 9 die Erklärung über die Zweckbestimmung der Kirchbaurücklage: „Sie dient der Unterhaltung und Erhaltung von Kirchen, Gemeindehäusern, Kindertagesstätten und anderen Gebäuden.“ In Wahrheit verhält es sich anders (s.o.): Die Kirchbaurücklage dient nach Beschluss der Synode einzig dem Erhalt von Kirchengebäuden. Eventuelle Auszahlungen für genannte andere Zwecke wären illegitim und eine grobe Verletzung synodaler Beschlüsse.

Anonymus (Unter diesem Namen können Beiträge von unterschiedlichen Autoren eingestellt werden. Die Namen der Autoren sind der Redaktion bekannt.)

Später Erfolg für den Hannover’schen Pfarrverein: Synode für Rücknahme der Streichungen

von Anneus Buisman und Andreas Dreyer

Vielleicht waren wir als Pfarrerschaft naiv, als wir seinerzeit, vor rund 15 Jahren, einer befristeten teilweisen Gehaltskürzung zustimmten, um zusätzliche Stellen für den Nachwuchs in kirchlichen Berufen zu ermöglichen. Fünfzig zusätzliche Pfarrstellen sollten für einen Zeitraum von rund zehn Jahren geschaffen werden, dafür war man bereit, ebenfalls befristet auf ein Jahrzehnt bis zu 2,5% Abschlag beim Gehalt und die Streckung um zwei Dienstalters-Stufen bis zum Erreichen der Durchstufung nach A14 zuzustimmen (vom 39. auf das 43. Lebensjahr verschoben). Nicht mehr bei Erreichen der zehnten, sondern erst bei der zwölften Stufe sollte der (im Übrigen einzige) Aufstieg während  der gesamten Dienstzeit erfolgen.

Dann folgte wenig später die vom Staat auch auf die Kirche übertragene sog. Kanther-Reform von 1997, die vieles von dem, wovon man zuvor ausgegangen war, zu Makulatur werden ließ. Denn die Dienstalters-Stufen wurden nun ohnehin vollkommen verändert und gestreckt (die entscheidende Durchstufung von A13 nach A14 wurde dadurch um eine Jahrzehnt vom 43. auf das 53. Lebensjahr verschoben), es folgte per Synodenbeschluss die komplette Streichung von A14. Nur der Pfarrerschaft wurde als einziger kirchlicher Dienst-Gruppe das Gehalt gekürzt, sowohl SuperintendentInnen als auch Kirchenbeamte kamen trotz anderslautendem Synodenbeschluss vollkommen ungeschoren davon. Nach zähem Ringen dann die kleine Zubilligung, immerhin ein vermindertes A14 ab dem 53. Lebensjahr zu zahlen. Soweit die Vorgeschichte.

Lesen Sie, wie es zum späten Erfolg der Pfarrvertretung kam und wie dieser aussieht.

Der Heilige Geist, das geistliche Amt und die Widerstände

von Pfr. Dr. Siegfried J. Schwemmer

Was bewegt die Kirche?

Ich war auf einer Konferenz leitender Mitarbeiter der Kirche. Thema war: „Was bewegt die Kirche?“ Es ist in der Tat eine wichtige Frage, die auch mich bewegt. Erwartet habe ich Antworten, die mich befriedigen und inspirieren. Meine Gedanken kreisten um das Wirken des Hl. Geistes: Er ist es doch, der die Kirche bewegt und am Leben hält. Er ist die Lebenskraft und die Lebensenergie der Kirche. Jesus hat den Seinen den Heiligen Geist verheißen. Dieser hatte Petrus die Augen geöffnet, dass er Christus erkannte. Er tröstete die Jünger über den Abschied. Er lehrte und leitete die Jünger Jesu. Er hatte Paulus von Jerusalem nach Rom geführt. Er weckt(e) den Glauben in den Menschen. Der Geist des

Heiligen steht am Anfang der Kirche, und sie feiert noch heute das Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes…

Leider ist mir von der Konferenz nicht viel in Erinnerung geblieben. Allein: ich war enttäuscht. Bewegt wurden Personalprobleme, Zielvorgaben, Stellenreduktionen, Vakanz-Regelungen und Quoten. Eindrücklich war das Bemühen eines Referenten Kirchenkreise, Gemeinden und Straßenkarten mit Satelliten gestützten Techniken darzustellen, die im Intranet zur Verfügung gestellt werden sollten. Viel Papier wurde von einem anderen Kirchenrat bewegt und verteilt. Ein Online-Handbuch wurde als verbindliches Dokument vorgestellt. Am Abend gab es ein Kabarett. Vom leitenden Bischof habe ich nichts zum Thema gehört.

Ich bin mit der Frage noch nicht fertig. Vielleicht waren meine Erwartungen ein einziges Missverständnis. Es zeigt sich, wie verschieden Wahrnehmungen und Erwartungen sind. Jeder ist in „seiner Welt“ gefangen. Jeden bewegt etwas anderes. Sicher: Es gibt Probleme, die die Kirche bewegen. Doch die Kirche ist mehr. Sie ist größer als die verschiedenen und unterschiedlichen Konfessionen. Sie ist mehr, als all die äußeren Probleme. Der Geist Gottes weht wo und wann er will! (Johannes 3,8).

Lesen Sie den Artikel von Pfr. Dr. Schwemmer im Dt. Pfarrerblatt 08/2013

Die Kritik am Pfarrdienstrecht 2010 bleibt auch 2013 bestehen

Die Kritik am Pfarrdienstrecht der EKD 2010 bleibt auch 2013 bestehen
Hans-Eberhard Dietrich, 12. Juli 2013

Insgesamt 10 Paragraphen (§39, 79, 80, 83-86, 92-94) ermöglichen es den Kirchenverwaltungen, so wie bisher auch, Pfarrerinnen und Pfarrer aus den unterschiedlichsten Gründen zu versetzen, das Gehalt zu kürzen, zurückzustufen und zwangsweise zu pensionieren. Wie bisher auch gilt dabei als ein Grund die Ungedeihlichkeit, jetzt umbenannt in „nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes“ ( § 79).

Kritik an Wartestand und Ungedeihlichkeit im Gesetz von 2010 und an den bisherigen Regelungen gibt es seit Jahren, z.B. einzelne Pfarrervertretungen und Pfarrvereine, Melsunger Initiative, Interessengemeinschaft Rechtsschutz für Pfarrerinnen und Pfarrer, D.A.V.I.D., Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht (Hessen), Theologen (z.B. Professorin Gisela Kittel- Schleudersitz für Gemeindepfarrer; – Dr.Traugott Schall – Das Kuckucksei im Pfarrerdienstrecht; Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer – Ist Willkuer theologisch zu begründen: Oder Wie häretisch ist der Wartestand?) und viele Nichttheologen. Mehr dazu.

Interessengemeinschaft Rechtsschutz für Pfarrerinnen und Pfarrer und Gewaltenteilung in der Kirche

Wir über uns

Wir sind ein Zusammenschluss von Pfarrerinnen und Pfarrern in der evangelischen Landeskirche in Württemberg. Uns verbindet Interesse und Betroffenheit im Hinblick auf den Wartestand. Diese Betroffenheit aktivierte in uns das Ziel, darauf hinzuwirken, dass der Wartestand abgeschafft wird.
Wir treffen uns in dem im Jahre 2000 gegründeten Kreis in regelmäßigen Abständen, beschäftigen uns mit den rechtlichen Fragen rund um den Wartestand. Mehr dazu.

Melsunger Initiative

Wir nennen uns nach dem hessischen Ort Melsungen bei Kassel, dem ersten Tagungsort dieses Kreises im Januar 2005. In den letzten Jahren tagen wir allerdings in Fulda.

Wir sind ein Kreis von Gemeindegliedern und Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich für Kirchenrecht, insbesondere Kirchenverfassung, Kirchengemeindeordnung und Pfarrerdienstrecht engagieren.

Mehr dazu.

Ungesetzliche Arbeitszeitvorgaben

Stellungnahme des Hannoverschen Pfarrvereins vom 1.2.2013 zur Wochenarbeitszeit von PastorInnen

Da das landeskirchliche Pfarrdienstrecht das wöchentliche Arbeitszeitvolumen von PastorInnen nicht benennt, gilt selbstverständlich für PastorInnen wie für Kirchenbeamte der hannoverschen Landeskirche die für niedersächsische Landesbeamte gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei ganzen Stellen (75% = 30;  50%= 20; 25% = 10 WStdn).
An diesen Sachverhalt hatte der Pastorenausschuss bereits am 14. 02. 2005 in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landeskirchenamt (s. S. 2, Nr. 2d) ausdrücklich erinnert.

Der Vorstand des HPV hat nun an das Landeskirchenamt geschrieben, mit der Bitte, dringend alle landeskirchliche Institutionen, insbesondere die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung, auf diese gesetzlichen Zeit-Vorgaben hinzuweisen und andere Arbeitszeitangaben offiziell zu untersagen. Mehr dazu.